S 21- Bauarbeiten im Bezirksbeirat Untertürkheim

Am Dienstag, 18.11.2014, wird sich die nächste Sitzung des Bezirksbeirats ausschließlich mit den Bauarbeiten für Stuttgart 21 in Untertürkheim beschäftigen. Als Referenten sind vorgesehen: Alice Kaiser, die Bürgerbeauftragte der Stadt Stuttgart, Vertreter der Deutschen Bahn AG und des Amts für öffentliche Ordnung.

Die öffentliche Sitzung findet in der Mensa des Wirtemberg-Gymnasiums in der Lindenschulstraße 20 statt und beginnt bereits um 18.30. Alle interessierten Bürger sind eingeladen. Es besteht die Möglichkeit, am Ende der Sitzung Fragen zu stellen.

Im Vorfeld der Sitzung hat die Fraktion der Grünen im Bezirksbeirat in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Wangen/Untertürkheim einen Fragenkatalog ausgearbeitet und der Bahn mit der Bitte um schriftliche Beantwortung zukommen lassen. Darin werden u.a. wichtige Fragen zur Informationspolitik der Bahn, dem Baulärm und den Schutzmaßnahmen, der Unterfahrung der Grundstücke sowie den verkehrlichen Belastungen und Einschränkungen gestellt. Lesen Sie hier.

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Alles nicht unzumutbar – EBA genehmigt Nesenbachdüker trotz massiver Eingriffe in die Verkehrsinfrastruktur der Stadt

Das Eisenbahn-Bundesamt hat gestern in einem Bescheid (hier) die beantragte Planänderung zum Nesenbachdüker – verkürzte offene Bauweise statt bergmännisch unter Druckluft – genehmigt. Gegen die Planänderung hatten  Umweltverbände in der nicht-öffentlichen Anhörung zahlreiche Kritikpunkte geäußert. Der Düker ist das tiefgreifendste Bauwerk im Bereich des Tiefbahnhofs, das den mineralwasserführenden Schichten gefährlich nahekommt.  Umweltverbände, wie der BUND und kritische Geologen sehen auch bei der geänderten Bauweise ein großes Risiko (Kontext-Video), zumal in der Planfeststellung die damals genehmigte bergmännische Herstellung unter Druckluft als alternativlos dargestellt wurde.

Massiv kritisiert wurde auch, dass mit der offenen Bauweise tiefe Eingriffe in die Verkehrsinfrastruktur der Stadt – jahrelange SSB-Sperrungen bzw. Umleitungen und Eingriffe in den Straßenraum der wichtigen Verkehrsachse Schillerstraße – verbunden sind, ohne dass die Pläne ausgelegt und die betroffenen Bürger angehört werden, so z.B. im Schreiben des LNV vom 22.Januar 2014 an das EBA. Wir haben darüber mehrfach berichtet, zuletzt am 30.Januar 2014 im Beitrag „StN: Neuplanungen der Bahn zum Nesenbachdüker sind mangelhaft und verursachen ein Verkehrschaos. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort SSB.

Doch das alles ficht das EBA nicht an.  Die mit der Planänderung verbundenen verkehrlichen Probleme und die Gegensteuerungsmaßnahmen werden im Bescheid nicht abschließend geklärt, sondern einfach auf die Bauausführungsphase verschoben. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Planfeststellungsauflagen schreibt das EBA dieses Mal bei der Baugenehmigung nicht vor, dass zur Sicherstellung des Verkehrsflusses alle Fahrbahnspuren der Schillerstraße erhalten werden müssen. Wegen der Beeinträchtigungen des öffentlichen und privaten Personenverkehrs soll sich die Vorhabenträgerin mit der Stadt Stuttgart abstimmen. Die jahrelangen Unterbrechungen der Stadtbahnlinien – ursprünglich geplant waren 14 Tage – seien hinnehmbar und von der SSB durch entsprechende Maßnahmen beherrschbar. So heißt es beispielsweise im Bescheid:

„Die Vorhabensänderung führt zu einem zuvor nicht erforderlichen bauzeitlichen Eingriff  in den Straßenraum und damit in die Verkehrsführung in der Schillerstraße. Die Aufrechterhaltung des hierüber geführten Verkehrs ist beabsichtigt. An diesem Belang orientiert sich die Organisation des Bauablaufes…

Auch die Betriebszustände beim Bau der Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie müssen vorhabensbedingt verändert werden. Während ursprünglich der Dükerbau unter Betrieb der Bestandsachsen 1 und 4 beabsichtigt war, kann der verkürzte Düker nunmehr  nur bei deren Stilllegung errichtet werden. Dies folgt aus dem Umstand, dass der Düker in der beantragten Variante über die neue Achse 34 unter Abbruch der alten Achse 1 geführt wird. Die SSB AG erarbeitete für die Bewältigung des Passagieraufkommens während der Bauzeit ein Konzept….

Zwar wird in die Verkehrsführung durch das Vorhaben stärker eingegriffen. Die von den Trägern öffentlicher Belange auch zu dieser Frage abgegebenen Stellungnahmen und Konzepte lassen indes den Schluss zu, dass keine unzumutbaren Zustände auftreten werden.“

Das EBA hat damit die Latte mit dem Kriterium „Alles was den Stuttgarter Bürgern nicht unzumutbar ist, ist auch genehmigungsfähig“ bei Stuttgart 21 bedenklich hoch gehängt. Dies lässt befürchten, dass dies zum niedrigen Standard im weiteren Bauablauf wird. Zwar dauerte der Genehmigungsprozess vom Antrag der Bahn bis zum gestrigen Bescheid rund 15 Monate und aus dem Text des Bescheides geht auch hervor, dass die Bahn auf Druck der Behörden mehrfach Unterlagen nachreichen musste und das EBA Auflagen für die Sicherheit des Mineralwassers erließ. Dennoch wurde die Planänderung im Hinblick auf die gravierenden Auswirkungen auf den Verkehr ohne Beteiligung der betroffenen Stuttgarter Bürger als „unwesentliche Änderung“ wie beantragt durchgewunken. Wegen der drohenden weiteren Bauverzögerung ordnet das EBA wie auch beim Grundwassermanagement einen sofortigen Vollzug an.

Update 12.11.2014: Die Stuttgarter Zeitung (hier) berichtete über die Genehmigung der neuen Bauweise und meldet, dass auch der Verkehr in der Schillerstraße nicht beeinträchtigt wäre. Die Bahn würde die Erhaltung aller Fahrspuren garantieren. Woher die StZ diese Information hat, wird nicht deutlich- jedenfalls nicht aus dem Genehmigungsbescheid des EBA.

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Deutschlandfunk: Hoher Preis für neuen Bahnhof

Nachdem der Deutschlandfunk vor wenigen Tagen in einem Interview mit Prof. Selle über den „Nach-Stuttgart-Effekt“ zu Bürgerbeteiligung und Stadtplanung gesprochen hatte, sendete er gestern ein ausführliches Feature über das Bauprojekt Stuttgart 21 und die Gefahr für Mineralwasserquellen, unebene Gleise, Bürgerproteste in Untertürkheim und im Nordbahnhofviertel gegen Lärm und Erdaushub.

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Mehr Schutz für die Anwohner des Nordbahnhofviertels: Nordlichter schreiben wieder an die Stadt und das EBA

Die Nordlichter haben sich wieder in zwei Schreiben an den Ordnungsbürgermeister der Stadt Stuttgart (hier) und das Eisenbahn-Bundesamt (hier) gewandt. Sie fordern mehr Schutz für die Anwohner des Nordbahnhofviertels durch den immer noch über die öffentlichen Straßen abgewickelten Baulogistikverkehr und die Einhaltung der Auflagen aus der Planfestellung zur Baulogistik. Sie reagieren damit auf die unbefriedigenden Antworten der Stadt (hier) und des Eisenbahn-Bundesamtes (hier).

Vor kurzem hatte  der Abschnittsleiter Technische Fachdienste Dr. Florian Bitzer im Ausschuss für Umwelt und Technik die Situation in der Baulogistik erläutert (Link Präsentationsfolien). Die Bahn würde damit nur „Spielräume“ in der Baugenehmigung voll ausnutzen. So heißt es im StZ-Bericht vom 15.10.2014: Das sind Circa-Werte“, erläuterte Bitzer. Bis Jahresende werde der angegebene Wert von rund 540 000 Tonnen um maximal zehn Prozent bis auf 600 000 Tonnen überschritten. Dies sei mit der Genehmigungsbehörde, dem Ei­senbahn-Bundesamt (EBA), abgestimmt.“ Erstaunlich ist die Aussage von Seiten der Bahn, dass bereits Ende des Jahres die  planfestgestellte Höchstmenge 250.000 t (entspricht lt. Bahn 550.000 t) schon um 10% überschritten wird und die Baulogsitikstraße jedoch erst im April 2015 in Betrieb gehen soll. Es liegt auf der Hand, dass damit bis Frühjahr 2015 weitere nicht von der Planfeststellung abgedeckte Aushubtransporte auf öffentlichen Straßen und durch Wohngebiete erfolgen sollen.

Auch will die Bahn im Bereich der Wolframstraße eine extrem Steile Zufahrt Z 3 bauen, die nach Einschätzung der Nordlichter nicht durch die Planfeststellung genehmigt ist.

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StN: S21-Abschnittsleiter für den Tiefbahnhof und die Baulogistik verlassen das Projekt

Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute (hier) darüber, dass  zwei wichtige Abschnittsleiter von Stuttgart 21 das Projekt Stuttgart 21 zum 31.10.2014 verlassen haben: Gerd Maischtke, der  seit zwei Jahren für den Planfeststellungsabschnitt 1.1. rund um den geplanten Trogbau verantwortlich war, und Matthias-Walter Schmidt, der erst seit Juli 2014 den Bereich Baulogistik übernommen hatte.  Dies verwundert nicht. Bei beiden Abschnitten, sowohl beim Tiefbahnhof als auch bei der Baulogistik sind jetzt bereits erhebliche Verzögerungen festzustellen. BAA kommentiert dies mit den Worten: „Von sinkenden Schiffen und klugen Ratten“. Die Verzögerungen für den Tiefbahnhof will die Bahn jedoch – so hieß es auf der letzten Lenkungskreissitzung – durch „optimierte“ Bauabläufe wieder herausholen.

Anfang August wurde noch auf der Pressekonferenz zum Start des Trogbaus (hier) vollmundig verkündigt, dass das Projekt jetzt Fahrt aufnimmt. Damals standen neben dem  Sprecher des Kommunikationsbüros Wolfgang Dietrich, noch  Matthias-Walter Schmidt, Gerd Maischtke und Ottmar Bögl, Bauleiter der Firma Züblin, vor der Kamera. Nachdem auch Wolfgang Dietrich zum Ende des Jahres sein Amt niederlegen wird, ist wenige Monate nach dieser Pressekonferenz keiner von Seiten der Bahn mehr in verantwortlicher Position bei Stuttgart 21. Im September-Heft Bezug wurde Gerd Maischtke noch wie auch Matthias Breidenstein als verantwortlicher Abschnittsleiter portraitiert.

Dies ist nicht sicherlich nicht der einzige Personalwechsel  bei diesem Großprojekt. Auch die Leitung der Bauinfo wurde jetzt im Oktober neu nachbesetzt. Die Bahn sucht in Stellenanzeigen aktuell einen Ingenieur mit dem Aufgabenbereich Projektmanagement und der fachliche Verantwortung in allen Themen des Grundwassermanagements sowie einen Projektleiter /Bauherrenvertreter Großprojekte – Stuttgart Bonatzbau.

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Baulogistik und Lärmschutz im Bezirksbeirat Nord am 10.11.14

Wichigter Termin für alle von der Baulogistik und den Bauarbeiten im Norden betroffenen Anwohner: In der nächsten öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirates Nord am Montag, 10.November, 18.30 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses werden Vertreter der DB Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm über den Sachstand zur zentralen Baulogistik bei Stuttgart 21 berichten. Als weiterer Tagungsordnungspunkt wird der Antrag der SPD-Fraktion zur Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen im Nordbahnhofviertel behandelt.

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Deutschlandfunk: „Der Nach-Stuttgart-Effekt“

Der Deutschlandfunk sendete heute ein interessantes Interview mit Klaus Selle, Professor für Planungstheorie in Aachen, zu Bürgerbeteiligung und Stadtplanung mit dem Titel „Der Nach-Stuttgart-Effekt“, das noch fünf Monate im Internet abgerufen werden kann:

„Die Proteste gegen den Bahnhofsumbau in Stuttgart habe in Sachen Bürgerbeteiligung einiges verändert, sagte der Planungstheoretiker Klaus Selle im Deutschlandfunk. Er warnte aber gleichzeitig vor neuen Entwicklungen, in denen eine Beteiligung nur vorgetäuscht wird.  Vielerorts mache man vielerorts ein großes Theater und tue so, als würde man die Menschen beteiligen, wolle aber nur Akzeptanz für ein schon vorentschiedenes Projekt, so Selle. Der Planungstheoretiker sprach zudem darüber, wie es in Deutschland überhaupt dazu kam, dass Bürger in die Stadtentwicklung miteinbezogen werden. Klaus Selle ist Professor für Planungstheorie in Aachen. Er berät und forscht seit Langem zum Thema. In seinem jüngsten Buch „Über Bürgerbeteiligung hinaus: Stadtentwicklung als Gemeinschaftsaufgabe?“ hat er die positiven wie auch die problematischen Resultate der Partizipationsbewegung analysiert.“

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Lärmschutzkonzept bei Stuttgart 21 vom EBA und Bahn nicht umgesetzt – Netzwerke schalten Anwaltskanzlei ein

Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, dass das Lärmschutzkonzept aus der Planfeststellung bei Stuttgart 21 nicht oder nur unzureichend umgesetzt ist. Das Netzwerk Kernerviertel hatte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mehrmals schriftlich darauf aufmerksam gemacht und einen Stopp der Bauarbeiten gefordert. Ohne Erfolg. Bislang sieht das Eisenbahn-Bundesamt als  Aufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf, obwohl zentrale Genehmigungsauflagen aus der Planfeststellung verletzt wurden:

1. Entscheidung über aktiven und passiven Lärmschutz sowie Entschädigungen: Das EBA hatte sich in der Planfeststellung vorbehalten, vor Baubeginn auf Basis der von der Bahn vorzulegenenden schalltechnischen  Detailgutachten über den notwendigen  aktiven und passiven Lärmschutz einschließlich der Entschädigungen in einem ergänzenden Verfahren zu entscheiden. Diese formale Entscheidung des EBA, bei der auch die Betroffenen vorher angehört werden müssen, ist bis heute für keinen der vom Baulärm betroffenen Stadtteile in Stuttgart erfolgt. Die Bahn führt das Schallschutzprogramm nach Absprache mit dem EBA in eigener Regie durch und hält die Gutachten zum passiven Schallschutz einschließlich der Berechnungsgrundlage, welche Fassaden und Geschosse der Häuser mit passivem Schallschutz ausgestattet werden, mit Hinweis auf den Datenschutz unter Verschluss. Eine Anfrage des Netzwerks Kernerviertel im Februar ergab, dass nicht einmal dem EBA als Entscheidungsbehörde diese/s Gutachten vorliegt. Über die laut Planfeststellung vorgesehenen Entschädigungen, z.B. für die eingeschränkte Nutzung von Balkonen und Terrassen, sind bis heute weder von der Bahn noch vom EBA eine Entscheidungen getroffen worden.

2. Realistische Lärmprognosen: Im Kernerviertel genügen die schalltechnischen Detailgutachten für den PFA 1.1. und 1.2. nicht den Vorgaben der Planfeststellung, nach der sämtliche gleichzeitig auftretende Lärmimmissionen zu berücksichtigen sind.  Sie eignen sich weder für eine Prognose des zu erwartenden jahrelangen Baulärms noch als Datenbasis für die Entscheidung über aktive und passive Schutzmaßnahmen. Das EBA musste gegenüber dem Netzwerk Kernerviertel im Schreiben vom 29.07.2014 einräumen, dass die Bahn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, sieht jedoch als verantwortliche Aufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf.

Nachdem das EBA  bislang nicht bereit ist, auch in Sachen Lärmschutz seinen Verpflichtungen aus der Planfeststellung nachzukommen, haben die Netzwerke 21 die auf das Verwaltungs- und Immissionsschutzrecht spezialisierte Kanzlei  Schotten Fridrich Banasch aus Freiburg eingeschaltet. Herr Dr. Lieber vertrat als Rechtsanwalt der Kanzlei bereits den BUND und die Schutzgemeinschaft Fildern in den Erörterungen zu Stuttgart 21. Das Schreiben der Kanzlei an das EBA vom 21.10.2014, das stellvertretend im Namen von Frank Schweizer und zwei weiteren betroffenen Eigentümer im Kernerviertel erging, können Sie hier abrufen. In diesem Schreiben wird das EBA aufgefordert, seiner Aufgabe nachzukommen und das in der Planfeststellung vorgesehene ergänzende Verfahren zur Entscheidung über den aktiven und passiven Lärmschutz sowie den Entschädigungen auf Basis umfassender und realistischer Lärmprognosen durchzuführen.

Bei der Durchführung dieses der Planfeststellung nachgelagerten ergänzenden Verfahrens hat das EBA die aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten. Danach gelten die Richtwerte der AVV-Baulärm auch für langjährige Großbaustellen, wie Stuttgart 21. Der noch in den Planfeststellungsbeschlüssen zu Stuttgart 21 vorgesehende Aufschlag von 5 dB(A) sowie die zweimonatige Frist, ab der erst Anspruch besteht, ist danach nicht rechtens. Damit haben ein deutlich größerer Kreis von Betroffenen in Stuttgart ab einer prognostizierten Überschreitung der Richtwerte der AVV-Baulärm Anspruch auf passiven Schallschutz und  Entschädigungen. Diese Richtwerte liegen beispielsweise für vorwiegende Wohngebiete bei 55 dB(A) für den Tagzeitraum und bei 40 dB(A) für den Nachtzeitraum. Die Lärmwerte, die  zuletzt am Beispiel von einzelnen Immissionspunkten vom Gutachter für das Kernerviertel prognostiziert wurden, finden Sie in den beiden  schalltechnischen Detailgutachten für den Trogbau (hier /Karte auf S. 48  und in der Liste S.63/64) und für die Rettungszufahrt (hier / Liste S. 42/43) .

Die Netzwerke 21 haben sich daneben in Sachen Lärmschutz nochmals an den Oberbürgermeister Fritz Kuhn gewandt und um Unterstützung durch die Stadt Stuttgart gebeten. Neben den o.g. gibt es zahlreiche weitere Kritikpunkte am bisherigen Vorgehen der Bahn und des EBAs, wie beispielsweise die rechtlich unsittlichen Verträge zum passiven Schallschutz, der unzureichenden Information über die Belastungen durch den Baulärm (wie z.B. am Wartberg) und oder die massiven Lärmschutzüberschreitungen bei den ersten Bauarbeiten in Untertürkheim.

Es kann aus Sicht der Netzwerke beispielsweise nicht angehen, dass Bürger über die auf sie zukommenden Belastungen nicht informiert werden oder betroffene Anwohner ihr erspartes Geld für einen Rechtsanwalt und ggf. einen Prozess einsetzen müssen, nur um ein in der Planfeststellung vorgesehenes rechtsstaatliches Verfahren zur Gewährung von passiven Schallschutz und Entschädigungen zu erstreiten. Hier erwarten die Netzwerke von der Stadt Stuttgart und  dem Land Baden-Württemberg, dass sie gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde und der Bahn als ihrem Projektpartner die berechtigten Interessen ihrer betroffenen Bürger vertreten und und durchsetzen.

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Info-Laden lädt am 11. November 2014 zum Stammtisch über die Baulogistik und das Grundwassermanagement ein

Die folgende Meldung erreichte uns über die Gruppe „Nordlichter“. Der Infoladen Stuttgart 21 auf der Prag lädt am 11.November 2014 um 19 Uhr zum nächsten Stammtisch ins Martinsgemeindehaus, Nordbahnhofstr.58, ein.:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Freunde des Info-Laden Stuttgart 21 „Auf der Prag“,

Die Arbeiten zur Baulogistik sind weiter vorangekommen. – Die Bahn ist jetzt in der Phase, in der für einzelne Bereiche und Abschnitte – sowohl entlang der Baulogstraße als auch auf dem zentralen Logistikfeld — die Transportanlagen erprobt und getestet werden. Im Frühjahr 2015 soll dann der Normalbetrieb laufen. – Die Bahn AG wird mit Herrn Türk, einem Spezialisten für Planfeststellung, Grundwassermanagement sowie zentrale Baulogistik mit Ihnen das Gespräch suchen. Dazu werden Frau Alice Kaiser als städtische Beauftragte und , neu ernannt, Frau Eva-Maria K. vom Büro Bau-Info Stuttgart Ulm gern weitere Fragen beantworten.  Gerade in der Probephase können Sie sicherlich noch viele Fragen stellen, Vorschläge einbringen oder von Erfahrungen berichten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und grüßen Sie freundlichst
Ihr Info-Laden Stuttgart 21 „Auf der Prag

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Weiterer Infiltrationsbrunnen läuft über

Beitrag von Wolfgang Rüter : „Murks bleibt Murks oder Wasser marsch“

Zum wiederholten Mal ist ein von Hölscher Wasserbau installierter Infiltrationsbrunnen für das aus S21-Baugruben abgepumpte Grund- bzw. Baugrubenwasser leckgeschlagen und übergelaufen. Zuletzt war dies vor wenigen Wochen in der Sängerstraße passiert, bei dem auch die Keller des angrenzenden Hauses ca. 5 cm hoch vollgelaufen waren. Heute (Dienstag, 21.10.2014) war es der Infiltrationsbrunnen (IBR) Nr. 116 mit zugehörigem Stations-Schrank 026 im Rosensteinpark beim Bolzplatz. Über zig Stunden war das Wasser hier in nicht unerheblicher Menge am oberen Rand der Brunnenabdeckung ausgetreten und floss lustig bis auf die Ehmannstraße. Alle 30 Sekunden schaltete sich im Stations-Schrank 026 ein Ventil oder eine Pumpe ein und ließ ebenfalls 30 Sekunden lang Wasser in den Brunnen einfließen. Dieser konnte das Wasser aber nicht schlucken, sodass das Wasser anschließend in 30 Sekunden-Zeitintervallen unter dem festgeschraubten Brunnen-Abdeckdeckel heraussprudelte. Die Bildergalerie  finden Sie hier.

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StN: Erste Klage gegen Entschädigungen absehbar

Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute (hier), dass die Landeswasserversorgung (LWS) voraussichtlich gegen die von der Bahn angebotene Entschädigungshöhe für die Unterfahrung ihres Grundstücks klagen wird. Zwischen dem Entschädigungsangebot der Bahn auf Basis des durchschnittlichen Bodenrichtwertes in Höhe von 30.283 Euro und dem von der Stadt Stuttgart in einem Gutachten ermittelten individuellen Bodenwert des Grundstücks von rund 77.400 Euro klaffen eine deutliche Differenz von 47.000 Euro. Die Verwaltungsräte und Geschäftsführung der LWS können hier sicherlich nicht – auch vor einem möglichen Untreue-Verdacht – die Unterfahrungsrechte unter Wert verkaufen.  Zumal die Bahn in ihrem ersten Entschädigungsangebot an die LWS ursprünglich einen Betrag von 50.000 Euro schriftlich zugesagt hatte. Die Grünen-Stadträtin Gabriele Munk hatte daraufhin im Verwaltungsrat auf die Überprüfung des realen Bodenwerts des Grundstücks gedrängt. Wir berichteten im März, dass dieses Gutachten zur Einzelbewertung durch den beim Stadtmessungsamt angegliederten Gutachterausschuss erstellt worden sei. Mittlerweile müssten die Bahn und die LWS alle Möglichkeiten der Verhandlung beim Regierungspräsidium ausgeschöpft haben.

Die Kluft zwischen der Entschädigungshöhe der Bahn auf Basis des Bodenrichtwerts  und dem höheren individuellen Bodenwerts, die im Falle der LWS über 60% beträgt, wird sicherlich zahlreiche Eigentümer in Stuttgart treffen. Das Ergebnis des Gutachtens der Stadt ist ein deutlicher Hinweis an die von der Untertunnelung betroffener Eigentümer, die von der Bahn angebotene Entschädigung auf Basis des pauschalen Bodenrichtwertes nicht einfach zu akzeptieren, sondern je nach Lage und Bebaubarkeit des Grundstücks eine Einzelbewertung zu fordern. Die Netzwerke 21 hatten daher wiederholt das sogenannte „Stuttgarter Gutachten“ der Bahn kritisiert. Die Bahn sucht, um  in dieser Frage Rechtsklarheit zu erhalten, einen Kläger gegen sich selbst.

Mit der sehr knappen Unterfahrung des Bürogebäudes durch die schmale Rettungszufahrt hatte sich das Gebäude nach Angaben der StN um bis zu 17,5 mm gesetzt. Die in der Informationsveranstaltung im April von Prof. Wittke präsentierten Zahlen für die Schützenstraße 4 beliefen sich damals noch auf 13,4 mm. Anscheinend hat sich das Gebäude nach Abschluss der Vortriebsarbeiten noch einmal um ein paar Millimeter abgesenkt. Nach Angaben der LWS würden die Reperaturarbeiten jetzt mit der Bahn besprochen.  Während der Vortriebsphase räumte die Bahn der LWS – so die STN –  im Gegensatz zu allen anderen betroffenen Eigentümern die Beweislastumkehr ein. Die LWS musste hier nicht der Bahn oder den Baufirmen eine grobe Fahrlässigkeit oder ein Verschulden nachweisen. Die LWS begleitete die Vortriebsarbeiten allerdings mit einem eigenen Messtrupp, der jede Setzung genau festhielt. Fraglich ist, wie mit Schäden durch Setzungen umgegangen wird, die ggf. im Nachgang noch auftreten könnten.

Die Ermittlung der Entschädigungshöhe und die Haftungsfrage war Thema an der Informationsveranstaltung der Netzwerke „Der Tunnel unter meinem Haus“ am 17.Januar 2014 im Rathaus. Die Videos zu den Vorträgen und Fragerunden können sie hier abrufen.

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Lenkungskreis: Bahn will 2 Jahre Bauverzögerung durch „optimierte Bauabläufe“ wieder einholen / Umplanungen in Untertürkheim

Auf der Pressekonferenz anlässlich des Lenkungskreises am Montag, den 20.10.2014, musste der Bahnvorstand Volker Kefer auf Nachfrage der Stuttgarter Nachrichten (hier) einräumen, dass bei einigen Baustellen von Stuttgart 21, wie beim Tunnelbau unter dem Rosensteinpark oder dem Trogbau am Nordkopf bis zu 2 Jahre Bauverzug herrscht. Um das Planungsziel Ende 2021 einhalten zu können, sollen diese Verspätungen jedoch  durch „optimierte Bauabläufe“ wieder hereingeholt werden. Auf dem „kritischen Pfad“ sei lediglich der nicht planfestgestellte Filderbereich. Die Folien mit den Zeitplänen in den einzelnen Bauabschnitten, die die Bahn auf der Lenkungskreissitzung präsentierte (hier), weisen jedoch noch auf weitere Bauverzögerungen hin .

Wenn man den aktuellen Baufortschritt beim Tunnelbau, der Herstellung der Baulogistikstraßen oder beim Trogbau beobachtet, stellt sich schon die Frage, ob und wie die Bahn das schaffen will. Derzeit sind zum Stand 13.10.2014 nur rund 2 % der Gesamttunnelstecke vorangetrieben. Der Tunnelvortrieb des Verzweigungsbauwerkes unterhalb des Kernerviertels sollte bereits im Juni starten und ist jetzt auf November verschoben. Der Tunnelvortrieb am Zwischenangriff Prag sollte Ende 2013 starten und ist jetzt auf 12/2014 terminiert. Die Arbeiten am Zwischenangriff Ehmannstraße ruhen wegen fehelnder naturschutzrechtlichen Genehmigungen. Der Baustart des Haupttunnels der Zuführung Ober-/Untertürkheim wurde von August 2014 auf Februar 2015 verschoben. Die Trogarbeiten für den Tiefbahnhof  ruhen nicht nur im Baufeld 16, auf dem noch die Archäologen nach Funden aus der Allemannenzeit sichten. Bei den Vorbereitungsarbeiten für die Baugruben 22 (neben Planetarium) und 25 (neben der Sängerstraße) sieht man kaum einen Fortschritt. Die Verlegung des Zugangs zur SSB-Haltestelle Staatsgalerie, die eigentlich für September angekündigt war, ist jetzt für Januar 2015 vorgesehen. Man gewinnt den Eindruck, dass die Bahn derzeit noch mehr mit Leitungsverlegungen und Umplanungen als mit den eigentlichen Baumaßnahmen beschäftigt ist. Auch die Genehmigung der Planänderung des verkürzten Nesenbachdükers in offener Bauweise wird zwar auf den Folien mit Oktober 2014 angegeben, ist aber weiterhin wie die Genehmigung des Brandschutzkonzeptes offen. Vom Bau der zweiten Anlage für das Grundwassermanagement, die mit Genehmigung des erhöhten und flexiblen Wasserrechts erforderlich sein soll, ist im Foliensatz der Bahn keine Rede.  Man muss kein Pessimist sein, um hinter dem „optimierten“ Zeitplan der Bahn und den in den Folien aufgeführten Einsparpotentialen ein dickes Fragezeichen zu setzten.

Die Bahn hat zwar von den über 3.168 Grundstücken mittlerweile bei rund einem Fünftel, d.h. 650, die Unterfahrungsrechte eingeholt. Laut Präsentation auf Seite 19 „liegen alle zum Stichtag fälligen, für eine Baufreiheit benötigten Vereinbarungen geschlossen. Hochlauf in 2014 weiterhin anspruchsvoll.“  Dies kann nur im Umkehrschluss bedeuten, dass bereits für die beiden verbleibenden Monate November und Dezember und für die anstehenden Baumaßnahmen in 2015  zahlreiche Unterfahrungsrechte nicht vorliegen und die Bahn gegenüber den betroffenen Eigentümern auf einen schnellen Vertragsabschluss drängen wird.

Völlig neu ist die Information, dass der nicht genehmigte Planfeststellungsabschnitt 1.6.b Abstellbahnhof in Untertürkheim umgeplant werden soll. Die Bahn will bis Januar 2015 neue Planunterlagen erstellen, die erneut ausgelegt werden müssen. Die Genehmigung erhofft sich die Bahn bis spätestens Dezember 2016.  Durch Nutzung vorhandener Bahninfrastruktur in Münster und Obertürkheim sollen Kosten durch Wegfall geplanter Maßnahmen, wie z.B. der beiden Überwerfungsbauwerke, eingespart werden.

Update: In einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums vom 24.10.2014 (hier) wird über den Forgang der Grabungsarbeiten und die bisherigen Funde berichtet. Allerdings betont die Pressemitteilung ausdrücklich, dass „laufenden Arbeiten der Bahn zur Herstellung eines Baugrubenverbaus für den Trog des neuen Hauptbahnhofs durch die Fortsetzung der Untersuchungen nicht weiter beeinträchtigt werden“. Auch auf diesen Grund kann sich die Bahn bei weiteren Verzögerungen nicht berufen.

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Rede von Frank Schweizer auf der Delegationsreise nach Wien

Wie bereits berichtet, war Frank Schweizer, Sprecher des Netzwerks Kernerviertel, auf einer Delegationsreise des Staatsministeriums unter Führung von Gisela Erler, der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, in Wien vom 15. bis 18.Oktober 2014 eingeladen. In Wien wurde am 10.Oktober ein neuer Hauptbahnhof eröffnet. Ziel der Delegationsreise war es, „sich zu den Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung auszutauschen und voneinander zu lernen“. Es wurde jedoch bei der Besichtigung des Wiener Bahnhofs auch den aus Stuttgart mitgereisten Bauleuten klar, dass man in Wien ein vernünftiges Bauwerk unter viel einfacheren technischen Bedingungen pünktlich und wie kalkuliert herstellen konnte, als das was in Stuttgart versucht wird. Der Vergleich ergab nur Unterschiede. Gemeinsam ist nur, dass es sich jedes mal um einen Bahnhof dreht.

Auf dem Workshop sprach Frank Schweizer einen kurzen Vortrag zur “nachlaufenden Bürgerbeteiligung” bzw.  den aktuellen Problemen der betroffenen Eigentümer und Anwohner bei Stuttgart 21. Da sein Referat auf 7 Minuten begrenzt war, hielt er es frei in einer gekürzten Fassung. Hier finden Sie den ungekürzten Text seiner Rede:

Stuttgart 21 ist nicht nur ein Bahnhof, sondern ein unterirdischer Eisenbahnknoten. Es sollen dafür ca. 59 km Tunnel gegraben werden, davon sollen 6 Tunnelröhren den Neckar unterqueren; bislang sind 1207 m Tunnelstrecke ausgeführt (das entspricht – Stand 13.Oktober 2014- 2,04 %). Die Inbetriebnahme des Knotens soll 2022 erfolgen -oder später. Die offiziellen Baukosten liegen bei 6,5 Milliarden Euro wahrscheinlich werden es mehr. Selbst die offiziellen Baukosten sind noch nicht wirklich finanziert. Die Planfeststellungen für die Filderstrecke mit Flughafenbahnhof und für den Abstellbahnhof in Untertürkheim stehen noch aus.

Betroffen von dem Projekt sind vor allem die Anwohner, die durch die langjährigen Baustellen belästigt werden. Besonders und unmittelbar betroffen sind die ca. 3000 Eigentümer der Grundstücke, die unterfahren werden sollen. Sie müssen eine Baulast in ihrem Grundbuch erlauben oder per Teilenteignung hinnehmen. In Fachkreisen spricht man da von Grundbuchverschmutzung. Betroffen sind die Fahrgäste der Bahn, aber auch die Fahrgäste der Stadtbahn wegen des Umbaus der Haltestelle Staatsgalerie. Betroffen sind auch all die Bürger, die weiter auf den Ausbau der Schienenwege in ihrer Region warten müssen, weil das Geld in Stuttgart verbaut wird.

