SWR : S21-Baulärm plagt Anwohner. „Erdbebenartige Erschütterungen“

Der SWR berichtete heute im Radio (hier) über die Belastungen der Anwohner im Kernerviertel und in Wangen durch den Baulärm von Stuttgart 21. Zu Wort kommt Ralph Schelle (Bezirksbeirat Mitte /Netzwerk Kernerviertel)  als betroffener Anwohner und Barbara Weber, Bezirksbeirätin Wangen/ Netzwerk Wangen. Auch eine Anwohner-E-Mail unseres letzten Beitrags über die Sprengarbeiten in Wangen wird im Beitrag zitiert.

Im Interview wird auch über die Erfahrungen im Kernerviertel bei der Kostenerstattung durch die Bahn für den Einbau von Schallschutzfenstern in dem denkmalgeschützten Wohnhaus berichtet. Das erste Angebot war nicht im entferntesten ausreichend, um die  Kosten für die Herstellung und dem Einbau der Spezialfenster zu decken. Erst nach zähen gemeinsamen Verhandlungen der Wohnungseigentümer im Haus und Expertisen seitens der Denkmalschutzbehörde wurde die vertraglich angebotene Erstattungssumme von der Bahn auskömmlich nachgebessert.

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Wangen: monatelanger Lärm und Erschütterungen durch Meißel- und Sprengarbeiten und unzureichende Informationen

Wegen der geologischen Verhältnisse kommt die Bahn in Stuttgart-Wangen am Vortrieb des Obertürkheimer Tunnels trotz umfangreicher Vorerkundung deutlich langsamer voran als geplant. Die Tunneltaufe fand im Dezember 2013 statt, die ersten Vortriebsarbeiten starteten am Zwischenangriff im Juni 2014. Wegen der Planänderung zur Tieferlegung der Tunnel ruhten die Vortriebsarbeiten für drei Monate zwischen Ende Januar und Ende April. Eine Zusammenstellung des wöchentlichen Vortriebs an den vier Tunnelbaustellen des Obertürkheimer Tunnels seit Januar 2015 finden Sie hier.

Aktuell sind nur 8,6 % bzw. 973 Meter der geplanten 10,8 Tunnelkilometer des Obertürkheimer Tunnels gegraben. Statt der Anwohnern in Mails angekündigten 3-4 Meter täglichen Vortrieb pro Tunnelröhre sind es seit Ende April 2015 nur durchschnittlich rund 5 Meter täglich in allen 4 Tunnelbaustellen zusammen. Dabei sollten nach den noch im Juli 2014 auf der Bezirksbeiratssitzung Wangen vorgestellten Plänen der Bahn der Tunnelvortrieb Richtung Hauptbahnhof  bis Ende 2015 und Obertürkheim bis Mitte 2016 fertig gestellt sein. Dass diese Planung bereits Makulatur ist und die Wangener viel länger als von der Bahn kommuniziert durch die Vortriebsarbeiten des Obertürkheimer Tunnels beeinträchtigt werden, liegt auf der Hand.

Nur wenigen Stuttgartern ist bekannt, wie stark die Wangener Anwohner trotz bzw. wegen des langsamen Baufortschritts durch die Tunnelvortriebsarbeiten belastet sind. Daher möchten wir Anwohner in der Nähterstraße zu Wort kommen lassen, die schon seit Ende Juni 2014  die Spreng-, Meißel-, Hammer- und Fräsarbeiten für den Vortrieb wegen der geringen Unterfahrungstiefe von weniger als 30 Metern Tag und Nacht  7 Tage die Woche „live“ mitbekommen. Weil die unterirdischen Arbeiten so belastend sind, führen einige Anwohner in der Nähterstraße mittlerweile täglich Protokoll über die Spreng- und Meiselarbeiten. Hier nur ein paar wenige Auszüge aus ihren Notizen oder E-Mails:

„November 2014 – sehr heftige Sprengungen mit Erschütterungen (innen und außen). Teils zwischen 5 und 6 h früh, bis spät abends. Ohne Vorankündigung. Die Sprengungen außerhalb des Hauses habe ich als sehr heftig empfunden. Es kam mir vor als hätte ich Herz-Rhythmus-Störungen. Dies lag wohl an der Druckwelle und der hohen Sprengdosis! Man erschrickt jedesmal zu Tode!“ … „Sonntag, 23.11.2014, früh morgens. Totensonntag! Ich dachte mein Heizkessel ist explodiert!“ … „Sonntag, 05.07.2015, 8:25: Heftige Sprengung/Erschütterungen“ …“Sonntag, 05.07.2015, 6:52: Heftige Sprengung/Erschütterungen“… „Dienstag, 06.07.2015, 20:32: Kratz-/ Fräsgeräusche, spürbare Erschütterungen in der Wohnung.“….Samstag, 11.07.2015, 14:30 Klopf- /Reibe- /Mahlgeräusche, 21:35: Starkes Klopfen/Sprengung/Erschütterungen“… Sonntag, 12.07.2015, 7:47: Sprengungen/starke Erschütterungen“ …„Samstag, 25.07.2015, 6:54: Starke Erschütterungen/Fräsen, 16:50: Starkes Hämmern/Klopfen
22:00: Sprengungen/starke Erschütterungen“ …“15.08.2015  01:00 : ständige Klopfgeräusche. Anruf bei Polizei um Anzeige wegen Ruhestörung aufzugeben. Wurde übel abgewimmelt.“ …“20.08.2014 6:05 Sehr starkes Klopfen/Sprengung/sehr starke Erschütterungen. Wird immer Schlimmer!!! Ca. 1/2 Minute lang! Noch immer erschrecke ich mich zu Tode!“ …“Sonntag, 23.08.2014, 19:37: Sehr starkes Klopfen/Sprengung/sehr starke Erschütterungen. Wird immer Schlimmer!!! Länger andauernd! Der Boden im EG vibrierte!“… „Montag, 31.08.2015, 9:05: erdbebenarige Erschütterungen“… Öfters nachts, teilweise bis 03:00 Meisselgeräusche die einem den Schlaf rauben. Desweiteren schon mal bei der Polizei versucht Anzeige aufzugeben ohne Erfolg. 2 mal bei der ARGE Immissionsschutz angerufen. Nie einen Rückruf erhalten wie versprochen.“… „23.Sept. 01:15: Seit 00:50 versuche ich einzuschlafen. Geht nicht. Es hört und fühlt sich an, als klopft jemand mit dem Vorschlaghammer ans Haus. Man spürt die Erschütterungen jeden Schlages. Die Polizei weigert sich erneut eine Anzeige aufzunehmen. Die Baustelle sei genehmigt und werde ständig überwacht. Dass ich nicht schlafen kann, sei mein Problem. Der Beamte, Herr M., werde sicher nicht deswegen den Baubetrieb einstellen. Meine Ohren seien sicher nicht besser als die Messgeräte. Ich biete ihm an herzukommen und sich die von der Bahn installierten Messgeräte doch anzuschauen. Macht er nicht. Eine Anzeige aufnehmen, wird er auch nicht. Ich solle mich an die Stadt wenden.“

Angesichts dieser eindrücklichen Beschreibungen sollte man meinen, dass die Wangener Anwohner vorher über die kommenden Belastungen informiert wurden, auf ihre Beschwerden reagiert und sie regelmäßig über die gemessenen Immissionswerte informiert werden. Doch in Wangen werden die Anwohner schlichtweg allein gelassen. Die einzige Information, die im Vorfeld der Tunnelvortriebsarbeiten bzw. der Sprengungen erfolgte, war ein Flyer, der im Sommer 2014 verteilt wurde. Auf der Internetseite des Kommunikationsbüros finden sich Hinweise über die Bauarbeiten in Wangen, die nicht im Entferntesten die eingetretenen Belastungen ankündigten. Im Bezirksbeirat Wangen wurden den Bezirksbeiräten und den anwesenden Bürgern am 24.Juli 2014 von Bahnvertretern nur ein erschütterungsarmes Sprengverfahren angekündigt: Wangen Sprengungen

Eine öffentliche Informationsveranstaltung für die betroffenen Wangener Bürger über die Immissionsbelastungen durch die Spreng- und Meißelarbeiten fand nicht statt. Diese müsste der Bezirksbeirat Wangen bzw. die Bezirksvorsteherin und Tunnelpatin Beate Dietrich gegenüber der Bahn einfordern. Die Anwohner hatten sich auch an sie gewandt und um Unterstützung gebeten. Die letzte Anwohnerveranstaltung wurde 2012 durchgeführt. Auf Nachfrage des Netzwerks Wangen Mitte September bot die Bürgerbeauftragte Alice Kaiser ein Gespräch am 21.10.2015 an. Also zu einem Zeitpunkt, an dem der Tunnelvortrieb die Häuser der Nähterstaße wahrscheinlich schon passiert hat und die Überdeckung ein paar Meter höher ist.

Für die mittlerweile nur noch zwischen Empörung und Resignation schwankenden Anwohner, deren Nerven durch die schlaflosen Nächten blank liegen, ist dies aktuell wenig hilfreich. Zumal die Bauinfo und die von den Bürgern immer wieder um Hilfe gebetene Polizei lediglich auf die Zulässigkeit der Bauarbeiten verweisen. Doch bis heute gibt die Bahn auf mehrfache Nachfrage des Netzwerks Wangen weder die Messgutachten über Erschütterungen und Lärm heraus, noch veröffentlicht sie diese (wie eigentlich zugesagt) auf der Webseite des Kommunikationsbüros. Derzeit sei der zuständige Mitarbeiter im Urlaub, so die aktuelle Antwort der Bahn. Doch der einzige Messbericht, der zum Sprengvortrieb in Wangen eingestellt ist, stammt vom 18.11.2014. Nach diesem sind die Sprengarbeiten wegen der Überschreitung des zulässigen nächtlichen Spitzenpegels im Nachtzeitraum der AVV-Baulärm zwischen 20 Uhr und 7 Uhr nicht zulässig. Auf die Strafanzeige hin, die 27 Wangener Bürger im November 2014 wegen der lauten nächtlichen und sonn- und feiertäglichen Sprengungen eingereicht haben, kam keine Reaktion von Seiten der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Eine Hotelunterbringung wurde den lärmgeplagten Anwohnern der Nähterstraße nicht angeboten. Dabei ist dies nach einem Bericht des Teckboten in ähnlichen Fällen beim Bau der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm üblich. Es gäbe auch ein Budget dafür. Auch bei Stuttgart 21 hatte die Bahn im Dezember 2014 nach den Erfahrungen mit den Rammarbeiten in Untertürkheim erklärt, bei unerträglichen Baulärm eine vorübergehende Hotelunterbringung zu zahlen.

Messgeräte zur Überwachung, welche Erschütterung durch den Vortrieb an den Gebäuden einwirkt, wurden schriftlich zugesagt. Die Eigentümer mussten auch vertraglich einer Aufstellung auf ihrem Grundstück zustimmen. Doch wie der Fall des im letzten Beitrag über Wangen geschilderten Eigentümers zeigt, wurden die Messgeräte erst vor kurzem installiert. Die Erschütterungen sind jedoch schon seit geraumer Zeit zu spüren. Wie hier eine Überwachung der niedrigeren Grenzwerte, die nach der Planfeststellung bei Erschütterungen über 2 Monate gelten, erfolgen soll, ist fraglich.

Die Hoffnung, dass der Alptraum der unterirdischen Vortriebsarbeiten bald vorbei ist, können sich jedenfalls die Anwohner der Nähterstraße nicht machen. Bisher haben nur die Vortriebsarbeiten der Weströhre ihre Häuser erreicht. Bei der Oströhre kommen die unterirdischen Arbeiten bislang noch langsamer voran. Aktuell müssten sie noch vor der Ulmer Straße stehen. Und in absehbarer Zeit müssen die Wangener Anwohner wieder mit Lärm und Erschütterungen durch den Vortrieb der zweiten Röhre rechnen…

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DB Projekt antwortet auf Schreiben des Netzwerks Killesberg zum Lärmgutachten für den ZA Prag

Anfang August hatte sich das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. wegen zahlreicher Unklarheiten und Unstimmigkeiten bei der neuen schalltechnischen Untersuchung für den Zwischenangriff Prag in einem Schreiben an den Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH gewandt. Unter anderem plant jetzt die Bahn mit einem Baustellenszenario, das vierfach so laut wie bisher kalkuliert. Daher ist jetzt auch eine Überdachung des Zwischenangriffs vorgesehen. Auch ist die Anzahl der Lkws entlang der Baulogistikstraßen gegenüber den letzten Untersuchungen insbesondere im Nachtzeitraum inflationär angestiegen und steht in keinem Verhältnis zu den der Lärmprognose zugrunde gelegten kurzen Verladezeiten.  Wir haben darüber berichtet.

Letzte Woche hat die DB Projekt in einem Schreiben (hier) geantwortet. Zur besseren Übersicht hat das Netzwerk einen Zusammenschau der Fragen und der Antworten der DB Projekt in den einzelnen Punkten erstellt. Lesen Sie hier. Dazu hat das Netzwerk folgende Stellungnahme zum Antwortschreiben formuliert:

Die Antworten der Bahn auf unsere Fragen sind größtenteils ausweichend oder unvollständig. Es scheint, die Bahn verfolge auch hier eine Verschleierungstaktik. Im Einzelnen stellen wir fest:

  • Die Bahn plant offensichtlich ein ganz anderes Baustellenszenario. Der passive Schallschutz, welcher derzeit den Betroffenen angedient wird, basiert damit wieder nicht auf realistischen Zahlen.
  • Es gibt keine verbindliche Angabe, welche Größe, genaue Lage und welche seitlichen Abschlüsse das Schallschutzdach haben soll, das laut Bahn mit in die Berechnung eingeflossen ist. Als Einhausung gilt es wohl nicht. Es ist dringend erforderlich, dass das nächste Gutachten genaue Angaben und eine Zeichnung enthält und dass ein Maßnahmenblatt zum Lärmschutzdach erstellt wird.
  • Die hohe Steigerung der Lkw-Zahlen im Nachtzeitraum soll laut DB beim Einbau der Innenschale anfallen. Das würde bedeuten, dass auch in dieser Phase nachts gearbeitet werden soll. Beim Vortrieb in bergmännischer Bauweise ist dies einsichtig und notwendig, nicht aber beim der Innenschale. Es muss ja nicht sein, dass rund um die Uhr betoniert wird. Dies lässt sich mit geeigneter Arbeitsorganisation vermeiden. Oder wurden diese Transporte in allen bisherigen Berechnungen gar vergessen? Oder muss die Bahn jetzt wegen Ihres zeitlichen Verzugs den Betrieb umstellen? Wenn dies zulasten der Anwohner geht, ist das fatal und ärgerlich. Die Bahn sollte die Bauabläufe so gestalten, dass die Anwohner möglichst wenig Belästigungen ausgesetzt sind.
  • Die Prognosewerte für die Störzbachstr.13 und die Nordbahnhofstr. 161 überschreiten den zulässigen nächtlichen Spitzenpegel der AVV-Baulärm von +20 db(A). Ist er einmal in der Nacht erreicht, ist ein Baubetrieb rechtlich nicht mehr zulässig. Der Verzicht auf aktive Schallschutzmaßnahmen bzw. eine Reduzierung des nächtlichen Lärmgeschehens ist hier nicht hinnehmbar.
  • Die Bahn „privatisiert“ zurzeit nicht nur am Wartberg die Lärmwerte und erklärt selbst Schallausbreitungskarten, die noch bei der Planfeststellung Standard waren, zu geschützten Personendaten. Dies ist gesetzeswidrig und ein lächerlicher Vorwand, um den betroffenen Bürgern jede Einspruchsmöglichkeit bei Grenzüberschreitungen zu nehmen. Mit dieser Strategie verhindert die Bahn Transparenz in die Berechnungen.
  • Nach Zustimmung der Eigentümer werden wir die Detailberechnungen für die genannten Immissionspunkte bzw. Gebäude bekommen. Ansonsten verlangen wir doch nicht alle Einzelberechnungen, sondern Schallausbreitungskarten, wie sie schon bei der Planfeststellung zur Verfügung standen.
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Anwohnerveranstaltung am 7.10. im Rathaus für das Kernerviertel zu Stuttgart 21-Bauarbeiten

Am 7. Oktober 2015 laden die städtische Bürgerbeauftragte Alice Kaiser und der Bezirksbeirat Mitte wieder zu einer Infoveranstaltung für die Anwohner des Kernerviertels ins Rathaus ein. Die Veranstaltung beginnt um 19:30 und findet im Großen Sitzungssaal statt. Die Flyer (hier) sollen in den nächsten Tagen verteilt werden.

Anwohnerveranstaltung 09 2015

Die Bahn und die SSB wollen über die anstehenden Bauarbeiten und die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen informieren. Geplant ist der Bau einer 10 Meter hohen  Lärmschutzwand entlang der unteren Sängerstraße und die Überdeckelung der Rettungszufahrt neben dem Wagenburgtunnel. Diese sind jetzt erforderlich, nachdem die Bahnvertreter im Umwelt- und Technikausschuss einräumen mussten, dass die Entscheidungen über den aktiven und passiven Schallschutz auf viel zu niedrigen Lärmprognosen basierten. Die Bahn muss jetzt viel Geld in die Hand nehmen und will entsprechend den Vorgaben der AVV-Baulärm und der Planfeststellung vorrangig in den aktiven Schallschutz investieren. Weitere Informationen über die Hintergründe der zu niedrigen Lärmprognosen finden Sie im Beitrag „Der Charme des innerstädtischen Bauens oder wie die Bahn bei Stuttgart 21 durch unzureichende Lärmgutachten an Grenzen kommt“.

Wie in den letzten Veranstaltungen auch, hat das Netzwerk Kernerviertel der Bürgerbeauftragten und der Bahn einen Fragenkatalog (hier) geschickt. Darunter auch Fragen zu den zu erwartenden Beeinträchtigungen durch Lärm und Erschütterungen, die auf der letzten Veranstaltung im April 2015 nicht beantwortet wurden. Die beantworteten und offenen Fragen der letzten Infoveranstaltung finden Sie hier.

Das Netzwerk Kernerviertel erwartet auch, dass die Anwohner insbesondere über die zu erwartenden Erschütterungen durch die Rammarbeiten informiert werden. Dies war bei der letzten Veranstaltung nicht der Fall.  Die Stuttgarter Zeitung hatte im Juni über die vom Bahngutachter prognostizierten schweren Erschütterungen durch die Rammarbeiten berichtet. Das Netzwerk Kernerviertel, das sich mehrfach wegen der Rammarbeiten im Baufeld 25 an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt hatte,  wurde daraufhin von der DB Projektbau Stuttgart-Ulm GmbH zu einem Vor-Ort-Termin wegen der Rammarbeiten auf die Baustelle eingeladen. Die Bahn argumentierte, dass die zu erwartenden Erschütterungen durch die Rammarbeiten aufgrund der  Bodenqualität im Gegensatz zu den Prognosen deutlich geringer sind. Ein neues Gutachten sei beim langjährigen Gutachterbüro Fritz GmbH in Auftrag gegeben.

Das Foto auf dem Einladungs-Flyer stammt vom August 2015. Nähere Informationen über den Baufortschritt Anfang August entlang des geplanten „Tiefbahnhofs“ und der SSB-Bauarbeiten finden Sie in unseren Beiträgen  „Zwischenbilanz zum Baufortschritt nach einem Jahr Trogbauarbeiten für den Tiefbahnhof“ und „StZ: Bahn kämpft im S-21-Trog mit dem Zeitplan“.

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Ingenieure22 erhalten vom Deutschen Bahnkunden-Verband den Deutschen Schienenverkehrs-Preis 2015

Pressemitteilung der Ingenieure22 vom 23.09.2015

Die Ingenieure22, eine Gruppe Stuttgart21-kritischer Ingenieure, Physiker, Eisenbahner und Verkehrsexperten, werden vom Deutschen Bahnkunden-Verband mit dem Deutschen Schienenverkehrspreis 2015 in der Kategorie „Bürger- und Vereinspreis“ für „ihr herausragendes interdisziplinäres Engagement bei der Angebotsgestaltung zugunsten der Bahnkunden“ ausgezeichnet.

Ingenieure22

Die Ingenieure22, deren Name mit der Zahl 22 bewusst über die angestrebte Fertigstellung des Bahnprojekts Stuttgart 21 hinaus weist („Wir denken weiter!“), setzen sich seit ihrer Gründung im Jahre 2010 für einen leistungsstarken, sicheren und kundenfreundlichen Verkehrsknoten Stuttgart ein. Am laufenden Projekt Stuttgart 21 kritisieren sie schwerpunktmäßig die verschlechterte Leistungsfähigkeit, die unzulässig hohe Gleislängsneigung im Bahnhof ohne Nachweis gleicher Sicherheit, die hohe Störungsanfälligkeit als Folge der Verkehrsführung in über sechzig Kilometer Tunneln, den unzureichenden Brandschutz und die hohen Kosten, die dazu führen, dass im Südwesten Deutschlands wichtige Verkehrsprojekte in der Fläche vernachlässigt werden.

„Wir freuen uns sehr über diesen Preis“, so Dipl.-Phys. Wolfgang Kuebart, der Sprecher der Ingenieure22, „und sehen uns dadurch in unserer Kritik an diesem überflüssigen Prestige-Projekt bestätigt. Wir werden weiterhin auf die vielen Unzulänglichkeiten und fehlerhaften Planfeststellungen hinweisen, die weder mit einer Volksabstimmung noch in einem sogenannten Stresstest ausgeräumt werden können.“

Die Verleihung des Preises wird am 2. Oktober 2015 im Rahmen der 32. Schienenverkehrswochen im Berliner S-Bahn-Museum in Potsdam stattfinden. Bisher haben den Preis in dieser Kategorie der Berliner Fahrgastverband IGEB (1986), die Eisenbahnfreunde Rodachtalbahn (1998), das Bündnis „Die Bahn bleibt“ Salzwedel (2003), sowie die Aktion „Münchner Fahrgäste“ (2013) erhalten.

Anmerkung: Die Mängelliste der Ingenieure22 zu Stuttgart 21 finden Sie hier.

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StZ und StN: Bahn baut ab 2018 Torso des Bahnhofsgebäudes um

Beide Stuttgarter Zeitungen (StZ / StN) berichten heute über die gestrige Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses des Gemeinderates, in der die Bahn ihre Pläne für den nach den Abrissen der Seitenflügel noch vorhandenen Torso des Bonatzbaus vorgestellt hat. Die Bahn will in dem Gebäude ab 2018 u.a. ein Hotel und Kongresszentrum bauen und stellte die Planungen für die architektonische Anbindung des Bonatzbaus an den „Tiefbahnhof“ vor. Laut StZ-Bericht hakte der SÖS Stadtrat Gangolf Stocker nach, „warum die Pläne die Anbindung der Gäubahn an den Bahnhof nicht zeigten. Da der Filderbahnhof noch Jahre auf sich warten lasse, werde der Kopfbahnhof noch längere Zeit gebraucht.“

Die Bauarbeiten werden auch Auswirkungen auf die Fußwege zu den Bahnsteigen haben. Zeitweise werden sie weiter eingeschränkt. Dagegen soll die vielbefahrende Schillerstraße, einer der drei innerstädtischen Querspangen, nach den Plänen der Stadt vor dem Bahnhofsgebäude verkehrsberuhigt werden.

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StN: Bahn braucht mehr Platz für Tunnelbau. Bahn kann A8-Abfahrt bauen – aber will sie noch?

Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute (hier), dass die Bahn die Baustelle am Fildertunnel nahezu verdoppeln will. Der BUND ist strikt dagegen. Für den BUND ist, so die StN, „der weitere Eingriff in die Landschaft und Landwirtschaft nicht mehr hinnehmbar. Die Bahn schiebe immer wieder Planänderungen nach. Bereits 2012 sei ihr die Bauweise für den Tunnel bekannt gewesen. Die ursprünglichen hochwertigen Bodenfunktionen werden laut BUND durch Bodenumlagerung und Verdichtung zerstört und seien auch nicht wieder herstellbar, wenn die Flächen später renaturiert werden.“

Fildertunnel

Grund ist der Platzbedarf für den zeitgleichen Vortrieb der beiden Filderröhren. Während die Tunnelvortriebsmaschine im nächsten Jahr den oberen Abschnitt der Weströhre auffährt, soll zeitgleich bergmännisch der mittlere Abschnitt im Übergang zum Anhydrit bergmännisch gegraben werden. Dieses Vorgehen stellte die Bahn bereits bei der letzten Anwohnerveranstaltung für Degerloch vor einem Jahr vor, über die wir berichtet haben. Wenn auch in entgegengesetzter Vortriebsrichtung für den bergmännischen Teil und ohne auf die Logistik für diesen bergmännischen Zwischenabschnitt einzugehen.

Vortriebsszenario Fildertunnel

Jetzt stellt sich heraus, dass die Bahn die benötigte Logistikflächen für den Bau des zeitgleichen bergmännischen Teils nicht mit in der Planänderung zum maschinellen Vortrieb berücksichtigt hat. Dabei erfolgte die Genehmigung der 2.Planänderung zum PFA 1.2. für die neue Bauweise vor nicht allzu langer Zeit, im Februar 2013. Auf Twitter findet man Kommentare „zum bestgeplanten“ Projekt Stuttgart 21, wie beispielsweise:

twittermeldung zur Verdoppelung Fiderportal

Dennoch muss berücksichtigt werden, dass der in der Planfeststellung genehmigte bergmännische Tunnelvortrieb mit dem Zwischenangriff Sigmaringer Straße den Stadtteil Degerloch sehr viel mehr von der Unterfahrung sowie den Betriebsflächen und Lkw-Kolonnen der Baulogistik belastet hätte. Allerdings hält sich die Bahn für den Fall einer Haverie der Tunnelbohrmaschine die Option der Nutzung des Zwischenangriffs offen. Auf der Anwohnerveranstaltung im September 2014 betonten die Bahnvertreter, dass sich die Bahn weiterhin die Möglichkeit des planfestgestellten Zwischenangriff unterhalb der Degerlocher Gemarkung vorbehält. Gedacht sei dies jedoch nur als „Rückfallebene“. Trotz zahlreicher Nachfragen gaben die Bahnvertreter keine Auskunft, in welchen Fällen dies denkbar wäre. Es gäbe keine vertiefte Planung. Sie räumten lediglich ein, dass im Falle der erforderlichen Nutzung des  Zwischenangriffs sich der Zeitplan der Vortriebsarbeiten für den Fildertunnel stark verzögern würde.

Dabei zeigt auch diese Planänderung, dass die Bahn immer wieder kritische Punkte nicht in der eigentlichen Planfeststellung abklärt, sondern in einer Planänderung zur möglichst zügigen Genehmigung durch das EBA nachschiebt. Zuletzt hatten wir darüber berichtet, dass wegen fehlender Kapazitäten der Beton für den Baubetrieb an der zentralen Logistikfläche Nord statt per Güterzug mit Lkws angeliefert werden muss. Genehmigt wurde dies in einer 13.Planänderung zum PFA 1.1. Aktuell läuft beispielsweise noch das Genehmigungsverfahren für die 16. (!) Planänderung in diesem Abschnitt zum Entrauchungskonzept des Tiefbahnhofs.

Dass die Bahn auch bei einer eingereichten Planänderungen, nämlich die Autobahnabfahrt an der A 8,  wieder aus wirtschaftlichen Gründen den Rückzug erwägt, darüber berichtete die Stuttgarter Nachrichten (hier) vor zwei Tagen.

