Zwischenangriff Prag ist lauter als erwartet – Immisionsrechtliche Probleme bei der nächtlichen Verladung bereits seit der Planfeststellung bekannt

Die Stuttgarter Zeitung berichtet (hier) über die letzte Sitzung des Bezirksbeirats Nord, in der Bahnvertreter nochmals einräumen mussten, dass am Zwischenangriff Prag deutliche höhere Lärmpegel als vom Gutachter geplant gemessen wurden. Der nächtliche Abtransport des Aushubs am Zwischenangriff Prag wurde vorrübergegend eingestellt, bis ein neues Lärmschutz- und Entsorgungskonzept feststeht.

Laut StZ-Bericht räumt Dr. Florian Bitzer, Leiter der Abteilung Technische Fachdienste beim Bahnprojekt Stuttgart-Ulm, Fehler des Gutachters bei den Lärmprognosen ein: „Wir mussten feststellen, dass wir mit den Prognosen das Baugeschehen nicht vollständig dargestellt haben“. Daher sei auch mehr passiver Schallschutz erforderlich. Den Anwohnern am Wartberg wurde damit vor nicht allzu langer Zeit zu unrecht Schallschutz verwehrt. Besonders pikant ist, dass viele der Wohneigentümer im Dezember 2014 noch ein Schreiben der Bahn über den Anspruch auf passivem Schallschutz erhielten und die Bahn kurz danach wegen neuer niedrigerer Werte “zurückruderte”.  Nachvollziehbar, dass sich die Anwohner am Wartberg von der Bahn nur noch „verschaukelt“ fühlen.

Bereits die nächtliche Lkw-Verladung des Abraums ist nach Einschätzung mehrerer Gutachter wegen Überschreitung der nächtlichen Spitzenpegel der AVV-Baulärm von + 20 dB(A) nicht zulässig. Die Güterzugverladung erst recht nicht. Wir hatten darüber in unserem Beitrag vom 2.Mai 2015  ausführlich berichtet. Allerdings wurden in den vergangenen Wochen der Aushub auf die Güterzüge verladen. Dabei ist nach der Planfeststellung 1.5.ist ausdrücklich nur ein Abtransport des Aushubs per Lkw und nicht eine Güterzugverladung des Aushubs genehmigt. Eine vom Eisenbahn-Bundesamt abgesegnete Planänderung zur Umsetzung eines neuen Baulogistikkonzeptes liegt definitiv nicht vor.

Dass es beim Zwischenangriff Prag bei der nächtliche Verladung und Entsorgung des Aushubs immissionsrechtliche Probleme auftreten werden, war bereits bei der Planfeststellung bekannt und wurde von der Bahn nicht ernst genommen. So erteilte das Eisenbahn-Bundesamt der Bahn in den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusse PFA 1.5.  auf Seite 78 folgende Auflagen und setzte damit enge Grenzen für den nächtlichen Betrieb:

  • Die Bauaktivitäten auf sämtlichen Bauflächen sind so zu konzipieren, dass geräuschintensive Tätigkeiten in größtmöglichem Abstand zu der umliegenden Wohnbebauung stattfinden.
  • Der erforderliche Erdumschlag ist am Zwischenangriff Prag im Nachtzeitraum weitestgehend zu minimieren.
  • Im Nachtzeitraum haben Erdtransportfahrzeuge ohne Zwischenhalt vom Zwischenangriff Prag bis zur Baulogistikfläche C2 durch zu fahren.
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SWR: Baustart für die Tunnel Richtung Feuerbach und Cannstatt unter dem Kriegsberg

Der SWR berichtete gestern über den Baustart an der Nordverzweigung bzw. der Tunnel Richtung Feuerbach und Bad Cannstatt unter dem Kriegsberg. Lesen Sie hier. Wie im Kernerviertel muss dafür bis 2017 ein aufwendiges unterirdisches Verzweigungsbauwerk  hergestellt werden. Dazu schreibt der SWR: „Der Verzweigungstunnel wird mehr als 200 Meter tief in den Kriegberg getrieben. Dort sollen in zwei Röhren je zwei Gleise für die Ein-und Ausfahrt gebaut werden. Danach teilen sich die beiden 22 Meter durchmessende Röhren in vier kleinere Röhren auf. In jeder der vier Röhren führt jeweils ein Gleis in Richtung Feuerbach und zurück; in den anderen Röhren jeweils ein Gleis in Richtung Bad Cannstatt und zurück.“

Parallel dazu steht die sehr knappe Unterfahrung mit einer spektakulären Abstützung der verbliebenen Fassade der alten Bahndirektion an. Diese Bauarbeiten wurden allerdings schon im Februar 2014  für Herbst 2014 von der Bahn angekündigt. Dazu StN: Bald schwebt die alte Bahndirektion / StZ: Ehemalige Bahndirektion schwebt über der Baugrube. Die Arbeiten sind technisch sehr aufwändig. Bei der Abstützung muss auch die Druckbelastung auf die bestehenden SSB-Tunnel berücksichtigt werden.

Den Verlauf der Tunnel und die Unterfahrungstiefen (Tunnelquerschnitt und Keller sind nicht berücksichtigt) finden Sie in der Biss-Karte der Bahn:

Das Netzwerk Killesberg und Umgebung hatte in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass die Untertunnelung des Kriegsberges mit Risiken behaftet sei. Der Kriegsberg ist ein mit Verwerfungen und Gipskeuper durchsetzter Hang, bei dem es eine verhältnismäßig labile Schichtung am Hang gibt. Mehr Informationen finden Sie im Flügel-TV-Video des Netzwerks Killesbergs über die andauernden Hangrutschungen. Die Bahn hatte jedoch auf die Einwendungen mit dem Hinweis reagiert, dass der Hang nach Messungen stabil sei. Das Netzwerk Killesberg bezweifelt dies.

Einen Längsschnitt des Tunnel Feuerbachs finden Sie in unserem Beitrag „Zum aktuellen Vortriebsstand bei Stuttgart 21: Feuerbacher Tunnel im Bau“, der auch Anhydrit aufweist. Über die Risiken des quellfähigen Gesteins haben wir bereits ausführlich berichtet. Weitere geologische Informationen über Wasserwegsamkeiten am Kriegs- und Killesberg finden Sie in der Präsentation von Dr. Behmel vom 13.09.2013.

Das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. hatte auch in der Erörterung zum  Planänderungsverfahren Grundwassermanagement auf einen weiteren Umstand aufmerksam gemacht: Die Baugenehmigung erhielt die Bahn zur Planfeststellung 2005 mit geologischen Längsschnitten zwischen Hbf und Feuerbach, in dem nur einige kleine quellfähige Anhydrit-Blasen im Bereich des Tunnels ausgewiesen und mit dem Hinweis “vermutet” versehen waren. Bei der Erörterung zur Planänderung Grundwassermanage- ment im September 2013 wurde jedoch von Prof. Wittke ein neuer geologischen Längsschnitt für den Tunnel nach Feuerbach präsentiert (abgebildet auch in der StZ vom 14.09.13), der eine Anhydrit-Blase am Wartberg, eine am Kriegsberg und eine große zusammenhängende Blase vom Bereich Birkendörfle/ Mönchhalde bis zum Augustinum aufzeigt. Bodenuntersuchungen wurden jedoch nur 2002 im Vorfeld der Planfeststellung gemacht, danach gab es weder Bohrungen noch Messungen durch Schallreflexionen.

Damals erklärte das Netzwerk in einer Pressemitteilung zum Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart: „Die Bahn kann sich hier nicht mit Erkenntniszugewinnen herausreden.“ so Rudolf Röder, Vorstand des Netzwerk Killesberg e.V. „Unsere Folgerung daraus: zur Planfeststellung 2005 wurde mit geschönten Längsschnitten gearbeitet, um möglichst wenig Einsprüche zu riskieren bzw. um einen möglichst unanfechtbaren Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu erreichen. Eine Genehmigung ohne eine plausible Klärung dieses Sachverhalts kann aber im Interesse der Bürger in den betroffenen Gebieten nicht hingenommen werden. Bei den zum Teil verklausulierten und unvollständigen Planfeststellungs- und Erörterungsunterlagen der DB AG fällt einer ausführlichen und stringenten Erörterung die entscheidend wichtige Aufgabe zu, die berechtigte Unsicherheit der Bürger zu klären, ernst zu nehmen und ihren teils existentiellen Anliegen gegenüber der DB AG zu ihrem Recht zu verhelfen. Einen Verweis auf den Rechtsweg halten wir für eine Bankrotterklärung.“

Die Einwendungen des Netzwerks bezogen sich auf die im Planänderungsverfahren Grundwassermanagement von der Bahn nachgereichte geotechnische Stellungnahme und  wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart in seinem Anhörungsbericht an das EBA wie alle anderen im Verfahren  vorgebrachte Risiken nicht berücksichtigt.

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Netzwerke und Grüne laden am 15.Juli 2015 zu einer Informationsveranstaltungs ins Rathaus ein

Am Mittwoch, 15.Juli 2015, um 19 Uhr 30 findet wieder eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Netzwerke und der Grünen-Fraktion der Stadt im Rathaus mit dem Titel „Von Stuttgart 21 unterfahren und betroffen“ statt. Den Flyer finden Sie hier.

Die eingeladenen Referenten werden zu folgenden Themen sprechen:

Regierungsdirektorin Nina Homoth (Regierungspräsidium Stuttgart) über „Vorzeitige Besitzeinweisung – Enteignung – Entschädigung“

Prof. Dr. Uwe Dreiss (Netzwerk Kernerviertel) über „Gestattungsvertrag, Bauerlaubnisvertrag oder Gestattungserklärung: Was ist fair?“

Rechtsanwalt Bernhard Ludwig: „Rechtliche Aspekte beim Immissionsschutz insbesondere bei Baulärm und Erschütterung“.

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Bahn informiert am 13.Juli im Bezirksbeirat Mitte über Sachstand Immissionsschutz im Kernerviertel

Auf der letzten Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses haben Vertreter der Bahn die geplanten aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmwand Sängerstraße, Überdachung  Rettungszufahrt Süd und die neuen akustischen Warnsysteme der Baumaschinen) vorgestellt. Wir haben darüber berichtet. Wer sich u.a. näher dazu informieren möchte, hat am nächsten Montag, 13.07.2015, um 18 Uhr im Rathaus nochmals die Möglichkeit. Dort wird die Bahn in der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Mitte über den Sachstand Immissionsschutz  bei den langjährigen Bauarbeiten für  Stuttgart 21 in S-Mitte berichten.

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Unheimliche Vibrationen über dem Zwischenangriff Prag – Bahn bietet nächsten Samstag geführte Tunnelführungen an

Anwohner am Wartberg und am Dornbusch aufgepasst: Nächsten Samstag, den 11.07.2015,  lädt die Bahn zu einer halbstündigen geführten Tunnelbesichtung der Baustelle des Feuerbacher Tunnels am Zwischenangriff Prag ein. Nähere Informationen finden Sie hier. Die Plätze sind auf 20 Personen pro Führung beschränkt. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Die Führung bietet vor allem den  Anwohner des Wartbergs die Möglichkeit vor Ort zu nachzuhaken, welche Baumaßnahme die die seit über zwei Wochen andauernden unheimlichen Vibrationen  ausgelöst hat. Eine Anwohnerin am Wartberg, die in der Nähe des Tunnelmunds wohnt, berichtet:

„Seit ungefähr zwei Wochen, kann aber auch schon länger sein, gibt es hier auf dem Wartberg Erschütterungen, Vibrationen und es fühlt sich wie kleine Erdbeben an. Seit Wochenbeginn, aber besonders am 1.Juli, war das Vibrieren so schlimm, dass die Fenster klirrten, Gläser im Schrank klirrten und alles vibrierte – bis zum eigenen Körper hin! Begleitet von einem tiefen Brummton. Öffnete man ein Fenster um zu hören, woher dieser laute Ton kommt, konnte man nichts dergleichen hören! – Also ein Körperschall. Dies immer wieder minutenlang, dann Ruhe, dann begann es erneut. Auf die Dauer nicht zum Aushalten!

Bei der Bau-Info lief das Telefon wohl Sturm, Frau O. und Frau K. bemühten sich, die aufgebrachten und verunsicherten Anwohner zu beruhigen, aber da sie m.E. selbst nicht richtig informiert worden waren, war das für die beiden ein schwieriges Unterfangen.

Mir erklärte Frau O., dass die Vibrationen daher kämen, dass man vor dem Tunnelmund Geröll und Kies abträgt, um die Baustrasse zur Asphaltierung vorzubereiten. Aber wieso hört man dann draußen nicht den Lärm, drinnen hält man es aber kaum aus? Nicht einmal beim Tunnelvortrieb hatten wir solche Vibrationen!

Nach unserem massiven Protest mittels Telefonanrufen war es tatsächlich weniger geworden am Freitag. Ob es damit zusammenhängt, kann man aber nicht sagen.  Einige Nachbarn und ich hatten versucht, am Donnerstag abend die Baustelle zu besichtigen, weil wir die Erklärung der BauInfo für Schmarren halten, und wurden sofort von einem Securitymann gestoppt.

Das Vibrieren verunsicherte auch die Bewohner der Gunterstrasse und ein Nachbar marschierte gleich zum Logistikcenter an der Stresemannstrasse. Da wurde ihm mitgeteilt, dass im Tunnel die Baustrasse aufgefüllt und zum Asphaltieren vorbereitet würde. Also passierte doch etwas im Tunnel, wie wir auch vermutet hatten. Dass im Tunnel etwas geschieht, verneinte Frau O. von der Bauinfo wiederholt auf unsere ungläubigen Nachfragen hin!

Eine Frage bleibt allerdings auch da: Drei Nachbarn hatten beobachtet, dass bemerkenswert viele beladene Lastwagen in Richtung Tunnel fuhren und leer herauskamen. Wozu braucht man da drinnen so viel Masse zum Auffüllen? Spätestens am nächsten Samstag werden wir es (vielleicht) erfahren. Frau O. erklärte uns auch, das würde noch 14 Tage so weitergehen. Herrn H. von der Gunterstrasse sagte man aber, es dauere nur bis Mittwoch.

Wir Anwohner jedenfalls müssten eigentlich für diese Tage ins Spa eingeladen werden oder zumindest einen anderen Arbeitsplatz abgeboten bekommen, denn nochmal ein paar Tage so gerüttelt und belärmt zu werden, ist wie Folter, jedenfalls in nächster Umgebung und das ist nicht übertrieben… Ich konnte mir es nicht verkneifen, eine ziemlich emotionale Mail an Frau K. loszuschicken.“

Update 06.07.2015: Die Anwohnerin hat heute doch noch eine aufklärende E-Mail von der BauInfo erhalten. Danach werden die Vibrationen durch den Ausbau der Baustraße im Tunnel verursacht. Frau K. von der BauInfo schreibt:

„… Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen des Projekts Stuttgart-Ulm des PFA 1.5, Tunnel Feuerbach (ZA Prag) sowie der ausführenden Baufirma finden momentan keine Tunnelvortriebsarbeiten statt, da aktuell die Asphaltfahrbahn inkl. Unterbau eingebracht wird. Der Fahrbahnaufbau wird wie im herkömmlichen Straßenbau gemacht d.h. es wird zunächst ein standfester Unterbau eingebracht. Das Material hierzu wird per LKW angeliefert, im Tunnel abgekippt und dort mittels Radlader verteilt. Anschließend wird das Material mit einer Vibrationswalze verdichtet und eingeebnet. Vermutlich ist dieses Verdichten und Einebnen auch das was an der Oberfläche spürbar ist.

Diese Arbeiten laufen noch bis kommenden Mittwoch. Planmäßig wird dann der Asphalt eingebaut, der dann wiederum verdichtet und gewalzt werden muss. Abschluss der Asphaltarbeiten im Tunnel ist der kommende Donnerstag. Im Anschluss daran erfolgen die Vorbereitungen für den weiteren Tunnelvortrieb.

Die Straßenbauarbeiten werden ausschließlich in der Tagschicht ausgeführt. Die Tagschicht beginnt um 6:30 Uhr und endet um 17:00 Uhr. Vergangenen Samstag wurde bis 18:00 Uhr gearbeitet. In den Nachtzeiten finden seit letzter Woche gar keine Arbeiten seitens der Baufirma (ATF) statt. Die Nachtschicht beginnt wieder planmäßig ab kommender Woche Donnerstag.“

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Rechtsanwalt: Bahn baut ohne Genehmigung am Killesberg

Die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ / StN) berichten heute darüber, dass der von zwei Eigentümern am Killesberg (Frühlingshalde) beauftragte Rechtsanwalt Armin Wirsing schwere Vorwürfe gegen die Bahn erhebt. Der Verhandlungstermin beim  Regierungspräsidium soll erst am 14. Juli stattfinden. Die Bahn ist noch nicht im Besitz der Unterfahrungsrechte. Doch gestern erfuhren die Eigentümer vom Messteam, dass die Tunnelvortriebsarbeiten einschließlich der 8 Meter langen Rohrschirme bereits unter ihrem Grundstück angelangt seien. An den Nachbargrundstücken seien bereits Senkungen eingetreten.

Dr. Armin Wirsing ist den Netzwerken als ein sehr erfahrender und besonnener Rechtsanwalt bekannt. Er hat bereits auf Informationsveranstaltungen der Netzwerke im Rathaus referiert, u.a. auch über die „Haftungsfragen bei Bauschäden“ (Vortrag / Fragen), und vertritt zahlreiche Eigentümer. Dass er ohne Grund die Bahn, das Eisenbahn-Bundesamt, das Regierungspräsidium, die Staatsanwaltschaft und die Presse einschaltet, ist nahezu ausgeschlossen. Nach Informationen des Netzwerks Killesberg hatte die Bahn diese beiden Eigentümer im Vorlauf schlicht vergessen. Die Eigentümer sind insbesondere noch wegen der unzureichenden Haftungsregelung der Bahn in Verhandlung. Sie wollen sich auch eine mögliche Neubebauung des Grundstücks von der Bahn zusichern lassen.

Ein sehr interessanter Hinweis findet sich im Drehscheibenforum. Danach ist in der  Printausgabe davon die Rede, dass die Bahn nur 20 Meter von dem Haus der Eigentümer entfernt sei. Laut Bahn beträgt der Tunnelvortrieb durchschnittlich 4 Meter. Dann hätte die Bahn das Grundstück bereits deutlich früher als an dem angesetzten Verhandlungstermin am 14.7. bzw. der eigentlichen Besitzeinweisung am 26.7.2015  erreicht. Daher sei mit einem kurzfristigen Baustopp der Oströhre des Tunnel Bad Canstatt Richtung Hauptbahnhof zu rechnen.

