Vertreter der Ingenieure22 haben sich jetzt in einem offenen Brief (hier) an den Präsidenten des Eisenbahnbundesamtes wegen des Förderbandes gewandt, das in den letzten Wochen zwischen der Rettungszufahrt am Wagenburgtunnel und der Baulogistikfläche beim Grundwassermanagement aufgebaut wurde. Die Ingenieure22 weisen daraufhin, dass der Einsatz dieses weltweit verbreiteten Förderbands nicht vom Planfeststellungsbescheid abgedeckt sei. Noch im Planfeststellungverfahren sicherte die Bahn damals zu, dass der Abtransport des Abraums aus dem Tunnelbau über die Ret- tungszufahrt Süd über eine „zu entwickelnde elektrische Transporteinrichtung anderer Art“ erfolgen würde. Die Bahn wurde im Bescheid verpflichtet, „den Förderbandabwurf je nach Haufengröße und Haufenhöhe variierbar und möglichst tief bzw. mit geringer Windexposition und kleinem freien Fall einzurichten„.
Höchstwahrscheinlich wurde diese Auflage damals erlassen, damit der Abtransport des Aushubs in unmittelbarer Nähe des am Hang gelegenen Kernerviertels möglichst lärm- und staubreduziert ablaufen sollte. Wir haben schon öfters darauf hingewiesen: Jetzt ist ein Förderband aufgebaut, das laut den schalltechnischen Detailgutachten des Bahngut-achters vom 27.02.2013 (Seite 36) auf der Fläche am Wagenburgtunnel wegen des 24-Stundenbetriebs auch nachts uneingehaust mit einem Emissionswert von 102 dB (A)! entlang des Kernerviertels hochschallen wird. Von einer Schallminderung ist im Gut- achten keine Rede. Im Gutachten der Planfeststellung war übrigens noch ein Emissions- wert von 50,3 db(A) aufgeführt (Seite 38). Damit weist das jetzt aufgebaute Förderband „nur“ einen um mindestens 32-fachen Lärmwert auf !
Dies widerspricht auch der Lärmschutzauflage aus der Planfeststellung 1.1., wonach bei stationären Anlagen am Südkopf maximal 91 dB(A) erlaubt ist. Das Netzwerk Kerner-viertel hatte das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde seit Februar in mehreren Mails und Briefen auf Verstöße gegen die Lärmschutzauflagen aus der Planfeststellung, u.a. auch auf den hohen Lärmwert des Förderbandes, aufmerksam gemacht. Die Aufsichtsbehörde hat bis heute nicht auf die Kritikpunkte reagiert bzw. dazu inhaltlich Stellung genommen. Dies ist symptomatisch für dieses Großprojekt, bei dem die Bahn bereits beim Baustart anscheinend nahezu unbehelligt von den eigentlichen existierenden Schutzauflagen für die Anwohner aus der Baugenehmigung agieren kann und keine Behörde – auch nicht die Stadt Stuttgart – reagiert.
Update 21.Januar 2015 : Zum Beginn der Testphase des Förderbands haben wir einen neuen Beitrag (hier) mit neuen prognostizierten Lärmpegeln auf unserer Seite veröffentlicht.