Tunnelbau bei Stuttgart 21: Baustillstand im Kernerviertel, in Wangen und auf den Fildern trotz Tunnel-Tam-Tam

Das Kommunikationsbüro veröffentlicht mittlerweile in regelmäßigen Abständen den aktuellen Stand des Tunnelvortriebs (hier). Die Zahlen der letzten Monate (hier) offenbaren deutlich, dass im „bestgeplantesten Projekt“ allen öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie den Tunneltaufen („Tunnel-Tam-Tam“) zum Trotz weitgehend Stillstand auf der Baustellen herrscht. Aktuell sind nur 1,35 % der geplanten Tunnelstrecken in Stuttgart gegraben. Einzig die vom Zwischenangriff Nord Richtung Hauptbahnhof und Bad Cannstatt vorangetriebenen Tunnel kommen im Durchschnitt 2 Meter pro Tag voran. Bei den anderen Tunnelbaustellen unterhalb des Kernerviertels, dem Fildertunnel und dem Tunnel in Wangen kann man folgendes konstatieren:

Kernerviertel: Seit dem Baustart Anfang November 2013 sind nur 166 Meter der schmalen Rettungszufahrt fertiggestellt und der eigentliche Tunnelvortrieb stockt aus unbekannten Gründen bereits seit Monaten. Im April musste noch eine eilige Planänderung (größere Radien wegen der 12 -Meter- SSB-Rettungsbusse) vom Eisenbahn-Bundesamt im Galopp durchgewunken werden, um den angeblichen Fortgang der Baumaßnahmen nicht zu gefähren. Nach dem Zeitplan der Bahn, der auf der Anwohner-veranstaltung im Rathaus im November 2013 präsentiert wurde (hier), sollte im Frühjahr die Innenverschalung und ab dem 3.Quartal 2014 die Herstellung des Verzweigungs-bauwerkes Richtung Wangen und die Fildern starten. Doch nach Informationen des Netzwerks Kernerviertel sind  die Unterfahrungsrechte mit den Eigentümern der darüberliegenden Häuser an der Hausmann- und Gerokstraße weder in Verhandlung noch abgeschlossen.

Wangen: Anfang Dezember 2013, am Namenstag der Schutzheiligen der Tunnelbauer, wurde mit einer großen Tunneltaufe der Baustart des ersten Tunnels für Stuttgart gefeiert. Danach ging bis Juni mit 19,9 Meter nicht mehr viel voran. Bis Mitte Juli waren es noch 3 Meter. Seither stockt der Vortrieb des Stollens (nicht Bahntunnels!).  Die Bahn musste jetzt einräumen, dass ein unerwartet hoher Wasserandrang die Vortriebsarbeiten am Querstollen stark behindern. Der Geologe Dr. Ralf Laternser hat den letzten Bericht der Untertürkheimer Zeitung über die Informationsveranstaltung der Bahn in Wangen zum Anlass genommen, auf seiner Webseite www.geologie21.de darüber zu berichten. Lesen Sie hier.

Fildertunnel: Als Vorbereitung für den Tunnelvortrieb mit der Tunnelvortriebsmaschine wurden am Filderportal 143 Meter bergmännisch vorangetrieben. Seither ruht der Tunnelvortrieb. Nach der offiziellen Tunneltaufe Anfang Juli im Beisein von Presse und Prominenz wird der eigentliche maschinelle Vortrieb nach dem gestrigen Bericht der Stuttgarter Nachrichten (hier) erst im September oder Oktober starten. Die 120 Meter lange Maschine muss erst einmal hydraulisch in den Tunnel geschoben werden.

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen. Die in den Netzwerken organisierten  Anwohner und Eigentümer haben – unabhängig von ihrer Haltung zu Stuttgart 21 – allein schon wegen der Gebäuderisiken und der unzureichenden rechtlichen Absicherung kein Interesse, dass die Tunnelarbeiten für Stuttgart zügig voranschreiten. Aber der geringe Baufortschritt des letzten Dreivierteljahres lässt befürchten, dass die jahrzehntelangen Planungen der Bahn für den komplexen Stuttgarter Untergrund völlig unzureichend waren und die propagierten Kosten- und Zeitpläne Makulatur sind.

Die Bahn hatte während der Schlichtung und bis zur Volksabstimmung immer wieder auf die hohen Kosten der Verzögerung hingewiesen. Jetzt findet von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt,  seit Monaten in vielen Baustellen ein Quasi-Baustopp statt, der den Bahn- fahrern und Steuerzahlern noch Millionen kosten wird und der einen Vorgeschmack auf die kommende Dauerbaustelle Stuttgart 21 gibt. Man kann hier nur noch an den Satz des vor kurzem aus dem Beirat des Projekts ausgestiegenen Baumanagers Klaus Grewe aus dem Interview mit der Stuttgarter Zeitung (hier) erinnern, der offen ausprach, dass hier in Punkto Kosten- und Zeitpläne mit Wunschzahlen statt mit echter Kalkulation hantiert wird:

„Ich kann ein Projekt so systematisch aufbauen, dass ich weiß, was es mich kostet und was passiert, wenn ich zu einem gewissen Punkt komme. Es geht immer um Technik, um Zeit und um Geld. Wenn ich am Anfang sauber rechne, weiß ich, was mich beispielsweise eine Unterbrechung kostet. Es darf eine Wunschdiskussion geben. Denn wenn ich so vorgehe, weiß ich, was mich diese Wünsche kosten. Wird aber von Anfang an mit Wunschzahlen gerechnet, kann ich natürlich auch nicht wissen, was eventuelle Unterbrechungen kosten... Ich muss am Anfang eine Menge Fleiß investieren und genaue Kosten und Zeitrahmen errechnen. Das darf sich in der Planungsphase verändern, weil ich dazulerne. Aber in der Bauphase darf sich das nicht mehr verändern. Was Sie in Stuttgart in den vergangenen Jahren erlebt haben, ist, dass Wunschzahlen geäußert wurden und ein Projekt unter dieser Maßgabe betrachtet wurde. Wenn ich kalkulierte Zahlen habe, passiert das nicht.“

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Rostschwindel mit den blauen Rohren geht weiter – Gefahren für die Umwelt

Wer sich über den aktuellen Stand zum Rostwasser und den damit verbundenen Gefahren für die Umwelt und das Heilquellenschutzgebiet informieren möchte, dem sei die Rede von Dipl. Ing. Hans Heyemann von den Ingenieuren22 auf der letzten Montagsdemo empfohlen (Video/Text).

Auch der BUND Landesverand greift die Recherchen  der Ingenieure22 auf und weist in einer Presseerklärung auf die ökologischen Gefahren einer Verockerung durch das Rostwassers hin (hier).

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-PlusS fordert daher in einem Antrag an die Stadt, dass der Bahn – auch vor dem Hintergrund des bis heute fehlenden Nachweises über  Gründung des Bahnhofturms und die in der Erörterung offengelegten Defizite im Grundwassermodell – die wasserrechtliche Genehmigung entzogen werden soll (hier).

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Baustart für den Tiefbahnhoftrog: Aktuelle Initiativen wegen den nicht fertiggestellten Baulogistikstraßen

Die Gruppe Nordlichter weist in ihrer heutigen Presseerklärung (hier) erneut darauf hin, dass der Transport des Aushub aus dem Tiefbahnhoftrog durch das Nordbahnhofviertel nicht von der Baugenehmigung gedeckt ist. Sie fordern einen Baustopp bis die nach der Planfeststellung erforderliche Baulogistikstraße in Betrieb genommen werden kann.

Auch die Ingenieure22 hatten sich bereits Ende Juni in einem Brief an den Oberbürger-meister Fritz Kuhn gewandt und auf den baulichen Stillstand insbesondere entlang der geplanten Strecke an der LBBW hinwiesen (hier).

Nachdem im letzten Umwelt-und Technikausschuss, in dem Bahnvertreter den Stand der Baulogistik vorgestellt hatten, hatte die Mehrzahl der Stadträte die immer noch nicht fertig gestellten Baulogistikstraßen und den dadurch erforderliche Transport durch das Nordbahnhofviertel einfach zur Kenntnis genommen oder sich sogar zu einem völlig unverständlichen Lob für die Arbeit der Bahn hinreißen lassen. Daher ist es wichtig und richtig, dass die Grünen-Fraktion des Gemeinderates  heute eine Anfrage an die Stadt Stuttgart zur Baulogistik und Materialanlieferung gestellt hat (hier).

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Nordlichter wenden sich wegen nicht genehmigten Baulogistikverkehr an die Stadt Stuttgart

Die Bauarbeiten für die erste Baugrube am Tiefbahnhoftrog sollen am 5. August 2014 starten, obwohl die nach der Planfeststellung dafür erforderliche Baulogistikstraße immer noch nicht fertiggestellt ist. Die anfallenden Lkw-Transporte für den Aushub werden dann – entgegen den Auflagen des Planfeststellungsbescheides 1.1., der dies eigentlich nur im ersten Jahr nach Projektstart bzw. bei 6% des Aushubs zulässt – verstärkt über das Wohngebiet des Nordbahnhofsviertels erfolgen. Wer sich näher darüber informieren möchte, kann hier die Präsentation der Bahn zum Stand der Baulogistik  im UTA, die Antwort der Stadt auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion  vom November 2013 sowie die Genehmigungsauflagen zur Baulogistik aus der Planfeststellung abrufen.

Die Bahn hatte seit Jahren immer wieder die Fertigstellung der Baulogistikstraßen angekündigt, aber nicht umgesetzt. Auch in der schalltechnischen Detailplanung zu den prognostizierten Lärmbelastungen durch die Baulogistik vom 22.11.2012 auf Seite 10 hieß es noch, dass die zentrale Baustraße C spätestens Ende Mai 2014 fertiggestellt sei.

Daher hat sich jetzt die Bürgerinitiative „Nordlichter“ nochmals in einem Beschwerde-schreiben  an die Stadt Stuttgart gewandt und auf den von der Baugenehmigung nicht abgedeckten Baulogistikverkehr durch das Wohngebiet hingewiesen. Lesen Sie hier.

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Nächtlicher Baulärm, Wasser im Tunnel, geplante Sprengungen – zur Informationsveranstaltung der Bahn in Wangen

Die Untertürkheimer Zeitung berichtete gestern (hier) über die Informationsveranstaltung der Bahn, die letzte Woche im Wangener Bürgersaal stattfand. Obwohl die Bahn wegen des unerwartet hohen Wasserandrangs nach eigenen Angaben nur gerade einmal 12 Meter im Tunnelvortrieb vorankommen ist,  klagen die Wangener Anwohner bereits jetzt schon über nächtlichen Baugeräusche und plädierten für einen verkürzten Transportweg der Lkws über die B10.

Weiterhin ungeklärt ist, wie sich die wegen des hohen Wasserandrangs gegenüber der Planfeststellung geänderte Tunnelbauweise auf die Standsicherheit der darüberliegenden Häuser auswirkt. Bei einer Anfrage des Netzwerks Wangen/Untertürkheim an die untere Wasserbehörde, dem Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart, erklärte sich dieses schlicht für nicht zuständig und verwies auf das Eisenbahn-Bundesamt. Es ist allerdings nach den bisherigen Erfahrungen kaum damit zu rechnen, dass das EBA hier als Aufsichtsbehörde im Interesse der betroffenen Bürger gegenüber der Bahn aktiv werden wird.

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Nicht mehr von der Planfeststellung abgedeckter Bauverkehr belastet weiter Straßen am Nordbahnhof

Die Stuttgarter Zeitung (hier) berichtet morgen darüber, dass die Bahn am Dienstag ihr Konzept für die Baulogistik im Technischen Ausschuss des Gemeinderates vorgestellt hat . Wegen der verzögerten Fertigstellung der Baustraßen werden die Lkws auch für den Aushub der ersten Baugrube des Tiefbahnhofs entlang der öffentlichen Straßen durch das Rosensteinviertel fahren.

Diese Nutzung  ist jedoch entgegen der StZ-Berichterstattung nach der Planfeststellung nur im ersten Jahr nach Beginn der Bauarbeiten zulässig. Nach Auskunft der Stadtver- walt- ung vom 26.11.2013 auf die Anfrage der GRÜNEN-Fraktion zur Rechtmäßigkeit des Abtransport des Aushubs über die öffentlichen Straßen hieß es damals, dass dies nach der Planfeststellung ein Jahr lang (ab August 2013) zulässig wäre: “Nach derzeitigem Stand ist geplant, die Zentrale Baulogistikfläche C2 und das Baustraßensystem bis Mitte 2014 in Betrieb zu nehmen. Die Anforderungen des Planfeststellungsbeschlusses sind  damit erfüllt.“ Die Baustraßen, deren Fertigstellung die Bahn seit Jahren immer wieder angekündigt hatte, sollen jetzt nach dem letzten Stand erst im März 2015 vollständig in Betrieb genommen werden. Diese Verzögerung und die zusätzlichen Belastungen der Anwohner des Nordbahnhofviertels sind jedoch nicht mehr von der Planfeststellung und damit von der Baugenehmigung abgedeckt.