Hier die wöchentlichen Vortriebszahlen beim Cannstatter Tunnel seit Anfang Mai 2015. Der tägliche durchschnittliche Tunnelvortrieb in der Oströhre betrug etwas mehr als 3 Meter pro Tag:

Tunnelvortrieb Tunnel Bad Cannstatt

Anzumerken ist, dass der Vortrieb der Ost-Tunnelröhre Richtung Bad Cannstatt seit 20.April 2015 wegen der erforderlichen Hebungsinjektionen des Gäubahnviadukts stillsteht. Die Bad Cannstatter gegen Stuttgart 21 haben darüber berichtet (hier).

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StZ: Laute Rammarbeiten in Feuerbach stehen bevor

Es wird die nächsten drei Wochenenden laut in Feuerbach. Die Bahn will tagsüber Rammarbeiten und nachts Bohrarbeiten am Feuerbacher Bahnhof durchführen. Darüber berichtete gestern die  Stuttgarter Zeitung (hier). So schreibt die StZ: „Anwohner in Stuttgart-Feuerbach müssen sich an den ersten drei Wochenenden im Juli auf Lärm gefasst machen. Im Bahnhof werden für Stuttgart 21 dann nämlich Oberleitungsmasten gesetzt. Dafür sind Rammarbeiten nötig, die die Bahn selbst als „laut“ einschätzt.“

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Die Netzwerke-21 fordern, den Immissionsschutzbeauftragten Peter Fritz unverzüglich abzulösen

Pressemitteilung: Die Netzwerke-21 fordern, den Immissionsschutzbeauftragten Peter Fritz unverzüglich abzulösen. Diese Konsequenz ergibt sich aus dem Verlauf der UTA Sitzung am 30.Juni, in dem die Bahn quasi einen Offenbarungseid in Sachen Immissionsschutz abgelegt hat.

Die Netzwerke-21 haben schon mehrfach auf den Interessenkonflikt hingewiesen, dem der derzeitige Immissionsschutzbeauftragte unterliegt. Peter Fritz plant für die Bahn das Projekt Stuttgart 21 von Anfang an und hat die Bahn bei den Prozessen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse vertreten. Er war also seit über einem Jahrzehnt von der Bahn beauftragt und kann deshalb nicht unabhängig im Sinne des Immissionsschutzgesetzes seiner Aufgabe als Immissionsschutzbeauftragter im Interesse der Allgemeinheit und der Betroffenen gerecht werden.

Tatsächlich haben die Netzwerke-21 die Arbeit eines unabhängigen Beauftragten ehrenamtlich erbringen müssen. Die Netzwerke-21 haben in der Vergangenheit wiederholt die Bahn und das EBA auf unzureichende oder falsche Lärmprognosen des Gutachter- büros Fritz aufmerksam gemacht. Dass hier massive Defizite vorliegen, offenbarte die Präsentation der Bahn am 30. Juni 2015 beim Umwelt- und Technik- Ausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart.

Aufgrund der falschen Prognosen muss die Bahn die Lärmschutzmaßnahmen jetzt sehr aufwändig nachbessern. So kann es nicht weitergehen.

Peter Fritz hat sich in bisherigen öffentlichen Informationsveranstaltungen niemals kritisch zu den Lärmschutzmaßnahmen geäußert. Er hat vielmehr die unzulänglichen Maßnahmen immer gerechtfertigt. Auch die prognostizierten Erschütterungswerte wurden von ihm stets bagatellisiert.

Die Netzwerke-21 fordern daher einen von der Bahn unabhängigen Immissionsschutz-beauftragten, der diese Position im Sinne des Gesetzes und zum Wohle der betroffenen Bürger sachkundig ausfüllt.

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Nur die Bahn ist von hohen Lärmwerten überrascht, nicht die Netzwerke – Anmerkung zur UTA-Sitzung

Vorgestern berichtete Dr. Florian Bitzer, Abschnittsleiter der technischen Fachdienste vor den Stadträten im Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderates über die Immissionen bei Stuttgart 21. Die vorgestellten Folien können Sie hier abrufen. Das was Dr. Bitzer den Stadträten präsentierte, war doch für einen Routinetermin sehr erstaunlich. Erstmals räumte die Bahn ein, dass die Entscheidungen über den aktiven und passiven Schallschutz auf viel zu niedrigen Lärmprognosen basierten. Die Bahn muss jetzt sehr viel Geld in die Hand nehmen und will vorrangig in den aktiven Schallschutz investieren. Die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ: Stuttgart 21 stösst an technische Grenzen / StN: Die Bahn ist vom Lärm überrascht) berichten gestern ausführlich darüber. Die Stuttgarter Zeitung kommentiert dies mit den Worten „Glaubwürdigkeit verspielt„.

Laut der Präsentation im UTA wird im Kernerviertel  eine 10 Meter hohe Lärmschutzwand entlang der Sängerstraße gebaut, die trotz der Höhe die Windlast tragen soll. Die Lärmschutzwand soll davon 25 dB(A) „schlucken“ Die Rettungszufahrt am Wagenburgtunnel wird eingehaust bzw. bekommt ein „Dach“ und soll damit auch den Lärm durch die Verladung des Aushubs und des Förderbandes abdämpfen. Bei dieser Entscheidung spielt sicherlich auch der geplante Einsatz eines Steinbrechers eine Rolle. Dieser soll rund um die Uhr für die Zerkleinerung der durch die Sprengarbeiten aus dem Fels gebrochenen Steinbrocken sorgen, damit diese per Förderband abtransportiert werden können.

Am Wartberg weiß die Bahn noch nicht, wie es weitergehen soll. Klar ist, dass die Bahn den Tunnelaushub im Nachtzeitraum wegen Überschreitung des Spitzenpegels der AVV-Baulärm jetzt nicht mehr verladen kann. Eine Einhausung des Zwischenangriffs und ein Förderband ist im Gespräch. Auch hier hatte der Bahngutachter im Vorfeld viel zu niedrige Lärmprognosen berechnet. Den Anwohnern am Wartberg wurde damit zu unrecht Schallschutz verwehrt. Besonders pikant ist, dass viele der Wohneigentümer im Dezember 2014 noch ein Schreiben der Bahn über den Anspruch auf passivem Schallschutz erhielten und die Bahn kurz danach wegen neuer niedrigerer Werte „zurückruderte“.

Dass die Lärmprognosen von den Bahngutachtern viel zu niedrig berechnet wurden, dürfte für die Bahn eigentlich nicht überraschend kommen. Die Anwohner-Netzwerke hatten die Bahn, das Eisenbahn-Bundesamt sowie die Stadt Stuttgart in der Vergangenheit immer wieder auf Defizite bei der Lärmplanung und – überwachung bei Stuttgart 21 hingewiesen.

Beispielsweise hatte das Netzwerk Kernerviertel bereits vor mehr als 1 1/2 Jahren in mehreren Schreiben immer wieder moniert, dass die 2013 erstellten Lärmprognosen für das Kernerviertel nur von einem rudimentären Baugeschehen ausgehen und damit nicht den Anforderungen der Planfeststellung nach einer umfassenden Lärmplanung entsprachen. Insbesondere fehlte das komplette Baugeschehen am Baufeld 25, das direkt neben den Wohngebäuden liegt. Erstellt hatte dieses schalltechnische Detailgutachten der langjährige Gutachter Peter Fritz, der zugleich bei Stuttgart 21 als „unabhängiger“ Immissionsschutzbeauftragter fungieren soll.  Aus Basis dieser unzureichenden Lärmprognosen aus dem Jahr 2013 wurden die Anforderungen für den passiven Schallschutz im Kernerviertel bemessen und zum Teil auch eingebaut. Die Bahn reichte aufgrund der massiven Kritik des Netzwerks Kernerviertel im Dezember 2014 ein neues schalltechnisches Detailgutachten nach, das u.a. die Baurbeiten am Baufeld 25 berücksichtigte und damit unmittelbar neben der Baufläche deutlich höhere Pegelwerte von bis zu 80 dB(A) prognostizierte. Zum Vergleich: der Richtwert der AVV-Baulärm für Bauarbeiten im Tageszeitraum in überwiegenden Wohngebieten liegt bei 55 dB(A) . Bei dem neuen Gutachten vom Dezember 2014 sind allerdings die täglichen Bauzeiten niedrig angesetzt und die lärmmintensiven Bohrpfahlarbeiten der SSB und für den Nesenbachdüker wegen fehlender Ausführungsplanung mit einem relativ niedrigen pauschalen Lärmpegel aus der Planfeststellung berücksichtigt. Es kann also ggf. noch lauter werden.

Daher ist aus Sicht der Netzwerke die Entscheidung des Vorstands der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH Millionenbeträge in aktiven Schallschutz, wie z.B. Lärmschutzwände, bei Stuttgart 21 zu  investieren, richtig und notwendig. Die Netzwerke hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Regelungen bzw. der Planfeststellung der aktive Schallschutz Vorrang hat. Doch die schalltechnischen Detailgutachten enthielten bislang bis auf die Lärmminderungsmaßnahmen bei der Tunnelbewettterung i.d.R. nur den Standardsatz des Bahngutachters und Immisionsschutzbeauftragten, dass ein aktiver Schallschutz nicht möglich sei. Hohe Lärmschutzwände sind sicherlich erst einmal störend. Bei aktivem Schallschutz besteht zumindest die Möglichkeit tagsüber einmal die Fenster zu öffnen oder auch die Außenbereiche  (Balkon, Terasse) zu nutzen. Von daher ist dies ein Schritt in die richtige Richtung.

Veröffentlicht unter Bauarbeiten, Bauinfo / S21-Kommunikation, Baulogistik, Eisenbahn-Bundesamt, Erschütterungen, Kernerviertel, Killesberg, Kosten, Lärm, Planfeststellung, Stadt Stuttgart, Tiefbahnhof, Untertürkheim, Wangen | Kommentare deaktiviert für Nur die Bahn ist von hohen Lärmwerten überrascht, nicht die Netzwerke – Anmerkung zur UTA-Sitzung

StZ berichtet über die vom Bahn-Gutachter prognostizierten Auswirkungen der Rammarbeiten für das untere Kernerviertel

Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute in ihrer Printausgabe (hier) über die in einem Bahngutachten prognostizierten Auswirkungen der Rammarbeiten für den Tiefbahnhoftrog auf die naheliegenden Gebäude des unteren Kernerviertels. Für die Gründung des „Tiefbahnhofes“ müssen über 4.000 Ramm- /Bohrpfähle gesetzt werden. Das Gutachten ist bis heute nicht veröffentlicht. Das Netzwerk Kernerviertel weist daraufhin, dass die Bahn trotz Nachfragen von Seiten des Netzwerks bis heute nicht die Anwohner darüber informiert hat. Dabei will die Bahn nicht nur für den Tiefbahnhoftrog, sondern auch am Südkopf, daunter auch am Baufeld 25, in unmittelbarer Nähe der Gebäude Rammpfähle setzen. Dies ist bislang nicht von der Planfeststellung abgedeckt und die Auswirkungen in einem erschütterungstechischen Gutachten abgeklärt. Das EBA und die Bahn sehen keinen Handlungsbedarf.

Die von der StZ zitierte Untersuchung vom 13.06.2013 prognostiziert für den Südkopf bzw. für die Gebäude im unteren Bereich des Kernerviertels bei Rammarbeiten bereits in 75 bis 125 Metern Entfernung starke Beeinträchtigungen. Da der Bahn eine zeitliche Beschränkung der Rammarbeiten auf nur wenige Stunden (1,5 bis 3,5 Stunden) täglich aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar sei, könnten die Grenzwerte der DIN 4150 nicht eingehalten werden. So seien laut der Untersuchung die zu erwartenden Einwirkungen auf die Gebäude der Sängerstraße 3 und der Willy-Brandtstr. 18 und 30, dem Hotel Meridian, als „stark spürbar“ einzustufen. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass für die Dauer der Rammarbeiten sich „erhebliche Belästigungen“ für die Anwohner ergeben werden. Zwar seien bauliche Schäden nicht zu erwarten, jedoch müsse mit EDV-Ausfällen wegen der starken Erschütterungen gerechnet werden. Entgegen dem Transparenzversprechen der Bahn, dass alle Gutachten und Messungen zu den Immissionen bei Stuttgart 21 veröffentlicht werden, sucht man diese erschüttterungstechnische Untersuchung vergeblich auf der Homepage des Kommunikationsbüros. Wir veröffentlichen daher einen Auszug:

Rammarbeiten 1

Rammarbeiten 2

Über die von ihrem Gutachter prognostizierten Auswirkungen der Rammarbeiten für das Kernerviertel hatten die Vertreter der Bahn auf dem Podium bei der letzten Veranstaltung im Rathaus trotz vorher eingereichten schriftlichen Fragen des Netzwerks Kernerviertel mit Hinweis auf dieses Gutachten und mündlicher Nachfragen kein Wort verloren. Auch Peter Fritz, der Immissionsschutzbeauftragte für Lärm und Erschütterung und verantwortliche Verfasser des Gutachtens äußerte sich nicht. Stattdessen informierte ein Bahnvertreter bei einem rein technisch gehaltenen Vortrag über die Rammpfähle nebenbei, dass auch im Baufeld 25, das unmittelbar neben den Wohnhäusern der Sängerstraße liegt, statt Bohrpfähle Rammpfähle gesetzt werden sollen.

Dies ist jedoch nicht durch die vom EBA im Jahr 2013 genehmigte 11. Planänderung zur veränderten Gründung des Tiefbahnhofs und seiner Anfahrbereiche am Süd- und Nordkopf abgedeckt. Ursprünglich sah die Planfeststellung 2005 für den Südkopf eine Flachgründung mit einer Bodenplatte vor. Wegen der Gefahr von zu starken Setzungen beantragte die Bahn 2012 stattdessen eine kombinierte Platten-/Bohrpfahlgründung. 2013 genehmigte das Eisenbahn-Bundesamt in der 11.Planänderung diese bauliche Änderung.

In einem immissionsrechtlichen Gutachten vom 20.04.2012, das der 11.Planänderung vorausging war,  ist ausdrücklich davon die Rede, dass durch die geplante Bohrpfahlgründung keine zusätzlichen Betroffenheiten durch Erschütterungen auftreten würden. In diesem Gutachten wird vom Gutachterbüro Fritz an verschiedenen Stellen die Vorteile einer Bohrpfahlgründung gegenüber die einer wegen Erschütterungen belastenden Rammpfahlgründung herausgestellt. Zudem heißt es auf Seite 10f im Gutachten:

„…. Beim DB Südkopf sind Bohrpfähle, ggf. mit Mantel- oder Bohrpfahlpressung, der Vorzug vor Ortbeton-Rammpfählen zu geben. Dies zum einen deshalb, weil es mit Ortbeton-Rammpfählen nicht sicher gelingt, die planmäßig statisch erforderlichen Einbindetiefen im sehr mürben, teilweise auch mürben Gipskeuper herzustellen, es sei denn es vorher Auflockerungsbohrungen vorgenommen werden. Zum anderen sind Erschütterungswirkungen bei der Herstellung von Ortbeton-Rammpfählen zu berücksichtigen. Wegen der Erschütterungsproblematik im Nahbereich des Planetariums wurden im Bereich der Überquerung des Dükers Hauptsammler Nesenbach anstatt der ursprünglich in den Planungen der Planfeststellung geplanten Rammpfähle Bohrpfähle vorgesehen….“

Das Netzwerk Kernerviertel hatte sich daher seit Ende April 2015 in zwei Schreiben an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt und auf die nicht von der Planfeststellung abgedeckten  Rammarbeiten im Baufeld 25 hingewiesen. Dem EBA liegt bis heute auch kein erschütterungstechnisches Gutachten vor, das die Beeinträchtigungen durch Rammarbeiten in unmittelbarer Nähe zu den Gebäuden des Kernerviertels prognostiziert. Das EBA sieht keinen Handlungsbedarf und verweist auf die Einschätzung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, nachdem es sich bei den Rammarbeiten um ein „immissionsarmes“ Bauverfahren handele, das generell durch die Planfeststellung abgedeckt sei.

Diese Antwort sowie die Informationspolitik der Bahn gegenüber den betroffenen Anwohnern ist absolut unbefriedigend. Das Netzwerk Kernerviertel wird sich in dieser Angelegenheit nochmals an das EBA und an den Vorstand der DB Projekt wenden.

Für das Baufeld 16 in der Mitte der Troges laufen bereits seit März die ersten Rammarbeiten, die jedoch aufgrund des weichen Untergrunds noch ohne größere Erschütterungen vonstatten gehen. Möglicherweise geht die Bahn davon aus, dass der Untergrund auch für den Südkopf durchweg so butterweich ist wie im Baufeld 16, das sich im Talgrund des ehemaligen Nesenbachtals befindet. Diese Einschätzung steht jedoch im Widerspruch zum erschütterungstechnischen Gutachten von 2013, das sicherlich auch die zahlreichen Erkundungsbohrungen am Südkopf (siehe Folie von Prof. Lächler aus der 6.Schlichtung) mit berücksichtigen musste.

Allerdings weist der Prüfgutachter des Eisenbahn-Bundesamtes, Prof. Dr. – Ing. Kurt-Michael Borchert, in einem veröffentlichten Vortrag daraufhin, dass die Bestimmung der Bodenkennwerte und die darauf aufbauende geotechnische Prüfung auch aufgrund der heterogenen Bodenverhältnisse im Stuttgarter Baugrund sehr komplex seien. Wir haben darüber berichtet. So schreibt Borchert: “Insbesondere wenn örtlich, wie bei der Baumaßnahme Stuttgart 21 dann auch noch lokal variierende Baugrundverhältnisse vorkommen (stark variierende Verwitterungsgrade des Gipskeupers, Möglichkeit des Vorliegens von Dolinen) ist die Ermittlung von standortspezifisch „korrekten“ bodenmechanischen Kennwerten keine einfache Aufgabe.” 

In seinem vor kurzem an der Universität gehaltenen Vortrag monierte er, dass die Wahl des Bodenprofils zum Teil von den Baufirmen nicht begründet sei. Es wurden punktuelle Bohraufschlüsse für die Bemessungen verwendet. Bodenkennwerte wurden teilweise interpoliert (Annahme von Eigenschaften zwischen bekannten Punkten) aber auch regelwidrig extrapoliert (Annahme der Eigenschaften weiter entfernter Punkte außerhalb des untersuchten Bereichs).  “Eine räumliche Variabilität des Baugrundes”, so der Prüfer “sei jedoch bei diesem “Linienbauwerk” zu berücksichtigen.” Auf Nachfrage des Netzwerks Kernerviertel erklärte er auf der Veranstaltung, dass er für den Südkopf eine Bohrpfahlgründung geprüft habe.

