Mit Elektrotaxis und Freiwilligkeit gegen Grenzwertüberschreitungen beim Feinstaub

Gestern haben der Oberbürgermeister Fritz Kuhn und der Verkehrsminister des Landes Winfried Hermann das Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem nach dem Blauen Brief aus Brüssel drohende Strafzahlungen wegen der jahrelangen Überschreitung der Feinstaubwerte abwendet werden sollen  (StZ / StN). Wer erwartet hat, dass die Verantwortlichen jetzt tatsächlich schärfere Maßnahmen wie in München (SZ) in Erwägung ziehen, beispielsweise kurzfristige Fahrverbote bei drohender Überschreitung der Grenzwerte, sieht sich getäuscht.  Der vorgestellte Katalog, mit dem bis 2021 die Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden soll, sieht mehr Elektrotaxis,  bessere Nahverkehrsangebote und dem freiwilligen Umstieg vom Auto auf die Schiene an kritischen Schadstofftagen vor. Außerdem soll es eine Rußfilterpflicht für Baumaschinen geben. Erst wenn in drei Jahren das Konzept nicht greife, müsse man verbindliche Schritte vorschreiben.

Doch mit keinem Wort wurden auf der Pressekonferenz die Luftschadstoffe durch die Lkw-Kolonnen zum Abtransport des Aushubs und der Anlieferung des Baumaterials erwähnt (hier), die die ohnehin schon dicke Stuttgarter Luft zusätzlich belasten werden. Die Netzwerke hatten sich im Vorfeld in einem Brief (hier) an den Oberbürgermeister gewandt und von der Stadt Stuttgart ein aktualisiertes Belastungsszenario gefordert. Wie trotz der jahrelangen Lkw-Kolonnen Elektrotaxis und ein freiwilliges Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr gegen die Grenzwertüberschreitung der krebserregenden Partikel  helfen soll, bleibt zumindest den betroffenen Anwohnern in der Innenstadt ein Rätsel.

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Bürgerinitiative Talheim 21 auf der 256. Montagsdemo

Dietmar Meintel, Sprecher der Bürgerinitiative Talheim 21, sprach gestern auf der 256.Montagsdemo. Seine Rede können Sie als Video und Text hier abrufen.

In Horb-Talheim, einem Dorf mit 2.600 Einwohner,  sollen nach dem Patt im Gemeinderat (StZ / SWR) nun doch rund 1,8 Millionen Tonnen Aushub in den bereits stillgelegten und renaturierten Steinbruch transportiert werden. Über 5 Jahre lang werden im Minutentakt Lkws durch die Serpentinen des engen Dorfs fahren. Wir hatten über die ersten Pläne und den Protest der Bürgerinitiative im Dorf berichtet (hier).

Nicht nur die Talheimer, sondern auch zahlreiche Bürger anderer Gemeinden – wie beispielsweise  in Bretten – erfahren erst  Jahre nach der Volksabstimmung, dass sie unmittelbar durch die Lkw-Kolonnen zum Abtransport und Lagerung des Aushubs des Stuttgarter Projekts („Stuttgarter Dreck“) betroffen sind.

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Zum StN-Bericht über Entschädigung wegen Baulärms bei Stuttgart 21

Die beiden Stuttgarter Zeitungen berichten heute in ihrem Innenstadtteil (hier), dass Bahnvertreter beim jüngsten Treffen des Infoladens darauf hingewiesen hätten, dass Entschädigungen für Balkone, Wintergärten und Terassen, die wegen des Baulärms durch Stuttgart 21 nicht genutzt werden können, möglich seien. Vorraussetzung für die Entschädigung sei der Anspruch auf passiven Schallschutz eines Eigentümers, d.h. die Lärmprognosen der Detailgutachten müssen bei den geplanten Bauarbeiten mindestens zwei Monate eine Überschreitung der AVV-Richtwerte (hier) um mindestens 5 dB(A) prognostizieren. Um die Entschädigungen zu erhalten, müssen sich die Eigentümer – so der Artikel – an die Bahn wenden.

Wir haben bereits mehrfach berichtet (hier) , dass nach den Planfeststellungsbescheiden (PFBs) nicht die Bahn, sondern das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)  rechtzeitig vor Baubeginn auf Basis der umfassenden schalltechnischen Detailgutachten über die konkreten Schutzmaß-nahmen entscheiden.   Dazu ein Zitat aus dem PFB 1.1. S. 45: „Nr.3.3.6. Die Entscheidung über die konkreten Schutzmaßnahmen behält sich das Eisenbahn-Bundesamt auf Grundlage der Detailgutachten gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG vor.“ Dabei müsste das EBA die aktuelle Rechtssprechung beachten, nach der der Aufschlag von 5 dB(A) und die 2 Monatsfrist rechtlich nicht zulässig ist. Auch die Festsetzung der Entschädigungen fällt in die Zuständigkeit des EBAs.  Doch auch hier entscheidet statt dem EBA in einem ergänzenden formellen Verfahren „hemdsärmlig“ die Bahn selbst.

Aus dem Artikel geht hervor, dass die Bahnvertreter nur auf die Entschädigungen wegen der nicht nutzbaren Außenbereiche hingewiesen haben. Dabei sehen beispielsweise die PFB 1.1. bzw. 1.2. für die jahrelangen belastenden Bauarbeiten rund um den „Tiefbahnhof“ weitere Entschädigungsgründe vor. Ähnlich lautende Regelungen findet man auch im PFB 1.5.(z.B. S.294ff) und zum Teil auch im PFB 1.6a (z.B. S.238ff). Wir können hier keine Rechtsberatung geben, möchten aber kurz auf die in den PFB 1.1. und PFB 1.2. angesprochenen Fallkonstellationen hinweisen. Auszüge zu Entschädigungen aus diesen beiden PFBs finden Sie in unserem Handout (hier) auf Seite 8f:

1. Entschädigungen für die während des Baulärms nicht nutzbaren Außenbereiche (Terasse, Balkon, Wintergarten). Die Bemessung der Entschädigungshöhe soll entsprechend der Vorgaben der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen (Verkehrslärmschutz-Richtlinie 1997, vgl. dort Abschnitt XVIII) erfolgen. Als Zumutbarkeitsgrenze ist allerdings nicht die 16. BImSchV, sondern die AVV-Baulärm heranzuziehen. Diese Entschädigung steht  den im Zeitpunkt des Baubeginns vorhandenen Nutzer der Wohnung oder Hauses (Mieter oder selbstnutzender Eigentümer) zu, da dieser den unzumutbaren Immissionen ausgesetzt ist.

2. Entschädigungen, soweit durch passiven Schallschutz ein ausreichender Schutz der Innen(wohn)bereiche nicht möglich sein sollte oder kein Anspruch auf passiven Schallschutz wegen der kurzen Dauer der Immissionen besteht: Hierfür kann eine Entschädigung in einer Höhe bis zu 100% der Mietkosten vorgesehen werden, da bei einer entsprechenden Belastung von einer vorübergehenden Nichtnutzbarkeit der Wohnung ausgegangen werden muss.“

3. Entschädigungen, soweit (weiter gehende) passive Schutzmaßnahmen technisch nicht möglich oder mit verhältnismäßigem Aufwand nicht realisierbar sind. „Hier sind den Betroffenen für die Beeinträchtigung von Wohnräumen von der Vorhabenträgerin eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. Soweit keine Einigung erzielt wird, bleibt die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung einem gesonderten Entschädigungsverfahren nach § 74 Abs. 2 Satz 3 durch das Eisenbahn-Bundesamt vorbehalten. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach einem dann einzuholenden Verkehrswertgutachten.“

4. Umsiedelungen:Im Falle besonders schwer wiegender Belastungen entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt darüber, ob die Immissionskonflikte so groß sind, dass die vorübergehende Umsiedelung einzelner Betroffener erforderlich wird… Eine Umsiedelung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn (gegebenenfalls neben sehr starken Baulärmimmissionen) große Erschütterungsbelastungen auftreten, dadurch die Nutzbarkeit der betroffenen Räume stark eingeschränkt wird und ein Schutz nicht oder kaum möglich ist. Denkbar ist sie auch, wenn ausschließlich Baulärmimmissionen auftreten, die so gravierend sind, dass auch mit passiven Schutzmaßnahmen zumutbare Verhältnisse nicht erreicht werden können.“

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Offenbarungseid: EBA liegen Messprotokolle zu Lärm und Erschütterung nicht vor und weiß auch nicht, wer sie hat

Das Netzwerk Wangen/ Untertürkheim hatte am 11. Januar beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA)/ Außenstelle Stuttgart einen Antrag auf Einsicht nach dem Umweltinformations-gesetz (UIG) in folgende Messunterlagen gestellt:

  • Erschütterungsprotokolle während der Sprengarbeiten vom  November 2014 beim Zwischenangriff Wangen
  • Lärm- und Erschütterungsprotokolle vom 10./11.2015 am Zwischenangriff Benzstraße, Stuttgart-Untertürkeim.

Diese Messunterlagen müssten eigentlich dem EBA als Aufsichtsbehörde  vorliegen. Nach den Planfeststellungsbescheiden zu Stuttgart 21 ist die Bahn als „Vorhabenträgerin verpflichtet, die Messergebnisse zur späteren Beweissicherung zu dokumentieren, aufzubewahren und auf Verlangen dem Eisenbahn-Bundesamt und der sonst zuständigen Überwachungsbehörde bei den Anlagen Dritter vorzulegen. Auf Verlangen hat sie die Betroffenen über die Ergebnisse zu informieren.“ (PFA 1.6a S.38f)

Doch wie reagiert das EBA ? Es lehnt diesen Antrag auf Einsicht in die Unterlagen im Bescheid vom 14.01.2015 mit folgender Begründung ab:

„Das Eisenbahn-Bundesamt ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr.1 UIG zuständig. Allerdings besteht kein Anspruch auf Einsichtsnahme nach dem UIG, da das Eisenbahn-Bundesamt nicht über die von Ihnen angeforderten Unterlagen verfügt. Gemäß § 8 Abs.2. Nr.2 UIG ist der Antrag abzulehnen, es sei denn eine Weiterleitung nach § 4 Abs.3 UIG an die über die Information verfügende Stelle ist möglich. Im vorliegenden Fall ist eine Weiterleitung ausgeschlossen, da mir diese Stelle nicht bekannt ist.“

Dies ist ein weiterer Beleg, dass das EBA seinen Aufsichtspflichten bei den Bauarbeiten von Stuttgart 21 nicht nachkommt und ein Offenbarungseid. Das EBA erklärt nicht nur, dass ihm nicht einmal diese Messprotokolle vorliegen. Es erklärt auch noch, den UIG-Antrag nicht weiterleiten können, da sie nicht einmal wüssten, bei welcher Stelle diese Messunterlagen vorliegen würden. Diese Unterlagen müssten jedoch bei der Bahn bzw. der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm GmbH vorhanden sein. Doch das EBA hält es nicht einmal für nötig, diese Unterlagen anzufordern, obwohl es dazu das Recht (s.o.) hätte.

Das EBA hat erkennbar kein Interesse daran, diese Unterlagen zu erhalten. Die Erschütterungsprotokolle sind nämlich auch für die ermittelnde Polizei im Zuge der Strafanzeige von 27 Wangener Bürger wegen Störung der Nacht- sowie der Sonn- und Feiertagsruhe von Interesse.  Auf einen UIG-Antrag der Wangener SÖS-Linke-Plus-Bezirksbeirätin Barbara Weber hatte der Abschnittsleiter des PFA 1.6a, Matthias Breidenstein, am 24.11.2014 schriftlich per Mail zugesagt, dass die Lärm- und Erschütterungsprotokolle der Sprengarbeiten in Wangen bis spätestens 5.12.2014 ins Netz gestellt werden. Bis heute ist nur ein Lärmgutachten in Wangen über einen Messzeitraum von 24 Stunden (!) veröffentlicht. Dieses hatte aufgezeigt, dass die nächtlichen Sprengungen wegen Überschreitung der AVV-Richtwerte unzulässig waren. Über die durch die Sprengungen verursachten Erschütterungen, die die Anwohner in Wangen mehrere hundert Meter weit spürten, ist bis heute kein einziges Protokoll auf der Webseite eingestellt. Mehr dazu unter unseren Beiträgen vom 20.12.2014 und 27.11.2014. Die Desinformation in Wangen zeigt sich auch beim Vortriebsstand des Stollens, der seit dem 3.11.2014 (!)  trotz der laufenden Grabungs- und Sprengarbeiten mit 104,9 Meter bis zum heute (hier)  offiziell keinen einzigen Meter vorangekommen ist. Eine Übersicht der Netzwerke über die jeweiligen Vortriebsstände  finden Sie hier.

Und bei den  Lärm- und Erschütterungsprotokollen für die letzten Bauarbeiten in Untertürkheim müsste das EBA auch nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes einen prüfenden Blick hinein werfen, inwieweit die gemessenen Werte die Richtwerte der AVV-Baulärm überschreiten und ob entsprechende Schutzmaßnahmen vorgenommen wurden. Einmal abgesehen von der Frage, ob die Bauarbeiten am letzten Sonntag in Untertürkheim zulässig waren. Bis heute beantragt die Bahn keine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen städtischen Behörde.

Auch in Untertürkheim kommt die Bahn ihrem Transparenzversprechen nicht nach. Bislang wurde auf der Internetseite zu den Schallmessungen  und Erschütterungsmessungen für die extrem lauten Rammarbeiten in Untertürkheim nur die eines einzigen Tages (14.9.2013) veröffentlicht. Alle anderen Messprotokolle sind bisher unter Verschluss. Das Netzwerk Untertürkheim und das Infobündnis Zukunft Schiene mussten diese Daten immer wieder durch UIG-Anfragen in Erfahrung bringen. Dabei stellte sich heraus, dass die veröffentlichten Messwerte am 14.09. weit unter den Folgetagen lagen, die Pegel bis zu 100 dB(A) aufwiesen. Die Übersicht des Infobündnisses über die gemessenen Schallpegel in Untertürkheim finden Sie hier.

Update: Die Netzwerke haben zur Antwort des EBA am 19.1. eine Pressemitteilung (hier) herausgegeben.

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Bahnvertreter berichten am nächsten Dienstag im Rathaus über Immissionen bei den Bauarbeiten von Stuttgart 21

Nächsten Dienstag, den 20.Januar 2015 steht als 5.Tagungsordnungspunkt (hier) des Ausschusses für Umwelt und Technik das Thema Immissionen, d.h. Lärm, Erschütterung und Staub, bei den Baustellen von Stuttgart 21 auf der Tagesordnung. Bahnvertreter werden darüber berichten. Die Sitzung findet ab 8.30, 4.Stock im mittleren Sitzungssaal des Rathauses statt.

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Presse ausgesperrt – Informationen der Bahn für den Wartberg nur hinter verschlossenen Türen

Wie berichtet (hier) hatte sich die Bahn nach zahlreichen Protesten der Anwohner des Wartbergs über die mangelnde Informationspolitik entschlossen, den Anwohnern eine Baustellenführung Mitte Januar und zwei Informationsveranstaltungen Ende Januar anzubieten. Die beiden Stuttgarter Zeitungen berichteten gestern in ihrem Innenstadtteil (hier), dass diese Veranstaltungen jedoch hinter verschlossenen Türen stattfinden sollen. Die Presse sei, so die Bahn, ausdrücklich aus Datenschutzgründen nicht zugelassen. Dies ist auch aus Sicht der betroffenen Anwohner absolut nicht nachvollziehbar.

Die Bahn hatte sich in der Vergangenheit bereits aus Datenschutzgründen Video- und Ton- Aufzeichnung der Anwohnerinformationsveranstaltung in den einzelnen Stadtteilen verweigert. Auch Filmaufzeichnungen, bei denen die Kamera ausschließlich auf die Präsentationsfolien der Bahn gerichtet sind und die weder Bahnvertreter auf dem Podium noch Publikum zeigen würden, wurden ebenfalls wie Tonaufnahmen nicht erlaubt. Nun die Entscheidung der Projektgesellschaft Stuttgart Ulm GmbH wiederum aus Datenschutzgründen keine Pressevertreter bei den Informationsveranstaltungen für die Anwohner des Wartbergs zuzulassen. Damit schafft die Bahn keine Vertrauensbasis, sondern nur Misstrauen. Man kann dies nur noch als vorgeschobenen Grund einschätzen, unliebsame Berichterstattungen über Kritik der Anwohner, beispielsweise am unzureichenden Schallschutz, zu verhindern. Transparente Informationspolitik sieht anders aus.

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Netzwerke 21 distanzieren sich von Haus & Grund in Sachen Gestattungsvertrag mit der Bahn

Pressemitteilung: Die Nachricht von einem von der Bahn mit dem Verein Haus & Grund ausgehandelten Mustervertrag über die Inanspruchnahme von Grundstücken für die Untertunnelung durch Stuttgart 21 verwundert die Netzwerke 21. Die Netzwerke stehen seit etwa einem Jahr mit der Geschäftsführung der Projektgesellschaft Stuttgart – Ulm GmbH in Verhandlung und haben schon seit einigen Monaten den Status erreicht, über den jetzt berichtet wurde.

Die vorliegende Regelung ist insbesondere hinsichtlich der Haftung für von der Bahn verursachteSchäden an den Gebäuden jedoch nach wie vor nicht zufriedenstellend. Der „Mustervertrag“ enthält nach wie vor in seinen jetzt vorliegenden Fassung die Bestimmung, dass die Haftung der Bahn für einen durch den Bau oder Betrieb des
Tunnels verursachten Schaden entfällt, wenn sie nachweisen kann, dass die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten wurde.