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Zum Stand des aktuellen Tunnelvortriebs bei Stuttgart 21 und in London. Bahn sprengt in Wangen und an der Mönchshalde

Vor der Sommerpause hatten wir in einem längeren Beitrag eine Zwischenbilanz zum Tunnelbau bei Stuttgart 21 gezogen. Jetzt möchten wir kurz über den Baufortschritt bzw. aktuellen Tunnelvortrieb bei Stuttgart 21 informieren. Der letzte veröffentlichte Stand des Kommunikationsbüros stammt vom 7.September (hier). Leider werden weiterhin nur die reinen Vortriebszahlen auf die Webseite gestellt. Eine Abschätzung, wo sich der Tunnelvortrieb aktuell ungefähr befindet, wäre nur mit Nachmessen möglich. Zumindest sind jetzt die Zwischenangriffe und Stollen auf www.biss21.de eingezeichnet. Das noch Anfang Januar im Amtsblatt der Stadt Stuttgart angekündigte Projekt, dass der aktuelle Vortriebsstand auch visuell aus der www.biss21.de abgerufen werden kann, ist leider immer noch nicht realisiert. Nach Aussage der städtischen Bürgerbeauftragten Alice Kaiser im April auf der Infoveranstaltung für den Stuttgarter Osten wird sich die technische Umsetzung noch bis Ende des Jahres hinziehen. Dass hier Transparenz erforderlich ist, zeigen die beiden Fälle am Killesberg und in Wangen, über die wir berichtet haben.

Dass es auch bei einem Mega-Tunnelbauprojekt transparenter geht, zeigt das Londoner Cross-Rail-Projekt, über das wir berichtet haben. Die Webseite des Projekts zeigte auf dem Stadtplan nicht nur die aktuell sich im Bau befindlichen Strecken an, sondern bot auch die grafische Information für die Anwohner, welche Abschnitte in den nächsten 30 bzw. 90 Tagen von den Tunnelbohrmaschinen aufgefahren werden sollen. Alle Baustelleninformationen konnten auch in 13 weiteren Sprachen angefordert werden. Seit August 2015 sind die 42-km maschinell mit mehreren Tunnelbohrmaschinen aufgefahrenen Tunnel unterhalb Londons im Rohbau hergestellt. Der SWR berichtete darüber.

In Stuttgart arbeitet die Bahn aktuell im maschinellem Vortrieb Richtung Hoffeld und bergmännisch unter der Killesberg-Mönchshalde, Wangen und dem Kernerviertel. Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute (hier), dass die Bahn auch unterhalb der Mönchshalde sprengen wird. Bleibt zu hoffen, dass die Sprengungen bei der Überdeckung von 40 bis 100 Meter nicht so deutlich wahrgenommen werden wie in Wangen. Hier erleben die Anwohner der Nähterstraße mit einer Überdeckung von weniger als 30 Meter die rund um die Uhr durchgeführten Spreng- und Meiselarbeiten „hautnah“ mit. Doch ein Messgutachten zur Zulässigkeit der Arbeiten im Nachtzeitraum von 20 bis 7 Uhr, aktuelle Messergebnisse zu Lärm und Erschütterung sucht man trotz der Beteuerungen der Bahn um mehr Transparenz vergeblich auf der Webseite. Das Netzwerk Wangen hakt bei der Bahn nach.

Zurück zum aktuellen Vortriebsstand. Eine Übersicht der Netzwerke mit den seit Juni 2014 veröffentlichten Zahlen finden Sie hier. Wir haben daneben noch die veröffentlichten Zahlen um einige Auswertungen, wie den durchschnittlichen täglichen Vortrieb der letzten 3 Monate sowie die restliche Strecke ergänzt. Die Übersicht zeigt beim Vortriebstand deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Tunneln und Röhren:Stand 7 September 2015

Während bei maschinellen Vortrieb 22% der Strecke aufgefahren und mit dem Einbau der Tübbinge auch im Rohbau hergestellt ist, sieht es beim bergmännischen Vortrieb völlig anders aus. Nur beim Tunnel Cannstatt kommen die Vortriebsarbeiten mit 36% voran. Die Vortriebszahlen für den Feuerbacher Tunnel (seit Dezember 2014) und dem Tunnel Obertürkheim (seit Dezember 2013) liegen bei rund 8%. Statt der auf den Infoveranstaltungen angekündigten 2-3 Meter täglich, liegen die Zahlen bis auf die Weströhre des Cannstatter Tunnels Richtung Hauptbahnhof  entlang der einzelnen Strecken deutlich darunter.

Die Bahn muss bei Stuttgart 21 noch rund 39 Kilometer bzw. 86,4 % der bergmännischen Tunnel graben und  43 Kilometer zur Herstellung des Rohbaus innenverschalen. Nach dem Rohbau müssen noch alle Tunnelröhren eisenbahntechnisch innen ausgerüstet werden. Ebenso ist noch ein einjähriger Bahntestbetrieb vorgesehen. Projektchef Manfred Leger versicherte bereits mehrfach, dass die Intriebnahme von Stuttgart 21 zum Ende des Jahres 2021 ohne den Filderabschnitt 1.3b zu halten sei. Bahnvorstand Volker Kefer erklärte im April 2015 vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages, dass der Rohbau von Stuttgart 21 bis 2019 fertiggestellt wäre mit den Worten „Das klappt, wenn wir pro Monat in Stuttgart einen Kilometer Tunnel bauen.“

Wir haben bereits mehrfach angezweifelt, dass dieser Zeitplan -auch bei einem monatlichen Vortrieb von einem Kilometer- nicht realistisch ist. Von daher lohnt sich wieder der Blick auf die Monatszahlen, die wir anhand der wöchentlichen Vortriebsstände ausgewertet haben:

Monatstand August 2015

Danach hat die Bahn trotz Steigerung der bergmännischen Vortriebszahlen bislang in keinem Monat die 1.000 Meter-Marke geknackt. Seit Juni 2015 ist die Meterzahl der monatlich maschinell aufgefahrenen Strecke deutlich zurückgegangen. Dies könnte auch mit dem knappen zeitlichen Vorlauf für die Unterfahrungsrechte bzw. die mangelnde Zustimmung der Eigentümer in Hoffeld/Degerloch in die Vertragsbedingungen der Bahn zusammenhängen.

Auch wenn uns bewusst ist, dass es wegen der schwierigen Stuttgarter Geologie „vor der Hacke sehr dunkel ist“, haben wir eine schlichte Hochrechnung für den Zeitaufwand der bergmännischen und maschinellen Reststrecke auf Basis des bisherigen durchschnittlichen Vortriebs erstellt. Danach würde die Bahn für die weitere bergmännische Strecke bei Stuttgart 21 von rund 39 Kilometer noch weitere 7,5 Jahre allein für den Vortrieb ohne Verschalung benötigen. Die Vortriebszahlen werden zwar mit dem Baustart der Tunnel vom Kernerviertel (geplant Ende 2015), vom Zwischenangriff Benzstraße in Untertürkheim (2016?) und Obertürkheim (2016?), S-Bahn- und Flughafentunnel (?) noch wachsen. Fertig gestellte Teilbereiche können innenverschalt werden.

Trotz allem, wie die Bahn den Rohbau einschließlich Verschalung der bergmännischen Strecken bis Ende 2018/ Anfang bzw. Mitte 2019 herstellen will, bleibt ein Rätsel. Die Projektplanung der Bahn ging auch bei der letzten Lenkungskreissitzung davon aus. An unserer Einschätzung, dass der Bahnvorstand noch erhebliche Zeitverzögerungen und Kostensteigerungen beim Megaprojekt Stuttgart 21 einräumen muss und die Anwohner deutlich länger vom Baubetrieb betroffen sind, hat sich auch nach den aktuellen Zahlen nichts geändert.

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StZ: Mit der Bahn auf Augenhöhe

Die Stuttgarter Zeitung berichtete vorgestern (hier) über den Infoladen, der seit 2013 gemeinsam mit der Bahn und der städtischen Bürgerbeauftragten Alice Kaiser einen Bürgerstammtisch veranstaltet. Lange Zeit war dieser Stammtisch auf die Auswirkungen von Stuttgart 21 auf das Nordbahnhofviertel beschränkt. Mit der Inbetriebnahme des Zwischenangriffs Prag können auch Anwohner des Wartbergs und Dornbusch teilnehmen. Wie die StZ schreibt, zeigen sich nicht alle zufrieden mit den Resultaten des Stammtisches. Dies trifft auch auf Mitglieder des Netzwerks Killesberg im Wohngebiet Wartberg zu, die an einigen Stammtischen teilgenommen hatten.

Positiv zu vermerken ist, dass die Stuttgarter Zeitung regelmäßig über den Stammtisch und die von den Anwohnern dabei vorgebrachten  Themen ausführlich berichtet, wie beispielsweise in den Meldungen vom 19.05.2015, 21.01.2015, 20.01.2015, 18.11.2014, 17.07.2014.

Die jeden aller 2 Monate im Infoladen stattfindenden Stammtische können jedoch kein Ersatz für großen Anwohnerveranstaltungen sein, die beispielsweise im Kernerviertel zwei Mal im Jahr stattfinden. Das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. und die Stadteilgruppe Nordlichter haben sich daher eingesetzt, dass jetzt im Herbst erstmals seit 2013 wieder eine Informationsveranstaltung zu Stuttgart 21 für den Stuttgarter Norden stattfindet.

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Arbeiten mit Atemschutz und Staubschutzmaske beim Entrauchungsbauwerk

Die Stuttgarter Zeitung berichtete bereits am 2.September (hier), dass die Arbeiter beim Bau des Entrauchungswerks an der Heilbronnerstraße/Eckehardshaldenweg auf Reste von Teerablagerungen gestoßen sind, die von einer ehemaligen städtischen Deponie stammen. Die Arbeiter müssen nun Schutzanzüge und Atemschutzmasken tragen. Ein Sprecher der Bahn versicherte, dass keine Gefahr für die Anwohner bestünde.

Wolfgang Rüter, Reporter der Straße, der die Stuttgart 21-Bauarbeiten in Bildern festhält, hat jetzt eine Fotoreihe (hier) zum Bau des Entrauchungsbauwerks und folgenden Kommentar dazu veröffentlicht:

„Monatelang ließ man die Bauarbeiter an der S21-Baustelle (Lotsenpunkt 533) für das Entrauchungsbauwerk / Eckartshaldenweg ohne Atemschutz und Staubschutzmaske werkeln. Dann wurde die Baugrube vor kurzem zunächst ringsherum mit Papierausdrucken „Schwarzbereich“ markiert und kurz danach zusätzlich mit Ausdrucken für Rauchverbot. Anscheinend war man völlig ahnungslos, dass sich an dieser Stelle früher einmal eine Deponie mit gefährlichem Müll aller Art befunden hat, obwohl es, wenn man nahe an dem Bauzaun vorbei ging, deutlich nach Lösemitteln roch. Erst danach hat wohl die Berufs-BG verlangt, dass die in und um die Baugrube herum arbeitenden Bauarbeiter Atemschutz und Staubschutzmasken aufsetzen müssen. Und nicht zuletzt lässt man die Baugrube jetzt auch von Kampfmittel-Mitarbeitern beobachten. Dass das kontaminierte Erdreich dabei mit nicht abgedeckter Lkw-Ladefläche durch die Stadt abgefahren wird, stört niemanden“.

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StZ: Logenplatz auf der Großbaustelle

Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute (hier) über eine Webcam, die seit 2013 auf dem Dach eines Wohnhauses an der Werastraße regelmäßig die Stuttgart-21-Baustelle aufzeichnet, „ob es voran geht oder nicht“.

Den Blick auf die Stadt und die Großbaustelle – wenn auch meist um ein paar Meter niedriger – haben viele Anwohner des steil ansteigenden Kernerviertels. Durch die Nähe zur Baustelle und durch den regelmäßigen Westwind sind die Baugeräusche deutlich auch im oberen Kernerviertel, der Wera- und Schützensstraße, zu hören. Dies stellen auch die Autoren des Beitrags, die auf das Dach des Wohnhauses geklettert sind, fest: „Wer den Aufstieg zur Kamera wagt, wird mit einem grandiosen Stadtpanorama – das weit über das Stuttgart-21-Baufeld hinausreicht – belohnt, bekommt aber auch einen Eindruck davon, warum sich viele Bewohner des Kernerviertels über den Baustellenlärm beklagen. Die Manöver der Bagger, Lastwagen und Bohrgeräte ist nicht nur mit bloßem Auge zu verfolgen – die Baugeräusche wehen herüber an den Hang, auf dem das Haus mit der Kamera steht.“

Die Bahngroßbaustelle Stuttgart 21 findet damit nicht nur in einem innerstädtischen Raum, sondern quasi vor der Kulisse eines Amphitheater statt, bei dem die Anwohner des Kernerviertels in den einzelnen Rängen in Blick- und Hörweite zur Baustelle leben. Das Kernerviertel ist zudem mit 5.500 Einwohnern das dicht besiedelste Stadtviertel im Stadtbezirk Stuttgart Mitte. Auf diesen besonderen Bedingungen hat das Netzwerk Kernerviertel immer wieder die Bahnvertreter aufmerksam gemacht. Insbesondere, wenn die veröffentlichten Lärmgutachten der Bahn wie bislang nur den unteren Teil des Stadtviertels abdeckten.

fluegel.tv

Noch ein Hinweis: Die Webcam an der Werastraße ist nicht die einzige Kamera, die im Kernerviertel die S-21-Bauarbeiten überträgt. Auf dem Dach des Wohnhauses von Frank Schweizer hat flügel.tv eine Kamera installiert, die die seit fast 5 Jahren einen Blick per Internet auf die Baustelle liefert.

 

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Wangener Eigentümer sehen sich in Vertragsverhandlungen mit der Bahn unfair behandelt – MdL Brigitte Lösch hakt bei Projektchef Manfred Leger nach

Brigitte Lösch, Landtagsabgeordnete der Grünen und Vize-Landtagspräsidentin, hat sich  in einem aktuellen Schreiben (hier) an Manfred Leger, den Geschäftsführer der DB Projekt wegen des Enteigungs- und Entschädigungsverfahren sowie der Haftung bei der Unterfahrung von Stuttgart 21 gewandt. Eigentümer in Stuttgart-Wangen kamen auf sie als Abgeordnete ihres Wahlkreises zu, weil sie sich in den Vertragsverhandlungen mit der Bahn und der anschließenden vorzeitigen Besitzeinweisung vor dem Regierungspräsidium unfair behandelt gefühlt haben.

Brigitte Lösch fragt bei der Bahn u.a. zu folgenden Punkten nach, die auch seit langem auch von den Netzwerken kritisiert werden:

  • Die von der Bahn angebotene Entschädigungssumme für die Unterfahrung basiert nur auf dem Bodenrichtwert des Grundstücks und nicht auf dem tatsächlichen Bodenwert. Das Landesenteignungsgesetz sieht jedoch eine Entschädigung nach dem konkreten Verkehrswert des Grundstücks vor.
  • Die Bahn besteht bei den Unterfahrungsrechten auf eine Eintragung in Abteilung III des Grundbuchs an erster Stelle, noch vor eventuellen Hypothekenbelastungen.
  • Die Bahn bietet nur eine Haftung auf Beweis des ersten Anscheins nur für die eigentliche Vortriebsphase an. Dabei können die Tunnelvortriebsarbeiten auch danach durch Setzungen und Hebungen noch zu Schäden an dem Gebäude und den darunterliegenden Leitungen führen.
  • Die Bahn sichert vertraglich nur eine Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln und nicht nach dem aktuellen technischen Stand zu.

Die Eigentümer in Wangen sind besonders an fairen Vertragsbedingungen interessiert, da die Häuser am Hangfuß nur in geringer Tiefe von teilweise unter 30 Metern unterfahren werden. Ein Wert, bei dem auch die Bahn einräumt, dass sich der Tunnelbau auf die Geländeoberfläche auswirkt. Die biss-Karte weist zwar höhere Unterfahrungstiefen aus:

biss Wangen

Die Bahn berechnet jedoch diese Werte jeweils vom Scheitelpunkt der Tunnelsohle bis zur Geländeoberfläche. Dass dazwischen noch der eigentliche Tunnel und der Keller des Hauses liegt, bleibt unberücksichtigt. Daher müssen von den in der biss-Karte ausgewiesenen Unterfahrungstiefen noch ca. 6,60m für den Tunnel und die Höhe der Unterkellerung abgezogen werden. Nähere Erläuterungen finden Sie dazu in einem Video von Klaus Gebhard aus dem Jahr 2012.

Ein betroffener Wangener Eigentümer, dessen Haus komplett von der Tunnelröhre Wangen-Hauptbahnhof in weniger als 30 Meter unterfahren wird, berichtete uns frustriert über seine Erfahrungen mit der Bahn:

  • Er hatte die Bahn bereits 2012 angeschrieben und um einen Vertragsvorschlag gebeten. Erst hieß es, sein Gebäude werde 2014 unterfahren, dann 2015. Ein Gespräch mit der Bahn und dem von ihm beauftragten Anwalt kam jedoch erst jetzt im Frühsommer 2015 zustande. Die ihm wichtigen Punkte, eine faire Entschädigung- und Haftungsregelung, lehnte die Bahn ab.
  • Die Bahn beantragte anschließend die vorzeitige Besitzeinweisung, da sie gegenüber dem Regierungspräsidium argumentierte, dass sein Haus zum 31.8.2015 unterfahren werde und eine Einigung nicht erzielt wurde. Er erhielt vom Regierungspräsidium eine kurzfristige Einladung zum 31.7.2015, seinem ersten Ferientag, an dem er verreisen wollte. Eine Verschiebung des Verfahrens war nicht möglich. Seinen Urlaub konnte er erst einen Tag später antreten. Bis heute (14.9.) wurde jedoch sein Haus nicht unterfahren.
  • Informationen über den aktuellen Vortriebsstand hat er bislang von Seiten der Bahn nicht erhalten. Bei einer Rückfrage an die Wangener Bezirksvorsteherin und Tunnelpatin Beate Dietrich, erhielt er lediglich die Tunnelvortriebslängen in Metern. Anhand der Karte versuchte er die Vortriebsposition auszurechnen.
  • Nach seinem Eindruck versuchte die Kommission vor dem Regierungspräsidium keinen Kompromiss zwischen den Parteien auszuhandeln, wie es eigentlich nach dem Gesetz vorgesehen war. Stattdessen wurde ihm unterschwellig von der Behörde das Gefühl vermittelt, dass er als Eigentümer nicht bereit sei, ein Opfer für die Allgemeinheit zu bringen.
  • Dabei räumte die Bahn ein, dass sein Haus sich um 2cm setzen wird. Er befürchtet auch weitere Setzungen nach dem eigentlichen Tunnelvortrieb und Spätfolgen, wie z.B. bei beschädigte Rohrleitungen.
  • Von Seiten der Bahn erhielt er die Auskunft, dass er beim unterirdischen Bahnbetrieb- jeden durchfahrenden Zug spüren werden, d.h. ständige Erschütterungen auf sein Haus einwirken.
  • Die Gutachten für die Belastungen durch Lärm und Erschütterungen des Zugverkehrs wurden vom Gutachterbüro Fritz GmbH erstellt, das auch die zu niedrigen Berechnungen für die oberirdischen Lärmbelastungen im Kernerviertel und am Zwischenangriff Prag verantwortlich ist. Er befürchtet, dass er auch ggf. noch von höheren Immissionswerten durch den unterirdischen Bahnbetrieb betroffen sein wird.
  • Seine Immobilie verliert durch die Unterfahrung, den zu spürenden Bahnbetrieb und  durch die Grundbucheintragung der Bahn an erster Stelle an Wert. Dieser Wertverlust wird durch das Entschädigungsangebot der Bahn, das nur das Grundstück aber nicht das Gebäude berücksichtigt, nicht im geringsten kompensiert.
  • Dabei hat die Bahn durch die Grundstücksverkäufe bei Stuttgart 21 erhebliche Erträge erzielt, die nur durch die geplante Untertunnelung von mehr als 3.000 Stuttgarter Grundstücken möglich sind. Das  ursprünglich angesetzte Budget bei Stuttgart 21 für die Entschädigung der betroffenen Eigentümer wurde in dem „Sparpaket“ 2009, deutlich gekürzt.
  • Die Belastungen durch die seit Monaten laufenden Vortriebsarbeiten unterhalb Wangens sind enorm. Er und seine Familie hören und spüren seit längerem die Sprengungen und besonders die rund um die Uhr, auch Nachts, stattfindenen Meisselgeräusche. Auf die Nachfrage, warum die Sprengungen und Meisselarbeiten auch im Nachtzeitraum, d.h. vor 7 Uhr und nach 20 Uhr zulässig sind, erhielt er lediglich die Auskunft, dass der Immissionsschutzbeauftragte Peter Fritz die Einhaltung der Richtwerte der AVV-Baulärm bestätigt habe. Diese Aussage wurde auch an die Polizei weitergegeben, die bei jeglichen Beschwerden abwiegelt. Beschwerden bei der Bauinfo seien wenig hilfreich bzw. würden ins Leere gelaufen. Auch auf die Strafanzeige hin, die er mit 26 weiteren Wangener Bürgern im November 2014 wegen der lauten Sprengungen eingereicht hat, hat er bis heute keine einzige Reaktion erhalten. Entsprechende Messgutachten, die die Zulässigkeit der Arbeiten im Nachtzeitraum bestätigen, sucht man vergeblich auf der Webseite des Kommunikationsbüros.
  • Schriftlich zugesagte Erschütterungsmessgeräte wurden lange Zeit nicht aufgestellt, obwohl die Sprengungen deutlich zu spüren waren. Als er bei der Wangener Bezirksvorsteherin nachhakte, erhielt er die Anfang September die Auskunft, dass diese erst aufgestellt werden, wenn sein Haus vom Einwirkungsbereich betroffen sei. Dabei sollten die Vortriebsarbeiten unterhalb seines Hauses bereits Ende August laufen. Mittlerweile wurden Erschütterungsmessgeräte auf  seinem Grundstück installiert.
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Kernerviertel: Fotodokumentation der SSB- und Bahnbaustellen entlang der B14

Wolfgang Rüter, der als unermüdlicher Fotograf u.a. auch die S21-Baustellen von Stuttgart dokumentiert, hat jetzt eine Fotoreihe über den Bau der neuen SSB-Haltestelle Staatsgalerie veröffentlicht. Wer sich ein Bild machen möchte, wie es seit November 2014 entlang der B14 gegenüber dem Kernerviertel aussieht bzw. den Anblick, den die Anwohner täglich haben, findet die Bilder auf seiner Webseite „Reporter der Straße“. Ein Teil der Bilder zeigt auch den Bau der Straßenbrücke als Vorbereitung für den Bau des Trogbaufeldes 22 für den Tiefbahnhof“.

http://www.parkschuetzer.de/assets/statements_neu/000/185/243/original/SSB-Baugrube_neben_Planetarium_DSC7773.JPG?1441987771

Dazu sein Statement: Die „Staatsgalerie“ – ein durch S21 aufgezwungener Umbau. Nicht alle bekommen es mit, wie sich das Umfeld des geplanten und durch S21 aufgezwungenen Umbaus der SSB-U-Bahn-Haltestelle „Staatsgalerie“ verändert. Dabei wäre ein Umbau gar nicht nötig gewesen, wenn nicht das Projekt Stuttgart 21 dies verlangt hätte. Schwieriger und komplizierter – verbunden mit Monate langen Streckenunterbrechungen, Straßenverlegung usw. – hätte man eine Baustelle wie diese kaum machen können, zumal sich hier nicht nur DB-Fernbahn, SSB-U-Bahn und Nesenbachdücker über- und untereinander kreuzen sollen. Eine Foto-Zeitreise über Monate hinweg, die fast bis zum heutigen Tage reicht (und fortgeschrieben werden muss).“

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Die Schutzgemeinschaft Filder spricht sich vehement gegen die Abschnittsbildung auf den Fildern aus

Der Filderbereich PFA 1.3. soll in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, nachdem u.a. die erneut eingeichte Antragstrasse von Fachleuten der Universität Dresden wegen des Mischverkehrs mit der S-Bahn als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt wurde. Jetzt soll nach den Plänen des Regierungspräsidiums der Abschnitt 1.3.a  in einem Verfahren mit „vereinfachter Öffentlichkeitsbeteiligung“ durchgeführt werden. Die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ /StN) hat darüber berichtet.

Die Schutzgemeinschaft Fildern hat gegen diese Entscheidung letzte Woche einen umfangreichen Einspruch eingereicht. Die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ /StN) haben darüber berichtet. Die Presseerklärung sowie den Einspruch der Fildergemeinschaft mit allen Unterlagen finden Sie hier.

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Stadt räumt ein, dass Lkw-Verkehr zur Anlieferung des Betons nicht durch das Nordbahnhofviertel erfolgen darf

Das Nordbahnhofviertel ist extrem von der Baulogistik für Stuttgart 21 betroffen. Die Stadtteilgruppe Nordlichter hatte sich daher erneut Ende Juli 2015 wegen des Lkw-Verkehrs zur Anlieferung des Baumaterials an das Eisenbahn-Bundesamt und an Martin Schairer, den Ordnungsbürgermeister der Stadt Stuttgart, gewandt. Tag und Nacht einschließlich Sonn- und Feiertage fahren die Lkws und Betonmixer durch das Wohngebiet, obwohl die Genehmigung in der Planfeststellung die Anlieferung per Güterzug bzw. über die separaten Baulogistikstraßen vorsah. Wir hatten darüber auch in unserem Beitrag „Ein rücksichtsvolles Baustellenkonzept“ berichtet.

https://lh4.googleusercontent.com/-XU6VG7_8Tlc/U574yVjELSI/AAAAAAABLoQ/CNiB1VARxJA/w816-h542-no/_DSC1160.JPG

Ende August traf das Antwortschreiben des Ordnungsbürgermeisters (Seite 1 / Seite 2) ein, in dem er der Beschwerde der Nordlichter unmissverständlich Recht gibt:

Schairer 2

Man kann nur hoffen, dass eine verstärkte Verkehrsüberrwachung der Polizei dazu beiträgt, die Anwohner des Nordbahnhofviertels jetzt endlich vom Zulieferverkehr zu entlasten.

Das Schreiben enthält darüber hinaus auch noch eine interessante Information.

Schairer 1

Ursprünglich war in der Planfeststellung eine Betonmischanlage auf der C2-Fläche, der zentralen Umschlagfläche vorgesehen. Die Anlieferung des Betons sollte dabei per Güterzug erfolgen. Wie bei zahlreichen anderen Punkten beim Großprojekt Stuttgart 21 stellte sich danach heraus, dass im Rahmen der Baugenehmigung falsch geplant wurde. Für diese Anlage ist schlicht kein Platz vorhanden. Die Schieneninfrastruktur auf der zentralen Umschlagfläche weist nicht die notwendige Kapazität für die Bewältigung der Anlieferung des Baumaterials und dem Abtransport des Aushubs auf.

Allerdings ist im Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes zur 13.Planänderung des PFA 1.1. zwar vom Wegfall der Betonanlage die Rede. Die damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für die Anwohner des Nordbahnhofviertels, d.h. der verstärkte Lkw-Verkehr zur Anlieferung des Transportbetons, wurden zumindest in diesem Planänderungsbescheid ausgeblendet bzw. nicht abgeklärt. Auch wenn die Anlieferung nicht über das Nordbahnhofviertel, sondern über die Baulogistikstraßen erfolgt, sind die Anwohner entlang dieser bahninternen Straßen vom Lärm, Erschütterungen und den zusätzlichen Luftschadstoffen betroffen. Doch damals erklärte das EBA stattdessen, dass durch diese Planänderung keine zusätzlichen Betroffenheiten verbunden und damit auch keine öffentliche Anhörung erforderlich sei.

