Pressemitteilung: Nachdem die Stuttgarter Nachrichten vorgestern gemeldet haben, dass bereits 468 Millionen aus dem Risikotopf bei Stuttgart 21 aufgezehrt wurden, rückt der Tag immer näher, an dem die Bahn, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart die sogenannte „Sprech-Klausel“ ziehen und die erste Rate der Mehrkosten einfordern müssen.
Die bereits jetzt eingetretenen Mehrkosten von fast einer halbe Milliarde Euro überraschen um so mehr, da der reale Baufortschritt bei Stuttgart 21 entgegen der öffentlichen Berichterstattung nur marginal ist. Derzeit ist nur eine der 25 Baugruben für den Tiefbahnhof um 4 Meter bis zur Oberkante des Grundwasserspiegels ausgegraben. Und von den rund 59 Kilometern Tunnel sind nach einer offiziellen Meldung des Kommunikationsbüros zum Stand 8.September 2014 gerade einmal 937,3 Meter bzw. 1,59% der Gesamtstrecke fertig gestellt.
„Dass damit bei Stuttgart 21 mit weiteren Überschreitungen in Milliardenhöhe und Zeitverzögerungen über Jahre hinweg gerechnet werden muss, liegt auf der Hand. Die betroffenen Eigentümer, deren Grundstücke unterfahren werden sollen, werden dann das Nachsehen haben, wenn sie ihre Forderungen nach einer sachgerechten Entschädigung als Kompensation für ihren Vermögensverlust durchsetzen wollen,“ stellte Frank Schweizer bei der jüngsten Sitzung der Netzwerke der von Stuttgart 21 betroffenen Eigentümer und Anwohner fest.
Frank Schweizer erinnerte daran, dass kurz vor der Volksabstimmung nicht nur die Wandstärken der Tunnels reduziert, sondern auch die Kostenansätze für Entschädigungen halbiert wurden, um durch niedrige Baukosten die Wahlbürger zur Zustimmung des Projektes zu bewegen.
„Wir werden von unseren Forderungen nach angemessener Entschädigung und Kostenerstattung aller Bauschäden bei der Unterfahrung unserer Häuser nicht abrücken. Offensichtliche Kostenmanipulationen darf nicht zum Standard im öffentlichen Bauwesen werden. Dieser häufige Wahlbetrug muss politisch verhindert werden. Kostenmanipulation muss nach dem Strafgesetzbuch als kriminell gesetzlich unter Strafe gestellt werden,“ so Frank Schweizer.