Absolut nicht nachvollziehbar ist, dass nach Aussage des für die Baulogistik bei der Bahn Verantwortlichen bereits bis Juni 2014 bereits 11 % des gesamten Aushubs angefallen sind. Wenn man bedenkt, dass die Tiefbauarbeiten für den Tiefbahnhoftrog, Nesenbachdüker, SSB-Verlegung Staatsgalerie noch nicht einmal begonnen haben und gerade einmal etwas mehr als 1 % der geplanten 60 km-Tunnelstrecken gegraben wurden (Stand 14. Juli hier) zustande kommt, dann sollte doch diese Aussage vom Technischen Ausschuss des Gemeinderats allein vom gesunden Menschenverstand hinterfragt werden.

Leider wurde die berechtigte Frage des Grünen-Stadtrats Jochen Stopper, wie der Transport der Materialanlieferung erfolgen solle, nicht von der Bahn im Technischen Ausschuss beantwortet. Das Lärmgutachten der Bahn über die zu erwartende mittlere und maximale Lärmbelastungen durch den Bauverkehr auf den Baustraßen finden Sie hier. Die durchschnittliche und maximale Anzahl der Lkw-Fahrten in der Stunde finden Sie auf Seite 29. So sollen beispielsweise auf der zentralen Baustraße C während der 13 stündigen Tagesbauzeit zwischen 7 und 20 Uhr durchschnittlich pro Stunde (!) 800 Fahrten für die Materialzufuhr und 254 für den Abtransport des Aushubs anfallen.  In Spitzenzeiten werden die Fahrten pro Stunde auf 970 Zufuhr und 700 Abfuhr steigen. Pro Minute wären dann 28 Lkws auf der zentralen Baustraße unterwegs ! Dabei ist der Materialanlieferverkehr, der über die öffentlichen Straßen – wie z.B. für den Tunnelbaubetrieb am Wagenburgtunnel über die B14- erfolgt, nach den Vorgaben der  Planfeststellung dabei nicht eingerechnet.

Noch ein Hinweis: Wer sich für die baulichen Probleme im Umfeld der Logistikstraßen interessiert, dem sei die Rede von Hans-Jörg Jäkel an der 230. Montagsdemo empfohlen (Video / Text).  Er hatte bereits 2012 in einem Papier darauf hingewiesen, wie die Wolframstraße durch die S-Bahn-Strecke zerschnitten wird (hier).

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Planfeststellung und Baurealität am Beispiel der Lärmpegel an der Rettungszufahrt Benzstraße in Untertürkheim

In Untertürkheim laufen schon seit August letzten Jahres immer wieder Bauarbeiten für Stuttgart 21. Bereits in der ersten Nacht stürmten über den unerträglichen Lärm erzürnte Anwohner die Baustelle und forderten eine sofortige Einstellung. Die Bahn und die Polizei argumentierten damals, dass alle Lärmwerte planfestgestellt seien.

Dies war jedoch nicht der Fall. Darauf weist ein neuer Beitrag des Netzwerk Wangen / Untertürkheim hin. Er zeigt, wie deutlich die in der Planfeststellung geplanten Lärm- werte an der Rettungszufahrt Benzstraße überschritten wurden. Nach Einschätzung des Netzwerks deutet dies darauf hin, dass bei der Planfeststellung bewusst mit niedrigen Lärmpegel operiert wurde, um die Baugenehmigung nicht zugefährden. Damit ist Untertürkheim auch der Praxistest für alle anderen vom Baulärm bei Stuttgart 21 betroffenen Stadtteile, wie das Kernerviertel, auf die jetzt die lauten Rammarbeiten für den Tiefbahnhof noch zukommen werden. Lesen Sie hier den Beitrag des Netzwerks Untertürkheim:

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Rede von Rede von Dr. Ing. Hans-Jörg Jäkel zum Stand der Baulogistik bei der 229. Montagsdemo

Dr. Ing. Hans-Jörg Jäkel hat auf der letzten Montagsdemo, die in das von den Lkw-Transporten belastete Nordbahnhofviertel ging, eine sehr informative Rede zum Stand der Baulogistik gehalten (Video / Text). Er macht deutlich, wie sehr die Bahn hier gegenüber den Auflagen aus der Planfeststellung und den eigenen Zeitplänen im Verzug ist und welche Belastungen dies für die Menschen im Viertel mit sich bringt.

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SWR: Altbach und Deizisau befürchten Lärmbelästigungen beim nächtlichen Transport der Tunneltübbinge

Auch Kommunen und deren Bürger, die sich (auch zum Zeitpunkt der Volksabstimmung) in sicherer Entfernung von den Großbaustellen zu Stuttgart 21 wähnten, sind bald von den jahrelangen Bauarbeiten unmittelbar betroffen. Der SWR berichtet heute (hier / Text) über die beiden Gemeinden Altbach und Deizisau, die erst über eine Pressemeldung des Kommunikationsbüros erfahren hatten, dass sie von den nächtlichen Transporten der über 50.000 Betonteile für den Fildertunnel betroffen sind. In Altbach sollen über 4 bis 5 Jahre die in der Oberpfalz produzierten Tübbinge am Verladebahnhof in den Nachtsunden 6 Tage die Woche auf 40 bis 60 Lkws verladen werden. Diese Lkws sollen anschließend an Deizisau vorbei auf der Bundesstraße Richtung Filderportal transportiert werden.  Die Bürgermeister kritisieren verständlicherweise die Informationspolitik des Kommunikationsbüros und der Bahn.

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Neues zum Förderband und dem Tunnelaushub des Fildertunnels

Die Stuttgarter Nachrichten berichten morgen (hier), dass das Förderband für den Abtransport des Aushubs aus dem Tunnelvortrieb über die Rettungszufahrt aufgebaut wird. Etwas überraschend ist die darin enthaltene Aussage, dass darüber nur noch der Aushub aus dem 4 km langem Tunnelstück Richtung Wangen abtransportiert werden soll. Der Aushub des Fildertunnels solle nur über das Filderportal am Fasanenhof erfolgen.

Wenn die Meldung der StN stimmen würde, dass weniger Aushub über die ohnehin belastete Innenstadt abtransportiert wird, wäre sie auch im Hinblick auf die hohen Emmissionsbelastungen der Anwohner des Kerner- und des Nordbahnhofviertels zu begrüßen. Die Lkws dürfen übrigens nach der Planfeststellung von Montags bis Samstags  zwischen 7 bis 20 Uhr den Aushub abtransportieren. Das Wochenende ist nicht – wie die StN berichtet – davon ausgenommen.

Das Förderband, das im 24-Stundenbetrieb rund um die Uhr laufen soll, kann jedoch den Anwohnern des Kernerviertels von der Lärmbelastung noch Probleme bereiten. Das schalltechnische Detailgutachten zur Rettungszufahrt vom 27.02.2013 weist auf Seite 36 einen Emissionswert dieses Förderbandes von 102 dB(A) auf. Die Lärmbelastung des Bandes entlang der Strecke Richtung Planetarium ist entgegen den Auflagen aus der Planfeststellung nicht mit in die Lärmprognosen einbezogen. Das Kommunikationsbüro hatte bekräftigt, dass der Lärm des eingehausten Förderbandes nicht hörbar sei. Doch der reduzierte Lärmpegel ist weder im Gutachten der Bahn noch in einem der für aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgeschriebenen Maßnahmenblätter (hier) zu finden.

Wenn man sich die einfache Metallverkleidung des Förderbandes anschaut, dann können jedoch Zweifel an der Aussage der Bahn kommen. Übrigens, in den Lärmplanungen im Zuge der Planfeststellung (PFB 1.1. Anlage 16.2.) war der Emissionswert des Förderbandes gerade einmal mit 50,3 dB(A) angesetzt. Auch hier setzt sich die verhängnisvolle Tendenz bei diesem Großprojekt fort, dass sich die ursprünglich genehmigten Zahlen anscheinend wie von selbst verdoppeln.  Wobei sich die Schallleistung jeweils um 3 dB (A) verdoppelt. Das menschlich Ohr empfindet jedoch erst bei einer Steigerung um 10 dB (A) eine Verdoppelung der Lautstärke. Wir wären dabei also bei einer gegenüber dem Lärmwert aus der Planfeststellung empfundenen inflationären Lautstärkenerhöhung um den Faktor 32 !

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Hör ich den Baulärm in der Nacht … bin ich um den Schlaf gebracht – Rede von Frank Schweizer auf der letzten Laufdemo

Wer die Rede von Frank Schweizer, Netzwerk Kernerviertel, an der letzten Laufdemo am 12.Juli verpasst hat, kann sie sich im Internet anschauen (hier) oder nachlesen (hier). Auch die Stuttgarter Zeitungen berichteten in ihrem Innenstadtteil (leider etwas  inhaltlich verkürzt) darüber (hier).

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Baulärm im Kernerviertel: was können Anwohner bei unerträglichen Baulärm im ersten Schritt machen ?

Das Kernerviertel wird der durch den Baulärm von Stuttgart 21 am meisten betroffene Stadtteil in Stuttgart sein. Dabei wird den Anwohner, insbesondere im Bereich der Sänger-, Landhaus-, Kerner-, Urban-, Schützen- und Werastraße fast ein Jahrzehnt sehr hohe Belastungen durch den Baustellenlärm zugemutet. Obwohl die eigentlichen Bauarbeiten noch nicht richtig gestartet sind, klagen bereits viele Anwohner unter den ersten Lärmbelästigungen  durch die Piepser der rückwärtsfahrenden Baufahrzeuge und nächtliche Baustellenaktivitäten auf der Baustelleneinrichtungsfläche für die Rettungs-zufahrt neben dem Wagenburgtunnel.  Wir wollen Ihnen Tips geben, was Sie bei einem für Sie unerträglichen Baulärm als erstes machen  und an wen Sie sich wenden können:

1. Beschweren Sie sich bei der Hotline der Baustelleninfo des Kommunikationsbüros, die rund um die Uhr besetzt ist:  0711 / 21 3 21 21 2 oder schreiben Sie eine E-Mail an bauen@stuttgart-ulm.de.

2. Beschweren Sie sich am besten auch bei der Polizei. Wichtig, dass die Lärmbelästig- ungen auch aktenkundig gemacht werden. Empfehlenswert ist auch eine Beschwerde bei der Stadt Stuttgart; entweder direkt über die gelbe.karten@stuttgart.de oder Poststelle32-31.Baustellen@stuttgart.de.

3. Nächtliche Störungen durch die Piepser rückwärtfahrender Baustellenfahrzeuge müssen nicht sein. Die Bahnvertreter hatten auf der Anwohnerveranstaltung im April zugesichert, dass diese jetzt durch optische Systeme ersetzt werden (StZ-Bericht hier).  Es gibt auch keine Pflicht, diese akustischen System zu nutzen (Info hier).

4. Wenn Sie ein Smartphone haben, installieren Sie eine Lärmmess-App (Android / I-Phone), um den Lärmpegel ungefähr messen zu können. Am besten gehen Sie zur Baustelle (auch Nachts) und filmen Sie die Lärmquelle. Bisher hat die Bauinfo bei vielen Beschwerden den nächtlichen Baulärm einfach als „vermeintlich“ abgetan.

5. Lassen Sie sich nicht mit der pauschalen Behauptung abwimmeln, es gäbe keine Überschreitung, es würden alle Lärmwerte eingehalten. Für Gebiete, in denen über- wiegend Wohnungen untergebracht sind, gelten nach der AVV-Baulärm folgende Richt-werte:  Tags max. 55 db(A) / Nachts max. 40 db (A). Die Bahn darf allerdings nach der Planfeststellung in einem gewissen Rahmen die Lärmwerte überschreiten. Dort wurden nach dem Prinzip der oberen Abschätzung die maximalen Lärmpegel  ermittelt (PFA 1.1. Karte S.45/ PFA 1.2. Liste S.28 / Karte Tag S.31 Karte Nacht S 33.) Ab einer mehr als zweimonatigen Überschreitung der o.g. Richtwerte um 5 db (A) ist die Bahn zu Schutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) und ggf. zu Entschädigungen verpflichtet. Die entsprechenden Vorgaben aus der Planfeststellung finden Sie in unserem Handout.

Die schalltechnischen Detailgutachten, die jetzt vor Baubeginn erstellt wurden und deren Lärmprognosen aus Sicht des Netzwerks unzureichend sind, weisen z.T. bereits jetzt schon Überschreitungen dieser Maximalwerte aus der Planfeststellung auf.  Die Lärmwerte, die  zuletzt vom Gutachter prognostiziert wurden, finden Sie in den beiden  schalltechnischen Detailgutachten für den Trogbau (hier /Karte auf S. 48  und in der Liste S.63/64) und für die Rettungszufahrt (hier / Liste S. 42/43) . Die Lärmpegel dürfen jedoch nicht mit der Begründung , dass es sich hier um eine Baustelle im öffentlichen Interesse handelt, auf Dauer beliebig nach oben steigen.

6. Wenn Sie innerhalb von 10 Tagen keine Antwort haben – nochmals schreiben, anrufen oder E-Mail versenden. Fordern Sie von der Bauinfo Messungen und Messdaten ein. Die Bahn hatte zugesagt, Messdaten auch im Internet (hier) zu veröffentlichen.

