Die Bauarbeiten für die erste Baugrube am Tiefbahnhoftrog sollen am 5. August 2014 starten, obwohl die nach der Planfeststellung dafür erforderliche Baulogistikstraße immer noch nicht fertiggestellt ist. Die anfallenden Lkw-Transporte für den Aushub werden dann – entgegen den Auflagen des Planfeststellungsbescheides 1.1., der dies eigentlich nur im ersten Jahr nach Projektstart bzw. bei 6% des Aushubs zulässt – verstärkt über das Wohngebiet des Nordbahnhofsviertels erfolgen. Wer sich näher darüber informieren möchte, kann hier die Präsentation der Bahn zum Stand der Baulogistik im UTA, die Antwort der Stadt auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion vom November 2013 sowie die Genehmigungsauflagen zur Baulogistik aus der Planfeststellung abrufen.
Die Bahn hatte seit Jahren immer wieder die Fertigstellung der Baulogistikstraßen angekündigt, aber nicht umgesetzt. Auch in der schalltechnischen Detailplanung zu den prognostizierten Lärmbelastungen durch die Baulogistik vom 22.11.2012 auf Seite 10 hieß es noch, dass die zentrale Baustraße C spätestens Ende Mai 2014 fertiggestellt sei.
Daher hat sich jetzt die Bürgerinitiative „Nordlichter“ nochmals in einem Beschwerde-schreiben an die Stadt Stuttgart gewandt und auf den von der Baugenehmigung nicht abgedeckten Baulogistikverkehr durch das Wohngebiet hingewiesen. Lesen Sie hier.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir die Gruppe Nordlichter aus dem Nordbahnhofviertel haben zum PFA 1.1 folgende Anmerkungen und Fragen:
Hauptbaugruben dürfen nicht ohne durchgängige Baulogistik geöffnet werden
Herr Kefer hat angekündigt, dass die DB am 5.August 2014 mit dem Aushub der Baugruben für den Tiefbahnhof zu beginnen will (StZ vom 7.7.2014). Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Auflagen der Planfeststellung im PFA 1.1.
In Anlage 13 der Planfeststellungsunterlagen wird die Baulogistik für das Projekt Stuttgart21 dargestellt. Dort ist vorgegeben (Seite 5), dass:
· Die Baustraße C ab Baubeginn hergestellt wird
· Die Baustraße A gebaut wird, nachdem die Gleise und der Querbahnsteig zurückverlegt sind
· Die Baustraßen A, B und C nach ca. einem Jahr durchgängig befahrbar sind
Eine durchgängige Befahrbarkeit der Baustraßen ist trotz dieser Vorgaben selbst Mitte 2014 (!) nicht absehbar, da z.B. auch das vorab zu erstellende Teilstück des S-Bahn-Tunnels an der Wolframstraße stark verspätet und noch weit von einer Fertigstellung entfernt ist.
Für die Baugrube des Tiefbahnhofs ist festgelegt (Seite 8), dass:
· Der Aushub fast vollständig über die Baustraßen abgefahren wird
· Ausnahmen nur in der Anfangsphase des Projektes und bei Störungen erforderlich sind
Eine Bezugnahme auf die „‚Anfangsphase“ ist Mitte 2014 nicht begründbar. Das wird auch dadurch unterstützt, dass angegeben wird (Seite 10):
· Vor dem durchgängigen Betrieb der Baulogistik müssen über einen Zeitraum von ca. einem Jahr etwa 250.000 m³ Aushubmaterial über öffentliche Straßen abtransportiert werden (ca. 6% der Gesamtmenge)
Der Projektträger DB und auch die zuständigen Aufsichtsbehörden hatten ausreichend Zeit, die Baulogistik gemäß der Planfeststellung fertig zu stellen.
Eine Öffnung der Baugruben für den Tiefbahnhof ohne durchgängige Baulogistik muss auch deshalb unterbleiben, damit die Anwohner an den jetzigen Interimsrouten und das öffentliche Straßennetz nicht noch stärker durch die dort nur für ca. ein Jahr genehmigten Aushubtransporte belastet werden.
Wie kann man mit Bezug auf die Planfeststellung einen Einspruch, einstweilige Verfügung, … gegen den geplanten Aushub des Tiefbahnhofes einlegen und einen Aufschub bis zur vollständigen Fertigstellung der Baulogistik erwirken?
In der Anlage für Sie zum Nachlesen der PFA 1.1, der der Antwortbrief von OB Kuhn auf die Anfrage der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Thema LKW-Terror im Nordbahnhofviertel vom 26.11.2014 sowie der Brief an OB Kuhn von den Ingenieuren 22 vom 22.06.2014.
Wir fordern eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung für alle betroffenen Bürger des Nordbahnhofviertels und nicht nur für wenige Auserwählte.
Es gibt noch einen weiteren aktuellen Skandal im Nordbahnhofviertel. An der S-Bahn-haltestelle Nordbahnhof gab es ein Studentenwohnheim. Weil die Baulogistikstraße direkt an dem Gebäude vorbeiführt, wurde das Haus wegen der unzumutbaren Lärmbelästigung entmietet und den Studenten eine Alternative angeboten. Jetzt hat die Stadt Stuttgart in diesem Wohnheim 120 Flüchtlinge auf engstem Raum untergebracht. Das heißt Menschen, die durch ihre Flucht die Hölle auf Erden hinter sich haben, werden dem Höllenlärm der Baufahrzeuge direkt vor ihrem Fenster Tag und Nacht ausgesetzt. Das ist menschenunwürdig!
Hier ist die Stadt gefordert entweder von der DB eine Galerie/Lärmschutzwand zum Schutz vor Lärm, Dreck und Gestank zu fordern oder die Flüchtlinge anderweitig geschützt unterzubringen.
Wir hatten schon mehrfach bei der DB (Infoladen-Stammtisch mit Hr. Klegraf, Frau Kaiser, Hr.Schmid und letztes Jahr mit Hr.Bükers DB) nach Alternativen in dieser Angelegenheit gefragt, erhielten jedoch bis heute keine konkreten Aussagen.
Wir bitten Sie um eine zügige Beantwortung unseres Anliegens. Wir werden dieses Schreiben, das wir hiermit an das Gelbe-Karten-Team senden, auf unterschiedliche Weise veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Nordlichter