Dazu Uli Hangleiter vom Netzwerk Killesberg: „Die Bahn will bauen, doch ihr fehlen noch immer die Unterfahrungsrechte für die meisten Grundstücke. Haus & Grund ist nun gegenüber der Bahn eingeknickt. Der Verein hat die Interessen seiner Mitglieder für einen Pseudo‐ Erfolg verraten“.

Wenn die Bahn jetzt von einer „halben Beweislastumkehr“ spricht, so trifft dies das eigentliche Haftungsproblem nicht. Kann nämlich festgestellt werden, dass ein Schaden – und wenn er erst nach zwanzig Jahren auftritt – vom Bau oder Betrieb des Tunnels verursacht wurde , so ist es nach Auffassung von Prof. Dr. Uwe Dreiss vom Netzwerk Kernerviertel nicht mehr als recht und billig, dass die Bahn für das von ihr gesetzte Risiko ohne jede Einschränkung haftet, zumal sie ja selbst stets beteuert, dass alle Befürchtungen dieser Art unbegründet seien.

Den Netzwerken geht es natürlich auch um die Frage der Entschädigung, deren  Annahmen und Berechnungsverfahren nach wie vor umstritten sind. Nach dem vorliegenden Vertrag will die Bahn eine Entschädigung nur nach den sogenannten
Bodenrichtwerten berechnen, obwohl das Landesenteignungsgesetz ausdrücklich die Berechnung der Entschädigung nach dem Verkehrswert vorsieht. Die Entschädigung ist für die Netzwerke gegenüber der Haftungsfrage aber zweitrangig.

Aus diesen Gründen können die Netzwerke ihren Mitgliedern“, so Dreiss und Hangleiter
übereinstimmend, „auch die neueste Vertragsfassung nicht empfehlen“.

Update: Die Stuttgarter Nachrichten berichteten am 16.1.2015 (hier) über die Kritik der Netzwerke am aktuellen Mustervertrag der Bahn.

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Blauer Brief aus Brüssel: Netzwerke wenden sich an OB wegen Luftbelastung durch jahrelangen Baustellenverkehr bei S 21

Die Netzwerke 21 haben  sich im Zuge des Blauen Briefes aus Brüssel wegen der mehrjährigen Überschreitung der Feinstaubwerte am Montag in einem Schreiben an den Oberbürgermeister Fritz Kuhn gewandt. Lesen Sie hier. Sie fordern darin ein aktualisiertes Belastungsszenario für die Luftbelastung durch den fast ein Jahrzehnt andauernden Baustellen-Verkehr durch Stuttgart 21, die Berücksichtigung dieser Zahlen im neuen Luftreinhalteplan und wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte besonders in der belasteten Innenstadt. Der Brief ging auch an das Regierungspräsidium, das über die Maßnahmen entscheidet und das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BW, das gegenüber der Bundesregierung über die getroffenen Maßnahmen berichten muss.

Update: Die Stuttgarter Nachrichten berichtete am 15.1. (hier) über das Schreiben der Netzwerke an den Oberbürgermeister. Die Stuttgarter Zeitung erwähnte die Forderung der Netzwerke, den belastenden S 21 -Baustellenverkehr zu berücksichtigen, in ihrem Beitrag am 16.1.2014 (hier) in ihrem Beitrag über die am Montag zu erwartende Stellungnahme des Verkehrsministers Winfried Hermann über den neuen Maßnahmenkatalog zur Feinstaubbekämpfung.

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StN berichten über Verlegung eines Abwasserkanals für die neue SSB-Haltestelle Staatsgalerie

Viel tat sich ja nicht rund um das Gelände des ehemaligen mittleren Schloßgartens zum Bau des „Tiefbahnhofs“ bzw. des Haupthaltepunktes, bei dem die Bahn gegenüber ihrem noch im August 2014 auf der Pressekonferenz zum Baustart vorgestellten Zeitplan (hier) weit hinterherhinkt. Deutlich wird dies auch bei dem über Twitter ins Netz gestellten Fotos des zukünftigen Trogbaufeldes vom  Oktober 14 und Januar 15.  Statt die Trogbaufelder 1, 16, 22 und 25 wie geplant herstellen, wird stattdessen auch bei nicht im Zeitplan vorgesehenen Baufeldern 11,12,13 (vor dem Querbahnsteig) die Erde ein paar Meter tief ausgehoben. Die auf der Seite des Kommunikationsbüros veröffentlichte Bautaktung mit der Nummerierung der Felder finden Sie hier.

Da ist die lärmende Baustellentätigkeit der SSB ein Anlass für die Stuttgarter Nachrichten heute (hier) über die laufenden Arbeiten entlang der Willy-Brandt-Straße zur Verlegung eines Abwasserkanals und der Bohrung von Stahlträgern zur Absicherung der Baugrube zu berichten.

Allerdings waren auf dem Trogbaufeld 22, dessen Block die Bahn zuerst fertig stellen muss, bevor die SSB darauf ihre neue Haltestelle Staatsgalerie bauen kann, lange Zeit  keine der geplanten Bauaktivitäten zu erkennen. Wir haben bereits berichtet (hier), dass deshalb auch weitere Bauverzögerung bei den SSB-Arbeiten absehbar sind.

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Bahn einigt sich mit Haus und Grund auf einen Muster-Gestattungsvertrag

Das Kommunikationsbüro Bahnprojekt Stuttgart-Ulm hat heute eine Pressemitteilung (hier) veröffentlich, nach der sich die Geschäftsführung der Projektgesellschaft mit dem Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein auf einen Muster-Gestattungsvertrag verständigt hat, der den Eigentümern für die Unterfahrung ihrer Grundstücke für das Projekt Stuttgart 21 künftig angeboten werden soll. Die Stuttgarter Zeitung (hier), die Stuttgarter Nachrichten (hier) und der SWR (hier) haben darüber Beiträge veröffentlicht. Sobald dieser Muster-Vertrag den Netzwerken vorliegt, werden wir darüber berichten.

Betroffen von der Unterfahrung sind 3.168 Grundstücke, deren Gestattungsverträge laut SWR  bis 2017 abgeschlossen werden sollen. Es haben laut Bahn rund 800 Eigentümer unterschrieben. Die Zustimmung von 400 Eigentümern wird für die anstehenden Bauarbeiten benötigt.

Laut der Pressemitteilung bleibt es bei der Entschädigung auf Basis des aus Sicht der Betroffenen nachteiligen DIA-Gutachtens nur für den unterfahrenen  Anteil des Grundstücks. Allerdings sähe der Vertrag eine Nachbesserungsklausel vor, falls sich im Zeitraum von bis zu fünf Jahren eine höhere Entschädigung ergäbe. Dieser Passus könnte nach einer einer erfolgreichen Klage wie die der angekündigten durch die Landswasserversorgung greifen, soweit damit Rechtsklarheit geschaffen wird. Nach einem Bericht des SWR greifen im Hinblick auf die Entschädigungen zwei Vertragsvarianten: „..zum einen akzeptiert der Eigentümer den von der Bahn vorgeschlagenen Entschädigungsbetrag endgültig und erhält den vollen Betrag sofort ausbezahlt. Mit einer zweiten Möglichkeit hätten die Eigentümer noch fünf Jahre Zeit für Ihre Entscheidung – und für die Überlegung, ob sie vor Gericht einen möglichen höheren Betrag erstreiten wollen.“

Die Stuttgarter Nachrichten berichten dazu: „Die Rechenbasis für die Entschädigungshöhe liefert das von der Bahn beauftragte DIA-Verfahren. Entschädigt wird ein Teil des Wertes: zum Beispiel von einer Fläche, die direkt von einem Tunnel unterquerten wird. Die Bahn hält sich an die Bodenrichtwertkarte der Stadt, nicht den Verkehrswert, und berücksichtigt auch nicht den Gebäudewert. In diesen Punkten „bleiben wir uneinig“, sagte Vereinsgeschäftsführer Ulrich Wecker. „Das Landesentschädigungsgesetz regelt klar, dass der Verkehrswert anzusetzen ist“, so Wecker. Außerdem wolle man auch bei einer Teilnutzung die Entschädigung für das ganze Grundstück.“

Nach der Presseerklärung des Kommunikationsbüros sieht der Vertrag eine Haftungsklausel vor, bei der „die DB AG für etwaige Schäden an den Gebäuden aufkommt. Haus & Grund begrüßt die Haftungsregelung der Bahn insofern, als dass sie über das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht.

Geschäftsführer Peter Sturm erklärte den Stuttgarter Nachrichten, „er rechne aber nicht mit Schäden, auch wenn „minimale Setzungen“ beim Tunnelbau normal seien. Bisher habe es keine Schäden gegeben, so Sturm.“ Die Stutgarter Nachrichten weisen daraufhin: „Das allerdings ist nicht richtig. Die Landeswasserversorgung (LW) hat an ihrem Bürohaus in der Schützenstraße 4 Risse durch den nur wenige Meter darunter gegrabenen Bahntunnel. „Diese sind der Bahn auch bekannt“, sagt LW-Pressesprecher Bernhard Röhrle. Der siebenstöckige Bürobau hat sich laut Messung von Dienstag um inzwischen 18,9 Millimeter gesenkt.“

Die Netzwerke waren ebenfalls im Gespräch mit der Geschäftsführung der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm GmbH, haben jedoch bislang besonders in der Frage der Haftung keinen Konsens erzielt. Zuletzt stellte Prof. Dr. Uwe Dreiss vom Netzwerk Kernerviertel den Verhandlungsstand mit der Bahn zu  zu den immer noch auseinander-liegenden Positionen der Bahn und der Eigentümer in der Frage der Haftung auf der Mitgliederveranstaltung am 16.12.2014 vor. Die Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH hatte zwar angekündigt, dass sie im Dezember neue Gestattungsverträge den Eigentümern vorlegen wird. Erste Reaktionen von Anwohnern aus der Frühlingshalde zeigten, dass die darin enthaltenen Regelung dem Stand entsprechen, die Vertreter der Netzwerke bereits Ende September zum Gespräch mit der Bahn erhalten und als nicht ausreichend abgelehnt hatten.Die Folien seines Vortrages mit den Rechtsgrundlagen, den Auszügen aus den Gestattungsverträgen der Bahn sowie den Gegenentwürfen der Netzwerke finden Sie hier.

Jetzt bleibt jedoch erst einmal abzuwarten, ob und in wieweit dieser mit Haus und Grund abgestimmte Gestattungsvertrag den betroffenen Eigentümern insbesondere in der Haftungsfrage näher kommt.

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Stuttgart bekommt zukünftig statt einem Bahnhof nur einen Haltepunkt

Diese Woche sollte man den Spiegel kaufen. Das Magazin berichtet (hier) , dass die Zulassung für den Tiefbahnhof bei Stuttgart 21, der den amtlichen Wert für das Gefälle um das Fünffache überschreitet (Kontext-Bericht / SPON-Darstellung) und wegen der Sicherheitsmängel von erfahrenen Lokführern kritisiert wird, nur mit einem Trick gelang:

„Der Stuttgarter Tiefbahnhof dagegen wird auf ganzer Länge in einem Gefälle von 15,1 Promille liegen. In der Bahnwelt ist das ein Steilhang… Das Kunststück, mit dem die Bahn ihren schrägen Gleiskörper durch die Zulassung brachte, bestand darin, ihn vom Bahnhof zur Haltestelle umzudefinieren… Warnungen gab es früh. Eberhard Happe, Leiter Zugförderung der Bahn in Hamburg, bewertete die angestrebte Gleisneigung bereits in einem Fachaufsatz 1992 als „kriminell.“

Man muss sich dies vor Augen führen: Die Landeshauptstadt Stuttgart wird zukünftig keinen Bahnhof mehr besitzen, in dem auch gewendet werden kann, sondern nur noch eine Haltestelle bzw. einen Haltepunkt im Sinne von § 4 der Eisenbahn-Bau- u. Betriebsordnung für Deutschland. Damit man ihn nicht mit den S-Bahnhaltepunkten verwechselt, sollte er aus unserer Sicht zukünftig nur noch als „Haupthaltepunkt“ bezeichnet werden. Mit seinem derzeit veranschlagten Kostenvolumen von mindestens 6,8 Milliarden Euro  ist er sicherlich der teuerste Haltepunkt weltweit.

Spiegel Online eine kurzes Video (hier) eingestellt, in dem auf die Probleme dieses extremen Gefälles eingegangen wird.

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StN: Bahn verzichtet auf A 8 Ausfahrt – Lkw-Kolonnen fahren durch das Gewerbegebiet am Fasanenhof

Die Stuttgarter Nachrichten berichteten in ihrer Freitagsausgabe (hier), dass die Bahn jetzt auf die beantragte Autobahnausfahrt an der A 8 in unmittelbarer Nähe des Filderportals zum Bau des Fildertunnels verzichtet. Daher werden die Lkw-Kolonnen zum Abtransport des Aushubs aus dem Fildertunnel, der Zulieferung von Material einschließlich der Schwerlasttransporte für die Tübbinge und alle Leerfahrten sich jahrelang im Minutentakt – wie ursprünglich in der Planänderung genehmigt-  durch das Gewerbegebiet am Fasanenhof wälzen.

Die Stuttgarter Nachrichten sprechen allein von erforderlichen 300.000 Lkw-Fahrten zum Abtransport des Aushubs (einschließlich Leerfahrten). In dieser Zahl allerdings nicht enthalten sind weitere 100.000 Lkw-Fahrten, die für den Aushub zum Bau des letzten maschinell erstellten Abschnitts des Fildertunnel ggf. alternativ über die Rettungszufahrt und Förderband am Kernerviertel abgewickelt werden sollen. Dies würden jedoch die ohnehin hochbelastete Luftqualität in der Innenstadt, deren seit über 10 Jahren erhöhte Feinstaubwerte jetzt von der EU in einem Vertragsverletzungsverfahren moniert werden, weiter belasten. Noch ist über die  Baulogistik dieses letzten Abschnitts, in dem die Tunnelvortriebsmaschine nach der Wendekaverne unterhalb des Kernerviertels stadtauswärts Richtung Degerloch fährt, nicht endgültig entschieden.

Laut dem Bericht der StN hängt der Rückzug der Bahn, nun keine eigene Autobahnabfahrt zu bauen, nicht nur mit dem aus Sicht der Stadt Stuttgart erforderlichen formalen und zeitaufwendigen Planänderungsverfahren zusammen. So favorisierte die Bahn beispielsweise ein Grundstück für die Abfahrt, das allerdings bereits für den Bau des Flughafen-Abschnitts verplant sei.

Dies ist nicht die einzige Meldung über die zweifelhafte Planungsqualität der Bahn, die man mit einem Stirnrunzeln quittieren kann. Schrittweise zeigte sich, dass die von der Bahn beantragte und mittlerweile genehmigte Planänderung zum Bau des Fildertunnels mit einer Tunnelvortriebsmaschine wahrscheinlich aus taktischen Erwägungen heraus nicht die erforderlichen logistischen Folgemaßnahmen beinhaltete.  Sei es das fehlende zweite Betonwerk (StZ-Bericht) , die unzureichenden Lagerflächen für die Tübbinge oder jetzt die fehlende direkte Anbindung an die Autobahn. Dabei handelt es sich schließlich nicht um den Bau des ersten Tunnels der Bahn mit einer Tunnelvortriebsmaschine. Im Internet ist ein Werbefilm der Bahn über den Bau des Katzenbachtunnels mit zwei Tunnelvortriebsmaschinen abrufbar (hier), der deutlich zeigt, dass bei dieser Vortriebstechnik üblicherweise eine deutlich größer dimensionierte logistische Infrastruktur erforderlich ist.

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CDU in Bad Cannstatt interessiert sich für S 21-Bauarbeiten, deren Auswirkungen und Lärmbelastung durch mehr Güterzüge

Die Stuttgarter Zeitung (hier) berichtet, dass die CDU-Fraktion des Bezirksbeirats Bad Cannstatt sich für den Stand der aktuellen S21-Bauarbeiten im Stadtbezirk interessiert und von der Bürgerbeauftragten der Stadt und Vertretern der Bahn eine Informationsver-anstaltung über den konkreten Sachstand und die Auswirkungen wünscht.

Dies ist insoweit erstaunlich, da die geplanten Stuttgart 21 Bauarbeiten in Bad Cannstatt nahezu ruhen. Cam 21 veröffentlichte dazu Ende November einen umfangreichen Beitrag (hier). Aktuell sind auf der anderen Seite des Neckarufers die Bauarbeiten der Stadt Stuttgart für den Rosensteintunnel im Gange. Mehr dazu finden Sie auf Webseite der Stadt zum Projekt und Bauablauf.

Allerdings ist die Frage der CDU-Fraktion nach einer möglichen Mehrbelastung durch Güterzüge auf der Strecke Richtung Fellbach und damit ggf. verbundenen Lärmschutz-maßnahmen durchaus berechtigt. Siegfried Deuschle, Bezirksbeirat der SÖS-Linken-Plus-Fraktion des Bezirksbeirates, hatte bereits in seiner Rede auf der 251.Montagsdemo (hier) auf diese kommende Lärmbelastung durch den nächtlichen Güterzugverkehr  hingewiesen:

„Bad Cannstatt wird schließlich auch in großem Umfang vom Abtransport der 20 Millionen Abraum betroffen sein, der bei den Baustellen von Stuttgart 21 anfällt und zur Hälfte in Richtung Osten, über die Remstalstrecke abransportiert werden soll. „Es ist die Rede von arbeitstäglich 13 schweren Güterzügen in Spitzenzeiten.“ Schon heute stellt der Güterverkehr  an der Remstalstrecke für viele Anwohner eine unerträgliche Lärmbelastung dar.“

Es wäre begrüßenswert, wenn sich auch CDU-Fraktionen anderer Stadtteile für die konkreten Belastungen der Anwohner durch die Baustellen von Stuttgart 21 interessieren und Informationen von der Bahn über Schutzmaßnahmen einfordern würden.

