Die Stuttgarter Zeitung hatte am 9.Mai (hier) darüber berichtet, dass die Bahn für den Zwischenangriff Prag eine Güterzugverladung wegen der immer noch nicht fertiggestellten Baustraßenbrücke und aus Kapazitätsgründen prüft. Allerdings so die StZ „gelte es noch offene Fragen des Lärmschutzes zu klären. Schließlich ist die nächste Wohnbebauung nicht weit entfernt.“ Diese Meldung hat das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. alarmiert, das jetzt in einem Schreiben an Peter Sturm, den Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, nachhakt. Lesen Sie hier.
Das Netzwerk Killesberg weist in seinem Brief hin, dass die Planung Güterzugverladung mit den damit verbundenen extremen Lärm‐ und Staubbelastungen in unmittelbarer Nähe von zwei Wohngebieten im Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss und zu allen bisher gemachten Zusagen der Bahn steht. So betonte der Dr. Florian Bitzer, Abschnittsleiter der Technischen Fachdienste, noch am 10.11.2014 im Bezirksbeirat Stuttgart‐Nord, dass der Abraum mit LKWs zur Logistikfläche gefahren und nicht vor dem Tunnel umgeladen wird. Nur auf der Logistikfläche sei das Trennen der Aushubsorten möglich, wie sie die Planfeststellung vorsieht. Die gleiche Aussage wurde von der Bahn noch bei der Infoladen‐Umfahrt auf der Bau‐Logistikstraße am 12.5.2015 gemacht.
Schon heute gehören die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Verladen des Erdaushubs am Zwischenangriff Prag zu den Bauaktivitäten mit den höchsten Lärmemissionen, vor allem mit sehr hohen Lärmspitzen.
Ein Blick in die beiden zum Zwischenangriff Prag veröffentlichten Lärmgutachten vom 28.11.2014 zeigt, dass bereits die nächtlichen Lkw-Verladungen am Tunnelportal nach Einschätzung des Immissionsschutzbeauftragten sowie weiterer Gutachter nach der geltenden AVV-Baulärm wegen der hohen Lärmspitzen nicht zulässig sind. Das Gutachten zur Bahnverladung vom 28.11.2014 (hier) anlässlich einer acht Tage vorher durchgeführten Probeverladung (hier) kommt ebenfalls zum Ergebnis, dass auch die nächtliche Güterzugverladung wegen der hohen Lärmspitzen für die nahe Wohnbebauung nicht zulässig sei. Es wurden für einen ausgewählten Immissionspunkt bis zu 70 dB(A) während der Beladung gemessen und damit + 30 dB (A) über dem geltenden Richtwert von 40 dB(A) im Zeitraum von 20 bis 7 Uhr. Nach der AVV-Baulärm sind nur Spitzenpegel von bis zu 20 dB(A) über dem nächtlichen Richtwert erlaubt. Darum heißt es auf Seite 11 des Gutachtens zur Bahnverladung:
Unverständlich ist jedoch, warum der Immissionsschutzbeauftragte Peter Fritz eine Beschränkung auf den Tagzeitraum nur empfiehlt. Bei Spitzenpegel von über + 20 dB(A) ist die Rechtslage nach der AVV-Baulärm eindeutig. Die damit verbundenen Bauarbeiten sind unzulässig. Im ähnlich gelagerten Fall, bei den Sprengungen in Wangen, hatte der Immissionsschutzbeauftragte dies auch so klar in seinem Gutachten (hier) formuliert:
Welche Lärmbelastungen eine Güterzugverladung für nahegelegenen Wohngebäude des Wartbergs und des Dornbuschs hätte, zeigt das Gutachten zur Bahnverladung vom 28.11.2014 im Anhang ab Seite 18. Abgesehen von den Lärmspitzen würden die gemittelten Lärmpegel den Richtwert der AVV-Baulärm für den Nachtzeitraum von 40 dB(A) um bis zu 17,9 dB (A) überschreiten. Das menschliche Ohr nimmt eine Steigerung um 10 dB(A) als Verdoppelung der Lautstärke wahr. Damit würde manchem Anwohner am Wartberg und am Dornbusch gegenüber dem nächtlichen Richtwert der AVV-Baulärm die doppelte bis fast vierfache Lautstärke zugemutet.
Eine Güterzugverladung am Zwischenangriff Prag ist also weder durch den Planfeststellungsbeschluss zum PFA 1.5. abgedeckt, noch ist eine Verladung am Tunnelportal aufgrund der hohen Lärmspitzen im Nachtzeitraum von 20 bis 7 Uhr nach der AVV-Baulärm zulässig. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Bahn dennoch mit dieser Planungsvariante an die Öffentlichkeit geht. Zumal sie den Anwohnern immer wieder erklärt hatte, dass eine Güterzugverladung am Tunnelportal nicht in Frage käme.