Man kann von daher nur spekulieren, dass das für den Südkopf in der 11.Planänderung genehmigte Bohrpfahlkonzept doch nicht so tragfähig war und stattdessen jetzt Rammpfähle zum Einsatz kommen sollen. Dennoch ist nach Einschätzung des Netzwerks das EBA als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde verpflichtet, Änderungen in der Ausführungsplanung in einem erschütterungstechnischem Gutachten abzuklären. Soweit dieses erhöhte Betroffenheiten für die Anwohner prognostiziert, ist ein formales Planänderungsverfahren mit einer Anhörung der Betroffenen durchzuführen. Doch diesen Schritt, der der Bahn wieder Zeit kosten würde, wollte man sich offensichtlich sparen.

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Bahn will am Dienstag, 30.Juni 2015, über den Stand des Immissionsschutzes im UTA berichten

Am Dienstag, den 30.6.2015, werden Vertreter der Bahn vor den Stadträten im Umwelt- und Technikausschusses über den Stand des Immissionsschutzes bei Stuttgart 21 berichten. Die öffentliche Sitzung findet ab 8 Uhr 30 im mittleren Sitzungssaal des Rathauses (4.Stock) statt. Nach der Tagungsordnung startet die UTA-Sitzung mit diesem Thema.

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Cross-Boarder-Leasing des Stuttgarter Abwassernetzes und Stuttgart 21

Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute in einem lesenwerten Beitrag (hier) über die Cross-boarder-Leasing-Geschäfte, die in den neunziger Jahren Kommunen zur Etatsanierung mit amerikanischen Trusts abgeschlossen hatten. Teile der öffentlichen Infrastruktur wurden an amerikanische Trust verkauft und mit einer Vertragslaufzeit von 99 Jahren wieder zurückgeleast, so beispielsweise das gesamte Stuttgarter Abwasserkanalsystem.

Die in Wirtschaftsenglisch verfassten Vertragsunterlagen werden allerdings als streng geheim unter Verschluss gehalten. Wolfgang Kuebart von den Ingenieuren22 fordert seit langem die Einsicht in die sechs Aktenordner umfassenden Vertragsunterlagen. In einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatte er im November 2014 einen Teilerfolg erzielt. Mehr dazu im damaligen StZ-Bericht.

Ihm geht es um die Frage, ob die Stuttgarter Abwasserkanäle den Amerikaner gehören und ob die für Stuttgart 21 vorgesehenen Bauarbeiten zum Nesenbachdüker und den anderen Abwässerkanälen mit den Cross-Boarder-Leasing-Verträgen kollidieren. So schreibt die StZ über Wolfgang Kuebart und seine langjährigen Recherchen:

„Der Physiker hat alles gesammelt. Unterlagen, die beweisen sollen, das etwas nicht richtig gelaufen ist, als die Stadt Stuttgart ihr Kanalnetz den Amerikanern überlassen hat. 2002 war das,… Kuebart gehört zu den Ingenieuren 22, die gegen Stuttgart 21 vorgehen und die Planung genauestens unter die Lupe nehmen. Für den Tiefbahnhof muss die Deutsche Bahn in das Abwasserkanalnetz eingreifen. Kuebart und seine Kollegen glauben, dass das Abwassernetz heute einem US-Trust gehört. Die Bahn und die Stadt sagen, so stimme das nicht.“

Und BAA (hier) schrieb dazu im November 2014: „Zentrale Knackpunkte bei den CBL-Verträgen sind die Schadenersatzansprüche der US-Investoren bei einem „nicht ordnungsgemäßen Betrieb der verleasten Anlagen im Zeitraum von 99 Jahren und bei einem schuldhaften Verhalten“. Durch diese CBL-Verträge besteht das Risiko, dass die US-Investoren eine Schadenersatzklage vorbereiten, die nach US-amerikanischem Recht verhandelt werden, somit die Stadt Stuttgart wegen Veränderungen des Kanalsystems für S21, auf Milliardensummen verklagt wird.

Das Stuttgarter Wasserforum schreibt dazu: Der CBL-Vertrag Abwasserkanalsystem kollidiert mit S21.. mehr HIER. Hans Heydemann von den Ingenieure 22 beschreibt, wie massiv der geplante S21-Tiefbahnhof in das verleaste Stuttgarter-Kanalsystem eingreift… mehr HIER“.

Update 24.06.: Die Franktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS hat eine Anfrage zum Bau, Unterhalt und Finanzierung der Abwasserdüker gestellt, die im Zuge der „Tiefbahnhof“-Bauarbeiten erstellt oder verlegt werden müssen mit dem Titel „Ökologische und finanziellen Risiken durch den Bau des „Nesenbachdüker“ abwenden„. Darin findet sich auch eine Frage zu den rechtlichen Risiken im Hinblick auf die Cross-Boarder-Leasing-Verträge. Lesen Sie hier.

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Hausbesitzer aus dem Kernerviertel scheitert vor dem Bundesverwaltungsgericht

Nach einer Pressemitteilung des Kommunikationsbüros (hier) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die Klage eines Wohnungseigentümers aus dem Kernerviertel abgewiesen:

„Mit seiner Klage wollte der Eigentümer die Verpflichtung des Eisenbahn-Bundesamtes erstreiten, die Planfeststellungsbeschlüsse für die Abschnitte 1.1 (Talquerung mit neuem Hauptbahnhof) und 1.2 (Fildertunnel) aufzuheben. Das von ihm bewohnte Gebäude musste im Zuge der Baumaßnahmen für den neuen Stuttgarter Hauptbahnhof abgerissen werden, wofür der Eigentümer rechtmäßig entschädigt wurde.

Der Kläger hatte vorgetragen, dass neue Erkenntnisse zu den Kosten und der Leistungsfähigkeit des neuen Hauptbahnhofs vorlägen, auf Basis derer die Planfeststellungsbeschlüsse nicht aufrecht erhalten werden könnten. Damit war der Kläger bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Nunmehr konnte auch das Bundesverwaltungsgericht keine neuen Erkenntnisse feststellen und wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Wohnungseigentümers zurück.“

Wir hatten bereits in unserem Beitrag vom September 2013 „Abriss in der Sängerstraße trotz fragwürdiger Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21“ über die vom Eigentümer vorgebrachte Kritik an der fehlenden Leistungsfähigkeit und der Kostenexplosion berichtet. Sobald das Urteil – schätzungsweise in den nächsten 14 Tagen-  veröffentlicht ist, werden wir den Text verlinken.

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Bahnverladung am Zwischenangriff Prag? DB Projekt Stuttgart-Ulm antwortet auf Schreiben des Netzwerks Killesberg

Nach einem Zeitungsbericht der StZ erwägt die Bahn den  Aushub aus dem Bau des Feuerbacher Tunnels am Zwischenangriff Prag statt per LkWs künftig mit Güterzügen abzutransportieren. Das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. hat sich daraufhin an die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH in einem Schreiben gewandt. Wir haben darüber berichtet. Die Lage des Zwischenangriffs Prag – unmittelbar zwischen den beiden Wohngebieten Wartberg (unten) und Dornbusch (oben)- kann man gut aus der Übersichtskarte aus dem schalltechnischen Gutachten (hier) erkennen:

ZA PRag

Zeitgleich mit der kurzen Meldung im Innenstadtteil der beiden Stuttgarter Zeitungen traf am Mittwoch der Antwortbrief der DB Projekt ein. Lesen Sie hier. Das Antwortschreiben der Bahn ist leider sehr vage und unbefriedigend. 3 ½ Wochen hat sie gebraucht, um dann lediglich den Status von Anfang Mai wiederzugeben nach dem Motto „Wir müssen erst das Detailgutachten zum Schallschutz abwarten, dann offenbaren wir die weiterem Schritte“.

Die Bahn will sich anscheinend „alle Türen offen halten“. Einerseits wird betont, dass die planfestgestellte Infrastruktur für die Baulogistik einschließlich der Behelfsbrücke mit Anbindung an die Baustraße derzeit fertig gestellt wird.  Andererseits werden die Überlegungen für eine Güterverladung nicht dementiert. Stattdessen soll erneut ein schalltechnisches Detailgutachten für den Zwischenangriff Prag erstellt werden und die Grundlage für weitere Schritte bilden.

Bereits die nächtliche Lkw-Verladung des Abraums ist nach Einschätzung mehrerer Gutachter wegen Überschreitung der nächtlichen Spitzenpegel der AVV-Baulärm von + 20 dB(A) nicht zulässig, wird aber trotzdem weiterhin von der Bahn praktiziert. Die Güterzugverladung erst recht nicht. Wir hatten darüber in unserem Beitrag vom 2.Mai 2015  ausführlich berichtet.

Doch unabhängig davon, ob es der langjährige Gutachter und Immissionsschutzbeauf-tragte Peter Fritz  ein weiteres Mal schafft, die Pegel-Belastungen, z.B. durch aktive Schallschutzmaßnahmen, herunter zu modellieren. Nach der Planfeststellung 1.5.ist ausdrücklich nur ein Abtransport des Aushubs per Lkw und nicht eine Güterzugverladung des Aushubs genehmigt. Eine vom Eisenbahn-Bundesamt abgesegnete Planänderung zur Umsetzung eines neuen Baulogistikkonzeptes liegt definitiv nicht vor.

Zudem setzt bereits die Planfeststellung des PFA 1.5.  enge Grenzen für den nächtlichen Betrieb. So erteilte das Eisenbahn-Bundesamt der Bahn in den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusse PFA 1.5.  auf Seite 78 folgende Auflagen:

  • Die Bauaktivitäten auf sämtlichen Bauflächen sind so zu konzipieren, dass geräuschintensive Tätigkeiten in größtmöglichem Abstand zu der umliegenden Wohnbebauung stattfinden.
  • Der erforderliche Erdumschlag ist am Zwischenangriff Prag im Nachtzeitraum weitestgehend zu minimieren.
  • Im Nachtzeitraum haben Erdtransportfahrzeuge ohne Zwischenhalt vom Zwischenangriff Prag bis zur Baulogistikfläche C2 durch zu fahren.
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TV-Tipp: Tatort als Politikthriller um Immobilienkorruption bei Stuttgart 21

Nächsten Sonntag um 20.15 lohnt es sich den Stuttgarter Tatort anzuschauen. Die beiden Stuttgarter Kommissare Lannert und Bootz ermitteln um Immobilienkorruption bei Stuttgart 21. Dazu die Ankündigung des SWR (Info / Faktencheck): „Kein Thema hat die Stadt Stuttgart in den vergangenen Jahren mehr bewegt und herausgefordert als Stuttgart 21. Vor diesem Hintergrund ließ Niki Stein sich für den „Tatort: Der Inder“ einen Kriminalfall zum Thema Wirtschaftskriminalität einfallen, in dem es um Macht und Korruption im Immobiliensektor geht, um Misstrauen den großen Plänen gegenüber und den Traum vom Gestalten.“

Die Vorabkritiken in der WAZ (hier) und auf Spiegel Online (hier), die diesen Tatort als labyrinthisch in Vor-und Rückblenden erzähltes Meisterwerk feiern, machen neugierig. So heißt es in SPON „Straßen voll Blech, Steuermilliarden verschleudert, Bürger in Wut: Der neue Schwaben-„Tatort“ ist eine furiose Abrechnung mit den Machenschaften rund ums Bauprojekt Stuttgart 21.

„Schauen Sie sich Stuttgart an: ein Drecksloch, ein städtebaulicher Irrtum, ein zubetonierter Talkessel, der von den Abgasen einer ewig im Stau stehenden Blechlawine aufgeheizt wird.“

Update 22.06.: Der SWR-Tatort, der eine fiktive Geschichte behandelte, hat sowohl in der Medienlandschaft als auch in Stuttgart hohe Wellen geschlagen. Wer den „Tatort über Stuttgart 21“ verpasst hat kann ihn in der ARD-Mediathek (hier) anschauen. Auf Twitter fühlten sich S21-Gegner verunglimpft. Bei den Montagsdemos flogen weder Farbbeutel noch Brandsätze. Und der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn sah sich genötigt, eine Pressemitteilung zu dem im Tatort behandelten Korruptionssumpf herauszugeben. Mehr dazu unter BAA (hier) und die Antwort des Aktionsbündnisses.

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Kritiker rechnen 11 bis 14 Milliarden Kosten für Stuttgart 21 (update)

Die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ / StN) berichten heute über die Pressekonferenz, auf der der Stuttgarter Architekt Roland Ostertag, der Projektmanager und Tiefbauingenieur Peter Kappes und Peter Grohmann der Bahn vorwerfen, bei Stuttgart 21 die wahren Kosten zu  verschleiern. Aus ihrer Sicht liegen die Kosten des Großprojekt zum offiziell geplanten Zeitpunkt Ende 2022  inclusive Preissteigerungen und einem Risikozuschlag bei mindestens 9,8 Milliarden Euro, bei einer bereits absehbaren Verzögerung bis 2025 bei 12,6 Milliarden Euro.

Hinzu kämen noch rund 3,5 Milliarden für „…erhebliche „nicht-bahnverkehrliche Kosten“ enthalten, die in der Kalkulation der Bahn gar nicht vorkämen. Dazu gehören für den Architekten etwa Wiederherstellungen von Straßenzügen und Plätzen sowie landschafts- und gartenarchitektonische Planungen auf frei werdenden Flächen im Rosensteinpark oder die Kosten für den Neubau des Busbahnhofs am Flughafen. Insgesamt umfasst die Liste der S 21-Gegner mehr als 20 Punkte, deren Kosten sich auf mindestens 3,5 Milliarden Euro summieren.“ (Zitat StZ). Wie die Kritiker zu diesen Zahlen kommen, ist allerdings nicht im Netz veröffentlicht.

Die Bahn dementiert. Sowohl der Zeitplan als auch die Kostenrahmen seien stabil. In der Juni-Ausgabe des Projektmaganzins Bezug betont Manfred Leger, Vorstand der Projekt GmbH Stuttgart-Ulm GmbH, dies noch einmal ausdrücklich. Nach seiner Einschätzung sollen bis Ende 2015 10 Kilometer Tunnel für Stuttgart 21 vorangetrieben sein.

Dieses Ziel ist angesichts der Tatsache, dass davon rund 4 Kilometer maschinell mit der Tunnelvortriebsmaschine für die Oströhre des oberen Fildertunnels hergestellt werden, durchaus realistisch. Allerdings müssen noch bis 2019 weitere 49 Kilometer durch den geologisch schwierigen Stuttgarter Untergrund  vorangetrieben und die bergmännischen Strecken (insgesamt 43,7 Kilometer) für die Herstellung des Rohbaus in einem zweiten Arbeitsgang verschalt werden.

Die Einschätzung, dass die Kosten bei Stuttgart 21 am Ende nicht bei den derzeit angesetzten 6,8 Milliarden Euro, sondern eher Richtung 10 Milliarden liegen werden, ist nicht neu. In unserem Beitrag 59 Tunnelkilometer im Rohbau fertig bis 2019 – wie realistisch ist der Zeitplan von Stuttgart 21? haben wir darüber berichtet.

Über die Wirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 beim aktuell angesetzten Kostenrahmen von 6,8 Milliarden Euro, bei dem die Finanzierung von 2,3 Milliarden Euro Mehrkosten bis heute ungeklärt ist, spricht jedoch keiner der Bahnverantwortlichen mehr. Bahn-Chef Rüdiger Grube hatte seit 2009 stets erklärt, Stuttgart 21 rechne sich nur bis zu einer „Sollbruchstelle“ von 4,53 Milliarden Euro. Im Zuge der Kostenexplosion wurde im Februar 2013 laut StZ-Bericht die Unwirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 im Verkehrsausschuss des Bundestages thematisiert. Die Zeitschrift Lunapark des Bündnisses „Bahn für alle“ weist in ihrem Sonderheft zur Bilanz der Bahn AG darauf hin, dass Uwe Beckmeyer, seines Zeichens Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel, im Dezember 2014 bei einer Konferenz erneut die Unwirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 erwähnt hatte:

„Zum Beispiel wird bei Stuttgart 21 eine Unmenge Geld eingesetzt für ein Projekt, das einen Kosten-Nutzenfaktor von unter Eins hat. Diese Gelder fehlen beim Ausbau von Bahnstrecken von den Häfen in Norddeutschland.“ Das sagte Uwe Beckmeyer, SPD, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und langjähriger verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, in seinem Grußwort auf einer Konferenz der Bahnindustrie am 12. November 2014 vor über hundert Vertretern der Bahnindustrie.“

Update: 19.06.2015: Doch als Konsequenz aus dieser Unwirtschaftlichkeit zieht der SPD-Politiker nicht den Schluss, ein unwirtschaftliches, aus dem Ruder laufendes Großprojekt auch aus haushalts- bzw. aktienrechtlichen Gründen zu stoppen. Sondern, so schreibt Johannes Hauber, ehem. Betriebsratsvorsitzender von Bombardier Transportation; President Industrial Railway Committee, in der Zeitschrift Lunapark:

„In einem privaten Gespräch des Verfassers mit Herrn Beckmeyer direkt nach dessen Rede, entgegnete dieser auf die Prognose, S 21 werde mit hoher Wahrscheinlichkeit 10 Milliarden Euro oder mehr kosten, wie folgt: „Dann müssen die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg die Mehrkosten übernehmen.“

Dass dabei letzlich der deutsche Steuerzahler und die Bevölkerung eines Bundeslandes und einer Stadt für ein  „eigen(un-)wirtschaftliches Projekt“ der Deutschen Bahn mit Milliarden gerade stehen soll, ist skandalös. Bereits bei 4,5 Milliarden Euro finanziert nicht der Bund und die Bahn, sondern das Land BW und die Stadt Stuttgart auch durch indirekte Beiträge das Bahnprojekt Stuttgart 21. Nicht umsonst wehren bislang das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart die bereits aktuell von der Bahn eingestandenen Mehrkosten von 2,3 Milliarden Euro mit Hinweis auf den vor der Volksabtimmung vereinbarten Kostendeckel ab. Doch die Bahn hat bereits ggf. eine gerichtliche Klärung der „Sprechklausel“ aus dem  Vertrag von 2009  angekündigt.

Die Auswirkungen dieser vertrackten Lage bekommen ganz besonders die Anwohner des Großprojektes  zu spüren. Es zeichnet sich bereits in der Anfangsphase des Baus von Stuttgart 21 die Tendenz ab, dass keiner der Projektpartner -weder die Stadt Stuttgart noch das Land BW- für die vom Baustellenbetrieb betroffenen Bürger öffentlich Stellung beziehen möchte. Weder bei den im Zuge von Einsparmaßnahmen gekürzten Entschädigungen für die Unterfahrungsrechte, noch bei den unzureichenden Haftungsregelungen, noch bei der Nichteinhaltung der Immissionsschutzauflagen aus der Baugenehmigung. Höchstwahrscheinlich aus Sorge, dass man später für dadurch bedingte Bauverzögerungen und damit auch Mehrkosten vor Gericht haftbar gemacht werden könnte.

