Infomaterial

Gutachten und Messungen der Bahn zu Lärm und Erschütterung: http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/auf-der-baustelle/gutachten/immissionen/

Bauinfo bei Beschwerden: http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/auf-der-baustelle/bauinfo/

Baulärm : was können Anwohner bei unerträglichen Baulärm im ersten Schritt machen ? 

1. Beschweren Sie sich bei der Hotline der Baustelleninfo des Kommunikationsbüros, die rund um die Uhr besetzt ist:  0711 / 21 3 21 21 2 oder schreiben Sie eine E-Mail an bauen@stuttgart-ulm.de und an die städtische Bürgerbeaufragte Alice Kaiser ronja.griegel@stuttgart.de

2. Beschweren Sie sich am besten auch schriftlich beim Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle Stuttgart (Olgastr.13 / Tel.22816-0 / Fax. 22816-299 /poststelle@eba.bund.de). Das Eisenbahn-Bundesamt ist die Aufsichtsbehörde, die während der Bauarbeiten zur Überwachung der Lärmschutzauflagen verpflichtet ist. Es ist wichtig, dass Beschwerden auch aktenkundig werden, damit die Aufsichtsbehörde handeln muss.

3. Nächtliche Störungen durch die Piepser rückwärtfahrender Baustellenfahrzeuge müssen nicht sein. Die Bahn hat jetzt zugesichert, dass diese jetzt durch „Krächzer“ ersetzt werden. Es gibt auch keine Pflicht, ausschließlich die Pipser als akustisches Warnsignal zu nutzen (Info hier).

4. Messen Sie mit einem einfachen Schallmessgerät den Lärmpegel. Mit Lärmmess-App (Android / I-Phone) kann man auch den Lärmpegel messen. Allerdings sind die Messungen sehr ungenau. Wenn Ihnen bei der Bauinfo nicht geglaubt wird, dann gehen Sie am besten zur Baustelle (wenn möglich auch Nachts) und filmen Sie die Lärmquelle.

5. Lassen Sie sich nicht mit der pauschalen Behauptung abwimmeln, es gäbe keine Überschreitung, es würden alle Lärmwerte eingehalten. Für Gebiete, in denen über- wiegend Wohnungen untergebracht sind, gelten nach der AVV-Baulärm folgende Richt-werte:  Tags max. 55 db(A) / Nachts max. 40 db (A). Die Bahn darf allerdings nach der Planfeststellung  die Lärmwerte mehr als zwei Monate um mehr als 5dB(A) über den Richtwerten überschreiten, soweit Schutzmaßnahmen wie passiver Schallschutz umgesetzt sind. Die schalltechnischen Detailgutachten mit den Lärmprognosen für einzelne ausgewählte Immissionspunkte der einzelnen Planfeststellungsabschnitte finden Sie hier. Im Nachtzeitraum darf jedoch im Wohngebiet 60 dB(A) nicht überschritten werden.

6. Wenn Sie innerhalb von 10 Tagen keine Antwort haben – nochmals schreiben, anrufen oder E-Mail versenden. Fordern Sie von der Bauinfo Messungen und Messdaten ein. Die Bahn hatte zugesagt, Messdaten auch im Internet (hier) zu veröffentlichen.

7. Wenn Sie Eigentümer der Wohnung sind,  fordern Sie bei der Bauinfo einen Auszug aus dem Gutachten für den passiven Schallschutz für Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung an. Dieser Auszug muss alle für die Berechnung der Schallschutzfenster erforderlichen Grundlagen enthalten ( prognostizierte Pegel an den einzelnen Fassaden, Berechnung des Innenschallpegels) Dieses Gutachten hält die Bahn bislang mit dem Hinweis auf den Datenschutz unter Verschluss. Als Eigentümer haben Sie jedoch das Recht, die darin ermittelten Lärmprognosen für die jeweiligen Stockwerke und Fassaden Ihres Hauses schriftlich zu bekommen. Vergleichen Sie diese Werte unbedingt mit den Prognosen aus den in 5. genannten schalltechnischen Detailgutachten, ob sie ungefähr realistisch sein können. Liegen die Prognosen mehr als zwei Monate mit +5 dB(A) über den Richtwerten der AVV-Baulärm haben Sie Anspruch auf passiven Schallschutz.