StZ: Bahn hat Grundstück an der Frühlingshalde doch nicht erreicht. Anwalt zieht Strafanzeige zurück

Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer morgigen Ausgabe (hier), dass der Anwalt Dr. Armin Wirsing die Strafanzeige gegen die Deutsche Bahn wegen Sachbeschädigung bzw. rechtswidriger Beanspruchung der Grundstücke zurückgezogen hat. Die Bahn konnte glaubhaft darlegen, dass sie noch nicht mir ihren Vortriebsarbeiten das Grundstück der beiden Eigentümer erreicht hat. Die Aussagen der Vermesser haben sich nun als falsch herausgestellt.

So schreibt die StZ: „Auch wenn die Grenze in den nächsten Tage erreicht werde, würden die Arbeiten erst fortgesetzt, wenn die Erlaubnis vorliege, sagte der Sprecher. Das werde vermutlich Ende Juli sein. Bis dahin werde an anderen Röhren weitergearbeitet, sodass keine Verzögerung eintrete.“ Möglicherweise baut die Bahn in diesem Zeitraum an dem Verbindungstück zwischen der Ost- und Weströhre, das unterhalb der Frühlingshalde geplant ist.

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