7. Wenn Sie hier nicht weiter kommen, beschweren Sie sich beim Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle Stuttgart (Olgastr.13 / Tel.22816-0 / Fax. 22816-299 /poststelle@eba.bund.de). Das Eisenbahn-Bundesamt ist die Aufsichtsbehörde, die während der Bauarbeiten zur Überwachung der Lärmschutzauflagen verpflichtet ist.

8. Wenn Sie Eigentümer der Wohnung sind,  fordern Sie bei der Bauinfo einen Auszug aus dem Gutachten für den passiven Schallschutz für Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung an. Dieser Auszug muss alle für die Berechnung der Schallschutzfenster erforderlichen Grundlagen enthalten ( prognostizierte Pegel an den einzelnen Fassaden, Berechnung des Innenschallpegels) Dieses Gutachten hält die Bahn bislang mit dem Hinweis auf den Datenschutz unter Verschluss. Als Eigentümer haben Sie jedoch das Recht, die darin ermittelten Lärmprognosen für die jeweiligen Stockwerke und Fassaden Ihres Hauses schriftlich zu bekommen. Vergleichen Sie diese Werte unbedingt mit den Prognosen aus den in 5. genannten schalltechnischen Detailgutachten, ob sie ungefähr realistisch sein können.

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Netzwerk Kernerviertel fordert Baustopp bis Lärmschutzauflagen aus der Planfeststellung erfüllt sind

Pressemitteilung: Die Bahn hat jetzt angekündigt, dass die Bauarbeiten am Tiefbahnhof und dem eigentlichen Tunnelvortrieb des PFA 1.2./1.6. vom Portal am Wagenburgtunnel in Kürze starten sollen. Doch bis heute hat das Eisenbahn-Bundesamt nicht auf den Brief des Netzwerk Kernerviertels vom 23.Mai 2014 reagiert, in dem die Bürgerinitiative  die völlig unzureichende Lärmplanung und -messung bei Stuttgart 21 für das Kernerviertel massiv kritisierte und die Umsetzung der Lärmschutzauflagen aus der Planfeststellung forderte. Daher hat sich das Netzwerk erneut in einem Schreiben an das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde gewandt und  darüber hinaus einen Baustopp wegen Nichteinhaltung der Lärmschutzauflagen aus der Planfeststellung gefordert. Lesen Sie hier. Auch der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat in seiner Rede zur feierlichen Eröffnung des Fildertunnel den unzureichenden Lärmschutz angemahnt.

Die Bahn beruft sich darauf, dass sie bei diesen fast ein Jahrzehnt dauernden Bauar-beiten für Stuttgart 21 die Richtwerte der AVV-Baulärm überschreiten darf,“ so Frank Schweizer vom Netzwerk Kernerviertel. „Es kann jedoch nicht sein, dass sich die Bahn nur die Rosinen aus den Auflagen der Planfeststellung herauspickt und alle anderen Auflag- en zum Schutz der betroffenen Anwohner des Kernerviertels  sträflich missachtet. Der langjährige Gutachter der Bahn, der zugleich als Immissionsschutzbeauftragter bei fungiert, hatte uns auf der letzten Informationsveranstaltung im Rathaus lapidar erklärt, dass die Bahn keinen Handlungsbedarf sehe. Das können wir so nicht akzep-tieren. Wir fordern daher einen Baustopp bis alle Genehmigungsauflagen zum Schutz der Anwohner der Kernerviertels erfüllt sind. Das Eisenbahn-Bundesamt ist als Aufsichtsbehörde in der Pflicht, für die Einhaltung dieser Auflagen zu sorgen.“

Das Netzwerk hatte das Eisenbahn-Bundesamt bereits im ersten Schreiben ausführlich darauf hingewiesen, dass das nach der Baugenehmigung geforderte umfassende Lärm- szenario –  von dem die erforderlichen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen abgeleitet werden –  für das Kernerviertel unvollständig und unzureichend seien. Beispiels- weise räumten die Bahnvertreter auf Nachfrage eines Bürgers auf der letzten  Informa-tionsveranstaltung im Rathaus ein, dass im Baufeld 25 Bohrpfähle mit einer vergleich- baren Lautstärke wie die Rammpfähle (ca. 110 dB(A)) gesetzt werden müssen. Bis heute wurden die Bauarbeiten auf dem Baufeld Ecke Sängerstraße / Willy-Brandt-Straße, die in unmittelbarer Nähe zu den Wohngebäuden des Kernerviertels stattfinden sollen, in den  Lärmgutachten der Bahn nicht bzw. nur als Baueinrichtungsfläche berücksichtigt. Das Lärmgeschehen durch den Trogbau rückt also viel näher an das Kernerviertel heran, als es die Lärmgutachten der Bahn prognostizieren.

Auch liegt bis jetzt immer noch kein Messkonzept für den PFA 1.2. / Bereich der Rettungszufahrt Süd vor, obwohl dies nach der Planfeststellung zwingend gefordert ist. Und das Messkonzept für die jahrelangen Bauarbeiten rund um den Tiefbahnhof sieht lediglich vor, dass aller 4 bis 6 Wochen für 7 Tage an einem einzigen Messpunkt (Sängerstr.6) gemessen werden soll. Nach Ansicht des Netzwerks  sollte auch die Stadt Stuttgart bzw. das Amt für Umweltschutz nicht aus der Pflicht für ihre Bürger genommen werden, während der jahrelangen Bauarbeiten regelmäßig den Lärmpegel zu kontrollieren.

Noch ein Hinweis: Frank Schweizer, der Sprecher des Netzwerks Kernerviertel, wird u.a. dazu zu Beginn der Laufdemo um 14.30 auf dem Kernerplatz sprechen.

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Erneut eine Klage eines Eigentümers gegen die 2.Planänderung am Fildertunnel vor dem VGH abgewiesen

Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute (hier), dass erneut die Klage von betroffenen Eigentümern über dem Fildertunnel gegen die 2.Planänderung vor dem Verwaltungs-gerichtshof in Mannheim angewiesen wurde.Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier.

Durch die Planänderung sollte auch unterhalb des Mehrfamilienhauses zusätzliche Dammringe angebracht werden. Die Eigentümer befürchteten, dass die Dammringe dazu führen könnten, dass Wasser in Anhydrit eindringen und der Boden aufquellen könnte. Die Eigentümer konnten jedoch vor Gericht nicht ausreichend nachweisen, dass mit diesen geologischen Problemen zu rechnen sei.

Hier zeigt sich das Dilema bzw. das zentrale Problem des Nachweises für die betroffenen Eigentümer. Wenn die Klage vor Gericht eine Chance haben soll, muss sie sich auf ein Gegengutachten stützen. Doch zahlreiche geologischen Unterlagen der Bahn zum Tunnelbau sind weiterhin auch nach den erfolgten Ausschreibungen unter Verschluss…

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Tunnel-Tam-Tam: Fildertunnel-Taufe lenkt von den eigentlichen Problemen bei Stuttgart 21 ab – OB spricht kritische Punkte an

Seit Tagen wurden die Stuttgarter durch die Medien auf das „Großereignis“ der feierlichen Fildertunneltaufe vorbereitet. Die beiden Stuttgarter Zeitungen berichteten bereits im Vorfeld ausführlich über die 120 Meter lange und 2000 Tonnen schwere Tunnelbohr-maschine der Firma Herrenknecht (StZ / StN), die für den Tunnelbau notwendigen 53.260 Tübbingen (StN)  die Notwendigkeit eines zusätzlichen Autobahnanschlusses wegen der allein für den Tübbingen-Transport zusätzlichen 260.000 LkW-Fahrten (StN), interviewten einen Tunnelbauer (StZ) und kommentierten das angekündigte Kommen des Oberbürgermeisters Fritz Kuhn (StZ).

Heute war es so weit. Die Feier fand in Anwesenheit der Projektbefürworter und der Gegner statt (StZ / StN / SWR / Welt). Die Bürgerinitiative Schutzgemeinschaft Filder benannte die Tunneltaufe im Vorfeld als ein „törichtes Tunnel Tam-Tam“ und zählte zahlreiche ungeklärte Fragen durch den Großbaubetrieb für die Anwohner auf der Filderebene auf (hier).

Allerdings wies der Stuttgarter Oberbürgermeister in seiner Rede daraufhin, dass die offenen Fragen beim Brandschutz, beim Lärmschutz während der Arbeiten, bei Entschädigungszahlungen für Grundstücksbesitzer, beim Betrieb des Grundwasser-managements sowie der Finanzierung geklärt werden müssten (StZ). Die Stuttgarter Nachrichten berichten in ihrer Ausgabe vom 11.07. (hier), dass der OB angesichts der Kostensteigerungen bei dem umstrittenen Bahnprojekt von 4,5 auf 6,5 Milliarden Euro an die Bahn und ans Land Baden-Württemberg appellierte, man dürfe sich nicht auf einen Punkt zubewegen, „an dem die Finanzierung nicht mehr geklärt ist“. Die StN berichten weiter:

„Bei seinem ersten Besuch eines S-21-Tunnelanstichs trug der projektkritische Kuhn auch einen ganzen Katalog an Forderungen an die Bahn vor. Die Bahn müsse während des Baus von Stuttgart 21 „systematisch die Belastung der Bevölkerung minimieren“. Nur so lasse sich für das Projekt Vertrauen gewinnen. Kuhn verlangte beim Brand- und Lärmschutz überzeugende Lösungen, hier liege „noch viel Arbeit vor uns“.“

Dass dies der Bahn noch auf die Füße fallen wird (BER lässt grüßen !), darin sind sich die Projektkritiker einig. Wie schnell die Bahn nach den Feierlichkeiten wieder von den grundlegenden Problemen des Projekts eingeholt werden wird, zeigten auch die Aussagen des Bahnvorstand Volker Kefer auf der Veranstaltung der Stuttgarter Nachrichten am Montag. Er betone zwar, dass die Bahn auf jedenfall Stuttgart 21 bauen werde, räumte aber ein, dass es eine interne Diskussion über die Kosten gäbe. 10% der Mittel sind verbraucht; etwa der Hälfte sind Aufträge vergeben. Die Frage ist nicht, ob, sondern  wann der Kostendeckel gesprengt wird. Gibt es dann keine Einigung, geht es dann nicht ohne Klage gegen die Projektpartner. Als ein weiteres Indiz, dass die Finanzierung von Stuttgart 21 aus dem Ruder laufen werde, ist das plötzliche Ausscheiden des renom-mierten Projektsteuerers und Baumanagers Klaus Grewe aus dem Projektbeirat von Stuttgart 21 zu werten (StZ 1 / StZ2). Im Interview mit der Stuttgarter Zeitung vom 25.06.2014 räumt er offen ein, dass die Zahlen bei Stuttgart 21 wohl eher politischem Wunschdenken als einer genauer Kostenkalkulation geschuldet seien (hier).

Daneben gab Volker Kefer auf der Veranstaltung bekannt, dass sich die Baufirma Hochtief und Bilfinger & Berger aus dem Projekt zurückziehen würde. Diese Baufirma hatte den Auftrag für den Tunnel Richtung Cannstatt bekommen (hier). Hier ist der Tunnelvortrieb bis Ende Juni rund 170 Meter weit vorgedrungen ( Link zum Webbeitrag). Die Möglichkeit eines Ausstiegs aus einem Vertrag ist für die beauftragten Firmen je nach Vertragsgestaltung sehr begrenzt. Sonst wären sie zum Ersatz des durch den Ausstieg verursachten Schadens verpflichtet. Der Wortlaut der Kefer-Erklärung „Hochtief zieht sich zurück“ deutet auch darauf hin, dass unerwartete Schwierigkeiten aufgetreten sind und man sich über die dadurch notwendigen Maßnahmen und deren Preis – zumindest noch – nicht einigen konnte.

Auch ein weiterer  Satz des Bahnvorstandes sollte alle Projektbefürworter und – kritiker aufhorchen lassen. Volker Kefer erwähnte auf der Veranstaltung in einem Nebensatz, dass die Bahn in Untertürkheim umplane. Bereits die Grünen hatten in einer aktuellen Anfrage im Bundestag (hier) nach dem immer noch nicht planfeststellten Abstellbahnhof im PFA 1.6b und nach möglichen Planänderungen (Passagierausstiege am Abstellbahnhof ?) nachgehakt. Möglicherweise verdichten sich damit die Gerüchte um einen Regional-bahnhof in Untertürkheim, der den Tiefbahnhof ergänzen soll.

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Allerletzte Laufdemo mit Auftakt im Kernerviertel

Diesen Samstag, den 12.Juli 2014,  findet von 14.30 bis 17.30 die allerletzte (!) Laufdemo statt. Der Auftakt ist am Kernerplatz mit einer Rede von Frank Schweizer. Der Demozug geht anschließend vom Kernerplatz aus zum Gewerkschaftshaus und dann zur IHK zur Abschlußkundgebung. Das Flugblatt und die Demoroute finden Sie hier.