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Boden muss im Baufeld 16 ausgetauscht werden. Musterkelchstütze als „Riesen-Meilenstein“ für S 21?

Wir hatten schon mehrfach darüber berichtet (12.08.2015 / 06.08.2015), dass die Bauarbeiten am Referenzbaufeld 16 für den „Tiefbahnhof“ nach einem Jahr Bauzeit bereits mehr als ein halbes Jahr hinterhinken. Eigentlich sollte schon längst nach Herstellung der Kanäle die  Bodenplatte liegen und an den ersten Kelchfüßen gebaut werden. Diese Arbeiten sind jetzt für das neue Jahr vorgesehen. Jetzt wird zusätzlich um die Rammpfählen herum ausgebaggert und Boden ausgetauscht. Im Baufeld 16 werden noch weitere Pfähle gesetzt. Im Baufeld 12/13 zwischen den beiden Fußgängerstegen tut sich nach dem Aushub der Grube seit Monaten nichts:

Die Bahn sieht dennoch ihren Zeitplan, die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 zum Ende des Jahres 2021, weiterhin als nicht gefährdet an. Statt der ursprünglich geplanten 8,5 Jahre stehen damit für den Bau des „Tiefbahnhofs“, der eisenbahntechnischen Ausrüstung und dem Jahr Testbetrieb nur noch 6,25  Jahre zur Verfügung.

Auch auf der letzten Montagsdemo am 7.September waren u.a. die Bauverzögerungen am Baufeld 16 Tiefbahnhof ein Thema. Die Rede von Dr.-Ing. Hans-Jörg Jäkel, Ingenieure 22 und Nordlichter, können Sie auf Cam21 ab Minute 17:00 anschauen. Er hatte in der Erörterung zum Grundwassermanagement bereits nachgehakt, ob denn der Baugrund für den „Tiefbahnhof“ richtig halten würde, wenn  in einzelnen Schichten die Wasserdurchlässigkeit bis zu 50 fach größer sei. Doch damals wurde seine Nachfrage von Seiten der Bahn unter Hinweis auf die umfangreichen Bodenuntersuchungen und Planungen abgewiegelt.  Jetzt sei in der „Gerüchte-Küche“ zu hören, dass die im Baufeld 16 gesetzten Pfähle für die Gründung des „Tiefbahnhofs“ nicht stabil seien und daher die Erde ausgetauscht wird. Das werfe erneut kein gutes Licht auf die Planungsqualität des Projektes, dessen Fertigstellung Jäkel generell anzweifelt.

Ob angesichts des eher schleppenden Baufortschritts am „Tiefbahnhof“ die Erstellung und Begutachtung eines Achtels einer Kelchkonstruktion als Musterstütze, über die die beiden Stuttgarter Zeitungen in den letzten Wochen (StN) (StZ 1 / StZ 2) ausführlich berichteten, tatsächlich als „Riesen-Meilenstein“ (Zitat Projektchef Manfred Leger) gewerten werden kann, bleibt dahingestellt.

http://www.parkschuetzer.de/assets/statements_neu/000/185/000/original/Kelchst_tze_P1090041.JPG?1440971801

Wer sich für die komplexen Kelchstützen, die von Frei Otto und Christoph Ingenhoven entworfen wurden, näher interessiert, findet weitere Informationen in dem im Internet abrufbaren Aufsatz über die Formentwicklung und Modellierung der neuen Bahnhofshalle.

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StZ: Vom Wüten der Hämmer

Nach unserer längeren Sommerpause melden wir uns wieder zurück und möchten doch noch für diejenigen, die die verreist waren, auf den sehr guten Artikel im Kulturteil der Stuttgarter Zeitung „Vom Wüten der Hämmer“ über den Hitzesommer in der  Baustellenhauptstadt Stuttgart aufmerksam machen.

https://lh3.googleusercontent.com/TKyD7oI6FZ5uviTOfikYSXS5V1wprD2eOPlVOlzV0bAL=w291-h193-p-no

Foto: Wolfgang Rüter

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SWR-Landesschau berichtet über Bauverzug beim Tiefbahnhof und Baulärm im Kernerviertel

Die SWR-Landesschau zeigte heute einen Filmbeitrag  (hier) zum 5.Jahrestag des Nordflügel-Abrisses über die Bauverzögerungen beim „Tiefbahnhof“ und den Baulärm im Kernerviertel.

Wir hatten bereits Anfang August (hier) darüber berichtet, dass die Bahn gegenüber ihrem Zeitplan, den die Baufirma Züblin vor einem Jahr auf der Pressekonferenz zum Baustart vorstellte, bereits ein halbes Jahr hinterherhinkt. Auch die Stuttgarter Zeitung (hier) hatte dies aufgegriffen.

Die Bahn hingegen sieht in dem SWR-Beitrag den Zeitplan, dass Ende 2021 die ersten Züge bei Stuttgart 21 fahren, trotz des schleppenden Baufortschritts beim „Tiefbahnhof“ als nicht gefährdet an.

Zum Thema Bauverzögerungen wurden die Ingenieure 22, zum Thema Baulärm im Kernerviertel wurde Frank Schweizer, Sprecher des Netzwerks Kernerviertel, vom SWR interviewt.

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StZ: Warten auf den S21-Lärmschutz

Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer heutigen Printausgabe (hier), dass auch städtische und landeseigene Gebäude vom Baulärm von Stuttgart 21 betroffen sind.  Trotz einer Vereinbarung mit der Bahn aus dem Jahr 2003 sind viele Mieter nicht gegen die bereits laufenden lauten Bauarbeiten durch passiven Schallschutz geschützt.

Auf Landesseite betrifft dies vorallem die beiden Wohnhäuser Willy-Brandt-Str. 18 („Lotte“) und 20 im unteren Kernerviertel, die nur ein paar Meter entfernt den jahrelangen Baustellenlärm durch Stuttgart 21 ertragen müssen, aber bis heute keinen Schallschutz haben. Die Lage für die beiden Gebäuden ist besonders prekär. Sie sind von den jahrelangen sehr lauten Bauarbeiten des Trogbaus für den „Tiefbahnhof“, den Bau des Nesendükers und denen der SSB für die neue Tunnelanbindung und Haltestelle Staatsgalerie direkt betroffen. Wenn nach mehreren Jahren diese Baustellen abgeschlossen sind, kommt der Abbruch der N 14 und die neue Untertunnelung der B 14 auf Höhe der Sängerstraße sowie der Bau des Deckels vor dem neuen Bahnhofsvorplatz. Diese Bauarbeiten werden sich bis mindestens 2021 hinziehen. Schon jetzt ist absehbar, dass diese Häuser mindestens sieben Jahre dem Baulärm unmittelbar ausgesetzt sind.

Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, der mehrere von Stuttgart 21 Betroffene im Kernerviertel vertritt, hatte wegen des fehlenden Lämschutzes bei dem für die Landesimmobilien zuständigen Landesbetrieb für Vermögen und Bau nachgehakt. Er hatte darüber auch auf der letzten Informationsveranstaltung der Netzwerke im Rathaus kurz darüber berichtet, dass hier Anwohner ohne Schallschutz extremen Baulärm ausgesetzt sind. An mangelnden Informationen, dass die beiden Landesgebäude darauf Anspruch haben, kann es nicht liegen. Die Willy-Brandt-Str.18 ist seit der Planfeststellung in allen schalltechnischen Untersuchungen zum PFA 1.1. als ein besonders belasteter Immissionspunkt aufgelistet. Das aktuelle schalltechnische Detailgutachten vom 11.12.2014 ist im Internet abrufbar.

Auch städtische Einrichtungen sind vom Baulärm bei Stuttgart 21 betroffen. Wir haben bereits berichtet, dass die Fraktion der Grünen im Mai 2015 eine Anfrage an die Stadt gestellt hat. Die beiden Stadträte Peter Pätzold und Clarissa Seitz forderten von der Stadtverwaltung Informationen, wie es bei den städtischen Gebäuden um den aktiven und passiven Lärmschutz bei Stuttgart 21 bestellt ist. Diese Anfrage ist bis heute bei der Stadt in Bearbeitung. Klar ist, dass beispielsweise die Lärmwerte bei der Flüchtlingsunterkunft in der Nordbahnhofstr.161 die Lärmwerte übersteigen. Die Initiative Nordlichter hakte hier mehrfach bei der Stadt nach passivem Schallschutz nach, da die Lärmbelastung durch die nahe Baulogistik bei Stuttgart 21 sehr hoch ist. Auch der Deutschlandfunk berichtete darüber. Dennoch tat sich bislang nichts. Auch das aktuellste schalltechnische Detailgutachten zum PFA 1.5. weist für den jahrelangen Baustellenbetrieb und Lkw-Verkehr tagsüber hohe Überschreitungen und im Nachtzeitraum sogar Überschreitungen über + 20 dB(A) auf, die nach der AVV-Baulärm ohne aktive Schutzmaßnahmen nicht zulässig sind. Das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. hat in einem Schreiben an den Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH darauf hingewiesen.

Dass Anwohner und auch Mieter bei zu lauten Baustellen bzw. fehlendem Schallschutz gerichtlich die vorrübergehende Stilllegung der Baustelle erreichen können, darüber haben wir in unserem Beitrag „Neues Urteil des Verwaltungsgerichtshofs BW: Anwohner können bei unzumutbarem Baulärm Baustopp erzwingen“ berichtet.

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Leserbrief an die StZ zur Niederschlagsmessung für die Innenstadt

Die Niederschlagsmessung am Schnarrenberg sagt wenig über die Höhe der Niederschläge im Stuttgarter Talkessel aus. Als der Deutsche Wetterdienst noch in der Alexanderstrasse ansässig war, wurde dort der Niederschlag gemessen. Diese Meßstelle wurde aufgegeben. Seither gibt es keine offizielle Meßstelle mehr in der Innenstadt. Das Amt für Umweltschutz müßte diese Lücke schliessen, auch im Hinblick auf das Grundwassermanagement für Stuttgart 21.

Im Hinblick auf den Düker wäre es interessant zu wissen, ob der Starkregen am Freitag den 14. August zu Rückstau im geplanten Düker geführt hätte. Ohne Messung im Talkessel lässt sich diese hydraulische Überprüfung aber nicht durchführen.

Frank Schweizer,
Netzwerk Kernerviertel

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StZ: Anwohner hoffen auf ruhigere Zeiten

Die beiden Stuttgarter Zeitungen berichten in ihrem Innenstadtteil über das Schreiben des Netzwerks Killesberg und Umgebung an den Vorstand der DB Projekt zum neuen Lärmgutachten des PFA 1.5. und die geschlossene Veranstaltung der Bahn zum Immissionsschutz am Zwischenangriff Prag für die Eigentümer des Wartbergs. Auf das geänderte Baustellenszenario am Zwischenangriff Prag mit Förderband und Güterverladung geht der StZ-Bericht allerdings nicht ein.

Die S21-Baustelle am Zwischenangriff Prag wird nachgerüstet, was den Lärmschutz betrifft. Das Netzwerk Killesberg und Umgebung fordert Details an, wie dies genau geschehen soll, und warum nun mit mehr Lastwagenfahrten und mehr Lärm gerechnet wird“. Lesen Sie weiter.

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Der Charme des innerstädtischen Bauens oder wie die Bahn bei Stuttgart 21 durch unzureichende Lärmgutachten an Grenzen kommt

Die Bahn musste vor wenigen Wochen vor dem Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderates (UTA) in einem Offenbarungseid einräumen, dass ihre bisherigen Lärmprognosen sowohl für das Kernerviertel als auch für die Wohngebiete Wartberg und Dornbusch am Zwischenangriff Prag viel zu niedrig berechnet waren. Im Kernerviertel ist jetzt der Bau einer 60 Meter langen und 10 Meter hohen Lärmschutzwand und eines Schallschutzdaches an der Rettungszufahrt neben dem Wagenburgtunnel geplant. Am Wartberg hat die Bahn die Überdachung des Zwischenangriffs Prag in der Größe eines Fussballfeldes angekündigt. Von „Die Bahn kommt an ihre Grenzen“ und dem „Charme des innerstädtischen Bauens“ ist mittlerweile die Rede.

Doch worauf basieren diese langjährigen Fehleinschätzungen bzw. dass erst jetzt das eigentliche Konfliktpotential des innerstädtischen Bauens deutlich wird? Immerhin war der Bauherrin Bahn und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bewusst, dass bei Stuttgart 21 der gesamte Bahnknoten einer Großstadt mit 59 Kilometer Tunnelstrecken unter die Erde „verbuddelt“ werden soll.

Zu laute Baustellen sind kein Naturgesetz, sondern auch eine Folge schlechter Planung und fehlender behördlicher Kontrolle. Man muss leider feststellen, dass sich unzureichende Lärmgutachten bislang wie ein roter Faden durch das Großprojekt Stuttgart 21 ziehen. Die Realisierung von Stuttgart 21 sollte trotz der vielen jahrelangen innerstädtischen Baustellen nicht gefährdet werden. Die  Lärmgutachten in der Planfeststellung wurden damals nur als reine Machbarkeitsstudie im Sinne einer oberen Abschätzung verstanden.

Vor Baubeginn sollte die eigentliche Lärmbelastung auf Basis der Ausführungsplanung in abschnittsübergreifenden und umfassenden schalltechnischen Gutachten ermittelt werden. Im Planfeststellungsbescheid des PFA 1.1. heißt es dazu auf Seite 44f: „Die Vorhabenträgerin [die Bahn] wird verpflichtet, dem Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig vor Baubeginn auf der Grundlage der schalltechnischen Untersuchung zum Baubetrieb (Anlage 16.2) für die Baugruben, Baubetriebsflächen und Baustraßen schalltechnische Detailgutachten vorzulegen. Die Gutachten sind abschnittsübergreifend zu erarbeiten, d.h. es sind jeweils sämtliche, gleichzeitig auftretenden Schallimmissionen zu berücksichtigen, unabhängig von der Zuweisung zu einem bestimmten Planfeststellungsabschnitt. Die Schallgutachten haben auch über die Wirksamkeit von Schallminderungsmaßnahmen Auskunft zu geben.“

Jetzt stellt sich heraus, dass die Lärmprognosen, die im Rahmen der Planfeststellung im Sinne einer oberen Abschätzung gemacht wurden, zum Teil weit übertroffen werden. Die Unzulänglichkeiten im Immissionsschutz hätten für jede Fachbehörde und für jeden seriösen Planer viel früher erkennbar sein müssen – zu einem Zeitpunkt, bevor über das Milliardenprojekt, dessen Kostenrahmen mittlerweile die Wirtschaftlichkeitsgrenze gesprengt hat, entschieden wurde.

Das Netzwerk Kernerviertel hatte schon seit über 1 1/2 Jahren auf unzureichende Lärmplanungen für das Wohngebiet und eine fehlende Überprüfung dieser Lärmgutachten hingewiesen sowie das EBA und die Stadt Stuttgart zum Handeln aufgefordert. Wir haben mehrfach darüber berichtet (18.03.2014 / 02.06.2014 /10.Juli 2014 /03.08.2014 /08.08.2014 / 17.08.2014 / 01.11.2014 /19.11.2014 /10.12.2014 / 11.12.2014 / 26.01.2015 /12.04.2015 /23.04.2015 / 29.04.2015). Bei den schalltechnischen Untersuchungen für Stuttgart 21 mussten die Netzwerke bislang folgende Defizite feststellen:

  • Den Lärmplanungen wurden unrealistische Bauszenarien zugrunde gelegt.
  • Die Lärmpegel wurden nicht auf einer realistischen Basis berechnet.
  • Es wurden den Lärmberechnungen zu kurze Betriebszeiten der Baumaschinen zugrundegelegt.
  • Der im Nachtzeitraum maximal zulässige Spitzenpegel wurde nicht beachtet.

Die berechtigten Kritikpunkte wurden vom EBA als Aufsichtsbehörde, das die Lärmgutachten eigentlich inhaltlich prüfen sollte, und der Bahn lange Zeit ignoriert. Erst nach den erfolgten Lärmmessungen scheint der Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH erkannt zu haben, dass hier Handlungsbedarf besteht. Bei einer Anwohnerklage könnten Stuttgart-21- Baustellen wegen Verletzung des Immissionsrechtes bzw. der Auflagen aus der Planfeststellung vorübergehend still gelegt werden.

Man könnte meinen, die Bahn hat aus ihrem Waterloo vor dem UTA Konsequenzen gezogen. Mitnichten. Auch bei der aktuellsten schalltechnischen Untersuchung für den PFA 1.5. vom Juli 2015 sind wieder einige der o.g. Kritikpunkte zu finden. Das Netzwerk Killesberg hat sich deswegen in einem Schreiben an den Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH gewandt. Und es wird noch absurder.  Nur wenige Tage später stellte die DB Projekt in kleinem Kreis den Eigentümern wieder ein ganz anderes und nicht von der Planfeststellung abgedecktes Baustellenszenario für den Zwischenangriff Prag mit Förderband und Güterzugabfuhr vor. Die Anwohner können sich nur noch verschaukelt fühlen. Dies nagt sehr an der Glaubwürdigkeit der Bahn, von der man eigentlich jetzt in Sachen Immissionsschutz ein seriöseres Vorgehen erwartet hatte. Dabei sind die Probleme bei der Bahn hausgemacht.

Die Netzwerke haben schon mehrfach auf den Interessenkonflikt hingewiesen, dem der derzeitige Immissionsschutzbeauftragte Peter Fritz unterliegt. Das Gutachterbüro Fritz GmbH war für die Bahn bei Stuttgart 21 von Anfang an tätig,  hat die Bahn bei den Prozessen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse vertreten und die unzureichenden Lärmgutachten rechtfertigt. Er war also seit über einem Jahrzehnt von der Bahn beauftragt und kann deshalb nicht unabhängig im Sinne des Immissionsschutzgesetzes seiner Aufgabe als Immissionsschutzbeauftragter im Interesse der Allgemeinheit und der Betroffenen gerecht werden. Er kontrolliert quasi die Einhaltung seiner eigenen Gutachten. Die Netzwerke haben daher gefordert, den Immissionsschutzbeauftragten Peter Fritz unverzüglich abzulösen.

Auch bei der Verzahnung zwischen Ausführungs- und Immissionsplanung hakt es gewaltig. Vertreter des Netzwerks Kernerviertel mussten bei dem Vor-Ort-Termin auf der Trogbaustelle feststellen, dass weder der neue Abschnittsleiter der Bahn für den PFA 1.1. noch der anwesende verantwortliche Ansprechpartner von Züblin die schalltechnische Untersuchung des Gutachters für den Trogbau mit den weiterhin zu kurzen Bauzeiten kannten. Auch das Eisenbahn-Bundesamt prüft nicht die Gutachten und die den Lärmplanungen zugrunde gelegten Bauszenarien. Die Stadt Stuttgart, die sich beim Immissionsschutz von Stuttgart 21 als nicht zuständig erklärt, erst recht nicht. Da fragt man sich, wer außer den Netzwerken sich die Lärmgutachten bei Stuttgart 21 überhaupt näher anschaut.

In Sachen Immissionsschutz bei Stuttgart 21 stimmt also vieles nicht. Unzureichende Lärmgutachten zur Ermittlung der erforderlichen Schutzmaßnahmen sind die Konsequenz. Daher möchten wir aufzeigen, welche konkreten Defizite in der Lärmplanung bei beiden Baustellen rund um das Kernerviertel und den Zwischenangriff Prag gemacht wurden, die jetzt der Bahn bereits in der ersten Phase des Projektes auf die „Füße fallen“:

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StZ: Streit über S-21-Baulärm landet vor Gericht

Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer morgigen Ausgabe (hier) über ein Verfahren wegen Mietminderung vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Geklagt hatte die Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft. Eine Mieterin im Nordbahnhofviertel hatte erst wegen den lauten Abrissarbeiten einer benachbarten Autowerkstatt und dann wegen des lauten S21-Lkw-Verkehrs die Miete gekürzt. Das Verfahren vor dem Amtsgericht wird jetzt schriftlich fortgesetzt. Laut StZ soll eine Entscheidung in der zweiten Oktoberhälfte fallen. Eine Berufung wäre wegen des Streitwertes möglich.

Die Mieterinitiative Stuttgart weiß von einer weiteren Mieterin im Nordbahnhofviertel, die die Miete wegen der Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität durch Stuttgart 21 einbehält. Das Nordbahnhof- und das IGA-Viertel sind massiv von der zentralen Baulogistik von Stuttgart 21 betroffen. Die Stadtteilgruppe Nordlichter hatte sich erst vor kurzem wegen des Lkw-Verkehrs, der entgegen den Auflagen aus der Planfeststellung auch zur Materialanlieferung durch das Wohnviertel donnert, an das Eisenbahn-Bundesamt und die Stadt Stuttgart gewandt. Wie stark das Viertel von der Baulogistik bei Stuttgart 21 belastet ist, zeigen auch die hohen Lkw-Zahlen und Lärmpegel, die im neuen Lärmgutachten des PFA 1.5. veröffentlicht wurden. Insbesondere die Anzahl der Lkws für die nächtliche Betonanlieferung sind plötzlich und ohne Begründung gravierend angestiegen, obwohl die Planfeststellung die Nachtfahrten zur Materialanlieferung nur in Ausnahmen vorsah. Die Bahn hatte auch im Vorfeld der Volksabstimmung mit dem rücksichtsvollen Baulogistikkonzept geworden.

Beim Groß-Projekt Stuttgart 21 sind viele Mieter und Wohngebieten jahrelang an den Trog- und Tunnelbaustellen, wie am Wart- und Kriegsberg, im Nordbahnhof- und IGA-Viertel, in Feuerbach,  im Kernerviertel, in Wangen, in Unter- und Obertürkheim sowie im Gewerbegebiet Fasanenhof vom Baulärm und der Baulogistik betroffen.

Das Thema Mietminderung wegen des Lärms durch Stuttgart 21 wird daher sicherlich noch die Stuttgarter Gerichte auf Jahre hinaus immer wieder beschäftigen. Die StZ zitierte dazu die Richterin:  „Während der Hausabriss ja etwas gewesen sei, das einigermaßen schnell vorüberging, „ist Stuttgart 21 etwas, woran wir alle noch viel Freude haben werden“, prognostizierte die Richterin.

Die Bahn als Bauherrin muss auch damit rechnen, dass sich die vom Mietausfall betroffenen Eigentümer  postwendend an den Konzern wegen einer Entschädigung ihres wirtschaftlichen Schadens wenden werden. In allen Planfeststellungsbescheiden zu Stuttgart 21 findet sich ein entsprechender Passus zur Entschädigung bei Mietminderungen oder Mietausfall wegen Leerständen, beispielsweise beim Abschnitt 1.1. auf Seite 215:

Auszug PFA 1.1. S 215 Mietminderung

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Doch ein neues Baustellenszenario am ZA Prag mit Förderband und Güterzugverladung? Bahn informiert Eigentümer des Wartbergs in kleiner Runde

Letzten Mittwoch lud der Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH die vom passiven Schallschutz betroffenen Eigentümer am Wartberg zu einer geschlossenen Informationsveranstaltung ein. Im Anschluss an die 1.5 stündige Info-Veranstaltung im Turmforum gab es eine Baustellenrundfahrt mit dem Bus zu verschiedenen Stationen, der Logistikstelle C2 und dem Tunnelmund ZA Prag. Die Veranstaltung richtete sich gezielt an Eigentümer. Mieter waren nicht eingeladen. Journalisten waren ebenfalls nicht zugelassen. Auf die große Informationsveranstaltung im Herbst zum Thema Immissionen für alle Interessierten wurde hingewiesen.

Auf der Veranstaltung war jedoch von einen ganz anderen Baustellenszenario die Rede, als in der noch vor fünf Wochen veröffentlichten neuen schalltechnischen Untersuchung. Daher möchten wir hier doch kurz über die Informationen von Seiten der Bahn berichten, die zwei Eigentümerinnen am Wartberg schriftlich festgehalten haben, und diese noch anschließend kommentieren:

  • „Der Vorstand der DB Projekt Peter Sturm, der Abschnittsleiter des Fachbereichs technische Dienste und Umwelt Dr. Florian Bitzer und der Rechtsanwalt der Bahn Dr. Peter Schütz berichteten von der veränderten Infrastruktur, die neue Berechnungen und neue Schutzmaßnahmen für die Anwohner notwendig macht. Warum sich jetzt alles so gravierend geändert hat, wurde nicht thematisiert.
  • Sie berichteten von den geplanten aktiven Schallschutzmaßnahmen am ZA Prag. Laut Planfeststellung müsse zuerst aktiver Schallschutz vollzogen werden, danach erst passiver. Deshalb hat die Bahn nun ein Problem, weil die im Februar 2015 prognostizierten Werte weit übertroffen werden und nun doch aktiver Schallschutz eingerichtet werden muss. Geplant ist ein Dach mit einer Fläche von 6.000m²  über den Tunnelmund ZA Prag, das voraussichtlich bis Ende Jahres 2015 fertiggestellt werden kann. Dämmwert: 25 dB(A). Diese Einhausung hatten wir Betroffenen schon im Februar angeregt, wurden damals aber brüsk zurückgewiesen, weil das technisch nicht machbar wäre.
  • Parallel zu den Planungsarbeiten des Daches sollen die passiven Maßnahmen laufen. Alle Eigentümer, die für die gestrige Veranstaltung eingeladen wurden, haben einen Anspruch auf passiven Schallschutz, unabhängig davon, wie das neue Lärmgutachten im Herbst 2015 aussehen wird. Der Anspruch wird über die Firma INGE detailliert geprüft. Die Eigentümer haben ein Infoblatt zur Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen erhalten.
  • Bis das Dach über dem Tunnelmund fertig ist, wird nachts nur im Tunnel gearbeitet, der Aushub dann am Morgen transportiert und verladen. Nachts hört man also: den LKW-Verkehr,  die Zufuhr von Frischbeton und die 4 Entlüftungsrohre. Wie diese überdacht werden, wisse man noch nicht. Die Geräusche des Entlüftungsbetriebs sind nachts deutlich vom Gudrunweg bis mindestens zur Gunterstraße 6 zu hören.
  • Auch das Förderband, mit dem nun der Aushub  vom Tunnel aus abtransportiert werden soll, wird mit besagtem Dach überdeckelt sein.
  • Der Aushub wird auf Güterwaggons verladen und durch den durch den Pragtunnel oder über die Gäubahn abtransportiert. Täglich ist mit 3 langen Zügen zu rechnen.
  • Zum Entrauchungsbauwerk wird gesondert zu einer Infoveranstaltung eingeladen, wenn es planfestgestellt ist. Es handele sich um ein reinen Notfalltunnel, in dem keine Abgase entlüftet würden. Nur im Brandfall würde es eingesetzt. Insofern käme kein weiterer Lärm  nach 2021 auf die Anwohner zu.
  • Die Baustellenrundfahrt war in der Tat beeindruckend. Bedrückend, die Eingriffe in das Erdreich, insbesondere der Tunneltrog, der unterhalb des Grundwasserspiegels  sitzt, wenn ich das richtig verstanden habe.
  • Positiv hervorzuheben ist die Bereitschaft der Bahnvertreter, zeitnah zu informieren, das Bemühen um den Schallschutz, die Anliegen der Betroffenen ernstzunehmen.“

Das auf dieser Veranstaltung vorgestellte Baustellenszenario für den Zwischenangriff Prag mit einem Förderband und dem Abtransport durch drei Güterzüge weicht jedoch komplett von dem der schalltechnischen Untersuchung vom 10.Juli 2015 ab. Zu den Widersprüchen dieses Gutachtens hatte das Netzwerk Killesberg letzte Woche ein Schreiben an den Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm mit einem Fragekatalog gerichtet, über das wir berichteten. Auch zu Überlegungen einer Güterzugverladung, von der im Frühjahr die Rede war, hatte sich das Netzwerk Killesberg in einem Schreiben an die DB Projekt gewandt.  Die Bahn antwortete in ihrem Schreiben, dass das Baustellenszenario noch nicht geklärt sei. Damals hieß es, dass erneut ein schalltechnisches Detailgutachten für den Zwischenangriff Prag erstellt werden soll, das  die Grundlage für weitere Schritte bildet. Doch das im Juli 2015 veröffentlichte neue Gutachten bildete nicht im geringsten die Planungen für eine Bahnverladung mit Förderband ab.

