Widerspruch auf Anwohnerstammtisch: Bahn muss bei rechtlicher Bewertung zu den Rückwärtspipsern zurückrudern

Die Stuttgarter Zeitung berichtete gestern (hier) in ihrer Innenstadtbeilage über den Anwohnerstammtisch, der letzte Woche auf Einladung des Infoladens für den Stadtbezirk Nord stattgefunden hat. Das zentrale Gesprächsthema war wieder die hohe Lärmbelastung der Anwohner des Nordbahnhofsviertels und der IGA-Häuser an der Störzbachstraße durch die nächtlichen Rangierarbeiten der Güterzüge und die Rückfahrpipser der Baustellenfahrzeuge.

Noch am Tag zuvor hatte der zuständige Abschnittleiter für die Technischen Fachdienste bei Stuttgart 21, Dr. Florian Bitzer, auf der Bezirksbeiratssitzung Nord erklärt, dass diese Rückfahrpipser rechtlich vorgeschrieben seien. Ansonsten, so sein Argument, würde die Betriebserlaubnis erlöschen.

Dies ist – wie bereits berichtet – nachweislich falsch.  Lesen Sie hier die Einschätzung eines Frankfurter Rechtsanwalts. Die betroffenen Anwohner widersprachen auf dem Anwohnerstammtisch entschieden der rechtlich falschen Einschätzung von Dr. Bitzer  und wiesen auf alternative Warnsignale hin. Die Bahn musste auch auf Rückfrage einräumen, dass es bei den Ausschreibungen versäumt wurde, die Baufirmen auf diese deutlich geräuschärmeren Warnsignale vertraglich festzulegen.

Zwar sicherten Thomas Türk, der in der Koordinationsstelle Planänderungsverfahren und Planfeststellung beim Bahnprojekt Stuttgart–Ulm tätig ist, und Eva-Maria K. als neue Leiterin der Bauinfo zu, dass nochmals alternative Warnsysteme geprüft werden. Doch es ist leider zu befürchten, dass auch diese Schutzmaßnahmen zur Entlastung der Anwohner dem Spardiktat der Bahn zum Opfer fallen.

Dieser Beitrag wurde unter Bauarbeiten, Bauinfo / S21-Kommunikation, Baulogistik, Killesberg, Lärm, Nordbahnhofviertel veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.