Die Stuttgarter Zeitung berichtete am letzten Dienstag (hier), dass die Ingenieure22 sich erneut an die Staatsanwaltschaft wegen der unzureichenden Messdaten gewendet haben. Der Briefwechsel zwischen dem Eisenbahn-Bundesamt und dem Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart zeige deutlich, dass die Unbedenklichkeit des über die rostenden blauen Rohre infiltrierte Wasser nicht gegeben sei. Sie kritisieren massive Mängel in den Prüfberichten.
Den aktuellen Brief an den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes, die Stellungnahme von Dipl. Ing. Hans Heydemann und weitere Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Ingenieure22 (hier). Wir veröffentlichen hier noch die Kurzfassung seiner Stellungnahme „Ergebnis der Einleitungs-Überwachung GWM“ zur EBA-Mitteilung vom 19.12.2014 , die auch an die Stuttgarter Zeitung ging:
„Am 24. Juni 2014 hatte ein Baustellen-LKW auf der S-21-Baustelle an der Jägerstraße die „Blauen Rohre“ des GWM-Infiltrationswassers umgerissen; aus den Rohren floß für jedermann deutlich sichtbar stark rosthaltiges Wasser in großer Menge aus (die STZ hatte berichtet, s. Bilder v. 24.6.14). Dies stand den bisherigen Verlautbarungen des Amtes für Umweltschutz (AfU) Stuttgart sowie auch des Eisenbahnbundesamtes (EBA) entgegen, wonach das Wasser in den „Blauen Rohren“ angeblich klar und die Einleitung in den Untergrund des Heilquellen-Schutzgebietes unbedenklich sei.
Bei einer daraufhin untersuchten “amtlichen“ Wasserprobe aus dem betreffenden Rohrstrang war der Einleit-Grenzwert an abfiltrierbaren Stoffen auffällig überschritten. Deshalb ordnete das EBA auf Vorschlag des AfU eine zusätzliche, über zwei Monate laufende Überwachung (sogen. „monitoring“) des Infiltrationswassers an. Einmal wöchentlich sollten an allen jeweils in Betrieb befindlichen Sickerbrunnen Proben entnommen werden und auf die Einhaltung der Einleit-Grenzwerte überprüft werden.
Diese zusätzliche Überwachung lief am 17. Oktober 2014 aus; ein Ergebnis darüber wurde bis heute nicht veröffentlicht; Nachfragen besorgter Bürger blieben ohne Antwort. Das ist nicht hinnehmbar, die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf umfassende und vollständige Unterrichtung. Auch der BUND hatte mit Schreiben v. 15.12.2014 an das Eisenbahn-Bundesamt Akten-Einsicht nach LUIG gefordert.
Auf Nachfrage der STZ Anfang November 2014 hat schließlich – nach fast zwei Monaten (!) – das Eisenbahn-Bundesamt am 19.12.2014 folgendes geantwortet: „Das Grundwasser-Monitoring war bis zum 17. Oktober 2014 befristet – im Ergebnis wurden die Einleitwerte für abfiltrierbare und absetzbare Stoffe eingehalten.“ In der nichtöffentlichen Sitzung des Umweltbeirates am 1. Dezember 2014 hatte der Leiter des Umweltamtes Stuttgart, Herr Flad, auf eine Frage des LNV-Vertreters, warum es geduldet werde, dass die Bahn Rostwasser in den Untergrund des Heilquellen-Schutzgebietes einleitet, wörtlich erklärt: “Die Bahn leitet kein Rostwasser in den Untergrund“. Er merkte weiter an, „dass beim 2-monatigen Monitoring es zu keinen Überschreitungen der 20 mg Trübstoffe gekommen sei. Einige Werte lägen zwar knapp unterhalb“, aber es gab lt. Herrn Flad „definitiv keine Überschreitungen“.
Beide Aussagen, sowohl die des EBA vom 19.12.14 als auch die des Herrn Flad, Leiter des Umweltamtes Stuttgart vom 1.12.14, sind jedoch falsch und wider besseres Wissen!
Wie aus den vorliegenden Prüfberichten v. 7.10.14 [Anlage 01 + 02] wie auch dem Schreiben der DB Projektbau v. 27.10.2014 [Anlage 03] und dem Schreiben des Amtes für Umweltschutz Stuttgart v. 14.11.2014 an das EBA [Anlage 04] eindeutig hervorgeht, sind sehr wohl Überschreitungen des Einleitgrenzwertes an abfiltrierbaren Stoffen festgestellt worden, diese jedoch als „nicht plausibel“ aus der Wertung herausgenommen und der Prüfbericht fünf Tage später durch einen neuen, geänderten Prüfbericht ersetzt, in welchem die Brunnen mit den festgestellten Überschreitungen nicht mehr aufgeführt sind (!!!). Das ist eine unzulässige, nachträgliche Verfälschung der Prüfberichte!“
Hans Hedemann