StZ: Warten auf den S21-Lärmschutz

Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer heutigen Printausgabe (hier), dass auch städtische und landeseigene Gebäude vom Baulärm von Stuttgart 21 betroffen sind.  Trotz einer Vereinbarung mit der Bahn aus dem Jahr 2003 sind viele Mieter nicht gegen die bereits laufenden lauten Bauarbeiten durch passiven Schallschutz geschützt.

Auf Landesseite betrifft dies vorallem die beiden Wohnhäuser Willy-Brandt-Str. 18 („Lotte“) und 20 im unteren Kernerviertel, die nur ein paar Meter entfernt den jahrelangen Baustellenlärm durch Stuttgart 21 ertragen müssen, aber bis heute keinen Schallschutz haben. Die Lage für die beiden Gebäuden ist besonders prekär. Sie sind von den jahrelangen sehr lauten Bauarbeiten des Trogbaus für den „Tiefbahnhof“, den Bau des Nesendükers und denen der SSB für die neue Tunnelanbindung und Haltestelle Staatsgalerie direkt betroffen. Wenn nach mehreren Jahren diese Baustellen abgeschlossen sind, kommt der Abbruch der N 14 und die neue Untertunnelung der B 14 auf Höhe der Sängerstraße sowie der Bau des Deckels vor dem neuen Bahnhofsvorplatz. Diese Bauarbeiten werden sich bis mindestens 2021 hinziehen. Schon jetzt ist absehbar, dass diese Häuser mindestens sieben Jahre dem Baulärm unmittelbar ausgesetzt sind.

Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, der mehrere von Stuttgart 21 Betroffene im Kernerviertel vertritt, hatte wegen des fehlenden Lämschutzes bei dem für die Landesimmobilien zuständigen Landesbetrieb für Vermögen und Bau nachgehakt. Er hatte darüber auch auf der letzten Informationsveranstaltung der Netzwerke im Rathaus kurz darüber berichtet, dass hier Anwohner ohne Schallschutz extremen Baulärm ausgesetzt sind. An mangelnden Informationen, dass die beiden Landesgebäude darauf Anspruch haben, kann es nicht liegen. Die Willy-Brandt-Str.18 ist seit der Planfeststellung in allen schalltechnischen Untersuchungen zum PFA 1.1. als ein besonders belasteter Immissionspunkt aufgelistet. Das aktuelle schalltechnische Detailgutachten vom 11.12.2014 ist im Internet abrufbar.

Auch städtische Einrichtungen sind vom Baulärm bei Stuttgart 21 betroffen. Wir haben bereits berichtet, dass die Fraktion der Grünen im Mai 2015 eine Anfrage an die Stadt gestellt hat. Die beiden Stadträte Peter Pätzold und Clarissa Seitz forderten von der Stadtverwaltung Informationen, wie es bei den städtischen Gebäuden um den aktiven und passiven Lärmschutz bei Stuttgart 21 bestellt ist. Diese Anfrage ist bis heute bei der Stadt in Bearbeitung. Klar ist, dass beispielsweise die Lärmwerte bei der Flüchtlingsunterkunft in der Nordbahnhofstr.161 die Lärmwerte übersteigen. Die Initiative Nordlichter hakte hier mehrfach bei der Stadt nach passivem Schallschutz nach, da die Lärmbelastung durch die nahe Baulogistik bei Stuttgart 21 sehr hoch ist. Auch der Deutschlandfunk berichtete darüber. Dennoch tat sich bislang nichts. Auch das aktuellste schalltechnische Detailgutachten zum PFA 1.5. weist für den jahrelangen Baustellenbetrieb und Lkw-Verkehr tagsüber hohe Überschreitungen und im Nachtzeitraum sogar Überschreitungen über + 20 dB(A) auf, die nach der AVV-Baulärm ohne aktive Schutzmaßnahmen nicht zulässig sind. Das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. hat in einem Schreiben an den Vorstand der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH darauf hingewiesen.

Dass Anwohner und auch Mieter bei zu lauten Baustellen bzw. fehlendem Schallschutz gerichtlich die vorrübergehende Stilllegung der Baustelle erreichen können, darüber haben wir in unserem Beitrag „Neues Urteil des Verwaltungsgerichtshofs BW: Anwohner können bei unzumutbarem Baulärm Baustopp erzwingen“ berichtet.

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