Das Eisenbahn-Bundesamt hat auf die Anfrage des Netzwerks Killesberg und Umgebung e.V. zum Wegfall der noch in der Planfeststellung vorgesehenen Hebungsinjektionen für die nur knapp unterfahrenen Häuser in der Presselstraße geantwortet (hier).
Statt auf die konkreten Fragen zu antworten, verweist das Eisenbahn-Bundesamt auf den entsprechenden 11. Planänderungsbescheid vom 5.September 2014 zum PFA 1.5. In diesem legt die Aufsichtsbehörde allerdings der Bahn konkrete Auflagen zum Wegfall bzw. kurzfristig erforderlichen Einsatz der Hebungsinjektionen für die Gebäude Presselstraße 10 und 12 sowie Heilbronnerstraße 150 auf. So heißt es auf Seite 6f des Bescheids:
„An den in der nachfolgenden Tabelle genannten Grundstücken kann die Vorhaben-
trägerin von der Durchführung der Hebungsinjektionsmaßnahmen, das heißt von
jeglichen mit diesen im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere von
der Herstellung der Arbeitsschächte und der Ausführung der Bohrfächer absehen,
soweit sie gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt durch zuverlässige Prognosen
zum Setzungsverhalten des jeweils betroffenen Gebäudes den Nachweis erbringt,
dass Hebungsinjektionen zu deren Schutz nicht erforderlich sind, und das Eisen-
bahn-Bundesamt dem zustimmt.
Werden trotz dieser Nachweisführung die in der nachfolgenden Tabelle genannten
Warn- oder Alarmwerte erreicht oder überschritten, so hat die Vorhabenträgerin
- bei Erreichen des jeweiligen Warnwertes die Messintervalle der Senkungsmessungen zu verkürzen und gegebenenfalls weitere tunnelbautechnische Sicherungsmaßnahmen wie beispielsweise die Verkürzung der Abschlagslängen zu ergreifen und
- bei Erreichen des jeweiligen Alarmwertes den Vortrieb unverzüglich einzustellen und die Ortsbrust mit Spritzbeton und Ankern zur Vermeidung weiterer Senkungen. Die Vorhabenträgerin ist zur Durchführung der Hebungsinjektionen verpflichtet und darf den Vortrieb erst dann fortsetzen, wenn gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt nachgewiesen wurde, dass die Hebungsinjektionen einsatzbereit und geeignet sind, weitere Setzungen zu verhindern.
…. Der gesamte Tunnelvortrieb ist durch eine geotechnische Messüberwachung zu begleiten. Diese darf nicht nur die Ermittlung jeweils tatsächlich auftretender Setzungen, sondern muss auch den ständigen Abgleich mit den errechneten Setzungsprognosen umfassen.
Zur Einbindung der betroffenen Grundstückseigentümer sind ihnen oder den von ihnen benannten Gutachtern Tagesprotokolle, die das Setzungsverhalten während der Vortriebsarbeiten überwachen, täglich bzw. spätestens bis 18 Uhr des darauffolgenden Werktages digital zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist ihnen ein technischer Projektarbeiter und im Falle von dessen Abwesenheit ein Vertreter mit Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse als Ansprechpartner für die Baubegleitung zu benennen.“
Die Auflagen sprechen dafür, dass das EBA trotz des von der Bahn beantragten Wegfalls der Hebungsinjektionen noch von einem Risiko für die unterfahrenen Gebäude ausgeht. Der Bescheid des EBA erteilt Auflagen sowohl hinsichtlich des Wegfalls als auch bei der ggf. erforderlichen Durchführung dieser ursprünglich planfestgestellten Sicherungsmaß-nahmen. Die Entscheidung ist auch vor der damaligen Einschätzung des hohen Risikos für die Gebäudesicherheit im Planfeststellungsbeschluss PFA 1.5. zu sehen. Darin heiß es auf Seite 267:
„... Bei einzelnen Gebäuden ist die Überdeckung so gering, dass größere Gebäudeschäden nur durch entsprechende bautechnische Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Untergrundverfestigung) weitgehend vermieden werden können….Geplant sei keine Abfangung des Gebäudes mittels nachträglicher Tiefgründungselemente, sondern ein Ausgleich der unvermeidlichen Bodensetzungen unterhalb bzw. im Bereich der Fundamente durch temporäre Sicherungsmaßnahmen. … Die Sicherungsmaßnahme
besteht aus Hebungsinjektionen zum Ausgleich der zu erwartenden Setzungen. …Das
Verfahren gewährleistet, dass sich die mögliche Rissbildung im für das Gebäude unempfindlichen Rahmen hält…“
Im Rahmen der Planfeststellung waren also diese Sicherungsmaßnahmen als dringend geboten, um die Gebäude vor größeren Setzungen zu schützen. Aus dem Bescheid geht jedoch nicht hervor, auf welche neuen geologischen Erkenntnisse sich die Bahn als Vorhabenträgerin nach den jahrelangen Erkundungsprogrammen beruft. Es bleibt abzuwarten, welchen Nachweis die Bahn gegenüber dem EBA für den Wegfall der Hebungsinjektionen vorlegt.