Damit ist den von Stuttgart 21 betroffenen Anwohnern nicht im geringsten geholfen. Das traurige Wort von der Besatzungsmacht“ Bahn zieht Kreise. Eine Unterstützung der Stadt Stuttgart für ihre Bürger, allein schon bei der Überwachung der Immissionsschutz-auflagen, wäre – wie die Netzwerke immer wieder eingefordern- dringend notwendig.

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Zum aktuellen Vortriebsstand bei Stuttgart 21: Feuerbacher Tunnel im Bau

Am Feuerbacher Tunnel wird seit dieser Woche unterhalb des Höhenpark Killesberg Richtung Hauptbahnhof und Feuerbach gebaut, auch wenn der vom Zwischenangriff Prag vorgetriebene Zugangsstollen zumindest nach dem aktuellen Stand der Bahn noch nicht vollständig vorgetrieben wurde. Eine aktuelle Zusammenstellung der Netzwerke seit Mai 2014 finden Sie hier.

Der Feuerbacher Tunnel ist zweigleisig mit jeweils 3.026 Meter langen Tunnelröhren. Sie unterqueren den Killesberg, das alte Messegelände, den Stadtbahntunnel zum Killesberg und Wohngebiete am Kriegsberg mit Überdeckungen zwischen etwa 40 und 100 m. Erste Informationen zum Feuerbacher Tunnel finden Sie auf der Internetseite des Bahnprojektes (hier). Allerdings enthält die Abschnittspräsentation keinen Zeitplan und keinerlei Informationen über die geologischen Risiken, wie z.B. den auf dieser Strecke anzutreffenden Anhydrit. Eine Übersicht über den Abschnitt des PFA 1.5. findet man in der Abschnittspräsentation der Bahn:

Damit kommen für die Eigentümer am Killesberg die Tunnelvortriebsarbeiten näher. Einige Grundstückseigentümer haben bereits Post von der Bahn erhalten. Allerdings gab es zuletzt vor über zwei Jahren eine Informationsveranstaltung (Präsentation), die nur kurz und ohne Zeitpläne die Bauarbeiten für den Stuttgarter Norden umriss. Das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V.  ist mit der Bürgerbeauftragten Alice Kaiser dazu im Kontakt und hält – wie auch die Bürgerinitiative Nordlichter – eine gemeinsame Veranstaltung für den Stuttgarter Norden für sinnvoll, in der neben dem Tunnelbau, der Geologie und der Unterfahrung auch zur damit verbundenen Baulogistik am Wartberg und im Nordbahnhofviertel informiert wird.

Einige Informationen zum Feuerbacher Tunnel enthält die Webseite der an dem Tunnelbau beteiligten Baufirma Kunz (hier). Darin findet man den Hinweis auf die komplexen geologischen Verhältnisse, die vier verschiedene Tunnelquerschnitte und Abdichtungsbauwerke erforderlich machen. Auf der Tunnelstrecke durchschneiden die beiden Tunnelröhren mehrmals den bei Wasserkontakt quellenden Anhydrit:

http://netzwerke-21.de/wordpress/wp-content/uploads/WBI-Laengsschnitt-Feuerbach.jpg

Den Planfeststellungsbeschluss zum PFA 1.5, der auch den Feuerbacher Tunnel umfasst, sowie alle Planänderungen finden Sie hier.

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Gutachter prüft für das Eisenbahn-Bundesamt die Gründung des Tiefbahnhofes und die Auswirkungen für Nachbarbauwerke

Das Eisenbahn-Bundesamt hat Prof. Dr. – Ing. Kurt-Michael Borchert (GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH, Berlin) als geotechnischen Sachverständigen beauftragt, der die Pläne der Bahn für die Gründung des „Tiefbahnhofes“ und die wechselseitige Beeinflussung von Nachbarbebauung und Baugrube baubegleitend überprüfen soll. Die Konstruktion des „Tiefbahnhofes“ mit seinen Kelchstützen und Lichtaugen sowie der geologisch schwierige Untergrund stellt hohe Anforderungen an die Gründung dar, da das Kelchdach sehr empfindlich auf Setzungsdifferenzen reagiert“. Für die Gründung des „Tiefbahnhofes“ sowie seiner Anfahrbereiche am Nord- und Südkopf sind über 4.000 Ramm- bzw. Bohrpfähle erforderlich.

Letzen Montag sprach er in einer Vortragsreihe über aktuelle Fragestellungen aus der Geotechnik an der Universität Stuttgart/Institut für Geotechnik. Er hatte bereits 2014 in einem Vortrag über den Stand seiner Prüfarbeit berichtet. Seinen damaligen Vortrag anlässlich eines Symposiums, der für Interessierte viele Informationen enthält, können Sie hier abrufen. Bereits damals wies er daraufhin, dass die Bestimmung der Bodenkennwerte durch den Bodensachverständigen und die darauf aufbauende geotechnische Prüfung auch aufgrund der heterogenen Bodenverhältnisse im Stuttgarter Baugrund sehr komplex seien: „Insbesondere wenn örtlich, wie bei der Baumaßnahme Stuttgart 21 dann auch noch lokal variierende Baugrundverhältnisse vorkommen (stark variierende Verwitterungsgrade des Gipskeupers, Möglichkeit des Vorliegens von Dolinen) ist die Ermittlung von standortspezifisch „korrekten“ bodenmechanischen Kennwerten keine einfache Aufgabe.“

Die Nachrechnungen der Probebelastungen für die Ortbetonrammpfähle stellt aus seiner Sicht eine große Herausforderung dar, bei der eine ingenieurpraktische Lösung auf dem aktuellen Stand der Forschung erst noch entwickelt werden müsse. Auch die Auswirkungen von Rammarbeiten auf die anderen Pfähle innerhalb einer Pfahlgruppe seien komplex. Nahgelegene, frisch gesetze Pfähle könnten beispielsweise durch Risse im Beton in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigt werden.

Auch die Beurteilung der Auswirkungen der Gründungs- und Tiefbauarbeiten auf Nachbarbauwerke ist Teil seiner Arbeit. Als Beispiel nannte er zum einen das Gebäude der LBBW, bei dem bis auf nächster Nähe die Bauarbeiten für den Trogbau stattfinden. Die vorderen Säulen des Gebäudes sind extrem setzungsempfindlich. Aus wirtschaftlichen Gründen wurden sie damals beim Bau des Gebäudes kürzer als eigentlich erforderlich in den Boden gegründet. Die prognostizierten 3mm (!) Senkungen  hätten dem Gebäude Schäden zugefügt. Diese Prognosen hatten nach Aussage von Prof. Borchert lange Diskussionen auf der Ebene der LBBW- und Bahnvorstände ausgelöst. Daher mussten technisch aufwendige senkrechte Hebungsinjektionen bei den beiden Pfählen bis auf 0,5 bis 1 mm durchgeführt werden. Wir hatten über den Rechtstreit der LBBW kurz berichtet.  (Anmerkung: Dass bereits bei so geringen Werten bei einem empfindlichen Gebäuden Schäden enstehen können, ist vor dem Hintergrund der weit höheren prognostizierten Senkungen für die Gebäude entlang der Tunnelstrecken sehr interessant). Als weiteres Beispiel für seine Prüfarbeit nannte Prof. Borchert das knappe Unterfahren und das Auffangen der denkmalgeschützten Bahndirektion. Hier müssten komplexe statische Probleme, insbesondere die Lastverminderung auf die darunterliegenden SSB-Tunnel, gelöst werden.

Nach Einschätzung von Prof. Borchert sind die geotechnisch hoch komplexen Fragestellungen beim Bau des „Tiefbahnhofes“ lösbar. Allerdings wies er in seinem Vortrag auf zahlreiche kritische Punkte hin, die – auch vor dem schleppenden Baufortschritt aufhorchen lassen:

  • Die Bahn wird im Stuttgarter Talgrund Grundwasserabsenkungen in großem Maße vornehmen, „wie es sonst in Deutschland nicht mehr üblich sei.“ In dieser Größenordnung wurde in Berlin nur noch vor dem Krieg abgesenkt. Die daraufhin eingetretenen Probleme bei Holzpfahlgründung seien zum Teil heute noch spürbar. (Anmerkung: heute werden in der Regel Betonierarbeiten unter Wasser vorgenommen. Dieses Bauverfahren ist jedoch teurer. Die Bahn setzt dieses Verfahren lediglich beim Nesenbachdüker nach einer genehmigten Planänderung ein).
  • Bei seiner Prüfung bemängelte er fehlende Nachweise der Gebrauchtauglichkeit (d.h. der Auswirkungen der Bautätigkeit) für die die Nachbargebäude. Es lagen nur Ermittlungen der resultierenden Verformungen vor. Die Festlegung von Schwellen-, Alarm- und Eingreifwerten fehlte. Herstellungsbedingte Verformungen bilden die Programme noch nicht ab. Eine Einstufung in „empfindliche“ und „nichtempfindliche“ Bauwerke war teilweise nicht begründet. (Anmerkung: die Bahn hatte erst im Laufe des Planänderungsverfahrens zum Grundwassermanagment auf Druck der Stadt Stuttgart sowie der Fachbehörden und der Einwände der in den Netzwerke zusammengeschlossenen Betroffenen eine geotechnische Stellungnahme über die Auswirkungen der jahrelangen Absenkungen und Infiltrationen nachgereicht. Wir haben darüber berichtet. Die Netzwerke hatten damals auf der mündlichen Erörterung kritisiert, dass der Gutachter der Bahn in der geotechnischen Stellungnahme / S.81ff bei einigen – auch historischen Gebäuden – als „worst-case“ eine Flachgründung unterstellt, ohne die tatsächlichen Gründungsverhältnisse den Berechnungen zugrunde zu legen).
  • Die Wahl des Bodenprofils war zum Teil nicht begründet. Es wurden punktuelle Bohraufschlüsse für die Bemessungen verwendet. Bodenkennwerte wurden teilweise interpoliert (Annahme von Eigenschaften zwischen bekannten Punkten)
    aber auch regelwidrig extrapoliert (Annahme der Eigenschaften weiter entfernter Punkte außerhalb des untersuchten Bereichs).  „Eine räumliche Variabilität des Baugrundes“ so der Prüfer „sei jedoch bei diesem „Linienbauwerk“ zu berücksichtigen.“ (Anmerkung: die Bahn hatte auch in der Schlichtung (Folie) betont, dass im Vorfeld umfangreiche Bodenerkundungen gemacht wurden).
  • Die rechnerischen Nachweise für die  Franki-Rammpfähle gestalten sich als technisch sehr schwierig. Hier müsse man sich schrittweise herantasten. Prof. Borchert zeigte sich auf seinem Vortrag erstaunt, dass „dass man da noch nie was hatte oder gezeigt hatte.“ Auch bei der Modulierung von Pfahlgruppen , d.h. der gegenseitigen Beinflussung der nahgelegenen Pfähle, sei er als Prüfer überrascht gewesen, wie „wenig Material von den Firmen geliefert wurde.“
  • Nach Einschätzung des Prüfers sind „die resultierende Steifigkeit am Pfahlfuß und die räumliche Ausdehnung der Verspannungen am Fuß und um den Pfahl sind jedoch derzeit mit klassischen Verfahren der Geotechnik nicht prognostizierbar.“ Die möglichst realistätsnahe Simulationen des Gesamtsystems sei derzeit noch in der Entwicklung.
  • Die zusätzlichen Belastungen für die geplanten Bodenaufschüttungen von 6 Metern auf dem Dach des „Tiefbahnhofs“ mussten noch berechnet werden.
  • Erdbebennachweise für kleinere Bauwerke (Brücken, Rohrleitungen) fehlten. Diese sind erforderlich, da Stuttgart in der Erdbebenzone 1 liegt.

Ein Teil dieser Kritikpunkte finden sich in zwei seiner Folien wieder (Folie 1/Folie2).

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Gestattungsvertrag – Gestattungserklärung – vorzeitige Besitzeinweisung: Information der Netzwerke 21 für Grundstückseigentümer bei Verhandlungen mit der Bahn

Nach und nach erhalten die vom Tunnelbau betroffenen Grundstückseigentümer Post von der Bahn wegen der Unterfahrungsrechte für Stuttgart 21. Dabei ist das Vorgehen der Bahn nach Rückmeldungen von Eigentümern aus den Netzwerken nicht einheitlich. Innerhalb der Straßenzüge erhalten einige Eigentümer einen Vertragsvorschlag für einen Gestattungsvertrag, andere für eine Gestattungserklärung oder gar beides. Manche Eigentümer erhalten die Vertragsvorschläge wie von der Bahn angekündigt ein halbes Jahr vorher, andere nur sehr kurzfristig.

Viele Eigentümer fühlen sich dabei allein schon mit den unterschiedlichen Begriffsdefinitionen überfordert. Daher haben die Netzwerke jetzt eine kurzes Informationspapier zu den Begrifflichkeiten Gestattungsvertrag – Gestattungserklärung – vorzeitige Besitzeinweisung erarbeitet, das Sie hier aufrufen können. Bei diesen Hinweise handelt es sich jedoch nicht um eine Rechtsberatung. Dennoch hoffen wir, dass zumindest einen ersten Überblick für die betroffenen Eigentümer geben zu können. Die Netzwerke planen auch für Mitte Juli wieder eine Informationsveranstaltung im Rathaus, über die wir sie noch informieren werden.

Den Muster-Gestattungsvertrag der Bahn finden Sie hier. Wir möchten nochmals daraufhin weisen, dass die Netzwerke gegen eine Spende für die Vertragsverhandlungen alternative Muster für den Gestattungsvertrag und die Gestattungserklärung zur Verfügung stellen. Auch Eigentümer, die noch nicht den Netzwerken beigetreten sind, können die Vertragsmuster bei den Sprechern der jeweiligen Netzwerke (E-Mail-Adressen) beziehen. Aus Sicht der Netzwerke ist der von der Bahn mit Haus + Grund ausgehandelte Mustervertrag insbesondere im Hinblick auf die Haftungs- und Entschädigungsregelungen nicht ausreichend.

Dabei ist es wichtig, dass für die Vertragverhandlungen mit der Bahn Zeit zur Verfügung steht. Auch nach dem vom Rechtsanwalt der Bahn, Dr. Peter Schütz, mitverfassten Kommentar zum allgemeinen Eisenbahnrecht ist es erforderlich, dass „Gespräche oder Verhandlungen über die Besitzüberlassung stattgefunden haben.“ (Schütz in: Hermes/Sellmer, Beck’scher AEG Kommentar, 2. Aufl. (2014), Rdn. 20 zu § 21.)

Falls keine Einigung mit der Bahn in Form des Abschlusses eines Gestattungsvertrages oder einer Gestattungserklärung abgeschlossen wird oder der Eigentümer sich weigert, wird von Seiten der Bahn das Verfahren einer vorzeitigen Besitzeinweisung vor dem Regierungspräsidium eingeleitet. Wie dieses Verfahren abläuft, darüber wollen wir auch in unserer geplanten Veranstaltung informieren.

Mittlerweile liegt auch eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 9.3.2015, Aktenzeichen 5 S 302/15 zur vorzeitigen Besitzeinweisung vor. Ein von der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm betroffener Eigentümer klagte in einem sogenannten Eilverfahren gegen die vorzeitige Besitzeinweisung. Der Eigentümer wollte den Vertragsvorschlag der Bahn nur unter der Bedingung akzeptieren, dass dieser um „zur Durchführung berechtigter Schutzverlangen erforderliche Regelungen“ ergänzt wird (siehe S. 6 und 7, insbesondere S. 6, Zeile 6 und 11/12).

Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes liegt jedoch keine Einigung auf einen Gestattungsvertrag vor, wenn der Eigentümer einen Vertragsvorschlag nur unter Bedingungen akzeptiert. Solange man sich mit der Bahn nicht über alles, also auch über vom Eigentümer vorgeschlagene Ergänzungen geeinigt hat, liegt im rechtlichen Sinne kein Vertrag vor. Vielmehr hat sich damit aus Sicht des Gerichtes der Eigentümer im Sinne von § 21 Abs. 1 AEG geweigert “ …der Eisenbahn die Grundstücke zu überlassen…“ Diese Entscheidung ist zwar aus Sicht der betroffenen Eigentümer bedauerlich, muss aber bei den Vertragverhandlungen mit der Bahn berücksichtigt werden.

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StN: Tunnelbohrmaschine stand wegen nicht vorliegender Unterfahrungsrechte still

Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute (hier), dass laut Aussagen von am Bau Beteiligten die Tunnelbohrmaschine Suse im Dezember/Januar nicht wegen Justierungsarbeiten, sondern wegen fehlender Unterfahrungsrechte am Fasanenhof stillstand. Angesichts des knappen Vorlaufs, den betroffene Eigentümer am Killesberg und in Wangen beklagen und über den wir im letzten Beitrag berichtet haben, ist dieses Szenario, das sich bereits bei der Unterfahrung der Landeswasserversorgung abspielte, durchaus denkbar. Die Bahn dementiert allerdings. Nach Recherchen der StN hat das Regierungspräsidium bislang zwischen Oktober 2014 und Februar 2015 lediglich über fünf isolierte Besitzeinweisungsverfahren entschieden. Aktuell wird am Dienstag wegen eines von der Bahn beantragten Enteignungsverfahrens für ein Feldgrundstück aus dem Erbe von Rolf Deyle verhandelt.

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Anmerkungen zu den Zeitungsmeldungen über den Baufortschritt am Killesberg und in Wangen

Nach der Ferienpause möchten wir noch auf Berichte hinweisen, die in den beiden Stuttgarter Zeitungen zum Baufortschritt der Tunnel im Stuttgarter Norden (StZ) und in Wangen (StZ / StN) erschienen sind.

Danach sind beide Tunnelvortriebe weiterhin im Plan. Laut StZ konnte die knappe Unterfahrung der Bürogebäude an der Heilbronnerstraße statt den urspünglich geplanten Hebungsinjektionen mit einer anderen Vortriebstechnik ohne Gebäudeschäden durchgeführt werden. Auch seien keine Beschwerden der Büromieter während der Vortriebsarbeiten zu verzeichnen gewesen. In Wangen laufen seit der Genehmigung der Planänderung zur Tieferlegung der Tunnel wieder die Vortriebsarbeiten. Wegen des harten Felsgesteins müssen die Tunnelröhren weiter gesprengt werden, allerdings wegen des Immissionsschutzes vorläufig nur während des Tageszeitraums zwischen 7 bis 20 Uhr. Für den Aushub fallen laut StZ täglich 40 Lkw-Fuhren an, die jedoch die Anwohner nicht beeinträchtigen würden. Jedenfalls, so berichtet die StZ, seien bei der Tunnelpatin und Wangener Bezirksvorsteherin Beate Dietrich wenig Beschwerden eingegangen.