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Tunnelvortriebsmaschinen in Stuttgart und Seattle: „Suse“ wird noch justiert und „Bertha“ sitzt seit einem Jahr fest

Die Stuttgarter Nachrichten berichteten in ihrer gestrigen Printausgabe (hier) ausführlich über die angelaufenen Vortriebsarbeiten mit der Tunnelvortriebsmaschine „Suse“ am Filderportal und die Arbeit der Mineure am Fahrstand. Urspünglich sollten die Grabungsabeiten am Fildertunnel, dessen offizielle Tunneltaufe im Juli 2014 stattfand, bereits im Herbst starten (StN Bericht). Seit Anfang Dezember hat sich der Riesenbohrer nun in Bewegung gesetzt und rund 86 Meter gegraben. Allerdings musste die Maschine noch justiert werden. Sie wird derzeit auf Touren gebracht und soll dann pro Tag durchschnittlich 15 bis 20 Meter fahren. Dafür muss eine eine gewaltige Menge an Aushub mit einer Lastwagenkolonne, bei der alle 90 Sekunden eine Fahrt erforderlich ist, abtransportiert werden. Der erste 4 Kilometer lange Abschnitt des oberen Fildertunnels vom Fasanenhof soll laut Bericht bis kurz vor der Gemarkung Degerloch bis August 2015 fertig gestellt sein.

Dann soll der Bohrkopf der Maschine demontiert und die Tunnelbohrmaschine zurückgezogen werden, so die Auskunft des Projektleiters auf der Informationsver-anstaltung in Degerloch am 23. September 2014. Anschließend soll der maschinelle Vortrieb der Weströhre bis Ende 2016 erfolgen. Die auf der Veranstaltung vorgestellten Folien und den Zeitplan finden Sie in unserem Bericht (hier).

Dass es auch bei Vortriebsarbeiten mit einer  Tunnelbohrmaschine „vor der Hacke dunkel ist„, zeigen die stockenden Tunnelbauarbeiten in Seattle/USA, über die kurz vor Weihnachten das Schweizer  Onlineportal 20 minuten (hier) berichtete. In Seattle sitzt seit einem Jahr die weltweit größte Tunnelbohrmaschine „Bertha“ fest, nachdem sie auf eine zwanzig Zentimeter dicke Metallröhre gestoßen ist und sich der Schneidekopf der Maschine darin verkeilt hat. Sie hatte nicht einmal 10 % des knapp 3,6 Kilometer langen Tunnels gegraben. Die Maschine konnte bis heute nicht wieder in Betrieb genommen werden.

Die Tunnelbauer mussten einen Schacht graben, um an den Schneidekopf der Bohrmaschine zu gelangen und mussten dabei viel Grundwasser abpumpen. Mit dem gesunkenen Wasserdruck verlor der Untergrund so viel an Stabilität, dass der Boden unter den Häusern absackte. Dies führte dazu, dass sich mehr als 30 darüberliegende Gebäude im Herzen von Seattle um 2,5 Zentimeter absenkten und sich Risse bildeten. Laut Erzählungen von Anwohnern wimmle es dort jetzt von Ratten, was vorher nie vorgekommen sei. (Übrigens auch ein Phänomen über das ein Hauseigentümer an der Neubaustrecke nach Ulm berichtete, als die Vortriebsarbeiten sein Haus erreichten.)  Zudem wird befürchtet, dass das  doppelstöckige nicht erdbebensichere Viadukt der Alaskan Way-Autobahn, das der ebenfalls doppelstöckig angelegte Tunnel ersetzen soll, gefährdet ist.

Update 7.1.2014: Passend zum angekündigten Vortriebsstart sendete heute der SWR eine Quasi-Werbesendung über Martin Herrenknecht, seine Firma Herrenknecht, seine Tunnelbohrmaschine Suse und die Baustelle am Filderportal (hier).

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Feinstaub und Stuttgart 21 : BI Neckartor auf der 254. Montagsdemo

Auf der gestrigen 254. Montagsdemo sprach Peter Erben von der Bürgerinitiative Neckartor über den Blauen Brief aus Brüssel wegen der mehr als zehnjährigen Überschreitung der Feinstaubwerte in Stuttgart und die „Feinstaubschleuder“ Stuttgart 21. Seine sehr gute Rede können Sie – mit zahlreichen Informationen hinterlegt – auf der Webseite der BI Neckartor (hier) nachlesen.

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Nicht zuständig: Stadt leitet Beschwerdeschreiben wegen Sprengungen in Wangen an das EBA

Barbara Weber, SÖS-Linke-Plus-Bezirksbeirätin in Wangen, und das Netzwerk Wangen hatten sich wegen der Sprengungen in der Nacht und an den Sonn- und Feiertagen am 23.November in einem Schreiben (hier)  an den Ordnungsbürgermeister Martin Schairer gewandt. Vorausgegangen war die Strafanzeige von 27 Wangener Bürgern gegen den verantwortlichen Abschnittleiter und die durchführende Baufirma. Über die juristische Einschätzung eines Juristen der Ingenieure 22 , dass Baurbeiten, die die Nacht sowie die Sonn- und Feiertagsruhe stören, nicht von der Planfeststellung bei Stuttgart 21 abgedeckt sind, haben wir (hier) bereits berichtet.  Ausnahmegenehmigungen  müsse das Ordnungs- amt der Stadt Stuttgart erteilen.

Jetzt traf Anfang Januar 2015 die kurze Antwort eines Mitarbeiters im Ordnungsamt aus dem Bereich Gewerbe/ Gaststättenrechts (!) ein : die Bauarbeiten sind planfestgestellt und die Stadt sei nicht zuständig. Das Ordnungsamt habe das Beschwerdeschreiben an das Eisenbahn-Bundesamt weitergeleitet, das für die Umweltverträglichkeit dieser Bauarbeiten zuständig sei.

Auch hier zieht sich die Stadt Stuttgart auf die rein formale Position der fehlenden Zuständigkeit zurück und sorgt nicht einmal für Aufklärung, nach welchen Bestimmungen aus dem Planfeststellungsbescheid PFA 1.6a diese die Anwohner störenden und belastenden Bauarbeiten in den geschützten Zeiträumen zulässig sein sollen.

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Blauer Brief der EU wegen Feinstaubüberschreitungen und Stuttgart 21

Die Bundesrepublik Deutschland hat im November wegen der in Stuttgart und Leipzig seit zehn Jahren überschrittenen Schadstoffkonzentrationen Ende November ein umfangreiches Schreiben aus Brüssel (hier) erhalten. Die EU-Kommission erwartet bis Ende Januar von der Bundesrepublik Deutschland einen Katalog mit wirkungsvollen Maßnahmen gegen die krebserregenden Partikelschwaden. Damit ist das Land Baden-Württemberg bzw. die Stadt Stuttgart aufgefordert einen konkreten Maßnahmenkatalog gegen die hohe Feinstaubbelastung in der Innenstadt vorzulegen. Ansonsten drohen Deutschland bei einer Verurteilung vor den Europäischen Gerichtshof hohe Strafzahlungen. Die beiden Stuttgarter Zeitungen haben ausführlich darüber berichtet (StZ 1 / StZ 2 / StZ 3 / StN 1 / StN 2).  In einer gemeinsamen Presserklärung (hier) forderten daher Umwelt- und Verkehrsverbände sowie die Bürgerinitiative Neckartor das Stuttgarter Regierungspräsidium auf, wirksame Maßnahmen in die neue Fassung des Luftreinhalteplans aufzunehmen, darunter eine drastische Begrenzung der Verkehrsmengen in der Innenstadt, die Ausweitung des Parkraummanagements auf die gesamte Innenstadt, eine drastische Anhebung der Parkgebühren und Tempo 40 auf allen Steigungsstrecken. Mehr Informationen zum Thema Feinstaub finden Sie auf der sehr guten Internetseite der BI Neckartor.

Allerdings erwähnen die Presseberichte nicht, dass die Stuttgarter Innenstadt für fast ein Jahrzehnt durch den Baustellenverkehr von Stuttgart 21 zusätzlich massiv belastet wird. Für den Bau des  Tiefbahnhofs und den  unterirdischen 60 Kilometer Tunnelstrecken müssen rund 20 Millionen Tonnen Erdaushub abtransportiert werden. Allein in der Innenstadt fallen 8 Millionen Tonnen Aushub an, die bis zur zentralen Logistikfläche am Nordbahnhof oder anderen Entsorgungsdeponien per Lkw transportiert werden. Das Logistikkonzept der Bahn setzt als Ladekapazität eines LkWs für Aushub und Schüttgut rund 21 Tonnen an. Hochgerechnet sind damit für den Abtransport der 8 Millionen Tonnen im Bereich der Innenstadt und dem Stadtteil Nord mindestens  720.000 Lkw-Fahrten (Transport- und Leerfahrt) erforderlich. Im Oktober 2014 stellte die Bahn im Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderates ihr Logistikkonzept (hier) vor, das für die Baulogistikstraßen in der Innenstadt in unmittelbarer Nähe der Feinstaubhochburg Neckartor eine maximale tägliche Lastwagenkolonne von über 3.100 Fahrten (Transport-und Leerfahrt) (hier) vorsieht:

Dazu kommen noch unzählige Lkw-Fahrten zur Anlieferung des Baumaterials über die öffentlichen Straßen der Innenstadt, für die ansonsten wegen der Umweltzone ein Lkw-Verbot gilt. Als Haupt An- und Abfahrtsrouten sind die innerstädtischen ohnehin schon hochbelasteten B 14/B10 und die B 27 genannt. Über diese Lkw-Fahrten zur Anlieferung des Baumaterials über das öffentliche Straßennetz einschließlich der Rückfahrt existieren keine offiziellen Zahlen von Seiten der Bahn. Sie werden auch nicht in den schalltechnischen Detailgutachten (hier) in die Lärmprognosen einbezogen.

Mit welchem Konzept die Stadt Stuttgart unter diesen massiven zusätzlichen Belastungen durch den jahrelangen Baustellenverkehr die zum Schutz der Bevölkerung vorgegebenen Luftwerte einhalten will, bleibt ein Rätsel. Noch 1997 gab die Stadt Stuttgart ein Gutachten zur „Verkehrsbedingten Schadstoffbelastung im Zusammenhang mit der Planung von Stuttgart 21“ (hier) in Auftrag. Dieses Gutachten wurde damals durch das Ingenieurbüro Lohmeyer erstellt, dessen Geschäftsführer Dr.-Ing. Achim Lohmeyer heute auch als Immissionsschutzbeauftragter der Bahn bzw. der Arbeitsgemeinschaft „Immissionsschutzbeauftragter S21 & WeU“ für Staub und Abgase fungiert. Zwar haben sich durch die Planänderung zum maschinellen Vortrieb des Fildertunnels die Aushubmengen, die über die Innenstadt abgewickelt werden sollen, vermindert. Bis heute hat jedoch die Stadt Stuttgart kein aktualisiertes Gutachten über das drohende zusätzliche Belastungsszenario durch den Baustellenverkehr von Stuttgart 21 und  Maßnahmen zur Gegensteuerung veröffentlicht.

Die im Bereich der zentralen Baulogistik eingesetzten Lkws und Verladefahrzeuge sind nach Angaben der Bahn (hier) mit Partikelfilter ausgestattet bzw. grüner Plakette versehen. Zu dieser Maßnahme wurde die Bahn durch eine Klage der Umwelthilfe  2010 (auch hier wurde die Stadt Stuttgart nicht tätig) verpflichtet, nachdem die Bahn in ihren Ausschreibungen diese Planfeststellungsauflage nicht oder nur unzureichend aufgenommen hatte. Den Text des gerichtlichen Vergleiches finden Sie hier. Allerdings wurden bereits zu Beginn der Bauarbeiten zahlreiche Verstöße gegen die gerichtlich erstrittene Verpflichtung von der Umwelthilfe dokumentiert. Und die Rußpartikelpflicht gilt nur für die Baumaschinen, die serienmäßig bereits mit Rußpartikelfilter ausgerüstet oder serienmäßig nachrüstbar sind. Eines ist jedoch absehbar: Maßnahmen zur Reduzierung des Innenstadtverkehrs werden durch die Lkw-Kolonnen, die jahrelang in den Hauptbauzeiten bei „Europas größter Baustelle“ (O-Ton Bahn) das Bild der Innenstadt rund um den Bahnhof und den Norden prägen werden, ganz oder teilweise absorbiert.

Die Auswirkungen des Baustellenverkehrs werden sich sicherlich auch in den Messwerten niederschlagen. Wir hatten bereits über die Feinstaubbelastung und das „kostensparende“ Messkonzept der Bahn, das nur auf die Daten der beiden bereits bestehenden Stationen am Hauptbahnhof und am Neckartor zurückgreifen will, berichtet (hier). Im Oktober 2014 veröffentlichte die Bahn auf der Seite des Kommunikationsbüros ein dreiseitiges Messkonzept zur Staubbelastung (hier), das noch zusätzliche Messstationen im Kernerviertel, in der Umgebung des Hauptbahnhofes und entlang der Baulogistikstrecke vorsieht. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass auch gesundheitsgefährdende Überschreitungen der Grenzwerte, die jeweils auf das Jahr bemessen werden, keine Fahrverbote der Baustellen-Lkws auf den nicht-öffentlichen Baulogistikstraßen nach sich ziehen werden, soweit nicht rechtliche Hebel von Seiten der EU bestehen.

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Bahn bietet Informationen zum Baulärm und Schallschutz für die Anwohner des Wartbergs an

Wir haben mehrfach darüber berichtet, dass die die Anwohner des Wartbergs weder über die bereits begonnenen Tunnelvortriebs- und Baulogistikarbeiten am Zwischenangriff Prag noch über die damit verbundenen Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub informiert wurden. Das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. hatte sich in Schreiben sowohl an den Oberbürgermeister als auch an die Geschäftsführung der Projektbau Stuttgart-Ulm GmbH gewandt. Die unbefriedigende Antwort von Seiten der Projektgesellschaft finden Sie hier.

Jetzt berichteten die beiden Stuttgarter Zeitungen am 29.12.2014 in ihrem Innenstadtteil, dass die Bahn weiterhin noch keine separaten Informationsveranstaltungen für die Anwohner des Wartbergs eingeplant habe. Die Anwohner würden jedoch mit Wurfsendungen zum nächsten Stammtisch des Infoladens am 13. Januar 2015 eingeladen. An diesem Abend soll der passive Schallschutz besprochen und laut einem Sprecher des Kommunikationsbüros auch auf die Fragen der Anwohner eingegangen werden. Bisher hatten sich diese Treffen, die von Seiten des Infoladens e.V. jeden 2. Dienstag aller zwei Monate veranstaltet werden, auf die Anwohner des Nordbahnhofs beschränkt. Künftig soll der Kreis auch um die Anwohner des Wartbergs erweitert werden. Ebenfalls soll nach Aussage eines Sprechers des Kommunikationsbüros nach den Weihnachtsferien über Termine zur Baustellenbesichtigung für die Anwohner des Wartbergs entschieden werden.

Update 5.1.: Nach aktuellen Informationen plant die Bahn jetzt doch für Ende Januar (28. oder 29.01.) eine Informationsveranstaltung für die Anwohner des Wartbergs über den Baulärm am Zwischenangriff Prag bzw. den erforderlichen Schallschutz. Der Immissionsschutzbeauftragte Dr.Fritz wird an dieser Veranstaltung Fragen beantworten. Ebenfalls wurden den Anwohnern des Wartbergs zwei Besichtigungstermine der Tunnelbaustelle noch für Mitte Januar angeboten.

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Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 weiterhin in der Kritik

In den letzten beiden Wochen standen erneut die seit langem erhobenen Kritikpunkte  hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 wieder im Focus:

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Bezirksbeirat in Wangen lehnt Sprengverbote Nachts und an Sonn- und Feiertagen ab. Bahn informiert nur unzureichend

Letzten Montag stand auf der Bezirksbeiratssitzung in Wangen der Antrag der SÖS- Linke-Plus- Fraktion auf der Tagungsordnung, der ein Sprengverbot für Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen forderte. Die Untertürkheimer Zeitung (hier) und die Stuttgarter Zeitung (hier) berichteten darüber.

Vorausgegangen war eine Strafanzeige, die 27 Wangener Bürger wegen der Störung der Nachtruhe und der Verletzung der Sonn- und Feiertagsruhe gestellt hatten. Wir haben darüber berichtet. Mittlerweile wurde ein Messgutachten vom 18.November 2014 (hier) veröffentlicht, nach dem die nächtlichen Sprengungen mit + 18 dB(A) deutlich die Richtwerte der AVV-Baulärm überstiegen, daher zu unzulässig und zu vermeiden wären. Allerdings konnte sich die Fraktion mit ihrem Antrag, die Bürger zumindest nachts und an den Sonn- und Feiertagen vor den lauten Sprengarbeiten zu schützen, nicht durchsetzen. Der Bezirksbeirat änderte den Antrag um und beschränkte ihn lediglich auf den Zusatz, dass bei den Sprengungen die Richtwerte der AVV-Baulärm eingehalten werden sollten. Nach Ansicht der Bezirksbeiräte der CDU-Fraktion würden sowieso die Lärmwerte der Sprengarbeiten  durch die Stadt Stuttgart kontrolliert. Die Empörung der betroffenen Wangener Bürger über diese laxe Entscheidung zeigt ein Leserbrief in der Untertürkheimer Zeitung (hier).