Dabei sind weder ein Förderband noch ein Abtransport mit Güterzügen durch den Planfeststellungsbeschluss gedeckt. Dazu wäre eine formelle Planänderung erforderlich. Die Frage nach einer Planänderung wurde auf der Veranstaltung gestellt, aber nur ausweichend beantwortet.

Ein Förderband wurde damals im Zuge des Planfeststellungsverfahren vom Infoladen mit einem Schreiben ins Gespräch gebracht. Die Bahn verwarf diesen Vorschlag, da dazu ein Steinbrecher und eine Überdachung (!) des Zwischenangriffs erforderlich sei. Die Bahn bewegt sich also auf das zu, was in der Planfeststellung als unrealistisch verworfen wurde. Hier ein Auzug aus dem Planfeststellungsbescheid des PFA 1.5. S.257:

Auszug PFB 1.5. Foerderband

Anzumerken ist auch, dass die Lärmberechnungen in der  Planfeststellung und den bisherigen schalltechnischen Untersuchungen des PFA 1.5. darauf basieren, dass an fast allen Angriffspunkten keine Anlieferung des Baumaterials im Nachtzeitraum erfolgt. Dazu ein Auszug aus dem Planfeststellungsbescheid zum PFA 1.5. Seite 291:

Auszug PFB 1.5. keine Anlieferung von Baumaterial nachts

Doch nach der schalltechnischen Untersuchung vom 10.Juli 2015 sollen jetzt zur Betonanlieferung Lkws nachts im Minutentakt Richtung ZA Prag und auf den Baulogistikstraßen fahren. Bis zu 176 Lkws auf den Logistikstraßen allein für die Betonanlieferung in dem 11-stündigen Nachtzeitraum zwischen 20 Uhr und 7 Uhr bedeutet durchschnitlich aller 3,75 Minuten ein Lkw. Dabei ist noch nicht klar, ob in diesen Zahlen auch die Leerfahrten enthalten sind.

Dass die Bahn bei dem Baustellenszenario am Zwischenangriff Prag wegen zu hoher Lärmwerte „schwimmt“, zeigt auch die Anzahl der schalltechnischen Detailgutachten, die auf der Internetseite des Kommunikationsbüros für den PFA 1.5. eingestellt sind. Dabei ist die erste schalltechnische Untersuchung von 2013 gar nicht mehr auf der Homepage zu finden. Und für diesen Herbst wurde von der Bahn erneut ein überarbeitetes Gutachten angekündigt. Es ist für die betroffenen Anwohner eine Zumutung, dass sie sich im Vierteljahrestakt in neue Lärmgutachten einlesen müssen, die kurz darauf wieder überholt sind.

Eine seriöse Bau- und Immissionsplanung sieht anders aus!

Über das Hin und Her  zum Baulärm am Zwischenangriff Prag seit Dezember 2014 können Sie sich in folgenden Beiträgen informieren:

Warum soviel lauter und deutlich mehr Lkws im Nachtzeitraum? Netzwerk Killesberg hakt wegen neuem Lärmgutachten nach / Baustellenbetrieb am Zwischenangriff Prag doch lauter als geplant – Bahn veröffentlicht neue Lärmprognosen / Nachtrag über die Tunnelführungen am Zwischenangriff Prag / Zwischenangriff Prag ist lauter als erwartet – Immisionsrechtliche Probleme bei der nächtlichen Verladung bereits seit der Planfeststellung bekannt / Nur die Bahn ist von hohen Lärmwerten überrascht, nicht die Netzwerke – Anmerkung zur UTA-Sitzung  / Bahnverladung am Zwischenangriff Prag? DB Projekt Stuttgart-Ulm antwortet auf Schreiben des Netzwerks Killesberg / Netzwerk Killesberg wendet sich an DB Projekt wegen geplanter Güterzugverladung am Zwischenangriff Prag / Lärmmessungen bei Stuttgart 21: Messkonzepte und Messrealität am Beispiel des Wartbergs / Presse ausgesperrt – Informationen der Bahn für den Wartberg nur hinter verschlossenen Türen / Bahn bietet Informationen zum Baulärm und Schallschutz für die Anwohner des Wartbergs an /Alles planfestgestellt: die DB Projektbau antwortet auf das Schreiben des Netzwerks Killesberg zum Lärm am Wartberg / Zwischenangriff Prag – wie die Bahn die Anwohner am Wartberg desinformiert / Wartberg: Bahn lullte Anwohner ein – jetzt wird S21 richtig laut / Die Bahn plant Baustart am Wartberg trotz fehlender Unterfahrungsrechte und Genehmigung für das Entrauchungsbauwerk

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Ingenieure 22: Erneut rosthaltiges Wasser aus den blauen Rohren ausgelaufen

Gastbeitrag von Dipl. Ing. Hans Heydemann, Ingenieure 22:

Am Freitag, den 7. August 2015 wurde frühmorgens von Anwohnern des Kernerviertels bemerkt, wie stark rosthaltiges Wasser aus der GWM-Zuleitung zum Brunnen 206 an der Kreuzung Wera-/Kerner-Straße unmittelbar neben der Stützmauer unterhalb der Jugendherberge in großer Menge über mehrere Stunden hin ausgeflossen ist, siehe hierzu angehängtes Schreiben an das Amt für Umweltschutz Stuttgart mit den beigefügten Beweis-Aufnahmen. Wie darauf gut zu erkennen, hat das ausgeflossene Rostwasser eine häßliche rostrote Verfärbung auf der Sandsteinmauer hinterlassen, die sich nahezu über die gesamte Höhe der Stützmauer erstreckt.

7.8.2015 – 8.30 Uhr: Aus dem Leckwasserschlauch tritt rosthaltiges Wasser aus dem undichten Ventil, benetzt die Wand und hinterlässt eine hässliche Rostspur. Der Eisengehalt des Wassers ist sehr hoch, nach Luftzutritt fällt der Rost in erheblicher Menge aus.

7.8.2015 – 11:11 Uhr: Nach der Reparatur; das Wasser an der Mauer beginnt abzutrocknen. Der Schlauchbogen ist jetzt in den Garten der Jugendherberge verlegt. Es bleibt die deutlich sichtbare Rostspur an der Wand. Dieses eisenhaltige Wasser wird demzufolge auch in den Untergrund eingespült.

Die Leckstelle wurde von Hölscher in bemerkenswerter Eile behoben – um 11 Uhr waren die schon wieder weg. So haben nur wenige diesen Vorfall überhaupt mitbekommen. Der Ablaufschlauch vom undicht gewordenen Entlüfter wurde jetzt einfach oberhalb der Stützmauer in das Gelände der Jugendherberge verlegt, so daß künftige Wasser-Austritte nicht mehr von der Straße aus wahrgenommen werden können – Problemlösung nach Hölscher-Art.

Dieser Vorfall beweist erneut, daß nach wie vor stark rosthaltiges Wasser in den „Blauen Rohren“ des S-21-GWM ansteht und somit fortlaufend in den Untergrund des Stuttgarter Heilquellenschutzgebietes eingeleitet wird, dies entgegen allen Beteuerungen des Amtes für Umweltschutz, es werde kein Rostwasser eingeleitet. Dies erweist sich erneut als unhaltbar.

Das Amt für Umweltschutz Stuttgart hatte stets bestritten, daß das in den „Blauen Rohren“ geführte Wasser Rost enthalten würde; es werde ja doch im GWM gereinigt. Den Vorfall vor einem Jahr, als am 24.6.14 ein Baustellen-LKW die „Blauen Rohre“ auf der S-21-Baustelle an der Jägerstraße umgerissen hatte und aus den Rohren für jedermann sichtbar eine Rostbrühe herauslief, konnte sich das Amt für Umweltschutz dies nicht erklären. In der Folge wurde bekanntlich eine zweimonatige Überprüfung („monitoring“) des Infiltrationswassers aus den „Blauen Rohren“ vom EBA angeordnet – das Ergebnis ist strittig.

Eine Weiterführung dieser Überwachung fand nicht mehr statt. Das GWM wird jetzt seit 1 ½ Jahren ständig mit diesem Rostwasser aus den dafür ungeeigneten Rohren aus schwarzem Stahl ohne jeglichen inneren Korrosionsschutz betrieben. Inzwischen sind große Mengen dieser Rostbrühe im Untergrund des Stuttgarter Heilquellen-Schutzgebiet versenkt worden unter Missachtung der Heilquellen-Schutzverordnung.

Vorangegangene Beiträge zum Rostwasser:  Ingenieure22 kritisieren Prüfberichte zum Rostwasser in den blauen Rohren  / Überwachung untauglich, weiterhin Rostwasser: Ingenieure 22 und BUND fordern Austausch der blauen Rohre / Nach der Sommerpause: Nachtrag zum Rostwasser / StZ: S21-Kritiker erstellen Strafanzeige wegen Rostwasser / Rostschwindel mit den blauen Rohren geht weiter – Gefahren für die Umwelt / StN: rostiges Wasser irritiert erneut / Weiterhin Rost in den Rohren – aktuelle Stellungnahme von Hans Heydemann, Ingenieure22 / Reaktion der Bahn auf die Kritik zum Rostwasser – Wasser wird in die Kanalisation abgelassen /Ingenieure 22: Rostwasser in den blauen Rohren

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SWP: Stuttgart-Nord muss noch zusammenwachsen – Spannende Frage, wie sich S 21 auswirkt

Die Südwestpresse berichtet ihrer heutigen Ausgabe  im Beitrag „Stuttgart-Nord muss noch zusammenwachsen – Spannende Frage, wie sich S 21 auswirkt“ über die unterschiedlichen Stadtteile des Stuttgarter Nordens und Stuttgart 21: „Die da unten, und die da oben: In Stuttgart-Nord teilt sich die Gesellschaft. Hier wie da bleibt man eher unter sich. Das im Zuge von Stuttgart 21 geplante Rosensteinviertel birgt Hoffnung und Sorge“.

Ganz vergessen wird dabei, dass nicht nur Bahngleise, sondern auch die „Stadtautobahn“ der B27 die einzelnen Stadtviertel von einander trennt:

Stadtplan Nord

Stuttgart 21 bringt die verschiedenen Stadtteile des Stuttgarter Nordens jedoch auf eine ganz andere Weise zusammen als es sich die Ulmer Südwestpresse vorstellt, die das Stuttgarter Mega-Projekt sehr wohlwollend aus dem Blickwinkel der daran angeknüpften Neubaustrecke Stuttgart-Ulm betrachtet.

Dass trotz der Verkehrsschneisen und verschiedenen geographischen Höhenlagen eine Begegnung sehr gut möglich ist, zeigt die produktive Zusammenarbeit des Netzwerks Killesberg und Umgebungs e.V. mit der Stadtteilgruppe Nordlichter aus dem Nordbahnhofviertel. Beide Bürgerinitiativen stellten sich gemeinsam vor dem Bezirksbeirat Nord vor, arbeiten regelmäßig zusammen und  setzen sich derzeit bei der Bürgerbeauftragten Alice Kaiser für eine gemeinsame Informationsveranstaltung im Herbst ein. Schließlich sind sowohl die Killesberger Wohngebiete Wartberg, Dornbusch und Kriegsberg als auch das Nordbahnhofviertel durch die Bauarbeiten und die Baulogistik von Stuttgart 21 direkt betroffen.

Baulogistik

Jeder Lastwagen, der am Zwischenangriff Prag unterhalb des Wartbergs und des Dornbusches losfährt, rattert zum Zwischenangriff Nord, der neben dem Nordbahnhof- und  IGA-Viertel liegt. Diese Abhängigkeiten zeigt auch das kürzlich veröffentlichte Lärmgutachten für den PFA 1.5., über das wir berichtet haben.

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StZ: Bahn kämpft im S-21-Trog mit dem Zeitplan

Wir hatten letzte Woche in einer Zwischenbilanz über den schleppenden Baufortschritt  nach einem Jahr Trogbau, inbesondere beim Startbaufeld 16,  berichtet. Die Stuttgarter Zeitung hat dieses Thema ebenfalls aufgegriffen. Sie berichtet (hier) und kommentiert (hier) ihrer heutigen Ausgabe über den in Verzug geratenen Zeitplan beim Trogbau und den geringeren Baufortschritt beim Tunnelbau von Stuttgart 21. Die Bahn kann auch auf Nachfrage der StZ keinen Termin nennen, wann die Bodenplatten im Startbaufeld 16 eingezogen werden. Als Grund werden Abstimmungsarbeiten mit den Fachbehörden angegeben. Noch im April kündigte Manfred Leger in  einem StZ-Interview die Bodenplatten für den Sommer an. Dies deutet daraufhin, dass die Schwierigkeiten mit dem Baugrund im Baufeld 16 doch größer sind als eingeräumt.

Wir möchten jetzt nicht als besserwisserische Griffelspitzer erscheinen, müssen dennoch ein paar Anmerkung machen:

  • Die Rammpfähle sind entgegen dem Bericht nur für das Bahnhofstrogfeld 16 gesetzt. Ansonsten laufen aktuell die Bohrpfahlsetzungen für den Nesenbachdüker sowie den Nordkopf (vor der LBBW) und den Südkopf (Sängerstraße).
  • Die Pfähle für den Kanal müssen laut StZ-Bericht noch gesetzt werden. Die Bauarbeiten am Trogbaufeld befinden sich nicht in der Bauphase 7, sondern in der Bauphase 6, die eigentlich bis Februar 2015 fertig gestellt sein sollte. Dies zeigt deutlich das Schaubild der Firma Züblin aus der Präsentation anlässlich der Pressekonferenz im August 2014:

Baufeld 16 Plan August 2015 Bauschritt 6

  • Der Zeitplan am Baufeld 25 ist nicht nur wegen der Bodenplatte, an der die Lärmwand verankert werden soll, in Verzug. Die Bauarbeiten für den neuen, kurzen Zugang zur SSB-Haltstelle laufen seit Ende November letzten Jahres und sind auch nach acht Monaten nicht abgeschlossen. Die Treppe fehlt immer noch. Erst seit Juli ist die Landhausstraße wieder zurückverlegt und damit das Baufeld frei gemacht worden. Nicht wenige Anwohner im Kernerviertel schütteln angesichts des schleppenden Baufortschritts an diesem verhältnismäßig kleinen Bauwerk für den provisorischen Zugang zur Haltestelle nur noch den Kopf.
  • Das Baufeld 22, dessen Hauptbauarbeiten noch gar nicht begonnen haben, ist nicht erwähnt. Dabei ist dieses Baufeld Voraussetzung für die Bauarbeiten an der neuen SSB-Haltstelle, dem Nesenbachdüker und einigen Trogfelder, die erst nach deren Fertigstellung bebaut werden können. Wir hatten über die zeitlichen Verflechtungen, die mit diesem neuralgischen Baufeld verbunden sind, und absehbaren Verzögerungen berichtet. 
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Warum soviel lauter und deutlich mehr Lkws im Nachtzeitraum? Netzwerk Killesberg hakt wegen neuem Lärmgutachten nach

Vor knapp 14 Tagen ist der Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH  mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen, in der er sowohl über die deutlich lauteren Lärmimmissionen im Umfeld des ZA Prag als auch über die geplanten Schallschutzmaßnahmen informiert hat. Wir haben darüber berichtet.

Das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. hat jetzt die neue schalltechnische Untersuchung zum PFA 1.5. vom 10.Juli 2015 ausgewertet und sich wegen einer Reihe von kritischen Anmerkungen und dezidierten Nachfragen in einem Schreiben an den Vorstand der DB Projekt gewandt. Lesen Sie hier.

Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Punkte:

  • Dem neuen Gutachten liegen für den Zwischenangriff (ZA) Prag völlig andere baubetriebliche Abläufe zugrunde als in den vorangegangenen schalltechnischen Untersuchungen vom 21.11. 2014 und 12.02. 2015. So war als Bauszenario die Beladung durch Lkw mit Radladern sowie Lkw‐Transporte von der Betriebseinrichtungsfläche bis zur Logistikfläche C2 angesetzt. Jetzt plant die Bahn am ZA Prag den Einsatz einer deutlich lauteren Baustelleninfrastruktur, die in dieser Notwendigkeit und den dabei zugrundegelegten Lärmpegeln nicht nachvollziehbar ist.
  • Der vom Gutachterbüro Fritz beratende Ingenieure GmBH ermittelte Lärmpegel dieser neuen Infrastruktur liegt bei 109 dB(A) und damit über 20 dB(A) über dem bislang prognostizierte Lärmgeschehen am Zwischenangriff Prag. Für das menschliche Ohr ist dies vierfach so laut.
  • Statt mit den Lärmprognosen anderer Tunnelbaustellen zu vergleichen, hatte der langjährige Gutachter in den alten Untersuchungen quasi blind die Erkenntnisse des von der Baufirma beauftragten Gutachterbüros übernommen. Diese waren für den ZA Prag als Baustelle „light“ derart verfälschend und führten zu völlig falschen Folgerungen für die betroffenen Anwohnern.
  • Bei den vom Gutachter ermittelten Lärmpegel von 109 db(A) sind bereits bei den beiden lauten Baumaschinen (Lkw mit Kran und Stabler) jeweils 10 dB(A) wegen der  kurzen Gesamteinsatzdauer von 2,5 Stunden tags und 2 Stunden nachts abgezogen. Allerdings passen diese niedrigen Werte nicht mit den sehr hohen Lkw-Zahlen des Gutachtens zusammen. Danach würde beispielsweise die Beladung eines Lkws mit Aushub nur irreale 1,3 Minuten benötigen.
  • Die Lkw‐Fahrten auf den Baulogistikstraßen steigen gegenüber den Vorgutachten im Nachtzeitraum ohne eine Begründung gravierend. So waren bislang für den Nachtzeitraum mit Ausnahme des ZA Prag jeweils nur 10 Lkws als Zu‐ und Abfahrt auf allen Baulogistikstraßen Richtung der zentralen Umschlagfläche C2 eingeplant. Für den ZA Prag waren 19 Zufuhren und 74 Abfuhren den bisherigen Lärmgutachten zugrunde gelegt. Die aktuelle schalltechnische Untersuchung vom 10.Juli 2015 enthält jetzt als nächtliche Fahrzeugbelastungen für die Baulogistikstraßen und die Andienung der zentralen Logistikfläche C 2 plötzlich statt der 10 bis zu 176 Lkws Zufuhren und 51 Abfuhren. Für den ZA Prag sind jetzt statt der 19 Zufuhren 154 Betontransporte angesetzt und bei den Abfuhren 92 statt 74 Lkws.  Zum Vergleich hier die Auszüge aus den nur 5 Monate auseinanderliegenden Gutachten vom 12.02.2015 und 10.07.2015 mit den deutlich unterschiedlichen nächtlichen Lkw-Zahlen auf den Baulogistikstraßen:

PFA 1.5. nächtliche Verkehrsbelastung alt

http://netzwerke-21.de/wordpress/wp-content/uploads/PFA-1.5.-n%C3%A4chtliche-Verkehrsbelastung.jpg

  • Die Steigerungsraten betragen bis 1.760% (!!!) und sind in dieser Größenordnung nicht nachvollziehbar. Unklar ist auch, ob dabei die Leerfahrten enthalten sind. Neben den nächtlichen Fahrten sind die Lkw-Fahrten täglich und stündlich für folgende Szenarien aufgelistet: Durchschnittliche Fahrzeugbelastung / Maximale Fahrzeugbelastung.
  • Im Nachtzeitraum übersteigen die Immissionswerte an den Wohngebieten entlang der
    Baulogistikstraßen deutlich den Richtwert der AVV‐Baulärm. Bei einigen Immissionspunkten reichen diese Werte bis knapp unter die noch zulässige Überschreitung von + 20 db(A). An der Störzbachstr.13 und der Nordbahnhofstr. 161 überschreiten die Prognosewerte den zulässigen Spitzenpegel der AVV‐Baulärm. Der nächtliche Logistikverkehr ist an diesen beiden Wohngebäuden rechtlich nicht mehr zulässig. Dennoch enthält die Untersuchung des Gutachters, der zugleich aks unabhängiger Immissionsschutzbeauftragter fungiert,  keine Forderung nach weiteren aktiven Schallschutzmaßnahmen.
  • Die gravierende Steigerung des Schalleistungspegels des ZA Prag spiegelt sich nicht in den neuen Prognosewerten während des Tageszeitraums am Wartberg wieder und sind aufgrund von Widersprüchen, fehlenden Detailberechnungen und Schallausbreitungskarten nicht nachvollziehbar. So liegen die im neuen Gutachten für die Wartbergstr.8 nur leicht über den alten Werten. Die Prognosen für den Gudrunweg 7 liegen sogar unter denen der Vorgutachten, die eigentlich ein leiseres Bauszenario zugrundelegen.
  • Das Gutachten enthält darüber hinaus keinen beschrifteten Plan für die Lage der einzelnen Baueinrichtungsflächen, Baustraßen und Bahngleise. Die aufgeführten Lkw‐Zahlen für die einzelnen Baustraßen und Straßenabschnitte können mangels eines geeigneten und beschrifteten Übersichtsplan nur begrenzt oder gar nicht örtlich zugeordnet werden.

Update: Im Zusammenhang mit den gravierenden Steigerungen der nächtlichen Lkw-Transporte zur Anlieferung des Baumaterials möchten wir noch auf die Pressemitteilung der Nordlichter hinweisen, die den Transport des Baumaterials durch das Wohngebiet kritisieren.

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StZ: Faktencheck zur Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 geplant

Auch über die umstrittende Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 können wir angesichts der Komplexität des Themas auf unserer Webseite nur am Rande  berichten. Wer sich über die Punkte der Kritiker näher informieren möchte, dem sei die Webseite von Christoph Engelhard wikireal.info und der Blog von Fritz Möbius Der Stuttgart 21 Irrtum empfohlen.

Dennoch hier noch kurz der Hinweis auf den Bericht „Faktencheck zu S 21 geplant“ und den Kommentar „Tatsachen auf den Tisch“ in der heutigen Ausgabe der Stuttgarter Zeitung.  Fraglich ist jedoch, ob die Mehrheit der Stadträte gemeinsam mit dem grünen Stuttgarter Oberbürgermeister einen Faktencheck wie bei der vorangegangenen Gemeinderats-Debatte zum Bürgerbegehren erneut als unnötig erachtet.

Dazu schreibt die StZ: „Eine sachliche Klärung der offenen Fragen tut aus Sicht von SPD, Grünen, AfD sowie SÖS-Linke-Plus schon deshalb not, weil Engelhardt die Furcht nährt, der mindestens sieben Milliarden Euro teure Bahnhof könnte unterdimensioniert sein; und zwar nicht nur hinsichtlich der Schienenkapazität, sondern auch die Fläche betreffend, auf der sich die Fahrgäste bewegen. Die im Bürgerbegehren unterstellte Unterdimensionierung habe der Gutachter völlig unter den Tisch fallen lassen, kritisiert Engelhardt. Nach seiner Auffassung bestätigten selbst konservativste Abschätzungen, dass der Tiefbahnhof weniger Zugankünfte leiste als der Kopfbahnhof. Vertraglich vereinbart sei aber eine Verbesserung. Die Kritiker fragen sich schon lange, ob in Stuttgart der Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen werde, da selbst zwei der geistigen Urheber von S 21, die Professoren Heimerl und Schwanhäußer, sich schon in den 90-er Jahren schriftlich zur Leistungsfähigkeit dergestalt geäußert hätten (im Planfeststellungsbeschluss 2005 und dem Gerichtsurteil dazu dokumentiert), dass die neue Station nur 32 Züge pro Stunde meistere, aber der Kopfbahnhof heute laut Fahrplan 38 Züge.“

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Arno Lederer in der StZ: Ja, mach nur keinen Plan!

Eigentlich fokkussieren wir auf der Webseite www.netzwerke-21.de weitgehend das Bauen bei Stuttgart 21 aus dem Blickwinkel der betroffenen Anwohner. Die Baupläne für die Bahnflächen nach einer geplanten Fertigstellung von Stuttgart 21, die jetzt auch der grüne Oberbürgermeister Fritz Kuhn mit Bürgerbeteiligung angehen möchte, lassen wir für die nächsten Jahre erst einmal außen vor.

Wir hatten bereits mehrfach über die jetzt schon absehbaren Zeitverzögerung des Großprojekts im Tunnelbau und beim Trogbau berichtet berichtet. Nicht nur der Verkehrsminister der Landes BW Winfried Hermann, sondern auch auch sehr gemäßigte, betriebswirtschaftlich geschulte Kritiker sagen – so die Zeit in ihrem Artikel „Unterirdisch in Stuttgart“ vom 13.August 2014  – mindestens acht Milliarden Euro Gesamtkosten und eine Bahnhofseröffnung frühestens im Jahr 2025″ vorher. Die anschließende Baufreimachung des Geländes, soweit sie überhaupt rechtlich und bahntechnisch möglich ist, wird noch einmal weitere Jahre in Anspruch nehmen. In einem Beitrag der StZ vom 28.Januar 2015 heißt es: „Einen oder zwei Fahrplanwechsel lang müssten die alten Gleise noch liegen bleiben, danach dauere es „einige Zeit“, bis das Gelände frei geräumt sei. Konkreter wird in dieser Frage Baubürgermeister Matthias Hahn (SPD): Er spricht – je nach Teilgebiet – von zwei bis sechs Jahren nach der Übergabe.“

So kommentierte die StZ im Februar 2012 (hier) die Debatte über die Bebaubarkeit hinter dem Bahnhof mit den folgenden Worten, die nichts an Aktualität verloren haben: „Die Debatte über die Bebauung hinter dem Bahnhof ist vor allem eines: reine Spekulation… Die Bahn vermag gegenwärtig jedenfalls nicht zu beschwören, dass sie bis Ende 2020 das Areal zwischen Bonatz-Bau und Abstellbahnhof zur Besiedlung frei geben kann – womöglich werden es zwei, drei oder fünf Jahre später. Danach müssen erst einmal die Gleisanlagen entfernt werden. Deshalb schon heute städtebauliche Ideen für ein vielleicht 2030 baureifes Gelände zu konkretisieren, erscheint vor dem Hintergrund des raschen ökologisch-technologischen Wandels doch sehr ambitioniert.“

Dennoch möchten wir auf einen empfehlenswerten aktuellen Beitrag der StZ zum Städtebau bei Stuttgart 21 hinweisen.  Am Wochenende hat der renommierte Stuttgarter Architekt Prof. Arno Lederer in seinem StZ-Gastbeitrag „Ja, mach nur keinen Plan!“ das Fehlen einer städtebaulichen Planung rund um den geplanten „Tiefbahnhof“ kritisiert: „Im Bahnhof und um den Bahnhof herum, vom Kriegsberg bis zum Wagenburgtunnel: Wüste soweit das Auge reicht. Neu an dieser Lage ist nur, dass es keinerlei Vorstellungen über die städtebauliche Neuordnung des Stuttgarter Zentrums gibt…“.

