Die Stuttgarter Nachrichten (hier) und die Stuttgarter Zeitung (hier) berichteten über die Sitzung des Bezirksbeirats Nord, in der u.a. auch die Themen Baulogistik, Lärm und ein SPD-Antrag zum Lärmschutz behandelt wurden. Die Sitzung wurde von zahlreichen betroffenen Bürgern verfolgt, die nach dem Bericht der StN ihren Unmut über die wenig belastbaren Aus- und Zusagen der Bahnvertreter auch deutlich zeigten:
„Keinen leichten Stand hatten die Vertreter der Projektgesellschaft Stuttgart–Ulm der Deutschen Bahn, als sie am Montagabend im Bezirksbeirat Nord Auskunft zur zentralen Baulogistik geben sollten. Ein sehr kritisches Publikum ließ sich von den Ausführungen der DB-Vertreter kaum zufrieden stellen….So sehr sich Florian Bitzer, Anwalt Peter Schütz und Alica Kaiser auch mühten, selten konnten die DB-Vertreter den Bezirksbeiräten und erst recht nicht dem Publikum Informationen geben, die als „belastbare Zusagen der Bahn zu den vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen“ zu werten gewesen wären, wie sie im Antrag gefordert wurden. So sei beispielsweise das Ersetzen der lauten Rückwärts-Pieper bei Baustellenfahrzeugen durch Blinker ein Begehren, das gültiger und sogar EU-weiter Vorschrift widerspreche und von Berufsgenossenschaften abgelehnt würde. Auch andere Vorschläge würden Bestimmungen zum Schutz der Bauarbeiter widersprechen… Das war eine blamable Vorstellung von Ihnen“, rief ein echauffierter Zuhörer den drei Bahnvertretern nach gut zweistündiger lebhafter Debatte zu.. „
Die Bahn-Vertreter machen es sich hier bei der Prüfung der Lärmschutzmaßnahmen zu einfach. Ein Beispiel: Die Aussage der Bahn-Vertreter, dass die Rückwärts-Pipser gültiger oder sogar EU-weiter Vorschrift verstösst, ist neu. Noch im April sicherten die Bahn-Vertreter den betroffenen Anwohner im Kernerviertel auf Abhilfe durch optische Warnsysteme zu. Ein Auszug aus dem StZ-Bericht (hier): „Die Bahn-Vertreter wiesen auf ihre Bemühungen hin, den Lärm, einzudämmen. So sei beispielsweise der Rückfahrpiepton der Baumaschinen abgeschaltet und ein optisches Warnsystem eingeführt worden.“
Zudem ist das Argument, dass diese Pipser gültigem Recht widersprechen, nach Einschätzung eines Rechtsanwalts, der sich intensiv mit Fragen des Baustellenlärms im Frankfurter Westend befasst und auch geklagt hat, falsch. Lesen Sie hier. Er verweist auch auf die Möglichkeit, andere Warnsignale, wie z.B. Kamerasysteme, Ultraschallwarner oder weniger akustisch belastende Signale. Doch das wird in Stuttgart – wie so viele kritische Punkte bei Europas größter Baustelle – wahrscheinlich auch wieder eine Kostenfrage sein.
Auch die Aussagen zur Baulogistik waren unbefriedigend: Völlig ungeklärt ist die Zulässigkeit des Abtransport des Aushubs über die öffentlichen Straßen durch das Nordbahnhofviertel, wenn wahrscheinlich ab Dezember die mit dem EBA vereinbarte Höchstmenge von 10% über den nach der Baugenehmigung zulässigen 250.000 Kubikmeter ausgeschöpft ist. Die Baulogistikstraßen sollen mit jahrelanger Verspätung erst im April 2015 vollständig bereitstehen. Dr. Florian Bitzer, Abschnittsleiter der Technischen Fachdienste für das Projekt Stuttgart 21, konnte auf Rückfrage im Bezirksbeirat keine Antwort darauf geben. Auch die Anlieferung des Baumaterials wird die Anwohner an den S21-Baustellen massiv belasten. Nach Aussage Bitzers wird sie nur dort über die Baulogistikstraßen abgewickelt werden, wo dies möglich sei. Ansonsten nicht. Die Bahn sei durch die Planfeststellung, die nur Vorgaben für den Abtransport und nicht für die Materialanlieferung mache, an keine Vorgaben gebunden.