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Wartberg: Bahn lullte Anwohner ein – jetzt wird S21 richtig laut

Pressemitteilung des Netzwerks Killesberg und Umgebung e.V. :

Das Thema Lärm wird bei Stuttgart 21 jetzt richtig akut. Es kommt nun massiv auch auf die Anwohner des Wohngebiets Wartberg zu . Dort soll man sich jetzt mit „passiven
Lärmschutzmaßnahmen“ schützen. Erst vor wenigen Tagen haben die Stuttgarter Nachrichten über die unzumutbar lauten Rammarbeiten in Untertürkheim berichtet, welche die Nachtruhe der Anwohner gravierend und gesundheitsschädlich stören:
Zwischen 1:00 Uhr und 5:00 Uhr nachts laufen die Arbeiten, über die erst wenige Stunden vor dem ersten Rammeinsatz informiert wurde. Als dreistes und verantwortungsloses Verhalten muss man das bezeichnen.

Das nächste Kapitel solcher Dreistigkeit der Bahn zeichnet sich jetzt im Wohngebiet Wartberg ab. Obwohl die Bahn seit Jahren wusste, dass hier – am Zwischenangriff Prag – sehr hohe Lärmbelastungen durch die Baulogistik bzw. den Bau des Zwischenangriffs auftreten werden, hat sie die Anwohner am Wartberg eingelullt. Ein Anwohner berichtet: „In allen Gesprächen mit der Bahn wurde uns mitgeteilt, dass wir (Eigentümer in der Gunterstrasse) durch das Vorhaben S21 keine Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen zu erwarten hätten, dass wir vom Bau und Betrieb des Tunnels praktisch nichts mitbekommen.

Jetzt kommt die Bahn und bietet den Eigentümern in diesem Revier „passive Lärmschutzmaßnahmen“ (insbesondere Lärmschutzverglasung bei Fenstern und Türen) an und gesteht damit ein, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht realisiert sind und die Lärmbelastungen für die Bürger unzumutbar werden. S21 wird jetzt also richtig laut. Dass Erkenntnisse aus der Planfeststellung bzw. aus dem schalltechnischen Gutachten zur Baulogistik von der Bahn nicht frühzeitiger kommuniziert wurden, ist eine Frechheit. Heißt es doch schon im Planfeststellungsbescheid PFA 1.5 (S.92f):

„… Die schalltechnische Untersuchung zum Baustellenlärm zeigt, dass es während der gesamten Bauphase nahezu im gesamten Planfeststellungsbereich zu starken Belastungen durch Schallimmissionen kommen wird, die zu großräumigen Konflikten führen werden. In besonderem Maße betroffen ist … auch das Wohngebiet oberhalb des Zwischenangriffs Prag … (Dornbuschweg, Unterer Dornbusch bzw. Gudrunweg, Wartbergstraße); hier kommt es besonders nachts zu kritischen Immissionen durch Baulärm…„.

Und im schalltechnischen Detailgutachten zur Baulogistik werden vom Gutachter Dr. Fritz die kritischen Immissionswerte für Wartbergstraße, Gudrunweg und Unterer Dornbusch mit Zahlen konkret belegt. Dabei verwundert, dass die Gunterstraße als Fortsetzung des Gudrunwegs nicht benannt ist. Die Bewohner des Wartbergs und das Netzwerk Killesberg und Umgebung fordern von der Bahn:

1. Einsicht in das gesamte Gutachten und  die Berechnungsgrundlage, insbesondere auch
in die angenommenen Lärmszenarien.
2. Transparenz der Lärmprognose des Gutachters zum passiven Schallschutz im Wartberg
und im Dornbusch.
3. Angabe konkreter und detaillierter Immissionswerte für jedes einzelne Haus entlang
Gudrunweg, Gunterstraße und Wartbergstraße sowie im Dornbusch.
4. Nachweis der von der Bahn eingeleiteten bzw. verwirklichten aktiven Lärmschutzmaß-
nahmen wie die streckenweise Einhausung der Logistikstraßen und einem körperschall-
entkoppelten Fahrbahnbelag im Zwischenangriff und außerhalb.
5. Laufende Messung bzw. Überwachung und Dokumentation der tatsächlich auftretenden
Lärmimmissionen.

Uli Hangleiter, Sprecher des Netzwerks Killesberg und Umgebung e.V. sagt: „Wenn im be-
schaulichen Wartberg die Kinder ihre Eltern in diesen Tagen fragen: `Müssen wir jetzt umziehen?, dann hat die Bedrohung durch den S21-Lärm wahrlich dramatische Formen angenommen. Es ist ein Skandal, dass die Bahn bis vor kurzem das Thema Lärm hier stets bagatellisiert und die Anwohner belogen hat.“

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Überwachung untauglich, weiterhin Rostwasser: Ingenieure 22 und BUND fordern Austausch der blauen Rohre

Die Ingenieure 22 haben wieder Wasserproben, die sie Mitte September unter Beisein eines Rechtsanwaltes aus zwei Infiltrationsbrunnen genommen hatten, in unabhängigen Labors analysieren lassen. Sie weisen im Gegensatz zu den Proben, die die betreibende Firma Hölscher selbst durchführt, wieder hohe Werte von Rost als Schwebestoffe und Eisen auf. Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe (hier) darüber.

Die Ingenieure 22 und der BUND Regionalverband Stuttgart fordern in einer gemeinsamen Presseerklärung vom 17.10.2014 zur Einhaltung der strengen Auflagen der Planfeststellung und im Hinblick auf den Naturschutz den sofortigen Austausch der rostigen blauen Rohre:

Pressemitteilung: Weiterhin Rostwasser in S21-Blauen Rohren-   Überwachung untauglich Rohre müssen getauscht werden

Die vom Eisenbahn-Bundesamt angeordnete zweimonatige Überwachung auf Rost in den blauen Rohren des Stuttgart 21 Grundwassermanagements läuft am 17. Oktober aus. Während dieser Zeit sollte an allen in Betrieb befindlichen Brunnen jeweils wöchentlich eine Probe entnommen und auf gelöstes Eisen und abfiltrierbare Stoffe untersucht werden. Nach den bisherigen Verlautbarungen des Eisenbahnbundesamtes seien alle Proben unbedenklich.

Der BUND und die Gruppe der Ingenieure22 kritisieren diese Überwachung als völlig untauglich und sehen diese als Täuschung der Öffentlichkeit an.

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Ortschaftsrat und Oberbürgermeister erteilen „Talheim 21“ eine Absage

Die Bürgerinitiative in Talheim gegen die Steinbruchauffüllung hat ihr Ziel, „Talheim 21“ zu verhindern, fast erreicht. Nach Wochen hitziger Debatte in Talheim , die nach Berichten des Schwarzwälder Boten (hier) auch in einer anonymen Droh-SMS gegenüber einem Ortschaftsrat mündete, sprach sich die Gremium gegen die Steinbruchauffüllung mit dem Aushub aus dem Bauprojekt Stuttgart 21 ab . Auch der Oberbürgermeister von Horb sprach sich bereits am 10.Oktober in einem Schreiben an die Stadtverwaltung gegen die Aushubtransporte wegen der zu großen Belastung für Teilgemeinde Talheim aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Gemeinderat diesem Votum anschließt, ist sehr groß.

Die Talheimer hatten bei der Volksabstimmung mit über 80% gegen den Austieg des Landes bei Stuttgart 21 votiert. Man kann nur wünschen, dass nach dem die Talheimer mit Stuttgart 21 konfrontiert wurden, mehr Verständnis für die Nachteile und Beeinträchtigungen des Großprojekts – auch für die Stuttgarter Anwohner – aufbringen.

Jetzt muss sich die Bahn auf die Suche nach alternativen Deponien im Umkreis machen, in denen sie den Aushub – darunter auch den heiklen anhydrithaltigen und damit quellfähigen Gipskeuper –  aus den Tunnelbaustellen entsorgen kann. Nach einer Meldung des Schwarzwälder Boten (hier) ist die Stettener Deponie im Kreis Haigerloch bereits im Gespräch.

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Schlaflos in Untertürkheim – Lärmterror von ein bis fünf Uhr morgens

Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute über die Lärmbelästigungen durch die  derzeitigen nächtlichen lauten Rammarbeiten zwischen ein und 5 Uhr in Untertürkheim zur Herstellung der Rettungszufahrt Benzstraße.  Trotz der Ankündigung der Bahn, rechtzeitig und gezielt auf die betroffenen Anwohner zuzugehen, fühlen sie sich allein gelassen:

Die Kinder weinen und können nicht mehr schlafen, der Hund bellt, im Schrank scheppern die Teller. Kopfschmerzen, Zittern am ganzen Leib. An der Benzstraße und der Gaggenauer Straße in Untertürkheim ist das für rund 100 Menschen zurzeit Alltag. Die Bahn hat in der Nacht zum Montag damit begonnen, Spundwände in den Boden zu rammen – in unmittelbarer Nähe zur den nächstgelegenen Wohnhäusern. Beeinträchtigungen ließen sich „nicht gänzlich ausschließen“, heißt es in einer Wurfsendung der Bahn an 8500 betroffenen Haushalte auch weit jenseits der Bahngleise. Nicht gänzlich heißt eigentlich: weitgehend…„. Lesen Sie hier.

Die Bahn argumentiert in ihrem auch noch verspätet eingeworfenen Info-Faltblatt pauschal, dass die Bauarbeiten planfestgestellt und von einem unabhängigen Immissionsschutzbeauftragten überwacht werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang an unseren Beitrag „Planfeststellung und Baurealität am Beispiel der Lärmpegel an der Rettungszufahrt Benzstraße in Untertürkheim“  zu den Lärmüberschreitungen in Untertürkheim erinnern. Hier wurden zu Beginn der Bauarbeiten im letzten Jahr Lärmwerte gemessen, die weit über den planfestgestellten und damit genehmigten Maximalwerten lagen. Am ersten Wochenende wurden über 100 dB (A) gemessen. Ein vollkommen inakzeptabler Wert, bei dem selbst der Immissionsschutzbeauftragte in einem interenen Schreiben an das Eisenbahn-Bundesamt bemerkte, dass bei der ersten Beschwerde die Baustelle still gelegt werden müsste. Doch das EBA als Aufsichtsbehörde behielt diese Einschätzung unter Verschluss. So beteuerten sowohl die Bauinfo als auch die hinzugerufene Polizei gegenüber den verzweifelten Anwohnern, dass sich doch alles im Rahmen der Planfeststellung bewege…

Update: Mittlerweile zeigen sich die gesundheitsgefährdenden Auswirkungen der nächtlichen Lärmarbeiten. Nach dem Bericht der Stuttgarter Nachrichten (hier) wurde der erste Anwohner vom Arzt krank geschrieben. Die Rammarbeiten wurden danach vorzeitig von der Baufirma (angeblich wegen einer Halbierung der Rammzahlen) unterbrochen und sollen aber nach einer Meldung der Stuttgarter Nachrichten (hier) im Dezember fortgesetzt werden.

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Frank Schweizer und Claudia Jechow im Beitrag der Südwestpresse zur Bauinfo als „der Kummerkasten vom Bau“

Die Südwestpresse berichtet heute (hier) ausführlich in ihrem Beitrag „Der Kummerkasten vom Bau“ über die Arbeit von Oxana Ostwald in der Bauinfo von Stuttgart 21: “ Dröhnende Laster, schrille Maschinen und dreckige Straßen sind Begleiterscheinungen der Bauarbeiten von Stuttgart 21. Bei der “Bauinfo” können sich Anwohner darüber beschweren. Hier nimmt man ihre Beschwerden ernst, versichert die Bahn. Die Anwohner hingegen kritisieren, dass sich nichts verändert.“

Auch Frank Schweizer vom Netzwerk Kernerviertel und Claudia Jechow von den Nordlichtern aus dem Nordbahnhofviertel wurden von der Südwestpresse im Video zu ihren bislang nicht gerade positiven Erfahrungen mit der Bauinfo interviewt.

Übrigens zeigt ein Blick auf die Homepage des Kommunikationsbüros, dass es bei der Leitung der Bauinfo einen Wechsel gegeben hat. Nachfolgerin von Michael Schmidt ist jetzt Eva-Maria K. als Referentin Bauinfo. Damit ist auch von unserer Seite die Hoffnung verbunden, dass sich die wichtige Arbeit der Bauinfo als Kontaktstelle bei Beschwerden von Betroffenen deutlich verbessert. Besonders vor dem Hintergrund, da die eigentlichen jahrelangen Trog- und Tunnelbauarbeiten rund um den geplanten Tiefbahnhof noch anstehen.

In diesem Zusammenhang möchten wir an dieser Stelle einmal darauf hinweisen, dass auf der Internetseite des Kommunikationsbüros  zahlreiche Informationen zum geplanten Baugeschehen bei Stuttgart 21 abrufbar sind.  Am leichtesten findet man die Informationen über die Suchfunktion nach Stichworten, wie zum Beispiel nach den Stadtteilen: Kernerviertel, Killesberg, Nordbahnhofviertel, FeuerbachGablenberg, Wangen, Untertürkheim, Obertürkheim, Fasanenhof , Möhringen, Degerloch und Bad Cannstatt.  Wer sich als von der Unterfahrung Betroffener neben dem Besuch unserer Webseite auch über die Unterlagen der Bahn informieren möchte, kann dies beispielsweise unter den Stichworten UnterfahrungEntschädigung und Beweissicherung machen.

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Nachtrag zum vorläufigen Schluss der Filderanhörung

Die längste Anhörung in der Geschichte des Regierungspräsidiums Stuttgart ist nach 11 Tagen vorläufig beendet. Steffen Siegel, der Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft Filder kritisierte in seiner Schlußrede in  harschen Worten das Verfahren als unbefriedigend. Die Bahn habe ein „denkbar schlechtes Bild abgegeben, viele Fragen nicht beantwortet, viele Fragen falsch beantwortet, ja einige bewusst falsch beantwortet“ und forderte die Bahn auf sich zu entschuldigen. Auch die mangelnde Leistungsfähigkeit der gesamten Bahninfrastruktur von Stuttgart 21 wurde von Christoph Engelhardt als Gutachter des BUND noch einmal auf der Erörterung thematisiert. Kontext berichtet darüber im Beitrag „Wiedergeburt des Wutbürgers„. Im Vorfeld der Erörterung erläuterten Axel Wieland vom BUND und Christoph Engelhardt auf einer Pressekonferenz am 1.10.2014 (Video) ihre Kritikpunkte an der Leistungsfähigkeit des Gesamtprojekts.

Nach Berichten der beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ 1 / StZ 2 / StN 1 / StN 2 ) ist damit zu rechnen, dass die Unterlagen schon allein wegen des nicht berücksichtigten Lärmschutzes entlang der Bahnstrecke im nächsten Jahr neu ausgelegt werden müssen. Darüberhinaus steht die geplante Trasse, die bereits 2002 von der Bahn beantragt und vom Eisenbahn-Bundesamt als nicht genehmigungsfähig abgelehnt wurde, wieder auf der Kippe. Der von der Stadt Leinfelden-Echterdingen beauftragte Gutachter der TU Dresden hatte erhebliche Verspätungsprobleme für S-Bahn, Nah- und Fernverkehr nachgewiesen. Die Bahn bestritt dies und musste sich den Vorwurf der Stadt gefallen lassen, dass sie den Gutachtern die aktuelle Planungsdaten bewusst vorenthalten hatte. Nun soll eine Fahrplansimulation, die die Bahn allein schon durch die Zurückhaltung der Daten selbst verschuldet hat,  in einigen Monaten Klarheit bringen.

Der offizielle Zeitplan der Bahn, Stuttgart 21 Ende 2021 fertigzustellen, ist damit perdu. Die Bahn räumt ein weiteres Jahr der Verspätung ein. Auch die Möglichkeit der zeitlichen Abtrennung des Filderbereichs ist im Gespräch. Dennoch besteht die Vermutung, dass die Bahn bewusst mit einer kaum genehmigungsfähigen Trasse in die Erörterung gegangen ist, um so die Chance für eine politische Unterstützung der mittlerweile schon wieder 220 Millionen Euro teureren Alternativtrasse zu erhalten und damit den von Stadt und Land festgezurrten Kostendeckel nach oben zu öffnen. Zumal nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten (hier) trotz des geringen Baufortschritts bereits 531 Millionen aus dem Risikotopf verbraucht sind. Der erste Vorstoß ist bereits getan. Die Regionalversammlung stimmte gestern mit Stimmen der CDU, Freien Wählern, SPD und FDP dafür, dass „im S-21-Lenkungskreis Ende Oktober über die Finanzierung von Verbesserungen im Filderabschnitt Gespräche stattfinden sollen und die Region dazu einen Beitrag leistet für eine Erhöhung des Finanzierungsanteils„. Kritiker wiesen jedoch bereits 2013 bei bereits deutlich niedrigeren Zahlen darauf hin, dass sowohl die Antrags- als auch die Alternativtrasse  entlang des Filderbereichs deutlich überfinanziert sind.

Update: Steffen Siegel zieht auf der 242. Montagsdemo eine Bilanz der Filderanhörung. Seinen Redetext finden Sie hier. 

