Pressemitteilung: Die Netzwerke 21 haben in Schreiben vom 29.4.2014 an Herrn Minister Winfried Hermann und an Oberbürgermeister OB Fritz Kuhn darauf hingewiesen, dass mit der Bahn über die Haftung bei Gebäudeschäden im Zuge des Baus der Tunnel für S 21 entgegen der Berichterstattung in den Medien (StZ/ StN) kein Einverständnis erzielt werden konnte.
Angesichts der anstehenden Sitzung des Lenkungskreises am 9. Mai muss seitens der Netzwerke darauf verwiesen werden, dass die Gespräche mit der Bahn abgebrochen wurden, weil das Entgegenkommen der Bahn in Fragen der Haftung unzureichend war und die zentralen Anliegen der betroffenen Eigentümer nicht berücksichtigt wurden.
Die Bahn hatte in den Verträgen einer sog. „Beweislastumkehr“ für typischerweise bei Grundstückssetzungen auftretende Schäden nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass diese in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den Vortriebs-arbeiten beim Tunnelbau auftreten.Der räumliche Zusammenhang war so definiert, dass die Überdeckung des Tunnels weniger als 30 m beträgt. Als zeitlicher Zusammenhang wurde zugestanden, dass der Schaden auftritt, während die Tunnelarbeiten unmittelbar unter dem Gebäude in einem Abstand von 30 m vor und 30 m hinter dem Gebäude stattfinden.
In diesem engem Raum- und Zeitfenster sollte dann ein sog. „Beweis des ersten Anscheins“ für die Verursachung des Schadens durch den Tunnelbau gelten, aber auch nur mit der Einschränkung, dass die Bahn darlegen kann, dass eine andere Schadensursache in Betracht kommt oder die „verkehrsübliche Sorgfalt“ eingehalten wurde.
Die Vorschläge sind aus zwei Gründen unzureichend und inakzeptabel. Erstens, weil angesichts der geologischen Risiken des Stuttgarter Untergrunds gerade langfristige Schäden – eventuell erst nach Jahren – besonders relevant sind. Zweitens, weil als Schadensursache nicht nur Grundstückssetzungen, sondern auch – beim Quellen des Gipskeupers – auch Grundstückshebungen in Frage kommen. Die bekannten Schäden in Staufen, Rudersberg, Leonberg und anderswo sind deutliche Beispiele.
Nachdem die Bahn entgegen Pressemeldungen keinen weiteren Spielraum für Verhand-lungen angeboten hatte, betrachten die Netzwerke die Gespräche als gescheitert. Sie bedauern dies umso mehr, da die Risiken, um deren Absicherung es geht, ausschließlich von der Bahn verursacht und damit auch zu verantworten sind. Zugleich hoffen die Netz- werke weiterhin darauf, dass die betroffenen Eigentümer von den politisch Verantwort-lichen vor größerem Schaden bewahrt werden und sie nicht letztlich diejenigen sind, welche die Zeche aus den Risiken von Stuttgart 21 bezahlen müssen.
Außerdem fordern die Netzwerke volle Transparenz und Gleichbehandlung aller Betrof- fenen in der Frage der Entschädigung für die Unterfahrungsrechte. Die Höhe der Ent- schädigung muss wie bei der Landeswasserversorgung öffentlich kommuniziert werden.
Update: Lesen Sie dazu die Meldungen der beiden Stuttgarter Zeitungen im Vorfeld des am 9.Mai stattfindenden Lenkungskreises (StN / StZ)