Pressemitteilung: Den Anwohnern im Kernerviertel drohen wegen dem Projekt Stuttgart 21 ein Jahrzehnt Baulärm. Doch die Bahn missachtet die Lärmschutzauflagen aus der Planfeststellung. Das Netzwerk Kernerviertel fordert das Eisenbahn-Bundesamt in einem Schreiben auf, vor Baubeginn für die Einhaltung der in der Planfeststellung verankerten Lärmschutzstandards zu sorgen.
Die Bahn will in diesen Sommer mit den Bauarbeiten rund um den Hauptbahnhof starten. Der eigentliche Vortrieb der Bahntunnel unterhalb des Kernerviertels soll ebenfalls beginnen. Noch hat die Bahn zahlreiche Auflagen aus der Planfeststellung in Sachen Lärmplanung und -kontrolle nicht erfüllt. Das Netzwerk Kernerviertel hat sich daher in einem Schreiben an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt und im Interesse der betroffenen Anwohner eine Einhaltung bzw. Umsetzung der Lärmschutzauflagen aus der Planfest-stellung gefordert.
Das Netzwerk kritisiert, dass das Lärmszenario in den vor Baubeginn geforderten schalltechnischen Detailuntersuchungen nicht sämtliche gleichzeitig geplanten Bauaktivitäten – insbesondere beim Trogbau- enthält. Damit ist das zu erwartende Lärmgeschehen nur unzureichend abbildet. Dieses Lärmszenario ist jedoch entscheidend, ob die Bahn aktive und passive Schallschutzmaßnahmen ergreifen bzw. die betroffenen Anwohner entschädigen muss, soweit die Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Trotz der unzureichenden Berechnung werden in zahlreichen Gebäuden die Richtwerte aus der Verordnung der AVV-Baulärm und sogar die Maximalwerte aus der Planfeststellung überschritten.
Unzumutbar sind auch weitere Fakten: Die Bahn weigert sich bis heute, das Gutachten zum passiven Lärmschutz zu veröffentlichen. Die Musterverträge der Bahn zum Einbau der Schallschutzfenster sehen vor, dass die betroffenen Anwohner auf alle weiteren Rechte verzichten sollen, die in der Planfeststellung vorgesehen sind, falls diese Lärmschutz-maßnahme nicht ausreicht. Auch eine planfestgestellte Lärmschutzwand entlang der Rettungszufahrt Süd am Wagenburgtunnel ist zwar im Gutachten eingezeichnet, aber bis heute nicht gebaut. Das veröffentlichte Messkonzept sieht vor, dass nur alle 4 bis 6 Wochen jeweils für 7 Tage nur an einem Punkt im Kernerviertel Lärmmessungen stattfinden sollen. Und der Immissionsschutzbeauftragte für das Projekt ist nicht, wie in der Planfeststellung gefordert, unabhängig, sondern hat seit über einem Jahrzehnt alle Lärmgutachten zu Stuttgart 21 erstellt und ist auch in anderen Bahnprojekten involviert.
„Das Eisenbahn-Bundesamt muss hier endlich seiner Verpflichtung als Aufsichtsbehörde nachkommen und für die Einhaltung der Lärmstandards bei dieser Mega-Baustelle sorgen, die fast ein Jahrzehnt quasi vor der Haustür der Anwohner des Kernerviertels stattfinden soll,“ so Frank Schweizer vom Netzwerk Kernerviertel.
„Die Art, wie die Bahn die in der Planfeststellung verankerten Lärmschutzauflagen umgehen will, ist symptomatisch für ihren Umgang mit den betroffenen Anwohnern,“ erläutert er. „Es wird an allen Ecken zu Lasten der Betroffenen gespart, selbst an den Schallschutzfenstern. Wenn die Lärmprognosen der Bahn wie gefordert umfassend das gesamte Baugeschehen berücksichtigen würden, müsste man sicherlich viel mehr Häuser damit vorab ausstatten. Und in den Fällen, wo die Lärmwerte die Maximalwerte aus der Planfeststellung überschreiten, müsste die Bahn aktive Schallschutzmaßnahmen prüfen und ergreifen. Das Kernerviertel ist ja durch die Hanglage einem Amphitheater vergleichbar. Da werden die bis zu 120 dB(A) prognostizierten Emissionswerte der jahrelangen Trogbau- und Rammarbeiten den Hang hinauf schallen. Und dabei will die Bahn nur sporadisch aller paar Wochen nur an einem Punkt messen. Wir lassen uns das nicht gefallen und haben uns daher mit unseren Forderungen an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt. Die Bahn pocht immer auf ihr Baurecht, dann soll sie gefälligst auch die darin enthaltenen Lärmschutzauflagen einhalten.“
Update: Die Stuttgarter Nachrichten berichteten im Vorfeld vor der SSB-Infoveranstaltung (hier)