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Baustart, der x-te: Bahn will am 5. August die erste Baugrube zum Tiefbahnhof ohne genehmigte Planänderung GWM ausheben

Die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ / StN1 / StN2) berichten heute, dass der Bahnvorstand Volker Kefer gestern auf der Veranstaltung des Stuttgart 21 Forums  den Baustart für den Tiefbahnhoftrog verkündet hatte. Am 5. August sollen die Bauarbeiten an der Baugrube 16 (neben der Grundwassermanagmentanlage) losgehen. Nach dem aktuellem Zeitplan der Bahn sollen parallel dazu auch die Bauarbeiten an der Baugrube 11 und dann im September an der Baugrube 22 und 25 starten. Die weitere geplante Bautaktung der einzelnen Baugruben für den Tiefbahnhof finden Sie hier. Erstaunlicher- weise findet sich im Zeitplan der Bahn auch im Herbst- wie in den letzten Jahren wieder- holt- ein erneut angekündigter Baustart für den Nesenbachdüker, dessen beantragte Plan- änderung zur offenen Bauweise noch nicht einmal vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigt wurde.

Der Start der Baumaßnahmen soll nicht gefeiert werden. Der Baustart am Tiefbahnhoftrog wurde seit 4 Jahren (!) immer wieder angekündigt und mehrfach verschoben,  u.a. weil die wasserrechtliche Genehmigung zur erhöhten Wasserentnahme bis heute nicht vorliegt. Obwohl im Februar 2012 nicht einmal ein Antrag zur erhöhten Wassermenge den Fachbe-hörden vorlag (der erste wurde im Dezember 2011 von der Bahn zurückgezogen), wurden bereits im Februar 2012 die Bäume des Mittleren Schloßgartens gefällt. Anwohner des Kernerviertels mit direktem Blick auf die „Baustelle“ konnten über die letzten zwei Jahre täglich beobachten, wie der Baustillstand von der Bahn auf der gerodeten Brache, einem ehemaligen wichtigen städtischen Naherholungsgebiet, verwaltet wurde. Für Fernseh- teams wurden Erdhügel von Baggern mediengerecht von links nach rechts und wieder zurückversetzt.

Überraschend ist, dass jetzt doch unabhängig von der noch offenen Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes über die erhöhte Grundwasserentnahmemenge die Tiefbau-arbeiten starten sollen. Laut Stuttgarter Nachrichten erarbeite man „momentan die Entscheidung“, hieß es beim Eba. „Die Bahn könne auf Grundlage der alten Genehmigung bauen„. Der Bahnvorstand Volker Kefer erklärte gestern auf der Veranstaltung: „Das Risiko ist tragbar, wir gehen davon aus, dass die Genehmigung bis Herbst kommt“. Bis dahin könne man mit der bestehenden Erlaubnis bauen. Beim Satz der Bahn „wir gehen davon aus, dass die Genehmigung kommt“ sollte man jedoch hellhörig werden, schließlich ist er in den letzten Jahren allzu oft gefallen.

Der Baustart auf Basis der alten wasserrechtlichen Genehmigung wurde zwar immer wieder von der Bahn angekündigt, wie z.B. im Juli 2012 für den Januar 2013, aber dennoch nicht realisiert. Man kann daher  spekulieren, ob die ersten Monate des Betriebs der Grundwassermanagementanlage in diesem trockenen Jahr gezeigt haben, dass die Wasserstände deutlich niedriger liegen und die Bahn daher die ersten Monate bis zur Genehmigung mit den niedrigeren Wasserentnahmemengen überbrücken will. Oder ob die Bahn trotz fehlender Genehmigung der erhöhten Grundwasserentnahmemenge und Klärung der sicherheitsrelevanten Änderungen des Trogbaus im Hinblick auf den Brandschutz  wieder einmal Fakten schaffen möchte.

Die Stuttgarter Nachrichten berichten daneben, dass der BUND eine Klage gegen die erhöhte Wassermenge erwägt: „…„Unser Landesverband berät, ob und wie wir Rechtsmittel einlegen, uns bleibt nur eine Klagefrist von vier Wochen“, sagt der Stuttgarter Regionalgeschäftsführer Gerhard Pfeifer. Er moniert, dass die Bäume im Schlossgarten schon im Februar 2012 gefällt wurden. „Das war eine Machtfrage, die Bahn wollte Fakten schaffen, dabei hätte man den Park noch zwei Jahre für die Bürger erhalten können“, sagte er.“

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Netzwerke bieten ein alternatives Vertragsmuster für alle von der Untertunnelung betroffenen Eigentümer an

Die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH wird die Eigentümer der Grundstücke, die über den geplanten Tunnelbauten liegen, je nach Baufortschritt anschreiben und ihnen den Vor- schlag für einen sogenannten „Bauerlaubnisvertrags“ vorlegen. Wie dieser Bauerlaubnis-vertrag für die Betroffenen einzuordnen ist und was er regeln soll, wollen wir nachstehend ausführen:

1. Die Eigentümer sollen ihre Zustimmung zur Inbesitznahme der unterirdisch zu nutzenden Fläche Ihres Grundstücks geben, welche die DB berechtigt, die beabsichtigten Tunnel zu bauen und zu betreiben. Der Bauerlaubnisvertrag enthält noch nicht die Eintragungsbewilligung, mit der der Eintrag in das Grundbuch näher bestimmt wird (von der Bahn als „Gestattungsvertrag“ bezeichnet). Dies muss dann später im Rahmen eines Enteignungsverfahrens geregelt werden.

2. In diesem Bauerlaubnisvertrag bleibt die endgültige Höhe einer Entschädigung, wie sie nach dem Grundgesetz (Art. 14 III) Voraussetzung für eine Enteignung ist, noch offen. Die Bahn ist jedoch bereit, bei Abschluss eines Vertrages einen 80%-igen Abschlag auf einen Betrag zu bezahlen, wie er sich aus einem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten („Tunnelgutachten“) ergibt. Endgültig erfolgt die Bestimmung der Höhe der Entschädig- ung dann in einem Verfahren vor dem Regierungspräsidium.

3. Mit Abschluss eines solchen Vertrages entfällt für die Bahn die Notwendigkeit, eventuell kurz vor Baubeginn eine sog. „vorzeitige Besitzeinweisung“ zu beantragen, wie dies ansonsten nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz möglich wäre.

4. Ferner wird durch den Bauerlaubnisvertrag die Haftung der DB für Schäden, die an den untertunnelten Gebäuden durch Bau und/oder Betrieb der Tunnel entstehen könnten, geregelt.

Zu dem Vertragsvorschlag der Bahn bieten die Netzwerke Stuttgart einen Gegenvorschlag an, den Mitglieder der Gruppe „Juristen zu S 21“ sowie Mitglieder der Netzwerke ausgearbeitet haben. Mit Vertretern der DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH haben zwei Gespräche stattgefunden. Ein Einverständnis über die Forderungen der Netzwerke, die sich im Gegenvorschlag niederschlagen und vor allem Fragen der Haftung bei Schäden betreffen, konnte nicht erzielt werden.

Die Netzwerke wollen den betroffenen Eigentümern diesen Gegenvorschlag zeitnah zur Verfügung stellen. Er soll es ihnen ermöglichen, in der Verhandlung mit der Bahn eine Alternative vorzulegen bzw. eine eigene Position einzunehmen. Sie können aus unserem Vorschlag auch nur einzelne Punkte entnehmen, die sie in der Verhandlung mit der Bahn durchsetzen wollen.

Der Gegenentwurf kann auch von interessierten Eigentümern, die noch nicht Mitglied der Netzwerke sind, gegen Spende bezogen werden. Die Netzwerke wollen mit der Spende den Beratungs- und Arbeitsaufwand der beteiligten Juristen mit einem moderaten Anerken-nungsbetrag honorieren. Sie soll dem großen Arbeitsaufwand der Juristen und zugleich der Tatsache Rechnung tragen, dass der Gegenvorschlag den zeitlichen Aufwand der Rechtsberatung für jeden Eigentümer wesentlich reduziert. Was nicht zur Deckung der Honorarkosten benötigt wird, verbleibt in der Rechtsstreitkasse der Netzwerke. Bei Interesse können sich Eigentümer an die E-Mail-Adresse der Vertreter der Netzwerke in den einzelnen Stadtteilen (hier) wenden. Weitere Informationen zu den Gestattungs-verträgen finden Sie auch in den Videos unserer Informationsveranstaltung.

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Aktuelle Pressemitteilung des Kommunikationsbüros zum Baufortschritt, Bauablauf und Baulogistik

Nachdem die riesige Pegelstandsanzeige der Parkschützer an der Mahnwache immer noch auf einen deutlich stagnierenden Bauablauf bei Stuttgart 21 hinweist, informiert das Kommunikationsbüro in einer ausführlichen Pressemitteilung (hier), dass die Bauarbeiten in großen Umfang im Gang seien. Die Videos der Pressekonferenz finden Sie hier. Um auf eine passable Zahl von 6 km zu kommen, werden dabei einfach die gegrabenen Tunnel- meter in Stuttgart (aktuell 672 Meter hier) und die der deutlich schneller vorangetrieb- enen Neubaustrecke zusammengerechnet.

Seit Mitte Mai wurden in Stuttgart jedoch  in allen Tunnelstrecken (Fildertunnel, Rettungszufahrt, Tunnel nach Cannstatt und Tunnel in Wangen) nur rund 273 Meter gegraben, die nahezu vollständig dem Baufortschritt im Cannstatter Tunnel und dem Tunnel zum Hauptbahnhof zuzurechnen sind. Eine Übersicht finden Sie hier. Bei einem 7 Tage-Betrieb bedeutet dies im Durchschnitt 6,5 Meter Vortrieb pro Tag insgesamt für alle fünf Strecken zusammen. Nur zum Vergleich: der SSB-Tunnel für den Bau der U12 kommt nach einem aktuellen Bericht der Stuttgarter Nachrichten (hier) täglich um rund 3 Meter voran.

Allerdings werden im akuellen Zeitplan vom Juni 2014 (hier) die Baumaßnahmen aufgelistet, die jetzt ab Sommer in Stuttgart starten sollen. Ab August sollen die Trogbauarbeiten (ab August Baugrube 11 und 16, ab September Baugrube 22 und 25) beginnen. Für Oktober ist der Baustart des Nesenbachdükers angesetzt, dessen geänderte Bauweise noch nicht einmal vom EBA genehmigt ist. Für Januar 2015 ist die erste Baugrube im PFA 1.5. vorgesehen. Ab Februar sollen die Tiefbauarbeiten am Hauptsammler West und Medienkanal starten.  Dabei sind die Tiefbauarbeiten der SSB entlang der B 14 vom Neckartor zum Planetarium zur Verlegung der Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie nicht aufgelistet. Voraussetzung für alle Tiefbauarbeiten rund um den Bahnhof ist jedoch die Genehmigung der Planänderung zum Grundwassermanagement. Hier rechnet allerdings die Bahn, wie in der letzten Anwohnerinformationsveranstaltung im Rathaus kommuniziert (hier), erst mit einer Genehmigung im Herbst 2014. Ob der öffentlich verkündete Baustart wie in den letzten Jahren wegen der fehlenden wasserrechtlichen Genehmigungen wieder kippt oder lediglich ein formeller Spatenanstich zum Trogbau ist, wird sich zeigen.

Der maschinelle Tunnelvortrieb des Fildertunnels soll im Juli starten. Der Beginn der Herstellung des Verzweigungsbauwerks unterhalb des oberen Kernerviertels ist wie bisher auch für Juni 2014 markiert. Ein Vergleich der Vortriebszahlen Mitte Mai (158 Meter) und Ende Juni (166 Meter) weist jedoch daraufhin, dass die Vortriebsarbeiten trotz der genehmigten Planänderung zum Kurvenradius nicht viel weiter vorangekommen sind. Zumindest nach den offiziellen Zeitplänen laufen im Jahr 2014 die Bauarbeiten der Zuführung Ober-/ Untertürkheim sowie die Herstellung der Ingenieurbauwerke Untertürkheim.

Erstaunlich ist jedoch, wie die Bahn die Bauarbeiten im Stuttgarter Zentrum ohne die Fertigstellung der von der Planfeststellung geforderten Baulogistik starten will. Nach der Planfeststellung war der Abtransport des Aushubs lediglich ein Jahr nach Baubeginn zulässig. Nach einer offiziellen Auskunft der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion (hier) läuft dieser Zeitraum im August 2014 ab. Im Umkehrschluss ist ab August 2014 ein Abtransport des Aushubs des PFA 1.1. über das öffentliche Straßennetz nicht von der Baungenehmigung abgedeckt. Mehr dazu finden Sie in einem unserer letzten BeiträgeErst Mitte Juni fand ein Informationsspaziergang entlang der noch nicht fertig gestellten Baustraße statt, der im Netz auf Cam21 abgerufen werden kann. Die Bahn spricht daher erst von einer Fertigstellung der Logistikstraßen von Anfang 2015. Zur Baulogistik und den geplanten Aushubmengen in den nächsten Jahren hat die Bahn auf der Seite des Kommunikationsbüros eine umfangreiche Präsentation veröffentlicht (hier). Danach sollen unmittelbar zu Beginn der Fertigstellung der Baulogistik im Jahr 2015 die vergleichsweise größten Aushubmengen anfallen.