Man kann über diese Ignoranz des Bezirksbeirats nur noch den Kopf schütteln. Die Einhaltung der AVV-Baulärm ist der Bahn allein schon durch die Gesetzeslage, die von der aktuellen Rechtssprechung bestätigt wurde, auferlegt. Die Stadt Stuttgart kontrolliert mitnichten. Der Oberbürgermeister Fritz Kuhn hatte im November auf eine Anfrage der Grünen klargestellt, dass die Stadt in Sachen Lärmschutz bei Stuttgart 21 nicht zuständig sei. Das Amt für Umweltschutz müsse weder die schalltechnischen Detailgutachten prüfen, noch Lärmmessungen durchführen. Wir haben darüber berichtet (hier).

Von daher sind die betroffenen Bürger darauf angewiesen, dass der von der Bahn eingesetzte Immissionsschutzbeauftragte nach dem Messkonzepten für Lärm und Erschütterung regelmäßig die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert und dies auch transparent gemacht wird. Nach dem Messkonzept für den PFA 1.6a  haben alle 4-6 Wochen jeweils für 7 Tage Messungen an ausgewählten Messpunkten stattzufinden. Die Bahn hatte noch im April in einer Presseerklärung (hier) zugesichert , dass sie regelmäßig auch alle Messungen auf der Seite des Kommunikationsbüros einstellen würde. Doch die Bahn wird ihrer versprochenen Transparenz bei der Veröffentlichung der Messberichte nicht im Mindesten gerecht.

Ein Blick auf die Webseite mit den Messungen zeigt, dass für den gesamten Zeitraum der seit andauernden Sprengungen nur ein Messbericht Schallschutz für den 12.11.2014 eingestellt wurde.  Daher kann man nur mutmaßen, dass entweder entgegen den Auflagen des Messkonzepts Lärmmessungen nur an einem Tag  durchgeführt oder die anderen Messberichte bewusst nicht veröffentlicht wurden. Noch düsterer sieht es bei den Erschütterungsmessungen aus. Bis heute wurde trotz monatelanger Sprengungen kein einziges Messgutachten für die durch die Sprengungen in Wangen ausgelösten Erschütterungen auf der Webseite des Kommunikationsbüros veröffentlicht. Auf Nachhaken der SÖS-Linke-Plus- Bezirksbeirätin Barbara Weber hatte der zuständige Abschnittleiter für den PFA 1.6a, Matthias Breidenstein, zwar versprochen, dass die Messberichte zu den Erschütterungen bis 5. Dezember ins Internet eingestellt werden. Bis heute hat die Bahn diese Zusage nicht umgesetzt. So kann auch nur gemutmaßt werden, dass auch die Erschütterungsmessungen Überschreitungen der nach der Planfeststellung vorgegebenen DIN 4150 ergeben haben. Das Gleiche gilt auch für die  lauten Rammarbeiten in Untertürkheim. Bis heute sind keine Messergebnisse zu Lärm und Erschütterung für die Rammarbeiten im November 2014 auf der Webseite veröffentlicht.

Noch intransparenter verhält es sich bei der Information über den Tunnelvortrieb in Wangen. Trotz der monatelangen unterirdischen Sprengarbeiten ist der Vortrieb in Wangen zumindest nach der auf der Seite des Kommunikationsbüros veröffentlichten Zahlen seit rund 6 Wochen keinen einzigen Meter vorangekommen. Eine Übersicht der Netzwerke über die Vortriebsstände der letzten Monate finden Sie hier. Damit ist nicht klar, ob die unterirdischen Vortriebsarbeiten bereits die ersten Wangener Häuser erreicht haben. Denn der Bahn liegen dort immer noch nicht die Unterfahrungsrechte aller betroffener Eigentümer vor…

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StN: Bahn will bei „infernalischen“ nächtlichen Baulärm zukünftig Hotel zahlen und ignoriert weiterhin Zuständigkeiten

Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute (hier), dass die Bahn sich jetzt doch bereit erklärt, bei unerträglichen nächtlichen Baulärm – wie jüngst in Untertürkheim und in Wangen – zukünftig eine Hotelunterbringung zu erstatten. Dies ist sicherlich für die betroffenen Anwohner ein richtiger Schritt.Er beruht jedoch nur auf dem Entgegenkommen der Bahn nach den Protesten, der Strafanzeige von 27 Bürgern in Wangen bzw. der Klageandrohung, widerspricht jedoch weiterhin den Zuständigkeiten nach der Planfeststellung bei Stuttgart 21 .

Wie bereits mehrfach berichtet, hat danach nicht die DB Projekt Stuttgart-Ulm über die aktiven und passiven Schutzmaßnahmen zu entscheiden, sondern das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde. Es muss auf Basis der vorgelegten schalltechnischen Detailgutachten in einem transparenten ergänzenden Verfahren die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzusetzen. So lautet die Nebenbestimmung in dem entsprechenden Planfeststellungsbescheid PFA 1.6a auf Seite 38:  „Die Entscheidung über die konkreten Schutzmaßnahmen behält sich das Eisenbahn-Bundesamt auf Grundlage der Detailgutachten gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG vor.“

Im Falle des infernalischen Baulärms der nächtlichen Rammarbeiten in Untertürkheim hätten die betroffenen Anwohner im Vorfeld Anspruch auf ein ergänzendes Verfahren gehabt, in dem sie über die geplanten Schutzmaßnahmen angehört werden. Das EBA hätte in diesem Verfahren die aktuelle Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes beachten müssen, nach der auch für Großbaustellen die Richtwerte der AVV-Baulärm gelten. Der in den Planfeststellungsbescheiden bei Stuttgart 21  noch enthaltene Bonus der Bahn, nach dem erst die Anwohner bei einer zweimonatigen Überschreitung von + 5 d(B) (A) über den Richtwerten der AVV-Baulärm Anspruch auf ein Schutzkonzept haben, widerspricht der aktuellen höchstrichterlichen Rechtssprechung. Bei der prognostizierten nächtlichen Richtwertüberschreitung von über 27 dB (A) ! wäre das EBA nach der Rechtslage gezwungen gewesen, geeignete Schutzmaßnahmen wie die Übernahme der Hotelkosten anzuordnen.

Stattdessen hat die Bahn selbst – und dabei die höchstrichterliche Rechtssprechung ignorierend-  im Vorfeld der Bauarbeiten entschieden, die umliegenden Anwohnern in Untertürkheim während der nächtlichen Bauarbeiten massive Richtwertüberschreitungen ohne ein Schutzkonzept auszusetzen. Und das EBA ist als Aufsichtsbehörde nicht eingeschritten. Auch die Stadt Stuttgart hat hier nichts zum Schutz ihrer Bürger unternommen. Nach Recherchen des Infobündnis Zukunft Schiene – obere Neckarvororte- wurde das Amt für Umweltschutz  der Stadt Stuttgart im Vorfeld der Rammarbeiten durch das EBA bereits im Juli 2013 in einem Schreiben über die massiven prognostizierten Richtwertüberschreitungen aufmerksam gemacht- ohne dass eine Reaktion erfolgte. Die Bahn konnte damit abseits der nach der Planfeststellung vorgegebenen Zuständigkeiten und der aktuellen Rechtslage agieren, ohne dass eine Behörde im Interesse der betroffenen Anwohner eingeschritten ist.

Auch in Wangen reagierte in Bahn erst, nachdem 27 Bürger Strafanzeige wegen Störung der Nacht sowie Sonn- und Feitertagsruhe gegen den Abschnittsleiter und die Baufirma erhoben haben. Noch 18.11.2014 erklärte der  Immissionsschutzbeauftragte Fritz auf der Bezirksbeiratssitzung in Untertürkheim auf die Kritik einiger Wangener Bürger, dass die Sprengungen in Wangen, die zum Teil hunderte Meter hör- und spürbar waren, sich  im Rahmen halten.  Dabei verschwieg er bewusst, dass er am selben Tag ein Messbericht erstellt und unterzeichnet hatte, nachdem die Sprengarbeiten während des Nachtzeitraums die Richtwerte der AVV-Baulärm mit + 18 dB(A) weit überschritten und damit unzulässig seien. So wurden Anwohner von dem Immssionsschutzbeauftragten und langjährigen Gutachter der Bahn trotz Nachfragen bewusst desinformiert. Erst nach einer Strafanzeige von 27 Wangener Bürgern gegen die laufende Störung der Nacht- sowie der Sonn- und Feiertagsruhe erfolgte ein Umdenken bei der Bahn.

Daher ist das Entgegenkommen der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH  nur als ersten Schritt zu interpretieren, zumindest in Extremsituationen die aktuelle Rechtslage zu beachten, wenn auch die Zuständigkeiten über die Entscheidung der Schutzmaßnahmen weiterhin „hemdärmlig“ ignoriert werden.

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Alles planfestgestellt: die DB Projektbau antwortet auf das Schreiben des Netzwerks Killesberg zum Lärm am Wartberg

Auf das Schreiben des Netzwerks Killesberg und Umgebung e.V. vom 4.November 2014 (hier) an die Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH wegen der unzureichenden Informationspolitik der Bahn gegenüber den Anwohnern am Wartberg, traf letzte Woche die Antwort ein. Lesen Sie hier. Danach sind weitere aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich, alle Vorgaben der Planfeststellung eingehalten und alle Gutachten veröffentlicht. Das Netzwerk wird sich erneut an die Geschäftsführung wenden, da zahlreiche Aussagen des Briefs so nicht unwidersprochen stehen bleiben können, wie z.B. :

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Alles planfestgestellt: EBA antwortet auf den Brief von MdL Brigitte Lösch zum Baulärm in Untertürkheim

Wir hatten darüber berichtet (hier), dass die Landtagsabgeordnete der Grünen und stellvertretende Landtagspräsidentin Brigitte Lösch sich an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt hatte. Anlass waren Anfragen von Anwohnern aus ihrem Wahlkreis wegen der unzumutbaren Lärmbelastungen durch die nächtlichen Rammarbeiten in Untertürkheim. Letzte Woche traf die Antwort des EBAs als E-Mail ein, nach der alles planfestgestellt und nicht zu beanstanden sei.

Dies mag überraschen, da in der  Planfeststellung noch von keinen erforderlichen Richtwertüberschreitungen die Rede war. Erst im schalltechnischen Detailgutachten vom Juli 2013 prognostizierte der langjährige Gutachter und „unabhängige“ Immissionsschutzbeauftragte nächtliche Richtwertüberschreitungen von über 27 dB(A), die auch den in der Nacht zulässigen Spitzenpegel von + 20 dB(A) überschreiten. Ohne dass deutlich wurde, warum plötzlich der Lärmpegel für diese Bauarbeiten gegenüber der Planfeststellung so extrem gestiegen ist. Während der Rammarbeiten wurden noch höhere Werte (hier) gemessen. Ein Beteiligung der betroffenen Anwohner in einem ergänzenden Verfahren sowie die Entscheidung über ein adäquates Schutzkonzept bei Emmissionswerten über 100 dB(A) sah das EBA für die betroffenen Anwohner nicht vor. Selbst die Bahnvertreter mussten auf der Bezirksbeiratssitzung vom 19.11.2014 einräumen, dass derzeit überlegt werde, wie man zukünftig bei diesen besonderen Belastungssituationen in Stuttgart reagiere.

Das EBA hingegen sieht keinerlei Handlungsbedarf. Lesen Sie selbst:

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Zur Informationsveranstaltung der Netzwerke zum Thema Lärm und Haftung. Ein Hausbesitzer an der Neubaustrecke berichtet.

Gestern hatten die Netzwerke eine Informationsveranstaltung für ihre Mitglieder und eingeladene Gäste auf dem Programm. Auf die Veranstaltung wurde bereits am Montag im Innenstadtteil  in einem größeren Bericht der beiden Stuttgarter Zeitung (hier) über den unzureichenden Lärmschutz bei Stuttgart 21 und den erneuten Brief an den OB hingewiesen. Am Freitag erschien ein ausführlicher Beitrag (hier) im Innenstadtteil der beiden Stuttgarter Zeitungen.

Dr. Tobias Lieber, Rechtsanwalt der auf das Planungs- und Umweltrecht spezialisierten Kanzlei Bannasch Friedrich und Schotten aus Freiburg, stellte die rechtlichen Knackpunkte und die Defizite beim Lärmschutzkonzept von Stuttgart 21 vor. Er ging insbesondere auf sein immer noch unbeantwortetes Schreiben vom 21.10.2104 an das EBA ein. Das EBA habe bis heute nicht in einem nach der Planfeststellung erforderlichen förmlichen ergänzenden Verfahren, bei dem die Betroffenen auch informiert und angehört werden müssen, über den erforderlichen aktiven und passiven Schallschutz auf Basis umfassender schalltechnischen Detailgutachten entschieden. Zumal die Gutachten, die ihm bekannt seien, nicht den Erfordernissen der Planfeststellung entsprächen. Nach den Vorgaben der Planfeststellung sind auch vorrangig aktive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Bei der Entscheidung hat das EBA die aktuelle Rechtslage zu beachten, nach der die Richtwerte der AVV-Baulärm einzuhalten sind. Ab diesen Werten sind die betroffenen Anwohner durch passive Lärmschutzmaßnahmen zu schützen. Der in der Planfeststellung noch enthaltene Aufschlag von 5 db(A) und die 2-Monatsfrist sei mittlerweile von der höchstrichterlichen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht als rechtmäßig beurteilt worden. Damit müsste in Stuttgart ein deutlich höherer Kreis von Betroffenen Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen haben. Viele direkt vom Lärm Betroffene nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Es konnten jedoch einige drängende Fragen zum zulässigen Baubetrieb an den Sonn- und Feiertagen nicht abschließend geklärt werden. Die Folien seines Vortrages können Sie hier abrufen.

Prof. Dr. Uwe Dreiss skizzierte die Rechtslage und den Verhandlungsstand mit der Bahn zu den Gestattungsverträgen. Unter anderem auch zu den immer noch auseinander-liegenden Positionen der Bahn und der Eigentümer in der Frage der Haftung.Die Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH hat zwar angekündigt, dass sie jetzt im Dezember neue Gestattungsverträge den Eigentümern vorlegen wird. Erste Reaktionen von Anwohnern aus der Frühlingshalde zeigten, dass die darin enthaltenen Regelung dem Stand entsprechen, die Vertreter der Netzwerke bereits Ende September zum Gespräch mit der Bahn erhalten und als nicht aureichend abgelehnt hatten.Die Folien seines Vortrages mit den Rechtsgrundlagen, den Auszügen aus den Gestattungsverträgen der Bahn sowie den Gegenentwürfen der Netzwerke finden Sie hier.

Zum Schluss des Abends berichtete ein Hausbesitzer aus der Nähe von Ulm sehr anschaulich über die zahlreichen negativen Erfahrungen, die er und seine Nachbarn bereits mit der Bahn als Bauherrin machen mussten. Sie hatten mit den Netzwerken Kontakt aufgenommen, weil sie an einem Informations- und Erfahrungsaustausch interessiert sind.

Ihre Häuser werden nur in 9 bis 15 Meter  vom derzeit in Bau befindlichen Albabstiegstunnel unterfahren. Die Tunnelvortriebsarbeiten mit zahlreichen Sprengungen laufen bereits unter seinem Grundstück, obwohl die Bahn keine Unterfahrungsrechte besitzt. Weder hat er bislang mit der Bauherrin einen Gestattungsvertrag abgeschlossen, noch fand eine förmliche Besitzeinweisung der Bahn statt. Durch die Sprengungen, die das Gebäude regelmäßig erschüttern sind bereits jetzt zahlreiche Risse an seinem Gebäude und denen der Nachbarn aufgetreten. Die Bahn lehnt Übernahme der Schäden ab, da auch nicht einmal vor dem Bau eine Beweissicherung durchgeführt wurde. Auf sein Betreiben wurde neben einem Messgerät zur Messung der Erschütterungen im Erdgeschoss auch eines am Dachstock aufgestellt. Allerdings sieht er sich jetzt angesichts der ablehnenden Haltung der Bahn gezwungen, selbst ein Riss-Monotoring und Lärmschutzmessungen durchzuführen.

Die Entschädigungsangebote der Bahn decken weder die Wertminderung seines Hauses und des Grundstücks noch die Belastung, die auf ihn durch zukommen werden, wenn in wenigen Metern Tiefe ICEs mit 250 Stundenkilometer durch den Bahntunnel rauschen. Auch die in der Planfeststellung zugesagten Masse-Feder-Systemen stehen derzeit bei der Bahn auf dem Prüfstand.  Angesichts der vielen Streitpunkte hat er jetzt einen erfahrenen Rechtsanwalt aus Stuttgart eingeschaltet.

Weniger aussichtsreich ist die Situation seiner Nachbarin, deren Haus nur in 9 Meter unterhalb des Kellers unterfahren wird. Sie hatte vor Jahren den Vertrag der Bahn mit eine vergleichsweise läppische Entschädigung gutgläubig unterschrieben und stellt jetzt entsetzt fest, welche in keinem Verhältnis stehenden Belastungen damit verbunden sind. Es deutet sich jedoch vorsichtig an, dass die Bahn ihr doch noch einen ersten Schritt entgegenkommen will.

Neben den Rissen an den Gebäuden haben die zahlreichen unterirdischen Sprengungen noch eine anderes Problem „zu Tage befördert“. Seither bevölkern Ratten, die ihre gewohnten unterirdischen Laufwege verloren haben, ihre Gärten. Allein an einem Abend tummelten sich 80 bis 90 Ratten um die Häuser. Dieses Problem ist sicherlich noch mit Hilfe eines Kammerjägers behebbar. Doch die Sorgen um den Wert und die Sicherheit der Immobilie, die kommenden Belastungen durch den Bahnverkehr und der Ärger über den Umgang mit der Bahn waren ihm und seinen Nachbarn aus Lehr verständlicherweise deutlich anzumerken.