Wir möchten dazu noch auf einige Punkte hinweisen, die nicht erwähnt wurden:

  • Die Vortriebsarbeiten für die S21-Tunnel am Zwischenangriff Nord und am Zwischenangriff Wangen laufen seit etwa einem Jahr. Der Baufortschritt im Stuttgarter Norden und in Wangen fällt jedoch völlig unterschiedlich aus. „Vor der Hacke“ ist es auch bei den Stuttgart 21 trotz der zahlreichen Bohrerkundungen doch dunkel. Aktuell wurden für den Tunnel Bad Cannstatt 2.065 Meter (28% der Tunnelstrecke) und für den Tunnel Obertürkheim rund rund 352 Meter (3% der Tunnelstrecke) bergmännisch vorgetrieben. Eine Übersicht der Netzwerke über die aktuellen und vorausgegangenen Vortriebsstände seit Mai 2014 finden Sie hier.
  • Das unterirdische Ringsystem von Stuttgart 21 kann nur in Betrieb gehen, wenn alle Tunnel betriebsbereit fertig gestellt sind. Derzeit hat die Bahn für Stuttgart 21 rund 5.023 (9,35%) der insgesamt 59.000 Meter vorangetrieben, davon 3.097 bergmännisch und 2.426 Meter maschinell. Für die Fertigstellung des Rohbaus sind bei den bergmännischen Strecken noch Verschalungsarbeiten erforderlich.
  • Bald erreichen die Vortriebsarbeiten auch die Wohngebiete am Killesberg und in Wangen. Eigentümer entlang des Killesbergs klagen, dass die Bahn sehr kurzfristig auf die Eigentümer zukäme. Der auf den Informationsveranstaltungen versprochene Vorlauf von sechs Monaten würde nicht eingehalten. Für Vertragsverhandlungen verbleibe kaum Zeit. Zudem würde die Bahn innerhalb der Straßenzüge unterschiedliche Vertragsangebote machen. Einige Eigentümer erhalten einen Gestattungsvertrag, andere wegen des kurzen Zeitfensters nur eine Gestattungserklärung. Eine Eigentümerin beklagte auf einem Netzwerk-Treffen, dass die Bahn sie kurzfristig aufforderte den Gestattungsvertrag zu unterzeichnen. Die Informationsveranstaltung, auf der die Bahn die Eigentümer dazu informieren wollte, fand jedoch erst nach dem festgesetzten Termin statt. In Wangen wurden bislang trotz der anlaufenden Vortriebsarbeiten zahlreiche Eigentümer, deren Unterfahrung ansteht, noch nicht kontaktiert.
  • Mag sein, dass die Wangener Bezirksvorsteherin und Tunnelpatin Beate Dietrich wenig Beschwerden über die S21-Bauarbeiten erhalten hat. Sie erwähnte jedoch nicht, dass im November letzten Jahres 27 Wangener Bürger  eine Strafanzeige wegen der massiven Belästigungen durch die Sprengarbeiten erhoben haben. Bis heute kam keinerlei Rückmeldung seitens der Ermittlungsbehörden. Die Sprengprotokolle und die Auswertungen hält die Bahn bislang weiterhin unter Verschluss. Wir haben darüber berichtet.
  • Zwar finden die Spengungen jetzt aus immissionsschutzrechtlichen Gründen vorläufig, d.h. bis die Vortriebsarbeiten eine höhere Überdeckung erreicht haben, nur noch Montags bis Sonntags im Tageszeitraum zwischen 7 bis 20 Uhr statt. Wangener Bürger beklagen jedoch, dass die Erschütterungen durch die Sprengarbeiten wegen des harten Gesteins weiterhin deutlich spürbar seien.
  • Anwohner in der Nähe des Zwischenangriffs Wangen sind trotz einer zwischenzeitlich erfolgten aktiven Schallschutzmaßnahme weiterhin durch den Lärm, der vom Baukran ausgeht, beeinträchtigt.
  • Im StZ-Bericht ist von 40 Lkw-Fahrten pro Tag die Rede. Im Zuge der Planfeststellung und den Informationsveranstaltungen (StZ) waren noch bis zu 590 Lkw-Fahrten täglich angekündigt. Die Diskrepanz von 550 Lkw-Fahrten zwischen diesen beiden Zahlen kann jedoch nicht allein von der vorläufigen Beschränkung des Vortriebs auf den Tageszeitraum kommen. Sie deutet eher daraufhin, dass der Vortrieb am Zwischenangriff immer noch deutlich langsamer als ursprünglich geplant voran geht.
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Umwege und komplexe Bauabläufe: zum Baustart des Nesenbachdükers am 8.Juni 2015

Nach einer Pressemitteilung des Kommunikationsbüros (hier) starten die Baumaßnahmen zur Herstellung des Nesenbachdükers am 8.Juni 2015.

Die Baumaßnahme hat Auswirkungen auf die Laufwege zwischen Kernerviertel und Innenstadt. Ab dem 27.Mai 2015 wird der direkte Fußweg zwischen der U-Bahn-Haltestelle Staatsgalerie und dem Hauptbahnhof (Bonatzbau) und der Innenstadt gekappt. Diese sind nur noch über Umwege, z.B. über die Strecke Planetarium-Innenminsterium-neuer Steg, erreichbar. Wir haben bereits in unserem Beitrag „StZ: Neue Laufwege entlang der Trogbaustelle geplant“ darüber berichtet:

In diesem Zusammenhang soll noch einmal erwähnt werden, dass nach der ursprünglichen Bauplanung von 2010 der Nesenbachdüker bereits 2013 fertiggestellt an die Stadt Stuttgart übergeben werden sollte. Der Baustart zog sich anfangs wegen einer geplatzen Ausschreibung und später u.a. wegen einer von der Baufirma Züblin AG vorgeschlagenen Umplanung (verkürzter Düker in offener Bauweise statt bergmännisch im Druckluftverfahren) hin. Die Planänderung wurde schließlich im November 2014 vom Eisenbahn-Bundesamt trotz der damit verbundenen Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum genehmigt. Obwohl das EBA in seinem Bescheid wegen drohender weiterer Bauverzögerungen sofortigem Vollzug angeordnet hatte, tat sich im darauf folgenden halben Jahr – bis auf den Bau der erforderlichen Fußgängerrampe – nicht viel auf der Baustelle.

Der Nesenbachdüker ist eine „Achillesferse“ der Baumaßnahmen rund um den „Tiefbahnhof“, seinem Anfahrbereich Süd und den SSB-Bauarbeiten zur Verlegung der Haltestelle Staatsgalerie sowie der neuen SSB-Tunnel Richtung Hauptbahnhof. Die Verflechtungen dieser Baumaßnahmen mit dem Baufortschritt des in offener Bauweise zu erstellenden Nesenbachdükers werden aus der Präsentation der Bahn auf der Bezirksbeiratssitzung Mitte vom 11.März 2013 ab Seite 29ff deutlich.Hier ein Auszug (Phase 8):

Auch die Begründung des EBAs im Planänderungsbescheid auf Seite 43 für den sofortigen Vollzug zeigt die zeitlichen Abhängigkeiten auf:

… Ohne Vorliegen des Änderungsbescheides kann die Vergabe der Ausschreibung für
die Haltestelle Staatsgalerie Teil 1 nicht erfolgen, welches die Verschiebung der
Fertigstellung dieser Folgemaßnahme verursachte. Durch den verzahnten Bauablauf
der Maßnahme der Stuttgarter Straßenbahnen AG Staatsgalerie und des Tiefbahnhofs
würde dies auch zu einer Verzögerung des Bauablaufes am Tiefbahnhof
führen.

Auch die Herstellung der Bauabschnitte 21 [Trogfeld] und 8.7c [Stadtbahnverlegung Haltestelle Staatsgalerie, Achse 34 Richtung Hbf] verzögerte sich in Folge späterer Inbetriebnahme des Dükers. Dadurch verzögerte sich auch die Inbetriebnahme der neuen Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie. Davon ist wiederum der Abbruch der bestehenden Haltestelle Staatgalerie im Bauabschnitt 24 abhängig, wodurch sich
die Fertigstellung des Südkopfes verzögert.

Des Weiteren hängt auch der Bauablauf des Tiefbahnhofs direkt mit der Fertigstellung
des Dükers Nesenbach zusammen. Der Düker Nesenbach wird in offener
Bauweise unter dem Tiefbahnhof gebaut. Dies hat zur Folge, dass die Bauabschnitte
19/ 20 und 21 erst nach Fertigstellung des Dükers gebaut werden können. Dieser
weitere Zusammenhang verdeutlicht einmal mehr die Verknüpfung zwischen Düker
Nesenbach und dem Tiefbahnhof. Dadurch hat eine Verschiebung im Bauablauf des
Dükers eine direkte Verschiebung der Bauabläufe des Tiefbahnhofs zur Folge, bis
hin zur Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs…“.

Dies bedeutet:

  • Ohne die Herstellung des Dükerunterhauptes kann die Bahn mit der Herstellung der Trogbaufelder 19 und 20 für den „Tiefbahnhof“ nicht beginnen.
  • Die SSB kann die neue Haltstelle Staatsgalerie und anschließend die neuen Tunnel Richtung Charlottenplatz erst bauen, wenn die Bahn den Trogbaublock 22 hergestellt hat.
  • Erst wenn die neue SSB-Haltestelle zumindest für die Strecke zum Charlottenplatz in Betrieb genommen wurde (aktueller Zeitplan SSB: 2018), kann die Bahn die alte Haltestelle abreissen und anschließend den Trogblock 24 für den Anfahrbereich Süd bauen.
  • Erst mit zeitlich abgestimmten und eng verzahnten Bauarbeiten des Dükeroberhauptes mit den beiden neuen SSB-Tunnel Richtung Hauptbahnhof kann der Nesenbachdüker fertiggestellt werden.
  • Erst wenn der Nesenbachdüker in Betrieb genommen wurde, kann die Bahn mit den Bauarbeiten für das Trogbaufeld 21, auf dem noch der alte Nesenbachkanal verläuft, starten.

Aufgrund des bisherigen Baufortschritts und der schwierigen geologischen Verhältnisse im Stuttgarter Talgrund kann man äußerst skeptisch sein, ob die Bahn trotz des Zeitverzugs die komplexen Bauabläufe bis zur geplanten Inbetriebnahme von Stuttgart 21 Ende des Jahres 2021 realisiert. Nach dem von der Bahn auf der Bezirksbeiratssitzung Mitte im März 2013 präsentierten Zeitplan müsste der Rohbau des „Tiefbahnhofs“ bereits bis Ende 2019 fertig gestellt sein, damit anschließend noch der erforderliche Zeitraum von zwei Jahren für die eisenbahntechnische Innenausrüstung  und den Probebetrieb zur Verfügung steht.

Auch die SSB weist wiederholt daraufhin, dass sie vom Baufortschritt der Bahn bei der Herstellung des Trogbaufeldes 22 und des Nesenbachdükers abhängig sei. Wir haben bereits über die ersten Verzögerungen und ihre Auswirkungen auf die Unterbrechungen der U-Bahn-Strecken in unseren Beiträgen vom 12.11.2014 und 03.05.2015 berichtet.

Update 28.Mai: In der 14.Planänderung ist der Zeitplan für die Herstellung des Nesenbachdükers und den Rückbau des bisherigen Nesenbachkanals mit 3,5 Jahren angesetzt. Mehr Informationen zu den in der Planänderung aufgeführten einzelnen Baustufen finden Sie im Kommentar von Charly (19:31).

Update 9.Juni: Hans Heydemann von den Ingenieuren 22 hat auf der 274. Montagssdemo zum Baustart des Dükers Probleme und Gefahren kritisiert. Seine Rede können Sie hier abrufen. Die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ/StN) berichten heute über den Baustart und die auf der Montagsdemo geäußerte Kritik.

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Schaeferweltweit: Unverantwortliches Gedränge am Bauzaun!

Ein Lesehinweis. Schaeferweltweit berichtete gestern über das Chaos am Hauptbahnhof und den völlig unzureichend gesicherten Querbahnsteig:

Heute am 22.05.15 brach unter der Reisewelle in die Pfingstfeiertage am Stuttgarter Bahnhof alles zusammen. Die Bahnpolizei sah sich sogar gezwungen einzelne Bahnsteige zu sperren um Passagiere vom einsteigen abzuhalten! Das führte dazu das sich ein großes Gedränge auf dem provisorischen Querbahnsteig bildete. Wolfgang Rüter war vor Ort und dokumentierte (link). 

Skandalös empfinde ich allerdings vor allem die Gefahr in die man hier die Menschen schickt! Meiner Ansicht nach sehenden Auges den diese Art der “Baustellenabsicherung” offenbart ihre Unzulänglichkeit sogar einem Laien. Wer genau hinsieht erkennt das es bereits nur 10cm neben der Menschenmenge hinter einem schlecht verankterten und kaum gesicherten Holzzaun ca. 10m tief in den Abgrund geht!

Der Bauzaun hier ist nur direkt im Boden versenkt und NICHT verstrebt nach hinten wie es normalweise … weiterlesen: http://www.schaeferweltweit.de/unverantwortliches-gedraenge-am-bauzaun/“

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Netzwerk Killesberg wendet sich an DB Projekt wegen geplanter Güterzugverladung am Zwischenangriff Prag

Die Stuttgarter Zeitung hatte am 9.Mai (hier) darüber berichtet, dass die Bahn für den Zwischenangriff Prag eine Güterzugverladung wegen der immer noch nicht fertiggestellten Baustraßenbrücke und aus Kapazitätsgründen prüft. Allerdings so die StZ „gelte es noch offene Fragen des Lärmschutzes zu klären. Schließlich ist die nächste Wohnbebauung nicht weit entfernt.“ Diese Meldung hat das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. alarmiert, das jetzt in einem Schreiben an Peter Sturm, den Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, nachhakt. Lesen Sie hier.

Das Netzwerk Killesberg weist in seinem Brief hin, dass die Planung Güterzugverladung mit den damit verbundenen extremen Lärm‐ und Staubbelastungen in unmittelbarer Nähe von zwei Wohngebieten im Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss und zu allen bisher gemachten Zusagen der Bahn steht. So betonte der Dr. Florian Bitzer, Abschnittsleiter der Technischen Fachdienste, noch am 10.11.2014 im Bezirksbeirat Stuttgart‐Nord, dass der Abraum mit LKWs zur Logistikfläche gefahren und nicht vor dem Tunnel umgeladen wird. Nur auf der Logistikfläche sei das Trennen der Aushubsorten möglich, wie sie die Planfeststellung vorsieht. Die gleiche Aussage wurde von der Bahn noch bei der Infoladen‐Umfahrt auf der Bau‐Logistikstraße am 12.5.2015 gemacht.

Schon heute gehören die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Verladen des Erdaushubs am Zwischenangriff Prag zu den Bauaktivitäten mit den höchsten Lärmemissionen, vor allem mit sehr hohen Lärmspitzen.

Ein Blick in die beiden zum Zwischenangriff Prag veröffentlichten Lärmgutachten vom 28.11.2014 zeigt, dass bereits die nächtlichen Lkw-Verladungen am Tunnelportal nach Einschätzung  des Immissionsschutzbeauftragten sowie weiterer Gutachter nach der geltenden AVV-Baulärm wegen der hohen  Lärmspitzen nicht zulässig sind. Das Gutachten zur Bahnverladung vom 28.11.2014 (hier) anlässlich einer acht Tage vorher durchgeführten Probeverladung (hier) kommt ebenfalls zum Ergebnis, dass auch die nächtliche Güterzugverladung wegen der hohen Lärmspitzen für die nahe Wohnbebauung nicht zulässig sei. Es wurden für einen ausgewählten Immissionspunkt bis zu 70 dB(A) während der Beladung gemessen und damit + 30 dB (A) über dem geltenden Richtwert von 40 dB(A) im Zeitraum von 20 bis 7 Uhr. Nach der AVV-Baulärm sind nur Spitzenpegel von bis zu 20 dB(A) über dem nächtlichen Richtwert erlaubt. Darum heißt es auf Seite 11 des Gutachtens zur Bahnverladung:

Unverständlich ist jedoch, warum der Immissionsschutzbeauftragte Peter Fritz eine Beschränkung auf den Tagzeitraum nur empfiehlt. Bei Spitzenpegel von über + 20 dB(A) ist die Rechtslage nach der AVV-Baulärm eindeutig. Die damit verbundenen Bauarbeiten sind unzulässig. Im ähnlich gelagerten Fall, bei den Sprengungen in Wangen, hatte der Immissionsschutzbeauftragte dies auch so klar in seinem Gutachten (hier) formuliert:

Spregungen Wangen unzulaessig

Welche Lärmbelastungen eine Güterzugverladung für nahegelegenen Wohngebäude des Wartbergs und des Dornbuschs hätte, zeigt das Gutachten zur Bahnverladung vom 28.11.2014  im Anhang ab Seite 18. Abgesehen von den Lärmspitzen würden die gemittelten Lärmpegel den Richtwert der AVV-Baulärm für den Nachtzeitraum von 40 dB(A) um bis zu 17,9 dB (A) überschreiten. Das menschliche Ohr nimmt eine Steigerung um 10 dB(A) als Verdoppelung der Lautstärke wahr. Damit würde manchem Anwohner am Wartberg und am Dornbusch gegenüber dem nächtlichen Richtwert der AVV-Baulärm die doppelte bis fast vierfache Lautstärke zugemutet.

Eine Güterzugverladung am Zwischenangriff Prag ist also weder durch den Planfeststellungsbeschluss zum PFA 1.5. abgedeckt, noch ist eine Verladung am Tunnelportal aufgrund der hohen Lärmspitzen im Nachtzeitraum von 20 bis 7 Uhr nach der AVV-Baulärm zulässig. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Bahn dennoch mit dieser Planungsvariante an die Öffentlichkeit geht. Zumal sie den Anwohnern immer wieder erklärt hatte, dass eine Güterzugverladung am Tunnelportal nicht in Frage käme.

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StN: Anwohner beklagen Staubwolken

Am Montag erschien in der Innenstadtbeilage der beiden Stuttgarter Zeitungen ein Artikel (hier) über die Baulogistikstraßenführung des Infoladens e.V. für die Anwohner des Nordbahnhofviertels.