Die beiden Stuttgarter Zeitungen werden morgen in ihren Ausgaben ausführlich berichten: StZ : „Täglich 1.000 Lastwagen Abraum aus den Tiefen“ (hier) / „Spatenstich für Tiefbahnhog steht kurz bevor“ (hier) / „Kuhn kommt zum Anstich des Fildertunnel“ (hier) / „Ein Riesenbohrer für den Fildertunnel“ (hier)

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Eigentümer aus dem Kernerviertel klagt nach 2006 wieder vor dem Verwaltungsgerichtshof BW

Morgen werden am Verwaltungsgerichtshof Mannheim zwei Klagen eines Eigentümers aus dem Kernerviertel verhandelt. Die Stuttgarter Nachrichten (hier) und der SWR (hier) weisen in einer Meldung auf den ersten Prozess hin. Zum Prozesstag findet man auf der Webseite des VGHs folgende Informationen:

Verhandlung 13.30: „Streitgegenstand: Der Kläger klagte ohne Erfolg gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „Projekt S 21, Umbau des Bahnknotens Stuttgart“ – Planfeststellungsabschnitt 1.1. Mit seiner erneuten Klage begehrt er die Verpflichtung der Beklagten, die bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlüsse vom 28.1.2005 (Talquerung mit Hauptbahnhof) und vom 19.8.2005 (Fildertunnel) aufzuheben. Diese seien mangels ausreichender Finanzierung des Vorhabens sowie infolge planerischer Missgriffe rechtswidrig.“

Verhandlung 15.30: „Streitgegenstand: Der Kläger wendet sich gegen die 11. Planänderung des Eisenbahn-Bundesamtes für das Vorhaben „Projekt S 21, Umbau des Bahnknotens Stuttgart, PFA 1.1 (Gründung von Ingenieurbauwerken im Bereich Bahnhofshalle)“. Das Grundstück des Klägers ist von der Planänderung dadurch betroffen, dass auf ihm weitere Gründungspfähle für den neuen Bahnhof eingebracht werden sollen.“

Update: Die Stuttgarter Zeitung (hier) und der SWR (hier) berichten darüber, dass beide Klagen vor dem VGH Mannheim abgewiesen wurden. Das Gericht akzeptierte trotz der Kostenexplosion bei Stuttgart 21 und der immer noch im Raum stehenden Kritik an der versprochenen Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs keine der von der Klägerseite vorgebrachten Argumente.

Ein Mitglied des Netzwerks Kernerviertels, der als Zuschauer den Gerichtsprozess verfolgte, beschrieb den Tenor der Entscheidung wie folgt: „Am Schluss der Verhandlung hatte der Rechtsanwalt, der den Kläger vertrat, noch 20 Beweisanträge gestellt und verlesen, die die Arbeiten von Christoph Engelhardt in den Prozess einführen sollten. Nach einer Beratung von etwas mehr als einer Stunde wurden sämtliche Beweisanträge mit der Begründung zurückgewiesen, gegenüber der schon gegen denselben Kläger ergangenen Entscheidung aus 2006 könnten die angebotenen Beweise keine neuen „Tatsachen“ erbringen, wie dies Voraussetzung für die Abänderung eines früher zwischen denselben Parteien ergangenen Urteils sei. Es ging in dem Verfahren ging ganz generell um die Frage, ob neue Erkenntnisse (wie die von Christoph Engelhardt erarbeiteten), die sich aus im Vorprozess bereits bekannten Gutachten ergeben“ haben, neue Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift seien. Das wurde verneint.“  Auch juris (hier) berichtete über den Tenor des Urteils.

Unberücksichtigt blieb, dass im ursprünglichen Prozess vor dem selben Gericht 2006 drei Gutachter zur Frage der Leistungsfähigkeit des künftigen Tiefbahnhofs auftraten, die unmittelbar mit dem Projekt befasst waren.  Selbst Heiner Geißler wunderte sich in der Schlichtung, dass damals keine neutralen Gutachter vor Gericht hinzugezogen wurden. Die Stuttgarter Zeitung berichtete darüber im Zuge der Schlichtung (hier). Der VGH wies diesen Vorwurf zurück (hier).

Vor einiger Zeit hatte jedoch einer der Gutachter, Prof. Martin, Leiter des Institutes für Eisenbahn- und Verkehrswesen der Uni Stuttgart, öffentlich eingeräumt, dass „unter den veränderten Bedingungen eine praktisch relevante Kapazität von 42 bis 51 Zügen für den Durchgangsbahnhof Stuttgart 21 ermittelt wurde (wobei eher eine Orientierung am unteren Ende dieses Bereichs empfohlen wurde oder zusätzliche betriebliche Maßnahmen vorgesehen werden sollten.)“. Wir berichteten darüber im Zuge des Abriss des Wohnhauses an der Sängerstraße. Damit war aus Sicht der Kritiker die von der DB versprochene Leistungsfähigkeit und damit auch die Planrechtfertigung für die Eigentumseingriffe weiterhin in Frage stellt.

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Neues Infoblatt der Netzwerke 21: Was muss ich als Wohneigentümer bei der Beweissicherung beachten?

Im Nachgang zur letzten Informationsveranstaltung „Von der Beweissicherung zum Schadensfall – was tun ?”, die man auch nachhören kann,  haben die Netzwerke jetzt für alle von der Untertunnelung durch Stuttgart 21 betroffene Wohneigentümer ein ausführ-liches Informationsblatt zur Beweissicherung (hier) herausgegegeben. Dieses Papier richtet sich insbesondere an alle Betroffenen, bei denen die Beweissicherung noch ansteht oder die nicht von den Beweissicherungsgrenzen bei Stuttgart 21 erfasst sind.

Wenn Sie sich über den Steckenverlauf der geplanten 60 km-Bahntunnel in Stuttgart und über die Beweissicherungsgrenzen informieren möchten, dann können Sie dies über die offizielle Internetseite der Bahn biss21.de machen. Eine Erläuterung, wie die Unterfahr-ungstiefen der Biss21-Karte zu verstehen sind, gibt Ihnen Klaus Gebhard in seinen Videos auf flügel TV (Kurzfassung / Langfassung).

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SWR: Die Methode Bahn – Preise rauf, Angebote runter

Der SWR zeigte gestern eine absolut sehenswerte Reportage von Hermann Abmayr „Die Methode Bahn – Preise rauf, Angebote runter“ (hier), die noch ein paar Tage online abrufbar ist. Darin wird auch über die von der Bahn igorierten eklatanten Sicherheits-mängel berichtet, die dem Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde vorliegen. Exclusiv berichtet auch Absmayr über den bis zu einer Milliarde Euro überteuerten Verkehrsver- trag mit der Bahn, den die damalige baden-württembergische CDU-Landesregierung 2003 unter dem Verkehrminister Ulrich Müller und seinem Staatssekretär Stefan Mappus abgeschlossen hatte. Darüber berichtete die Stuttgarter Zeitung in ihrer heutigen Ausgaben in zwei Beiträgen (Sicherheitsmängel / Verkehrsvertrag). Das Aktionsbündnis weist in einer Pressemitteilung auf die unzulässige Quersubventionierung  der Bahn für das Bauprojekt Stuttgart 21 durch den überteuerten Verkehrsvertrag hin (hier).

Offizieller Begleittext zur Sendung: „ Die Fahrpreise und Gewinne steigen, die Leistungen der Bahn nicht: weniger Personal, weniger Fernverbindungen, viele Bahnhöfe gehören dringend modernisiert. Zählen nur Profite, und nicht mehr der Versorgungsauftrag?

Während die Fahrpreise steigen, dünnt die Bahn auf vielen Strecken den Takt aus, hängt große Bahnhöfe vom Fernverkehr ab und baut bis 2016 ein Drittel ihres Personals in den Reisezentren ab. Die Bahnfahrpreise sind teurer als in den meisten anderen Ländern Europas. Damit fährt die Bahn satte Gewinne ein. 2012 lag ihr operatives Ergebnis bei 2,7 Milliarden Euro. Der Konzern konzentriert sich auf die gut ausgelasteten Rennstrecken. Aber aus der Fläche zieht sich die Bahn zurück: Weniger profitable Verbindungen werden vernachlässigt. Lesen Sie weiter.

Wiederholung: am 02.07.2014, 11.45 Uhr und am 03.07.2014, 08.45 Uhr in eins|plus
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Veranstaltung des BUND am 26.6. zum Grundwasser-management: Natur- und Stadtzerstörung stoppen – Mineralquellen retten

Trotz des zeitgleichen WM-Spiels möchten wir noch auf die morgige Diskussions-veranstaltung des BUND im Cannstatter Rathaus zu den Folgen des Grundwasser-managments mit dem Titel „Natur- und Stadtzerstörung stoppen -Mineralquellen retten“ mit Peter Deimel (BUND) und dem Geologen Dr.Ralf Laternser hinweisen. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr.

Update: Das Video der Veranstaltung ist auf Cam21 eingestellt (hier). Fotos der gezeigten Folien findet man hier.

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Überraschend viel Wasser im Wangener Tunnel und das Umweltamt als untere Wasserbehörde fühlt sind nicht zuständig

Vor drei Tagen berichteten wir über den überraschend hohen Wasserandrang, den die Bahn beim Baustart des Wangener Tunnels feststellen musste . Die Berichterstattung der Untertürkheimer Zeitung bzw. des Schwäbischen Tagblattes spricht bereits sogar von einer Planänderung. Da weder der Wasserandrang noch die Auswirkungen auf die Sicherheit der teilweise knapp zu unterfahrenden Häuser von der Bahn kommuniziert wurde, hatte sich das Netzwerk Wangen/Untertürkheim in einem Schreiben an das Kommunikationsbüro, das Eisenbahn-Bundesamt und das Umweltamt der Stadt Stuttgart gewandt (hier).

Das Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart, dem als untere Wasserbehörde alle wasserrechtlichen Änderungen bei Stuttgart 21 zur Stellungnahme vorgelegt werden müssen, hat als erstes per E-Mail mit dem folgenden lapidaren Satz geantwortet: „hinsichtlich Ihrer Anfrage bezüglich gutachterlicher Nachweise bei bautechnischen Änderungen kann ich Sie nur an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Eisenbahnbundesamt, verweisen.“

Dies ist aus Sicht des Netzwerks nicht im geringsten zufriedenstellend. Daher ging heute folgende Mail an das Umweltamt der Stadt Stuttgart:

Sehr geehrte Frau M.,

ich bin doch leicht irritiert über die Aussage der Stadt, in deren Namen Sie mir antworten. Seit das Projekt S21 in die konkrete Planungen ging, war die Stadt Stuttgart als untere Wasserbehörde immer in dem „Arbeitskreis Wasser“ mit vertreten. Somit basieren die Gutachten auch auf der Expertise der Personen im Bereich der Wasserwirtschaft der Stadt Stuttgart. Offensichtlich kam es im Bereich Wangen zu einem Gutachten, welches sich in der Realität nicht bewiesen hat. Auf diesem Ursprungsgutachten, unter Mitwirkung der Stadt Stuttgart, basieren nun aber weitere entscheidende Gutachten z.B. Gefahren der Setzung an Gebäuden etc.

Ich finde es sehr enttäuschend, dass die Stadt Stuttgart nun keinen Handlungsbedarf sieht, nachzuprüfen ob weiter wasserrechtliche Aussagen im Bereich Wangen zu korrigieren sind. Es geht hier nicht um eine grundsätzliche Ablehnung des Projekts, sondern schlichtweg um Gefahren die dem Eigentum den Bürgern durch eine eventuelle Fehleinschätzung im Vorfeld der Planung entstehen können.

Nochmals es geht uns um eine Klärung der grundlegenden Fakten im Bereich Wangen, so z.B. wie ist der tatsächliche Wasserandrang in dem Gebiet usw. Da liegt doch zweifelsfrei die Expertise auch bei Ihnen im Haus.

Mit freundlichen Grüßen

Netzwerk Wangen/ Untertürkheim

Update 29.06.: Inzwischen hat auch die Grünen-Stadträtin Clarissa Seitz in dieser Frage bei der Stadtverwaltung nachgehakt. Wir werden sehen, ob die Nichtzuständigkeit des Amt für Umweltschutz dann auch noch so bewertet wird.

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StN: rostiges Wasser irritiert erneut

Nachdem heute ein LKW zwei blaue Rohre des Grundwassermanagements angefahren und beschädigt hatte, zeigten die Fotos eindeutig, dass aus einem der beiden Röhren rostfarbenes Wasser auslief. Die Stuttgarter Nachrichten haben dies in einer Meldung aufgegriffen (hier).