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Zwischenangriff Prag – wie die Bahn die Anwohner am Wartberg desinformiert

Gestern fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine feierliche Tunneltaufe des Feuerbacher Tunnel am Zwischenangriffs Prag statt. Morgen erscheint in der Stuttgarter Zeitung  ein Bericht (hier) und ein Kommentar „Unterirdische Feier“ (hier) darüber. Auf der Internetseite des Kommunikationsbüros findet man eine kurze nachträgliche Pressemitteilung zum Baustart am rund 3 Kilometer langen „Selma-Tunnel“ Richtung Feuerbach. Allerdings handelte es sich nicht nur um eine kleine Feier unter den Beschäftigten, wie es die Pressemitteilung darstellte. Anwohnern am Wartberg berichteten, dass es entlang des Hangs vor Security nur noch „so wimmelte“, und sie  keinerlei Informationen erhielten. Und am Ende wurden sie auch noch von einem Rockkonzert am Tunnelmund am späten Abend zugedröhnt.

Dass die Bahn beim Zwischenangriff Prag gegenüber den betroffenen Anwohnern am Wartberg mit Informationen geizt, ist kein Einzelfall. Die Stuttgarter Zeitungen berichten heute in dem Beitrag „Anwohner fühlen sich ignoriert“ (hier) sehr ausführlich darüber. Dazu muss man leider noch ergänzen, dass die Informationspolitik der Bahn bei den Schallschutzmaßnahmen noch chaotischer ist als es im Beitrag geschildert wird:

    • Erst wurde von Seiten der Bahn den Anwohnern am Wartberg im Vorfeld und bei den Vertragsverhandlungen zu den Bauerlaubnisverträgen zugesichert, dass sie vom Lärm des Zwischenangriffs nichts mitbekommen werden.
    • Dann wurden die Anwohner durch Ankündigungsschreiben der Bahn kurzer Hand mitgeteilt, dass ihre Häuser wegen des Baulärms mit Schallschutzfenstern ausgestattet werden müssen. Wir haben darüber berichtet.
    • Als dann die INGE Stuttgart die ersten Hausbesichtigungstermin wegen der passiven Schallschutzmaßnahmen vereinbarte, wurden diese letzte Woche kurzer Hand wieder abgesagt. O-Ton eines Eigentümers: „Vom Vorhabenträger seien neue „Pegellisten“ gekommen. Also eine Veränderung der Schallemmissionen bzw. -immissionen. Ob die Werte höher oder niedriger ausfallen konnte Herr R. noch nicht sagen. Auf jeden Fall muss die INGE Stuttgart die Pegel neu bewerten und wird erst danach die Gebäude besichtigen.“
    • Die Anwohner wurden nicht von der Bahn informiert, dass der Gutachter der Bahn bereits am 21.11.2014 ein neues schalltechnisches Detailgutachten zur Baulogistik PFA 1.1. und 1.5. (hier) mit deutlich niedrigeren Lärmprognosen vorgelegt hat. Damit hat plötzlich nur noch ein kleiner Kreis von Betroffenen Anspruch auf Schutzmaßnahmen.
    • Die Gutachten zum passiven Schallschutz sind entgegen den Aussagen der Bahn weiterhin unter Verschluss und nicht auf der Internetseite veröffentlicht.
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Das Lärmschutzkonzept bei Stuttgart 21 und die gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Folgen von Lärm

Lärm macht krank – nicht nur wenn es sich dabei um Dauerlärm handelt. Lärm verursacht neben den gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen auch hohe volkswirtschaftliche Schäden durch Gesundheitskosten, Mietminderungen und Wertverluste der Immobilien. Zu diesem Ergebnis kommt die vom Ministerium für Verkehr und Infrastrutur 2013 herausgegebene „Städtebauliche Leitfibel- Hinweise für die Bauleitplanung, aus der wir nachfolgend noch zitieren werden.

Diese Erkenntnis wurde jedoch nicht beim Lärmschutzkonzept bei Stuttgart 21 berücksichtigt. Hier beruft sich die Bahn auch bei extrem hohen und gesundheits-schädlichen Lärmpegeln von bis zu 100 dB(A) – wie  bei den Rammarbeiten in Untertürkheim –  auf die in den Planfeststellungsbeschlüssen zu Stuttgart 21  enthaltenen Regelungen. Diese räumen der Bahn als Bauherrin einen Bonus ein. Danach haben die betroffenen Anwohner erst Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen, soweit ein Überschreiten der üblichen Richtwerte der AVV-Baulärm  um mehr als 5 dB(A) für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten prognostiziert wurde. Dabei sind maximal 5 Tage mit einer geringeren Belastung unschädlich. Unklar ist, ob eine Überschreitung dieser 5 Tage die 2-Monatsfrist hemmt oder nur unterbricht. Im schlechtesten Fall beginnt die Zwei-Monatsfrist, in der die Anwohner auch massive Lärmüberschreitungen ohne Schutzkonzept tolerieren müssten, wieder von vorn.

Dieser in den Planfeststellungen enthaltene Bonus ist allerdings nicht mehr mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( so erstmals im Urteil vom 10.07.2012 / Az 7 A11/11 ) vereinbar. Auch bei Großbaustellen gelten danach die Richtwerte der AVV-Baulärm. Diese neue Rechtslage müsste das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in den ergänzenden Verfahren zur Entscheidung über die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die rechtzeitig vor Baubeginn auf Basis umfassender Lärmprognosen zu treffen sind, berücksichtigen. (Siehe Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Lieber / Kanzlei Schotten Friedrich Bannasch an das EBA vom 21.10.2014 und Webbeitrag Lärmschutzkonzept bei Stuttgart 21 vom EBA und Bahn nicht umgesetzt – Netzwerke schalten Anwaltskanzlei ein).

Das EBA hat jedoch entgegen den Auflagen aus den Planfeststellungen zu Stuttgart 21 bis heute kein einziges ergänzendes Verfahren durchgeführt. Die Aufsichtsbehörde duldet, dass die Bahn bei Europas größter Baustelle über den passiven Schallschutz intransparent in eigener Regie und ohne Beachtung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtssprechung entscheidet. Und das EBA schweigt – bis heute hat es auf die Aufforderung im o.g. rechtsanwaltlichem Schreiben nicht geantwortet. Die schalltechnischen Detailgutachten für einzelne ausgewählte Immissionspunkte hat die Bahn zwar im Internet (hier) veröffentlicht. Die für den Anspruch auf passiven Lärmschutz entscheidenden Gutachten, aus denen die zeitlichen Lärmszenarien und die prognostizierten Immissionswerte für alle betroffenen Gebäude (Stockwerke / Fassaden) hervorgehen, hält die Bahn unter Verschluss. Anfragen der Netzwerke ergaben, dass diese Gutachten nicht einmal dem EBA als Aufsichtsbehörde, die formal darüber entscheiden müsste, vorliegen.

Die Bahn ignoriert nicht nur die Zuständigkeiten nach der Planfeststellung und die aktuelle Rechtsprechung zum Lärmschutz, sondern negiert auch die gesundheitlichen Beinträchtigungen und Folgen von hohen Lärmpegeln. So erklärte der Rechtsanwalt der Bahn kürzlich auf der letzten Bezirksbeiratssitzung in Untertürkheim, dass nur Dauerlärm gesundheitliche Folgen hätte. Nicht jedoch die kurzzeitigen Lämbelastungen, denen die Anwohner durch die Rammarbeiten ausgesetzt waren. Eine Übersicht der Lärmpegel der Rammarbeiten finden Sie hier. Angesichts dieser Ignoranz, bleibt uns nichts anderes übrig, als aus der eingangs erwähnten Städtebaulichen Leitfibel der Landesregierung BW ausführlich zu zitieren:

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SWR: Zermürbender Baustellenlärm bei Stuttgart 21

Ein Programmhinweis: Der SWR wird morgen, Donnerstag den 11.12.2014, ab 20.15 im TV-Magazin „Zur Sache Baden-Württemberg“ einen Film über den zermürbenden Baustellenlärm bei Stuttgart 21 senden. Gesendet werden Interviews mit der Familie Himmelsbach im IGA-Viertel, Claudia Jechow in Nordbahnhofviertel und Thomas Haag, der mit anderen 27 Wangener Bürgern Strafanzeige gegen die Sprengungenerhoben hatte.

Update: Wer den Beitrag verpasst hat, kann ihn hier noch anschauen.

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Netzwerke fordern aktives Eingreifen von der Stadt Stuttgart zum Schutz der vom Baulärm bei S 21 betroffenen Bürger

Pressemitteilung: Die Netzwerke 21 fordern den grünen Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn erneut in einem Brief auf, dass die Stadt Stuttgart ihre Verantwortung zum Schutz der vom Baulärm bei Stuttgart 21 betroffenen Bürger aktiv wahrnimmt.

Die Netzwerke 21 haben sich erneut in einem Brief (hier) an Fritz Kuhn, den Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, wegen der unzureichenden Umsetzung der in der Planfeststellung von Stuttgart 21 verankerten Lärmschutzauflagen durch die Bahn und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gewandt und die Stadt zum aktiven Handeln aufgefordert. Anlass dafür ist die Antwort des OB vom 5.11.2014 auf die Anfrage der Grünen-Fraktion im Gemeinderat vom 28.März 2014. In dieser stellt der OB klar, dass die Stadt zwar Verständnis für die vom Baulärm durch Stuttgart 21 betroffenen Anwohner habe und auch in Kontakt mit der Bahn und dem EBA stehe, die Stadt jedoch weder für die Prüfung der schalltechnischen Detailgutachten noch für Messungen zuständig sei.

„Diese Haltung ist zwar formalrechtlich korrekt. Sie ist dennoch aus Sicht der betroffenen Anwohner ein Armutszeugnis für die Stadt Stuttgart. Nur in Kontakt stehen, reicht einfach nicht aus. Die Stadt muss doch aktiv etwas zum Schutz ihrer Bürger tun, die fast ein Jahrzehnt vom Baulärm der größten Baustelle Europas massiv belastet werden,“ so Frank Schweizer von den Netzwerke 21. „Es kann nicht sein, dass die Bürger  wie in Untertürkheim nächtelang extremen Lärmpegeln weit über der Planfeststellung ohne Schutzkonzept ausgesetzt werden. Oder Anwohner im Kernerviertel gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt einen Rechtsanwalt einschalten müssen, nur damit Vorgaben aus der Planfeststellung für eine realistische Lärmprognose auf Basis der Ausführungsplanung und der Entscheidung über Schallschutzmaßnahmen durch das EBA umgesetzt werden sollen. Oder Eigentümer im Wartberg, die jetzt Schallschutzfenster bekommen sollen, nachdem ihnen von der Bahn jahrelang gesagt wurde, dass sie von der Baumaßnahme so gut wie nichts spüren werden. Oder Anwohner in Wangen bei der Polizei Strafanzeige wegen der Sprengungen erheben müssen, die die Bahn nachts und an Sonn- und Feiertagen durchführt.“

Wie die zahlreichen Anfragen der Netzwerke 21 beim EBA gezeigt haben, rangiert das Thema Lärmschutz bei der zuständigen Aufsichtsbehörde unter ferner liefen. Angesichts der bisherigen Untätigkeit des EBAs in Sachen Lärmschutz ist aus Sicht der betroffenen Anwohner ein erschreckendes Szenario absehbar. Die vom Baulärm bei Europas größter Baustelle betroffenen Stadtviertel könnten so über Jahre hinweg zum quasi-exteritorialen Gebiet werden, auf dem die Bahn weitgehend unkontrolliert ihre Baustellen mit möglichst geringen Lärmschutzauflagen und niedrigen Kosten für den aktiven und passiven Schallschutz betreiben wird.

Daher erwarten die Anwohner-Netzwerke von der Stadt, dass sie als Projektpartner der Bahn die Stuttgarter Bürger bei dieser größten Baustelle Europas mit dem fast ein Jahrzehnt dauernden Baulärm nicht alleine lässt. Sie muss im Interesse der Betroffenen gegenüber der Bahn und dem EBA auf Einhaltung und Umsetzung der in den Planfeststellungsbeschlüssen vorgeschriebenen Schutzkonzepte, auf Beachtung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Lärmschutz, auf laufende Messungen und transparente Informationen pochen und ggf. fachlich durch das Amt für Umweltschutz unterstützen.

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Hausbesitzer klagt gegen die Planänderung zum Grundwassermanagement

Kurz vor Ablauf der Frist hat jetzt ein Hausbesitzer eines Bürogebäudes in der Jägerstraße Klage vor dem Verwaltungshof Mannheim gegen die die Genehmigung der Planänderung zum Grundwassermanagement von 3,2 Millionen auf mindestens 6,8 Millionen Kubikmeter Grundwasser durch das Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Er befürchtet durch die mehr als verdoppelte Umwälzmenge Schäden an seiner Immobilie durch Hangrutschungen. Die Stuttgarter Zeitung berichtet darüber in ihrer morgigen Ausgabe (hier). Um den Gutachter bezahlen zu können, sammelt das Aktionsbündnis Spenden auf einem Treuhandkonto.

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250. Montagsdemo vor dem Hauptbahnhof

Am nächsten Montag findet die 250.Montagsdemo vor dem Hauptbahnhof statt, nachdem die Stadt Stuttgart auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wegen des Standortes unterlegen ist. Sprechen werden u.a. Volker Lösch, Walter Sittler, Egon Hopfensitz und Tiziano Cardosi, Bahnhofsvorsteher Florenz a.D. Die Netzwerke 21 werden mit ihrem Banner auf der Montagsdemo vertreten sein.

Für die Stuttgarter Zeitung (hier) war das Jubiläum ein Anlass, im Kulturteil einen Beitrag über die Verdienste des Stuttgarter Bürgerprotestes und die sich Schritt für Schritt bewahrheitenden Kassandrarufe der Kritiker herauszugeben. In einem  Beitrag der Süddeutschen Zeitung (hier) wird der Grafiker Ulrich Stübler portraitiert, der u.a. das bekannte und oft kopierte Logo für den Protest gegen Stuttgart 21 entworfen hat. Weitere Vorabbeiträge zur 250.Montagsdemo: Kontext „Nur wenig Grund für Jubel auf der Jubiläumsdemo„.

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Bezirksbeirat Mitte für nächtliches Verbot von Rückwärtsfahr-Pipsern auf Baustellen

Die Stuttgarter Nachrichten berichteten gestern (hier) über den einstimmig angenommenen Antrag der Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-Plus, der sich für ein nächtliches Verbot der Rückwärtsfahr-Pipser auf allen Baustellen iun Stuttgart ausspricht. Der Bezirksbeirat Ralph Schelle brachte in der Sitzung am Montag den Antrag ein, wonach die Bahn als Bauherrin zum sofortigen Umbau der Fahrzeuge auf nichtakustische Warnsignale aufgefordert wird. Seinen Antrag finden Sie hier.

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StZ: Dichtung und Wahrheit – Lärm bei den Stuttgart-21-Baustellen

Die Stuttgarter Zeitung hat heute (hier) eine sehr lesenswerte ausführliche Reportage über drei der durch den Lärm der S21-Baustellen Betroffenen in Untertürkheim, im Nordbahnhof- und im IGA-Viertel veröffentlicht. Besonders bemerkenswert ist die Feststellung, dass dieser Baulärm von keiner Seite angekündigt wurde:

„... Bei einem öffentlichen Großprojekt müssen die Interessen eines Einzelnen hinter den Interessen der Masse zurückstehen. Doch neben diesem demokratischen Grundsatz steht ein legitimer Anspruch der betroffenen Bürger, über die Folgen einer Baumaßnahme vollständig und wahrheitsgemäß informiert zu werden. Ist das geschehen?

In der Broschüre „Das Projekt Stuttgart 21, herausgegeben im Jahr 2006 von der Deutschen Bahn, dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart und dem Regionalverband, heißt es: „Von den meisten Tunnelbaumaßnahmen werden die Anlieger wenig belästigt. Vor allem dort, wo viele Menschen wohnen, sorgen spezielle Schutzvorrichtungen dafür, dass die Lärmbelastung während der gesamten Bauzeit so gering wie möglich bleibt.“ 2008 sagte Hartmut Mehdorn, seinerzeit Bahn-Chef, in einem StZ-Interview: „Man muss schon ständig den Kopf in den Gully stecken, um sich nachhaltig von den Bauarbeiten in der Ruhe stören zu lassen.“ Ein Jahr später erklärte der damalige Oberbürgermeister Wolfgang Schuster: „Von den Bauarbeiten werden wir nicht viel mitbekommen, da sie fast ausschließlich auf Bahngelände oder im Tunnel stattfinden.“ Und auf der offiziellen Stuttgart-21-Internetseite wird noch heute ungerührt verbreitet: „Eine gewisse Schallentwicklung lässt sich an Baustellen natürlich nicht vermeiden. Die Deutsche Bahn tut jedoch alles, um diese so weit wie möglich zu reduzieren. So wird an oberirdischen Baustellen ausschließlich während des Tages gearbeitet.“…“.

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Bahn kauft IHK-Grundstück wegen zu hohem Baurisiko und im Kernerviertel ?

Die Stuttgarter Zeitung (hier) meldet heute, dass die Bahn für rund 7,2 Millionen Euro  das Grundstück von der IHK erworben hat. Die Bahn würde sich durch den Abriss des Altbaus die Kosten für die ursprünglich geplanten Hebungsinjektionen sparen. Genaue Zahlen für die Einsparung werden nicht genannt.