Arno Lederer hatte die Preisentscheidung für den Ingenhoven-Entwurf mitgetragen, jedoch 2009 die sich im Nachhinein als unnötig herausgestellten Pläne der Bahn kritisiert, dabei die Nord- und Südflügel des denkmalgeschützten Bonatz-Baus zu opfern. Später distanziert er sich aus bahntechnischen, architektonischen und denkmalpflegerischen Überlegungen von dem Projekt, wie es die Bahn betreibt.

Er wies 2010 in dem FAZ-Gastbeitrag  „Verzichtet auf die futuristischen Pickel“ auf die aus seiner Sicht städtbaulich notwendige Überarbeitung des „Tiefbahnhof“-Entwurfs von Christoph Ingenhoven hin, der den Stuttgarter Talkessel gleich einer Riesenboa in einer Querlinie trennt: „Wohlmeinende sprechen von markanten Lichtaugen, die den unterirdischen Raum mit Tageslicht versorgen, was zudem hohen ästhetischen Reiz habe. Allerdings gilt das nur für den zweifellos schönen Innenraum, denn von außen gesehen werden diese Ausstülpungen die Zäsur zwischen der Innenstadt und dem neuen Stuttgart- 21-Gebiet noch verstärken. Naturgemäß sieht das Ingenhoven nicht so. Ihn, den überaus begabten Schöpfer solitärer Bauten, dürften auch urbane Fragen weniger beschäftigen, zumal er auch kein Vertreter des europäischen Stadtgedankens ist.“

In einem Interview mit dem SWR , über das wir berichtet haben, erklärt er im Januar 2014  zum architektonischen Entwurf für den Tiefbahnhof: „…Welche Arroganz besitzt ein Bauherr, der auf einem Entwurf sitzen bleibt, der Mitte der neunziger Jahre angefertigt wurde. Das ist schon eine Art Bundesbahn-Widerstand gegenüber der Öffentlichkeit, auch die Unsensibilität wie mit der Stadt, mit der Bevölkerung umgegangen wird… Man hat auf niemand gehört, auf die Fachleute nicht wie auch nicht auf die Leute, die man Wutbürger nennt. Das ist leicht abgetan, aber da sind ja viele dabei, die kulturell gebildet sind“.

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Zwischenbilanz zum Baufortschritt nach einem Jahr Trogbauarbeiten für den Tiefbahnhof

Gestern vor einem Jahr war der offizielle Baustart an den Trogbauarbeiten für den „Tiefbahnhof“ von Stuttgart 21.  Wir hatten über den Start der Bauarbeiten -die nicht mit einer offiziellen Feier, sondern lediglich mit einer Pressekonferenz begleitet wurden- und die Proteste berichtet. Bereits damals musste der Projekteiter von Züblin auf Nachfrage der Stuttgarter Nachrichten einen extremen Zeitdruck einräumen. Der Trogbau sei 2 1/2 Jahre im Verzug und nur unter Ausschöpfen aller eingebauten Zeitpuffer sei eine rechtzeitige Fertigstellung für die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 zum Ende des Jahres 2021 noch machbar.  Ottmar Bögl stellte damals auf der Pressekonferenz ausführlich die für die nächsten zwei Jahre geplanten Arbeiten am  Startbaufeld 16 vor. Seinen Vortrag können Sie auf Flügel TV abrufen. Die Bauzeitenplänen für das Startbaufeld 16 sowie die anderen Baufelder 1, 22 und 25 sind auf der Seite des Kommunikationsbüros (hier) eingestellt.

Grund genug, nach einem Jahr eine Zwischenbilanz zu ziehen, selbst wenn der schleppende Baufortschritt auf der Trogbaustelle für aufmerksame Beobachter ohnehin erkennbar ist. Auch die Stuttgarter Nachrichten (hier) schrieben im Januar von Bauarbeiten „mit angezogener Handbremse“  und von einem „homöopathischen Baufortschritt“ beim Trogbau. Doch was hat sich seit dem letzten Jahr in den einzelnen Baufeldern getan?

Baufeld 16: Der Bauplan für das Startbaufeld 16 sah vor, dass bis Anfang August 2015 nach den erfolgten Aushub- und Gründungsarbeiten und dem Bau des Medienkanals im Bauschritt 13 die komplette Bodenplatte eingezogen ist:

Mitte/Ende Juli konnte man auf der Baustelle 16  erkennen, dass jetzt um die gesetzten Rammpfähle herum ausgebaggert wird. (Deutlich sichtbar sind die dunklen organischen Torf-Schichten, in denen im Juli die Steinzeit-Gräber gefunden wurden       ( StZ-Bericht). Diese Arbeiten sollten nach dem auf der Pressekonferenz präsentierten Zeitplan als Bauschritt 6 bis Mitte Februar 2015 fertig gestellt sein.

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Bereits nach einem Jahr Bauzeit besteht ein Zeitverzug von fast einem halben Jahr. Manfred Leger, der geschäftführende Vorstand der Stuttgart-Ulm GmbH, schob im April 2015 die Bauverzögerung im Interview mit der Stuttgarter Zeitung auf die Ende September 2014 genehmigte Planänderung zum Grundwassermanagement. Allerdings hatte die Baufirma Züblin laut den Stuttgarter Nachrichten  in ihrer Planung auch für den Fall vorgesorgt, dass die Genehmigung erst im Dezember 2014 vorgelegen hätte. Trotz der damals erkennbaren Bauverzögerung erklärte Manfred Leger im StZ-Interview „Warten Sie ab, wie schnell wir hier noch werden“: „In diesem Sommer werden wir das Betonieren der Bodenplatte erleben“ und „Und am Bahnhof können wir den Bau dadurch beschleunigen, dass wir nicht eine Kelchstütze nach der anderen errichten, wie es geplant war, sondern mehrere parallel“.

Auch nach dem Inteview und der zwischenzeitlich erfolgten Genehmigung des Brandschutzkonzeptes im April 2015 tat sich nicht allzu viel auf der Baustelle des Trogbaufeldes 16. Stattdessen wurde entgegen der von Züblin vorgestellten Planung auch das Baufeld 12 zwischen den beiden Fußgängerstegen ein paar Meter tief aushoben. Daher wird mittlerweile im Netz spekuliert, dass die Baufirma Züblin Probleme mit dem Untergrund bzw. der Verankerung der Rammpfähle im Baufeld 16 hat. Möglicherweise ist da etwas dran. Wir hatten im Beitrag „Gutachter prüft für das Eisenbahn-Bundesamt die Gründung des Tiefbahnhofes und die Auswirkungen für Nachbarbauwerke“ und „Netzwerk Kernerviertel bei einem Vor-Ort-Termin auf der Baustelle wegen Rammarbeiten“ über die Heterogenität des Untergrunds und den Schwierigkeiten beim rechnerischen Nachweis über die Standhaftigkeit der Rammpfähle berichtet.

Baufeld 1: Nach der Planung sollte das Baufeld 1 am Nordkopf hinter der ehemaligen Bahndirektion bis Mai 2015 ohne eine Gründung hergestellt und für den Tunnelbaubetrieb des PFA 1.5. Richtung Kriegsberg genutzt werden. Der Tunnelbaubetrieb ging jetzt drei Monate später als zum Trogbaustart geplant im Juli 2015 in Betrieb. Wegen Kauf und Abriss des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der IHK blieben der Bahn aufwendige Hebungsinjektionen und weitere Bauverzögerungen erspart.

Baufeld 22 / SSB: Die Bauarbeiten am Baufeld 22/Südkopf sollten nach Fertigstellung der Straßenbrücke entlang der B 14 im April 2015 starten. Die Straßenbrücke ist jetzt noch im Bau und die Trogbauarbeiten noch nicht begonnen. Die Fertigstellung des Trogblocks 22 ist Vorraussetzung für den Bau der neuen SSB-Haltstelle Staatsgalerie. Nach den auf der Anwohnerveranstaltung im Juni 2014 vorgestellten Zeitplänen der SSB sollte der Trogblock 22 bereits Ende 2014 fertiggestellt sein, damit 2015-16 die Bauarbeiten der SSB des ersten Abschnitts entlang der B14 zwischen Innenministerium und Gebhard-Müllerplatz erfolgen können. Über die komplexen Verflechtungen der SSB- mit den Bahnarbeiten und die Bauverzögerungen haben wir bereits berichtet. Vorgestern meldete die Esslinger Zeitung, dass es auch Verzögerungen bei der SSB bei der Verlegungen der Leitungen für Strom, Wasser und Telekommunikation gegeben hat und die Arbeiten statt im Juni erst Mitte August so weit sein werden.Allerdings sollten nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten im März 2015  bereits mit der Herstellung der Sicherungswände für die 150 Meter lange Baugrube der späteren Haltestelle Staatsgalerie begonnen werden. Dafür sollen bis zu 23 Meter lange Bohrpfähle gesetzt werden.

Baufeld 25 / SSB: Der Baustart für das Baufeld 25 am Südkopf war nach der Fertigstellung des neuen SSB-Zugangs zur Haltsstelle Staatsgalerie für den April 2015 vorgesehen. Der Zugang ist auch nach über 8 Monaten noch im Bau; es fehlt noch die Treppe. Die Bahn kündigte in dem Ausschuss des Gemeinderates für Umwelt und Technik sowie im Bezirksbeirat Mitte den Bau einer 10 Meter hohen Lärmschutzwand für Herbst an. Seit Ferienbeginn laufen auf dem Gelände jedoch schon die ersten Setzungen der Bohrpfähle auf diesem Baufeld in unmittelbarer Nähe zu den Wohngebäuden.

Nesenbachdüker: Der Bau des Nesenbachdükers unter dem eigentlichen Bahnhofstrog wurde immer wieder seit 2010 angekündigt. Die Baufirma Züblin erwirkte eine Planänderung. Statt unter Druckluft soll jetzt ein  verkürzten Düker in offener Bauweise hergestellt und zum Teil unter Wasser betoniert werden. Das Eisenbahn-Bundesamt genehmigte die Planänderung trotz des Eingriffs in den öffentlichen Straßenraum im November 2014.  Dennoch starteten die ersten Bauarbeiten mit der Setzung von Bohrpfählen erst im Juni 2015. Seither ist der direkte Fußweg zwischen Kernerviertel und dem Hauptbahnhof gekappt.

Die Zwischenbilanz zeigt, dass bereits nach einem Jahr in allen Trogbau- und SSB-Baustellen rund um den Hauptbahnhof  Verzögerungen eingetreten sind. Ob diese beim Trogbau durch den parallelen Bau von Kelchen aufgefangen werden, wird sich noch zeigen. Das neben der Rampe kurz nach dem Planetarium aufgebaute Modell zeigt, dass die Herstellung der Kelche für den Trog komplex und aufwendig ist. Diese theoretisch noch letzten Zeitpuffer, die auch nicht unbegrenzt ausgeschöpft werden können,  sind jedoch nur bei den Baufeldern des eigentlichen Bahnhofs vorhanden. Nicht bei den Trogfeldern des Nord- und Südkopfes, des Nesenbachdükers und der SSB-Baumaßnahmen. Wenn es im Tempo des derzeitigen Baufortschritts weitergeht, können sich jedenfalls die Stuttgarter und besonders die von den Bauarbeiten betroffenen Anwohner des Kernerviertels sowie des Kriegsberges auf eine lange Bauzeit einstellen. Denn bis zur offiziell angestrebten Inbetriebnahme von Stuttgart 21 Ende 2021 stehen statt der ursprünglich geplanten  8,5 nur noch 6,5 Jahre zur Verfügung. Wir hatten darüber berichtet. Es wäre auch das erste Mal, dass bei Stuttgart 21 schneller als geplant gebaut wird.

Wir hatten bereits vor wenigen Wochen im Beitrag „Was läuft im Untergrund ? Zwischenbilanz zum Baufortschritt im Tunnelbau bei Stuttgart 21″ eine Zwischenbilanz bei den Tunnelarbeiten gezogen. Mag Manfred Leger als verantwortlicher Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH  in Interviews und auf den Anwohnerveranstaltungen noch gebetsmühlenhaft wiederholen, dass die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 auch ohne den Filderbereich zum Ende des Jahres 2021 nicht gefährdet sei. Glaubhaft ist es angesichts des derzeitigen Baufortschritts jedenfalls nicht. Es wird sicherlich nur noch eine Frage der Zeit sein, bis weitere Verzögerungen und Kostensteigerungen bei Stuttgart 21 von der Bahn eingeräumt werden müssen. Die Anwohner im Kernerviertel werden aller Vorraussicht länger von den Baustellen betroffen sein, als die Bahn bekannt gibt.

Update 12.08.2015: Die Stuttgarter Zeitung hat heute ebenfalls über die Bauverzögerung am Trogbau berichtet und kommentiert. Die Links sowie unsere Anmerkungen finden Sie im aktuellen Beitrag: StZ: Bahn kämpft im S-21-Trog mit dem Zeitplan

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Süddeutsche Zeitung: Stuttgart 21- Eng, schmutzig und sehr laut

Über Stuttgart 21 wird in der überregionalen Presse nur noch vereinzelt berichtet. Wenn, dann meist noch wegen der steigenden Kosten des Milliardenprojektes in einem Atemzug mit dem skandalträchtigen BER. Heute veröffentlichte die Süddeutschen Zeitung einen kurzen Beitrag „Stuttgart 21 – Eng, schmutzig und sehr laut“ über den „Charme des innerstädtischen Bauens“ bei Stuttgart 21, den zu niedrigen Lärmprognosen der Bahn, den dadurch erforderlichen Lärmschutzwänden, den umgerüsteten Baufahrzeugen mit Krächzern und der Aussicht auf Dauerstaus auf der A8. Die zu erwartenden Staus durch die S21-Baustellen entlang der A8, so die SZ, werden alle Autofahrer betreffen: „Auch wer an Stuttgart vorbei will, steckt möglicherweise bald in S 21 fest.“

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Aktionsplan wegen blauen Brief aus Brüssel: Was ist mit dem Lkw-Baustellenverkehr bei Stuttgart 21 ?

Der blaue Brief aus Brüssel an die Bundesregierung wegen der jahrelangen Überschreitung der Luftschadstoffe in Stuttgart und Leipzig zeigt seine Wirkung. Im Raum stehen sechsstellige Bußgelder je Überschreitungstag, die von der EU verhängt werden können.  Im Januar 2015 präsentierten der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn und der Landesverkehrsminister Winfried Hermann noch einen enttäuschenden Maßnahmenkatalog, der weitgehend auf kleinteilige Maßnahmen, wie beispielsweise Elektrotaxis, und Freiwilligkeit zu weniger Individualverkehr setzte.

Ende Juli hatte der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn mit Verkehrsminister Winfried Hermann und Regierungspräsident Johannes Schmalzl ein Zwei-Stufen-Konzept gegen die zu hohen Feinstaub- und Stickoxidwerte vorgestellt. Jetzt ist im zweiten Anlauf  doch von zeitlich gestaffelten Maßnahmen einschließlich temporären Fahrverboten ab 2017/18 die Rede. Man kann spekulieren, ob die EU gegenüber dem Bund, der für dieses Strafverletzungsverfahren zuständig ist, deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass der erste Maßnahmenkatalog vom Januar nicht ausreichend war.

Es erstaunt jedoch, dass auch in diesem zweiten Anlauf der Lkw- und Baustellenverkehr durch die Großbaustelle Stuttgart 21 vollkommen ausgeblendet wird. Dabei wird die Stuttgarter Innenstadt für fast ein Jahrzehnt durch den Baustellenverkehr von Stuttgart 21 zusätzlich massiv belastet. Für den Bau des  Tiefbahnhofs und den  unterirdischen 60 Kilometer Tunnelstrecken müssen rund 20 Millionen Tonnen Erdaushub abtransportiert werden. Allein in der Innenstadt fallen 8 Millionen Tonnen Aushub an, die bis zur zentralen Logistikfläche am Nordbahnhof oder anderen Entsorgungsdeponien per Lkw transportiert werden. Mehr dazu finden Sie im Beitrag Blauer Brief der EU wegen Feinstaubüberschreitungen und Stuttgart 21. Daher hatten sich die Netzwerke Mitte Januar 2015 in einem Schreiben an den Oberbürgermeister Fritz Kuhn gewandt und darin folgende Maßnahmen gefordert:

  • ein aktualisiertes Belastungsszenario für die Luftbelastung durch den fast ein Jahrzehnt andauernden Baustellen-Verkehr durch Stuttgart 21
  • die Berücksichtigung dieser Zahlen im neuen Luftreinhalteplan
  • wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte besonders in der belasteten Innenstadt.

Der Brief ging auch an das Regierungspräsidium, das über die Maßnahmen entscheidet sowie an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BW, das gegenüber der Bundesregierung über die getroffenen Maßnahmen berichten musste. Bis heute hat weder der Oberbürgermeister noch die Verwaltung der Stadt Stuttgart auf dieses Schreiben der Netzwerke geantwortet.

Die zusätzlichen Belastungen durch den Baustellenverkehr werden anscheinend ausgeblendet. Konkretere Zahlen hat die Bahn jetzt für den Stuttgarter Norden (PFA 1.5) im aktuellen schalltechnischen Detailgutachten vom 10.Juli 2015 zur zentralen Baulogistik, dem Zwischenangriff Nord und Prag ab Seite 40 veröffentlicht. Darin werden Lkw-Fahrten für die Materialanlieferung täglich und stündlich für folgende Szenarien aufgelistet: Durchschnittliche Fahrzeugbelastung / Maximale Fahrzeugbelastung / Nächtliche Fahrzeugbelastung. Das Verkehrsaufkommen zur zentralen Verlade- Fläche (C2) beträgt ca. 2.000 LKWs. Dieses Gutachten enthält keinen Übersichtsplan über die Lage der einzelnen Baustraßen. Ob diese Zahlen auch die Anfahrten und Leerfahrten über das öffentliche Straßensystem enthalten, ist noch unklar. Ebenfalls geht nicht hervor, ob und in welcher Größenordnung der Abtransport des Tunnelaushubs aus dem PFA 1.2./1.6 a, der aus der Rettungszufahrt Süd neben dem Wagenburgtunnel über das Förderband  transportiert werden soll, enthalten ist.

Möglicherweise können die Lkw-Zahlen, die auf den Baustraßen der Innenstadt Richtung Zwischenangriff Nord unterwegs sind, ab 2017 stark ansteigen. Noch offen ist, ob der Abraum aus der 3,36 Kilometer langen Oströhre des unteren Fildertunnels, wenn die Tunnelvortriebsmaschine nach der Wendekaverne von der Innenstadt aus wieder Richtung Degerloch fährt, per Förderband zum ehemaligen mittleren Schloßgarten abtransportiert werden muss. Bahnvertreter räumten auf Nachfrage des Netzwerks Kernerviertel im Frühjahr ein, dass noch nicht sicher sei,  ob das Förderband des Fildertunnels den Halbkreis in der Wendekaverne technisch leisten kann. Falls nicht, müsste der Tunnelaushub aus der Oströhre des unteren Fildertunnels statt über das Filderportal über die Innenstadt abtransportiert werden.  Die Bahn hat sich in der Planänderung zum maschinellen Vortrieb des Fildertunnels beide Abtransportstrecken als Option offen gehalten.

Den Berichterstattungen der beiden Stuttgarter Zeitungen zu den geplanten Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung  ist lediglich zu entnehmen, dass von Seiten des Landes beim Thema Lastwagenverkehr „bestehende Konzepte überprüft“ werden. „Man arbeite mit der Transportwirtschaft an einem umfassenden Konzept„. Dies betrifft jedoch vorwiegend die Lkws, die die Ver- und Entsorgung der Großstadt sicherstellen sollen. Nur eine einzige Aussage findet sich zum Baustellenverkehr: Baumaschinen müssten wirksame Rußfilter haben. Diese sind jedoch für Stuttgart 21 bereits nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe verpflichtender Standard. Völlig offen ist, ob das Fahrverbot dann auch die Baustellen-Lkws trifft.

Die Lkws sind bereits, rund um den Hauptbahnhof Richtung Zwischenangriff Nord,am Wartberg, im Nordbahnhofviertel, in Wangen und am Filderportal unterwegs. Die Mehrbelastungen können jedoch nur aufgezeigt werden, wenn auch entlang der Routen Messtellen für Feinstaub und Stickoxide aufgestellt werden.  Laut einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten sollen weitere Messtationen für Feinstaub und Stickoxide sollen in der Stuttgarter Innenstadt errichtet werden. Ob diese die Belastungen der innerstätischen Wohngebiete, die von den Baustellen bei Stuttgart 21 betroffen sind abdecken, ist fraglich. Entlang der Lkw-Routen sind lediglich Messstellen für den Staubniederschlag installiert (siehe Messkonzept Staubniederschlag vom Oktober 2014). Für den ganzen Filderbereich insbesondere am Fasanenhof und die Neckarvororte Wangen, Unter- und Obertürkheim sind noch keine Messtellen geplant.

Die Stuttgarter Bürger greifen daher zur „Selbsthilfe“. Die Hard- und Softwarebastler des OK Lab Stuttgart plant die Verteilung von 300 selbstgebastelten Feinstaubmessgeräten, um quer über die Stadt die Schadstoffbelastung in der Luft zu messen. Kontext berichtete im Beitrag „Feine Dosen von Gift“ darüber.

Aktuelle Berichterstattungen der beiden Stuttgarter Zeitungen zu den geplanten Maßnahmen:  StZ: Feinstaub-Alarm soll die Autofahrer stoppen / StZ: Hermann: Blaue Plakette kommt / StZ- Kommentar: Es bleibt spannend /                        StN: Fahrverbote schon ab 2017 / StN-Kommentar: Schweres Erbe /StN:Dünne Luft für Kretschmanns Mobilitätsgipfel / StN: Setzen auf Einsicht und Freiwilligkeit / StN: Kretschmann: Keine Debatte um neue Straßen / StN: Feinstaub: Behörde versucht Kläger los zu werden / StN-Kommentar: Keine Lösung auf Kopfdruck / StN: Erste Fahrverbote 2018 – weitere frühestens 2019 /StN: Weitere Messstellen in der Stadt

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Neues Urteil des Verwaltungsgerichtshofs BW: Anwohner können bei unzumutbarem Baulärm Baustopp erzwingen

Wer bei der letzten Informationsveranstaltung der Netzwerke im Rathaus den Vortrag des Rechtsanwalts Bernhard Ludwig zum Immissionschutz bei Stuttgart 21 (hier) aufmerksam mitverfolgt hat, ist eigentlich schon darüber informiert. Bernhard Ludwig hatte für eine Klägerin vor dem Verwaltungsgerichtshof BW einen beachtlichen Erfolg in Sachen Immissionsschutz für Anwohner bei Baustellen errungen. Der Beschluss des VGH vom 15.Februar 2015 (10 S 2471/14)  ist nun rechtskräftig und  im Internet abrufbar. Der VGH veröffentlichte am letzen Freitag dazu eine Pressemitteilung, über die der SWR, die Stuttgarter Zeitung und die Stuttgarter Nachrichten berichteten.

Nach diesem Beschluss des VGH müssen staatliche Behörden Anwohner vor Baulärm bereits bei Überschreitung der Richtwerte der AVV-Baulärm um + 5 dB(A) schützen, auch wenn der Lärm unvermeidbar ist. Notfalls müssen die Behörden einen Baustopp erlassen. Betroffene Anwohner haben auch einen Anspruch auf Überwachungsmaßnahmen bei begründetem Verdacht auf erhöhte Lärmpegel. Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass es bei unvermeidbarem Baulärm üblich ist, den betroffenen Anwohnern für die Zeit unzumutbarer Lärmbelastungen einen angemessenen Ersatzwohnraum anzubieten.

Bernhard Ludwig hatte eine vom Baulärm betroffene Anwohnerin in Böblingen vertreten, in deren Nachbarschaft fünf große Mehrfamilienhäuser auf dem ehemaligen Flugfeld errichtet werden. Der Baulärm war unerträglich. Er überschritt über einen längeren Zeitraum die Richtwerte der AVV-Baulärm sowie teilweise auch die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle bei Dauerlärm von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts, oberhalb derer der Staat regelmäßig zur Abwehr einer Gesundheitsgefährdung nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sowie eines unzumutbaren Eingriffs in das Eigentum nach Art. 14 Abs. 1 GG verpflichtet ist.

Der SWR (hier) berichtete am letzten Freitag: „Das Landratsamt Böblingen ordnete deshalb Lärmschutzmaßnahmen an und drohte mit Strafen von 1.000 Euro, wenn weiterhin zu laut gebaut wird. Die Baufirma ignorierte die Anweisungen und zahlte lieber die geringe Strafe. Dagegen beschwerte sich die Anwohnerin, doch das Landratsamt reagierte nicht und auch das Verwaltungsgericht Stuttgart meinte, die Behörde hätte genug getan. Das sieht der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anders. Das Landratsamt Böblingen hätte härter durchgreifen müssen, urteilten die Richter. Der Bauherr habe hartnäckig die Lärmschutzanweisungen der Behörde ignoriert. Deshalb hätte das Landratsamt einschreiten und notfalls einen Baustopp erlassen müssen.

Wir haben auf unserer Webseite in zahlreichen Beiträgen über den unzureichenden Lärmschutz bei Stuttgart 21 und die Untätigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes als Aufsichtsbehörde berichtet. Die Bahn hatte sowohl die Auflagen aus der Planfeststellung nach umfassenden schalltechnischen Detailgutachten als auch die Vorgaben der AVV-Baulärm nach vorrangigem aktivem Schallschutz bei prognostizierten Richtwertüberschreitungen nur unzureichend umgesetzt. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte weder die Gutachten inhaltlich auf die zugrundegelegten Bauszenarien geprüft noch bei prognostizierten Richtwertüberschreitungen gegenüber der Bahn erfolgreich auf vorrangigen aktiven Lärmschutz bestanden. Massive unzulässige nächtliche Pegelüberschreitungen bei den Rammarbeiten in Untertürkheim wurden ohne Schutzmaßnahmen vom EBA toleriert. Die Netzwerke 21 hatten sich daraufhin in mehreren Schreiben an die Bahn, das Eisenbahn-Bundesamt, den Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, Stadträte, den Verkehrsminister des Landes BW und Landtagsabgeordnete gewandt. Ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet. Das Infobündnis Zukunft Schiene hatte auch eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtet.

Die Bahn räumt jetzt für das Kernerviertel und den Wartberg ein, dass ihre Lärmprognosen in den schalltechnischen Detailgutachten unzureichend sind und sie jetzt entgegen den ursprünglichen Einschätzungen ihres Gutachters und Immissionsschutzbeauftragten verstärkt in aktiven Lärmschutz investiert. Dies ist sicherlich auch auf diesen Beschluss des VGH BW zurückzuführen. Die vor kurzem wegen der hohen prognostizierten Pegelwerte angekündigten aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind aus Sicht der betroffenen Anwohner zu begrüßen. Doch man darf nicht vergessen, dass die Bahn hier nur die geltende Rechtslage bzw. die Auflagen aus der Baugenehmigung umsetzt.

