Pressemitteilung: Die Netzwerke 21 fordern den grünen Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn erneut in einem Brief auf, dass die Stadt Stuttgart ihre Verantwortung zum Schutz der vom Baulärm bei Stuttgart 21 betroffenen Bürger aktiv wahrnimmt.
Die Netzwerke 21 haben sich erneut in einem Brief (hier) an Fritz Kuhn, den Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, wegen der unzureichenden Umsetzung der in der Planfeststellung von Stuttgart 21 verankerten Lärmschutzauflagen durch die Bahn und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gewandt und die Stadt zum aktiven Handeln aufgefordert. Anlass dafür ist die Antwort des OB vom 5.11.2014 auf die Anfrage der Grünen-Fraktion im Gemeinderat vom 28.März 2014. In dieser stellt der OB klar, dass die Stadt zwar Verständnis für die vom Baulärm durch Stuttgart 21 betroffenen Anwohner habe und auch in Kontakt mit der Bahn und dem EBA stehe, die Stadt jedoch weder für die Prüfung der schalltechnischen Detailgutachten noch für Messungen zuständig sei.
„Diese Haltung ist zwar formalrechtlich korrekt. Sie ist dennoch aus Sicht der betroffenen Anwohner ein Armutszeugnis für die Stadt Stuttgart. Nur in Kontakt stehen, reicht einfach nicht aus. Die Stadt muss doch aktiv etwas zum Schutz ihrer Bürger tun, die fast ein Jahrzehnt vom Baulärm der größten Baustelle Europas massiv belastet werden,“ so Frank Schweizer von den Netzwerke 21. „Es kann nicht sein, dass die Bürger wie in Untertürkheim nächtelang extremen Lärmpegeln weit über der Planfeststellung ohne Schutzkonzept ausgesetzt werden. Oder Anwohner im Kernerviertel gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt einen Rechtsanwalt einschalten müssen, nur damit Vorgaben aus der Planfeststellung für eine realistische Lärmprognose auf Basis der Ausführungsplanung und der Entscheidung über Schallschutzmaßnahmen durch das EBA umgesetzt werden sollen. Oder Eigentümer im Wartberg, die jetzt Schallschutzfenster bekommen sollen, nachdem ihnen von der Bahn jahrelang gesagt wurde, dass sie von der Baumaßnahme so gut wie nichts spüren werden. Oder Anwohner in Wangen bei der Polizei Strafanzeige wegen der Sprengungen erheben müssen, die die Bahn nachts und an Sonn- und Feiertagen durchführt.“
Wie die zahlreichen Anfragen der Netzwerke 21 beim EBA gezeigt haben, rangiert das Thema Lärmschutz bei der zuständigen Aufsichtsbehörde unter ferner liefen. Angesichts der bisherigen Untätigkeit des EBAs in Sachen Lärmschutz ist aus Sicht der betroffenen Anwohner ein erschreckendes Szenario absehbar. Die vom Baulärm bei Europas größter Baustelle betroffenen Stadtviertel könnten so über Jahre hinweg zum quasi-exteritorialen Gebiet werden, auf dem die Bahn weitgehend unkontrolliert ihre Baustellen mit möglichst geringen Lärmschutzauflagen und niedrigen Kosten für den aktiven und passiven Schallschutz betreiben wird.
Daher erwarten die Anwohner-Netzwerke von der Stadt, dass sie als Projektpartner der Bahn die Stuttgarter Bürger bei dieser größten Baustelle Europas mit dem fast ein Jahrzehnt dauernden Baulärm nicht alleine lässt. Sie muss im Interesse der Betroffenen gegenüber der Bahn und dem EBA auf Einhaltung und Umsetzung der in den Planfeststellungsbeschlüssen vorgeschriebenen Schutzkonzepte, auf Beachtung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Lärmschutz, auf laufende Messungen und transparente Informationen pochen und ggf. fachlich durch das Amt für Umweltschutz unterstützen.