Die Stuttgarter Zeitung berichtet (hier) in ihrer heutigen Ausgabe, dass die beiden Eigentümer an der Frühlingshalde, über deren Besitzeinweisung das Regierungspräsidium letzte Woche entschieden hat, jetzt gegen das Land klagen. In der Klage werfen sie der Bahn vor, sich nicht an die Baugenehmigung zu halten. Die Bahn würde mit Stahlankern (Rohrschirme), die zur Sicherung des umgebenden Gesteins seitwärts und schräg nach oben von dem unterirdischen Bauwerk ausgehen, die Grundstücke mehr als nur durch die Tunnelbreite in Anspruch nehmen. Diese Vorgehensweise, so der Rechtsanwalt Armin Wirsing, sei nicht durch die Planfeststellung gedeckt. Parallel zu der Klage will er mit einem Antrag auf auschiebende Wirkung vor dem Verwaltungsgerichtshof BW (VGH) erreichen, dass die Bahn bis zur Klärung nicht weiterbauen darf.
Update 24.07.2015: Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute, dass die Bahn den Bau ihres Tunnels nicht unterbrechen muss. Der VGH so die StZ „hat einen entsprechenden Antrag abgelehnt und auch angedeuted, dass er die von den Klägern in Zweifel gezogene Besitzeinweisung für rechtens hält. DerAnwalt der Bahn wollte erreichen, dass die Bahn nicht umgehend auf Basis der Besitzeinweisung arbeiten kann.“ Nach Einschätzung des VGH könne der Eigentümer der Bahn auch nicht den Einsatz von Rohrschirmen (Stahlankern) verbieten, da sie Einwirkung auf sein Grundstück „in solcher Tiefe vorgenommen würde, dass er an der Ausschließung kein Interesse habe„. Den Text der Pressemitteilung des VGH finden Sie hier.