Ein von Anwohnern wegen unzureichenden Schutzmaßnahmen erwirkter Baustopp würde der Bahn langfristig deutlich mehr kosten als die jetzt für das Kernerviertel und den Wartberg angekündigten Millionen-Investitionen in Lärmschutzwände. Laut Spiegel schätzte die Konzernspitze der Bahn im Zuge der Schlichtung 2010, dass ein Einfrieren der Bauarbeiten von Stuttgart 21 mit rund einer halben Million Euro pro Arbeitstag zu Buche schlagen würde. In der Süddeutschen war von 10 bis 15 Millionen Euro pro Monat die Rede. Selbst wenn die Größenordnung für einen Tag Baustopp, der nur einen Teilbereich der Großbaustelle beträfe, deutlich niedriger ausfallen würde, es wäre ein nicht geringer wirtschaftlicher Schaden für die Bahn. Zumal die Bahn bei ihren Zeitplänen hinterher hinkt.

Auch wäre bei einem Klageverfahren nicht ausgeschlossen, dass der noch bei der Planfeststellung eingeräumte Bonus der Bahn bei Stuttgart 21 (passiver Schallschutz erst bei einer zwei monatigen Überschreitung von + 5 dB(A) über den Richtwerten der AVV-Baulärm) wegen der neuen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes gekippt werden würde. Damit wäre ein deutlich größerer Kreis von Betroffenen in Stuttgart beim passiven Schallschutz anspruchsberechtigt und auf die Bahn würden weitere Kosten zukommen.

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StZ: Staugefahr auf der A8 durch S-21-Baustellen

Bereits im Ende Januar 2015 hatte die Stuttgarter Zeitung (StZ „Nadelöhr wegen Stuttgart 21“) darüber berichtet, dass wegen des S-21-Tunnels Denkendorf die bereits stark belastete A 8 zwischen Esslingen und Denkendorf für drei  Jahre wegen Fahrspurverschenkung zum Engpass wird. Nach Angaben der StZ sind auf der A 8 im Bereich Stuttgart, als eine der am meisten belasteten Autobahnstrecken in Deutschland,  zu Spitzenzeiten täglich zwischen 100 000 und 150 000 Autos unterwegs.

Jetzt berichtete die StZ am Freitag (StZ „Staugefahr auf der A 8“), dass nicht nur der Tunnel Denkendorf, sondern mehrere S-21-Baustellen sich auf den Verkehrsfluss der A 8 auswirken werden. Darunter Umbauten an den Anschlussstellen Plieningen, Esslingen und Wendlingen und acht provisorische Auf- und Abfahrten für S-21-Baufahrzeuge, die den Verkehr verlangsamen werden. Sowohl der Verkehrsminister Winfried Herrmann als auch der Regierungspräsident Johannes Schmalzl rechnen mit Verkehrsproblemen, insbesondere bei den Baustellenein- und ausfahrten. Bemnerkenswert an der Übersicht der StZ ist, dass der Baubeginn für den noch nicht einmal genehmigten Flughafen-Tunnel bereits mit 2016 angesetzt ist.

Auch der Bau der  parallel zur A 8 verlaufenden Neubaustrecke tangiert an mehr als 100 Stellen die Autobahntrasse. Nach Aussage des Regierungspräsidenten Johannes Schmalzel belaufen sich die Investitionen außerhalb des reinen Bahnprojekts auf rund 100 Millionen Euro. Einen großen Teil der Aufwendungen bezahle die Bahn, der Rest komme von Bund, Land und Gemeinden.

Die Beinträchtigungen durch die jahrelangen Bauarbeiten von dem Megaprojekt Stuttgart 21  sind der Stuttgarter Zeitung ein Kommentar  (StZ „Bauen ohne Folgen geht nicht“) wert. Allerdings wurden die Werbesprüche im Vorfeld der Entscheidungen über Stuttgart 21, wie beispielsweise die vom damaligen Bahnchef Hartmut Medorn („Man muss schon seinen Kopf in den Gully stecken, um von den Stuttgart 21-Bauarbeiten etwas mitzubekommen„) oder vom damaligen Stuttgarter OB Wolfgang Schuster („Von den Bauarbeiten werden wir nicht viel mitbekommen, da sie fast ausschließlich auf Bahngelände oder im Tunnel stattfinden.“), damals nie von den beiden Stuttgarter Zeitungen im Interesse einer ausgewogenen Berichterstattung hinterfragt.

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Netzwerk Kernerviertel mit Bezirksbeirat Mitte bei Vor-Ort-Termin zu Rückwärts-„Krächzern“

Die lästigen durchdingenden Rückwärts-Piepser sind in allen von Stuttgart 21 betroffenen Stadtteilen ein Thema. Insbesondere, wenn der Baustellenbetrieb im 24 Stunden-Betrieb läuft und die nächtlichen Intervall-Piepser die Anwohner immer wieder in ihrer Nachtruhe stören.

Daher sprach sich bereits Anfang Dezember 2014 der Bezirksbeirat Mitte auf Antrag des Linke-Bezirksbeirates Ralph Schelle einstimmig für alternative optische Warnanlagen und  ein nächtliches Verbot der Rückwärtsfahr-Piepser auf allen Baustellen in Stuttgart aus. Ralph Schelle wies daraufhin, dass nach der Unfallverhütungsvorschrift und der Betriebssicherheitsverordnung keine akustischen Warnsysteme vorgeschrieben seien. Auch die SÖS-Bezirksbeirätin Rita Krattenmacher hatte bei der Bahn auf der letzten Anwohnerveranstaltung für das Kernerviertel und danach auch noch einmal schriftlich wegen alternativen Warnystemen nachgehakt.

Die Bahn hat die Beschwerden, die auch von Seiten der Anwohner des Kerner- und des Nordbahnhofviertels kamen, aufgegriffen. Dr. Florian Bitzer, Abschnittsleiter der technischen Fachdienste bei Stuttgart 21, hatte sowohl im Umwelt- und Technikausschuss als auch zuletzt im Bezirksbeirat Mitte den Einsatz alternativer Warnssysteme sowie eine Vorführung angekündigt. Der Vor-Ort-Termin für die Bezirksbeiräte Mitte und die Bürgerbeauftragte Alice Kaiser, an dem auch ein Vertreter des Netzwerks Kernerviertel auf Einladung teilnahm, fand vor zwei Tagen statt. Auf der C 2-Fläche, auf der der Tunnel- und Trogaushub auf die Güterzüge geladen wurden, stellten Wolf-Dieter Tigges, der für die zentrale Baulogistik der Innenstadt bei Stuttgart 21 verantwortlich ist, und Florian Bitzer die neuen Breitbandwarnsysteme mit „Krächz-Lauten“ vor.

Fazit: Diese neuen Breitbandwarner wurden als deutlich leiser empfunden. Allerdings werden nicht alle Baufahrzeuge und -maschinen mit dieser Technik ausgestattet. Hier der Bericht des Vertreters des Netzwerks Kernerviertel:

Herr Tigges erläuterte, dass alle Baufahrzeuge am Nordbahnhof mit „Krächzern“ Breitbandwarner ausgestattet sind, bis auf folgende Ausnahmen:

1. Reinigungsfahrzeuge: Weil diese auch auf der Straße fahren und sonst nach Aussage der Bahnvertreter ihre Straßenzulassung nach Straßenverkehrsordnung verlieren würden. Dies seien alles Rechtslenker. Eine präzisere Aussage lies sich nicht entlocken. Im Nachhinein bin ich mir nicht sicher, wie die Aussage“ohne Piepser“ gemeint war. Bezogen auf den alternativen Betrieb mit Breitbandwarner oder tatsächlich wörtlich ohne Piepser? Die Regelung nach StVZO für Reinigungsfahrzeuge wäre noch zu prüfen.

2. Drehbagger: Diese sind mit Piepsern ausgestattet und müssen auf der Baustelle von zwei Einweisern geleitet werden. Herr Tigges beharrte auf die Piepser bei Drehbaggern und berief sich hierbei auf seine Verantwortung. Nur Piepser würden auch von seitlich stehenden Personen gehört werden, wenn sich der Bagger dreht. Ein „Krächzer“ würde beim Rotieren nicht wahrgenommen werden.

3. Fremdfahrzeuge: Auch auf Fahrzeuge von anderen Firmen kann kein Einfluss genommen werden. Höhere Standards mit Breitband-Piepsern müssten bereits in der Ausschreibung verlangt werden und würden die Angebote verteuern.“

Lärmreduzierung auch durch den verstärkten Einsatz von alternativen Warnystemen ist ein richtiger Schritt, den die Bahn eingeschlagen hat. Ob tatsächlich einzelne Baufahrzeuge, wie die Reinigungsfahrzeuge, aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen zwingend davon ausgenommen sind, wäre noch zu hinterfragen. Die Nordlichter hatten beispielsweise eine Auskunft von der Berufsgenossenschaft erhalten, nach dem ausschließlich akustische Warnssysteme bei Baumaschinen auf der Baustelle nicht  zwingend Pflicht seien. Zu hoffen bleibt, dass der Anteil der Fahrzeuge, die definitiv aus rechtlichen Gründen nicht umgerüstet werden kann, deutlich in der Minderheit ist.

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StN: Millionengrab bei Haltesstelle Staatsgalerie

Nicht nur beim Rosensteintunnel, sondern auch bei der Überdeckelung und Gestaltung der B 14 vor dem zukünftigen Südausgang des „Tiefbahnhofes“ muss der Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderates zur Kenntnis nehmen, dass die ursprünglich angesetzten Kosten bereits vor dem eigentlichen Bau um Millionen überzogen werden. In diesem Fall steigt das angesetzte Budget wegen Preissteigerungen, Sonderwünsche der Stadt für die Oberflächengestaltung des Deckels, Mehrwertsteuer und einem Risikopuffer von den ursprünglichen 10,8 auf 26,85 Millionen Euro. Die Stuttgarter Nachrichten „Millionengrab bei der Haltestelle Staatsgalerie“ (hier) berichteten gestern ausführlich darüber.

Allerdings wurden noch im Oktober 2013 den Gemeinderäten für einen 120 Meter langen Deckel samt Bepflanzung und Radwegen ein städtischer Anteil von 14 Millionen Euro präsentiert. So heißt es in der damaligen Meldung der Stuttgarter Nachrichten (hier): „Die weiteren Kosten, die am Dienstag im Technischen Ausschuss des Gemeinderats nicht beziffert worden sind, muss die Bahn tragen. Denn ihr Neubau samt Weichenfeld kreuzt die heutige Unterfahrung unter dem Gebhard-Müller-Platz genauso wie die dortigen Röhren der Stadtbahn. Ein Vertrag zur Kostenübernahme steht allerdings noch aus.“

Es ist daher zu vermuten, dass der Vertrag für die Kostensplittung des B 14-Deckels zwischen der Stadt Stuttgart und der Bahn finanziell zu Gunsten der Bahn ausgehandelt wurde. Fraglich ob und wann ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zu diesem Vertrag bzw. der deutlichen Erhöhung des städtischen Anteils getroffen wurde.

Ein erster Plan für den Deckel über der B14 (hier), der für das Kernerviertel auf Höhe der Sängerstraße langfristig eine Verkehrberuhigung geben soll, ist in der Präsentation der SSB vom Juni 2014  zur Verlegung der Haltestelle Staatsgalerie enthalten. Eine Verlängerung des Deckels über der B 14 Richtung Neckartor mit Fahrradstreifen und Baumbepflanzung ist von der Stadt Stuttgart vorgesehen.

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StZ-Kommentar zur Bahn: Stunde der Wahrheit

Der heutige, lesenswerte Leitartikel der Stuttgarter Zeitung (hier) beschäftigt sich mit dem Zustand der Deutschen Bahn, dem erneuten drastischen Gewinneinbruch (StZ-Bericht) und den strukturellen Problemen. In diesem Kontext erwähnt der Kommentator auch die Unwirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 bzw. die Frage der Finanzierung der Mehrkosten mit den folgenden Sätzen:

„Mit Stuttgart 21 soll die inzwischen wieder hoch verschuldete DB überdies ein politisch gewolltes, unterm Strich kaum wirtschaftliches Prestigeprojekt stemmen und dafür mehr als zwei Milliarden Euro aus eigener Kasse investieren. Wie das angesichts der Krisenlage gehen soll, werden schon bald auch die verantwortlichen Politiker beantworten müssen.“

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Baustellenbetrieb am Zwischenangriff Prag doch lauter als geplant – Bahn veröffentlicht neue Lärmprognosen

Der Bau des Feuerbacher Tunnels hat begonnen. Bereits Ende Juni mussten Bahnvertreter in der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses des Gemeinderates und der Sitzung des Bezirksbeirates Nord einräumen, dass der Baubetrieb am Zwischenangriff Prag lauter ist als erwartet.

Ganz überraschend kommt dies nicht für die Bahn. Wir haben auch im Beitrag vom 9.Juli „Zwischenangriff Prag ist lauter als erwartet – Immisionsrechtliche Probleme bei der nächtlichen Verladung bereits seit der Planfeststellung bekannt“ darauf hingewiesen, dass das Eisenbahn-Bundesamt den Planfeststellungsbescheid 1.5. unter der Auflage erteilt hatte, dass der „erforderliche Erdumschlag [am Zwischenangriff Prag] im Nachtzeit weitestgehend zu minimieren ist„.

Heute veröffentlichte das Kommunikationsbüro eine Pressemitteilung (hier), in der auf das aktuell im Internet veröffentlichte aktualisierte schalltechnische Detailgutachten hingewiesen wird. Als Grund für das neue Gutachten wird eine aktualisierte Ausfühungsplanung angegeben. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Deutlicher wurde Dr. Florian Bitzer, Leiter der Abteilung Technische Fachdienste beim Bahnprojekt Stuttgart-Ulm, auf der Sitzung des Bezirksbeirates Nord, in der er Fehler des Gutachters bei den Lärmprognosen einräumen musste: So zitierte ihn die StZ (hier) mit den Worten „Wir mussten feststellen, dass wir mit den Prognosen das Baugeschehen nicht vollständig dargestellt haben“.

Zu einer umfassenden abschnittsübergreifenden Lärmplanung in schalltechnischen Detailgutachten ist die Bahn nach der Baugenehmigung bzw. den Planfeststellungsbescheiden zu Stuttgart 21 verpflichtet. Die Bahn und ihr langjähriger Gutachten hatten diese Auflage nur in einem eingeschränkten Umfang umgesetzt. Die Baustellenszenarien waren nicht realistisch bzw. nicht an den maximalen Belastung ausgelegt.  Unzureichend berechneter und umgesetzter Lärmschutz ist die Folge. Nicht nur am Wartberg, sondern beispielsweise auch im Kernerviertel.

Laut Pressemitteilung weist das Gutachten für die von der Baulogistik betroffenen Wohngebiete im Stuttgarter Norden gegenüber der letzten Prognose eine rund doppelt so hohe Anzahl von auf passiven Schallschutz anspruchsberechtigten Fassaden aus. Damit haben wieder eine deutliche größere Anzahl von Betroffenen Anspruch auf passiven Schallschutz. Vielen Anwohnern am Wartberg wurde Ende letzten Jahres erst Schallschutz zugesagt und dann zu unrecht verwehrt. In der Pressemitteilung wird dies wie folgt kommentiert: „Besonders bedauerlich sei es, dass Eigentümer, deren Anspruch auf den zunächst in Aussicht gestellten passiven Schallschutz nicht mehr als begründet erschienen war, nun doch passiven Schallschutz an ihren Gebäuden erhielten, so Bitzer weiter“.

Das veröffentlichte schalltechnische Detailgutachten für den Stuttgarter Norden enthält jedoch nur die Lärmprognosen für ausgewählte Immissionspunkte. Das Gutachten zum passiven Schallschutz, in dem die ermittelten Pegel bzw. der Anspruch auf passiven Schallschutz fassadenscharf für die betroffenen Gebäude der Wohngebiete Wartberg, Dormbusch, Nordbahnhof- und IGA-Viertel ausgewiesen werden, sucht man – wie auch für die anderen betroffenen Stadtteile –  vergeblich auf der Internetseite des Kommunikationsbüros. Die Gutachten zum passiven Schallschutz werden von der Bahn mit dem Hinweis auf den Datenschutz unter Verschluss gehalten, obwohl diese Gutachten weder Namen noch Adressen der Eigentümer auflisten.

Als aktive Schallschutzmaßnahme plant die Bahn für den Zwischenangriff Prag wie an der Rettungszufahrt ein Schallschutzdach. Die planfestgestellte Schallschutzwand an der Rosensteinstraße zwischen Nordbahnhof- und Ehmannstraße soll  von 2,5 Meter auf 4,0 Meter erhöht werden. Dafür sollen noch Maßnahmenblätter, die auch die Schallminderung ausweisen, erstellt und veröffentlicht werden. Bis zur Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen gibt es im Nachtzeitraum zwischen 20:00 und 7:00 Uhr Beschränkungen. So wird der nächtliche Ausbruch im Tunnel gelagert und die notwendigen Fahrten für den Abtransport werden auf den Tageszeitraum verlegt. Auch Baumaterialen für die Nacht werden so weit wie möglich im Tagzeitraum angeliefert und im Tunnel zwischengelagert.

In der Pressemitteilung heißt es weiter:“Die Projektgesellschaft nimmt das Thema Schallimmissionen ernst und wichtig“, unterstreicht Bitzer die Haltung der DB Projekt Stuttgart– Ulm GmbH. „Wir sind an einer guten Nachbarschaft interessiert und gehen in den nächsten Tagen auf die betroffenen Eigentümer zu.“ „Die Optimierung der Bauabläufe im Hinblick auf den Immissionsschutz ist noch nicht abgeschlossen“, teilt Bitzer abschließend mit. Das Detailgutachten vom 10. Juli 2015 werde weiter fortgeschrieben, konkrete Ergebnisse sind planmäßig im Herbst 2015 zu erwarten. Die Projektgesellschaft wird Anwohner, Gremien und Eigentümer weiterhin zeitnah informieren.

Aus Sicht des Netzwerks Killesberg und Umgebung e.V. sind jedoch noch zahlreiche Fragen zu den zugrundegelegten Baustellenszenarien und den damit verbundenen Lärmprognosen offen. Der Vorstand des Netzwerks hat sich daher an die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH wegen einer zeitnahen Informationsveranstaltung für die Anwohner des Killesberges und des Nordbahnhof- und IGA-Viertels gewandt.

Update 29.07.2015: Die Stuttgarter Zeitung berichtet (hier) in ihrer heutigen Ausgabe sehr ausführlich über die Ankündigung der Bahn, beim Lärmschutz am Zwischenangriff Prag nachzubessern. Die Überdeckelung wird mit 6.000 Quadratmeter fast so groß wie ein Fussballfeld und kostet rund 2 Millionen Euro. Im Gegenzug müssen die bereits eingebauten Schallschutzfenster am Wartberg nicht nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden. Im Kommentar (hier) fordert die StZ zu Recht mehr Verlässlichkeit von der Bahn: „Die Bahn muss Prognosen liefern, die belastbar sind. Im Halbjahresrhythmus revidierte Zahlen nagen an der Glaubwürdigkeit, der S-21-Macher“. Allerdings hinkt der Hinweis der StZ, dass eine Modernisierung des Kopfbahnhofes ebenfalls Baustellenbelastung mit sich gebracht hätte. Weder wären dabei zahlreiche Baustellen in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten noch 59 Kilometer Tunnelstrecken durch den Stuttgarter Untergrund erforderlich gewesen.

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Anwohner des Stuttgarter Nordbahnhofviertels fordern: Auch Transport von Baumaterial für Bau von S21 muss über Baulogistikstraßen erfolgen

Pressemitteilung der Stadtteilgruppe Nordlichter vom 25.Juli 2015: Anwohner des Stuttgarter Nordbahnhofviertels fordern: Auch Transport von Baumaterial für Bau von S21 muss über Baulogistikstraßen erfolgen

Die Bahn missachtet beim Bau von Stuttgart 21 abermals massiv die Vorgaben der Planfeststellungsbeschlüsse: Anwohner des Stuttgarter Nordbahnhofviertels fordern Behörden daher auf, endlich einzugreifen.

Da die Bahn sich beim Bau von Stuttgart 21 offenkundig mal wieder nicht an die Vorgaben der Planfeststellung hält, hat sich die Stadtteilgruppe Nordlichter zum wiederholten Mal brieflich an die dafür zuständigen Behörden, nämlich das Eisenbahnbundesamt (EBA) und das Ordnungsamt Stuttgart, gewandt. [Brief der Nordlichter an das EBA / Brief der Nordlichter an das Ordnungsamt]

Denn obwohl die Baulogistikstraße seit Mitte Mai durchgängig befahrbar ist, fahren immer noch zahlreiche LKWs vor allem mit Baumaterial – wie zum Beispiel Fahrmischer mit Beton – jeden Tag, auch nachts und am Wochenende, über öffentliche Straßen durch das Stuttgarter Nordbahnhofviertel zur C2-Fläche und zurück. Das geschieht nicht selten im Zehn-Minuten-Takt. Dadurch werden sowohl die Anwohner als auch das öffentliche Straßennetz weiterhin enorm belastet.

Mit diesem Vorgehen verstößt die Bahn erneut massiv gegen die Auflagen der Planfeststellungsbeschlüsse. Denn aus diesen geht an etlichen Stellen ganz klar hervor, dass sowohl der Abtransport des Aushubmaterials als auch der Transport des Baumaterials, wie Beton, über die Baulogistikstraßen erfolgen muss.

Die Anwohnerinitiative fordert daher beide Behörden auf, endlich ihrer Aufgabe nachzukommen und darauf zu achten, dass die Bahn sich an die Planfeststellung hält. Sie verlangen von beiden Ämtern, dass diese der Bahn den weiteren Transport von Baumaterial, wie etwa Beton, über öffentliche Straßen umgehend untersagen.

Über die Stadtteilgruppe Nordlichter: Die Gruppe Nordlichter ist eine seit 2012 bestehende Interessengemeinschaft von Bewohnern des Stuttgarter Nordbahnhofviertels, das extrem von dem S21-Baustellenverkehr und dem Bau von Stuttgart 21 betroffen ist.

Material:Den Erläuterungsbericht 13 der Planfeststellung zur Baulogistik, auf den sich die Stadtteilgruppe Nordlichter in ihren Schreiben beruft, können Sie hier einsehen.

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Was läuft im Untergrund ? Zwischenbilanz zum Baufortschritt im Tunnelbau bei Stuttgart 21

Die Stuttgarter Zeitung berichtete letzten Samstag im Beitrag „Im Untergrund läuft´s, beim Lärmschutz nicht“ über die Vortriebsarbeiten am Fildertunnel, das erklärte Ziel des Bahnvorstandes Ende diesen Jahres die 10 Kilometer-Marke zu packen und mit einem monatlichen Vortrieb von 1.000 Meter die geplante Inbetriebnahme von Stuttgart 21 zum Ende des Jahres 2021 einzuhalten.

Dies ist aus unserer Sicht ein Anlass eine Zwischenbilanz zum Tunnelbau bei Stuttgart 21 zu ziehen. Seit Juli 2014 veröffentlicht das Kommunikationsbüro in regelmäßigen Abständen die Vortriebsstände bei den Tunnelbaustellen, die wir seither in einer Übersicht (hier) festhalten. Aktuell sind zum 20. Juli 2015 rund 11,4 % bzw. 6,657 der geplanten 59 Tunnelkilometer bei Stuttgart 21 vorangetrieben. Seit Ende Juni 2014 hat die Bahn rund 6,084 Kilometer Tunnel und damit etwas mehr als 10% der geplanten Gesamtstrecke, in Stuttgart gegraben. Allerdings zeigt die Übersicht, dass der Baufortschritt bei den einzelnen Tunneln stark variiert:

Tunnelvortrieb seit Juli 2014 c     Der Bahnvorstand Volker Kefer hat Anfang Mai 2015 auf der Anhörung im Deutschen Bundestag erklärt, dass die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 (ohne den Filderbereich) zum Ende des Jahres 2021 weiterhin „klappt, wenn wir pro Monat in Stuttgart einen Kilometer Tunnel bauen.“ Die bisherigen Vortriebsleistungen lägen noch über dieser Zielvorgabe. Wir haben bereits darüber berichtet, dass dieser Zeitplan wegen der nach den eigentlichen Vortriebsarbeiten erforderlichen Verschalungs- und Innenausrüstungsarbeiten entlang der geplanten 44 Kilometer bergmännischer Tunnelstrecken nicht realistisch ist.

Dennoch lohnt sich ein Blick auf die monatlichen Vortriebsstände, die wir anhand der wöchentlichen Meldungen des Kommunikationsbüros (Wochenstände am Monatsanfang und -ende wurden anteilig umgelegt) zusammen gestellt haben:Monatlicher Tunnelvortrieb bis 20_7_2015Danach wurde trotz der gestiegenen Anzahl von Tunnelbaustellen und der damit verbundenen Erhöhung der Vortriebsleistung in keinem Monat die 1.000- Meter-Marke geknackt; im Mai und Juni 2015 war die Bahn allerdings nahe dran. Angesichts der aktuell vorhandenen 13 bergmännischen Tunnel-Baustellen wäre bei dem von der Bahn anvisierten täglichen Baufortschritt von 2-3 Metern theoretisch ein durchaus höherer monatlicher Vortrieb denkbar. Wie die Bahn allerdings die Marke von 1.000 Metern während des zeitweisen Ausfalls der Tunnelbohrmaschine (Montage beim Rückzug bzw. Wenden der Maschine sowie nach Fertigstellung der maschinell aufgefahrenden Abschnitte des Fildertunnels) nur allein mit dem bergmännischen Vortrieb erzielen will, bleibt jedenfalls auf Basis der bisherigen Baufortschritte fraglich. Durchaus realistisch ist allerdings die Errreichung der 10 Kilometer am Ende des Jahres.

Der geschäftsführende Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, Manfred Leger, hat vor wenigen Monaten im Lenkungskreis sowie auch auf den letzten Anwohnerveranstaltungen im Stuttgarter Osten und für das Kernerviertel die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 zum Ende des Jahres 2021 -zumindest ohne die Flughafenanbindung-  mehrfach betont. Angesichts des bisherigen Baufortschritts kann man im Sinne von Klaus Grewe  jedoch nur von einer „politischen Wunschzahl“ sprechen.  Hier wird der Öffentlichkeit und auch den von vom jahrelangen Baubetrieb Betroffenen Sand in die Augen über die zu erwartenden zeitlichen und damit auch finanziellen Belastungen durch das Megaprojekt Stuttgart 21 gestreut.

Bereits im April 2013 informierte der Bahn-Vorstand Volker Kefer die Projektpartner über mögliche Verzögerungen der Inbetriebnahme von Stuttgart 21  durch die fehlende Genehmigung der Flughafenanbindung bzw. des Filderabschnittes. Die Zeit (hier) berichtete darüber. Es bleibt nur noch eine Frage der Zeit, bis weitere Bauverzögerungen auch in den planfestgestellten Abschnitten bei  Stuttgart 21 von der Bahn öffentlich eingeräumt werden müssen.

