Zwischenangriff Prag ist lauter als erwartet – Immisionsrechtliche Probleme bei der nächtlichen Verladung bereits seit der Planfeststellung bekannt

Die Stuttgarter Zeitung berichtet (hier) über die letzte Sitzung des Bezirksbeirats Nord, in der Bahnvertreter nochmals einräumen mussten, dass am Zwischenangriff Prag deutliche höhere Lärmpegel als vom Gutachter geplant gemessen wurden. Der nächtliche Abtransport des Aushubs am Zwischenangriff Prag wurde vorrübergegend eingestellt, bis ein neues Lärmschutz- und Entsorgungskonzept feststeht.

Laut StZ-Bericht räumt Dr. Florian Bitzer, Leiter der Abteilung Technische Fachdienste beim Bahnprojekt Stuttgart-Ulm, Fehler des Gutachters bei den Lärmprognosen ein: „Wir mussten feststellen, dass wir mit den Prognosen das Baugeschehen nicht vollständig dargestellt haben“. Daher sei auch mehr passiver Schallschutz erforderlich. Den Anwohnern am Wartberg wurde damit vor nicht allzu langer Zeit zu unrecht Schallschutz verwehrt. Besonders pikant ist, dass viele der Wohneigentümer im Dezember 2014 noch ein Schreiben der Bahn über den Anspruch auf passivem Schallschutz erhielten und die Bahn kurz danach wegen neuer niedrigerer Werte “zurückruderte”.  Nachvollziehbar, dass sich die Anwohner am Wartberg von der Bahn nur noch „verschaukelt“ fühlen.

Bereits die nächtliche Lkw-Verladung des Abraums ist nach Einschätzung mehrerer Gutachter wegen Überschreitung der nächtlichen Spitzenpegel der AVV-Baulärm von + 20 dB(A) nicht zulässig. Die Güterzugverladung erst recht nicht. Wir hatten darüber in unserem Beitrag vom 2.Mai 2015  ausführlich berichtet. Allerdings wurden in den vergangenen Wochen der Aushub auf die Güterzüge verladen. Dabei ist nach der Planfeststellung 1.5.ist ausdrücklich nur ein Abtransport des Aushubs per Lkw und nicht eine Güterzugverladung des Aushubs genehmigt. Eine vom Eisenbahn-Bundesamt abgesegnete Planänderung zur Umsetzung eines neuen Baulogistikkonzeptes liegt definitiv nicht vor.

Dass es beim Zwischenangriff Prag bei der nächtliche Verladung und Entsorgung des Aushubs immissionsrechtliche Probleme auftreten werden, war bereits bei der Planfeststellung bekannt und wurde von der Bahn nicht ernst genommen. So erteilte das Eisenbahn-Bundesamt der Bahn in den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusse PFA 1.5.  auf Seite 78 folgende Auflagen und setzte damit enge Grenzen für den nächtlichen Betrieb:

  • Die Bauaktivitäten auf sämtlichen Bauflächen sind so zu konzipieren, dass geräuschintensive Tätigkeiten in größtmöglichem Abstand zu der umliegenden Wohnbebauung stattfinden.
  • Der erforderliche Erdumschlag ist am Zwischenangriff Prag im Nachtzeitraum weitestgehend zu minimieren.
  • Im Nachtzeitraum haben Erdtransportfahrzeuge ohne Zwischenhalt vom Zwischenangriff Prag bis zur Baulogistikfläche C2 durch zu fahren.
Dieser Beitrag wurde unter Bauarbeiten, Baulogistik, Killesberg, Lärm, Planfeststellung, Veranstaltungen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.