Bahnverladung am Zwischenangriff Prag? DB Projekt Stuttgart-Ulm antwortet auf Schreiben des Netzwerks Killesberg

Nach einem Zeitungsbericht der StZ erwägt die Bahn den  Aushub aus dem Bau des Feuerbacher Tunnels am Zwischenangriff Prag statt per LkWs künftig mit Güterzügen abzutransportieren. Das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. hat sich daraufhin an die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH in einem Schreiben gewandt. Wir haben darüber berichtet. Die Lage des Zwischenangriffs Prag – unmittelbar zwischen den beiden Wohngebieten Wartberg (unten) und Dornbusch (oben)- kann man gut aus der Übersichtskarte aus dem schalltechnischen Gutachten (hier) erkennen:

ZA PRag

Zeitgleich mit der kurzen Meldung im Innenstadtteil der beiden Stuttgarter Zeitungen traf am Mittwoch der Antwortbrief der DB Projekt ein. Lesen Sie hier. Das Antwortschreiben der Bahn ist leider sehr vage und unbefriedigend. 3 ½ Wochen hat sie gebraucht, um dann lediglich den Status von Anfang Mai wiederzugeben nach dem Motto „Wir müssen erst das Detailgutachten zum Schallschutz abwarten, dann offenbaren wir die weiterem Schritte“.

Die Bahn will sich anscheinend „alle Türen offen halten“. Einerseits wird betont, dass die planfestgestellte Infrastruktur für die Baulogistik einschließlich der Behelfsbrücke mit Anbindung an die Baustraße derzeit fertig gestellt wird.  Andererseits werden die Überlegungen für eine Güterverladung nicht dementiert. Stattdessen soll erneut ein schalltechnisches Detailgutachten für den Zwischenangriff Prag erstellt werden und die Grundlage für weitere Schritte bilden.

Bereits die nächtliche Lkw-Verladung des Abraums ist nach Einschätzung mehrerer Gutachter wegen Überschreitung der nächtlichen Spitzenpegel der AVV-Baulärm von + 20 dB(A) nicht zulässig, wird aber trotzdem weiterhin von der Bahn praktiziert. Die Güterzugverladung erst recht nicht. Wir hatten darüber in unserem Beitrag vom 2.Mai 2015  ausführlich berichtet.

Doch unabhängig davon, ob es der langjährige Gutachter und Immissionsschutzbeauf-tragte Peter Fritz  ein weiteres Mal schafft, die Pegel-Belastungen, z.B. durch aktive Schallschutzmaßnahmen, herunter zu modellieren. Nach der Planfeststellung 1.5.ist ausdrücklich nur ein Abtransport des Aushubs per Lkw und nicht eine Güterzugverladung des Aushubs genehmigt. Eine vom Eisenbahn-Bundesamt abgesegnete Planänderung zur Umsetzung eines neuen Baulogistikkonzeptes liegt definitiv nicht vor.

Zudem setzt bereits die Planfeststellung des PFA 1.5.  enge Grenzen für den nächtlichen Betrieb. So erteilte das Eisenbahn-Bundesamt der Bahn in den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusse PFA 1.5.  auf Seite 78 folgende Auflagen:

  • Die Bauaktivitäten auf sämtlichen Bauflächen sind so zu konzipieren, dass geräuschintensive Tätigkeiten in größtmöglichem Abstand zu der umliegenden Wohnbebauung stattfinden.
  • Der erforderliche Erdumschlag ist am Zwischenangriff Prag im Nachtzeitraum weitestgehend zu minimieren.
  • Im Nachtzeitraum haben Erdtransportfahrzeuge ohne Zwischenhalt vom Zwischenangriff Prag bis zur Baulogistikfläche C2 durch zu fahren.
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