Der Filderbereich PFA 1.3. soll in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, nachdem u.a. die erneut eingeichte Antragstrasse von Fachleuten der Universität Dresden wegen des Mischverkehrs mit der S-Bahn als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt wurde. Jetzt soll nach den Plänen des Regierungspräsidiums der Abschnitt 1.3.a in einem Verfahren mit „vereinfachter Öffentlichkeitsbeteiligung“ durchgeführt werden. Die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ /StN) hat darüber berichtet.
Die Schutzgemeinschaft Fildern hat gegen diese Entscheidung letzte Woche einen umfangreichen Einspruch eingereicht. Die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ /StN) haben darüber berichtet. Die Presseerklärung sowie den Einspruch der Fildergemeinschaft mit allen Unterlagen finden Sie hier.