Nicht erwähnt wird, dass die Bahn in ihrer internen Risikoliste („Hany-Azer-Liste“) zu 49% damit rechnete, dass bei der Untertunnelung der IHK wegen der geringen Überdeckung größere Schäden und damit auch ein zeitweiser Baustopp eintreten würde:

Risiko Nr.91: Risiko auf Grund nicht vorhersehbarer Störungen bei Unterfahrungen von Gebäuden mit geringer Überdeckung (IHK, Presselstraße, Gäubahnviadukt, etc.). Beim Unterfahren treten größere Setzungen bzw. Schäden an den unterfahrenen Gebäuden auf. Es werden zus. Sicherungsmaßnahmen, ein geänderter Bauablauf (zeitweiser Baustopp), zus. Entschädigungen, etc. erforderlich.”

Mit dem Abkauf des IHK-Geländes ist die Bahn möglicherweise einem Imageschaden, dass sich ihre langjährigen Planungen wieder einmal als zu risikobehaftet erwiesen haben, und einem weiteren Zeitverlust zuvorgekommen.

Damit stellt sich die Frage, wie Bahn mit dem Eigentümern im Kernerviertel auf der anderen Seite der Tiefbahnhofzufahrt umgehen wird. Auch hier müssen Gebäude wegen der geringen Überdeckung zum Tunnel angehoben werden. Auch hier weist die interne Risikoliste der Bahn ein 49%iges Risiko aus, dass bei den Hebungsinjektionen Schäden auftreten und der Anfahrbereich bei den geplanten Anhebungen der Gebäude an der Sänger-/ Urbanstraße nicht wie geplant ausgeführt werden kann:

Risiko Nr.116 – PFA 1.2/1.6: Schäden Gebäude Sängerstrasse: Bei Störungen im Bereich der Hebungsinjektionen (dienen zur Sicherung der Gebäude) kann der Anfahrbereich eventuell nicht wie geplant ausgeführt werden. Dann müssen Alternativen überlegt werden.“

Die im Kernerviertel geplanten Hebungsinjektionen werden nach Einschätzung des Landesamtes für Geologie vom 31.07.2013 / S.4 auch erstmals in Stuttgart in dieser weichen Gesteinsart durchgeführt:  Bergmännische Tunnel im Anfahrbereich PFA 1.2/1.6a: Hebungsinjektionen sind ein vielfach angewandtes und ausgereiftes Verfahren zur Setzungskompensation. Der Erfolg der Injektionsmaßnahmen an der U15-Trasse kann für den betrachteten Bereich nicht zum direkten Vergleich herangezogen werden. Dazu sind die geologischen und morphologischen Verhältnisse zu unterschiedlich. An der Urban-/Sängerstraße sollen Hebungsinjektionen im Hangbereich auch in quartären Schichten durchgeführt werden. Dem LGRB sind für derartige Verhältnisse noch keine Vergleichsfälle im Stadtgebiet bekannt.

Während die IHK-Geschäftsführung sich mit dem Verkauf des Grundstücks ihres Risikos zu einem angemessenen Preis entledigen konnte, haben die betroffenen Eigentümer im Kernerviertel keine Lobby. Sie müssen weiterhin um die Gebäudesicherheit ihrer quasi unverkäuflichen Immobilie (StN-Bericht) und um die Haftung bzw. eine angemessene Entschädigung im Schadensfall bangen.

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Tunnelvortriebstand zum 1.Dezember: Baustart unterhalb des Kernerviertels, am Zwischenangriff Prag und am Fildertunnel

Heute hat das Kommunikationsbüro wieder den aktuellen Stand der Vortriebsarbeiten zum 1.Dezember 2014 (hier) veröffentlicht. Der Baufortschritt liegt zwar entgegen der öffentlichen Wahrnehmung gemessen an den rund 59 geplanten Tunnelkilometer mit 2,72 % weiterhin im Promillebereich. Dennoch zeigt der Vergleich in der Übersicht der Netzwerke Folgendes:

  • Fildertunnel: Seit fast über einem halbem Jahr gibt es erstmals in der bergmännisch aufgefahrenen der Oströhre des oberen Fildertunnels, in der im Sommer die Tunnelvortriebsmaschine hineingeschoben wurde, einen Baufortschritt von rund 3,4 Meter. Update 13.12.: Laut einem heutigen Bericht der StZ ist die Tunnelvortriebsmaschine seit 27.11.2014 in Betrieb.
  • Kernerviertel: Nach einer fünfmonatigen Pause, in der die schmale Rettungszufahrt – länger als ursprünglich geplant – verschalt wurde, gehen die Vortriebsarbeiten unterhalb des Kernerviertels seit zwei Wochen zum Baustart des Verzweigungsbauwerks weiter. Dazu ist auch eine Absenkung des Grundwassers erforderlich. An den Grundwassermessstellen wie z.B. am Schützenplatz, wird 2 Mal in der Woche der Pegelstand gemessen. Der Abraum aus dem Tunnelbau wird allerdings nicht über das neu aufgebaute Förderband, sondern per Lkws abtransportiert. Jetzt müssten die Vortriebsarbeiten etwa auf Höhe der Jugendherberge am kritischen Übergang zum anhydrithhaltigen Gestein anstehen. Dies könnte ein Grund dafür sein, dass in den letzten 2 Wochen insgesamt nur 10 Meter vorangetrieben worden. Die Bahn besitzt jedoch noch nicht die Unterfahrungsrechte der Grundstücke im Bereich der Haußmann-/Gerockstraße.
  • Wangen: Seit  einem Monat verzeichnet das Kommunikationsbüro einen Baustillstand in Wangen. Dies ist angesichts der ständigen Sprengungen, unter denen die Anwohner leiden, nicht realistisch. Möglicherweise wird bereits der eigentliche Tunnel vorangetrieben, ohne dass er in der Statistik des Kommunikationsbüros erwähnt wird. Das Netzwerk Wangen will hier nachhaken.
  • Tunnelvortrieb PFA 1.5. Richtung Hauptbahnhof  und Bad Cannstatt: Der Vortrieb läuft auf beiden Tunnelstrecken weiter. Allerdings stehen jetzt auf der Strecke Richtung Hauptbahnhof hinter der Heilbronnerstraße die ersten zu untertunnelnden Wohnhäuser im Bereich der Frühlingshalde an, deren Unterfahrungsrechte noch nicht vorliegen. Die Bahn plant im Dezember eine weitere Veranstaltung für die Bewohner in diesem Gebiet.
  • Zwischenangriff Prag: Der Bau des Stollens für den Zwischenangriff wurde hörbar für die Anwohner des Wartbergs gestartet.
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Nächster Projektverantwortlicher bei Stuttgart 21 geht

Die Stuttgarter Zeitung melden heute (hier), dass jetzt ein weiterer Projektverantwortlicher bei Stuttgart 21 ausscheidet.  Nach dem Weggang der Abschnittsleiter Gerd Maitschke und Matthias-Walter Schmidt zum 31.Oktober 2014 hat jetzt auch Stefan Penn als Technischer Geschäftsführer seinen Rückzug aus dem Projekt Stuttgart 21 ankündigt. Stefan Penn wurde 2011 Nachfolger des Chefplaners Hany Azer und ist ebenfalls ein erfahrener Ingenieur.

Unter seiner Leitung wurde beispielsweise der Katzenbergbahntunnel erfolgreich im maschinellen Vortrieb ohne Schäden an den unterfahrenen Häusern erstellt. Allerdings waren damals nur eine sehr geringe Anzahl von Gebäuden betroffen und die Vortriebsarbeiten wurden wegen eines Kriechhangs mit aufwendigen Messarbeiten begleitet. Der BUND und die Netzwerke forderten am letzten Tag bei der Erörterung zum Grundwassermanagement diese Standards auch für die Stuttgarter Hänge, die von den 60 km Bahntunneln unterfahren werden.

Der Rückzug wichtiger Projektverantwortlicher bei Stuttgart 21 innerhalb nur weniger Wochen dürfte mit dem unzureichenden Baufortschritt in Verbindung stehen, über den wir vor kurzem berichtet haben.

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27 Wangener Bürger stellen Strafanzeige gegen Bahn und Baufirma wegen Sprengarbeiten

Ein vom Lärm und den Sprengarbeiten am Zwischenangriff Ulmerstraße in Stuttgart-Wangen betroffener Bürger und 26 Mitanzeigende aus der unmittelbaren Umgebung haben gestern Strafanzeige gegen die DB Projektbau Stuttgart- Ulm bzw. ihrem Projektleiter für den Abschnitt PFA 1.6a, Stefan Breidenstein, und die Firma Porr gestellt wegen:

  1. Verstoß gegen die Sonntags- und Feiertagsruhe
  2. Unzumutbare, fortlaufende körperschädigende Lärmbelästigungen, Ruhestörungen
  3. Gefährlicher Erderschütterungen, besonders bei Nacht.

Bereits auf der letzten Bezirksbeiratssitzung in Untertürkheim waren die Belastungen der Wangener Bürger durch die Sprengarbeiten, die auch Nachts und Sonn- und Feiertags von der Bahn durchgeführt wurden, ein Thema. Bürger klagten, dass die durch die  unterirdischen Sprengungen ausgelösten Erschütterungen mehrere hundert Meter (!) weit deutlich zu spüren und zu hören seien. Auf der Internetseite des Kommunikationsbüros finden sich hingegen u.a. folgende Hinweise über die Bauarbeiten in Wangen, die nicht im Entferntesten die eingetretenen Belastungen ankündigten:

  • Am sogenannten Zwischenangriff für die Zuführungstunnel zum Stuttgarter Hauptbahnhof wurden plangemäß Fels- und Gesteinsschichten angetroffen. Diese werden nun durch eine Kombination aus Bohr- und Sprengarbeiten gelöst und dann abtransportiert… Es wird ein erschütterungsarmes Sprengverfahren gewählt. Auch eine Lärmbelastung wird erfahrungsgemäß nur punktuell und nicht übermäßig intensiv auftreten.“
  • „Die Sprengungen werden ab 23. Juni 2014 jeweils zwischen 6 Uhr und 22 Uhr (teilweise auch mehrmals hintereinander) ausgeführt.Die Auftragnehmer der Bahn sind bemüht, ihre Technologien und Zeitabläufe so zu koordinieren, dass die Sprengungen weitgehend während der Tagesstunden durchgeführt werden.“
  • „Die Auftragnehmer der Bahn werden die Sprengungen mit eigenen Messgeräten an repräsentativen Messstellen überwachen.“

Das Netzwerk Wangen hat Akteneinsicht in die Messunterlagen zu den Sprengungen beantragt. Der Abschnittsleiter Matthias Breidenstein verwies in seiner Antwort vom 24.11.2014 darauf, dass dieser Messbericht fertig gestellt sei und im Laufe der Woche auf der Seite des Kommunikationsbüros (hier) veröffentlicht werde. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Messdaten von der Bahn über die Erschütterungen der laufenden Sprengungen ins Internet eingestellt werden. Diese Arbeiten laufen in Wangen seit Juni. Bis heute ist noch kein einziger Messwert über die Erschütterungen, die den Wangener Anwohnern seither zugemutet wurden, auf der Webseite veröffentlicht.

Auf der Webseite findet sich allerdings ein ganz aktueller Messbericht des Immissionsschutzbeauftragten Dr. Fritz vom 18.11.2014 (hier). Darin kommt er auf Seite 5 und 13  auch zum Ergebnis,  dass die nächtlichen Sprengungen wegen einer massiven Überschreitung der Richtwerte der AVV-Baulärm nicht zulässig und unbedingt zu vermeiden seien! Am gleichen Abend erklärte der „unabhängige“ Immissionsschutzbeauftragte den besorgten Anwohnern auf der Informationsveranstaltung in Untertürkheim, dass die Sprengungen in Wangen sich im Rahmen der zulässigen Belastungen halten würden.

Update 10.12. 2014: Das Netzwerk Wangen hat dazu noch eine Pressemitteilung (hier) veröffentlicht

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Weitere Ramm- und Bauarbeiten am Samstag in Untertürkheim und am Sonntag ?

Wie von der Bahn auf der letzten Bezirksbeiratssitzung angekündigt, fanden am Wochenende 22./23.November 2014 weitere Bauarbeiten in Untertürkheim für die Herstellung des Zwischenangriffs statt. Am Samstag wurden die umliegenden Anwohner erneut mit den angekündigten „infernalischen“ (StZ-Bericht) Rammarbeiten ohne Schutzkonzept ausgesetzt. Am Sonntag standen überraschenderweise die Rammen still. Nach Aussage der Bahn war der Einsatz dieser Geräte zum Einsatzen der Spundwände nur für den Samstag gedacht. Die weiteren Bauarbeiten am Sonntag seien jedoch planmäßig verlaufen.

Ulrich Ebert von den Ingenieuren 22 und Juristen zu Stuttgart 21 wies bereits in mehreren Informationsveranstaltungen, zuletzt auf der Bezirksbeiratssitzung in Untertürkheim, daraufhin, dass die geplanten Bauarbeiten der Bahn gegen das Feiertagsgesetz verstoßen. Seiner Einschätzung nach blieben die Rammarbeiten nur deshalb aus, da der Bahn dieser Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz „zu heiß“ wurde.

Zuständig für die Ausnahmegenehmigungen nach dem Feiertagsgesetz ist das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart. Von dort wurde nach Eberts Einschätzung noch nie eine Ausnahmegenehmigung erteilt, da man der Meinung sei, dass das Feiertagsgesetz durch die Planfeststellungsbeschlüsse aufgehoben worden wäre.

Da diese Auffassung seiner Meinung rechtlich falsch ist, hat er sich an den Oberkirchenrat gewandt und in einem umfangreichen Schreiben (hier) auf die Verletzung dieses Gesetzes durch die Bahnbauarbeiten hingewiesen.  Nach seiner Einschätzung sind die gegen die Sonn- und Feiertagsruhe verstoßenden lauten Bauarbeiten nicht durch die Planfeststellungsbeschlüsse von Stuttgart 21 (hier) gedeckt.

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Bürger fragen zu Stuttgart 21- Politiker antworten. Heute: MdB Karin Maag, CDU

Es ist oft erstaunlich, welche ausweichenden Antworten Bürger auf ihre Anfragen hin von Politikern erhalten. Doch die völlig danebenliegende Mail, die jetzt ein vom Baulärm in Untertürkheim betroffenen Bürger  von seiner CDU-Bundestagsabgeordneten Karin Maag  erhielt, ist es leider wert veröffentlicht zu werden.  Man sollte eigentlich davon ausgehen, dass sich Politiker – wenn Sie sich schon nicht mehr an ihre Zusagen gegenüber den Bürgern erinnern –  wenigstens in der Lage sind, die im Schreiben angesprochenen Probleme richtig zu lesen, zu lokalisieren und einzuschätzen. Doch das ist hier nicht der Fall. Anscheinend hat sich weder der exterme Lärm und die Erschütterungen durch die Rammarbeiten in Untertürkheim noch der Skandal, dass die Bürger diesen schutzlos ausgeliefert werden, bis zur CDU-Fraktion in Berlin und dem Ausschuss für Gesundheit herumgesprochen…

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Antrag der Grünen im Gemeinderat: Immissionen überwachen, Bürger schützen

Wie bereits berichtet (hier) hatte der Oberbürgermeister Anfang November auf die  Anfrage der Grünen vom 21.März 2014 lapidar erklärt, die Stadt hätte zwar für die Sorgen der betroffenen Anwohner Verständnis, sei jedoch für den Baulärm von Stuttgart 21 nicht zuständig.

Daher haben die Grünen-Stadträte Clarissa Seitz und Peter Pätzold  gestern eine erneute Anfrage zum Thema Lärm gestellt. Lesen Sie hier. Sie beantragen u.a., dass Vertreter der Bahn und der Immissionsschutzbeauftragte jedes Vierteljahr im Ausschuss für Umwelt und Technik über die durch Stuttgart 21 hervorgerufenen und zu erwartenden Immissionen berichten, welche Detailgutachten auf Basis der aktuellen Ausführungsplanung fortgeschrieben und wie die Bürger über den Lärm informiert werden. Dabei sollen auch zu aktuellen Beschwerden der von den Baustellen betroffener Bürger Stellungnahmen vorgelegt werden.

Die Grünen-Fraktion macht dankenswerterweise mit ihrem Antrag noch einmal einen Versuch, dass sich Bahnvertreter vor einem städtischen Gremium für den Baulärm rechtfertigen müssen.  Es ersetzt jedoch nicht das dringend notwendige Eingreifen des Oberbürgermeisters bzw. der Stadt Stuttgart, wenn Anwohner massivem Baulärm ohne ein vorher umgesetztes adäquates Schutzkonzept ausgesetzt werden.

Im Antrag wird in einem Satz erwähnt, dass die Apelle der Stadt in Sachen Lärmschutz  an die Bahn und  das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bisher wenig fruchtbar gewesen sind.  Die Ignoranz der Bahn als Bauherrin und des EBA  als Aufsichtsbehörde ist unglaublich. Die Bahn kann planfestgestellte Schutzstandards ohne Konsequenzen seitens des EBAs soweit wie möglich im eigenen Sinne interpretieren oder gar unterlaufen. Angesichts der bisherigen Untätigkeit des EBAs in Sachen Lärmschutz, ist für die betroffenen Anwohner ein erschreckendes Szenario absehbar. Die vom Baulärm bei Europas größter Baustelle betroffenen Stadtviertel  könnten so über Jahre hinweg zum quasi-exteritorialen Gebiet werden, auf dem die Bahn weitgehend unkontrolliert ihre Baustellen mit möglichst geringen Lärmschutzauflagen und niedrigen Kosten für den aktiven und passiven Schallschutz betreiben wird. Wenn sich nicht die Bürger – dabei allein gelassen von ihrer  Stadt – mit  juristischen Mitteln dagegen wehren.