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Talheim 21: Widerstand gegen die „Tour de Ländle“der Bahn

Ursprünglich sah das Logistikkonzept der Bahn vor, dass ein Großteils des für den Bau des Tiefbahnhofs und der 59 Kilometer Bahntunnel anfallenden Aushubs per Bahn nach Sachsen-Anhalt  transportiert und eingelagert werden sollte. Doch aus Kostengründen wurde das Logistikkonzept geändert. Ein Großteil der 20 Millionen Tonnen Aushub, d.h. 78 %,  sollen nun in Baden-Württemberg  deponiert werden. Über das geänderte Transport- und Deponiekonzept der Bahn berichtete die StZ im August letzten Jahres (hier) ausführlich:

…Die ursprünglichen Pläne der Bahn sahen vor, das Material vor allem im sächsischen Braunkohletagebau endzulagern. Bei der Schlichtung Ende 2010 kündigte Bahn-Infrastrukturvorstand Volker Kefer dann an, es kämen nun vor allem Deponien in Baden-Württemberg zum Zug. Die Erddeponien und für eine Verfüllung geeigneten Steinbrüche in der Region und im Land wittern seither das große Geschäft mit dem Bauschutt. Das treibt die Preise nach oben und belastet den mittlerweile ohnehin auf bis zu 6,8 Milliarden Euro angestiegenen Projektetat. Zugleich müssen die Deponien im Großraum Stuttgart Reserven für das Entsorgungsmaterial aus den eigenen Landkreisen vorhalten – die Kapazitäten sind also begrenzt…“.

Das aktuelle Logistikkonzept der Bahn finden Sie hier. Die Bahn wird dabei vermutlich weniger auf die Befindlichkeiten der betroffenen Stuttgarter Bürger sowie die des Umlands schauen, als auf eine Begrenzung der steigenden Transport- und Deponiekosten. Allein in der internen Risikenliste der Bahn von 2011 wurden dafür 130 Millionen Euro Mehrkosten ausgewiesen. Und die Deponiekosten werden sich sicherlich noch weiter verteuern. Daher sucht die Bahn insbesondere Steinbrüche, bei denen die Betreiber eine wirtschaftliches Interesse an der Auffüllung haben. Nach dem Motto „Bodenaushub ist mehr als Abfall„.  Wir hatten bereits über die Anwohner der Gemeinde Trichtingen berichtet, die unter den ersten Lkw-Tranporten für Stuttgart 21 leiden.

Jetzt macht die  Gemeinde  Talheim mit rund 2.600 Einwohnern, ein Teilort von Horb am Neckar, von sich reden. Hier sollen 1,8 Millionen Tonnen Tunnelaushub aus dem 60 Kilometer entfernten Stuttgart in den bereits seit Jahren renaturierten Steinbruch deponiert werden.

Doch gegen die geplanten Transporte (60 pro Tag), die 5 Jahre täglich aller 4-6 Minuten durch den engen Ortskern des tief eingeschnittenen Tals donnern würden, wächst Widerstand. In kürzester Zeit hat sich eine Bürgerinitiative namens „Talheim 21“ gegründet und mit Aktionen und einer eigenen Webseite auf sich aufmerksam gemacht.  Sowohl der Schwarzwälder Bote (26.09.2014 /25.09.2014 /22.09.2014 / 05.08.2014), Kontext (17.9.2014)  als auch der SWR (Beitrag „Zur Sache Baden-Württemberg“) berichteten ausführlich über den Unmut und den Widerstand der Talheimer. Die Bürgerinitiative, die über 1900 Unterschriften gesammelt hat, will mit allen Mitteln „Talheim 21“ verhindern. Die Talheimer wehren sich weniger gegen Stuttgart 21 als gegen die Planungen, dass der „Stuttgarter Dreck“ bei Ihnen abgeladen werden soll. Bei der Volksabstimmung waren noch über 80% gegen den Ausstieg beim Bahnprojekt Stuttgart 21. Doch die Stimmung hat sich – möglicherweise weniger mit der Auseinandersetzung mit dem umstrittenen Bahnprojekt als – mit der Erkenntnis der eigenen Betroffenheit gedreht.

Angesichts der für Baden-Württemberg allein durch Stuttgart 21 vorgesehenen Aushubmengen von ca. 15,6 Millionen Tonnen wird Talheim sicherlich nicht der einzige Ort im „Ländle“ sein, in dem die betroffenen Bürger gegen die jahrelangen Belastungen durch die „Blechlawinen“ der Aushubfahrten protestieren werden. Nicht immer können die Aushubtransporte ausschließlich per Bahn zu den Deponien transportiert werden, wie beispielsweise die vorgesehenen 1,5 Millionen Tonnen nach Dreißlingen / Kreis Rottweil. Für die Neubaustrecke fallen nochmals weitere 20 Millionen Tonnen Aushub an. Doch von den jahrelangen Belastungen, die Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Richtung Ulm für das Umland bringen wird, war vor der Volksabstimmung nicht die Rede. Auch in diesem Punkt wurden die Bürger vor der Abstimmung nicht über die Sachlage informiert.

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EBA antwortet auf Anfrage des Netzwerks Killesberg zum Wegfall der Hebungsinjektionen als Sicherungsmaßnahmen

Das Eisenbahn-Bundesamt hat auf die Anfrage des Netzwerks Killesberg und Umgebung e.V. zum Wegfall der noch in der Planfeststellung vorgesehenen Hebungsinjektionen für die nur knapp unterfahrenen Häuser in der Presselstraße geantwortet (hier).

Statt auf die konkreten Fragen zu antworten, verweist das Eisenbahn-Bundesamt auf den entsprechenden 11. Planänderungsbescheid vom 5.September 2014 zum PFA 1.5. In diesem legt die Aufsichtsbehörde allerdings der Bahn konkrete Auflagen zum Wegfall bzw. kurzfristig erforderlichen Einsatz der Hebungsinjektionen für die Gebäude Presselstraße 10 und 12 sowie Heilbronnerstraße 150 auf. So heißt es auf Seite 6f des Bescheids:

An den in der nachfolgenden Tabelle genannten Grundstücken kann die Vorhaben-
trägerin von der Durchführung der Hebungsinjektionsmaßnahmen, das heißt von
jeglichen mit diesen im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere von
der Herstellung der Arbeitsschächte und der Ausführung der Bohrfächer absehen,
soweit sie gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt durch zuverlässige Prognosen
zum Setzungsverhalten des jeweils betroffenen Gebäudes den Nachweis erbringt,
dass Hebungsinjektionen zu deren Schutz nicht erforderlich sind, und das Eisen-
bahn-Bundesamt dem zustimmt.

Werden trotz dieser Nachweisführung die in der nachfolgenden Tabelle genannten
Warn- oder Alarmwerte erreicht oder überschritten, so hat die Vorhabenträgerin

  • bei Erreichen des jeweiligen Warnwertes die Messintervalle der Senkungsmessungen zu verkürzen und gegebenenfalls weitere tunnelbautechnische Sicherungsmaßnahmen wie beispielsweise die Verkürzung der Abschlagslängen zu ergreifen und
  • bei Erreichen des jeweiligen Alarmwertes den Vortrieb unverzüglich einzustellen und die Ortsbrust mit Spritzbeton und Ankern zur Vermeidung weiterer Senkungen. Die Vorhabenträgerin ist zur Durchführung der Hebungsinjektionen verpflichtet und darf den Vortrieb erst dann fortsetzen, wenn gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt nachgewiesen wurde, dass die Hebungsinjektionen einsatzbereit und geeignet sind, weitere Setzungen zu verhindern.

…. Der gesamte Tunnelvortrieb ist durch eine geotechnische Messüberwachung zu begleiten. Diese darf nicht nur die Ermittlung jeweils tatsächlich auftretender Setzungen, sondern muss auch den ständigen Abgleich mit den errechneten  Setzungsprognosen umfassen.

Zur Einbindung der betroffenen Grundstückseigentümer sind ihnen oder den von ihnen benannten Gutachtern Tagesprotokolle, die das Setzungsverhalten während der Vortriebsarbeiten überwachen, täglich bzw. spätestens bis 18 Uhr des darauffolgenden Werktages digital zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist ihnen ein technischer Projektarbeiter und im Falle von dessen Abwesenheit ein Vertreter mit Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse als Ansprechpartner für die Baubegleitung zu benennen.“

Die Auflagen sprechen dafür, dass das EBA trotz des von der Bahn beantragten Wegfalls der Hebungsinjektionen noch von einem Risiko für die unterfahrenen Gebäude ausgeht. Der Bescheid des EBA erteilt Auflagen sowohl hinsichtlich des Wegfalls als auch bei der ggf. erforderlichen Durchführung dieser ursprünglich planfestgestellten Sicherungsmaß-nahmen. Die Entscheidung ist auch vor der damaligen Einschätzung des hohen Risikos für die Gebäudesicherheit im Planfeststellungsbeschluss PFA 1.5. zu sehen. Darin heiß es auf Seite 267:

„... Bei einzelnen Gebäuden ist die Überdeckung so gering, dass größere Gebäudeschäden nur durch entsprechende bautechnische Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Untergrundverfestigung) weitgehend vermieden werden können….Geplant sei keine Abfangung des Gebäudes mittels nachträglicher Tiefgründungselemente, sondern ein Ausgleich der unvermeidlichen Bodensetzungen unterhalb bzw. im Bereich der Fundamente durch temporäre Sicherungsmaßnahmen. …  Die Sicherungsmaßnahme
besteht aus Hebungsinjektionen zum Ausgleich der zu erwartenden Setzungen. …Das
Verfahren gewährleistet, dass sich die mögliche Rissbildung im für das Gebäude unempfindlichen Rahmen hält…“

Im Rahmen der Planfeststellung waren also diese Sicherungsmaßnahmen als dringend geboten, um die Gebäude vor größeren Setzungen zu schützen. Aus dem Bescheid geht jedoch nicht hervor,  auf welche neuen geologischen Erkenntnisse sich die Bahn als Vorhabenträgerin nach den jahrelangen Erkundungsprogrammen beruft. Es bleibt abzuwarten, welchen Nachweis die Bahn gegenüber dem EBA für den Wegfall der Hebungsinjektionen vorlegt.

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Fildertunnel: Tübbingtransporte und Baustart im November – Nachtrag zur Informationsveranstaltung in Degerloch

Unbeirrt von dem Debakel (StZ Bericht + Kommentar /StN Bericht), das die Bahn derzeit auf der Erörterung zum geplanten Filderabschnitt 1.3. erlebt, sollen die maschinellen Vortriebsarbeiten am Fildertunnel vom Filderportal aus im November 2014 starten.

Dafür erforderlich ist die Anlieferung der Betonsegmente für den Tunnelbau, den sogenannten Tübbingen. Nach einer Pressemitteilung der Bahn werden die ersten Züge aus Neumarkt/ Oberpfalz ab Mitte Oktober im Bahnhof Deizisau eintreffen. Je nach Baufortschritt sollen dann ab Mitte November die ersten Schwerlasttransporte der Tübbinge (Betonsegmente) von dort zum Filderportal im Nachtzeitraum  zwischen 22 bis 6 Uhr starten. Die Anwohner der Gemeinden Deizisau und Altbach befürchten Lärmbelästigungen bei den nächtlichen Transporten.   Insgesamt werden für die Auskleidung  des Teils des maschinell vorangetriebenen Fildertunnels rund 53.000 Tübbing-Betonteile benötigt. Dafür sind nach Angaben der Bahn rund 23.000 LKW-Transporte erforderlich. Einen ersten Eindruck über Tübbingfabrikation und dem Transport vermittelt ein kurzer Film, der beim Bau des Katzenbergtunnels gedreht wurde.

Weitere Information zu den beginnenden Tunnelvortriebsarbeiten gaben Bahnvertreter auf der Informationsveranstaltung in Degerloch am 23.09.2014. Die auf dieser Veranstaltung präsentierten Folien der Bahn finden Sie hier. Gebaut werden soll in drei Abschnitten:

  • Oberer Fildertunnel: der Bau der beiden rund 4,035 Kilometer langen Röhren erfolgt mit der Tunnelvortriebsmaschine. Zuerst soll voraussichtlich ab November 2014 bis Ende 2015 die Oströhre vom Filderportal bis kurz vor der Gemarkung Degerloch maschinell vorangetrieben werden. Dann soll der Bohrkopf der Maschine demontiert und die Tunnelbohrmaschine zurückgezogen werden. Anschließend soll der maschinelle Vortrieb der Weströhre bis Ende 2016 erfolgen.
  • Mittlerer Fildertunnel: der Bau der beiden Röhren des rund 1,15 Kilometer langen Abschnitts unterhalb  Degerlochs erfolgt im Übergangsbereich zum unteren Fildertunnel wegen der geologischen Bodenverhältnisse mit konventionellen Vortrieb. Der Bau dieses mittleren Abschnitts soll parallel zu den maschinellen Vortriebsarbeiten des oberen Fildertunnels stattfinden. Zur Baulogistik dieses Abschnitts gab es auf der Veranstaltung keine Informationen. Ursprünglich war der Sigmaringer Zwischenangriff dafür vorgesehen.
  • Unterer Fildertunnel: der Bau der beiden 3,63 Kilometer langen Röhren des unteren Fildertunnels durch den geologisch kritischen – da quellfähigen – Anhydrit soll dann wieder mit maschinellem Vortrieb erfolgen. Dazu soll die Maschine durch die bereits hergestellte Weströhre durchgezogen werden. Zuerst ist der Vortrieb der Weströhre Richtung Innenstadt unterhalb der Gänsheide bis zur Wendekaverne vorgesehen. Anschließend soll die Maschine die Oströhre ab der Wendekaverne den letzten Abschnitt bergauf vorantreiben. Die Maschine soll anschließend vor Ort demontiert werden. Als geplanten Zeitraum setzt die Bahn  für den Bau dieses Abschnitts Ende 2016 bis Mitte 2018 an. Der an die Wendekaverne angrenzende Anfahrbereich und das Verzweigungsbauwerk unterhalb des Kernerviertels und der Gänsheide wurden bei dieser Beschreibung des unteren Abschnitts der Bahn nicht erwähnt, obwohl sie ebenfalls zum Fildertunnel bzw. dem PFA 1.2. zuzurechnen sind.
  • Zwischenangriff Sigmaringer Straße: Auf der Veranstaltung betonten die Bahnvertreter, dass sich die Bahn weiterhin die Möglichkeit des planfestgestellten Zwischenangriff unterhalb der Degerlocher Gemarkung vorbehält. Gedacht sei dies jedoch nur als „Rückfallebene“. Trotz zahlreicher Nachfragen gaben die Bahnvertreter keine Auskunft, in welchen Fällen dies denkbar wäre. Es gäbe keine vertiefte Planung. Sie räumten lediglich ein, dass im Falle der erforderlichen Nutzung des  Zwischenangriffs sich der Zeitplan der Tunnelvortriebsarbeiten für den Fildertunnel stark verzögern würde.
  • Täglicher Vortrieb: Auf der Informationsveranstaltung erklärte der Projektleiter, dass sie beim maschinellen Vortrieb pro Tag zwischen 14 Meter (= 7 Ringe) bis zu 30 Meter (=15 Ringe) ansetzen. Teilweise seien ggf. im harten Gestein auch Lockerungssprengungen erforderlich.
  • Zeitplan: Erstaunlich ist, dass der auf der Veranstaltung präsentierte Zeitplan (S.27 + 34)  nur insgesamt 4 Jahre umfasst. Offiziell hatte die Bahn die Bauzeit des Fildertunnels (S. 5) mit rund 5 Jahren Bauzeit sowie zwei weiteren Jahren für den Innenausbau angesetzt. Möglicherweise ist die Verkürzung der Bauzeit dem von der Bahn für Ende 2021 angesetztem Projektende geschuldet. Fritz Möbius kommt allerdings in seinem Blog „Der Stuttgart 21-Irrtum“ bei einem Bauzeitenvergleich mit dem Rastatter Tunnel zum Schluss, dass auch die zugesicherte Fertigstellung 2021 weit überschritten wird.

Wegen der hohen Überdeckung des oberen und mittleren Fildertunnels seien nach Aussagen der Bahnvertreter nur mit minimalen bis keinen Setzungen und damit mit keinerlei Auswirkungen für die darüberliegenden Gebäude zu rechnen. Allerdings erwähnten sie nicht, dass die Unterfahrungstiefe in diesen beiden oberen Abschnitten des Fildertunnels stark variert: laut BISS21-Karte von 24,5 Meter bei Start unterhalb des Fasanenhofes, über 77,4 Meter beim Weidachtal bis über 100 Meter bei Degerloch. Auf der Informationsveranstaltung wurde dennoch von Seiten der Bahnvertreter betont, dass die Bahn im Schadensfall den Anscheinsbeweis akzeptieren würde. Die bislang von der Bahn vorgesehene Begrenzung dieser Haftungserleichterung auf Häuser, die bis zu  30 Meter unterfahren werden, wurde nicht erwähnt. Die Bahnvertreter sicherten auch auf der Informationsveranstaltung zu, dass sich die Bahn rechtzeitig – d.h. ein halbes Jahr vor der Unterfahrung – mit den betroffenen Eigentümern wegen den Gestattungsverträgen und den Entschädigungen Kontakt aufnehmen werde. Weitere Details würden in Einzelgesprächen erläutert. Das umstrittende sogenannten „Stuttgarter Gutachten“ zur Ermittlung der Entschädigungsbeträge wurde auf der Informationsveranstaltung in Degerloch als „solide“ dargestellt. Hier seien (Zitat Bahnvertreter): „die besten Sachen herausgegriffen“. Eine höhere Entschädigung als die von der Bahn angebotene sei jedoch nur mit einer Klage möglich.  Die für die betroffenen Eigentümer kostenlose Möglichkeit der Verhandlung beim Regierungspräsidium wurde mit keinem Wort erwähnt.

