Stadt räumt ein, dass Lkw-Verkehr zur Anlieferung des Betons nicht durch das Nordbahnhofviertel erfolgen darf

Das Nordbahnhofviertel ist extrem von der Baulogistik für Stuttgart 21 betroffen. Die Stadtteilgruppe Nordlichter hatte sich daher erneut Ende Juli 2015 wegen des Lkw-Verkehrs zur Anlieferung des Baumaterials an das Eisenbahn-Bundesamt und an Martin Schairer, den Ordnungsbürgermeister der Stadt Stuttgart, gewandt. Tag und Nacht einschließlich Sonn- und Feiertage fahren die Lkws und Betonmixer durch das Wohngebiet, obwohl die Genehmigung in der Planfeststellung die Anlieferung per Güterzug bzw. über die separaten Baulogistikstraßen vorsah. Wir hatten darüber auch in unserem Beitrag „Ein rücksichtsvolles Baustellenkonzept“ berichtet.

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Ende August traf das Antwortschreiben des Ordnungsbürgermeisters (Seite 1 / Seite 2) ein, in dem er der Beschwerde der Nordlichter unmissverständlich Recht gibt:

Schairer 2

Man kann nur hoffen, dass eine verstärkte Verkehrsüberrwachung der Polizei dazu beiträgt, die Anwohner des Nordbahnhofviertels jetzt endlich vom Zulieferverkehr zu entlasten.

Das Schreiben enthält darüber hinaus auch noch eine interessante Information.

Schairer 1

Ursprünglich war in der Planfeststellung eine Betonmischanlage auf der C2-Fläche, der zentralen Umschlagfläche vorgesehen. Die Anlieferung des Betons sollte dabei per Güterzug erfolgen. Wie bei zahlreichen anderen Punkten beim Großprojekt Stuttgart 21 stellte sich danach heraus, dass im Rahmen der Baugenehmigung falsch geplant wurde. Für diese Anlage ist schlicht kein Platz vorhanden. Die Schieneninfrastruktur auf der zentralen Umschlagfläche weist nicht die notwendige Kapazität für die Bewältigung der Anlieferung des Baumaterials und dem Abtransport des Aushubs auf.

Allerdings ist im Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes zur 13.Planänderung des PFA 1.1. zwar vom Wegfall der Betonanlage die Rede. Die damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für die Anwohner des Nordbahnhofviertels, d.h. der verstärkte Lkw-Verkehr zur Anlieferung des Transportbetons, wurden zumindest in diesem Planänderungsbescheid ausgeblendet bzw. nicht abgeklärt. Auch wenn die Anlieferung nicht über das Nordbahnhofviertel, sondern über die Baulogistikstraßen erfolgt, sind die Anwohner entlang dieser bahninternen Straßen vom Lärm, Erschütterungen und den zusätzlichen Luftschadstoffen betroffen. Doch damals erklärte das EBA stattdessen, dass durch diese Planänderung keine zusätzlichen Betroffenheiten verbunden und damit auch keine öffentliche Anhörung erforderlich sei.

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