Wie bereits berichtet (hier) hatte der Oberbürgermeister Anfang November auf die Anfrage der Grünen vom 21.März 2014 lapidar erklärt, die Stadt hätte zwar für die Sorgen der betroffenen Anwohner Verständnis, sei jedoch für den Baulärm von Stuttgart 21 nicht zuständig.
Daher haben die Grünen-Stadträte Clarissa Seitz und Peter Pätzold gestern eine erneute Anfrage zum Thema Lärm gestellt. Lesen Sie hier. Sie beantragen u.a., dass Vertreter der Bahn und der Immissionsschutzbeauftragte jedes Vierteljahr im Ausschuss für Umwelt und Technik über die durch Stuttgart 21 hervorgerufenen und zu erwartenden Immissionen berichten, welche Detailgutachten auf Basis der aktuellen Ausführungsplanung fortgeschrieben und wie die Bürger über den Lärm informiert werden. Dabei sollen auch zu aktuellen Beschwerden der von den Baustellen betroffener Bürger Stellungnahmen vorgelegt werden.
Die Grünen-Fraktion macht dankenswerterweise mit ihrem Antrag noch einmal einen Versuch, dass sich Bahnvertreter vor einem städtischen Gremium für den Baulärm rechtfertigen müssen. Es ersetzt jedoch nicht das dringend notwendige Eingreifen des Oberbürgermeisters bzw. der Stadt Stuttgart, wenn Anwohner massivem Baulärm ohne ein vorher umgesetztes adäquates Schutzkonzept ausgesetzt werden.
Im Antrag wird in einem Satz erwähnt, dass die Apelle der Stadt in Sachen Lärmschutz an die Bahn und das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bisher wenig fruchtbar gewesen sind. Die Ignoranz der Bahn als Bauherrin und des EBA als Aufsichtsbehörde ist unglaublich. Die Bahn kann planfestgestellte Schutzstandards ohne Konsequenzen seitens des EBAs soweit wie möglich im eigenen Sinne interpretieren oder gar unterlaufen. Angesichts der bisherigen Untätigkeit des EBAs in Sachen Lärmschutz, ist für die betroffenen Anwohner ein erschreckendes Szenario absehbar. Die vom Baulärm bei Europas größter Baustelle betroffenen Stadtviertel könnten so über Jahre hinweg zum quasi-exteritorialen Gebiet werden, auf dem die Bahn weitgehend unkontrolliert ihre Baustellen mit möglichst geringen Lärmschutzauflagen und niedrigen Kosten für den aktiven und passiven Schallschutz betreiben wird. Wenn sich nicht die Bürger – dabei allein gelassen von ihrer Stadt – mit juristischen Mitteln dagegen wehren.