Dabei monierten die Anwohner weiterhin Lärm- und Staubbelastungen durch den Lkw-Verkehr und die schleppende Umsetzung von Verbesserungen durch die Bahn. Dazu ein Zitat aus dem Bericht der StN: „Besonders unzufrieden sind die Nachbarn immer noch mit der Umsetzungszeit: „Bei allem, worum wir bitten, dauert es mindestens ein Jahr, bis sich etwas tut“, sagte eine Anwohnerin.“

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„Odyssee“ statt Transparenz oder wie das Netzwerk Wangen/Untertürkheim versucht an Lärm- und Erschütterungsmessungen zu kommen

Die Bahn hatte im April 2014 in einer Pressemitteilung angekündigt, „alle relevanten Informationen über Immissionen, also Staub, Lärm und Erschütterungen, die aus dem Bauablauf bei Stuttgart 21 erwartet werden und tatsächlich erfolgen, erstmals allgemein zugänglich im Internet auf der Projekthomepage zu veröffentlichen“. Dass dieses Transparenzversprechen bislang nicht eingehalten wird, haben wir bereits berichtet. Heute berichten wir über die „Odyssee“ des Netzwerks Wangen/Untertürkheim, um an die Erschütterungsmessungen in Wangen für November 2014 und die Lärmmessungen für die Sonntagsarbeiten am 11.Januar 2015 in Untertürkheim heranzukommen.

Die „Odyssee“zeigt deutlich die Untätigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes als Aufsichtsbehörde. Das EBA ist nicht bereit Messgutachten von der Bahn zur Kontrolle anzufordern. Weder wenn sich Bürger – auch über die Stadt Stuttgart – über Beeinträchtigungen beschweren, noch wenn sie einen Antrag auf Einsicht nach dem Umweltinformationsgesetz stellen. Nicht einmal wenn ein Bundestagsabgeordneter nachhakt. Nicht einmal im Falle der Wangener Bürger, die eine Strafanzeige gestellt hatten und die Staatsanwaltschaft dazu ermitteln müsste.

Die Bahnvertreter versprechen dagegen im wieder Transparenz, erklären sogar vor dem Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderates, dass die Messgutachten regelmäßig an das EBA weitergeleitet werden. Doch die Bahn hält diese bislang mit verschiedenen Ausflüchten noch zurück. So sind beispielsweise die Messdaten der Sprengungen in Wangen im November 2014 bis heute noch einmal nicht von der Bahn ausgewertet und aufbereitet, obwohl 27 Wangener Bürger damals eine Strafanzeige gegen die Baufirma und den Abschnittsleiter gestellt hatten.

Das Netzwerk Wangen/ Untertürkheim hat als Konsequenz einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Jetzt kommt Bewegung in die Sache. Hier nun die bisherigen Stationen der „Odysee“ des Netzwerks Wangen/Untertürkheim:

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Grüne haken wegen Lärmschutz bei städtischen Gebäude nach + zum Stand der Lärmplanung für das Kernerviertel

Die Fraktion der Grünen im Gemeinderates der Stadt Stuttgart hat wieder eine Anfrage zum Baulärm bei Stuttgart 21 gestellt. Lesen Sie hier. Die beiden Stadträte Peter Pätzold und Clarissa Seitz fordern von der Stadtverwaltung Informationen, wie es bei den städtischen Gebäuden um den aktiven und passiven Lärmschutz bei Stuttgart 21 bestellt ist.

So heißt es in ihrer Anfrage „…Auch die Stadtverwaltung ist von den Lärmeinwirkungen durch die Baustelle betroffen, hat sie doch in den betroffenen Gebieten auch Immobilien, wie z.B. die Notunterkunft für Jugendliche in der Kernerstr. 36 oder das Planetarium, die sich in einer sehr lärmexponierten  Lage befinden. Die Stadt als Eigentümerin der Immobilien muss hier die Ansprüche auf ausreichenden Lärmschutz im Sinne ihrer Mieter oder auch der eigenen dort arbeitenden Beschäftigten einfordern…“

Zumal die Bahn 2013 nur eine unzureichende Lärmplanung für das Kernerviertel vorgelegt hatte, auf deren Basis die passiven Lärmschutzmaßnahmen ausgelegt bzw. zum Teil Schallschutzfenster eingebaut wurden. Erst nach Kritik des Netzwerks Kernerviertel, das auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte, legte der Gutachter der Bahn im Dezember 2014 ein neues abschnittsübergreifendes schalltechnisches Detailgutachten für die Innenstadt vor, das u.a. erstmals auch die wohnnahen Bauarbeiten am Baufeld 25 berücksichtigte.  Wir haben darüber mehrfach berichtet. Dabei zeigte sich, dass der Schallschutz für die nahgelegenen Gebäude zum Teil zu niedrig ausgelegt war. Gegenüber einem Eigentümer aus dem Kernerviertel erwähnte ein Mitarbeiter der ARGE Schallschutz, dass in der Nachbarschaft bereits eingebaute Schallschutzfenster ausgetauscht werden müssen, weil diese zu niedrig ausgelegt sind.

Doch dabei bleibt es nicht. Die Bahn hatte im letzten Schreiben an das Netzwerk Kernerviertel angekündigt, dass die Lärmplanung nochmals aktualisiert wird. Wir haben darüber berichtet. Die Lärmbelastungen durch die Bauarbeiten der SSB und des Nesenbachdükers, bei denen umfangreiche Bohrpfahlsetzungen erforderlich sind, sind bisher nur mit einem pauschalen Lärmwert aus der Planfeststellung berücksichtigt und sollen detaillierter geplant werden. Und der Baulärm der Presslufthämmer durch den Abriss der „Spindel“, dem bisherigen Zugang zur Stadtbahnhaltsstelle „Staatsgalerie“, ist noch gar nicht berücksichtigt.

Allerdings gibt die Bahn diese Informationen, dass sie entgegen den Auflagen der Planfeststellung immer nur scheibchenweise eine „umfassende“ Lärmplanung erstellt, nicht an die betroffenen Eigentümer weiter. Dem Netzwerk Kernerviertel ist der Fall eines Eigentümers bekannt, dem die Bahn für die Schallschutzmaßnahmen einen Vertrag vorlegte, in dem er im Gegenzug auf weitere Ansprüche verzichten sollte. Dass der Gutachter der Bahn mittlerweile höhere Lärmpegel prognostiziert hatte, darüber wurde der Eigentümer jedoch nicht informiert.

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Güterzugverladung am Wartberg ? Bahn will Logistikkonzept am Zwischenangriff Prag ändern

Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe (hier) darüber, dass die Bahn jetzt Baustellenführungen anbieten will und Veränderungen am Logistik Konzept plant, die Stuttgart-Norden betreffen.

Feststeht, dass , dass „der Tunnel von der City Richtung Bad Cannstatt nur zu einem kurzen Teil von der Baugrube an der Jägerstraße in der Innenstadt aus gegraben wird. Stattdessen arbeiten sich die Mineure deutlich länger von einer Baustelle am Nordbahnhof aus in Richtung Hauptbahnhof vor. Das anfallende Erdreich wird durch die Tunnelröhren zum Nordbahnhof gefahren, wo es auf Zügen zum Abtransport landet. Das spare 40 000 Lastwagenfahrten über das oberirdische Baustraßennetz, erklärt Manfred Leger.“

Weniger Lkws auf der Baustraße C sind sicherlich zu begrüßen. Allerdings sollte die weitere Meldung die Anwohner am Wartberg sehr hellhörig machen. Die Baustraßenanbindung zur Logistikfläche ist nicht hergestellt. Jetzt stehen Überlegungen im Raum, dass die Bahn statt einer Lkw-Verladung den Einsatz von Güterzügen in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes plant. Fragen des Lärmschutzes müssen noch vorher geklärt werden:

„Dabei tüftelt die Bahn weiter an Details ihres Logistikkonzepts. Fest steht dabei mittlerweile, Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Konzept zeichnen sich auch beim Bau der Röhren von Feuerbach zum Hauptbahnhof ab. Für diesen Tunnel hat die Bahn eine Baustelle am Pragtunnel eingerichtet, deren Anschluss ans Baustraßennetz noch nicht vollendet ist. Nun prüfen die S-21-Bauer, ob sich die Erdmassen nicht direkt vor Ort auf die Schiene umladen lassen, statt sie erst per Lastwagen auf die Logistikfläche am Nordbahnhof zu karren. Allerdings gelte es noch offene Fragen des Lärmschutzes zu klären. Schließlich ist die nächste Wohnbebauung nicht weit entfernt.“

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59 Tunnelkilometer im Rohbau fertig bis 2019 – wie realistisch ist der Zeitplan von Stuttgart 21?

Diese Woche fand die knappe zweistündige Anhörung zu Stuttgart 21 vor dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages statt, zu der insgesamt sechs Sachverständige geladen waren. Schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung haben nur die beiden von den Oppositionsparteien, den Grünen und der Linken, benannten Kritiker, Matthias Lieb (VCD) und Arno Luik (Stern) vorgelegt. Von den Spitzenvertretern der Bahn sind entgegen den Gepflogenheiten keinerlei schriftliche Vorberichte zu den Fragen gekommen. Die Fraktion der CDU hat eine öffentliche Übertragung der Sitzung verhindert. Die Pressemitteilung des Bundestages vermeldete als Fazit, dass Stuttgart 21 auch nach dem Baubeginn weiterhin „umstritten“ sei. Die Stuttgarter Zeitung (StZ 1 / StZ 2), die Stuttgarter Nachrichten (StN 1 / StN 2), der Stern (hier) berichteten über die Sitzung.  Wie zu erwarten, wurden von Seiten der Bahn alle Kritikpunkte zur Leistungsfähigkeit, zum Brandschutz, zu  Sicherheitsfragen sowie zu den Termin- und Kostenplänen beiseite gewischt.

Ist der Zeitplan der Bahn für Stuttgart 21 realistisch ?

So schreibt die StZ: „Kefer trat der Vermutung entgegen, der auf eine Inbetriebnahme im Jahr 2021 ausgelegte Zeitplan sei jetzt schon nicht mehr zu halten. „Das klappt, wenn wir pro Monat in Stuttgart einen Kilometer Tunnel bauen.“ Die bisherigen Vortriebs-leistungen lägen noch über dieser Zielvorgabe.“  Und laut der StN versprach Volker Kefer, dass der Rohbau von Stuttgart 21 bis 2019 fertig sein werde.

Doch ist dieser Zeitplan tatsächlich realistisch? Man fühlt sich an die Schlichtung erinnert, als der Bahnvorstand auf einem Schmierzettel überschlägig eine Kostenberechnung pro Tunnelkilometer machte. Nachrechnen ist da nicht verkehrt.

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Feinstaub macht krank – BI Neckartor auf der 270. Montagsdemo

Auf der 270. Montagsdemo sprach Heidrun Ewe von der Bürgerinitiative Neckartor  über das jahrelange Versagen der Politik bei der Reduzierung der Feinstaubbelastung im Stuttgarter Talkessel, den blauen Brief aus Brüssel und die drohenden zusätzlichen Belastungen durch den jahrelangen Baustellenbetrieb von Stuttgart 21. Den Text mit vielen Links und das Video ihrer Rede finden Sie auf der Webseite der BI Neckartor.

Über die Belastung durch die Lkw-Kolonnen, das Schreiben der Netzwerke an die Stadt Stuttgart und die Reaktion der politisch Verantwortlichen auf den Blauen Brief aus Brüsselhaben wir in den Beiträgen „Blauer Brief der EU wegen Feinstaubüberschreitungen und Stuttgart 21″ , „Blauer Brief aus Brüssel: Netzwerke wenden sich an OB wegen Luftbelastung durch jahrelangen Baustellenverkehr bei S 21“ und „Mit Elektrotaxis und Freiwilligkeit gegen Grenzwertüberschreitungen beim Feinstaub“ berichtet.

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15 statt 9 Monate: U 1, U2 und U4 Richtung Charlottenplatz wird noch länger als geplant unterbrochen

Auch die Stuttgarter Zeitung (hier) hat einen Artikel über die letzte Bezirksbeiratssitzung in Bad Cannstatt herausgebracht, in der SSB-Vertreter über die Auswirkungen der Verlegung der Haltestelle Staatsgalerie berichteten. Neu ist die Information, dass die Sperrung der U-Bahn-Strecke Richtung Charlottenplatz in der ersten Phase jetzt 15 Monate betragen wird:

Nach den bisherigen Vorarbeiten sollen nun im Mai 2015 die Arbeiten für den Umbau der Haltestelle Staatsgalerie beginnen. Von Ende Mai 2016 bis Ende August 2017 soll die Strecke zum Charlottenplatz unterbrochen werden, danach der Tunnel zum Hauptbahnhof. 2018 geht laut Planung der SSB die neue Haltestelle Staatsgalerie in Betrieb. 2019 sollen die Bauarbeiten endgültig abgeschlossen sein.

Noch vor einem Jahr berichtete die StZ (hier) über eine neunmonatige Sperrung, die allerdings vom Fortgang der Bauarbeiten der Bahn für Trog- und Kanalbau abhänge:

„Arnold bestätigte auch, dass mit den Bauarbeiten für die neue Haltestelle noch in diesem Jahr begonnen werden soll. Erst vom zweiten Halbjahr 2016 an sei dann aber die Linienführung betroffen. Nach heutigem Planungsstand würden ab Mitte 2016 die Stadtbahnlinien U 1, U 2 und U 4 für rund neun Monate nicht zwischen Staatsgalerie und Charlottenplatz fahren können und über den Hauptbahnhof umgeleitet. Diese Umleitung wird vermutlich im Frühjahr 2017 aufgehoben, der genaue Zeitpunkt hängt vom Fortgang der Bauarbeiten ab. Danach werden die Linien U 9 und U 14 den Abschnitt zwischen Staatsgalerie und Hauptbahnhof nicht befahren können und andere Strecke bedienen. Dies werde rund zwei Jahre dauern.“

Damit wirken sich die Bauverzögerungen der Bahn beim Trogbaufeld 22 unmittelbar auf den Zeitplan der SSB aus. Über diese Abhängigkeiten hatten wir bereits in unserem Beitrag „Start der Vorbereitungsarbeiten zur Verlegung der SSB-Haltestelle Staatsgalerie – Bauverzögerungen absehbar“ berichtet. Die Verlängerung des Zeitraums der Liniensperrung und Umleitungen um ein weiteres halbes Jahr, ist neu und wurde nicht im StZ-Beitrag erwähnt.

Dass die Baumaßnahme zur Verlegung der Haltestelle Staatsgalerie -wie jetzt berichtet – bis Ende 2019 fertig sein wird , ist mehr als eine optimistische Planung der SSB. Die Phase II, in der dann die Strecke Richtung Hauptbahnhof unterbrochen sein wird, wurde mit mindestens 2 Jahren angesetzt. Die SSB-Bauarbeiten sind in diesem Abschnitt abhängig und eng verzahnt vom Fortgang der Bauarbeiten der Bahn zur Herstellung des technisch aufwendigen Nesenbachdükers.  Auch hier sind – wenn die Bahn so weiter agiert-  Bauverzögerungen und damit ggf. längere Sperrungen auf der U-Bahn-Strecke Richtung Hauptbahnhof als zwei Jahre absehbar.

Dass hier die SSB ihrem Baupartner Bahn misstraut, darauf hat bereits Cam21 (hier) in ihrem Bericht zur Bezirksbeiratssitzung hingewiesen. Ursprünglich war nach der Planfeststellung nur eine Sperrung von 14 Tagen (!) vorgesehen. Die SSB sieht jetzt die Verantwortung für die jetzt mehr als 3 1/4 jährige Linienunterbrechungen und Streckenumleitungen ihres Netzes ausschließlich bei der Bahn. Allerdings erklärte noch ein SSB-Vertreter im Januar 2014 bei einer Präsentation im Bezirksbeitrat Mitte auf Nachfrage der SÖS-Bezirksbeirätin Rita Krattenmacher, dass die genannten 14 Tage aus der Planfeststellung weniger auf Basis einer konkreten Bauplanung als auf der unternehmerischen Vorgabe der SSB beruhten. Hier wurden also im Zuge der Planfeststellung bewusst die Komplexität der Bauarbeiten und die Beeinträchtigungen der Verlegung einer Stadtbahnhaltsstelle und eines Stammastes mit fünf U-Bahnlinien ausgeklammert.

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Moderate Töne der Bahn auf der Infoveranstaltung in Kirchheim

Hin und wieder lohnt sich ein Blick über den Stuttgarter Kessel auf die Berichterstattung zum Bau der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm. Diese Woche stellte die Bahn in Kirchheim (Teck) ihre dort geplanten  Bauarbeiten für die Neubaustrecke bzw. den Albvorlandtunnel vor. Der Teckbote (hier) berichtete darüber. Zumindest nach dieser Berichterstattung scheinen die Bahnvertreter mit deutlich moderateren Tönen gegenüber den dort Betroffenen aufzutreten. Dem Kommentar zufolge bietet die Bahn von vorneherein lärmgeplagten Anwohnern in Kirchheim die Hotelunterbringung in Aussicht. Es gäbe dafür auch ein Budget. Angeblich stünden auch Budgets für eine Entschädigung von eventuell eintretenden Gebäudeschäden bereit. Ach ja, und eine eigene (!) Informationsveranstaltung für das Förderband  ist den Kirchheimern auch in Aussicht gestellt worden.

Im Gegensatz zur Neubaustrecke Stuttgart-Ulm, die Teil des Bundesverkehrswegeplans ist, läuft es bei Stuttgart 21, einem eigenwirtschaftlichen Projekt der Deutschen Bahn, bislang anderes ab. Auf der letzte Woche stattgefundenen Informationsveranstaltung für die Anwohner des Kernerviertels beispielsweise erwähnten die Bahnvertreter trotz der jahrelangen belastenden Bauarbeiten nicht einmal das Wort „Hotelunterbringung“, obwohl Betroffene nach den Planfeststellungsbeschlüssen darauf gegebenenfalls einen Anspruch hätten. Lärm- und Erschütterungsprognosen der Trogbauarbeiten, die zum Teil  unmittelbar neben den Häusern stattfinden, waren ebenfalls kein Thema. Und zum 24-Stundenbetrieb des Förderbandes an der Rettungszufahrt am Wagenburgtunnel wurden die Anwohner mit knappen Informationen abgespeist. Keine Information, wann das seit Juli 2014 aufgebaute Förderband in Betrieb gehen soll. Die Lärmmessungen beim Testbetrieb mit einer Linien-Schallleistung von 76 dB(A) fanden mit feinkörnigem Material statt. Auf Nachfrage musste die Bahn einräumen, dass jedoch Steinbrocken bis zu einer Kantenlänge von 30 cm transportiert werden. Größere Brocken sollen durch einen vorgelagerten Steinbrecher zerkleinert werden. Über die zusätzliche Lärmbelastung dieser Maschine kam keine Information. Der Steinbrecher soll erst noch getestet bzw. im Hinblick auf den Immissionsschutz frei gegeben werden. Und auf die Frage des Netzwerks Kernerviertel, ob das Förderband neben der Metalleinhausung überhaupt noch eine schallisolierende Innenverkleidung besitzt, konnten die Bahnvertreter auf dem Podium keine Antwort geben.

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Cam21: Bezirksrathaus Bad Cannstatt – Nichts Neues von der SSB?