Die nachfolgende Bestandsaufnahme bei den einzelnen Tunnelbaustellen zeigt, dass die Bahn bei den geplanten 59 Kilometer Tunneln in Stuttgart mit einer Vielzahl von Problemen kämpft. Sowohl die schwierige Stuttgarter Geologie, als auch der Immissions- und Artenschutz, kurzfristig fehlende Unterfahrungsrechte sowie erforderliche Planungsänderungen führen u.a. zu Bauverzögerungen. Wir möchten daher einen ersten Überblick über die aktuell laufenden Tunnelbaustellen bei Stuttgart 21 geben und dabei nicht unerwähnt lassen, dass der Bau von rund 15 geplanten Kilometer Tunnel bis heute noch gar nicht begonnen wurde:

Rettungszufahrt Süd (Kernerviertel):

  • Für den Bau der 231,6 Meter lange und schmalen Rettungszufahrt unterhalb des Kernerviertels benötigte die Bahn den Zeitaum vom November 2013 bis ca. März 2015. Seit Ende Juni 2014 wurden nur 66 Meter vorgetrieben. Wegen des weichen Gesteins (augelaugter Gipskeuper) im unteren Kernerviertel  wurde die Rettungszufahrt bergmännisch im Ulmenstollenverfahren mit Teilquerschnitten hergestellt und nach dem Vortrieb mit einer Innenverschalung versehen.  Für die Herstellung der schmalen Zufahrt war ursprünglich laut dem auf der Anwohnerveranstaltung präsentierten Zeitplan ein deutlich kürzerer Zeitraum von einem dreiviertel Jahr geplant.
  • Im Dezember 2013 mussten die Vortriebsarbeiten wegen der fehlenden Unterfahrungsrechte für die des Verwaltungsgebäudes der Landeswasserversorgung vorübergehend gestoppt werden. Die knappe Unterfahrung des Gebäudes verursachte  Setzungen von rund 17,5 mm, die sich allerdings nach Aussage der Bahn im Rahmen des Geplanten halten. Bei der Unterfahrung hatte sich ein Riss im Gebäude gebildet.
  • Aktuell wird unterhalb der Jugendherberge an der Werastraße das aufwendige Verzweigungsbauwerk gebaut (Fotos Kommunikationsbüro). Wegen des dort angetroffenen harten Gesteins waren Sprengarbeiten erforderlich, die allerdings kaum Emissionen an der Oberfläche verursacht haben. Wegen der kritischen Geologie (quellfähiger Anydrit) sollen die Sprengungen mit vielen kleinen hintereinander geschalteten Zündern erfolgen. Damit soll laut Bahn die Schaffung von neuen Wasserwegsamkeiten verhindert werden.
  • Nach dem Zeitplan soll das Verzweigungsbauwerk bis Ende Oktober 2015 fertig gestellt sein. Anschließend soll der Tunnelvortrieb in jeweils zwei Röhren Richtung Wangen und des Anfahrbereichs Süd unterhalb dem Kernerviertel starten.
  • Das seit Juli 2014 errichtete Förderband ist bislang nicht im Einsatz, da für die Zerkleinerung der Steinbrocken noch der Einsatz eines Steinbrechers erforderlich ist. Wegen Überschreitung der zulässigen Lärmpegel plant die Bahn jetzt eine Überdeckelung der Baueinrichtungsfläche neben dem Wagenburgtunnel.

Fildertunnel (Fasanenhof, Möhringen, Degerloch, Gänsheide, Kernerviertel):

  • Von dem 18,4 Kilometer langen Fildertunnel werden rund 15,33 Kilometer, d.h. der obere und der untere Abschnitt des Fildertunnels, mit einer Tunnelvortriebsmaschine aufgefahren und in einem Arbeitsgang auch innenverschalt. Der mittlere Fildertunnel soll wegen der kritischen geologischen Verhältnisse (Übergangszone zur  Anhydritschicht) unterhalb der Gemarkung Degerlochs bergmännisch hergestellt werden.
  • Die Tunneltaufe fand im Juli 2014 statt, Baustart war für August/September 2014 angekündigt. Die Tunnelbohrmaschine setzte sich allerdings erst im Dezember 2014 vom Tunnelportal am Fasanenhof in Bewegung. Im Januar 2015 legte SUSE eine rund dreiwöchige Pause ein. Die Bahn gab als Ursache notwendige Justierarbeiten an. Nach einem Bericht der StN verursachten fehlende Unterfahrungsrechte den vorübergehenden Baustopp.
  • Zum 20.Juli 2015 sind von der Oströhre des oberen Fildertunnels 3.003 Meter hergestellt. Nach dem StZ-Bericht vom 18.Juli 2015 hatten die Vortriebsarbeiten das evangelische Waldheim im Weidachtal erreicht. Zwischen Februar und Mai 2015 wurden durchschnittlich 530 Meter im Monat aufgefahren. Für die maschinelle Herstellung des oberen, 4,035 Kilometer langen Fildertunnels fehlen noch rund 1.030 Meter. Die Vortriebsgeschwindigkeit hat sich in den letzten Wochen reduziert. Die Bahn erklärt dies laut StZ mit Wartungsarbeiten. Ob die ursprünglich anvisierte Fertigstellung August (StN) bzw. September 2015 gehalten werden kann, wird sich noch zeigen.
  • Anschließend wird die Tunnelbohrmaschine zum Teil zerlegt, zurückgezogen und für den Vortrieb der Weströhre des oberen Fildertunnels vorbereitet. Parallel dazu soll der 1,15 Kilometer lange mittlere Fildertunnel, d.h. der Übergangsbereich zum Anhydrit,  unterhalb Degerlochs bergmännisch hergestellt werden.

Tunnel Bad Cannstatt (Killesberg, Bad Cannstatt):

  • Der bergmännische Vortrieb der jeweils zwei Röhren des Tunnels Bad Cannstatt Richtung Hauptbahnhof und Canstatt läuft seit ca. Mai 2014. Insgesamt wurden 2.039 Meter, d.h. 33% der Tunnelstrecke vorgetrieben, allerdings in den einzelnen Röhren mit deutlichen Abweichungen im Baufortschritt (281 bis 898 Meter).
  • Während die geplanten Hebungsinjektionen für die Bürogebäude an der Presselstraße wegen des doch festeren Gesteins und des IHK-Gebäudes wegen Kauf und Abriss entfielen, sind noch Hebungsinjektionen für das Gäubahnviadukt erforderlich. Aus diesem Grund stocken wahrscheinlich die Vortriebsarbeiten der Ost-Tunnelröhre Richtung Bad Canstatt.
  • Eigentümer am Killesberg monieren, dass die Bahn häufig kurzfristig und ohne den versprochenen zeitlichen Vorlauf von einem halben Jahr auf sie wegen der Unterfahrungsrechte zukommt. Dies hat auch Auswirkungen auf den Tunnelvortrieb. Dieser musste im Juli 2015 Richtung Hauptbahnhof kurzfristig verlangsamt werden, da die Unterfahrungsrechte eines Gebäudes an der Frühlingshalde nicht vorlagen.
  • Seit Anfang Juli 2015 laufen die Vortriebsarbeiten an der Nordverzweigung bzw. der Tunnel Richtung Feuerbach und Bad Cannstatt unter dem Kriegsberg. Lesen Sie hier. Wie im Kernerviertel muss dafür bis 2017 ein aufwendiges unterirdisches Verzweigungsbauwerk  hergestellt werden. Bevor es in richtig in den Berg geht, steht erst noch die sehr knappe Unterfahrung mit einer spektakulären Abstützung der verbliebenen Fassade der alten Bahndirektion an. Diese Bauarbeiten wurden allerdings schon im Februar 2014  für Herbst 2014 von der Bahn angekündigt.
  • Das Kreuzungsbauwerk Ehmannstraße für den Cannstatter Tunnel unter dem Rosensteinpark muss laut StZ (hier) neu geplant werden. Der Grund dafür seien die vom Juchtenkäfer besiedelten Bäume an der Ehmannstraße entlang des Abstellbahnhofs. Durch die somit notwendig gewordene Umplanung sollen nun auf dem Gelände des Wilhelma-Betriebshofs sowie auf dem Gelände des Abstellbahnhofs Baugruben für Zwischenangriffe entstehen. Mehr dazu finden Sie hier.
  • Unklar ist es auch, wann und ob die geplanfestgestellten Bauarbeiten des PFA 1.5. in Bad Cannstatt starten. Cam 21 hat darüber in zwei Teilen (Teil 1 / Teil 2) berichtet.Laut Information der StN (hier) soll die geplante Neckarbrücke in Bad Cannstatt, deren Baustart zuletzt im Herbst 2015 vorgesehen war, erheblich geändert werden. Die Pläne seien vom EBA noch nicht genehmigt.
  • Die Bahn will entgegen der ursprünglichen Planung eine längere Tunnelstrecke vom Zwischenangriff Nord Richtung Hauptbahnhof und Ehmannstraße vorantreiben. Diese Entscheidung ist sicherlich den Bauverzögerungen an der Ehmannstraße und beim Tunnelbau Richtung Kriegsberg geschuldet.

 Tunnel Feuerbach (Killesberg, Feuerbach):

 Tunnel Obertürkheim (Wangen, Untertürheim, Obertürkheim, Gablenberg, Gänsheide, Kernerviertel):

  •  Der symbolische Tunnelanstich fand am 4.Dezember 2013 statt. Danach ruhten die Vortriebsarbeiten lange Zeit. Im Juli 2014 musste die Bahn einräumen, dass sie beim Bau des Verbindungsstollens Ulmer Straße auf deutlich mehr Wasser als geplant gestoßen sei. Wegen des Wasserandrangs kamen die Bauarbeiten am 105 Meter langen Zwischenstollen nur zögerlich voran, die Fertigstellung erfolgte im Januar 2015.
  • Für die Vortriebsarbeiten sind wegen des harten Gesteins Sprengungen erforderlich. Die Sprengarbeiten sind allerdings entgegen der Ankündigung nicht „immissionsarm“ und fanden im November 2014 auch im Nachtzeitraum und an Sonn- und Feiertagen statt. 27 Wangener Bürger reichten daraufhin wegen erheblichen Belästigungen durch Lärm und Erschütterung eine Strafanzeige ein. Die Bahn muss schließlich einräumen, dass die Sprengungen im Nachtzeitraum zwischen 20 bis 7 Uhr wegen Überschreitung des zulässigen Spitzenpegels nicht zulässig seien.
  • Die Vortriebsarbeiten an den jeweils zwei Tunnelröhren Richtung Hauptbahnhof und Obertürkheim wurden nach kurzer Bauzeit vorübergehend eingestellt. Die Bahn muss wegen des erhöhten Wasserandrangs die Tieferlegung der Tunnelröhren um 4 Meter beantragen. Das Eisenbahn-Bundesamt genehmigt Ende April 2015 die Planänderung.
  • Nach über einem Jahr Bauzeit sind daher nur 635 Meter beim Tunnel Obertürkheim vorangetrieben. Die Bahn hinkt beim Zeitplan weit hinterher, zumal auch für den Abstellbahnhof Untertürkheim eine neues Planfeststellungsverfahren und für den geplanten Tunnelangriff in Obertürkheim eine Planänderung angekündigt sind.
  • Aus statischen Gründen baut die Bahn zunächst nur eine Röhre unter dem Neckar.
  • Zudem rechnen kritische Ingenieure im PFA 1.6 a beim Bau der doppelstöckigen Neckarunterquerung in mineralwasserführenden Schichten mit erheblichen Schwierigkeiten.
  • Entgegen der Ankündigung der Bahn im Nachtzeitraum erst wieder zu sprengen, wenn eine ausreichend Überdeckung erreicht ist, sprengt die Bahn seit Juni in Wangen wieder im Nachtzeitraum zwischen 20 bis 22 Uhr und von 6 bis 7 Uhr. Anwohner erhalten auf Nachfrage die Auskunft, dass dies durch Messungen abgedeckt sei. Die AVV-Baulärm sieht entgegen der TA Lärm diese Schwellenwerte nicht vor. Das Netzwerk Wangen will hier nachhaken.
  • Massiven Protest der Anwohner hatte die Bahn auch in Untertürkheim geerntet, als sie an der Benzstraße für die Vorbereitungsarbeiten 2013 und 2014 im Nachtzeitraum Rammarbeiten mit schweren Erschütterungen und im Nachtzeitraum nicht zulässigen Immissionswerten durchführte. Die Rammarbeiten finden seither im Tageszeitraum statt.
  • Auch Wangener Bürger beklagen, dass die Bahn zu kurzfristig auf sie wegen der Unterfahrungsrechte zukäme.
Veröffentlicht unter Anhydrit, Bad Cannstatt, Bauarbeiten, Baufortschritt, Bauinfo / S21-Kommunikation, Degerloch, Eisenbahn-Bundesamt, Entrauchungsbauwerke, Erschütterungen, Fasanenhof, Feuerbach, Gablenberg, Gänsheide, Gestattungsverträge, Grundwassermanagement, Kernerviertel, Killesberg, Lärm, Obertürkheim, Sprengungen, Tunnelstrecken, Unterfahrung, Untertürkheim, Vortriebsstand, Wangen, Zeitplan | Kommentare deaktiviert für Was läuft im Untergrund ? Zwischenbilanz zum Baufortschritt im Tunnelbau bei Stuttgart 21

StZ: Hausbesitzer an der Frühlingshalde klagen gegen die vorzeitige Besitzeinweisung und die Setzung von Rohrschirmen

Die Stuttgarter Zeitung berichtet (hier) in ihrer heutigen Ausgabe, dass die beiden Eigentümer an der Frühlingshalde, über deren Besitzeinweisung das Regierungspräsidium letzte Woche entschieden hat, jetzt gegen das Land klagen. In der Klage werfen sie der Bahn vor, sich nicht an die Baugenehmigung zu halten. Die Bahn würde mit Stahlankern (Rohrschirme), die zur Sicherung des  umgebenden Gesteins seitwärts und schräg nach oben von dem unterirdischen Bauwerk ausgehen, die Grundstücke mehr als nur durch die Tunnelbreite in Anspruch nehmen. Diese Vorgehensweise, so der Rechtsanwalt Armin Wirsing, sei nicht durch die Planfeststellung gedeckt. Parallel zu der Klage will er mit einem Antrag auf auschiebende Wirkung vor dem Verwaltungsgerichtshof BW (VGH) erreichen, dass die Bahn bis zur Klärung nicht weiterbauen darf.

Update 24.07.2015: Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute, dass die Bahn den Bau ihres Tunnels nicht unterbrechen muss. Der VGH so die StZ „hat einen entsprechenden Antrag abgelehnt und auch angedeuted, dass er die von den Klägern in Zweifel gezogene Besitzeinweisung für rechtens hält. DerAnwalt der Bahn wollte erreichen, dass die Bahn nicht umgehend auf Basis der Besitzeinweisung arbeiten kann.“  Nach Einschätzung des VGH könne der Eigentümer der Bahn auch nicht den Einsatz von  Rohrschirmen (Stahlankern) verbieten, da sie Einwirkung auf sein Grundstück „in solcher Tiefe vorgenommen würde, dass er an der Ausschließung kein Interesse habe„. Den Text der Pressemitteilung des VGH finden Sie hier.

Veröffentlicht unter Bauarbeiten, Killesberg, Klageverfahren, Land BW, Planfeststellung, Unterfahrung, Vortriebsstand, Vorzeitige Besitzeinweisung | Kommentare deaktiviert für StZ: Hausbesitzer an der Frühlingshalde klagen gegen die vorzeitige Besitzeinweisung und die Setzung von Rohrschirmen

24. und 25.Juli 2015: wieder Rammarbeiten in Untertürkheim

In einer Pressemitteilung (hier) kündigt die Bahn wieder Bauarbeiten an Wochenenden in Untertürkheim an, darunter auch wieder Rammarbeiten:

Am Freitag 24. und Samstag, 25. Juli werden im Bahnhof Stuttgart-Untertürkheim sowie im Bereich der Otto-Hirsch-Brücken in Stuttgart-Obertürkheim neue Fundamente für Oberleitungsmasten gerammt. Diese Rammungen sind lärmintensiv und finden ausschließlich tagsüber statt.“

Auch wenn diese Arbeiten im Tageszeitraum durchgeführt werden. Zahlreiche Anwohner in Untertürkheim fühlen sich dabei wieder an die extrem lauten und erschütterungsintensiven Rammmarbeiten in 2013 und 2014 entlang der Benzstraße erinnert. Damals stürmten Anwohner wegen des massiven nächtlichen Lärms die Baustelle und forderten die Polizei auf, die Bauarbeiten zu stoppen. Ein Anwohner  wurde als Folge des Lärms der nächtelangen Bauarbeiten krankgeschrieben.

Die Lärmpegel dieser Rammarbeiten überschritten massiv die vom Gutachterbüro Fritz GmbH prognostizierten Werte in der Planfeststellung und des schalltechnischen Detailgutachtens. Die Bahn hatte nach heftigen Protesten, auch des Netzwerks Wangen/Untertürkheim und des Bündnis Zukunft Schiene – obere Neckarvororte –,  die weiteren Rammarbeiten auf den Tag verlegt und Anwohnern bei zukünftigen extremen nächtlichen Belastungen eine Übernahme von Hotelkosten zugesagt.

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Netzwerk Kernerviertel bei einem Vor-Ort-Termin auf der Baustelle wegen Rammarbeiten

Wir haben bereits darüber berichtet, dass das Netzwerk Kernerviertel die völlig unzureichende Information von Seiten der Bahn über die zu erwartenden Erschütterungen durch die Setzung der für den Tiefbahnhoftrog erforderlichen Rammpfählen kritisiert hatte. Das Gutachterbüro der Bahn, Ingenieurbüro Fritz GmbH hatte sowohl in zwei Gutachten, zuletzt im Juni 2013, bereits einer Entfernung von 75 bis 125 Meter schwere Erschütterungen für die Gebäude in der Umgebung prognostiziert. Dabei sollen nach Plänen der Bahn entgegen der 11. Planänderung auch noch am Baufeld 25, in der Nähe der Wohngebäude, weitere Rammpfähle gesetzt werden. Die Bahn reagierte auf die Kritik mit dem pauschalen Hinweis, dass es sich bei diesen Arbeiten um ein „immissionsarmes“  Bauverfahren handele, das durch die Planfeststellung angedeckt sei. Das Netzwerk Kernerviertel forderte eine Klärung dieses Widerspruches in einem neuen erschütterungstechnischen Gutachten, das auch die aktuelle Bauplanung am Baufeld 25 berücksichtigt.

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Rammgerät und Rammpfähle auf dem Baufeld 16

Die Bahn ist jetzt dem Netzwerk Kernerviertel entgegen gekommen. Dr. Florian Bitzer, Anschnittsleiter der Technischen Fachdienste bei Stuttgart 21, bot einen Vor-Ort-Termin auf der Baustelle wegen der geplanten Rammarbeiten an. Seit Ende Juni ist aus Sicht der Netzwerke eine Wende in der Öffentlichkeitsarbeit der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH festzustellen. Die Bahn geht aktiv auf das Netzwerk Kernerviertel zu, um über die von Seiten des Netzwerks kritisierten Punkte zu sprechen. Transparenz über die Bauplanung und die damit verbundenen Beeinträchtigungen sind zu begrüßen. Daher haben am letzten Freitag zwei Vertreter des Netzwerks Kernerviertel diese Einladung angenommen und gemeinsam mit Florian Bitzer, Michael Pradel,  dem neuen Abschnittleiter für den PFA 1.1., und einem Verantwortlichen der Firma Züblin die Baustelle besucht. Auf dem Vor-Ort-Termin wurden folgende Punkte angesprochen:

  • Auf dem Baufeld 25 sollen neben der éhemaligen Polizeistation im Bereich einer Doline mit einem ungefähren Radius von 20 Metern Rammpfähle gesetzt werden. Auf der Bezirksbeiratsitzung war von 10-15 Pfähle die Rede. Nach Information des neuen Abschnittsleiters steht die Anzahl der Pfähle noch nicht genau fest. Es könnten auch 30 Pfähle zur Stabilisierung des Untergrundes erforderlich sein. Die Setzung der Rammpfähle würde jedoch im Baufeld 25 wegen der geringen Anzahl von Pfählen einen Zeitraum von ca. zwei Wochen benötigen.
  • Die Doline neben der Polizeistation ist seit 2012 bekannt. 2013 wurde ein Rammpfahl als Test neben der ehemaligen Polizeistation gesetzt. Warum die Setzung der Rammpfähle im Baufeld 25 nicht im immissionsrechtlichen Gutachten zur 11. Planänderung berücksichtigt wurde, konnte der neue Abschnittsleiter nicht sagen. Möglicherweise sei damals doch noch nicht klar gewesen, ob und in welchem Umfang Rammpfähle dafür erforderlich sind.
  • Nach Information von Michael Pradel hat die Bahn jetzt das Gutachterbüro Fritz GmbH mit einem neuen erschütterungstechnischen Gutachten beauftragt, das neben den neuen Erkenntnissen aus der Geologie auch die aktuelle Bauplanung berücksichtigt. Die Setzung des Testrammpfahls im Baufeld 25 und die Setzung der Rammpfähle im Baufeld 16 hätten nahzu keine Erschütterungen in der Umgebung ausgelöst.
  • Die Bahn plant nach Auskunft von Florian Bitzer Anfang Oktober eine Informationsveranstaltung, in der sowohl über die neu geplanten Lärmschutzwände als auch über die prognostizierten Auswirkungen der Rammarbeiten informiert werden soll. In der unmittelbaren Umgebung der Baustelle sollen die Anwohner auch per Flyer informiert werden.
  • Nach Auskunft von Florian Bitzer wird ein neues schalltechnisches Gutachten durch das Gutachterbüros Fritz GmbH erarbeitet. In diesem sollen die neuen Lärmpegel auf Basis der akuellen Ausführungsplanung und der geplanten aktiven Schallschutzmaßnahmen für das Kernerviertel ermittelt werden. Es wird dem EBA im Sommer zur Genehmigung vorgelegt und soll im Herbst veröffentlicht werden.
  • Der Vertreter der Baufirma Züblin informierte auch über die Lärmschutzwand entlang der Sängerstraße. Zwischen dem Gebäude Sängerstraße 6 und der Polizeidirektion solle eine weitere Lärmschutzwand aufgebaut werden, um so mit den Gebäude Sängerstraße 6 und der alte Polizeistation auf drei Seiten in U-Form einen Lärmschutz zu erreichen.

Die Vertreter des Netzwerks Kernerviertel hakten bei der Baustellenführung auch wegen der offensichtlich erkennbaren Bauverzögerungen nach. Nach dem auf der Pressekonferenz im August 2014 präsentierten Zeitplan sollten im Juli 2015 im Baufeld 16 bereits die Bodenplatte gesetzt werden und die Bauarbeiten am Baufeld 22 und 25 laufen. Bei dem Vor-Ort-Termin wurde jedoch eingeräumt, dass die Geologie für die Gründung entgegen den Vorerkundungen doch heterogener sei. So wurden bei den Aushubarbeiten beispielsweise auch teilweise  organische, d.h. torfhaltige Schichten, angetroffen. Auf die starke Heterogenität des Untergrundes und die damit verbundene Problematik für die Gründung des Tiefbahnhof bzw. der Rammpfahlsetzung hatte bereits auch der geotechnische Prüfer des Eisenbahn-Bundesamtes, Prof. Dr. Michael Borchert, in seinem Vortrag an der Universität Stuttgart hingewiesen. Wir haben darüber berichtet.

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Nachtrag zur Informationsveranstaltung der Netzwerke im Rathaus am 15.Juli 2015

Letzten Mittwoch fand die gemeinsame Informationsveranstaltung der Netzwerke und der Grünen-Fraktion des Gemeinderates im Rathaus statt. Als Redner sprachen: Nina Homoth (Regierungspräsidium Stuttgart) über die vorzeitige Besitzeinweisung, Enteignung und Entschädigung, Frank Schweizer (Netzwerk Kernerviertel) für den verhinderten Prof. Dr. Uwe Dreiss zu den kritischen Punkten der von der Bahn angebotenen Gestattungs- bzw. Bauerlaubnisverträge und der Rechtsanwalt Bernhard Ludwig über rechtliche Aspekte beim Immissionsschutz insbesondere bei Baulärm. Auch Vertreter der Bahn verfolgten interessiert die Veranstaltung, darunter auch Peter Sturm, der Geschäftsführer der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH und Dr. Florian Bitzer, Abschnittsleiter der Technischen Fachdienste. Fotos der Veranstaltung von Wolfgang Rüter mit den Folien finden Sie hier. Die Stuttgarter Zeitung berichtete in dem Beitrag „Hausbesitzer kritisieren Angebote der Bahn bei S 21″ . Die Stuttgarter Nachrichten im Beitrag „Allgemeininteresse hat Vorrang„.

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Da die Veranstaltung dieses Mal nicht aufgezeichnet wurde, möchten wir noch kurz über die wichtigsten Punkte der Redebeiträge informieren:

Die Begrüßung und Moderation des Abends übernahm die Grünen-Stadträtin Clarissa Seitz. Sie kritisierte die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg, die sich bislang bei der Unterstützung ihrer von Stuttgart 21 betroffenen Bürger „nicht mit Ruhm bekleckert hätten„. Auch das Eisenbahn-Bundesamt würde seiner Aufsichtspflicht nicht gerecht werden. Statt dessen müssten in den Netzwerken engagierte Bürger in ihrer Freizeit Gutachten zu Lärm und Erschütterung lesen. Auch bei den Gestattungsverträgen hätten die Stadt und das Land im Interesse ihrer Bürger im Falle von eintretenden Bauschäden eine echte Beweislastumkehr für Bauschäden und keine Einschränkung für die Bebaubarkeit der Grundstücke einsetzen können. Clarissa Seitz fordert, dass die Stadt und das Land bei Stuttgart 21 nicht nur als Projektpartner, sondern auch als Anwalt ihrer Bürger auftreten sollen.

Auch Rudi Röder vom Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V., der im Namen der Netzwerke das Grußwort sprach, wies auf die wichtige Arbeit der Netzwerke hin. Erst auf Druck der Netzwerke, die das EBA und die Bahn auf geschönte Berechnungen bei Schallschutz aufmerksam gemacht und verstärkt aktiven Schallschutz gefordert hätten, sei jetzt die Bewegung in die Sache gekommen. Er zählte zentrale Forderungen der Netzwerke auf, wie die Bestellung eines von der Bahn unabhängigen Immissionsschutzbeauftragten, den Baurisiken angemessene Haftungsregelungen, Emmissionsberechnungen auf Basis der tatsächlich geplanten Baugeschehens, widerspruchslose Information über die zu erwartenden Erschütterungen bei Rammarbeiten und einen Dialog der Betroffenen auf Augenhöhe mit der Bahn. So sei es beispielsweise wichtig, dass die Eigentümer über die durch den Tunnelbau verursachten Setzungen informiert werden. Aktuell habe er den Hinweis erhalten, dass sich ein Haus an der Frühlingshalde um 18 Millimeter gesetzt hätte. Allerdings hatte Prof. Wittke als Sachverständige der Bahn für den Tunnelbau nahezu alle prognostizierten Setzungen in dieser Größenordnung als unproblematisch dargestellt. Ob diese Setzung tatsächlich keine Auswirkungen auf die Gebäudesubstanz hat, würde sich noch zeigen.

Nina Homoth, Regierungsdirektorin und zuständige Referatsleiterin für Recht und Planfeststellung beim Regierungspräsidium Stuttgart, bedankte sich für die Einladung und damit die Möglichkeit eine größere Anzahl der durch Stuttgart 21 betroffenen Eigentümern über die Rechtslage zur „Findung einer Verhandlungsposition“ aufklären zu können. In ihrem Vortrag ging sie allerdings weniger auf das eigentliche Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung ein, sondern auf die rechtlichen Grundlagen, wie Artikel 14 des Grundgesetzes,  die Planfeststellung bei Stuttgart 21 sowie die Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Sie verwies auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung der bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlüsse bei Stuttgart 21 und die rechtlichen Voraussetzungen nach dem AEG für eine vorzeitigen Besitzeinweisung. Die Folien ihres Vortrages finden Sie hier.

