Heute berichten die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ / StN) , dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit Bescheid vom 22.09.2014 die Planänderung der Bahn zum Grundwassermanagement zur Erhöhung der Grundwasserentnahmemenge von 3,2 auf 6,8 Milliarden Liter für den Zeitraum von 7 Jahren genehmigt hat. Dieses Volumen ist jedoch nur auf Mittelwasserverhältnisse ausgelegt. Darüberhinaus räumt das EBA der Bahn das Recht ein, bei erhöhtem Niederschlag nach einem sog. „Petrus-Faktor“ weiteres Grundwasser abzupumpen. Nur der PFA 1.2., der auch das Kernerviertel umfasst, war vom Planänderungsantrag ausgenommen.
Der BUND kritisiert in einer Pressemitteilung die Genehmigung dieser erheblichen Grundwasserentnahmemenge. Insbesondere der“Petrus-Faktor“ als „Freifahrschein“ für die Bahn, weiteres Wasser unbegrenzt abpumpen zu dürfen, könnte für die Natur und die Mineralquellen gravierende Folgen haben. Auf die rechtliche Unzulässigkeit dieses unbegrenzten Wasserrechts hatte der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. bereits am letzten Tag der Erörterung nochmals ausdrücklich hingewiesen.
Wie bereits im Anhörungsbericht des Regierungspräsidiums wurden auch vom EBA alle Einwände der Kritiker, der Umweltverbände, der Ingenieure 22 und auch die der betroffenen Eigentümer im Hinblick auf die unzureichende Prognosefähigkeit der Grundwassermodelle und die Risiken der erhöhten Entnahmemenge für die Natur und die Gebäude- und Hangstabilität „vom Tisch gewischt“. Auch die Netzwerke 21 können sich daher dem enttäuschten Tenor der Projektkritiker (StZ-Bericht) anschließen. Das einzige, was die betroffenen Anwohner und Eigentümer mit ihren schriftlichen Einwendungen gegen die ausgelegten unzureichenden Planänderungsunterlagen mitbewegen konnten war, dass die Bahn im laufenden Verfahren eine geotechnische Stellungnahme nachreichen musste, die vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau bewertet wurde. Ansonsten entpuppten sich die angesetzten mündlichen Erörterungen, insbesondere der letzte Tag, als formale Schauveranstaltungen für lästige Bürger, bei der am Schluß kein einziger Kritikpunkt – auch an der nachgereichten geotechnischen Stellungnahme der Bahn – „Gehör fand“ bzw. berücksichtigt wurde.
Nach Einschätzung des EBAs sind durch den erhöhten Eingriff in den Wassserhaushalt keinerlei Gefahren für die Gebäudesicherheit gegeben. Alle Einwendungen im Hinblick auf die Risiken der jahrelangen Grundwasserabsenkungen und -infiltrationen im geologisch kritischen Stuttgarter Untergrund wurden vom EBA als nicht relevant eingestuft. Diese gegenüber der Bahn als Bauherrin völlig unkritische Einschätzung führt sogar dazu, dass das EBA die einzige vom Regierungspräsidium vorgeschlagene zusätzliche Sicherungsmaßnahme, einen weiteren Nachweis über die Gründung des Bahnhofturms einzufordern, als nicht notwendig erachtet !
Das EBA hat diesen Genehmigungsbescheid mit Sofortvollzug angeordnet, u.a. um weitere Bauverzögerungen für die Bahn zu vermeiden. Damit hätten alle Klagen gegen die Genehmigung keine aufschiebende Wirkung.
Ob die Bahn nach dieser Genehmigung den bislang schleppenden Baufortschritt für den Trogbau tatsächlich beschleunigt, bleibt abzuwarten. Schließlich stehen noch die Planänderungen zur veränderten Bauweise des Nesenbachdükers und die Klärung der offenen Fragen zum Brandschutz aus. Darüberhinaus ist zum Betrieb des erweiterten Grundwassermanagements u.a. noch der Bau einer zweiten Grundwasseranlage erforderlich. Das EBA setzt in seinem Bescheid auf Seite 100 für die Beschaffung, Lieferung und Bau der zusätzlichen Anlagen insgesamt 15 Monate an. Doch derzeit ruhen sowieso die Bauarbeiten im Baufeld 16 wegen der archäolgischen Funde aus der Alemannenzeit…