Cam21 hat einen lesenswerten Kommentar (hier) zur gestrigen Bezirksbeiratsitzung in Bad Cannstatt veröffentlicht, auf der Vertreter der SSB über die Auswirkungen der Streckenunterbrechungen durch den Umbau der Haltestelle Staatsgalerie auf den Stadtbezirk informieren sollten. Ein Auszug daraus:

„Der Zeitplan für die Fertigstellung der Maßnahme [Verlegung Haltestelle Staatsgalerie] steht auf extrem tönernen Füssen, ist maßgeblich vom Baufortschritt der Bahn mit dem Tiefbahnhofstrog abhängig und kann somit schnell zur Makkulatur werden. Die SSB betont zwar, dass Ihre geplante Bauzeit von 4,5 Jahren immer noch als Gesamtbauzeit Gültigkeit habe, weisst aber gleichzeitig auf die Risiken wegen den Abhängigkeiten zu den S21 Bauarbeiten hin. Termine werden nur sehr zögerlicher und unter Vorbehalt kommuniziert. Verbindlich will man sich schon gar nicht äussern. Vertrauen zum Umsetzungs-Partner Bahn sieht wohl anders aus.

Die SSB begründet die Fehlannahme, dass die Linienunterbrechung während der Bauzeit von ursprünglich 14 Tagen (festgeschrieben in den Planfeststellungsunterlagen) auf nun 3 Jahre angewachsen ist, mit der schlechten Planung der Bahn AG. Wenn man dieser Begründung folgt, stellt sich allerdings die Frage, wieso man diese nicht ganz so kleine Nebensächlichkeit der SSB geradezu aus der Nase ziehen musste, und wieso die Öffentlichkeit nicht schon viel früher darüber informiert wurde…“

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StZ: EBA genehmigt Fluchttreppenhäuser / Stern: „Man konstruiert eine Katastrophe“

Die Stuttgarter Zeitung berichtete gestern darüber (hier), dass das Eisenbahn-Bundesamt die Planänderung zu den zusätzlichen Fluchttreppenhäuser, eine Vorraussetzung für den Weiterbau am „Tiefbahnhof“-Trog, jetzt offiziell genehmigt hat. Allerdings ist das Brandschutzkonzept für die Tunnel und die Entrauchungsbauwerke weiterhin vom EBA noch nicht abgesegnet.

Als wäre dies zeitlich abgestimmt, ist heute nach langer Pause im Stern wieder ein kritischer Beitrag (hier) von Arno Luik zu den ungelösten Sicherheitsfragen und dem schleppenden Baufortschritt bei Stuttgart 21 erschienen. Arno Luik wird übrigens auch als einer der Sachverständigen an der nur knapp zweistündigen parlamentarischen Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages zu Stuttgart 21 teilnehmen und dort zusammen mit Matthias Lieb vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) für die beiden Oppositionsparteien die ungelösten Probleme von Stuttgart 21 anreissen. Mehr dazu im neuesten Beitrag (hier) von Kontext.

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StZ: Stadt und Bahn einig bei Baustellenzufahrt

Die Stuttgarter Zeitung berichtet (hier) heute, dass Bahn und Stadt sich über eine Autobahnzufahrt zum Filderportal geeinigt haben. Die Lkws sollen zumindest bei der Anfahrt – darunter auch zur Anlieferungen der Tübbinge- nicht mehr durch das Gewerbegebiet auf dem Fasanenhof rollen.

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Nicht zu überhören: Vortriebsarbeiten in Wangen mit Sprengungen wieder angelaufen – EBA genehmigt Tieferlegung der Tunnel zwischen Gablenberg und Obertürkheim

Matthias Breidenstein, der Abschnittsleiter der bergmännischen Strecken des PFA 1.2. und 1.6a, hatte es letzten Mittwoch auf der Anwohnerveranstaltung schon angekündigt. Nach mehr als 2 1/2 Monaten Baustopp sind die Tunnelvortriebsarbeiten in Wangen in der Ost-Röhre Richtung Hauptbahnhof wieder angelaufen. Für viele Wangener Anwohner rund um den Zwischenangriff war der Start der unterirdischen Bauarbeiten mit den unterirdischen Sprengarbeiten nicht zu überhören.

Der Baustart hängt damit zusammen, dass diese Woche laut einer Pressemitteilung der Bahn (hier) das Eisenbahn-Bundesamt die Tieferlegung der Tunnel um 4 Meter zwischen Gablenberg und Obertürkheim genehmigt hat. Laut Pressemitteilung werden „durch die Tieferlegung keine negativen Betroffenheiten ausgelöst und bestehende eher vermindert. Aufgrund der unveränderten Linienführung kommt es auch zu keinen Veränderungen beim Grunderwerb.“ Den Genehmigungsbescheid der 5.Planänderung finden Sie unter der Webseite des EBAs (hier).

Die Planänderung war erforderlich, da die Baufirmen bei bereits bei den ersten Vortriebsarbeiten auf deutlich mehr Grundwasser als geplant gestoßen sind. Diese baulichen Probleme treten ausgerechnet in einem Gebiet auf, das nach Aussage der Bahn im Vorfeld sehr gut geologisch untersucht wurde. Mehr dazu im Beitrag vom 13.August 2014 und 21.Febuar 2015. Absurderweise verweit das EBA in seinem Bescheid weiterhin auf die übereinstimmenden Grundwassermodelle der Bahn und des Prüfmodells, auch wenn beide mit ihren Prognosen zum Grundwasservorkommen völlig daneben lagen.

Aktuell sind 66 Meter bzw. 2 % der geplanten Tunnelstrecke vom Zwischenangriff Wangen vorangetrieben. Eine Übersicht der Netzwerke mit dem aktuellen und den vorangegangenen Tunnelvortriebsständen und den durchschnittlichen täglichen Vortrieb finden Sie hier. Zum 27.April waren rund 4,3 Kilometer der 59 Kilometer und damit 7,3 % der Gesamttunnelstrecke vorgetrieben.

Update: Auch der SWR (hier) und die Stuttgarter Zeitung (hier) haben darüber berichtet. Der SWR hat allerdings die Aussage in der Pressemitteilung, dass durch die Tieferlegung  hinsichtlich des Heilquellen- und Mineralwasserschutzes keine negativen Auswirkungen erwartet werden, inhaltlich umgedreht. So schreibt der SWR ohne Angaben einer Begründung von „positiven Effekten„, die „dadurch erwartet werden„.

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Zum heutigen Tag des Lärms: Baulärm bei Stuttgart 21 ohne behördliche Aufsicht

Heute jährt sich der Tag gegen Lärm zum 18. Mal. Darauf macht die Staatssekretärin im Verkehrsministerium und Lärmschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Gisela Splett, in einer Pressemitteilung (hier) aufmerksam. In einer Beilage (hier) findet sich u.a. auch ein Interview mit ihr und ab Seite 20 Beiträge zum Baustellenlärm.

Auf das Großprojekt Stuttgart 21 wird dabei kurz eingegangen und die Möglichkeiten, die zum aktiven Lärmschutz beitragen können. Unter anderem wird auch auf die aufblasbare mobile Lärmschutzwände hingewiesen, die hier an der Universität Stuttgart entwickelt wurden und die bei  anderen Bahnbaustellen bereits im Einsatz sind. Doch die Anwohner müssen die Bahn „zum Jagen tragen“.  Ein Beispiel: erst nachdem das Netzwerk Kernerviertel sich in einem Schreiben an die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH gewandt hatte, und den Einsatz von mobilen Lärmschutzwänden für das Baufeld 25 in unmittelbarer Nähe der Wohnhäuser gefordert hat, signalisiert die Bahn darüber nachzudenken. Bislang hatte der langjährige Gutachter, der zugleich als unabhängiger Immissionschutzbeauftragter fungieren soll, einen Einsatz von aktiven Schallschutzmaßnahmen beim Trogbau als nicht realisierbar eingeschätzt.  Ein weiteres Beispiel: auch bei Rückwärtspipser mussten die Anwohner die Bahn „auf die Sprünge helfen“, dass diese nicht verpflichtend, sondern durch optische Systeme ersetzbar sind.

Von daher trifft die Antwort von Gisela Splett im Interview auf die Frage: Ein zunehm- endes Problem wird der Baustellenlärm. Was kann dagegen getan werden? zu : „Die Regelungen für die Baustellen sind relativ alt. Baustellen sind privilegiert. Für eine  normale Baustelle, etwa wenn an einem Tag die Kanalisation aufgemacht wird und am nächsten wieder zu, ist das auch in Ordnung. Aber dieselben Regelungen gelten auch für Großbaustellen. Da muss meiner Meinung deutlich mehr gemacht werden. Das Wissen über die Möglichkeiten ist im Grunde vorhanden. Sie reichen vom Einsatz lärmarmer Maschinen über die Baustellenlogistik, Zeitfenster, in denen bestimmte laute Arbeiten erledigt werden bis hin zum Aufstellen von temporären Lärmschutzwänden. Aber man ist, wenn es um die konkreten Planungen geht, doch immer wieder erstaunt, dass das Wissen nicht präsent ist. Wie in allen anderen Bereichen gilt auch für den Baustellen- lärm, dass der Lärmschutz von vornherein in die Planungen einbezogen werden muss. Denn wenn der Lärm erstmal da ist, bekommt man ihn nur noch schlecht wieder weg.

Diese Erfahrungen haben die Anwohner der Stuttgart 21-Baustellen auch machen müssen. Allerdings stehen sie der Bauherrin Bahn mit ihren Forderungen nach Einhaltung der Auflagen aus den Planfeststellungsbeschlüssen, wie z.B. umfassende Lärmplanungen und mehr aktivem Lärmschutz, ohne behördliche Unterstützung gegenüber. Wir haben vielfach darüber berichtet, dass das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde weder das Interesse noch die Personalkapazität hat, sich um den Baulärm bei Stuttgart 21 zu kümmern. Die Aufsichtsbehörde wird ihrer Aufgabe, die Einhaltung der Schutzauflagen aus den Planfeststellungsbescheiden zu überwachen, nicht im Mindesten gerecht. Weder werden rudimentäre Lärmplanungen geprüft und bemängelt, noch weitere aktive Schutzmaßnahmen für die Anwohner eingefordert, noch entscheidet das EBA über aktive und passive Schutzmaßnahmen, noch fordert das EBA von der Bahn regelmäßig zur Kontrolle die Messberichte ein.  Auch die Stadt Stuttgart lässt ihre Bürger in Sachen Lärmschutz allein und verweist auf die formale Nicht-Zuständigkeit. Und das Infobündnis Zukunft Schiene hatte sich im Januar mit seinem Anliegen, der Petition an den Deutschen Bundestag,  auch an Frau Dr. Splett als Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung gewandt. Bis heute leider ohne Reaktion.

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Frank Schweizer auf der 269. Montagsdemo

Frank Schweizer, Sprecher des Netzwerks Kernerviertel sprach auf der 269. Montagsdemonstration über den unrealistischen Zeitplan der Bauarbeiten von Stuttgart 21, den Baulärm, die unbeantworteten Fragen auf der Informationsveranstaltung und die Vorschläge der Netzwerke im Bügerhaushalt nach einem Ombudsbüro für Anwohner von Großbaustellen und zur Streichung des städtischen Beitrags zur Werbung für Stuttgart 21. Seinen Redetext finden Sie hier. Das Video seiner Rede ist auf Cam21 (hier) ab Minute 38 abrufbar.

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Präsentation zur Informationsveranstaltung Feuerbach ist im Netz abrufbar

Information für die Anwohner und Eigentümer in Stuttgart-Feuerbach: Die Folien der Präsentationen, die letzten Dienstag auf der Anwohnerveranstaltung über die geplanten S21-Baumaßnahmen vorgestellt wurden, sind mittlerweile im Internet (hier) abrufbar. Im letzten Teil sind die von den Tunnel in Feuerbach zu unterfahrenden Gebäude abgebildet.

Die beiden Stuttgarter Zeitungen haben am Freitag in ihren Innenstadtbeilagen darüber ausführlich berichtet. Leider ist der Beitrag „Ein Tunnel, ein Trog und drei neue Brücken“ noch nicht auf die Webseiten der Stuttgarter Zeitungen eingestellt.

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StZ: Mineralwasser im Keller – Grüne und SÖS im Bezirksbeirat Bad Cannstatt haken nach

Ein Hinweis auf einen Bericht (hier) der Stuttgarter Zeitung: „In einem Wohnhaus im Veielbrunnen sprudelt Mineralwasser ungehindert in den Keller. Erste Vermutungen werden laut, dass das Eindringen des Wassers mit den Bauarbeiten im Stadtteil zu tun haben könnte. Die Bad Cannstatter Grünen sowie SÖS-Linke-Plus fordern, dass die Stadt Antworten gibt.“ Die Anträge der Fraktion der Grünen und der SÖS werden in der Bezirksbeiratssitzung im Bad Cannstatter Rathaus am Mittwoch, den 29.April, ab 18 Uhr behandelt.

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Déjà-vus, Nebelkerzen und unbeantwortete Fragen – zur Informationsveranstaltung für die Anwohner des Kernerviertels

Letzten Mittwoch fand die Informationsveranstaltung für die Anwohner des Kernerviertels vor mehr als 200 Zuhörern im großen Saal des Rathauses  statt, zu der die Bürgerbeauftragte Alice Kaiser und Veronika Kienzle, die Bezirksvorsteherin von Stuttgart Mitte, eingeladen hatten. Die Stuttgarter Zeitung (hier) berichtete darüber.

Das Netzwerk Kernerviertel hatte der Bürgerbeauftragten im Vorfeld der Veranstaltung empfohlen, dass nur die Bauarbeiten des nächsten Jahres vorgestellt werden. Damit sollte mehr Zeit für Fragen übrig bleiben. Da die Bahn mit ihren Baumaßnahmen sowohl im Trog- als auch im Tunnelbau um mehr als ein Jahr hinterherhinkt und die SSB-Arbeiten vom Baufortschritt der Bahn abhängig sind, wurden ausschließlich Baumaßnahmen vorgestellt, die bereits schon bei den letzten Veranstaltungen im April und  Juni 2014 angekündigt waren. Daher bietete die Veranstaltung für viele Anwohner des Kernerviertels sicherlich ein Déjà-vu-Erlebnis. Erneut waren sämtliche Ton- und Bildaufnahmen untersagt. Die auf der Veranstaltung präsentierten Folien sind im Internet (Tiefbahnhof / Fildertunnel / SSB) abrufbar. Wir möchten einen Überblick über die auf der Veranstaltung vorgestellten Baumaßnahmen geben:

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Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH antwortet Netzwerk Kernerviertel wegen unzureichendem Lärmschutz

Wir haben vor kurzem darüber berichtet (hier), dass sich das Netzwerk Kernerviertel in einem Schreiben (hier) an Peter Sturm, Vorstand der Projektbau Stuttgart-Ulm GmbH, gewandt hatte. Aus Sicht des Netzwerks  sind weiterhin die Anwohner des Kernerviertels nur unzureichend vor dem zu erwartenden jahrelangen Baulärm geschützt. Jetzt traf gestern, kurz vor der Informationsveranstaltung im Rathaus ein umfangreiches Antwortschreiben ein. Lesen Sie hier. Die Bahn ist in einigen Punkten auf die Forderungen des Netzwerks einen Schritt zugegangen:

  • Aktualisierung der Lärmplanung: Das zuletzt im Dezember auf die Kritik des Netzwerks Kernerviertel  erstellte schalltechnische Detailgutachten für die Bauarbeiten rund um den Hauptbahnhof und im Kernerviertel soll „weiter fortgeschrieben“ werden. Anstatt der bisher grob abgeschätzten Werte kündigte die Bahn eine differenzierte Einbeziehung  des Lärms der SSB- Umbaumaßnahmen zur Verlegung der Haltestelle Staatsgalerie und des Nesenbachdükers auf Basis der aktuellen Ausführungsplanung an. Das Netzwerk hatte seit langem darauf hingewiesen, dass nach den Auflagen der Planfeststellung die Lärmplanung auf Basis einer umfassenden  Ausführungsplanung erstellt werden muss. Die Bahn liefert eine umfassende Lärmplanung jedoch mit dem Hinweis auf „Fortschreibung“ nur scheibchenweise ab.  Passive Schallschutzmaßnahmen bzw. Schallschutzfenster, die auf den unzureichenden vorherigen Lärmprognosen ausgelegt waren, können dabei schon zu niedrig dimensioniert sein.
  • Fehlende Detailberechnung: Die Bahn zieht zumindest bei der Fortschreibung des Detailgutachtens eine Veröffentlichung einer Detailberechnung für einen Immissionspunkt im Kernerviertel „in Erwägung“. Im aktuellen Gutachten können die für das Kernerviertel ermittelten Lärmprognosen mangels fehlendem Zahlenwerk nicht im Detail nachvollzogen werden.
  • Fehlende Schallausbreitungskarten: Die Argumentation der Bahn ist zwar nicht nachvollziehbar, aber das nächste schalltechnische Detailgutachten soll wieder eine Schallausbreitungskarte des Kernerviertels enthalten. In dieser wären dann die errechneten Lärmpegel nicht nur für die wenigen ausgewählten Immissionspunkte bzw. Gebäude, sondern für den gesamte Viertel als Schaubild grob ablesbar.
  • Aktive Schallschutzmaßnahmen für das Kernerviertel:  Die Bahn will jetzt die Forderung des Netzwerks nach aktiven Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. mobile Schallschutzwände, für das Baufeld 25 entlang der Sängerstraße prüfen. Bislang hatte der langjährige Gutachter, der zugleich als Immissionschutzbeauftragter fungiert, einen Einsatz von aktiven Schallschutzmaßnahmen beim Trogbau als nicht realisierbar eingeschätzt.
  • Veröffentlichung der Gutachten zum passivem Schallschutz: Bislang sind die Gutachten zum passivem Schallschutz, aus denen sowohl das zugrundegelgte Lärmszenario als auch der Anspruch für die Gebäude/Fassaden für das Kernerviertel erkennbar sind, unter Verschluss. Jetzt will die Bahn zumindest „Auszüge“ veröffentlichen. Abzuwarten bleibt, welche Informationen diese enthalten.
  • Messkonzepte Schall: Der Immissionsschutzbeauftragte wird – entgegen der anderslautenden Formulierung im Messkonzept für den Trogbau auf S.12 – eine Mittelung der Messwerte einschließlich des Sams- und Sonntages nicht vornehmen.
  • Veröffentlichung Messberichte: Entgegen ihrer Zusage hat die Bahn auf ihrer Internetseite seit Mitte November, als die SSB-Tiefbauarbeiten starteten, keinen einzigen Messbericht für das Kernerviertel veröffentlicht. Die Bahn sagt jetzt eine Veröffentlichung der zwischenzeitlich erfolgten Berichte zu.

