Auf das Schreiben des Netzwerks Killesberg und Umgebung e.V. vom 4.November 2014 (hier) an die Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH wegen der unzureichenden Informationspolitik der Bahn gegenüber den Anwohnern am Wartberg, traf letzte Woche die Antwort ein. Lesen Sie hier. Danach sind weitere aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich, alle Vorgaben der Planfeststellung eingehalten und alle Gutachten veröffentlicht. Das Netzwerk wird sich erneut an die Geschäftsführung wenden, da zahlreiche Aussagen des Briefs so nicht unwidersprochen stehen bleiben können, wie z.B. :
- Angeblich hätten sich die Anwohner des Wartbergs und des Dornbuschs anhand der Anlage 16.2. des Planfeststellungsbescheides über die kommende Lärmbelastung informieren können. Dabei ist diese Anlage nicht im Internet veröffentlicht und nur noch in Archiven der Bahn, dem Eisenbahn-Bundesamt oder der Stadt verwahrt.
- Die Bahnvertreter haben die Anwohner des Wartbergs weder in Veranstaltungen noch in den Verhandlungen zu den Gestattungsverträgen über die prognostizierten Pegel informiert.
- Ebenfalls wurden die Anwohner des Wartbergs und des Dornbuschs nicht darüber informiert, dass nach den ersten Informationsschreiben über den passiven Schallschutz ein neues schalltechnisches Gutachten für die Baulogistik PFAs 1.1. und 1.5. erstellt wurde. Dieses geht plötzlich von deutlich niedrigeren Lärmbelastungen aus. Entsprechend wird der Kreis der Anwohner, der Anspruch auf passiven Schallschutz erhalten kann, sehr eng gefasst. Selbst ein Hausbesitzer am Tunnelmund berichtete nach einem Gespräch mit der ARGE, dass er nur noch im Dachgeschoss Schallschutzfenster erhalten soll. In den anderen Geschossen liegen die Prognosen zwar über den Richtwerten der AVV-Baulärm. Doch den Schallschutz verweigert die Bahn, da die Werte unterhalb des in den Planfeststellungsbescheiden enthaltenen Bonus von +5 dB(A) liegen, der jedoch nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht mehr rechtmäßig ist.
- Nach der Planfeststellung liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung über die erforderlichen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen nicht bei der DB Projekt Stuttgart-Ulm oder einer ARGE, sondern beim Eisenbahn-Bundesamt. Dieses hat in einem ergänzenden Verfahren, bei dem vorher auch die Anwohner in irgendeiner Form informiert und angehört werden müssen, zu entscheiden.
- Die Aussage der DB Projekt Stuttgart-Ulm, dass alle Gutachten zum Lärm im Internet veröffentlicht seien, stimmt definitiv nicht. Veröffentlich wurden die schalltechnischen Detailgutachten, die Lärmprognosen für wenige ausgewählte Immissionspunkte vorsehen. Die Gutachten zum passiven Schallschutz bei Stuttgart 21, aus denen die Baulärmszenarien und die Prognosen für jedes Haus, Stockwerk und Fassade im Umkreis der Baustelle hervorgehen, hält die Bahn bis heute unter Verschluss. Selbst dem Eisenbahn-Bundesamt, das darüber entscheiden sollte, liegen diese Gutachten nicht vor. Auch ein anwaltlicher Antrag zur Einsicht in das Gutachten zum passiven Schallschutz für das Kernerviertel nach dem Umweltinformationsgesetz vom 21.10.2014 wurde bis heute vom EBA nicht beantwortet.
- Über die aktiven Lärmschutzmaßnahmen am Zwischenangriff, die nach der Planfeststelllung vorrangig angegangen werden müssen, existiert bis heute kein Maßnahmenblatt, dass die aktive Schutzmaßnahmen am Tunnelmund und bei der Baulogistik dokumentiert.
- Zahlreiche Baufahrzeuge der beauftragten Baufirmen sind noch mit Rückfahrpipsern ausgestattet, die besonders bei den nächtlichen Baulogistikarbeiten einen störenden Lärm verursachen. Der Abschnittleister Technische Fachdienste, Dr. Florian Bitzer, erklärte noch vor kurzem auf einer Bezirksbeiratssitzung Nord, diese seien aus gesetzlichen Gründen zwingen vorgeschrieben. Ansonsten müsse die Baustelle stillgelegt werden. Anwohner des IGA-Viertels und ein Bezirkbeirat im Stadtteil Mitte haben recherchiert, dass dies nicht stimmt. Ein Bahnvertreter musste auf dem letzten Anwohnerstammtisch des Infoladens einräumen, dass man versäumt habe, in den Ausschreibungen die Baufirmen auf optische Warnsysteme vertraglich festzulegen.