Die vorzeitige Besitzeinweisung sei rechtlich zulässig, wenn der Beginn von Bauarbeiten geboten und der Eigentümer sich nicht zur Unterfahrung seines Grundstückes bereit erklären würde. In einer mündlichen Verhandlung, die einer vorzeitigen Besitzeinweisung vorangeht, hätte das Regierungspräsidium die Aufgabe zwischen den beiden Seiten zu vermitteln. Die Bahn müsse im Vorfeld für das Unterfahrungsrecht ein angemessenes Angebot geben. Auf ihre Aussage, dass dabei der Verkehrswert eines Grundstückes heranzuziehen sei, kam aus dem Saal Protest. Denn die bisherigen schriftlichen Angebote der Bahn basieren auf dem durchschnittlichen Bodenrichtwert eines Gebietes und berücksichtigen  nicht die Besonderheiten eines Grundstückes wie Bebaubarkeit und Lage. Nina Homoth wies in ihrem Vortrag daraufhin, dass es beim Regierungspräsidium eine Enteignungskommission gebe, die bei besonderen Abweichungen die individuelle Bewertung des Grundstücks vornehme. Offen blieb, wie diese Kommission besetzt ist und inweit diese sich vom unabhängigen Gutachterausschuss der Stadt, der gegen Rechnung eine sehr zuverlässige Werteinschätzung des Grundstücks erstellen kann, unterscheidet. Ungeklärt blieb auch, warum der Eintrag der Bahn als „Dienstbarkeitsberechtigte“ im Grundbuch an erster Stelle erfolgen soll. Eigentümer meldeten Zweifel an, ob hier ihre Banken sich damit einverstanden erklären.

Frank Schweizer, Initiator der Netzwerke und Sprecher des Netzwerks Kernerviertel wies in seinem Vortrag daraufhin, dass die Bahn bereits seit Jahren die Unterfahrungsrechte von den Eigentümern hätte einholen können. Die Angebote kämen jetzt nur kurz vor Baubeginn. Die wegen der Kurzfristigkeit angebotenen Gestattungserlaubnisse hätten ihre rechtlichen Tücken, insbesondere wenn nicht geklärt sei, bis wann die Entschädigung von der Bahn geleistet werden müsse. Er empfahl auch die von der Bahn angebotenen Gestattungsverträge nicht zu unterschreiben, sondern zu verhandeln. So sei es beispielsweise im Hinblick auf die Haftungsfrage entscheidend, was unter einer „verkehrsüblichen Sorgfalt“ zu verstehen sei. Das heißt, ob der Bau der Tunnel nach dem „neuesten Stand der Technik“ oder wie in den Muster-Gestattungsverträgen formuliert, nur nach den „anerkannten Regeln der Technik“ geboten sei. In den Verträgen müsse, so Schweizer, auch eine echte Beweislastumkehr vereinbart werden. Die Eigentümer dürften nicht das Risiko des Tunnelbaus in geologisch schwierigen Gebiet tragen. Auch nach dem eigentlichen Tunnelvortrieb könnten noch Jahre später Schäden eintreten. Nicht hinzunehmen sei auch, dass man einen Passus unterschreiben müsse, der eine Zustimmung der Bahn bei baulichen Veränderungen vorsieht. Die Netzwerke fordern, die Bahn solle ihre Tunnel so bauen, dass das darüber liegende Grundstück in seiner Bebaubarkeit nicht eingeschränkt sei. Die Folien des von Prof. Dr. Uwe Dreiss entworfenen Vortrages finden sie hier.

Mit Blick auf den Bahnvorstand schlug Frank Schweizer einen Musterprozess über die Höhe der Entschädigungen vor, die sich bislang nach dem von der Bahn entwickelten Verfahren auf der Basis der Bodenrichtwerte berechnet. Der Geschäftsführer der DB Projekt Peter Sturm ging darauf ein und bot an, dass die Netzwerke ihm einen geeigneten Eigentümer vorschlagen könnten. Auch die Bahn hätte ein hohes Interesse an einer Klärung dieser Frage. Nach Aussagen von Peter Sturm sind vom Tunnelbau bei Stuttgart 21 rund 3.400 Flurstücke betoffen. Von rund 1.100 Eigentümern hat die Bahn bereits die Unterfahrungsrechte eingeholt, davon  97 % über eine vertragliche Regelung. Nur bei 3 % der Eigentümer sei eine vorzeitigen Besitzeinweisung erfolgt. Von 1.900 Eigentümer müssen noch die Unterfahrungsrechte eingeholt werden. Die Verträge würden einen Passus vorsehen, nachdem die Eigentümer bei einer rechtlichen Klärung nachträglich besser gestellt werden.

Der Rechtsanwalt Berhard Ludwig stellte zu Beginn seines Vortrages die rechtlichen Grundlagen im Immissionsrecht, einschließlich der Auflagen aus den vom Eisenbahn-Bundesamt erlassenen Nebenbestimmungen der Planfeststellungsbeschlüssen zu Stuttgart 21 vor. Die Planfeststellungsbeschlüsse verweisen auf die AVV-Baulärm, die vorrangig aktiven Schallschutz bei Überschreitung der Richtwerte vorsieht. Bei einer mehr als zwei monatigen Überschreitung um + 5 dB(A) besteht das Recht auf passiven Schallschutz und ggf. Entschädigung. Die Folien seines Vortrages können Sie hier abrufen.

Die verfassungsrechtliche Zumutsbarkeitsschwelle bei Dauerlärm liegt bei 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts. Diese Schwelle dürfte auch bei einem Lärmpegel aus Baulärm und Fremdgeräuschen gelten. In diesen Fällen muss der Staat gegen Lärm vorgehen. Nach der aktuellen Lärmforschung besteht jedoch bereits bei 60-65 dB(A) Gesundheitsgefahr. Bei Pegelwerten von 80-85 dB(A) drohen Hörschäden.

In seinem Vortrag wies Bernhard Ludwig am Beispiel des Kernerviertels daraufhin, dass die Umsetzung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschlüssen mangelhaft sei. So hätte beispielsweise die Bahn mit den ersten Bauarbeiten im Herbst 2013 begonnen. Das nach der Planfeststellung geforderte anschnittsübergreifende schalltechnische Detailgutachten wurde jedoch erst im Dezember 2014 erstellt und der passive Schallschutz nur unzureichend umgesetzt. So sind beispielsweise bis heute keine Schallschutzfenster beim Wohngebäude Willy-Brandt-Straße 18 eingebaut, das unmittelbar von den lauten Trog- und SSB-Bauarbeiten betroffen ist und dessen Eigentümer das Land Baden-Württemberg sei. Für den unmittelbaren Umkreis dieses Gebäude sind für die Hauptbaumaßnahmen Spitzenpegel von 80 dB(A) prognostiziert. Bereits in den Vorbereitungsarbeiten wurden in der unmittelbaren Nachbarschaft (Dach Sängerstraße 6) bis zu 74,3 dB(A) gemessen.

Die DB Netz habe auch passiven Schallschutz auf Basis überholter Detailgutachten angeboten und erst auf seine anwaltliche Intervention korrigiert. Auch wurde erst auf seine Intervention eine Klausel in dem angebotenen  Erstattungsvertrag für den passiven Schallschutz geändert, die den Ausschluss aller weiteren Rechte vorsah.

Ebenfalls sei die Vollzugskontrolle bzw. die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) völlig unzureichend. Dabei wäre nach dem AEG das EBA verpflichtet, im Einzelfall Anordnungen bzw. eine Bauuntersagung bei Gesundheitsgefährung zu treffen. Bernhard Ludwig empfahl daher den vom Baulärm durch Stuttgart 21 Betroffenen sich bei Beschwerden neben der Bauinfo auch unbedingt schriftlich an das Eisenbahn-Bundesamt (Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Karlsruhe / Stuttgart, Olgastraße 13, 70182 Stuttgart oder E-Mail: poststelle@eba.bund.de) zu wenden.

Auf diesen Vortrag wandte der im Publikum anwesende Abschnittsleiter der Technischen Fachdienste bei Stuttgart 21 Dr. Florian Bitzer ein, dass die Bahn jetzt aktive Schallschutzmaßnahmen im Kernerviertel umsetzen würde. Über diese Schutzmaßnahmen werden noch Maßnahmenblätter erstellt, die wie die Gutachten im Internet veröffentlicht werden. Die Bahn hätte auch ein sehr hohes Interesse, dass die Lärmprognosen stimmen würden. Ansonsten würde der Bahn dies spätestens bei den laufenden Messungen „krachend auf die Füße fallen„.  So würde jetzt auch im Hinblick auf die geplanten aktiven Schallschutzmaßnahmen und die fortgeschriebene Ausführungsplanung ein neues Detailgutachten für das Kernerviertel erstellt werden.

Update 18.07.2015: Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe (hier), dass die Bahn den auf der Veranstaltung genannten Senkungswert von 18 Millimeter bei einem Gebäude in der Frühlingshalde dementiert. Es seien bislang maximale Senkungen in der Größenordnung von 13,5 Millimeter gemessen worden. „Die Bahn“, so die StZ, “ sieht sich in diesem Fall noch ausreichend von den Grenzwerten entfernt. „Bei uns ist auch keine Schadensmeldung aus diesem Bereich eingegangen“, so der Sprecher“.

Update: 21.07.2015: Martin Steeb von der Fraktionsgeschäftsstelle der Grünen hat bei Frau Homoth wegen der Enteignungskommission nachgehakt. Sie hat ihm schriftlich darauf folgendes geantwortet:

Ich denke, Sie spielen an auf die Frage nach dem Verkehrswert des Grundstücks (oder des sonstigen Gegenstands der Enteignung), anhand dessen sich die Entschädigung für den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust bemisst (§ 9 Abs. 1 S. 1 LEntG)?
Hierbei befinden wir uns, wohlgemerkt, im Enteignungs- nicht im Besitzeinweisungs- verfahren (im letzteren wird in der Regel eine Verzinsung der – späteren – Enteignungsentschädigung zugesprochen).  Im Enteignungsverfahren also ist es Aufgabe der Enteignungskommission, sofern sie dem Enteignungsantrag stattgibt, über den jeweiligen Verkehrswert des enteigneten Rechts zu befinden (also bei der Eintragung einer Dienstbarkeit im Sinne eines Wegerechts – Tunnel! – die Verkehrswertminderung in Bezug auf das Grundstück, an dem das Eigentum ja erhalten bleibt). In Baden-Württemberg verhandelt und entscheidet diese Kommission über die Enteignung und/oder die Besitzeinweisung: den Vorsitz führt ein Jurist des Referats 24 „Recht, Planfeststellung“ des Regierungspräsidiums, weitere Mitglieder sind zwei ehrenamtliche Beisitzer, die über eine gewisse Sachkunde bei der Beurteilung von Grundstücksverkehrswerten verfügen.“

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Nachtrag über die Tunnelführungen am Zwischenangriff Prag

Ein Nachtrag: Die Stuttgarter Nachrichten berichteten in ihrer Montagsausgabe (hier) über die Tunnelführungen am Zwischenangriff Prag, die das Kommunikationsbüro am Samstag für 500 Interessierte angeboten hatte. Man kann nur hoffen, dass möglichst viele betroffene Anwohner am Wartberg und am Dornbusch diese Möglichkeit genutzt haben, um vor Ort Fragen an die Tunnelbauingenieure und Mineure zu richten.

An der Führung, an der die Redaktion www.netzwerke-21.de  teilgenommen hat, stellten  Anwohner aus dem Wartberg Fragen zum Lärmschutz, zur Beherschung des Risikos beim Tunnelbau im Anhydrit und der Gesamtbauzeit.

Der die Baustellenführung leitende Projektingenieur verwies darauf, dass mit dem Beginn des Vortriebs des Feuerbacher Tunnels in vier Richtungen auch drei weitere Frischluftschäuche mit Lüftern installiert werden müsse. Dies würde zwar mehr Immissionen verursachen. Der Lärmpegel könnte jedoch bis zu einem gewissen Grad durch aktive Schallschutzmaßnahmen gedämpft werden. Die Bahn überprüfe jedoch derzeit das gesamte Lärmschutzkonzept für den Zwischenangriff Prag einschließlich der nächtlichen Verladearbeiten, die vorrübergehend eingestellt sind.

Der geplante Vortrieb im quellfähigen Anhydrit entlang der Trasse des Feuerbacher Tunnels wurde als technisch aufwendig, aber als beherrschbar dargestellt. Bei jeder Anhydritschicht sollen vor und nach der Schicht Abdichtungsbauwerke sowie entlang der Schicht Kunstharzinjektionen den Eintritt von Wasser verhindern. Wegen der starken Quellfähigkeit bei Wasserkontakt dürfe der Staub bei den Vortriebsarbeiten in diesem Gestein nicht mit Wasser gespült, sondern mit Druckluft abgeblasen werden. Dies sei für die Mineure eine staubige Angelegenheit. Der Projektingenieur verwies auf langjährige Erfahrungen beim SSB- und S-Bahn-Tunnelbau mit Anhydrit in Stuttgart.

Allerdings lag er mit dieser Aussage nicht ganz richtig. Wir haben bereits darüber berichtet, dass keiner der SSB-Tunnel Anhydrit durchschneide. Bislang durchfahren nur knapp 2 Kilometer Tunnelstrecken in Stuttgart das stark quellfähige Gestein. Für Stuttgart 21 sind dagegen rund 16 Kilometer Tunnelbau im Anhydrit geplant, allein im Tunnel Feuerbach laut den StN ca. 1.600 m Anhydrit. Also fast so viel wie bislang in Stuttgart im Anhydrit gebaut wurde.

Mit geringen Setzungen entlang des Vortriebs müsse wie bei allen Tunnelbauten gerechnet werden, so der Projektingenieur. Die Arbeiten würden jedoch beim Vortrieb unter den Gebäuden engmaschig und später in größer werdenden Abständen mit Messungen begleitet werden.

Auf die mehrfache hartnäckige Nachfrage einer Anwohnerin aus dem Wartberg, ob Ende 2017 wirklich der Rohbau des Feuerbacher Tunnels hergestellt sei, antwortete der Projektingenieur schließlich ausweichend. Natürlich sei dieser Termin fest geplant, aber beim Tunnelbau müsse man schließlich auch noch den Spruch „Vor der Hacke ist es dunkel“ berücksichtigen. Bei der komplexen Geologie könne man die Fertigstellung des Rohbaus einer Tunnelstrecke von 6 Kilometern nicht auf einen genauen Monat „festnageln“. Diese Aussage war ehrlicher als die derzeitige offizielle Kommunikationslinie der Bahn, die abgesehen vom Filderbereich trotz Bauverzögerungen weiterhin von einer Inbetriebnahme von Stuttgart 21 bis Ende 2021 ausgeht.

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Bahn informiert über Immissionsschutz für das Kernerviertel im Bezirksbeirat Mitte

Nachdem die Bahn bereits im Umwelt- und Technikausschuss über den geplanten Immissionsschutz für das Kernerviertel informiert hat, kamen gestern Dr. Florian Bitzer, der Abschnittsleiter für die Technischen Fachdienste, der Immissionsschutzbeauftragte für Lärm und Erschütterung, Peter Fritz, und der Rechtsanwalt der Bahn, Dr. Peter Schütz,  in den Bezirksbeirat Mitte. Die Folien der Präsentation können Sie hier abrufen. Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute in ihrer Printausgabe. Folgende Themen wurden auf der Punkte behandelt:

    • Der Bau der 10 Meter hohen Lärmschutzwand entlang der Sängerstraße beginnt im Sommer. Die Lärmschutzwand wird eine U-Form haben, d.h. die Baustelle am Baufeld 25 in drei Richtungen abschirmen. Sie soll mindestens 3-4 Jahre während der Bauzeit des Baufeldes 25 und den Abrissarbeiten entlang der B14 stehen.Der Bau der Lärmschutzwand ist technisch aufwendig, da die Verankerung über eine Bodenplatte und Winkelstützen erfolgt. Wegen der vorhandenen Leitungen in diesem Bereich kann die Verankerung nicht in die Tiefe gehen. Die Wand muss auch die Windlast tragen.
    • Die Innenseite der Wand ist mit absorbierenden Material ausgestattet. Durch die Lärmschutzwand soll der auf bis zu 80 dB(A) prognostizierte Lärmpegel in der unmittelbaren Umgebung der Baustelle um 25 dB(A) reduziert werden. Die SÖS-Bezirksbeirätin Rita Krattenmacher beantragte, dass von Seiten der Stadt Stuttgart die Wirkung einer Außendämmung der Wand geprüft wird, ob damit auch ggf. Schallreflektionen Richtung Urban-/Sängerstraße gemindert werden können. Mit drei Gegenstimmen der CDU-Fraktion wurde der Antrag im Bezirksbeirat Mitte angenommen.
    • Im Herbst beginnen die Aushubarbeiten am Baufeld 25. Entgegen der Information auf der Anwohnerveranstaltung sollen jetzt im Baufeld 25 nicht 250 sondern nur 10-15 Rammpfähle in der Nähe des alten Polizeigebäudes wegen einer Doline gesetzt werden. Die Setzung der Rammpfähle seien -so die Aussage der Bahnvertreter- entgegen den vorliegenden erschütterungstechnischen Gutachten „immissionsarm“. Auf Nachfrage, wie dies mit den Aussagen seiner bisherigen Gutachten vereinbar sei, antwortete der Immissionsschutzbeauftragte Peter Fritz lapidar mit den Worten „Ich könnte ja sagen, was stört mich mein Geschwätz von gestern“. Das Netzwerk Kernerviertel hakt hier zu den widersprüchlichen Aussagen bei der Bahn nach. Aus Sicht des Netzwerkes ist ein aktualisiertes erschütterungstechnisches Gutachten erforderlich.
    • Auch die Baustellenfläche an der Rettungszufahrt Süd neben dem Wagenburgtunnel soll im Herbst einen Deckel als Lärmschutzwand erhalten. Damit soll der Lärm der rund um die Uhr laufenden Tunnelbaustelle reduziert werden. Da der Bau des aufwendigen Verzweigungsbauwerkes wie bereits angekündigt nur langsam vorangeht, findet derzeit nur eine geringe Anzahl von Verladearbeiten statt.
    • Ab November 2015 ist der Beginn des Vortriebs der Hauptröhren Richtung Wangen geplant. Spätestens ab diesem Zeitpunkt soll der Steinbrecher und das Förderband in Betrieb gehen. Die obertägige Brecheranlage wird nach Auskunft von Florian Bitzer nur zum Einsatz kommen, wenn deren Emissionswerte bei der Schallausbreitung infolge der ergriffenen aktiven Schallschutzmaßnahmen keine relevante Rolle spielen. Eine Verlagerung des Brechers und des Förderbandes in den Tunnel sei wegen der Krümmung der Rettungszufahrt nicht möglich.
    • Damit setzt die Bahn die Verpflichtung aus der Planfeststellung bzw. dem Immissionsschutzrecht nach einer vorrangigen Prüfung und Umsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen um. Auf diese rechtliche Verpflichtung hatte das Netzwerk Kernerviertel immer wieder darauf hingewiesen und begrüßt daher ausdrücklich die von der Bahn geplanten aktiven Schallschutzmaßnahmen. Dem Netzwerk  ist mittlerweile auch das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes vom 21.05.2013 bekannt, in dem die Aufsichtsbehörde die DB Projekt darauf hingewiesen hat, dass entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.Mai 2009 an der Rettungszufahrt Süd wegen der sehr hohen prognostizierten Lärmpegel, der hohen Anwohnerdichte und der jahrelangen Bauarbeiten auch ein hoher Aufwand an aktivem Schallschutz verhältnismäßig sei.
    • Die Kosten der beiden aktiven Schallschutzmaßnahmen benannte Florian Bitzer mit ca. 1,5 Millionen Euro (500.000 Euro Lärmschutzwand Sängerstraße / 1 Million Euro Schallschutzdeckel Rettungszufahrt). Auf die Rückfrage der CDU-Bezirksbeiräte, ob diese Aufwendungen aus der „Reserve“ genommen werden müssen,  antwortete Florian Bitzer, dass es sich um reguläre Projektkosten handele.
    • Soweit möglich, sollen alle Baustellenfahrzeuge statt der Intervallwarn-Pipser  mit immissionsärmeren Krächzern ausgestattet werden. Bei einem Drittel sei dies bereits umgesetzt, bei den zwei Dritteln soll dies -so Bitzer- nach und nach geschehen. SÖS-Bezirksbeirat Ralph Schelle wies daraufhin, dass nach der Unfallverhütungsvorschrift und der Betriebssicherheitsverordnung keine akustischen Pipser vorgeschrieben seien. Die Bahn plant für die Bezirksbeiräte Mitte einen Vor-Ort-Termin, an dem die neue Rückwärtswarntechik vorgestellt wird. Das Netzwerk Kernerviertel kann mit einem Vertreter auch daran teilnehmen.
    • Welche Auswirkungen die geplanten aktiven Schallschutzmaßnahmen auf die Lärmsituation und die bislang noch nicht umgesetzten passiven Schallschutzmaßnahmen für das Kernerviertel haben, wird ein neues schalltechnisches Detailgutachten ergeben. Dieses soll im August erstellt und dem Eisenbahn-Bundesamt vorgelegt werden. In diesem Gutachten sollen auch die bislang nur mit einem pauschalen Lärmwert angesetzten Bauarbeiten für den Nesenbachdüker und die SSB-Verlegung auf Basis der Ausführungsplanung berücksichtigt werden. Die SÖS-Bezirksbeirätin Rita Krattenmacher wies daraufhin, dass der Lärm entlang des Hangs zum Teil deutlich hörbarer sei als im unteren Teil des Kernerviertels. Dies solle auch bei den Berechnungen berücksichtigt werden.
    • Für den Herbst plant die Bahn und die städtische Bürgerbeauftragte Alice Kaiser eine Informationsveranstaltung, in der die Anwohner des Kernerviertels über die Lärmschutz- und Baumaßnahmen informiert werden. Vorab sollen bei Baubeginn der Lärmschutzwand in der unmittelbaren Umgebung Flugblätter verteilt werden.
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Frank Schweizer auf der 279. Montagsdemo

Frank Schweizer, Initiator der Netzwerke,  sprach gestern auf der 279.Montagsdemo. Seinen Redetext „Offenbarungseid beim Lärmschutz“ finden Sie hier. Er fordert in seiner Rede erneut eine städtische Ombudsstelle für die von Großbaustellen betroffenen Anwohner und eine Ablösung des für Stuttgart 21 von der Bahn ernannten Immissionsschutzbeauftragten für Lärm und Erschütterung.

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Laut StN erneute Planänderungen: Neue Neckarbrücke und leistungsfähigere Lüftungsanlagen im Kernerviertel

Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute (hier) über den Baustart an der Tunnelbaustelle Jägerstraße für die Tunnel unter dem Kriegsberg. Die beiden geplanten Tunnelröhren haben einen Durchmesser von 22 Metern und sollen zur Stabilisierung im Ulmenstollenvortrieb mit Teilquerschnitten hergestellt werden.

Laut Information der StN sind für Stuttgart 21 erneute Planänderungen erforderlich. So soll die geplante Neckarbrücke in Bad Cannstatt, deren Baustart zuletzt im Herbst 2015 vorgesehen war, erheblich geändert werden. Die Pläne seien vom EBA noch nicht genehmigt.

Daneben hat die Bahn eine Planänderung für das Entrauchungsbauwerk (Schwallbauwerk Süd) am Kernerviertel eingereicht. Dieses soll auf dem Baufeld 25, dem Geländer des abgerissenen Hauses Sängerstraße 4, errichtet werden und „werde in seinen Ausmaßen gleich bleiben, aber deutlich leistungsfähigere Lüftungsanlagen erhalten.“

Damit wird erkennbar, dass die Entrauchungsanlage im Zuge der Planfeststellung nicht ausreichend dimensioniert geplant war und die Bahn auch in diesem Punkt nachbessern muss. Das südliche (aktive) Schwallbauwerk ist zur Durchlüftung der unterirdischen Bahnhofshalle und im Brandfall zur Entrauchung nach der Fertigstellung des „Tiefbahnhofs“notwendig. Es soll den konstanten Luftaustausch in der Bahnsteighalle gewährleisten und ist daher nach der Planfeststellung mit 10 Ventilatoren geplant.

Daher sieht der Planfeststellungsbescheid Lärmschutzauflagen wegen der Lüftung beim Schwallbauwerk Süd vor. So heißt es auf Seite 41 des Planfeststellungsbescheides 1.1.: „3.1.1. Die Vorhabenträgerin hat das Einfügungsdämmmaß der Kulissenschalldämpfer am Schwallbauwerk Süd so zu dimensionieren, dass an jeder Schwallöffnung ein immissionswirksamer Schallleistungspegel LWAR von 75 dB(A) nicht überschritten wird.“ 

Diese Nachricht über die Planänderung sollte die Anwohner des Kernerviertels zumindest einmal hellhörig machen. 75 dB (A) als Dauerlärmquelle im unteren Kernerviertel in der Nähe der Wohngebäude ist bereits schon sehr laut. Zumal nach Abbruch der alten SSB Haltestelle Staatsgalerie der Straßenverkehr in diesem Bereich zukünftig unter die Erde verlegt werden soll. Abgesehen von der Frage der Funktionsfähigkeit dürfte das EBA diese Planänderung nur dann genehmigen, wenn auch die leistungsfähigere Lüftungsanlage des Schwallbauwerks Süd entsprechend abgedämpft werden kann.

Von der Genehmigung dieser 15.Planänderung ist auch der Baufortschritt am Baufeld 25 abhängig.  Nach dem in der UTA-Sitzung präsentierten Zeitplan erwartet die Bahn die Genehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt im November 2015.

Update 14.7.2015: Auf Nachfrage in der gestrigen Sitzung des Bezirksbeirats Mitte erklärten die Bahnvertreter, dass das neu geplante Schwallbauwerk Süd derzeit immissionsrechtlich simuliert würde und Werte innerhalb der Vorgaben der Planfeststellung aufwiese. Im Betrieb soll es allerdings nur noch die Entrauchung im Brandfalle abdecken. Dafür seien einmal im Monat ein kurzer einstündiger Betrieb der Ventilatoren erforderlich. Wie der Tiefbahnhof entlüftet werden oder ggf. welches Bauwerk diese Funktion übernehmen soll, wurde nicht erwähnt.

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StZ: Bahn hat Grundstück an der Frühlingshalde doch nicht erreicht. Anwalt zieht Strafanzeige zurück

Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer morgigen Ausgabe (hier), dass der Anwalt Dr. Armin Wirsing die Strafanzeige gegen die Deutsche Bahn wegen Sachbeschädigung bzw. rechtswidriger Beanspruchung der Grundstücke zurückgezogen hat. Die Bahn konnte glaubhaft darlegen, dass sie noch nicht mir ihren Vortriebsarbeiten das Grundstück der beiden Eigentümer erreicht hat. Die Aussagen der Vermesser haben sich nun als falsch herausgestellt.

So schreibt die StZ: „Auch wenn die Grenze in den nächsten Tage erreicht werde, würden die Arbeiten erst fortgesetzt, wenn die Erlaubnis vorliege, sagte der Sprecher. Das werde vermutlich Ende Juli sein. Bis dahin werde an anderen Röhren weitergearbeitet, sodass keine Verzögerung eintrete.“ Möglicherweise baut die Bahn in diesem Zeitraum an dem Verbindungstück zwischen der Ost- und Weströhre, das unterhalb der Frühlingshalde geplant ist.

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