Wie von der Bahn auf der letzten Bezirksbeiratssitzung angekündigt, fanden am Wochenende 22./23.November 2014 weitere Bauarbeiten in Untertürkheim für die Herstellung des Zwischenangriffs statt. Am Samstag wurden die umliegenden Anwohner erneut mit den angekündigten „infernalischen“ (StZ-Bericht) Rammarbeiten ohne Schutzkonzept ausgesetzt. Am Sonntag standen überraschenderweise die Rammen still. Nach Aussage der Bahn war der Einsatz dieser Geräte zum Einsatzen der Spundwände nur für den Samstag gedacht. Die weiteren Bauarbeiten am Sonntag seien jedoch planmäßig verlaufen.
Ulrich Ebert von den Ingenieuren 22 und Juristen zu Stuttgart 21 wies bereits in mehreren Informationsveranstaltungen, zuletzt auf der Bezirksbeiratssitzung in Untertürkheim, daraufhin, dass die geplanten Bauarbeiten der Bahn gegen das Feiertagsgesetz verstoßen. Seiner Einschätzung nach blieben die Rammarbeiten nur deshalb aus, da der Bahn dieser Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz „zu heiß“ wurde.
Zuständig für die Ausnahmegenehmigungen nach dem Feiertagsgesetz ist das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart. Von dort wurde nach Eberts Einschätzung noch nie eine Ausnahmegenehmigung erteilt, da man der Meinung sei, dass das Feiertagsgesetz durch die Planfeststellungsbeschlüsse aufgehoben worden wäre.
Da diese Auffassung seiner Meinung rechtlich falsch ist, hat er sich an den Oberkirchenrat gewandt und in einem umfangreichen Schreiben (hier) auf die Verletzung dieses Gesetzes durch die Bahnbauarbeiten hingewiesen. Nach seiner Einschätzung sind die gegen die Sonn- und Feiertagsruhe verstoßenden lauten Bauarbeiten nicht durch die Planfeststellungsbeschlüsse von Stuttgart 21 (hier) gedeckt.