Petition an den Bundestag: Bundesverkehrsministerium und EBA interpretieren bei Stuttgart 21 Lärmschutzvorschriften in rechtswidriger Art und Weise

Pressemitteilung des Infobündnis Zukunft Schiene: Seit Sommer 2013 bemüht sich das Infobündnis Zukunft Schiene – Obere Neckarvororte darum, dass der gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutz bei den Baumaßnahmen für Stuttgart 21 eingehalten wird. Die jüngste Ankündigung der Bahn kurz vor Weihnachten, man werde „der hohen Bedeutung einer möglichst ungestörten Nachtruhe“ Rechnung tragen und „die Kosten einer angemessenen Ausweichunterkunft für die Dauer der Spitzenbelastung übernehmen“, sah zunächst nach einem Erfolg der Bürgerinitiative aus. Die lärmgeplagten Anwohner schienen endlich aufatmen zu können. Der Schein trügt.

Der Immissionsschutzbeauftragte Peter Fritz hat in einem sogenannten Messkonzept im September 2014 angeregt, dass bei den Bauarbeiten zukünftig nur noch die von ihm prognostizierten Lärmwerte eingehalten eingehalten werden müssten. Diese Lärmprognosen liegen aber deutlich über den Richtwerten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm).

Das Eisenbahn-Bundesamt hat bereits Zustimmung zu dieser Vorgehensweise signalisiert. Auch das Bundesverkehrsministerium hält es laut einer Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom Januar 2015 für vertretbar, dass die Richtwerte der AVV Baulärm nicht eingehalten werden. Die Aussage des Bundesverkehrsministeriums steht allerdings im Widerspruch zur höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012 (Az.: 7 A 11.11) (mehr dazu im Webbeitrag vom 11.Dezember 2014)

Sabine Reichert vom Infobündnis Zukunft Schiene sagt dazu: „Es ist unerträglich, dass das Bundesverkehrsministerium und das Eisenbahn-Bundesamt die AVV Baulärm auslegen wie es ihnen passt, obwohl die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwas ganz anderes sagt! Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ist die Auslegung von Gesetzen und Vorschriften nicht Sache der Bundesregierung als Exekutive. Sie hat sich wie jedermann an Gesetze und höchstrichterliche Urteile zu halten!“ Die Bezirksbeirätin aus Untertürkheim ergänzt: „Die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Schutzmaßnahmen darf man doch nicht der Willkür und dem Gutdünken der Bahn überlassen!“

In einem Schreiben (hier) an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages das gleichzeitig auch an den Stuttgarter Oberbürgermeister Kuhn, an die Lärmschutz-beauftragte der Baden-Württembergischen Landesregierung Staatsekretärin Splett, an den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes Hörster und an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages verschickt wurde, fordert das Infobündnis Zukunft Schiene jetzt erneut, dass das Eisenbahn-Bundesamt endlich wirksamen Lärmschutz anordnet, damit die Richtwerte der AVV Baulärm eingehalten werden.

Bis dahin verlangt die Bürgerinitiative einen Verzicht auf weitere lärm- und erschütterungsintensive Arbeiten – unabhängig davon, ob diese tagsüber oder nachts erfolgen.

Update 27.1.2015: Die Untertürkheimer Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe (hier) über die Petition des Infobündnisses Zukunft Schiene.

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