Update: Dazu noch ein Statement von Hans Heydemann:

„Keine „Entwarnung“ für die Proler! : Das „klare“ Wasser aus dem dickeren Rohr ist zum einen nicht „klar“, sondern nur weniger stark getrübt, schaut nur einmal genauer hin. Diese Leitung war offensichtlich vor dem Unfall mit frischem Wasser beaufschlagt worden. Das auch hier „Rostbrühe“ ausgetreten ist, zeigt das Bild, auf dem das dünnere rohr nicht drauf ist und der Kran gerade dieses Rohr packt – hier ist deutlich auf dem nassen Straßenboden eine Rostspur zu erkennen, die das ausgeflossene Wasser hinterlassen hat. Es handelt sich dabei wohl um die sogen. „Rohwasserleitung“, in der das aus den Baugruben abgepumpte Wasser zu den Reinigungsanlagen des GWM gepumt wird. In der „dünneren“ Leitung daneben fließt dann das im GWM „gereinigte“ Wasser zu den Infiltrationsbrunnen – als Rostbrühe! Oben bleiben! Hans Heydemann“

Und den Hinweis auf die lesenswerte ausführliche Presseerklärung der Ingenieure22, die kritisch auf die Nichthandeln der beteiligten Behörden hinweist. Im Gegensatz dazu wird in anderen Bundesländern bei einer Eisenkonzentration von 2-7% bereits die Staatsanwaltschaft aktiv (hier). Die Ingenieure 22 haben sich unter der Leitung von Hans Heydemann an das Amt für Umweltschutz gewandt und um einen Termin gebeten. Doch dieser wird vom Amt mit Hinweis auf die noch nicht beantwortete Gemeinderatsanfrage der Grünen verweigert. Lesen Sie dazu das Antwortschreiben von Hans Heydemann (hier).

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Veranstaltung der Stuttgarter Nachrichten zum Fildertunnel am 7. Juli mit Dr. Volker Kefer und Martin Herrenknecht

Am 10.Juli 2014 wird in einer offiziellen Feier am Filderportal der Einsatzstart der Tunnelbohrmaschine der Firma Herrenknecht gefeiert. Drei Tage zuvor, am 7.Juli um 19.30,  veranstalteten die Stuttgarter Nachrichten in ihrer Reihe „Forum Stuttgart 21“ dazu eine Veranstaltung. Wer als von der Unterfahrung des Fildertunnels Betroffener schon immer einmal Fragen an den Bahnvorstand Dr. Volker Kefer und Martin Herrenknecht, den Vorstandsvorsitzenden der Herrenknecht AG,  direkt stellen wollte, kann sich als Abonnent der Stuttgarter Nachrichten um Karten bewerben (hier).

Update 26.6. : Die Öffentlichkeitsarbeit der StN für den Einsatz der Tunnelbohrmaschine geht weiter. Die Zeitung fordert ihre Leser allen Ernstes dazu auf, einen Kosenamen für die 2.000 t schwere Maschine zu suchen (hier).

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Weiterhin Rost in den Rohren – aktuelle Stellungnahme von Hans Heydemann, Ingenieure22

Nachdem das Umweltamt der Stadt Stuttgart sowie der Sachverständige für Wasserwirt-schaft der Bahn keinen Grund zur Beanstandung der Wasserqualität sahen und die Firma Hölscher im Kernerviertel die Rohre mit Wasser durchspült, hat Hans Heydemann am 22.Juni 2014 in einem Beitrag zu den Rostwasser-Proben aus den „blauen Rohren“ Stellung genommen, den wir im Folgenden ungekürzt veröffentlichen:

Die Wasserproben wurden am IBr 34 gezogen, also am gleichen Brunnen, den angeblich auch ein „neutraler“ Sachverständiger beprobt hat, allerdings zu einem anderen Zeitpunkt. Unsere Probenahme wurde zu Beweiszwecken von CamS21 gefilmt und kann auf Youtube unter: [youtu.be] aufgerufen und angesehen werden (bisher knapp 1.400 Aufrufe!). Dort ist der Austritt der Rostbrühe aus der Zuleitung unmittelbar vor dem Brunnen klar ersichtlich und kann weder vom AfU noch von der Vorhabensträgerin bestritten werden! Ein anerkanntes und zertifiziertes Prüfinstitut hat in diesem Wasser einen Eisen-Gesamt-Gehalt von 17 mg/l ermittelt, so wie wir dies auch verbreitet haben. Es handelt sich auch keineswegs nur um ein „einmaliges Ergebnis“, sondern um eines, das dem vorgesehenen Regelbetrieb entspricht, wie nachfolgend begründet. Weitere Proben wurden aus IBr 55 sowie der Überschuß-Wasserleitung DN 250 zum Neckar am Rosenstein-Hang gezogen, im letzteren Fall mit geradezu erschreckenden Eisenwerten von 139 mg/l im Anfangswasser und immer noch 35 mg/l nach einigem Ablaufenlassen.

Wenn nun der „neutrale“ Sachverständige nach Angabe des AfU Wasserproben entnommen hat, die „keine Trübung“ und auch keine bedenklichen Eisengehalte aufgewiesen haben, so kann das auf folgende Gründe zurückzuführen sein:

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Präsentationsunterlagen zur Informationsveranstaltung der SSB und der Bahn im Rathaus im Netz

Etwas versteckt finden sich auf der Internetseite des Kommunikationsbüros die Präsentationsunterlagen (Präsentation SSB / Präsentation Bahn)  zur letzten Informationsveranstaltung im Rathaus am 4.6.2014. Die SSB informierte über die Beeinträchtigungen, die im Zuge des fast dreijährigen Umbaus zur Verlegung des Stadtbahnhaltestelle „Staatsgalerie“ und ihrer Zuführungstunnel für die Anwohner des Kernerviertels zukommen werden. Mit den SSB-Baumaßnahmen, die wegen des Bahnhoftrogs von Stuttgart 21 erforderlich werden, sind nicht nur Streckensperrungen und -umleitungen verbunden, über die wir regelmäßig berichteten (hier). Da die Bahn zeitgleich ihre Bauarbeiten an den Baufeldern 22 (am Planetarium)und am Baufeld 25 (Sängerstraße) starten will, werden zahlreiche massive Belastungen – auch über den Beinträchtigungen durch Lärm und Staub hinaus- auf die Anwohner zukommen.

So wird beispielsweise der bisherige Zugang zur Haltestelle Staatsgalerie durch einen provisorischen Treppenzugang ersetzt, der nach Aussagen der SSB nicht barrierefrei ist. Die Laufwege vom Kernerviertel Richtung Hauptbahhof und Innenstadt werden durch die langjährigen Bauarbeiten, die ab Ende 2014 starten sollen, stark eingeschränkt. Über längere Zeit wird die Innenstadt nur noch über den Wullesteg und den überdachten Steg entlang des Biergartens Richtung der Gleise am Haupbahnhof oder über den Fußweg zwischen dem Königin-Katharinenstift und dem Schauspielhaus möglich sein. Selbst der Fußgängerweg am Katharinen-Stift und der Haupteingang zum Schulgebäude werden durch die Bauarbeiten zur Verlegung der Stadtbahntunnel und den Bau des Nesenbachdükers entfallen!

Fotos zur Veranstaltung finden Sie auf der Webseite von schaeferweltweit und bei Wolfgang Rüter, dem Reporter der Straße.

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Cam21: Bericht und Video über die Besichtigung der zentralen Baulogistikstraße

Wer den angekündigten Spaziergang am 14.6.2014 entlang der entgegen der Planfeststellungsauflagen immer noch nicht fertig gestellten Baulogistikstraße verpasst hat, der kann sich anhand der Berichterstattung und Videoaufzeichnung von Cam 21 (hier) informieren.

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Stuttgart 21-Irrtum: Rastatter Tunnel zeigt, Stuttgart 21- Bauzeitenpläne sind Makulatur

Fritz Möbius hat aktuell in seinem Blog „Der Stuttgart 21- Irrtum“ einen  Beitrag  über „Rastatter Tunnel zeigt: Stuttgart 21-Bauzeitenpläne sind Makulatur veröffentlicht. Darin vergleicht er die für den seit 2013 in Bau befindlichen Rastatter Bahntunnel (2 Röhren zu je 4270 Meter) angesetzten Bauzeiten mit den Planansätzen für den Fildertunnel (2 Röhren zu je 9.468 Meter). Diesen als einer der  längsten Eisenbahntunnel Deutschlands will die Stuttgart-Ulm Projektbau GmbH nach offziellen Beteuerungen ebenso wie das Gesamtprojekt Stuttgart 21 Ende 2021 fertiggestellt haben.

In seiner Betrachtung kommt Fritz Möbius jedoch auf deutlich längere Bauzeiten. Dabei geht er von zwei Ansätzen aus. Zum einen den für Stuttgart 21 günstigsten Fall, d.h. wenn er alle erschwerenden Besonderheiten des Fildertunnels – wie beispielsweise die geologischen Verhältnisse oder dass hier nur eine Tunnelvortriebsmaschine zum Einsatz kommen wird-  bewusst  außer Acht lässt. Hier kommt er auf ein geschätztes Bauende (einschließlich der eisenbahntechnischen Ausrüstung und der Testphase) frühestens Ende 2025. Wenn er die erschwerenden Faktoren miteinbezieht, dann ist nach seiner zweiten Betrachtung mit einer Inbetriebnahme nicht vor Ende 2030 zu rechnen.

Seine Annahmen beruhen allerdings auf theoretischen Überlegungen. Man muss fairerweise anmerken, dass die Formel „Doppelte Tunnellänge=doppelte Bauzeit“ nur eingeschränkt gelten kann bzw. der Tunnelvortrieb jeweils stark von den geologischen Gegebenheiten und der Vortriebsart abhängt.

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Tunnelvortriebsstand im Netz / Parkschützer machen Baustillstand bei Stuttgart 21 sichtbar

Statt der von den Netzwerken 21 immer wieder geforderten Tafel, auf der – wie beim Referenzprojekt des Katzenbergtunnel – der tägliche Grabungsstand unterhalb der einzelnen Gebäude angezeigt wird, beschränkt sich das Kommunikationsbüro auf eine nur monatlich aktualisierte Information im Netz in Metern (hier). Dies ist aus Sicht der von der Untertunnelung betroffenen Eigentümer völlig unzureichend.

Die sporadische und unzureichende Information ist jedoch sicherlich auch auf den Umstand zurückzuführen, dass die Bahn entgegen ihrer ursprünglichen Planung mit dem Tunnelvortrieb bislang nur wenige Meter und im Verhältnis zur Gesamtstrecke nicht einmal 1% vorangekommen ist. Um den Baustillstand bei Stuttgart 21 sichtbar zu machen, haben die Parkschützer seit Anfang Juni an der Mahnwache am Hauptbahnhof  eine riesige Pegelstandsanzeige aufgestellt (hier).

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Wasser tritt unerwartet aus dem Wangener Tunnel – Das Netzwerk Untertürkeim/Wangen hakt nach

Letzte Woche berichtete die Untertürkheimer Zeitung und das Schwäbische Tagblatt (hier), dass bei den jetzt gestarteten Grabungsarbeiten in Stuttgart-Wangen deutlich mehr Wasser aus den Schichten austritt als ursprünglich geplant:

…Doch die Freude über den eigentlichen Start des Tunnelbaus ist im wahrsten Sinne des Wortes etwas getrübt. Die Bergmänner arbeiten unter erschwerten Bedingungen. „Es tritt mehr Wasser aus den Schichten aus, als wir es gemäß den vorab erstellten Gutachten erwartet haben“, sagt Bredenstein, der Leiter der Stuttgart-21-Planungab-schnitte 1.6A (Zuführung vom Hauptbahnhof zum Neckar) und 1.2 (Fildertunnel). Es tropft und sickert Flüssigkeit aus dem Gestein. Die Mineure stehen im tiefen, nassen Schachtboden, ihre Hemden werden bei einer Lufttemperatur von 30 Grad Celsius nicht durch die Hitze, sondern durch die Feuchtigkeit nass. „Wir hatten uns bessere Bedingungen vorgestellt“, sagt Andreas Rath, der technische Leiter des beauftragten Firmenkonsortium ATCOST21. Der unerwartet ergiebige Austritt von Wasser aus den Gesteinsschichten über dem Stollen erforderte Planungsänderungen. „Wir dichten den Stollen nach oben hin ab, erstellen ein Dichtungsdach“, erklärt Bredenstein…“

Diese Meldung hat die im Netzwerk Untertürkheim/Wangen zusammengeschlossen Wohnungseigentümer, deren Häuser demnächst unterfahren werden sollen, aufhorchen lassen. Die Betroffenen wurden bislang nicht von der Bahn über die konkreten Auswirkungen dieser erschwerten Grabungsarbeiten im Hinblick auf die Stabilität ihrer teilweise nur flach unterfahrenen Häuser informiert.  Daher hat sich das Netzwerk mit einem Schreiben an die DB Projektbau, das Umweltamt der Stadt Stuttgart sowie die Bürgerbeauftragte gewandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Erstaunen hat das Netzwerk Wangen / Untertürkheim, ein Zusammen- schluss von Eigentümer/innen, die von der Untertunnelung durch Stuttgart 21 direkt betroffen sind (PFA 1.6a), die Untertürkheimer Zeitung vom 14.06.2014 gelesen. Dort war im Zusammenhang mit den Tunnelarbeiten in Wangen zu lesen: „Es tritt mehr Wasser aus den Schichten aus, als wir es gemäß den erstellten Gutachten erwartet haben.“ (Zitat nach Breidenstein).

Nachstehende Fragen ergeben sich für die betroffenen Eigentümer/innen, die momentan in diesem Bereich (Nähterstaße) von der DBProjekt aufgefordert werden einer Untertunnelung zuzustimmen.