Wir empfehlen daher den betroffenen Eigentümern im Fasanenhof und Degerloch dringend, sich vor den Verhandlungen mit der Bahn über die Rechtslage, die Kritikpunkte an der Entschädigungshöhe und den von den Netzwerken gegen Spenden bereitgestellten alternativen Muster-Gestattungsvertrag zu informieren. Ebenso die Videos der letzten Informationsveranstaltung der Netzwerke im Rathaus „Der Tunnel unter meinem Haus- Grundbucheintrag? Entschädigung? Haftung?„.

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Allen Einwendungen zum Trotz: weiterhin keine Transparenz in die Hangstabilitätsmessungen

Wie wir bereits berichtet haben, wurden alle Einwände und Forderungen der betroffenen Anwohner und Eigentümer in dem Planänderungsverfahren zum Grundwasser-management weder vom Regierungspräsidium noch vom Eisenbahn-Bundesamt berücksichtigt. Ein Beispiel sind die trotz aller Einwendungen bis heute den betroffenen Anwohnern vorenthaltenen Daten der Hangstabiltätsmessungen durch die Bahn.

Diese Hangstabilitätsmessungen waren nicht Bestandteil der im Sommer 2012 ausgelegten Unterlagen zum Planänderungsverfahren Grundwassermanagement. Sie betreffen zwar in erster Linie die Hang- und Gebäudesicherheit bei der Untertunnelung, sind jedoch auch beim Grundwassermanagement von Relevanz. Erst in einem Video, das die Bahn Ende September 2012 ins Internet stellte, verwies der Bahn-Gutachter für den Tunnelbau auf die laufenden Messungen. Daher forderten viele Betroffene in ihren Einwendungen zum Grundwassermanagement die Veröffentlichung dieser Messdaten, wie z.B. auch die Anwohner des Kernerviertels. Hier ein Auszug aus einer damaligen Einwendung:

„In den ausgelegten Unterlagen zum 7. Planänderungsverfahren sind keine Untersuchungen für eine Beurteilung der Hangstabilität des Ameisenbergs enthalten. Dies ist ein erhebliches Versäumnis, da nach dem Landesamt für Geologie und Rohstoffe BW die Gesteine des Gipskeupers stark zu Hangrutschungen neigen. Dieses Risiko kann durch menschliche Eingriffe und künstliche Wasserzufuhr deutlich erhöht werden. Prof. Wittke erwähnt zwar in seinem Vortrag zur DB:Informationsveranstaltung über die 7.Planänderung, dass sogenannte Trivec-Untersuchungen zur Hangstabilität durchgeführt wurden ( Zitat YouTube-Video ab Minute 17:20):

…Wir haben in der Vergangenheit auf den Hängen Stuttgarts, in den Bereichen, in denen wir eine Neigung zu Rutschungen vermuteten, Messungen durchgeführt über Jahre -schon sehr lange zurückliegend begonnen damit – Trivec- Messungen. Das sind Messungen mit drei Komponenten, Verschiebungen vertikal und in zwei Richtungen horizontal und haben festgestellt, dass sich nichts bewegt.

Bei dem Trivec handelt es sich um ein Sonden-Messgerät, das schon geringste Erdver­schiebungen erfassen soll. Damit könnten schon vor Baubeginn der Tunnelbauarbeiten ge­naue Aussagen darüber gemacht werden, welche Auswirkungen die Bauarbeiten auf das Gebäude haben werden. Diese Untersuchungsergebnisse (konkrete Messorte, Zeitraum, Ergebnisse) sind jedoch weder in seiner gutachterlichen Stellungnahme zur Hangstabilität zitiert, noch den Planänderungsunterlagen beigefügt. Diese müssen den betroffenen Eigentümern und Anwohnern im Zuge des 7. Planänderungsverfahrens zwingend zugänglich gemacht werden.“

Auch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, das die ausgelegten Bahnunterlagen im Hinblick auf die Gebäudesicherheit nicht ausreichend befand, empfahl auf Seite 3 seiner Stellungnahme vom 22.10.2012 : „Die im Nahbereich der Tunnelbaumaßnahmen Stuttgart 21 bekannten Rutschungen (insbesondere jene im Bereich der Urbanstraße) sind durch zahlreiche Bohrungen näher erkundet. Nach Kenntnis des LGRB wurden auch Inklinometermessungen zur Beobachtung etwaiger Kriechbewegungen durchgeführt. Es ist zielführend, diese Erkundungs- und Messergebnisse in der geotechnischen Stellungnahme aufzuarbeiten und in Bezug zur geplanten Tunnelbaumaßnahme darzustellen.“

Doch trotz dieser ausdrücklichen Empfehlung der Fachbehörde enthielt die von der Bahn nachgereichte geotechnischen Stellungnahme keinerlei Messdaten über die Stabilität der von der Untertunnelung betroffenen Hängen.   Auch die auf den Erörterungen mehrfach vorgetragenen Forderungen der Vertreter der Netzwerke Kernerviertel und Killesberg nach Veröffentlichung der Messpunkte und -ergebnisse „fanden kein Gehör“.

Am letzten Erörterungtag wies der Geologe Dr. Ralf Laternser als BUND- Sachverständiger in seinem Vortrag darauf hin, dass für den am geologisch kritischen Ameisenberg liegende  Kernerviertel nur ein einziger Messpunkt existiere. Dieser Messpunkt läge auch noch nicht am Hang selbst, sondern auf Anhöhe der Gerokstraße und sei daher für die Einschätzung der Hangstabilität nicht geeignet. Ein Bahnvertreter bestätigte auf Nachfrage in der Erörterung, dass die Messtation für das Kernerviertel sich tatsächlich nur an diesem Punkt  befindet: „Ich habe aber im Kern keinen Zweifel daran, dass Einwender Nr. xxx sie in die richtige Gegend versetzt hat.

Daher forderte der BUND-Sachverständige zur Abklärung der Hangstablität und der Gebäudesicherheit die Messstandards, die die Bahn im Zuge des  Katzenbergtunnelbaus anwendete. Auch andere betroffener Einwender verwiesen an diesem letzten Erörterungstag auf die mangelnde Sorgfaltspflicht der Bahn, sich bei der Unterfahrung eines dicht besiedelten Hangs auf nur einen Messpunkt  zu verlassen, der zu dem nicht repräsentativ sei.

Doch zu welchem Schluss kam dann das Regierungspräsidium in seinem Anhörungs-bericht vom 25.02.2014 auf Seite 91:Zum Einwand, es seien unzureichend Messungen vorgenommen worden, ist insbesondere auch auf den Erörterungstermin hinzuweisen, in dem der Gutachter der Vorhabenträgerin nachvollziehbar erläutert hat, dass die einschlägigen TRIVEC-Messungen durchgeführt wurden und auch ausreichend für die Beurteilung der durch die Baumaßnahme bedingten Auswirkungen sind“. 

Und das Eisenbahn-Bundesamt übernahm diese Passage aus dem Anhörungsbericht des Regierungspräsidium nahezu wortwörtlich in seinem Bescheid vom 22.09.2014 auf Seite 80:Auch wurden, anders als verschiedentlich eingewandt, in ausreichendem Umfang
Messungen vorgenommen. Die Anhörungsbehörde hat in ihrem abschließenden Be-
richt insbesondere auf die Ausführungen des Gutachters der Vorhabenträgerin im
Erörterungstermin verwiesen, der nachvollziehbar erläutert hat, dass die einschlägi-
gen TRIVEC-Messungen durchgeführt wurden und auch ausreichend für die Beur-
teilung der durch die Baumaßnahme bedingten Auswirkungen sind. Die Planfeststel-
lungsbehörde schließt sich dieser Einschätzung an.

Eine Auswertung der Erörterungs-Protokolle – die leider trotz Anonymisierung nicht veröffentlicht werden dürfen- zeigt jedoch, dass die Bahn-Vertreter dies mitnichten  für das Kernerviertel näher erläutert hatten. Weder die Aussagekraft eines einzigen und zudem noch oberhalb des eigentlichen Hangs gelegenen Messpunktes wurde von den Fachleuten der Bahn auf der Erörterung erklärt, noch die Messdaten dieses Messpunkts  in einer Folie präsentiert.

Diese Vorgehensweise der im Planänderungsverfahren involivierten Behörden zeigt beispielhaft, wie berechtigte Nachfragen und Forderungen der betroffenen Anwohner einfach ignoriert wurden. Die Bahn musste in diesem Fall nicht einmal auf die Einwendungen entgegnen bzw. ihre Einschätzung näher erläutern. Dennoch erhielt die Vorhabensträgerin die uneingeschränkte Freigabe ihres Planänderungsantrages. Daher kann man bedauerlicherweise nicht umhin, den Erörterungen den Charakter einer Schauveranstaltung für lästig nachfragende Bürger zu unterstellen. Denn eine ernsthafte Bürgeranhörung und -beteiligung sieht anders aus !

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Eisenbahn-Bundesamt genehmigt Planänderung Grundwassermanagement

Heute berichten die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ / StN) , dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit Bescheid vom 22.09.2014  die Planänderung der Bahn zum Grundwassermanagement zur Erhöhung der Grundwasserentnahmemenge von 3,2 auf 6,8 Milliarden Liter für den Zeitraum von 7 Jahren genehmigt hat. Dieses Volumen ist jedoch nur auf Mittelwasserverhältnisse ausgelegt. Darüberhinaus räumt das EBA der Bahn das Recht ein, bei erhöhtem Niederschlag nach einem sog. „Petrus-Faktor“ weiteres Grundwasser  abzupumpen. Nur der PFA 1.2., der auch das Kernerviertel umfasst, war vom Planänderungsantrag ausgenommen.

Der BUND kritisiert in einer Pressemitteilung die Genehmigung dieser erheblichen Grundwasserentnahmemenge. Insbesondere der“Petrus-Faktor“ als „Freifahrschein“ für die Bahn, weiteres Wasser unbegrenzt abpumpen zu dürfen, könnte für die Natur und die Mineralquellen gravierende Folgen haben. Auf die rechtliche Unzulässigkeit dieses unbegrenzten Wasserrechts hatte  der  Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. bereits am letzten Tag der Erörterung nochmals ausdrücklich hingewiesen.

Wie bereits im Anhörungsbericht des Regierungspräsidiums wurden auch vom EBA alle Einwände der Kritiker, der Umweltverbände, der Ingenieure 22 und auch die der betroffenen Eigentümer im Hinblick auf die unzureichende Prognosefähigkeit der Grundwassermodelle und die Risiken der erhöhten Entnahmemenge für die Natur und die Gebäude- und Hangstabilität „vom Tisch gewischt“. Auch die Netzwerke 21 können sich daher dem enttäuschten Tenor der Projektkritiker (StZ-Bericht) anschließen. Das einzige, was  die betroffenen Anwohner und Eigentümer mit ihren schriftlichen Einwendungen gegen die ausgelegten unzureichenden Planänderungsunterlagen mitbewegen konnten war, dass die Bahn im laufenden Verfahren eine geotechnische Stellungnahme nachreichen musste, die vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau bewertet wurde. Ansonsten entpuppten sich die angesetzten mündlichen Erörterungen, insbesondere der letzte Tag,  als formale Schauveranstaltungen für lästige Bürger, bei der am Schluß kein einziger Kritikpunkt – auch an der nachgereichten geotechnischen Stellungnahme der Bahn –  „Gehör fand“ bzw. berücksichtigt wurde.

Nach Einschätzung des EBAs sind durch den erhöhten Eingriff in den Wassserhaushalt keinerlei Gefahren für die Gebäudesicherheit gegeben. Alle Einwendungen im Hinblick auf die Risiken der jahrelangen Grundwasserabsenkungen und -infiltrationen im geologisch kritischen Stuttgarter Untergrund wurden vom EBA als nicht relevant eingestuft. Diese gegenüber der Bahn als Bauherrin völlig unkritische Einschätzung führt sogar dazu, dass das EBA die einzige vom Regierungspräsidium vorgeschlagene zusätzliche Sicherungsmaßnahme,  einen weiteren Nachweis über die Gründung des Bahnhofturms einzufordern, als nicht notwendig erachtet !

Das EBA hat diesen Genehmigungsbescheid mit Sofortvollzug angeordnet, u.a. um weitere Bauverzögerungen für die Bahn zu vermeiden. Damit hätten alle Klagen gegen die Genehmigung keine aufschiebende Wirkung.

Ob die Bahn nach dieser Genehmigung den bislang schleppenden Baufortschritt für den Trogbau tatsächlich beschleunigt, bleibt abzuwarten. Schließlich stehen noch die Planänderungen zur veränderten Bauweise des Nesenbachdükers und die Klärung der offenen Fragen zum Brandschutz aus. Darüberhinaus ist zum Betrieb des erweiterten Grundwassermanagements u.a. noch der Bau einer zweiten Grundwasseranlage erforderlich.  Das EBA setzt in seinem Bescheid auf Seite 100 für die Beschaffung, Lieferung und Bau der zusätzlichen Anlagen insgesamt 15 Monate an. Doch derzeit ruhen sowieso die Bauarbeiten im Baufeld 16 wegen der archäolgischen Funde aus der Alemannenzeit…

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2.Tag Filderanhörung: Stadt Leinfelden-Echterdingen stellt Lärmplanung der Bahn in Frage

Angesichts der Komplexität und dem Umfang des Themas können wir nur punktuell auf unserer Webseite über die Erörterung zum Filderabschnitt PFA 1.3. berichten bzw. soweit das Thema auch für die vom Tunnelbau betroffenen Anwohner relevant sein könnte.

Am zweiten Tag der Erörterung zum beantragten Filderbereich war erneut das Thema Lärm und Erschütterung auf der Tagesordnung. Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer morgigen Ausgabe (hier), dass die Gutachter der Stadt Leinfelden-Echterdingen massiv die Lärm- und Erschütterungsplanungen der Bahn für den Bau- und Bahnbetrieb kritisiert haben.  Nach Einschätzung des von der Stadt beauftragten Lärmfachmanns Prof. Dr. Michael Koch sind die Gutachten der Bahn mit Fehlern behaftet. Zahlreiche Gebäude im Umkreis der Baustelle und der Bahnstrecke hätten eigentlich Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Die Kosten für diese Maßnahmen, die der Rechtsanwalt der Bahn strikt ablehnt, würden sich grob geschätzt auf rund 5 Millionen Euro belaufen.

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Frank Schweizer nimmt an der Delegationsreise des Staatsministeriums in Wien teil

Frank Schweizer, Sprecher des Netzwerks Kernerviertel, wird auf der Delegationsreise des Staatsministeriums unter Führung von Gisela Erler, der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, in Wien vom 15. bis 18.Oktober 2014 teilnehmen. In Wien wird derzeit auch ein neuer Hauptbahnhof gebaut. Ziel der Delegationsreise ist es, „sich zu den Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung auszutauschen und voneinander zu lernen“. Auf einem Workshop wird Frank Schweizer einen kurzen Vortrag zur „nachlaufenden Bürgerbeteiligung“ bzw.  auch den aktuellen Problemen der betroffenen Eigentümer und Anwohner bei Stuttgart 21 halten.

Die Stuttgarter Nachrichten berichten morgen (hier), dass die Auswahl der Referenten bei dieser Delegationsreise bei den Stuttgart 21- Befürwortern im Landtag „Stirnrunzeln“ hervorrief. Neben Frank Schweizer werden auch der Stuttgarter Bürgermeister Werner Wölfle und die BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dalbender referieren. Es würde sich hier um ausgewiesene Gegner des Projekts handeln. Doch der Sprecher des Staatsministeriums betont, dass zwar Frank Schweizer von der Bürgerinitiative  Netzwerk Kernerviertel einen engen Bezug zu dem Bahnhofsprojekt habe: „Allerdings sind in dieser Initiative nicht nur Gegner organisiert. Hier geht es um eine Gruppe der Zivilgesellschaft, die sich konstruktiv-kritisch in einen Dialog und einen Beteiligungsprozess einbringt.“

Wir können diese Einschätzung des Staatsministeriums nur unterstreichen. In den Netzwerken 21 haben sich vom Tunnelbau bei Stuttgart 21 betroffene Eigentümer und Anwohner in den Stadtteilen Kernerviertel und Gänsheide, Killesberg und Umgebung, Gablenberg, Wangen und Untertürkheim zusammengeschlossen -und zwar unabhängig von ihrer Haltung zum Projekt Stuttgart 21. Von den zahlreichen damit verbundenen Fragen – wie beispielsweise zu den Gebäuderisiken der Unterfahrung, den rechtlichen Fragen zur Ausgestaltung der Gestattungsverträge und der Entschädigungen, der Beweissicherung und der Haftungsfrage bei Bauschäden sowie dem Lärmschutz – sind Anwohner betroffen, die dem Projekt sowohl kritisch als auch ansonsten befürwortend gegenüberstehen.  Die Netzwerke informieren ihre Mitglieder und betroffene Anwohner mit zahlreichen Informationsveranstaltungen und Schreiben. Sie vertreten die Interessen der Betroffenen in Kontakten und Gesprächen gegenüber den verantwortlichen Politikern von Stadt und Land, den Vertretern der Projektgesellschaft der Bahn sowie den beteiligten Behörden. Weitere Informationen zur Arbeit der Netzwerke finden Sie auf unter den Stichworten auf unserer Webseite.