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Rückfahr-Pipser nicht Pflicht: Nordlichter erhalten Auskunft von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Dr. Florian Bitzer, Abschnittleiter Technische Dienste bei Stuttgart 21, hatte auf der letzten Bezirksbeiratssitzung Nord die zwingende rechtliche Pflicht für den Einsatz von Rückfahrpipsern betont. Dieser rechtlichen Einschätzung haben die Anwohner auf dem Infostammtisch heftig widersprochen. Ein Bahnvertreter musste schließlich einräumen, dass es versäumt wurde, optische Warnsignale den beauftragten Baufirmen als Standard vorzugeben. Die Bahn sei jetzt mit den Baufirmen im Gespräch.

Die Nordlichter haben sich jetzt noch bei der BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft / Prävention Bezirk Süd, Region Baden-Württemberg Ost nach der Rechtslage zu den Rückfahr-Pipsern erkundigt und am 19.11.2014 per Mail eine konkrete Antwort erhalten. Nach dem Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) in Verbindung mit dem Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG sind sowohl akustische und/oder optisches Signal  zulässig bzw. verpflichtend. Eine Pflicht auf den Baugeländen der Bahn ausschließlich Rückwärtspipser einzusetzen, besteht nicht. Auch optische Warnsignale sind zulässig: Weiterlesen

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Bahn will geschädigte Hauseigentümer entlasten – bietet jedoch bislang keine Beweislastumkehr an

Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute (hier), dass die Bahn auf die vom Tunnelbau betroffenen Eigentümer zugegangen sei und eine Beweislastumkehr in den Gestattungsverträgen anbieten würde.

In der Tat, hat sich die Bahn bzw. die Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH gegenüber den ursprünglich angebotenen Haftungsregelungen etwas bewegt und eine für die Eigentümer aus ihrer Sicht verbesserte Fassung angeboten. Es handelt sich aber nicht um eine Beweislastumkehr.  Vertreter der Netzwerke sind seit einem Jahr mit der Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm im Gespräch. Die letzte Fassung der von der Bahn in den Verträgen angebotenen Haftungserleichterung lautet wie folgt:

§ 3 Haftung

(1) Die DB Netz AG haftet für Schäden an Gebäuden und an sonstigen baulichen Anlagen des Eigentümers nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2)   Tritt am Gebäude oder an sonstigen baulichen Anlagen des Eigentümers ein Schaden auf, wie er typischerweise im Falle von Grundstückssetzungen und -hebungen entsteht, so gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass ein Beweis des ersten Anscheins für die schuldhafte Verursachung durch die Tunnelbaumaßnahme spricht, wenn beim Auftreten des Schadens im Bereich des Grundstücks die vortriebsbedingten Setzungen und Hebungen bereits begonnen haben oder noch nicht vollständig abgeklungen sind.

(3) In diesen Fällen ist es Sache der DB Netz AG darzulegen, dass trotz des räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem Auftreten des Schadens und den Vortriebsarbeiten eine abweichende Schadensursache in Betracht kommt oder die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten wurde.

(4) Im Übrigen sind mit § 3 dieses Vertrages keine Einschränkungen der allgemeinen Beweislastregeln zu Lasten des Eigentümers verbunden.

Der letzte Halbsatz des Absaztes 3 bedeutet, dass die Bahn nicht haftet, wenn sie nachweist, dass sie nicht fahrlässig gehandelt hat (= die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat). Der Vorschlag der Netzwerke war und ist jedoch, dass die DB nur dann nicht haftet, wenn sie nachweisen kann, dass der Schaden auf einer Ursache beruht, die nicht mit dem Projekt S 21 in Verbindung steht. Die DB soll ohne Rücksicht auf das Verschulden (hat sie die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet?) in jedem Fall für von das ihr gesetzte Risiko haften.

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Bezirksbeiratssitzung in Untertürkheim: Viel Lärm bei Stuttgart 21 und kein Schutzkonzept

Zentrales Thema der gestrigen Bezirksbeiratssitzung in Untertürkheim war der Baulärm durch die in diesem Stadtteil geplanten Bauarbeiten und die Frage, wie die betroffenen Anwohner dagegen geschützt werden können. Die beiden Stuttgarter Zeitung (StZ / StN) ausführlich. Die Folien des Vortrags über die geplanten Baumaßnahmen in Untertürkheim finden Sie hier.

Nachdem die Bahn tagelang die Bewohner der Benzstraße bei den nächtlichen Rammarbeiten mit Lärmwerten von über 100dB (A) ausgesetzt hatte, denkt die Bahn erst jetzt darüber nach, wie sie zukünftig bei diesen besonderen Belastungssituationen reagiere. Dies müsse jedoch im Kontext zu den anderen betroffenen Stadtteilen in Stuttgart gesehen werden. Einen Präzedenzfall wolle man nicht schaffen. Kurzfristig hohe Lärmspitzen seien für die Anwohner weiterhin zumutbar.  Selbst bei einigen wegen des Lärms durchwachten Nächten, so Dr. Schütz als Anwalt der Bahn, bestünde keine Gesundheitsgefahr.

Empörte Anwohner forderten daraufhin eine Kontrolle durch die Stadt Stuttgart. Die Bürgerbeauftragte Alice Kaiser erklärte jedoch, dass diese nicht zuständig sei. Sabine Reichert-Hebel, Bezirksbeirätin der Grünen, machte noch einmal deutlich, dass sich das Eisenbahn-Bundesamt nicht um Lärmfragen kümmere, obwohl es als Aufsichtsbehörde dafür zuständig sei. Wir haben gestern darüber berichtet. Die Stuttgarter Zeitung kommentierte das bürgerferne Verhalten der Bahn und der Stadt und ihrer Bürgerbeauftragten mit deutlichen Worten „Der Lärm ist heftig, die Bahn schafft Misstrauen, die Stadt stellt sich taub.

Dabei wurden in der Berichterstattungen der beiden Zeitungen zahlreiche weitere Beispiele über den völlig unzureichenden Umgang der Bahn mit den betroffenen Anwohnern nicht erwähnt:

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Stadt Stuttgart lässt ihre Bürger in Sachen Lärmschutz bei Stuttgart 21, der größten Baustelle Europas, allein !

Wie wir bereits berichtet haben, hatte im März die Grünen-Fraktion des Gemeinderates die Kritik des Netzwerks Kernervierte zum unzureichenden Lärmschutz  in einer Anfrage (hier) an die Stadt aufgegriffen. Sie fordern darin die Überprüfung der Lärmgutachten des Bahngutachters, die Offenlegung aller Lärmgutachten (einschließlich zum passiven Schallschutz) sowie regelmäßige Messungen durch die Stadt Stuttgart bzw. das Amt für Umweltschutz.

Jetzt – mittlerweile acht Monate später – wurde die Anfrage durch den Oberbürgermeister beantwortet und ins Netz gestellt. Lesen Sie hier. Die Antwort ist für alle vom Baulärm durch Stuttgart 21 betroffenen Anwohner niederschmetternd. Sie verweist auf die alleinige Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes bei der Prüfung der Lärmprognosen in den schalltechnischen Detailgutachten und den laufenden Messungen. Wie heißt es so schön in der Antwort des Oberbürgermeisters: „Der Landeshauptstadt sind insoweit keine Aufgaben zugewiesen. Sie hat jedoch Verständnis für die Sorgen der Anwohner und steht im Kontakt mit dem Projektträger und dem EBA.“

Diese Haltung – mag sie formalrechtlich auch richtig sein – ist ein Armutszeugnis der Stadt Stuttgart. Nur in Kontakt stehen, reicht in diesem Fall nicht aus.  Die Stadt Stuttgart drückt sich hier um den Schutz ihrer Bürger, die fast ein Jahrzehnt vom Baulärm der größten Baustelle Europas massiv belastet werden. Einem Bauprojekt, das sie als Projektpartner der Bahn, mit auf den Weg gebracht hat und finanziell unterstützt.

Welche gravierenden Folgen diese Weigerung der Stadt – hier auch die Interessen ihrer Bürger zu vertreten-  haben kann, zeigte die heutige Bezirksbeiratssitzung in Untertürkheim.  Sabine Reichert-Hebel, Bezirksbeirätin der Grünen-Fraktion, berichtete über ihre Recherchen als Vertreterin des Infobündnis Zukunft Schiene – obere Neckarvororte – zum Thema Lärm: Im Juli 2013 legte der Gutachter der Bahn dem Eisenbahn-Bundesamt ein schalltechnisches Detailgutachten zu den geplanten Rammarbeiten an der Benzstraße vor. Dieses Gutachten prognostizierte mit 27 dB(A) über den zulässigen AVV-Richtwerten massive Lärmüberschreitungen. Ursprünglich prognostizierte der Gutachter bei der Planfeststellung nur Lärmwertüberschreitungen von max. 7 dB(A). Das Eisenbahn-Bundesamt bat daraufhin schriftlich das Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart um eine fachliche Bewertung. Bis heute hielt es das städtische Amt – mit dem Hinweis auf die hohen Arbeitsbelastungen – nicht für nötig, darauf zu antworten. Daraufhin wurden den Untertürkheimer Bewohnern nächtliche Lärmpegel von knapp 100 dB (A) und massive Rammarbeiten zugemutet. Ohne ein angemessenes Schutzkonzept, wie z.B. eine Hotelunterbringung. Ohne, dass das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde eingeschritten wäre.

Dies ist ein Skandal, der auf dem Rücken der betroffenen Bürger ausgetragen wird. Auch das Eisenbahn-Bundesamt ist mit der Aufsicht über das Megaprojekt und den laufenden Planänderungen überfordert. Wie die zahlreichen Anfragen der Netzwerke beim EBA gezeigt haben, rangiert das Thema Lärmschutz bei der zuständigen Aufsichtsbehörde unter ferner liefen. Der Stadt ist dies bekannt. Sie sieht dennoch keinen aktiven Handlungsbedarf.

Dem grünen Oberbürgermeister Fritz Kuhn muss man in diesem Fall ein Zitat seines CDU-Vorgängers Prof. Dr. Wolfgang Schuster unter die Nase reiben, der sich zumindest in einem StZ-Interview (hier) zur Verantwortung der Stadt in Sachen Lärmschutz bekannte:

„Wir werden als Stadt streng darauf achten, dass die Dinge, die in der Vergangenheit fest vereinbart worden sind, von der Bauherrin auch eingehalten werden – damit die Bürgerschaft von der Baustelle möglichst wenig beeinträchtigt wird. Das gilt etwa im Blick auf den Lärmschutz oder mögliche Verkehrsbehinderungen, aber auch im Blick auf die Überwachung des Grundwassermanagements. Das werden wir zum Schutz unserer Mineralquellen mit eigenen Experten penibel begleiten.“

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Widerspruch auf Anwohnerstammtisch: Bahn muss bei rechtlicher Bewertung zu den Rückwärtspipsern zurückrudern

Die Stuttgarter Zeitung berichtete gestern (hier) in ihrer Innenstadtbeilage über den Anwohnerstammtisch, der letzte Woche auf Einladung des Infoladens für den Stadtbezirk Nord stattgefunden hat. Das zentrale Gesprächsthema war wieder die hohe Lärmbelastung der Anwohner des Nordbahnhofsviertels und der IGA-Häuser an der Störzbachstraße durch die nächtlichen Rangierarbeiten der Güterzüge und die Rückfahrpipser der Baustellenfahrzeuge.

Noch am Tag zuvor hatte der zuständige Abschnittleiter für die Technischen Fachdienste bei Stuttgart 21, Dr. Florian Bitzer, auf der Bezirksbeiratssitzung Nord erklärt, dass diese Rückfahrpipser rechtlich vorgeschrieben seien. Ansonsten, so sein Argument, würde die Betriebserlaubnis erlöschen.

Dies ist – wie bereits berichtet – nachweislich falsch.  Lesen Sie hier die Einschätzung eines Frankfurter Rechtsanwalts. Die betroffenen Anwohner widersprachen auf dem Anwohnerstammtisch entschieden der rechtlich falschen Einschätzung von Dr. Bitzer  und wiesen auf alternative Warnsignale hin. Die Bahn musste auch auf Rückfrage einräumen, dass es bei den Ausschreibungen versäumt wurde, die Baufirmen auf diese deutlich geräuschärmeren Warnsignale vertraglich festzulegen.

Zwar sicherten Thomas Türk, der in der Koordinationsstelle Planänderungsverfahren und Planfeststellung beim Bahnprojekt Stuttgart–Ulm tätig ist, und Eva-Maria K. als neue Leiterin der Bauinfo zu, dass nochmals alternative Warnsysteme geprüft werden. Doch es ist leider zu befürchten, dass auch diese Schutzmaßnahmen zur Entlastung der Anwohner dem Spardiktat der Bahn zum Opfer fallen.

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Quartalsbericht statt Baufortschritt

Das Kommunikationsbüro hat heute einen 9-seitigen Quartalsbericht zum Baufortschritt und einen Zeitplan in den einzelnen Planfeststellungsabschnitten von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke veröffentlicht. Angesichts des darin vielgepriesenen Baufortschritts beim Projekt Stuttgart 21 reibt man sich doch etwas ungläubig die Augen.

Beim Tunnelbau sind aktuell zum 17.11.2014 lt. Kommunikationsbüro  1.520 Meter, d.h. nur 2,57 % der Gesamtstrecke von rund 60 Kilometer gegraben (Übersicht Netzwerke):

  • Lediglich auf den Tunnelstrecken im PFA 1.5. Richtung Hauptbahnhof (511,4 Meter) und Bad Cannstatt (472 Meter) kommen die Vortriebsarbeiten voran. Doch Anwohner auf der Frühlingshalde, die demnächst unterfahren werden soll,  berichten von einem unterirdischen Bunker, der ihrer Meinung nach die Grabungsarbeiten behindern könnte.
  • Der Tunnelvortrieb am Zwischenangriff Prag sollte Ende 2013 starten und ist jetzt auf Ende 2014 / Anfang 2015 terminiert.
  • Die Arbeiten am Zwischenangriff Ehmannstraße ruhen noch wegen fehlender naturschutzrechtlichen Genehmigungen. Noch im Zeitplan der Bahn vom Juni 2013 war ein Beginn der Hauptbaumaßnahmen für Ende 2014 geplant. Laut Pressemitteilung ist der Start der Vortriebsarbeiten erst für 2016 vorgesehen.
  • In Wangen wurde innerhalb eines Jahres seit der offiziellen Tunnelfeier am 4.Dezember 2013 kein einziger Meter des eigentlichen Eisenbahntunnels, sondern seit Juni vom Schacht aus nur ein 105 Meter langer Verbindungsstollen gegraben. Als Verzögerungsgrund nannte die Bahn ein unerwartet hohes Grundwasseraufkommen. Diese baulichen Probleme treten ausgerechnet in einem Gebiet auf, das nach Aussage der Bahn im Vorfeld angeblich sehr gut geologisch untersucht wurde. Laut Pressemitteilung sollen in den kommenden Wochen die eigentlichen Tunnelvortriebsarbeiten für den PFA 1.6a starten.
  • Der Baustart der Zuführung Ober-/Untertürkheim findet laut Pressemitteilung auf 2015 bzw. 2016 statt. Noch im Zeitplan der Bahn vom Juni 2013 war ein Start der Hauptbaumaßnahmen im Februar 2014 vorgesehen.
  • Im Kernerviertel stocken die Vortriebsarbeiten an der Rettungszufahrt seit Mitte Mai. Gegraben und verschalt wurde bislang nur eine schmale Rettungszufahrt von 166 Metern. Laut Pressemitteilung lagen die Senkungen unterhalb des erwartenden Rahmens. Dennoch war am  Gebäude der Landeswasserversorgung ein Schaden in Form einer Rissbildung festzustellen. Der Start der eigentlichen Tunnelvortriebsarbeiten war mit der Herstellung des Verzweigungsbauwerks, das in der geologisch kritischen Zone zwischen dem ausgelaugten Gipskeuper und der Anhydrit-Zone liegt,  eigentlich ab Juli 2014 vorgesehen. Der Baustart ist jetzt laut Zeitplan ab November angesetzt.
  • Am Filderportal ist die Tunnelvortriebsmaschine rund 4 Monate nach der offiziellen Tunneltaufe noch nicht im Einsatz. Der Start war ursprünglich für September/Oktober und dann für Mitte November angekündigt. Stattdessen wurde noch eine 123 Meter lange West-Röhre bergmännisch vorangetrieben.
  • Scheibchenweise wird deutlich, dass die bereits genehmigte Planänderung im PFA 1.2. für den Einsatz einer Vortriebsmaschine nicht die damit verbundenen logistischen Folgemaßnahmen beinhaltete. So liegt dem Regierungspräsidium ein weiterer Planänderungsantrag für den Bau einer eigenen Autobahnaus- und zufahrt an der A8 vor. Für die Lagerung der Tübbinge fehlt es bislang am Filderportal an ausreichender Kapazität. Dafür sollen laut einem StZ Bericht (hier) mit Hilfe einer weiteren Planänderung zusätzliche Ackerflächen von Landwirten herangezogen werden.