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www.netzwerke-21.de macht 14 Tage Pause

In eigener Sache: Die Pfingstferien stehen vor der Tür und auch in Bürgerinitiativen Engagierte wollen sich zwischendurch den Urlaubswind um die Nase wehen lassen. Daher wird die Webseite in den nächsten 14 Tagen eine Pause einlegen. Bis dahin verabschieden wir uns mit dem Hinweis auf eine gestern erschienene Kolumne in der Stuttgarter Zeitung  zum „gefeierten Baufortschritt“ von Stuttgart 21 (hier).

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IHK-Gebäude: Bahn drängt auf Abriss – geplante angeblich sichere Hebungsinjektionen nicht umsetzbar ?

Die Stuttgarter Nachrichten (hier) berichteten, dass die Bahn sowohl durch das laufende Planänderungsverfahren zum Abschnitt PFA 1.3. auf den Fildern als auch wegen der noch ungeklärten Unterfahrung der IHK in Zeitnot geraten könnte. Bevor der Tunnelvortrieb im September Richtung Feuerbach beginnen kann, muss das IHK-Gebäude in nur knapp 2 Meter Tiefe unterfahren werden. Die Bahn will aus wirtschaftlichen und technischen Gründen den Abriss des Gebäudes und hatte das Angebot an die IHK von 3 auf 6,8 Millionen Euro erhöht. Allein dies zeigt, dass es äußerst fraglich ist, dass die geplante Anhebung des Gebäudes mit Hebungsinjektionen per Rohrschirm tatsächlich so umsetzbar ist. Die Bahn verweist zwar darauf, dass ansonsten Kleinbohrpfählen zur Absicherung des Gebäudes zum Einsatz kämen.

Die Nachricht sollte jedoch die Wohneigentümer im Kernerviertel hellhörig machen, deren Häuser ebenfalls angehoben werden müssen. Auch hier hat die Bahn in der Planfeststellung und im Planänderungsverfahren zum Grundwassermanagement – entgegen ihrer internen Risikoeinschätzung – auf die Erprobtheit und Sicherheit dieses Verfahrens gepocht. Mehr Informationen zur kritischen IHK-Unterfahrung finden Sie auf geologie21.de.

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Die Feinstaubhochburg Neckartor in der Süddeutschen und das „kostensparende Messkonzept“ der Bahn für die Luftbelastung

Die Feinstaubhochburg Neckartor, das Leben an der dreckigsten Straße Deutschlands und das langjährige Engagement der Bürgerinitiative Neckartor waren heute der Süddeutschen Zeitung einen ausführlichen und empfehlenswerten Artikel (hier) wert.

Leider ging der Bericht nicht darauf ein, dass die schon jetzt sehr hohen Luftbelastungen für das Gebiet Neckartor/ Kernerviertel massiv durch den Baustellenverkehr von Stuttgart 21 mit der Anlieferung des Baumaterials und den Abtransport des Aushubs ansteigen werden. Es existiert bislang keine Abschätzung, welche gesundheitlichen Belastungen die Anwohner während der fast ein Jahrzehnt dauernden Bauzeit und den bis zu 2.000 zusätzlichen Lkw-Fahrten am Tag ausgesetzt sein werden.

Noch nicht bekannt ist, dass die Bahn keine eigenen Messstellen für Luftschadstoffe rund um die Baustellen installieren wird. Das Messkonzept der Bahn sieht vor, dass die Messungen aus Kostengründen (!) nur an den beiden vorhandenen Messtellen am Hauptbahnhof und am Neckartor stattfinden. Dazu schreibt der Immissionsschutz- beauftragte der Bahn für Staub in seinem Bericht 2013 vom 27.03.2014 auf Seite 5:

„… Laut Planfeststellungsbeschluss PFA 1.1 vom 28.01.2005, Nebenbestimmungen, Abschnitt 4.4 ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, während der Bauphase in der Nachbarschaft den Immissionswert Schwebstaub einzuhalten. Dort heißt es weiter:

a) Geeignete Staubmesspunkte sind rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten vom Immissionsschutzbeauftragten im  Einvernehmen mit dem Eisenbahn-Bundesamt festzulegen.

b) Die Messungen sind  von einer nach § 26 BlmSchG  zugelassenen Messstelle durchzuführen und dem Eisenbahn-Bundesamt unmittelbar vorzulegen, damit ggf. geeignete wirksame Abhilfemaßnahmen zeitnah getroffen werden können.

Der Punkt a) ist erledigt. Im Staubschutzkonzept wurde vorgeschlagen, keine eigenen Messstationen zu betreiben, sondern kostensparend die Messergebnisse der bisher ohnehin vom Land Baden-Württemberg betriebenen Messstationen in Stuttgart  zu verwenden.

Der Punkt b) ist bezüglich der Forderung  nach einer nach § 26 BlmSchG zugelassenen Messstelle ebenfalls erfüllt, denn die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), welche die Staubmessungen durchführt,
ist eine solche Messstelle….“

Die Daten der Messtationen in Bad Cannstatt und teilweise auch die am Schwaben-zentrum sollen als vom Baubetrieb unbeeinflusste Referenzmessstationen herangezogen werden. Dennoch besteht wegen fehlender zusätzlicher Messtellen in der Nachbarschaft, z.B. am Rande des Wohngebiets Kernerviertel entlang der B 14 oder am Nordbahnhofviertel, die Gefahr, dass  Mehrbelastungen der Luftschadstoffe erst einmal auf den bereits vorhandenen  Individualverkehr geschoben werden können.  Es ist leider bezeichnend, dass bei dieser künftigen Mega-Baustelle, einer der größten in Europa, in dem angesetzten Milliardenbetrag kein Budget für die nach der Planfeststellung erforderlichen Messstationen „in der Nachbarschaft“ angesetzt ist.

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Netzwerk Kernerviertel fordert das Eisenbahn-Bundesamt auf, endlich für die Einhaltung der Lärmschutzauflagen zu sorgen

Pressemitteilung: Den Anwohnern im Kernerviertel drohen wegen dem Projekt Stuttgart 21 ein Jahrzehnt Baulärm. Doch die Bahn missachtet die Lärmschutzauflagen aus der Planfeststellung. Das Netzwerk Kernerviertel fordert das Eisenbahn-Bundesamt in einem Schreiben auf, vor Baubeginn für die Einhaltung der in der Planfeststellung verankerten Lärmschutzstandards zu sorgen.

Die Bahn will in diesen Sommer mit den Bauarbeiten rund um den Hauptbahnhof starten. Der eigentliche Vortrieb der Bahntunnel unterhalb des Kernerviertels soll ebenfalls beginnen. Noch hat die Bahn zahlreiche Auflagen aus der Planfeststellung in Sachen Lärmplanung und -kontrolle nicht erfüllt. Das Netzwerk Kernerviertel hat sich daher in einem Schreiben an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt und im Interesse der betroffenen Anwohner eine Einhaltung bzw. Umsetzung der Lärmschutzauflagen aus der Planfest-stellung gefordert.

Das Netzwerk kritisiert, dass das Lärmszenario in den vor Baubeginn geforderten schalltechnischen Detailuntersuchungen nicht sämtliche gleichzeitig geplanten Bauaktivitäten – insbesondere beim Trogbau- enthält. Damit ist das zu erwartende Lärmgeschehen nur unzureichend abbildet. Dieses Lärmszenario ist jedoch entscheidend, ob die Bahn aktive und passive Schallschutzmaßnahmen ergreifen bzw. die betroffenen Anwohner entschädigen muss, soweit die Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Trotz der unzureichenden Berechnung werden in zahlreichen Gebäuden die Richtwerte aus der Verordnung der AVV-Baulärm und sogar die Maximalwerte aus der Planfeststellung überschritten.

Unzumutbar sind auch weitere Fakten: Die Bahn weigert sich bis heute, das Gutachten zum passiven Lärmschutz zu veröffentlichen. Die Musterverträge der Bahn zum Einbau der Schallschutzfenster sehen vor, dass die betroffenen Anwohner auf alle weiteren Rechte verzichten sollen, die in der Planfeststellung vorgesehen sind, falls diese Lärmschutz-maßnahme nicht ausreicht. Auch eine planfestgestellte Lärmschutzwand entlang der Rettungszufahrt Süd am Wagenburgtunnel ist zwar im Gutachten eingezeichnet, aber bis heute nicht gebaut. Das veröffentlichte Messkonzept sieht vor, dass nur alle 4 bis 6 Wochen jeweils für 7 Tage nur an einem Punkt im Kernerviertel Lärmmessungen stattfinden sollen. Und der Immissionsschutzbeauftragte für das Projekt ist nicht, wie in der Planfeststellung gefordert, unabhängig, sondern hat seit über einem Jahrzehnt alle Lärmgutachten zu Stuttgart 21 erstellt und ist auch in anderen Bahnprojekten involviert.

„Das Eisenbahn-Bundesamt muss hier endlich seiner Verpflichtung als Aufsichtsbehörde nachkommen und für die Einhaltung der Lärmstandards bei dieser Mega-Baustelle sorgen, die fast ein Jahrzehnt quasi vor der Haustür der Anwohner des Kernerviertels stattfinden soll,“ so Frank Schweizer vom Netzwerk Kernerviertel.

Die Art, wie die Bahn die in der Planfeststellung verankerten Lärmschutzauflagen umgehen will, ist symptomatisch für ihren Umgang mit den betroffenen Anwohnern,“ erläutert er. „Es wird an allen Ecken zu Lasten der Betroffenen gespart, selbst an den Schallschutzfenstern. Wenn die Lärmprognosen der Bahn wie gefordert umfassend das gesamte Baugeschehen berücksichtigen würden, müsste man sicherlich viel mehr Häuser damit vorab ausstatten. Und in den Fällen, wo die Lärmwerte die Maximalwerte aus der Planfeststellung überschreiten, müsste die Bahn aktive Schallschutzmaßnahmen prüfen und ergreifen. Das Kernerviertel ist ja durch die Hanglage einem Amphitheater vergleichbar. Da werden die bis zu 120 dB(A) prognostizierten Emissionswerte der jahrelangen Trogbau- und Rammarbeiten den Hang hinauf schallen. Und dabei will die Bahn nur sporadisch aller paar Wochen nur an einem Punkt messen. Wir lassen uns das nicht gefallen und haben uns daher mit unseren Forderungen an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt. Die Bahn pocht immer auf ihr Baurecht, dann soll sie gefälligst auch die darin enthaltenen Lärmschutzauflagen einhalten.

Update: Die Stuttgarter Nachrichten berichteten im Vorfeld vor der SSB-Infoveranstaltung (hier)

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Belastungen für das Nordbahnhofviertel durch S21: Die Baulogistikstraße – Planung und Realität. Rundgang am Samstag, 14.6.

Die Stadtteilgruppe Nordlichter lädt alle Anwohner und Interessierten herzlich ein zu einem Rundgang durch den Stadtteil zum Thema Belastungen für das Nordbahnhof-viertel durch S21: Die Baulogistikstraße – Planung und Realität mit Dr.-Ing. Hans-Jörg Jäkel am Samstag, 14. Juni 2014, von 14 bis ca. 16 Uhr Start: Haltestelle Eckartshaldenweg (U5, U6, U7, U15) (Flyer)

Diese Führung ist sicherlich auch für die vom Tunnel- , Trog- und SSB-Bau betroffenen Anwohner des Kernerviertels interessant.  Die Bahn hatte im November letzten Jahres auf der Informationsveranstaltung im Rathaus erklärt, dass das Förderband und die Bau- straßen bis diesen August fertig gestellt wären. Es ist nicht erkennbar, dass sie die nach der Planfeststellung geforderte Infrastruktur bis dahin aufgebaut hat. Ein Zitat aus unserem Bericht von der Infoveranstaltung im letzten Jahr:

„… Ab Juli/August soll ein Förderband den Aushub über die B 14 auf die Logistikfläche S 3 rechts neben der Grundwassermanagementanlage rund um die Uhr (Ausnahme Sonn- und Feitertags) transportieren. Ab August sollen die bereits seit langem von der Bahn angekündigten und nach dem Planfeststellungsbeschluss erforderlichen Baustraßen zum Abtransport des Aushubs fertig gestellt sein…“.

Bereits im Februar hatten wir in einem Bericht zu einer Anfrage an das Kommunikations- büro notiert, dass die Bahn von diesem Ziel noch weit entfernt sei:

„… Davon ist leider bislang nichts zu sehen. Weder laufen Vorbereitungsarbeiten für das Förderband, noch ist für uns Anwohner erkennbar, dass in knapp 5 Monaten die Bau- straßen vom Hauptbahnhof bis zur Logistikfläche C2 am Nordbahnhof für den Abtrans- port des Tunnelaushubs und der anderen Baustellen im Bereich des geplanten Tiefbahn-hoftrogs (incl.SSB-Umbau Staatsgalerie) vollständig fertiggestellt sind. Ansonsten würde der LKW-Verkehr für den Aushub der Baustellen…, die in der Umgebung des Kernerviertels liegen, entgegen der Planfeststellung über die ohnehin stark belastete B 14 in unmittelbarer Nähe der Feinstaubhochburg Neckartor (StZ / Kontext) abgewickelt werden. Und hier ist für die betroffenen Anwohner des Kernerviertels jeder weitere LKW zuviel…“.