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Schutzgemeinschaft Fildern erwarten Stopp der Bahnplanungen auf den Fildern

Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Fildern vom 19.09.2014: Nachdem der Öffentlichkeit, wachgerüttelt vom bahnunabhängigen Gutachten der Stadt Leinfelden-Echterdingen, immer klarer wird, welche Belastungen die Filderplanungen der Bahn für den Nahverkehr haben werden, kann es aus Sicht des Aktionsbündnisses nur ein Ergebnis der Filderanhörung geben: endlich die Rote Ampel für die desaströsen Planungen der Deutschen Bahn AG!

Dass die Bahn die Chuzpe hat, nach zwölf Jahren Planung im Filderbereich, nach etlichen Abweisungen durch das Eisenbahnbundesamt, selbst nach den abenteuerlichen Sondergenehmigungen des damaligen Verkehrsministers Ramsauer und nachdem ihre „Antragstrasse“ im „Filderdialog“ komplett durchgefallen ist, eben diese erneut in die Planfeststellung zu bringen, kann eigentlich nur als Provokation verstanden werden.

Steffen Siegel und Frank Distel, die beiden Vertreter der „Schutzgemeinschaft Filder“ im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, erwarten von der für den S-Bahn-Verkehr verantwortlichen Region Stuttgart, zu deren stellvertretendem Präsidenten gerade der Stuttgarter OB Kuhn gewählt wurde, sich endlich aus der Nibelungentreue zur Deutschen Bahn AG zu lösen und den Bahnplänen auf den Fildern ein klares „So nicht!“ entgegen zu stellen.

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Vor der Hacke ist es dunkel, aber die Informationspolitik der Bahn ist noch dunkler als man dachte!

Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet, dass die Bahn bei den Grabungsarbeiten in Wangen wegen des über dreifach höheren Wasserandrangs mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Diese baulichen Probleme treten ausgerechnet in einem Gebiet auf, das nach Aussage der Bahn im Vorfeld angeblich sehr gut geologisch untersucht wurde. Daher hatte sich das Netzwerk Wangen / Untertürkheim wegen der Auswirkungen des erhöhten Wasserandrangs auf die Standsicherheit der Gebäude an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt und nur eine unbefriedigende Antwort des EBAs erhalten. Auch die Grünen-Fraktion im Gemeinderat hatten eine Anfrage gestellt.

Daneben stellte Ende Juli 2014 eine engagierte Bezirksbeirätin aus Untertürkheim, die ihrer Aufgabe sich um die Belange der untertunnelten Bürgerinnen und Bürger zu sorgen nachkommt,  eine offizielle Anfrage an den Projektleiter Technik 1.6 „Zuführung Ober-/Untertürkheim (Bergmännischer Teil)“ bezüglich der erhöhten Wassermenge. Am 17.09.2014, d.h. 1 1/2 Monate später, traf die Antwort des Projektleiters Technik für den PFA 1.6a auf die folgenden Fragen ein:

Frage 1: In welcher Anlage wird das austretende Wasser behandelt? Wo befindet sich diese genau? Antwort: Sämtliches Berg- und Prozesswasser wird in eine auf der Baustelleneinrichtungsfläche Ulmer Straße 265 stehende Gewässerschutzanlage gepumpt, gereinigt, beprobt und in den Abwasserkanal eingeleitet.

Frage 2: Was passiert, wenn noch an anderen Stellen in diesem Abschnitt mehr Wasser anzutreffen ist als prognostiziert?  Antwort: Sollte noch an anderen Stellen mehr Wasser angetroffen werden, müssen zusätzliche Gegenmaßnahmen wie z.B. Injektionen getroffen werden, um den Planfeststellungsbeschluss bzw. die Grenzwassermengen einzuhalten.

Frage 3: Warum wurde trotz der immer wieder auftretenden Überraschungen bezüglich der Wassermengen ausgerechnet im PFA 1.6a eine Verringerung beantragt? Antwort:  Die Überraschungen sind punktuell und zeitweise aufgetreten. Über den gesamten PFA 1.6a geht man noch immer von einer Verringerung der Gesamtwassermenge aus, so dass diese auch beantragt werden konnte.

Frage 4: Wie zuverlässig sind die Prognosen für das Lindenschulviertel in Untertürkheim?  Antwort: Momentan haben wir für diesen Bereich keine neuen Erkenntnisse, so dass wir davon ausgehen, dass die Prognosen zuverlässig sind. Erst beim Auffahren dieses Bereiches wird die Prognose verifiziert oder evtl. auch korrigiert. Viel wichtiger ist, dass bei einer Abweichung zur Prognose der Bauablauf umgehend angepasst wird und entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Alle Arbeiten wurden in enger Abstimmung und positiver Begleitung durch das AfU betreut.

Nach dieser offiziellen Antwort der Bahn ergeben sich für die Netzwerke einige substantielle Fragen:

1. Welche Rolle spielt hier das Amt für Umweltschutz? Auf Anfrage des Netzwerks am 15. Juni zu dem erhöhten Wasserandrang und den Folgen hat das AfU am 24. Juni folgende Antwort gesendet: „… vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.06.2014, die Sie u.a. auch an das Amt für Umweltschutz gerichtet haben. Darin bitten Sie u.a. um die Beantwortung verschiedener Fragen zu geotechnischen Sachverhalten und zur weiteren Vorgehensweise der Vorhabensträgerin. In Sachen Geotechnik hat das Amt für Umweltschutz keine Zuständigkeit und verfügt demzufolge auch nicht über diese speziellen Fachkenntnisse. Auch zu den Absichten der Vorhabensträgerin und Planänderungen ist uns nichts bekannt. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir uns zu Ihren Fragen nicht äußern können.“ Was stimmt nun? Der Projektleiter spricht von einer positiven Begleitung, das AfU erklärt die Nichtzuständigkeit und das Nichtwissen!

2. Weshalb verzögert das Eisenbahnbundesamt die Einsicht in die fachlichen Stellungnahmen nach dem Umweltinformationsgesetz ? Der Hinweis auf das Urheberrecht ist nicht nachvollziehbar. (Wir berichteten).

3. Welche Auswirkungen haben die Injektionen auf die Gebäudesicherheit? Soweit die Netzwerke informiert sind, ist „Injektionen“ eine vornehme Umschreibung dafür, dass man solange mit Beton auffüllt, bis kein Wasser mehr kommt. Damit sucht sich das Wasser einen anderen Weg. Wie sieht es dann mit der Gebäudesicherheit an den Hängen in Wangen aus?

4. Weshalb kümmert sich die Bezirksvorsteherin aus Wangen, ihres Zeichens Tunnelpatin des PFA 1. 6a, nicht um die Belange der eigenen Bürgerschaft in Wangen? Die Netzwerke haben von ihr keine Informationen bezüglich dieses erhöhten Wasserandrangs erhalten.

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Informationsveranstaltung der Bahn am 23.09.2014 für Anwohner in Degerloch und Möhringen zum Fildertunnel

Die Stuttgarter Nachrichten melden heute (hier), dass nächsten Dienstag, den 23. September, eine Infoveranstaltung für Bürger zu den laufenden Bauarbeiten am Fildertunnel stattfinden wird. Die Bürgerbeauftragte der Stadt für Stuttgart 21, Alice Kaiser, und die Deutsche Bahn AG laden von 19 Uhr an in die Turn- und Versammlungs- halle Degerloch an der Albstraße 70. An der Veranstaltung werden auch die Degerlocher Bezirkschefin Brigitte Kunath-Scheffold und der Möhringer Bezirksvorsteher Jürgen Lohmann teilnehmen.

Der geplante 9,5 km lange Fildertunnel wird die beiden Stadtteile und zahlreiche Gebäude, darunter auch den Fernsehturm, unterfahren. Den genauen Verlauf der geplanten Tunnelstrecke finden Sie unter biss21.de. Ursprünglich war für den Bau des Fildertunnels zwischen Degerloch und Möhringen ein Zwischenangriff an der Sigmaringerstraße vorgesehen. Mit der Planänderung zum Einsatz einer Tunnelvortriebs-maschine sollte die Großbaustelle entfallen bzw. nur noch als „Rückfall-Lösung“ in Frage kommen. Dennoch ist eine endgültige Entscheidung dazu nicht gefallen. Die Bahn behält sich diesen Zwischenangriff und die Nutzung der planfestgestellten Fläche als „offenes Hintertürchen“ vor. Unabhängig vom Zwischenangriff wird die Filderebene im Bereich der B 27 und A 8 durch den zusätzlichen Verkehr zum Abtransport des Aushubs am Filderportal und der Anlieferung der fast 54.000 Tübbinge über Jahre hinweg massiv belastet. Die Bahn fordert für den Transporte der Tübbinge eine eigene Autobahnausfahrt, um auch die Fahrten durch das  Gewerbegebiet Fasannenhof zu umgehen. Dafür ist jedoch nach Einschätzung des Regierungspräsidiums eine formale Planänderung erforderlich.

Mehr dazu: STN 01.07.2013: Die Räte sind am Fildertunnel interessiert / 6. Laufdemo in Degerloch am 17.08.2013 / Rede von Frank Schweizer auf der 6.Laufdemo / StZ 27.02.2014 Bohrende Fragen zum BohrerStZ 28.05.2014 Nachfragen zum Hintertürchen / STN 10.07.2014 53.620 Fertigteile für Fildertunnel / StZ 23.07.2014 Lärm bohrt in den Nerven der Bürgermeister  / ZVW 31.07.2014 Tunnelbohrer macht sich auf den Weg / Schutzgemeinschaft Filder nennt Tunneltaufe törichtes Tunnel-Tam-Tam / StZ 26.08.2014 Genehmigung für die A 8

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Stuttgart 21 – Der Zahltag rückt immer näher und die betroffenen Eigentümer dürfen nicht das Nachsehen haben !

Pressemitteilung: Nachdem die Stuttgarter Nachrichten vorgestern gemeldet haben, dass bereits 468 Millionen aus dem Risikotopf bei Stuttgart 21 aufgezehrt wurden, rückt der Tag immer näher, an dem die Bahn, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart die sogenannte „Sprech-Klausel“ ziehen und die erste Rate der Mehrkosten einfordern müssen.

Die bereits jetzt eingetretenen Mehrkosten von fast einer halbe Milliarde Euro überraschen um so mehr, da der reale Baufortschritt bei Stuttgart 21 entgegen der öffentlichen Berichterstattung nur marginal ist. Derzeit ist nur eine der 25 Baugruben für den Tiefbahnhof um 4 Meter bis zur Oberkante des Grundwasserspiegels ausgegraben. Und von den rund 59 Kilometern Tunnel sind nach einer offiziellen Meldung des Kommunikationsbüros zum Stand 8.September 2014 gerade einmal 937,3 Meter bzw. 1,59% der Gesamtstrecke fertig gestellt.

Dass damit bei Stuttgart 21 mit weiteren Überschreitungen in Milliardenhöhe und Zeitverzögerungen über Jahre hinweg gerechnet werden muss, liegt auf der Hand. Die betroffenen Eigentümer, deren Grundstücke unterfahren werden sollen, werden dann das Nachsehen haben, wenn sie ihre Forderungen nach einer sachgerechten Entschädigung als Kompensation für ihren Vermögensverlust durchsetzen wollen,“ stellte Frank Schweizer bei der jüngsten Sitzung der Netzwerke der von Stuttgart 21 betroffenen Eigentümer und Anwohner fest.

Frank Schweizer erinnerte daran, dass kurz vor der Volksabstimmung nicht nur die Wandstärken der Tunnels reduziert, sondern auch die Kostenansätze für Entschädigungen halbiert wurden, um durch niedrige Baukosten die Wahlbürger zur Zustimmung des Projektes zu bewegen.

Wir werden von unseren Forderungen nach angemessener Entschädigung und Kostenerstattung aller Bauschäden bei der Unterfahrung unserer Häuser nicht abrücken. Offensichtliche Kostenmanipulationen darf nicht zum Standard im öffentlichen Bauwesen werden. Dieser häufige Wahlbetrug muss politisch verhindert werden. Kostenmanipulation muss nach dem Strafgesetzbuch als kriminell gesetzlich unter Strafe gestellt werden,“ so Frank Schweizer.

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468 Millionen aus dem Risikopuffer bei Stuttgart 21 verbraucht und das bei nur 1,59 % realisierter Tunnelstrecke

Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute (hier), dass bereits 468 Millionen Euro des im Gesamtbudget von 6,8 Milliarden veranschlagten „Risikopuffers“ für Stuttgart 21  ver- braucht seien. Diese Auskunft auf erhielt der Grünen-Abgeordnete Matthias Gastel auf Nachfrage vom Bundesverkehrsministerium.

Auch wenn die täglichen Berichte der Stuttgarter Zeitung über die Belastungen der Pendler am Hauptbahnhof durch die Fußwegumleitungen etwas anderes suggerieren. Der Baufortschritt bei Stuttgart 21 ist weiterhin marginal. Für den Tiefbahnhof ist nur eine der 25 Baugrube mit knapp  4  Metern bis zur Oberkante des Grundwasserspiegels ausge-graben. Und beim Tunnelvortrieb sieht es nicht besser aus: nach den aktuellen Zahlen des Kommunikationsbüros sind zum Stand 8.September 2014 nur 937,3 Meter bzw. 1,59 % der insgesamt rund 59 km umfassenden Tunnelstrecken gebaut. Eine Übersicht der Netzwerke über die bisherigen Tunnelvortriebsstände finden Sie hier.

Wie bei diesem Baufortschritt fast eine halbe Milliarde Euro aus dem Risikopuffer verbraucht wurden, bleibt ein Rätsel. Möglicherweise schlägt der seit 2012 herschende Baustillstand für die geplante Baugrube beim Tiefbahnhof und den Tunnelstrecken mehr zu Buche.

Denn hier tut sich in vielen Tunnelbaustellen nicht viel oder er stockt, wie beispielsweise am Tunnelvortrieb unterhalb des Kernerviertels. Den seit Monaten herrschenden Baustill- stand begründet die Bahn  mit erforderlichen Ausbauarbeiten für die Innenverschalung der schmalen Rettungszufahrt. Doch diese sollte nach den Zeitplänen, die die Bahnvertreter auf der Informationsveranstaltung der Anwohner am 6.11.2013 im Rathaus vorgestellt hatten, bereits im Juni 2014 abgeschlossen sein. Ab Juli 2014 sollte nach diesen Plänen mit dem Bau der eigentlichen Tunnelröhren bzw. des Verzweigungsbauwerks begonnen werden. (Den Zeitplan finden Sie auf Seite 25 der Präsentation). Doch der Tunnelvortrieb ruht und das Förderband wartet weiterhin auf seinen Betriebsstart.

Andere geplante Tunnelzwischenangriffe, wie im Norden an der Ehmannstraße, können wegen fehlenden Genehmigungen zum Fällen der mit Juchtenkäfer besetzen Bäumen nicht in Betrieb gehen. Die Stuttgarter Nachrichten berichteten (hier), dass darüber hinaus fehlende artenschutzrechtliche Genehmigungen zum Fällen der mit Rosenkäfer besiedelten Bäume am Ende des Rosensteinparks weitere Verzögerungen bis zu zwei Jahren verursachen könnten. Die Bahn hofft allerdings auf Ausnahmegenehmigungen durch das Eisenbahn-Bundesamt.

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„Vor der Hacke ist dunkel“ – Grüne im Rathaus fordern Informationen zu aktuellen Tunnelbauproblemen

Nachdem sich bereits das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. wegen dem geplanten Wegfall der Sicherungsmaßnahmen für die nur knapp zu unterfahrenden Gebäude an der Presselstraße in einem Schreiben an das EBA gewandt hatte, haken jetzt die Grünen im Stuttgarter Gemeinderat wegen der baulichen Probleme beim Tunnel Richtung Bad Cannstatt heute in einem Antrag (hier) nach.

Die Stuttgarter  Nachrichten hatten in ihren Meldungen vom 28.August 2014 (hier) und 5.September 2014 (hier) berichtet, dass der Tunnelvortrieb Richtung Bad Cannstatt wegen fehlender Zusatzgenehmigungen für die Unterfahrung einer Gäubahnstütze und dem Wegfall der Sicherungsmaßnahmen für die Gebäude an der Presselstraße zwei Wochen ruhte. Allerdings lagen zum Zeitpunkt der Meldung über die Wiederaufnahme des Baubetriebs die erforderlichen zusätzlichen Genehmigungen durch das Eisenbahn-Bundesamt nicht vor.

Clarissa Seitz und Peter Pätzold von der Gemeinderatsfraktion der Grünen beantragen daher, dass die Deutsche Bahn im Ausschuss für Umwelt und Technik erläutert, welche Probleme zu den Verzögerungen bei den Tunnelbauten im Nordbahnhofviertel geführt haben, welche Maßnahmen getroffen werden mussten, welche Sondergenehmigungen eingeholt wurden und welche Auswirkungen auf die Gäubahn und Gebäude nach den neusten Erkenntnissen zu erwarten sind.

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Erörterung zum Planfeststellungsabschnitt 1.3. / Flughafenanbindung startet am 22.September

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat auf seiner Webseite den Zeitplan und die vorgesehenen Themen für die Erörtung der Einwendungen beim Planfeststellungs-abschnitt 1.3. Flughafenanbindung veröffentlicht (hier). Die Erörterung startet nächsten Montag, den 22.09.2014.  Etwas übersichtlicher ist der Termin- und Ortsplan auch auf der PS-Seite zu finden.

