Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer morgigen Ausgabe (hier) über ein Verfahren wegen Mietminderung vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Geklagt hatte die Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft. Eine Mieterin im Nordbahnhofviertel hatte erst wegen den lauten Abrissarbeiten einer benachbarten Autowerkstatt und dann wegen des lauten S21-Lkw-Verkehrs die Miete gekürzt. Das Verfahren vor dem Amtsgericht wird jetzt schriftlich fortgesetzt. Laut StZ soll eine Entscheidung in der zweiten Oktoberhälfte fallen. Eine Berufung wäre wegen des Streitwertes möglich.
Die Mieterinitiative Stuttgart weiß von einer weiteren Mieterin im Nordbahnhofviertel, die die Miete wegen der Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität durch Stuttgart 21 einbehält. Das Nordbahnhof- und das IGA-Viertel sind massiv von der zentralen Baulogistik von Stuttgart 21 betroffen. Die Stadtteilgruppe Nordlichter hatte sich erst vor kurzem wegen des Lkw-Verkehrs, der entgegen den Auflagen aus der Planfeststellung auch zur Materialanlieferung durch das Wohnviertel donnert, an das Eisenbahn-Bundesamt und die Stadt Stuttgart gewandt. Wie stark das Viertel von der Baulogistik bei Stuttgart 21 belastet ist, zeigen auch die hohen Lkw-Zahlen und Lärmpegel, die im neuen Lärmgutachten des PFA 1.5. veröffentlicht wurden. Insbesondere die Anzahl der Lkws für die nächtliche Betonanlieferung sind plötzlich und ohne Begründung gravierend angestiegen, obwohl die Planfeststellung die Nachtfahrten zur Materialanlieferung nur in Ausnahmen vorsah. Die Bahn hatte auch im Vorfeld der Volksabstimmung mit dem rücksichtsvollen Baulogistikkonzept geworden.
Beim Groß-Projekt Stuttgart 21 sind viele Mieter und Wohngebieten jahrelang an den Trog- und Tunnelbaustellen, wie am Wart- und Kriegsberg, im Nordbahnhof- und IGA-Viertel, in Feuerbach, im Kernerviertel, in Wangen, in Unter- und Obertürkheim sowie im Gewerbegebiet Fasanenhof vom Baulärm und der Baulogistik betroffen.
Das Thema Mietminderung wegen des Lärms durch Stuttgart 21 wird daher sicherlich noch die Stuttgarter Gerichte auf Jahre hinaus immer wieder beschäftigen. Die StZ zitierte dazu die Richterin: „Während der Hausabriss ja etwas gewesen sei, das einigermaßen schnell vorüberging, „ist Stuttgart 21 etwas, woran wir alle noch viel Freude haben werden“, prognostizierte die Richterin.“
Die Bahn als Bauherrin muss auch damit rechnen, dass sich die vom Mietausfall betroffenen Eigentümer postwendend an den Konzern wegen einer Entschädigung ihres wirtschaftlichen Schadens wenden werden. In allen Planfeststellungsbescheiden zu Stuttgart 21 findet sich ein entsprechender Passus zur Entschädigung bei Mietminderungen oder Mietausfall wegen Leerständen, beispielsweise beim Abschnitt 1.1. auf Seite 215: