Die Feinstaubhochburg Neckartor, das Leben an der dreckigsten Straße Deutschlands und das langjährige Engagement der Bürgerinitiative Neckartor waren heute der Süddeutschen Zeitung einen ausführlichen und empfehlenswerten Artikel (hier) wert.
Leider ging der Bericht nicht darauf ein, dass die schon jetzt sehr hohen Luftbelastungen für das Gebiet Neckartor/ Kernerviertel massiv durch den Baustellenverkehr von Stuttgart 21 mit der Anlieferung des Baumaterials und den Abtransport des Aushubs ansteigen werden. Es existiert bislang keine Abschätzung, welche gesundheitlichen Belastungen die Anwohner während der fast ein Jahrzehnt dauernden Bauzeit und den bis zu 2.000 zusätzlichen Lkw-Fahrten am Tag ausgesetzt sein werden.
Noch nicht bekannt ist, dass die Bahn keine eigenen Messstellen für Luftschadstoffe rund um die Baustellen installieren wird. Das Messkonzept der Bahn sieht vor, dass die Messungen aus Kostengründen (!) nur an den beiden vorhandenen Messtellen am Hauptbahnhof und am Neckartor stattfinden. Dazu schreibt der Immissionsschutz- beauftragte der Bahn für Staub in seinem Bericht 2013 vom 27.03.2014 auf Seite 5:
„… Laut Planfeststellungsbeschluss PFA 1.1 vom 28.01.2005, Nebenbestimmungen, Abschnitt 4.4 ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, während der Bauphase in der Nachbarschaft den Immissionswert Schwebstaub einzuhalten. Dort heißt es weiter:
a) Geeignete Staubmesspunkte sind rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten vom Immissionsschutzbeauftragten im Einvernehmen mit dem Eisenbahn-Bundesamt festzulegen.
b) Die Messungen sind von einer nach § 26 BlmSchG zugelassenen Messstelle durchzuführen und dem Eisenbahn-Bundesamt unmittelbar vorzulegen, damit ggf. geeignete wirksame Abhilfemaßnahmen zeitnah getroffen werden können.
Der Punkt a) ist erledigt. Im Staubschutzkonzept wurde vorgeschlagen, keine eigenen Messstationen zu betreiben, sondern kostensparend die Messergebnisse der bisher ohnehin vom Land Baden-Württemberg betriebenen Messstationen in Stuttgart zu verwenden.
Der Punkt b) ist bezüglich der Forderung nach einer nach § 26 BlmSchG zugelassenen Messstelle ebenfalls erfüllt, denn die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), welche die Staubmessungen durchführt,
ist eine solche Messstelle….“
Die Daten der Messtationen in Bad Cannstatt und teilweise auch die am Schwaben-zentrum sollen als vom Baubetrieb unbeeinflusste Referenzmessstationen herangezogen werden. Dennoch besteht wegen fehlender zusätzlicher Messtellen in der Nachbarschaft, z.B. am Rande des Wohngebiets Kernerviertel entlang der B 14 oder am Nordbahnhofviertel, die Gefahr, dass Mehrbelastungen der Luftschadstoffe erst einmal auf den bereits vorhandenen Individualverkehr geschoben werden können. Es ist leider bezeichnend, dass bei dieser künftigen Mega-Baustelle, einer der größten in Europa, in dem angesetzten Milliardenbetrag kein Budget für die nach der Planfeststellung erforderlichen Messstationen „in der Nachbarschaft“ angesetzt ist.