Laut den Stuttgarter Nachrichten handelt es sich um die bislang längste Erörterung der RP-Geschichte (hier). Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung wird die Erörterung wieder durch Getrud Bühler und Michael Trippen geleitet. Die StZ (hier) spricht von einem „bewährten Team“. Dies ist jedoch aus Sicht der betroffenen Einwender nicht unbedingt von Vorteil. Im letzten Anhörungsbericht zur Planänderung Grundwasser-management wurden von der Erörterungsleitung nahezu alle Einwände „vom Tisch gewischt.

Man kann der Schutzgemeinschaft Fildern mehr Erfolg bei der Berücksichtigung ihrer Einwände wünschen. Steffen Siegel, der Vorsitzende der Bürgerinitiative, wird morgen auf der 238.Montagsdemo zur Anhörung des Filderabschnitts sprechen.

Update: Der Tunnelblick hat seine 50.Jubiläumsausgabe „Chaos mit Ansage“ dem Bau der Rohrer Kurve und der geplanten Flughafenanbindung gewidmet. Die Rede von Steffen Siegel können Sie als Redetext und als Video abrufen.

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Bahn will auf Sicherungsmaßnahmen für Gebäude in der Presselstraße verzichten – Netzwerk Killesberg hakt beim EBA nach

Laut Berichten des SWR und der Stuttgarter Nachrichten (hier) will die Bahn beim Bau des Tunnels Richtung Bad Cannstatt im Bereich der Presselstraße auf die vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen bei Gebäuden verzichten, da neue Untersuchungen von einer ausreichenden Festigkeit des Gesteins ausgehen. Die Gebäude sollen in geringer Tiefe unterfahren werden. Nach der Planfeststellung war daher vorgesehenen,  Hebungs-injektionen zur Sicherung der Gebäude einzusetzen. Die Zustimmung des Eisenbahn-Bundesamtes zum Wegfall der Sicherungsmaßnahmen steht noch aus.

Da die Bahn auf Einwendungen in den Verfahren zur Planfeststellung und den Planänder- ungen immer wieder auf die umfassenden Bodenerkundigungen im Vorfeld hingewiesen hatte, macht diese neue Information stutzig. Daher hat sich das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. in einem Schreiben an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt und um Aufklärung gefordert. Lesen Sie hier.

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Wasserschaden im Kernerviertel durch Infiltrationsbrunnen

Nicht nur die Rohre, auch die Amaturen an den Infiltrationsbrunnen bereiten Probleme. Am 3.September traten aus dem Brunnen 201 an der Urbanstraße / Sängerstaffel mit einem gewaltigen Schwall große Wassermengen aus. Der Keller eines nahgelegenen Hauses lief voll. BAA (hier) und die Stuttgarter Nachrichten (hier) berichteten darüber .

Die BI Neckartor berichtet auf ihrer Webseite (hier), dass die offizielle Auskunft – eine beschädigte Dichtung sei für den Wasserschaden verantwortlich – bezweifelt wird:  “Auf Seiten der Fachleute im S21-Widerstand geht man aber davon aus, dass in diesem Fall bei den konstant niedrigen Druckverhältnissen in den Rohren eine geringe Wasser- menge hätte dauerhaft aus den Rohren auslaufen müssen. Aufgrund des plötzlichen Auftretens geht man hier eher von einer falschen Montage aus, die zu einem Riss geführt hat. Die Anwohner haben aber auf jeden Fall jetzt den Schaden.”

Die Betrieberfirma Hölscher musste darauf reagieren. Anwohner konnten am 11.Septem- ber beobachten, wie Mitarbeiter der Firma die komplette Amaturengruppe aus dem Schaltschrank des Infiltrationsbrunnens 201 austauschten (Foto 1 / Foto 2).

Ob damit auch die Anwohner vor weiteren Schäden geschützt sind, wird man sehen. Jedensfalls schafft die Vorgehensweise der Firma Hölscher bei den Wasserunter-suchungen zur Überprüfung der Eisenwerte und dem Umstand, dass bereits bei geringer Bautätigkeit die montierte Amatur des Infitrationsbrunnens dem Wasserdruck nicht standhält, nicht gerade Vertrauen…

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Grüne stellen Anfrage zu erhöhtem Wasserandrang in Wangen

Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, dass die Bahn derzeit Schwierigkeiten beim Tunnelbau in Wangen hat, da deutlich mehr Wasser als prognostiziert anfällt. Das Netz- werk Wangen/Untertürkheim hatte sich daher wegen möglicher Folgen für die Stand- sicherheit der Häuser an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt (hier). Die Aufsichtsbehörde hatte zwar Mehrmengen im Antwortschreiben (hier) eingeräumt, aber bislang keine Einsicht in die Stellungnahmen der Bahn zu den Auswirkungen gewährt.

Jetzt haben Clarissa Seitz und Peter Pätzold von der Grünen-Fraktion des Gemeinderates Anfang September eine sehr gute Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Lesen Sie hier. Sie fordern u.a. die Veröffentlichung der Stellungnahmen der Bahn zur Standsichheit der Gebäude und einen Bericht der Bahn im Ausschuss für Umwelt und Technik über den aktuellen Stand der Grundwasserthematik bei Stuttgart 21, das aktuelle Grundwasser-modell, die Mehrmengen im Bereich Wangen und die Auswirkungen der meteoro-logischen Entwicklungen.

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Ingenieure 22 veröffentlichen eine Mängelliste zu Stuttgart 21

Die Ingenieure22 haben eine lesenswerte achtseitige Mängelliste (hier) zu den folgenden kritischen Punkten bei Stuttgart 21 herausgebracht, auf die wir hinweisen möchten:

1. Ausstehende und mangelhafte Planfeststellung
2. Planungsmängel
3. Brandschutz ungelöst
4. Barrierefreiheit ungelöst
5. Energie(mehr)verbrauch
6. Umweltschutz
7. Entwidmung Kopfbahnhofgleise
8. Leistungsfähigkeit
9. Dimensionierung Tiefbahnhof
10. Tunnelkilometer
11. Mischverkehr Filder- Flughafenanbindung
12. Unkalkulierbare Kostenrisiken
13. Gefährliches Gefälle der Gleise im S21- Tiefbahnhof
14. Fildertunnel: Tunnel-Entrauchung ist nicht gewährleistet
15. Umsteige-Chaos während der Bauzeit
16. Grundwassermodelle unzureichend
17. Verträge mit Projektpartnern und Verstoß gegen Konzernrichtlinie

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Nachtrag zum Baubeginn am Trog: die Trostlosigkeit von Stuttgart 21

Der Baustart für den Trogbau geriet für die Bahn und das Kommunikationsbüro zum medialen Desaster. Deutschlandweit wurde sowohl das Vorgehen der Bahn kritisiert, diesen Tag nach fast 18 Jahren Planungsvorlauf nur mit einer nüchternen Pressekonferenz zu begleiten, als auch auf die fehlenden Genehmigungen der Bahn beim Brandschutz und dem Grundwasser hingewiesen. Wir haben darüber in einem Beitrag berichtet.

Doch in keinem Pressebericht wurde die Trostlosigkeit des Tages und die fehlenden Antworten des Kommunikationsbüros auf die drängenden Fragen der Anwohner wie den fehlenden Lärmschutz im Kernerviertel so lesenswert geschildert wie in den beiden dpa-Berichten, die am 5.August 2014 in der Main-Post erschienen: Die Trostlosigkeit von Stuttgart 21 / Wasser auf die Mühlen der S21-Kritiker.

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Nach der Sommerpause: Nachtrag zum Rostwasser

Wir haben schon mehrfach über das Rostwasser berichtet und möchten daher nach der Sommerpause den aktuellen Stand kurz zusammenfassen:

Aufgrund der Strafanzeige wegen Gewässer und -Bodenverunreinigung (das Schreiben einschließlich der Anlagen finden Sie hier) sah sich das Eisenbahn-Bundesamt gezwungen, die Bahn bis Mitte Oktober zu wöchentlichen Untersuchungen des in den blauen Rohren durchgeleiteten Wasser zu verpflichten. (StZ / StN). Doch die Bahn beauftragte die Betreiberfirma Hölscher selbst mit der Entnahme der Wasserproben. Die Folge: Zeugen beobachteten, dass Mitarbeiter die Wasser vor der Probenentnahme durchspülten. Dass die gemessenen Eisenwerte unter den Grenzwert liegen (StZ / StN) und damit wertlos sind, versteht sich von selbst. Die Ingenieure 22 machten am 27. August in einem Schreiben (hier) das Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart auf diesen Skandal aufmerksam. Sowohl die Stadt Stuttgart als auch das Kommunikationsbüro bestritten die Spülungen. Die Wochenzeitung Kontext berichtete darüber ausführlich (hier).

Nach Recherchen der Stuttgarter Nachrichten (hier) räumte das Eisenbahn-Bundesamt am 22. August ein, dass zumindest eine Probe erhöhte Eisenwerte aufwies, obwohl dies von Seiten des Kommunikationsbüros regelmäßig bestritten wurde.Die StZ berichtete darüber (hier) und kommentierte mit deutlichen Worten die völlig unzureichende Öffent-lichkeitsarbeit des Kommunikationsbüros (hier). Auch Fritz Kuhn, der Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, die das Kommunikationsbüro finanziell mitträgt,  kritisierte die Informationspolitik der Bahn scharf (StZ / StN).

Der Umweltminister des Landes BW, Franz Untersteller, hatte sich nach einem StZ- Bericht (hier) in den Streit eingeschaltet. Die starke Trübung des aus den Rohren beim Lkw-Unfall im Juli ausgetretene Wasser lasse sich nicht anhand der bislang gemessenen Eisenwerte erklären. Er schlug vor, dass die unabhängige Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz  mit regelmäßigen Analysen beauftragt wird.  Doch die Bahn lehnt diesen Vorschlag ab (StZ) und verweist darauf, dass die bislang gemessenen Eisenwerte unauffällig seien.

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StZ: S21-Kritiker erstellen Strafanzeige wegen Rostwasser

Laut heutigem Bericht der Stuttgarter Zeitung (hier) haben S21 -Kritiker bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen des Verdachts einer Umweltstraftat eingelegt. Sie „verdächtigen die DB Projektbau GmbH, die betreibende Firma Hölscher Wasserbau, das Amt für Umweltschutz und das Eisenbahn-Bundesamt, durch das Einleiten rostigen Wassers in den Untergrund des Stuttgarter Heilquellen-Schutzgebiets und in den Neckar möglicherweise eine Straftat der Gewässer- und der Bodenverunreinigung begangen zu haben.

Wir haben bereits  darüber berichtet, dass bei entnommenen Wasserproben, die die Ingenieure22 bei zwei renommierten Laboren zur Untersuchung in Auftrag gaben, Eisenwerte gemessen wurden, die die Grenzwerte deutlich überstiegen. Auch die Fotos bei einem Lkw-Unfall mit den blauen Rohren zeigten, dass aus einem Rohr rostiges Wasser auslief. Die Ingenieure22 hatten die Stadt Stuttgart und das Eisenbahn-Bundesamt zum wiederholten Mal ( Schreiben vom 09.07.2014) auf die widerrechtliche Einleitung des rosthaltigen Wassers in das Stuttgarter Heilquellenschutzgebietes hingewiesen und zum Austausch der Rohre aufgefordert.

Die Beiträge zum Thema Rostwasser finden Sie hier: Rostschwindel mit den blauen Rohren geht weiter – Gefahren für die Umwelt / StN: rostiges Wasser irritiert erneut / Weiterhin Rost in den Rohren – aktuelle Stellungnahme von Hans Heydemann, Ingenieure22 / Reaktion der Bahn auf die Kritik zum Rostwasser – Wasser wird in die Kanalisation abgelassen / Ingenieure 22: Rostwasser in den blauen Rohren

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www.netzwerke-21 macht bis 15.9.2014 eine Sommerpause

Noch ein Hinweis in eigener Sache:  Auch in Bürgerinitiativen Engagierte wollen sich zwischendurch den Urlaubswind um die Nase wehen lassen. Daher wird die Webseite bis zum 15. September eine Sommerpause einlegen. Bis dahin verabschieden wir uns mit der Empfehlung, auch einmal auf unserer Seite etwas im Archiv zu stöbern.

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Frank Schweizer auf der 235. Montagsdemo im Kernerviertel

Ein Veranstaltungshinweis: nächste Woche wird die 235. Montagsdemo im Kernerviertel in der Schützenstraße vor dem Haus der Landswasserversorgung stattfinden. Als Redner wird auch Frank Schweizer vom Netzwerk Kernerviertel auftreten und u.a. über den Umgang der Bahn und des Eisenbahnbundesamtes mit den betroffenen Anwohnern bei Stuttgart 21 sprechen.

Update 15.09.2014: Wer die Rede von Frank Schweizer auf der 235. Montagsdemo verpasst hat, kann sie hier als Text und als Video abrufen.

235. Montags-Demo gegen Stuttgart 21, 25.08.2014: Frank Schweizer zur Lärmbelästigung im Kernerviertel from Rolf Heidemann on Vimeo.

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Antwort des EBA auf die Kritik des Netzwerks Kernerviertel zur Nichteinhaltung der Lärmschutzauflagen

Das Eisenbahn-Bundesamt hat jetzt auf die beiden Briefe des Netzwerks Kernerviertel zu den völlig unzureichend umgesetzten Lärmschutzauflagen (23.05.2014 und 08.07.2014) geantwortet. Wir hatten über die Kritik des Netzwerks mehrfach berichtet (Beitrag vom 28.3.14 / Beitrag vom 27.04.14 / Beitrag vom 06.05.14 / Beitrag vom 02.06.14 Beitrag vom 10.07.14) und zuletzt ausführlich in unserem Beitrag „Ja, mach nur einen Plan: wie bei den Lärmprognosen für den Tiefbahnhof getrickst wurde“.

Der Brief des EBA, datiert vom 29.07.2014, traf allerdings erst deutlich später ein. Lesen Sie hier. Eigentlich sollte man erwarten,  dass das EBA als Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der von ihm erlassenen Lärmschutzauflagen aus der Baugenehmigung, die vor Baubeginn vorliegen müssen, sorgt. Doch dem ist nicht so.

Im Gegensatz zu den vorangegangenen Mail- und Briefverkehr muss das EBA jetzt sogar einräumen, dass die Kritik des Netzwerks Kernerviertel an den unzureichenden Lärmprognosen in den schalltechnischen Detailgutachten  zutreffend ist: „Soweit Sie darauf hinweisen, dass noch nicht alle nach den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen vorgesehenen Gutachten vorliegen, ist dies im Großen und Ganzen richtig. Diese sind vorgesehen worden, um die zum Zeitpunkt der Planfeststellung gemachten Lärmprognosen aufgrund konkret bekannter Bauabläufe und Informationen über die Lärmquelle und deren Standort detaillierter zu begutachten. Damit sollte es ermöglicht werden, weitere Prognosen zum erwarteten Lärm zu erhalten und Minderungs- und Schutzmaßnahmen vorsehen zu können.“

Doch welchen Schluss zieht das EBA daraus? Statt die nach der Planfeststellung vor Baubeginn vorzulegenden Gutachten einzufordern und über die Minderungs- und  Schutzmaßnahmen einschließlich der Entschädigungen zu entscheiden, stellt das EBA schlicht und ergreifend fest, dass die Bahn noch nicht viel gebaut und daher noch keine Betroffenheiten festzustellen sind:

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Antwort des EBA auf die Anfrage des Netzwerks Wangen / Untertürkheim zum erhöhten Wasserandrang

Die Bahn musste Mitte Juni einräumen, dass die Bauarbeiten am Stollen beim Zwischenangriff Ulmerstraße wegen des deutlich erhöhten Wasserandrangs nur in sehr geringem Umfang vorankommen. Daher hatte das Netzwerk Wangen/Untertürkheim in einem Brief beim Eisenbahn-Bundesamt wegen der Auswirkungen auf die Standsicherheit der Häuser und der dem EBA vorliegenden Gutachten nachgehakt (hier). Auch auf der Bezirksbeiratssitzung in Wangen am 22.7.2014 musste Matthias Breidenstein, der Projektleiter des Bauabschnitts PFA 1.6., von erschwerten Bedingungen der Vortriebsarbeiten berichten (hier). Statt der ursprünglich geplanten Wassermenge von max. 1 l/s würden bis zu 3 l/s, d.h. die dreifache Menge, auftreten. Von dem 90 Meter langen Stollen seien daher nur 12 Meter fertiggestellt.

Jetzt hat das Eisenbahn-Bundesamt dem Netzwerk Wangen / Untertürkheim in einem Brief geantwortet, dass trotz des erhöhten Wasserandrangs keine Auswirkungen auf die Gebäude zu befürchten seien. Lesen Sie hier. Vier Stellungnahmen lägen zwar dem EBA vor, aber jedoch keine Gutachten. Ob die Bahn Gutachten darüber besitzt, entzieht sich schlicht „der Kenntnis des Eisenbahn-Bundesamtes“, das eigentlich hier als Aufsichtsbehörde agieren müsste. Unterlagen könnte das Netzwerk derzeit auch nicht einsehen. Das Netzwerk will jedoch nachhaken.

Die deutlich erhöhten Wassermengen werfen auch die Frage nach der Planungsqualität für die langjährigen Bauarbeiten auf.