Die Bahn hat laut der  am 20.10.2014 auf dem Lenkungskreis präsentierten Unterlagen zwar von den über 3.168 Grundstücken mittlerweile bei rund einem Fünftel, d.h. 650, die Unterfahrungsrechte eingeholt. Laut Präsentation auf Seite 19 “liegen alle zum Stichtag fälligen, für eine Baufreiheit benötigten Vereinbarungen geschlossen. Hochlauf in 2014 weiterhin anspruchsvoll.”  Dies kann nur im Umkehrschluss bedeuten, dass bereits für die beiden verbleibenden Monate November und Dezember und für die anstehenden Baumaßnahmen in 2015  zahlreiche Unterfahrungsrechte nicht vorliegen und die Bahn gegenüber den betroffenen Eigentümern auf einen schnellen Vertragsabschluss drängen wird.

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Brandschutz bei S 21 weiterhin ungeklärt – Infoveranstaltung in Möhringen am 27.11.2014

Brandschutz und Entrauchung beim Tiefbahnhof und den 60 Kilometer unterirdischen Zulaufstrecken für Stuttgart 21  sind – entgegen der Zusagen der Bahn im April diesen Jahres ein genehmigungsfähiges Konzept vorzulegen –  weiterhin ungelöst. Dies zeigte die nicht-öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, in der die projektkritischen Experten Sascha Behnsen (Kbr-Projekte) und Roland Morlock (Ingenieure 22) die bisher vorliegenden Planungen als unzureichend beschrieben. Nach dem Bericht der Stuttgarter (hier) vermissen die Fraktion der Grünen und Linken noch immer ein schlüssiges Brandschutzkonzept für den Stuttgarter Tiefbahnhof. Sie warnen vor einem Desaster wie beim Berliner Flughafen und kritisieren, dass die Bahn es nicht einmal für nötig erachtet hatte, vorab eine schriftliche Stellungnahme vorzulegen. Lesen Sie dazu die Presseerklärung von Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Linken: 20 Jahre Planung ohne funktionierenden Brandschutz: Das Projekt Stuttgart 21 ist ein Fass ohne Boden. 

Das noch immer nicht genehmigte Brandschutzkonzept der Bahn hat unmittelbare Auswirkungen auf den Bau des Tiefbahnhoftrogs sowie der Entrauchungsbauwerken am Killesberg und am Kernerviertel. Bis heute ist der vorgesehene Standort des Entrauchungsbauwerks Nord am Wartberg nicht genehmigt. Die Pläne für das Schwallbauwerk Süd am Fuße des Kernerviertels, das auf dem Baufeld 25 in unmittelbarer Nähe der Urbanstraße vorgesehen ist,  sind weiterhin in Überarbeitung.

Wer sich über die offenen Fragen beim Brandschutz von Stuttgart 21  informieren möchte, dem sei die Informationsveranstaltung der Stadtteilgruppen Degerloch, Möhringen und Vaihingen im Bürgerhaus Möhringen, Filderbahnstr.32. am 27.11.2014 um 19 Uhr empfohlen (Flyer)

  • Themenschwerpunkt: Brandschutz und Brandbekämpfung im Tunnel und unterirdischen Haltestellen/Bahnhöfen von SSB und DB, insbesondere bei S21
  • Mit Beiträgen von: Johannes Frank, Brandoberamtsrat a.D. | Thilo Böhmer, Lokführer und Feuerwehrmann | Roland Morlok, Dipl.-Physiker
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Unzumutbarer Baulärm in Untertürkheim – Brigitte Lösch schreibt an das Eisenbahn-Bundesamt

Brigitte Lösch, Landtagsabgeordnete der Grünen und Vizepräsidentin des Landtages, hat sich wegen des unzumutbaren Baulärms in Untertürkheim in einem Brief an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt. Lesen Sie hier (Seite 1/ Seite 2)

Zahlreiche betroffene Anwohner in Untertürkheim hatten Brigitte Lösch als Abgeordnete ihres Wahlkreises nach schlaflosen Nächten durch die Rammarbeiten  um Unterstützung gebeten. Die gemessenen Lärmwerte bei den Wohnhäusern in der unmittelbaren Umgebung der Baustelle überschritten massiv die ursprünglich in der Planfeststellung genehmigten Werte. Sie lagen sogar im gesundheitsgefährdenden Bereich. Dennoch war die Bahn nicht bereit, die betroffenen Anwohner  für die Nächte in ein Hotel unterzubringen, obwohl die in den Planfeststellungsbescheiden für Stuttgart 21 verankerten Schutzkonzepte dies bei unzumutbaren Baulärm vorsehen. Erst nachdem der erste Anwohner wegen der massiven Lärmbelastung von einem Arzt krank geschrieben wurde, setzte die Bahn am nächsten Tag die nächtlichen Rammarbeiten mit einer nicht ganz nachvollziehbaren Begründung kurzfristig aus. Angeblich konnten die geplanten Rammarbeiten in der halben Zeit durchgeführt, sollen aber demnächst wieder fortgesetzt  werden.

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SWR: Streit um Entschädigung für Gebäudeschäden wegen Tunnelbau in Reutlingen

Vor einem Jahr berichtete der SWR in seinem Beitrag „Bei Anruf Sprengung. Der Staat baut, die Bürger leiden“ über die von den Tunnelsprengungen für die Umgehungsstraße in Reutlingen belasteten Bürger. Jetzt war der SWR wieder vor Ort und berichtete gestern in  „Zur Sache Baden-Württemberg“ in einem TV-Beitrag über die eingetretenen Schäden. Risse ziehen sich durch die Häuser und für die Eigentümer ist nicht klar, ob sie diese Schäden ersetzt bekommen:

„Rund 800 Sprengungen hat Sigurd Brenner ertragen müssen. Jetzt hat sein Haus Risse und es ist unklar, wie er dafür entschädigt wird. Die neue Reutlinger Umgehungsstraße soll den Verkehr durch einen Tunnel unter der Stadt führen. Denen, die direkt über dem Tunnel wohnen, hat das Regierungspräsidium zugesagt: Schäden durch die Sprengungen und Bohrungen würden den Hausbesitzern ersetzt. Derzeit geht ein Gutachter von Haus zu Haus, um Riss für Riss zu beziffern. Bei Walther Lang war er schon. „Aber das, was sie uns angeboten haben“, klagt der Apotheker, „reicht für die Reparaturen hinten und vorne nicht.“Jetzt befürchtet auch Sigurd Brenner, dass er die Schäden an seinem  Marmorboden weitgehend selber zahlen muss. Eigentlich müssten die Platten komplett ausgetauscht werden. Das Regierungspräsidium wiegelt ab: „Wir können doch nicht ganze Böden oder Terrassen auf Steuerzahlerkosten neu verlegen lassen!

Der Reutlinger Scheibengipfeltunnel als neue Ortsumgehung  ist nur 1,9 Kilometer lang und es waren nur eine vergleichsweise geringe Zahl an unterfahrenen Häusern betroffen.  Vom Land BW hatten Sie die Zusage, dass die Schäden ersetzt werden. Dennoch müssen sich jetzt die Anwohner mit dem Regeierungspräsidium um einen angemessene Entschädigung für die eingetretenen Schäden streiten.

In Stuttgart geht es jedoch um andere Dimensionen. Von den geplanten 60 km langen Tunneln unterhalb des Stadtgebiets für den Bau des unterirdischen Bahnknotens Stuttgart 21 sind nach Angaben der Bahn 3.168 Grundstücke betroffen. Auch hier sind Sprengungen, wie beispielsweise in Wangen vorgesehen. Dazu kommen noch die Risiken durch den geologisch äußerst kritischen Stuttgarter Untergrund, wie z.B. dem sehr weichen Gestein des ausgelaugten Gipskeupers oder dem bei Wasserkontakt langjährig quellfähigen Anhydrit. Die von der Bahn in den Gestattungsverträgen vorgesehenen Haftungsregelungen zur Deckung dieser Risiken reichen bei weitem nicht aus. Nach Auffassung der Vertreter der Netzwerke muss die Bahn die durch den Bau der Tunnel verursachte Schäden ohne Rücksicht auf den Nachweis eines Verschuldens im Sinne einer Risikohaftung übernehmen. Vertreter der Netzwerke führen mit der Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH zu diesem Thema Gespräche, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind.

Einen alternativen Gestattungsvertrag, den Juristen zu Stuttgart 21 ausgearbeitet haben, stellen die Netzwerke gegen Spende zur Verfügung.

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Start der Vorbereitungsarbeiten zur Verlegung der SSB-Haltestelle Staatsgalerie – Bauverzögerungen absehbar

Nachdem das Eisenbahn-Bundesamt am letzten Freitag die Planänderung zur offenen Bauweise des Nesenbachdüker genehmigt hat, beginnt die SSB mit den ersten Vorbereitungsarbeiten zur Verlegung der Haltestelle Staatsgalerie. Die Stuttgarter Zeitung berichtete darüber (hier). Heute Abend werden ab 21 Uhr die ersten drei der sechs Fahrbahnspuren der  B14 auf Höhe des Hotels Meridian verschoben, um den Platz für ersten Kanalverlegungsarbeiten zu ermöglichen.

Die geplanten Bauarbeiten rund um die Verlegung der Haltestelle und die damit verbundenen Beeinträchtigungen wurden von Vertretern der SSB, des Tiefbauamtes und der Bahn am 4.Juni 2014 auf der Anwohnerveranstaltung im Rathaus vorgestellt. Die Präsentationen der SSB ( hier ) und der Bahn (hier) sind auf der Seite des Kommunikationsbüros abrufbar. Während der Bauarbeiten entlang der B14 sollen alle Fahrspuren nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses 1.1. mit Hilfe von Fahrbahnverschwenkungen und Behelfsbrücken erhalten bleiben. Mit den Bauarbeiten der SSB sind für die Anwohner des Kernerviertels und für die Fahrgäste der SSB zahlreiche Einschränkungen verbunden:

  • Die Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie wird jahrelang nur noch über eine provisorische Treppe an der Sängerstraße erreichbar sein, die für Kinderwagen und gehbehinderte Fahrgäste nicht barrierefrei ist. Der bisherige Zugang, die Spindel, wird abgerissen. Ursprünglich war der Abriss bereits für September vorgesehen. Jetzt ist er nach der Lenkungskreis-Präsentation für Januar 2015 geplant.
  • Die direkten Fußwege vom Kernerviertel Richtung Hauptbahnhof werden während der Bauarbeiten ab 2016 für eine längere Zeit gekappt. Die Innenstadt bzw. der Hauptbahnhof wird  zu Fuß nur noch über die Wegstrecke Wulle-Steg + Gleise am Bahnhof oder über den Gebhard-Müllerplatz + den Fußweg zwischen dem Königin-Katharinen-Stift und dem Schauspielhaus erreichbar sein.
  • Nach dem Planfeststellungsbeschluss 1.1. waren ursprünglich nur 14 Tage als Streckensperrung vorgesehen. Nach der aktuellen Planung muss mindestens mit 2 3/4 Jahre gerechnet werden. Im ersten Schritt soll die U-Bahn-Verbindung Richtung Charlottenplatz ab dem 3.Quartal 2016 bis zum 2.Quartal 2017 gesperrt werden. Anschließend ist wegen der neu genehmigten offenen Bauweise des Nesenbachdükers und der parallel verlaufenden SSB-Arbeiten an den neuen Stadtbahntunneln eine zweijährige Sperrung der Strecke Richtung Hauptbahnhof erforderlich. Die Umleitungen sind für zahlreiche SSB-Fahrgäste mit einer Verlängerung der Fahrzeit verbunden.

Allerdings ist der vor einem halben Jahr auf der Anwohnerveranstaltung präsentierte Zeitplan der SSB bereits im Rückstand. Die SSB kann mit den eigentlichen Bauarbeiten zur Herstellung der neuen Haltestelle erst beginnen, nachdem die Bahn den Trogblock des Baufeldes 22 erstellt hat. Die Hauptbaumaßnahmen für die Baugrube 22 sollten nach diesem Zeitplan der SSB bereits im Oktober 2014 starten, damit sie 2015 bis 2016 auf dem fertigen Trogbauwerk bauen kann.

Dass dieser Ablauf durch die Abhängigkeit vom Baufortschritt der Bahn bei den Trogbauarbeiten nicht realistisch ist, zeigt der von Züblin am 5.August 2014  präsentierte stark abweichende Zeitplan für das Baufeld 22. Danach sollen die vorbereitenden Maßnahmen am Baufeld 22 bis Frühjahr 2015 und die eigentlichen Baumaßnahmen im Zeitraum zwischen April 2015 und April 2016 erfolgen. Daher ist absehbar, dass sich die Bauarbeiten der SSB für den Neubau des Haltestellenbereichs Staatsgalerie um mindestens ein Jahr gegenüber der ursprünglichen Planung verzögern werden. Es sei denn, das im Juni 2014 auf der Anwohnerveranstaltung präsentierte Baukonzept der SSB wird geändert bzw. „optimiert“. Ansonsten verschieben sich die o.g. Zeitrahmen der SSB bereits für die Phase 1 – dem Umbau entlang der B14-Achse – nach hinten. Und auch in der Phase 2 – dem Bau der neuen Stadtbahn-Tunnel Richtung Hauptbahnhof – ist die SSB ebenfalls wieder vom Baufortschritt der Bahn beim Nesenbachdüker abhängig…

Update: Eine schematische Darstellung der ineinander greifenden Bauarbeiten der Bahn und der SSB finden Sie in der Präsentation der Bahn im Bezirksbeirat Mitte vom 11.März 2013 ab S.30.

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Unmut auf der Bezirksbeiratssitzung Nord – unbefriedigende Antworten der Bahn zum Lärmschutz und zur Baulogistik

Die Stuttgarter Nachrichten (hier) und die Stuttgarter Zeitung (hier) berichteten über die Sitzung des Bezirksbeirats Nord, in der u.a. auch die Themen Baulogistik, Lärm und ein SPD-Antrag zum Lärmschutz behandelt wurden. Die Sitzung wurde von zahlreichen betroffenen Bürgern verfolgt, die nach dem Bericht der StN  ihren Unmut über die wenig belastbaren Aus- und Zusagen der Bahnvertreter auch deutlich zeigten:

„Keinen leichten Stand hatten die Vertreter der Projektgesellschaft Stuttgart–Ulm der Deutschen Bahn, als sie am Montagabend im Bezirksbeirat Nord Auskunft zur zentralen Baulogistik geben sollten. Ein sehr kritisches Publikum ließ sich von den Ausführungen der DB-Vertreter kaum zufrieden stellen….So sehr sich Florian Bitzer, Anwalt Peter Schütz und Alica Kaiser auch mühten, selten konnten die DB-Vertreter den Bezirksbeiräten und erst recht nicht dem Publikum Informationen geben, die als „belastbare Zusagen der Bahn zu den vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen“ zu werten gewesen wären, wie sie im Antrag gefordert wurden. So sei beispielsweise das Ersetzen der lauten Rückwärts-Pieper bei Baustellenfahrzeugen durch Blinker ein Begehren, das gültiger und sogar EU-weiter Vorschrift widerspreche und von Berufsgenossenschaften abgelehnt würde. Auch andere Vorschläge würden Bestimmungen zum Schutz der Bauarbeiter widersprechen… Das war eine blamable Vorstellung von Ihnen“, rief ein echauffierter Zuhörer den drei Bahnvertretern nach gut zweistündiger lebhafter Debatte zu.. „

Die Bahn-Vertreter machen es sich hier bei der Prüfung der Lärmschutzmaßnahmen zu einfach. Ein Beispiel: Die Aussage der Bahn-Vertreter, dass die Rückwärts-Pipser gültiger oder sogar EU-weiter Vorschrift verstösst, ist neu. Noch im April sicherten die Bahn-Vertreter den betroffenen Anwohner im Kernerviertel auf Abhilfe durch optische Warnsysteme zu. Ein Auszug aus dem StZ-Bericht (hier): „Die Bahn-Vertreter wiesen auf ihre Bemühungen hin, den Lärm, einzudämmen. So sei beispielsweise der Rückfahrpiepton der Baumaschinen abgeschaltet und ein optisches Warnsystem eingeführt worden.“

Zudem ist das Argument, dass diese Pipser gültigem Recht widersprechen, nach Einschätzung eines Rechtsanwalts, der sich intensiv mit Fragen des Baustellenlärms im Frankfurter Westend befasst und auch geklagt hat,  falsch. Lesen Sie hier.  Er verweist auch auf die Möglichkeit, andere Warnsignale, wie z.B. Kamerasysteme, Ultraschallwarner oder weniger akustisch belastende Signale. Doch das wird in Stuttgart – wie so viele kritische Punkte bei Europas größter Baustelle – wahrscheinlich auch wieder eine Kostenfrage sein.

Auch die Aussagen zur Baulogistik waren unbefriedigend: Völlig ungeklärt ist die Zulässigkeit des Abtransport des Aushubs über die öffentlichen Straßen durch das Nordbahnhofviertel, wenn wahrscheinlich ab Dezember die mit dem EBA vereinbarte Höchstmenge von 10% über den nach der Baugenehmigung zulässigen 250.000 Kubikmeter ausgeschöpft ist. Die Baulogistikstraßen sollen mit jahrelanger Verspätung erst im April 2015 vollständig bereitstehen. Dr. Florian Bitzer, Abschnittsleiter der Technischen Fachdienste für das Projekt Stuttgart 21,  konnte auf Rückfrage im Bezirksbeirat keine Antwort darauf geben. Auch die Anlieferung des Baumaterials wird die Anwohner an den S21-Baustellen massiv belasten. Nach Aussage Bitzers wird sie nur dort über die Baulogistikstraßen abgewickelt werden, wo dies möglich sei. Ansonsten nicht. Die Bahn sei durch die Planfeststellung, die nur Vorgaben für den Abtransport und nicht für die Materialanlieferung mache, an keine Vorgaben gebunden.

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