Baustart Tiefbahnhof zum 5. August und dabei sind die Lärmschutzauflagen im Kernerviertel nicht umgesetzt

Pressemitteilung: Die Bahn ignoriert weiter Auflagen aus der Planfeststellung: Bewohner des Kernerviertels fordern Umsetzung der Lärmschutzauflagen und Schallschutz vor Beginn der Arbeiten an den Baugruben zum Tiefbahnhof.

Eigentlich ist es ganz einfach und einleuchtend: die erforderlichen Schallschutz-maßnahmen für die vom S 21 Baulärm am stärkten betroffenen Bewohner des Kernerviertels müssen abgeschlossen sein, bevor die Bahn mit den Arbeiten an den Baufeldern für den Tiefbahnhof beginnt – so schreibt es auch die Planfeststellung vor. Stattdessen hat die Bahn angekündigt, dass sie am 5. August 2014 mit dem Aushub der Baugruben für den neuen Tiefbahnhof in Stuttgart beginnen will – ohne dass die in der Planfeststellung verankerten Lärmschutzauflagen einschließlich des passiven Schallschutzes für die Betroffenen im Kernerviertel eingehalten wären.

Anstatt Bagger zu schmücken und mittels Pressekonferenzen Baufortschritt zu simulieren, muss die Bahn erst mal ihr Planungschaos aufarbeiten und die Auflagen aus der Planfeststellung erfüllen“, sagt Frank Schweizer, Sprecher des Netzwerks Kernerviertel. „Es ist ein Unding, dass das EBA als Aufsichtsbehörde und die Stadt Stuttgart nur untätig wegschauen, anstatt dafür zu sorgen, dass die Bahn tut, was sie muss: ihre Auflagen erfüllen.

Die Hochrechnung, die die Bahn auf der letzten Anwohnerveranstaltung im Rathaus präsentierte, sah vor, dass bis 30.Juni 2014 von den 155 angeschriebenen Eigentümern nur bei 10 % der Einbau der Schallschutzfenster tatsächlich realisiert sei. Den Auszug aus der Präsentation finden Sie hier. Rückmeldungen von Betroffenen im Kernerviertel zeigen, dass auch zum Baubeginn Anfang August nur ein Bruchteil des Schallschutzprogramms umgesetzt ist. Auch weil die Musterverträge der Bahn vorsehen, dass die Eigentümer damit auf alle weiteren Rechte verzichten sollen.

Darüber hinaus hat das Netzwerk Kernerviertel das Eisenbahn-Bundesamt seit März mehrfach darauf hingewiesen, dass deutlich mehr Gebäude bzw. Etagen als bislang vorgesehen mit passivem Schallschutz ausgestattet werden müssen. Die Lärmprognosen der Bahn, die vor Baubeginn vorliegen müssen, berücksichtigen nur unzureichend die geplanten Bauarbeiten beim Tiefbahnhoftrog. Das Lärmmesskonzept, bei dem die Bahn im Kernerviertel nur an einem Punkt alle 4 bis 6 Wochen jeweils für 7 Tage messen will und sich damit die kurzen Zeitfenster zwischen den bis zu 120 dB(A) lauten Rammarbeiten auswählen kann, ist völlig ungeeignet, um die Lärmbelastung zu überwachen und zu dokumentieren.

Frank Schweizer resümiert daher: „ Wer als normaler „Häuslesbauer“ Auflagen aus der Baugenehmigung ignoriert, dem wird die Baustelle durch die Behörden schnell stillgelegt. Die Bahn kann jedoch nach eigenem Gusto die Genehmigungsauflagen auslegen und jetzt mit den jahrelangen Tiefbauarbeiten starten, ohne dass dies Konsequenzen hat. Die Anwohner des Kernerviertels werden in Stuttgart zu Bürgern 2.Klasse, nur weil hier die Bahn als Bauherrin baut.

Update: Die Stuttgarter Nachrichten griffen die Pressemitteilung in einer Meldung auf (hier).

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