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Ja, mach nur einen Plan: Wie bei den Lärmprognosen für den Tiefbahnhoftrog getrickst wurde

Die Bauarbeiten zur Herstellung des 900 Meter langen und bis zu 80 Meter breiten Tiefbahnhofstrogs, für den mehr als 4.000 Pfähle in den Untergrund gerammt und gebohrt werden müssen,  werden vor allem die Anwohner des Kernerviertels die nächsten Jahre massiv belasten. Im Planfeststellungsbeschluss PFA 1.1. heißt es dazu auf Seite 288: „Für den beantragten Planfeststellungsabschnitt ist eine Bauzeit von insgesamt acht Jahren veranschlagt. Ein derart zeitintensiver Baustellenbetrieb kommt einer dauerhaften Beeinträchtigung nahezu gleich; zumindest ist von einer Belastung der Betroffenen auszugehen, die weit über der üblichen und daher zumutbaren Belastung durch Baustellenlärm liegt.“  Weitere für das Kernerviertel relevante Auszüge aus den Beschlüssen zum PFA 1.1. und 1.2. finden Sie in unserem Handout.

Man sollte daher davon ausgehen, dass bei diesen Bauarbeiten zumindest das in der Planfeststellung vorgegebene Schutzkonzept vor Baubeginn umgesetzt ist. Doch dem ist nicht so. Wie wir bereits berichtet haben, hat das Netzwerk Kernerviertel in mehreren Schreiben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) u.a. auf die unzureichenden Lärmprognosen in den schalltechnischen Detailgutachten aufmerksam gemacht. Diese Gutachten müssen laut Planfeststellung  vor Baubeginn vorliegen und  müssen ein realistisches Bild von der jahrelangen hohen Lärmbelastung der Anwohner geben. Im Planfeststellungsbescheid heißt es dazu auf Seite 44f: „Die Vorhabenträgerin [die Bahn] wird verpflichtet, dem Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig vor Baubeginn auf der Grundlage der schalltech-nischen Untersuchung zum Baubetrieb (Anlage 16.2) für die Baugruben, Baubetriebs-flächen und Baustraßen schalltechnische Detailgutachten vorzulegen. Die Gutachten sind abschnittsübergreifend zu erarbeiten, d.h. es sind jeweils sämtliche, gleichzeitig auftretenden Schallimmissionen zu berücksichtigen, unabhängig von der Zuweisung zu einem bestimmten Planfeststellungsabschnitt. Die Schallgutachten haben auch über die Wirksamkeit von Schallminderungsmaßnahmen Auskunft zu geben.“

Auf Basis dieser schalltechnischen Gutachten ist dann die Entscheidung über die aktiven und passiven Schutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) sowie die Entschädigungen, z.B.  für die eingeschränkte Nutzung der Außenbereiche (Balkon, Terasse)  im Extremfall bis zur Hotelunterbringung zu treffen. Dazu heißt es im Planfeststellungsbescheid auf S.45:
Die Entscheidung über die konkreten Schutzmaßnahmen behält sich das Eisenbahn-Bundesamt auf Grundlage der Detailgutachten gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG vor.

Doch die Lärmplanungen der Bahn für die langjährigen Bauarbeiten insbesondere zur Herstellung des Tiefbahnhoftrogs sind derart rudimentär, dass sie nicht im entferntesten das kommende Baugeschehen und die damit verbundene Lärmbelastung für die An- wohner widerspiegeln. Die bisher in den Briefen des Netzwerks Kernerviertel geäußerte Kritik wurde jetzt durch die Pressekonferenz am Dienstag zum Baustart des Tiefbahnhofs, in der ein Beauftragter der Baufirma Züblin die Bauschritte und -zeiten für die Baufelder 16, 22, 25 und 1 präsentierte  (Video / Präsentation), noch einmal deutlich bestätigt. Der Verdacht drängt sich auf, dass im schalltechnischen Detailgutachten für den Trogbau (hier) bewusst in die „Trickkiste“ gegriffen wurde,  um die Lärmwerte – die zum Teil in der Prognose bereits über den Maximalwerten aus der Planfeststellung liegen – und die Kosten für die Schutzmaßnahmen möglichst niedrig zu halten. Der Vergleich zwischen der Bauplanung und den in den schalltechnischen Detailgutachten zugrundegelegten Baugeschehen weist in zentralen Punkten große Diskrepanzen auf, so dass man nicht mehr vom selben Bauprojekt sprechen kann. Eine grobe Übersicht finden Sie hier.

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Bahn muss bereits beim Baustart für den Tiefbahnhoftrog Zeitengpässe und Umplanungen einräumen

Deutschlandweit wurde über den  Baustart für den Tiefbahnhof, den fehlenden Genehmigungen, der Kostenexplosion  und die begleitenden Proteste berichtet (StZ / StN / Kontext / ZDFZeit1 / Zeit2Spiegel / Badische ZeitungRP Online /FAZ1 / FAZ 2Deutschlandfunk /Handelsblatt / Baunetz / n-tv  / Welt 1Welt2 / Welt 3/ Focus / RNZ ). Auch die Netzwerke waren bei der Bannerparade rund um den Bauzaun mit ihrem Banner vertreten. Frank Schweizer wurde von der Drehscheiben-Redaktion des ZDF wegen des im Kernerviertel noch unzureichend umgesetzten Lärmschutzes interviewt, ein kurzes Statement ist in der Reportage über den Baustart enthalten (hier).

Auch die Berichterstattungen der Stuttgarter Presse fielen für die Bahn nicht gerade einhellig positiv aus. Der Vorbericht der Stuttgarter Zeitung (hier) erwähnte deutlich die von der Bahn selbst verschuldeten Zeitverzögerungen wegen der noch immer fehlenden Genehmigungen zum Nesenbachdüker, Brandschutz und Grundwassermanagement. Die Zeitung kommentierte auch mit ungewöhnlich scharfen Worten den Schlingerkurs des Kommunikationsbüros, den offiziellen Start der Bauarbeiten erst anzukündigen  und dann auf der Pressekonferenz klein zureden (hier).

Auch Fragen der Journalisten zur nicht fertiggestellten Baulogistik und dem unzureichenden Lärmschutz wurden vom Sprecher des Kommunikationsbüros, Wolfgang Dietrich, auf der Pressekonferenz einfach abgebügelt. Dass der Bahnsprecher auf zentrale Fragen des Anwohner- und Brandschutzes keine Antworten hatte, war sogar der Zeit in ihrem Bericht (hier) einen O-Ton wert:

Vielleicht liegt Dietrichs Laune auch an den Fragen, die zu erwarten waren – und auf die er sich trefflich hätte vorbereiten können. Müssten die Baulogistikstraßen nicht schon fertig sein, bevor die Bahn nun mit dem Aushub anfängt? Allein im Bahnhofstrog erwartet die Bahn acht Millionen Tonnen Schutt und Erde. „Die Bahn bewegt sich im Rahmen der Planfeststellung.“ Diesen Satz sagt Dietrich drei Mal. Und ob es denn korrekt sei, dass die Bahn in Sachen Schallschutz für die Anwohner hinterherhinke? „Das kann ich nicht beantworten.“ Welche Unterlagen denn die Bahn beim Brandschutz noch habe nachreichen müssen? „Das kann ich nicht sagen.“…„.

Die Bahn musste darüberhinaus bereits auf der Pressekonferenz zum Baustart einen extremen Zeitdruck einräumen. Der Trogbau sei 2 1/2 Jahre im Verzug und nur unter Ausschöpfen aller eingebauten Zeitpuffer sei eine rechtzeitige Fertigstellung noch machbar (StN / StZ). Bei einer weiteren Verzögerung bei der Genehmigung der Planänderung zum Grundwassermanagement könnten jedoch die Termine ins Wanken kommen. Weil mit der Genehmigung für die erhöhte Grundwasserentnahme erst im Dezember gerechnet wird, hat Züblin das Bauverfahren für das erste Baufeld 16 geändert. Statt der vorgesehenen 16 Meter, werde man nur wenige Meter tief graben und dann die Pfähle in den Untergrund rammen (StN). Parallel dazu soll der Trogbau an drei weiteren Baufeldern starten (StZ).

Die Pressekonferenz können Sie auf FlügelTV in vier Teilen abrufen ( Begrüßung / Trogbau / Baulogistik / Fragen). Die Präsentationsunterlagen der Bahn zur Baulogistik (hier) und der Baufirma Züblin zu den Bauzeitenplänen für das Baufeld 16 (hier) sind auf der Seite des Kommunikationsbüros eingestellt.

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Ingenieure22: Bahn setzt nicht genehmigtes Förderband ein

Vertreter der Ingenieure22 haben sich jetzt in einem offenen Brief (hier) an den Präsidenten des Eisenbahnbundesamtes wegen des Förderbandes gewandt, das in den letzten Wochen zwischen der Rettungszufahrt am Wagenburgtunnel und der Baulogistikfläche beim Grundwassermanagement aufgebaut wurde.  Die Ingenieure22 weisen daraufhin, dass der Einsatz dieses weltweit verbreiteten Förderbands nicht vom Planfeststellungsbescheid abgedeckt sei.  Noch im Planfeststellungverfahren sicherte die Bahn damals zu, dass der Abtransport des Abraums aus dem Tunnelbau über die Ret- tungszufahrt Süd über eine „zu entwickelnde elektrische Transporteinrichtung anderer Art“  erfolgen würde. Die Bahn wurde im Bescheid verpflichtet, „den Förderbandabwurf je nach Haufengröße und Haufenhöhe variierbar und möglichst tief bzw. mit geringer Windexposition und kleinem freien Fall einzurichten„.

Höchstwahrscheinlich wurde diese Auflage damals erlassen, damit der Abtransport des Aushubs in unmittelbarer Nähe des am Hang gelegenen Kernerviertels möglichst lärm- und staubreduziert ablaufen sollte. Wir haben schon öfters darauf hingewiesen: Jetzt ist ein Förderband aufgebaut,  das laut den schalltechnischen Detailgutachten des Bahngut-achters vom 27.02.2013 (Seite 36) auf der Fläche am Wagenburgtunnel wegen des 24-Stundenbetriebs auch nachts uneingehaust mit einem Emissionswert von 102 dB (A)! entlang des Kernerviertels hochschallen wird. Von einer Schallminderung ist im Gut- achten keine Rede. Im Gutachten der Planfeststellung war übrigens noch ein Emissions- wert von 50,3 db(A) aufgeführt (Seite 38). Damit weist das jetzt aufgebaute Förderband „nur“ einen um mindestens 32-fachen Lärmwert auf !

Dies widerspricht auch der Lärmschutzauflage aus der Planfeststellung 1.1., wonach bei stationären Anlagen am Südkopf maximal 91 dB(A) erlaubt ist. Das Netzwerk Kerner-viertel hatte das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde seit Februar in mehreren Mails und Briefen auf Verstöße gegen die Lärmschutzauflagen aus der Planfeststellung, u.a. auch auf den hohen Lärmwert des Förderbandes, aufmerksam gemacht. Die Aufsichtsbehörde hat bis heute nicht auf die Kritikpunkte reagiert bzw. dazu inhaltlich Stellung genommen. Dies ist symptomatisch für dieses Großprojekt, bei dem die Bahn bereits beim Baustart anscheinend nahezu unbehelligt von den eigentlichen existierenden Schutzauflagen für die Anwohner aus der Baugenehmigung agieren kann und keine Behörde – auch nicht die Stadt Stuttgart – reagiert.

Update 21.Januar 2015 : Zum Beginn der Testphase des Förderbands haben wir einen neuen Beitrag (hier) mit neuen prognostizierten Lärmpegeln auf unserer Seite veröffentlicht.

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Bahn bei den Baulogistikstraßen hoffnungslos im Verzug – Rede von Dr. Ing. Hans-Jörg Jäkel auf der 232. Montagsdemo

Dr. Ing. Hans-Jörg Jäkel hat auf der heutigen 232.Montagsdemonstration nochmals in einer sehr guten Rede (Redetext / Video) darauf hingewiesen, dass die Baulogistikstraßen hoffnungslos im Verzug seien. Bereits jetzt ist der Abtransport des Aushubs über die öffentlichen Straßen nicht  von der Planfeststellung abgedeckt und die Fertigstellung des Baustraßensystems – auch entlang der LBBW oder beim Zwischenangriff Prag- sei nicht in Sicht.

Die Bahn darf nach der Planfeststellung auch nur maximal 6% des Aushubs aus der Innenstadt über die öffentlichen Straßen abtransportieren und nicht 20%, wie kürzlich das Kommunkationsbüro in einer Pressemeldung der Stuttgarter Nachrichten (hier) erklärte.

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Baustart Tiefbahnhof zum 5. August und dabei sind die Lärmschutzauflagen im Kernerviertel nicht umgesetzt

Pressemitteilung: Die Bahn ignoriert weiter Auflagen aus der Planfeststellung: Bewohner des Kernerviertels fordern Umsetzung der Lärmschutzauflagen und Schallschutz vor Beginn der Arbeiten an den Baugruben zum Tiefbahnhof.

Eigentlich ist es ganz einfach und einleuchtend: die erforderlichen Schallschutz-maßnahmen für die vom S 21 Baulärm am stärkten betroffenen Bewohner des Kernerviertels müssen abgeschlossen sein, bevor die Bahn mit den Arbeiten an den Baufeldern für den Tiefbahnhof beginnt – so schreibt es auch die Planfeststellung vor. Stattdessen hat die Bahn angekündigt, dass sie am 5. August 2014 mit dem Aushub der Baugruben für den neuen Tiefbahnhof in Stuttgart beginnen will – ohne dass die in der Planfeststellung verankerten Lärmschutzauflagen einschließlich des passiven Schallschutzes für die Betroffenen im Kernerviertel eingehalten wären.

Anstatt Bagger zu schmücken und mittels Pressekonferenzen Baufortschritt zu simulieren, muss die Bahn erst mal ihr Planungschaos aufarbeiten und die Auflagen aus der Planfeststellung erfüllen“, sagt Frank Schweizer, Sprecher des Netzwerks Kernerviertel. „Es ist ein Unding, dass das EBA als Aufsichtsbehörde und die Stadt Stuttgart nur untätig wegschauen, anstatt dafür zu sorgen, dass die Bahn tut, was sie muss: ihre Auflagen erfüllen.

Die Hochrechnung, die die Bahn auf der letzten Anwohnerveranstaltung im Rathaus präsentierte, sah vor, dass bis 30.Juni 2014 von den 155 angeschriebenen Eigentümern nur bei 10 % der Einbau der Schallschutzfenster tatsächlich realisiert sei. Den Auszug aus der Präsentation finden Sie hier. Rückmeldungen von Betroffenen im Kernerviertel zeigen, dass auch zum Baubeginn Anfang August nur ein Bruchteil des Schallschutzprogramms umgesetzt ist. Auch weil die Musterverträge der Bahn vorsehen, dass die Eigentümer damit auf alle weiteren Rechte verzichten sollen.

Darüber hinaus hat das Netzwerk Kernerviertel das Eisenbahn-Bundesamt seit März mehrfach darauf hingewiesen, dass deutlich mehr Gebäude bzw. Etagen als bislang vorgesehen mit passivem Schallschutz ausgestattet werden müssen. Die Lärmprognosen der Bahn, die vor Baubeginn vorliegen müssen, berücksichtigen nur unzureichend die geplanten Bauarbeiten beim Tiefbahnhoftrog. Das Lärmmesskonzept, bei dem die Bahn im Kernerviertel nur an einem Punkt alle 4 bis 6 Wochen jeweils für 7 Tage messen will und sich damit die kurzen Zeitfenster zwischen den bis zu 120 dB(A) lauten Rammarbeiten auswählen kann, ist völlig ungeeignet, um die Lärmbelastung zu überwachen und zu dokumentieren.

Frank Schweizer resümiert daher: „ Wer als normaler „Häuslesbauer“ Auflagen aus der Baugenehmigung ignoriert, dem wird die Baustelle durch die Behörden schnell stillgelegt. Die Bahn kann jedoch nach eigenem Gusto die Genehmigungsauflagen auslegen und jetzt mit den jahrelangen Tiefbauarbeiten starten, ohne dass dies Konsequenzen hat. Die Anwohner des Kernerviertels werden in Stuttgart zu Bürgern 2.Klasse, nur weil hier die Bahn als Bauherrin baut.

Update: Die Stuttgarter Nachrichten griffen die Pressemitteilung in einer Meldung auf (hier).

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Proteste zum offiziellen Baustart der ersten Tiefbahnhofgrube am 5. August 2014

Am nächsten Dienstag soll es mit den ersten Bauarbeiten für den  Tiefbahnhoftrog mit dem Baufeld 16 losgehen. Erstaunlich ist, dass es zum Baustart von Seiten der Bahn weder eine offizielle Feier noch einen geschmückten Bagger geben soll. Lediglich eine Pressekonferenz des Kommunikationsbüros ist geplant. Dafür wird das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 an diesem Tag mit einer Menschenkette und einer Bannerparade rund um die Baustelle gegen den Baustart protestieren. Das Programm für den Aktionstag finden Sie hier.

Auf der sehenswerten Pressekonferenz (Videos) zum Baustart wies das Aktionsbündnis zusammen mit dem VCD auf die unzulässige Quersubentionierung von Stuttgart 21 durch den überteuerten Verkehrsvertrag und auf die Planungsmängel, die auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden, hin. Die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ 1 / StN / StZ 2) und die überregionale Presse (Berliner Zeitung / Tagesspiegel ) berichteten darüber. Mittlerweile prüft die EU-Kommission den überteuerten Nahverkehrsvertrag  (Zeit).

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