Die Fraktion der Grünen im Gemeinderates der Stadt Stuttgart hat wieder eine Anfrage zum Baulärm bei Stuttgart 21 gestellt. Lesen Sie hier. Die beiden Stadträte Peter Pätzold und Clarissa Seitz fordern von der Stadtverwaltung Informationen, wie es bei den städtischen Gebäuden um den aktiven und passiven Lärmschutz bei Stuttgart 21 bestellt ist.
So heißt es in ihrer Anfrage „…Auch die Stadtverwaltung ist von den Lärmeinwirkungen durch die Baustelle betroffen, hat sie doch in den betroffenen Gebieten auch Immobilien, wie z.B. die Notunterkunft für Jugendliche in der Kernerstr. 36 oder das Planetarium, die sich in einer sehr lärmexponierten Lage befinden. Die Stadt als Eigentümerin der Immobilien muss hier die Ansprüche auf ausreichenden Lärmschutz im Sinne ihrer Mieter oder auch der eigenen dort arbeitenden Beschäftigten einfordern…“
Zumal die Bahn 2013 nur eine unzureichende Lärmplanung für das Kernerviertel vorgelegt hatte, auf deren Basis die passiven Lärmschutzmaßnahmen ausgelegt bzw. zum Teil Schallschutzfenster eingebaut wurden. Erst nach Kritik des Netzwerks Kernerviertel, das auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte, legte der Gutachter der Bahn im Dezember 2014 ein neues abschnittsübergreifendes schalltechnisches Detailgutachten für die Innenstadt vor, das u.a. erstmals auch die wohnnahen Bauarbeiten am Baufeld 25 berücksichtigte. Wir haben darüber mehrfach berichtet. Dabei zeigte sich, dass der Schallschutz für die nahgelegenen Gebäude zum Teil zu niedrig ausgelegt war. Gegenüber einem Eigentümer aus dem Kernerviertel erwähnte ein Mitarbeiter der ARGE Schallschutz, dass in der Nachbarschaft bereits eingebaute Schallschutzfenster ausgetauscht werden müssen, weil diese zu niedrig ausgelegt sind.
Doch dabei bleibt es nicht. Die Bahn hatte im letzten Schreiben an das Netzwerk Kernerviertel angekündigt, dass die Lärmplanung nochmals aktualisiert wird. Wir haben darüber berichtet. Die Lärmbelastungen durch die Bauarbeiten der SSB und des Nesenbachdükers, bei denen umfangreiche Bohrpfahlsetzungen erforderlich sind, sind bisher nur mit einem pauschalen Lärmwert aus der Planfeststellung berücksichtigt und sollen detaillierter geplant werden. Und der Baulärm der Presslufthämmer durch den Abriss der „Spindel“, dem bisherigen Zugang zur Stadtbahnhaltsstelle „Staatsgalerie“, ist noch gar nicht berücksichtigt.
Allerdings gibt die Bahn diese Informationen, dass sie entgegen den Auflagen der Planfeststellung immer nur scheibchenweise eine „umfassende“ Lärmplanung erstellt, nicht an die betroffenen Eigentümer weiter. Dem Netzwerk Kernerviertel ist der Fall eines Eigentümers bekannt, dem die Bahn für die Schallschutzmaßnahmen einen Vertrag vorlegte, in dem er im Gegenzug auf weitere Ansprüche verzichten sollte. Dass der Gutachter der Bahn mittlerweile höhere Lärmpegel prognostiziert hatte, darüber wurde der Eigentümer jedoch nicht informiert.