Allerdings sind folgende Kritikpunkte des Netzwerks Kernerviertel weiterhin nicht ausgeräumt:

  • Unrealistische Lärmplanung Trogbau: Die Bahn hält weiterhin die Erstellung der Lärmplanung für den Trogbau auf Basis der geplanten Bauzeiträume nicht für erforderlich. Es gäbe keine Eigentümer im Kernerviertel, denen wegen Nichterreichung des Schwellenwertes von 2-Monaten der Anspruch auf passiven Schallschutz versagt wäre.  Dennoch ist es unverständlich, warum der Gutachter der Bahn mit viel zu kurzen Bauzeiträumen operiert.
  • Fehlende Transparenz bei der Bautaktung: Aus dem Gutachten ist ebenfalls weiterhin nicht erkennbar,  welche Bauarbeiten parallel zum Baufeld 25 in den anderen Trogfeldern laufen.  Demenstprechend kann die Aussage im Antwortschreiben, dass die Schallleistung von nur 70 dB(A) pro qm für die parallel stattfindenden Bauarbeiten an anderen Trogbaustellen realistisch sei, nicht nachvollzogen werden. Die Bahn hat angekündigt, dass der Zeitverzug von mindestens einem Jahr beim Trogbau aufgeholt werden soll. Um so wichtiger ist es, dass die Lärmplanung auf dem aktuell geplanten Baugeschehen beruht.
  • Unrealistische Tagesbau- und Maschineneinsatzzeiten: Die Bahn kann nach dem Planfeststellungsbeschluss 1.1. für die Herstellung des Trogs zwischen 7 und 20 Uhr, d.h. 13 Stunden arbeiten. Dennoch ist die Lärmplanung des schalltechnischen Detailgutachtens nur auf jeweils maximal 8 Stunden und damit nach der AVV-Baulärm mit Pegelabschlägen von 5 bzw. 10 dB(A) ausgelegt. So sollen die Baumaschinen während der 8 Stunden Bauzeit maximal nur wie folgt im Einsatz sein: Bohrgerät zur Baugrubensicherung max.4 Stunden / Bagger max. 3,2 und Ankerbohrgerät max. 4,5 Stunden bei Aushub und Ankerarbeiten bis 6 Meter  / Bagger max. 3,2 , Ankerbohrgerät max. 4,5 Stunden und Rammgerät max. 6 Stunden bei Aushub und Ankerarbeiten ab 6 Meter / Presslufthammer beim Kappen der Pfahlstämme max. 6 Stunden / Baumaschinen zum Betonieren zwischen 4 und 8 Stunden. Diese Maschineneinsatzzeiten erscheinen angesichts des 13-Stunden-Zeitraums, den die Bahn ausschöpfen möchte doch sehr unrealistisch, auch wenn entsprechende Zeiten für Arbeitspausen und Reinigung der Maschine abgezogen werden müssen.

Die Bahn will schließlich laut dem gestrigen Bericht in den Stuttgarter Nachrichten (hier) beim Trogbau mindestens ein Jahr Bauverzug durch Optimierung der Bauarbeiten wieder einholen. Auch Manfred Leger hatte in seinem Interview mit der StZ  verstärkte Bauarbeiten am Trogbau angekündigt. Dass dabei im Einschichtbetrieb nur maximal 8 Stunden gearbeitet und die Maschinen noch kürzer nur in den o.g. Zeiträumen im Einsatz sein sollen, erscheint in diesem Zusammenhang völlig unrealistisch. Die Netzwerke werden sich dazu noch einmal an den Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH wenden.

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Lenkungskreis: Bahn will Stuttgart 21 trotz Zeitverzugs weiterhin Ende 2021 in Betrieb nehmen

Am letzten Montag fand der Lenkungskreis statt, an dem die Bahn gemeinsam mit den Projektpartnern Stadt, Land und Region eine Absichtserklärung zur Neuplanung am Stuttgarter Flughafen unterzeichnete. Die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ1 / StZ2 / StN) berichteten darüber.Die Schutzgemeinschaft Fildern hatte im Vorfeld der Sitzung eine Presseerklärung (hier) herausgegeben, in der sie die Entscheidung u.a. wegen der aus ihrer Sicht weiterhin bestehenden Engpässe auf den Fildern und  dem ungeklärten Brandschutz des 27 Meter tiefen Flughafenbahnhofs kritisiert.

Auf dem Lenkungskreis präsentierte die Bahn ihren Vertragspartnern Folien mit Zeitplänen in den einzelnen Planfeststellungsabschnitten (hier), die weiterhin von einer Inbetriebnahme des „Tiefbahnhofes“ mit seinen unterirdischen Zulaufstrecken zum Ende des Jahres 2021 ausgehen. Einzig der noch nicht planfestgestellte Filderabschnitt des PFA 1.3. sei „auf dem kritischen Pfad“. Beim Trogbau will die Bahn durch Optimierungen ein Jahr Bauverzug wieder einholen. Dabei werden jedoch wie beim letzten Lenkungskreis nur die am Nordkopf erwähnt. Für die Bauverzögerungen am Südkopf bei den Baufeldern 22 und 25 enthalten die Folien keine „Optimierungmaßnahmen“.

Auch beim Tunnelbau sieht die Bahn keinen Zeitverzug, obwohl aktuell erst rund 7 % der Tunnelstrecke vorangetrieben wurde. Eine Aufstellung der Netzwerke mit den wöchentlichen Vortriebsständen finden Sie hier. Die Bahn sieht die Bauarbeiten auf einem positiven Weg, da seit Anfang Februar knapp 2.000 Meter gegraben wurden. Davon entfallen davon 2/3 auf den maschinellen Tunnelvortrieb im Fildertunnel. Wir haben bereits darüber berichtet, dass die „Suse“ die Berichterstattungen dominiert und vom geringen Baufortschritt in den bergmännischen Tunnelbaustellen ablenkt. Auf allen anderen bergmännischen Tunnelbaustellen in Stuttgart kam die Bahn in diesem Zeitraum täglich  nur mit durchschnittlich 8,5 Metern voran. Eine Hochrechnung der noch herzustellenden 42,5 bergmännischen Tunnelkilometer auf Basis dieser Zahl ersparen wir uns vorerst.

Für die vom Tunnelbau betroffenen Eigentümer ist eine weitere Information aus den Lenkungskreisunterlagen relevant. Danach hat die Bahn zum Stichtag (?) Baufreiheit für alle nach Projektfortschritt benötigten Grundstücke (434 Grundstücke) für die anstehenden Arbeiten. Zum Dezember 2014 hatte die Bahn nur etwa  ein Viertel der Flurstücke, d.h. 927 der 3.362 Flurstücke „baufrei“. Ob hier in allen Fällen abgeschlossene Gestattungsverträge vorliegen, wird nicht erwähnt. Auf dem Lenkungskreis im Oktober 2014 operierte die Bahn jedoch noch mit einer deutlich geringeren Gesamtzahl: damals lagen für 650 von 3.168 Grundstücken Verträge vor. Wie die Bahn innerhalb eines halben Jahres auf plötzlich 200 weitere zu unterfahrende Grundstücke kommt, wird nicht erläutert. Anscheinend sorgt Stuttgart 21 für eine wundersame Grundstücksvermehrung.

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Manfred Leger antwortet auf die Anfrage von MdL Brigitte Lösch wegen Baulärm in Untertürkheim

Wir haben bereits darüber berichtet (hier), dass Brigitte Lösch, Landtagsabgeordnete der Grünen und Vize-Landtagspräsidentin, wegen der massiven Lärmüberschreitungen in Untertürkheim einen Briefwechsel mit dem Eisenbahn-Bundesamt hatte. Nach der unzureichenden Antwort der Aufsichtsbehörde mit dem Tenor „Alles planfestgestellt“, hatte sich Brigitte Lösch in einem Schreiben (hier) an Manfred Leger, dem Vorstand der Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, gewandt und zu einer Reihe von Punkten nachgehakt:

Auf ihr Schreiben hin erhielt Brigitte Lösch von Manfred Leger bzw. Verantwortlichen der DB Projekt Stuttgart-Ulm einen ausführlichen 8-seitigen Brief (hier). Zu diesem Antwortschreiben haben das Netzwerk Wangen/Untertürkheim und das Infobündnis Zukunft Schiene – obere Neckarvororte – folgende kritische Anmerkungen:

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S21- Baustellen, wie sie die Bahn sieht

Dass man auch mit dem Foto einer Einladung zu einer Informationsveranstaltung die reale Baustellenbelastung eines Stadtviertels verharmlosen kann, zeigt der Flyer (hier), der derzeit im Kernerviertel verteilt wird. Hier wurde noch ein Luftbild der Bahn vom September 2014 verwendet, kurz nachdem die Bauarbeiten für den Trogbau gerade einmal schleppend angelaufen sind:

S Bauarbeiten in Stuttgart Mitte

Das Netzwerk Kernerviertel hat bereits erste Rückmeldungen aus der Nachbarschaft erhalten, die sich über diese Täuschung beklagen.  Dass die Realität für die Anwohner im Kernerviertel seit spätestens November 2014 bzw. März 2015 anders aussieht, als die SSB mit ihren Umbauarbeiten für die Verlegung der Stadtbahnhaltstelle startete bzw. als wieder etwas verstärkter Arbeiten am Trogbaufeld anliefen, zeigen die Fotos von Wolfgang Rüter:

Blick vom Bahnhofsturm Richtung Kernerviertel
http://netzwerke-21.de/wordpress/wp-content/uploads/Baustelle-Kernerviertel-7-1024x682.jpg

Blicke vom Kernerviertel Richtung Hauptbahnhof und Trogbaustelle

Wer sich über den aktuellen Anblick informieren möchte, den die Anwohner von ihren Häusern auf die Trogbaustelle haben, der findet auf FlügelTV eine Livecam  vom Dach des Hauses von Frank Schweizer.

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3sat: Lärm ohne Grenzen

Der TV-Sender 3sat hat vorgestern in zwei Beiträgen („Lärm ohne Grenzen Teil 1- Unser täglich Lärm – Von der Wiege bis zur Bahre:“/ Lärm ohne Grenzen  Teil 2- „Lärm macht kaputt“) über die gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Folgen von Lärm berichtet, die noch 4 Tage im Internet abrufbar sind:

„Täglich müssen unsere Ohren einen Großangriff überstehen: Fluglärm, Verkehrslärm, heulende Maschinen und laute Musik. Lärm ist „Schall, der als unangenehm empfunden wird… Doch er ist nicht nur unangenehm, er macht krank und ist zum Teil lebensgefährlich. Lärm macht krank. Medizinische Untersuchungen bestätigen: Lärm führt zu Bluthochdruck, psychischen Erkrankungen, Kreislaufproblemen bis hin zum Herzinfarkt. Zwar gibt es auch für Lärm Grenzwerte und Richtlinien, in der Praxis jedoch sind wir dem Schall-Bombardement oft hilflos ausgeliefert… Eine Studie des Umweltbundesamts belegt, dass schon Lärm mit einem recht niedrigen Lärmpegel von 40 Dezibel in der Nacht das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten deutlich ansteigen lässt.“ [ Anmerkung: Dieser nächtliche Wert wird bei Tunnelbaustellen von Stuttgart 21 erreicht bzw. überschritten, z.B. bei der Rettungszufahrt am Wagenburgtunnel]

70 Millionen Europäer sind inakzeptablem Lärm ausgesetzt. Der zweiteilige Film von Peter Gerhardt geht der Frage nach, „warum die Wirtschaft nicht mehr unternimmt, um den Verkehrslärm zu reduzieren und warum die EU-Politik wirkungslos bleibt, obwohl sie sich schon vor Jahren voller guter Absicht des Lärmproblems angenommen hatte.“ Mehr dazu auch unter der 3sat.online-Mediathek.

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StZ: neue Planung für den Abstellbahnhof wirft erste kritische Fragen in Münster auf

Die Stuttgarter Zeitung berichtet (hier), dass die bekannt gewordenen Umplanungen für den Abstellbahnhof in Münster erste kritische Fragen im Bezirksbeirat von Stuttgart-Münster aufwerfen. Nach dem „aktuellem Verkehrs- und Linienkonzept finden keine nächtlichen Fahrten statt“, so heißt es aus einer Antwort der Bahn auf eine Anfrage der Bezirksvorsteherin Renate Polinski. Allerdings sind dazu die von der Bahn eingereichten Unterlagen noch nicht vom Eisenbahn-Bundesamt ausgelegt. Zuvor will die Bahn in den vom geänderten Konzept des Abstellbahnhof betroffenen Stadtteilen die Bezirksbeiräte informieren.

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Netzwerk Killesberg und Nordlichter im Bezirksbeirat Nord

Ulrich Hangleiter, Sprecher des Netzwerks Killesberg und Umgebung e.V. und Claudia Jechow von der Gruppe Nordlichter waren diesen Montag im Bezirksberat Nord und haben ihre Arbeit vorgestellt und warben dort um Unterstützung. Beispielsweise, wenn die Bahn wieder einmal wichtige Auflagen aus den Planfeststellungsbeschlüssen zum Schutz der von Stuttgart 21 betroffenen Anwohner nicht einhält. Die beiden Stuttgarter Zeitungen haben in ihrem Innenstadtteil ausführlich über diesen Termin und über die beiden Bürgerinitiativen berichtet. Lesen Sie hier.

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Neue Lärmplanung für das Kernerviertel wieder nicht realistisch – Netzwerk Kernerviertel hakt bei DB Projekt nach

Wir haben mehrfach darüber berichtet, dass die Lärmplanung in den schalltechnischen Detailgutachten für das Kernerviertel nicht wie von der Planfeststellung gefordert auf einem realistischen Baugeschehen basiert. Insbesondere beim Trogbau waren eklatante Abweichungen zu der Ausführungsplanung festzustellen. Dies hatte das Netzwerk Kernerviertel in mehreren Schreiben an das Eisenbahn-Bundesamt und die Stadt Stuttgart kritisiert. Dass dies zutreffend ist, musste selbst das Eisenbahn-Bundesamt einräumen. Drei betroffene Eigentümer des Netzwerks schalteten u.a. auch deswegen einen Rechtanwalt ein.

Daraufhin ließ die DB Projektbau im Dezember 2014 vom langjährigen Gutachter und Immissionsschutzbeauftragten Peter Fritz ein neues schalltechnisches Detailgutachten erstellen, das erstmals auch die Lärmquellen der verschiedenen Baustellen der Planfeststellungsabschnitte PFA 1.1.,1.2. und 1.5.  in der Innenstadt rund um den Hauptbahnhof in einem Papier zusammenfasste. Nach Einschätzung des Netzwerks Kernerviertel wurden darin einige Kritikpunkte berücksichtigt, wie beispielsweise die Berücksichtigung des Lärmgeschehens des wohnnahen Baufeldes 25 und der Hebungsinjektionen in der Urbanstraße. Auch wurden  zusätzliche Immissionspunkte zumindest im unmittelbaren Umkreis der Baustellen ausgewählt. Das schalltechnische Detailgutachten berücksichtigt jedoch trotz der wiederholten Kritik des Netzwerks weiterhin nicht die zentrale Auflage aus der Planfeststellung, dass die Lärmplanung alle gleichzeitigen Lärmquellen enthalten und damit auf einem realistischen Baugeschehen basieren soll.

Das Netzwerk Kernerviertel hat sich daher in einem Schreiben (hier) an die Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH gewandt und um eine schriftliche Antwort zu einer Reihe von Kritikpunkten an der weiterhin unzureichenden Lärmplanung, dem Messkonzept und den fehlenden Messberichten gebeten:

  • Die Ausführungsplanung bei den Baufeldern (zeitgleicher Bau am Südkopf am Baufeld 22 und 25) ist weiterhin nicht berücksichtigt. Der Bau des mittleren Baufeldes wurde mit vergleichsweise niedrigen Emissionswerten berücksichtigt.
  • Der der Lärmplanung zugrundegelegte Zeitraum für die Herstellung eines Trogfeldes ist weiterhin mit 32 Kalenderwochen deutlich zu niedrig angesetzt.
  •  Als tägliche Bauzeiten sind wieder nur 8 Stunden berücksichtigt. Der Einsatz der lauten Baumaschinen für den Trogbau, wie die der Bohr- und Rammgeräte, wurde damit mit einem Abschlag von 5 bzw. 10 dB(A) eingerechnet.
  • Die ermittelten Lärmpegel für die ausgewählten Immissionspunkte im Kernerviertel können mangels Detailberechnungen nicht nachvollzogen werden.
  • Im Gegensatz zu früheren Gutachten fehlen Schallausbreitungskarten, damit die Lärmbelastung für die Wohngebäude am Hang eingeschätzt werden können.
  • Trotz hohen Lärmbelastungen wird der Einsatz mobiler Schallschutzwände bei den Bauarbeiten am Baufeld 25, die in unmittelbarer Nähe zu den Wohngebäuden stattfinden, nicht geprüft.
  • Das entscheidende Gutachten zum passiven Schallschutz für die Gebäude im Kernerviertel ist weiterhin unter Verschluss.
  • Das Messkonzept Schall für das Kernerviertel ist mit einem Messintervall aller 4 bis 6 Wochen für jeweils bis zu 7 Kalendertage nur unzureichend. Gemessene Lärmwerte beim Trogbau dürften einschließlich des baufreien Sonntags gemittelt werden.
  • Entgegen den offiziellen Transparenzversprechen wurden Messberichte Lärm für das Kernerviertel seit 4 Monaten nicht veröffentlicht, obwohl die durch Stuttgart 21 veranlassten Tiefbauarbeiten der SSB am Südkopf zur Verlegung der Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie seit Mitte November laufen. Messberichte existieren ausschließlich vom Zeitraum, bevor die Bauarbeiten angelaufen sind.
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Fragen des Netzwerks Kernerviertel zur Infoveranstaltung im Rathaus am 22. April 2015

Am 22. April 2015 um 19 Uhr (Flyer) laden wieder die Bürgerbeauftragte Alice Kaiser und Veronika Kienzle als Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk Stuttgart Mitte die Anwohner des Kernerviertels zu einer Informationsveranstaltung in den großen Saal des Rathauses ein. Die Bahn will über die im nächsten Jahr anstehenden Baumaßnahmen informieren.

Das Netzwerk Kernerviertel hat dazu wieder Frau Kaiser einen ausführlichen Fragenkatalog zum Baugeschehen rund um den Bahnhof und den damit verbundenen Beeinträchtigungen geschickt, über die die Bahn aus Sicht des Netzwerks auf der Veranstaltung informieren soll.  Darunter sind auch Fragen zu den Rammarbeiten für den Trogbau, über deren Beeinträchtigungen für die Anwohner und die Gebäude die Bahn auf den Veranstaltungen bislang immer noch nicht informiert hatte. Lesen Sie hier.

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