Nach Auskunft der Stadtverwaltung auf die Anfrage der GRÜNEN-Fraktion zur Rechtmäßigkeit des Abtransport des Aushubs über die öffentlichen Straßen hieß es damals, dass dies nach der Planfeststellung ein Jahr lang (ab August 2013) zulässig wäre: „Nach derzeitigem Stand ist geplant, die Zentrale Baulogistikfläche C2 und das Baustraßensystem bis Mitte 2014 in Betrieb zu nehmen. Die Anforderungen des Planfeststellungsbeschlusses sind  damit erfüllt.

Damit wären ab August 2014 die Transporte des Aushubs aus den S21- Baugruben des PFA 1.1. (Kanal- und Trogbau sowie SSB-Umbauten) über die öffentlichen Straßen nicht mehr vom Baurecht gedeckt.

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Anfrage der GRÜNEN im Gemeinderat: Keine Bohrungen im Gipskeuper – Neue Erkenntnisse aus Böblingen ?

Die Fraktion der GRÜNEN im Gemeinderat hatte noch kurz vor der Wahl eine Anfrage mit dem Titel „Keine Bohrungen im Gipskeuper – Neue Erkenntnisse aus dem Landkreis Böblingen“ gestellt (hier) . In diesem Antrag weisen sie darauf hin, dass der Landkreis Böblingen nach der Begutachtung von Geothermiebohrungen, die zu Hebungen und schweren Gebäudeschäden führte, keine weiteren Bohrungen in Zonen mit anhydrit-haltigen Gestein genehmigen will. Mit dem Blick auf die Tunnelbohrungen bei Stuttgart 21, in dem auch der quellfähige Gipskeuper durchfahren werden soll, beantragen sie, dass die Stadtverwaltung hier die Erkenntnisse aus Böblingen einzieht, bewertet und im Ausschuss für Umwelt und Technik vorstellt.

Allein im Kreis Böblingen ist es in drei Gebieten – wie auch in Leonberg und Rudersberg – nach Geothermiebohrungen zu schweren Gebäudeschäden gekommen. Die Bohrungen in Böblingen werden derzeit überprüft. Die Experten sind auf Auffälligkeiten gest0ßen. Das Landratsamt Böblingen hat nach dem Bericht der StZ eine Karte über die Gebiete veröffentlicht, in denen Geothermiebohrungen nicht mehr zugelassen werden. Dies ist auf die neuen Leitlinien des Umweltministeriums für Geothermiebohrungen zurückzuführen. Allerdings hatte das Landesamt für Geologie bereits vor Jahren nach den massiven Schäden von Staufen die Bohrungen in Anhydrit eingeschränkt.

Die von den Tunnelbauten bei Stuttgart 21  betroffenen Wohnungseigentümer haben seit Jahren eingewandt, dass sie wegen des Vorkommens des quellfähigen Anhydritgesteins ein hohes Risiko tragen müssen. Ist der Quellprozess mit dem enormen Druck einmal in Gang gekommen, lässt er sich nicht mehr stoppen. Dieses Phänomen hat im Umkreis von Stuttgart immer wieder zu Schwierigkeiten und Mehrkosten bei Bauprojekten, wie z.B. bei der ursprünglich geplanten zweiten Röhres des  Wagenburgtunnels oder  beim Engelberg-tunnel,  geführt. Die Bahn hatte in den Planfeststellungsverfahren und in der Schlichtung jedoch die Anhydritrisiken als absolut abgesichert und beherrschbar abgewiesen. Materialien aus der 6.Schlichtung zu Stuttgart 21 vom 20.11.2010 finden sie hier:  Videos / Wortprotokoll / Folien zu den Georisiken beim Tunnelbau von Dr. Jakob Sierig / Folien zu den Risiken und Lösungen beim Tunnelbau von S 21 von Prof. Dr. Wittke / Rede von Dr. Sierig auf der 65. Montagsdemo

Ob deshalb das Umweltamt der Stadt dieses Risiko mit dem Blick auf die schweren Ge- bäudeschäden bei Geothermiebohrungen anders bewerten wird, ist sehr unwahrschein- lich.

Zuletzt hatten die Netzwerke bei der Erörterung der Planänderung Grundwassermanage- ment, in der die Bahn ein geotechnischen Gutachten zur Gebäudesicherheit nachreichen musste, auf das unkalkulierbare Risiko des quellfähigen Anhydrits hingewiesen und sich in einem Brief an den Regierungspräsidenten gewandt (hier). Entgegen den offiziellen Aussagen rechnet jedoch die Bahn intern mit einer 49%igen Eintrittswahrscheinlichkeit, dass durch die Bauarbeiten in diesem schwierigen Gestein Probleme eintreten werden (hier). Auch wurden in der Erörterung zum Grundwassermanagement von der Bahn geologische Querschnitte von der Tunnelstrecke unterhalb des Killesberges Richtung Feuerbach präsentiert, die deutlich mehr Anhydritvorkommen enthielten, obwohl seit der Planfeststellung keine weiteren Erkundungsbohrungen stattfanden. Der von den Netzwer- ken 21 beauftragte Geologe, Dr.Hermann Behmel, wies in seiner Stellungnahme vom 23.06.2013 daraufhin, dass beim Tunnelvortrieb unterhalb des Killesberges neue Wasser-wegsamkeiten im Gestein entstehen können. Der Wasserzutritt aus dem Gipskarst in den Anhydrit ließe sich seines Erachtens kaum vermeiden.

Dass der Tunnelbau durch das quellfähige Anhydritgestein besonderen Bedingungen unterliegt, darauf hatte auch das Landesamt für Rohstoffe, Bergbau und Geologie in seiner 2.Stellungnahme zur Planänderung Grundwassermanagement hingewiesen. Da der Tunnelvortrieb ohne jeden Kontakt mit Wasser durchgeführt werden muss, wiesen sie auf die zu lösenden Probleme beim Arbeitsschutz (Staubentwicklung) und bei der Löschung von Bränden während des Baus hin. In der Erörterung hat die Bahn diese kritischen Fragen nicht beantwortet. Doch statt hier nachzuhaken und von der Bahn dazu ein Konzept einzufordern, listete das Regierungspräsidium (RP) dies in seinem Anhörungs-bericht (S.105) an das Eisenbahn-Bundesamt lediglich auf. Dies ist leider symptomatisch dafür, dass auch alle Einwände der Anwohner in dem Anhörungsbericht des RP als nicht relevant eingestuft wurden.

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Reaktion der Bahn auf die Kritik zum Rostwasser – Wasser wird in die Kanalisation abgelassen

Wer in den letzten Tagen im Kernerviertel unterwegs war, konnte immer wieder beobachten, dass das Wasser aus den Rohren nicht in die Infiltrationsbrunnen, sondern von Mitarbeitern der beauftragten Firma über Schläuche einfach in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wurde, wie z.B. am 22. und 24.Mai nachmittags beim Brunnen 206 in der Kernerstraße oder am 27.Mai morgens am Brunnen Sängerstaffel /Urbanstraße.

Dies ist wahrscheinlich eine Reaktion der Bahn auf die Kritik der Ingenieure 22 über das Rostwasser. Es ist zu vermuten, dass sich die Bahn durch das Durchspülen erhofft, das verunreinigte Wasser aus den Rohren zu bekommen. Ob sich dadurch der von der Firma versprochene passive Schutzfilm dauerhaft auf dem Rost in den Rohren bildet, könnte nur anhand von regelmäßigen Analysen von Wasserproben (und nicht anhand von Fotos!) überprüft werden. Die Bahnexperten auf der Erörterung zur Planänderung Grundwasser-management sprachen jedoch davon, dass das infiltrierte Wasser in der geologischen Schicht des Bochinger Horizonts unterhalb des Kernerviertels nur 10 cm am Tag vorankommt. Das spricht nicht gerade für einen Wasserdurchlauf, der die Rostbildung bzw. eine Rostbrühe in den Rohren verhindern könnte.

Update 4.6.: Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute (hier) über die Spülaktion und den Verdacht, dass hier unliebsam Wasserwerte kurzfristig verbessert werden. Nach Aussage des Kommunikationsbüros sei die Durchspülung der Leitungen ein Vorgang, der standardmäßig vor Inbetriebnahme der Leitungen erfolgt.

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Ingenieure 22: Rostwasser in den blauen Rohren

Die StZ berichtet morgen (hier) über Rostwasser, das die Ingenieure 22 aus dem Rohrnetz des Grundwassermanagements entnommen haben (Video und Infos bei Cam 21). Die Proben, die in renommierten Laboren untersucht wurden, weisen Rostspuren auf, die die Grenzwerte aus der Planfeststellung deutlich überschreiten. Besonders die Wasserprobe aus der Überschussleitung Richtung Neckar ist mit 139 Milligramm Eisen stark rostgesättigt. In Briefen hatten sich die Ingenieure an die Stadt gewandt und ein Eingreifen gefordert. Sowohl das Umweltamt der Stadt als auch das Kommunikationsbüro weisen die Vorwürfe der Ingenieure zurück.  Die Stadt hat daraufhin keine eigene Kontrollen vorgenommen, sondern sich mit Fotos (!) der Bahn von Wasserproben zufrieden gegeben. Dabei hätte die Stadt eigentlich vorgewarnt gewesen sein müssen.

Hans Heydemann von den Ingenieuren 22 hatte bereits 2011 die nicht korrissionssicheren Rohre, die aus seiner Sicht nicht den Auflagen aus der Planfesstellung entsprechen, öffent- lich (Video / Redetext Montagsdemo /Presseerklärung Ingenieure) und in Briefen an das Kommunikationsbüro und die Stadt kritisiert. Alle Bauteile, die mit dem Grundwasser in Berührung kommen, müssen grundwasserverträglich, d.h. korrissionssicher sein. Statt dessen würde die Bahn aus wirtschaftlichen Gründen -deutlich erkennbar –  verrostete Rohre für das Leitungsnetz des Grundwassermanagements einsetzen. Die Bahn würde damit eine Rostbrühe in das Grundwasser bzw. in das Heilquellenschutzgebiet einleiten. Doch weder das Eisenbahn-Bundesamt noch die Stadt sahen damals einen Handlungs-bedarf. Die Bahn hätte nachgewiesen – so der Tenor -, dass die von der Firma Hölscher eingebauten Rohre den Auflagen nach gleichwertig seien (dazu StZ-Bericht). Auch der BUND wies nochmals 2013 auf die Verletzung naturschutzrechtlich Belange für das Ökosystems des Parks hin, wenn das Rostwasser aus nicht genehmigten Leitungs-entleerungen dort versickern würde.

Die Bahn wird sicherlich aus wirtschaftlichen Gründen nicht bereit sein, die Röhren nach- träglich austauschen zu lassen. Der für Herbst anvisierte Baustart für die Tiefbauarbeiten rund um den Hauptbahnhof wäre damit obsolet. Es stellt sich jedoch die Frage, wie die Kontrollmechanismen beim hochkomplexen Grundwassermanagement funktionieren sollen, wenn bereits zu Betriebsbeginn eine eindeutige Auflage aus der Planfeststellung ohne Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden und ohne Konsequenzen ignoriert werden kann. Für die vom Grundwassermanagement betroffenen Anwohner im Kernerviertel schafft dieses Verhalten der Bahn und der Stadt Stuttgart definitiv kein Vertrauen.

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StZ-Bericht über das Kernerviertel: Wo Stuttgart 21 und Feinstaub die Wähler umtreiben

Im Vorfeld der Gemeinderatswahl ist die Online-Reaktion der Stuttgarter Zeitung in  ausgewählten Stadtteilen unterwegs, um die Stimmung einzufangen. Heute ist in der Rubrik „Wahlatlas“ eine lesenswerte Reportage über die vom Feinstaub und den kommenden Bauarbeiten von Stuttgart 21 geplagten Bewohner des Kernerviertels eingestellt (hier). Stellvertretend wurden Peter Erben von der Bürgerinitiative Neckartor und Uwe Dreiss vom Netzwerk Kernerviertel interviewt.

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Stuttgart 21 und juristische Feinheiten – Die StZ berichtet über die Klage eines Eigentümers gegen Planänderungen

Die Stuttgarter Zeitung berichtet morgen (hier) über einen Eigentümer eines Bürohauses an der Jägerstraße, der gegen die 5. (Zentralisierung Grundwassermanagement) und 10.Planänderung (Bau neuer Stadtbahntunnels) im Planfeststellungsabschnitt 1.1. zu Stuttgart 21 Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim erhoben hat. Er befürchtet durch die Bauarbeiten und die Einleitung von Grundwasser in einem auf seinem Gelände liegenden Infiltrationsbrunnen Schäden für sein Gebäude. Er bezieht sich dabei auf die vom BUND- Gutachter in der Erörterung zur Planänderung Grundwassermanagement vorgetragene Kritik an den Grundwassermodellen und den geologischen Risiken. Leider wird seine Klage dem Bericht nach wenig Aussicht auf Erfolg haben, da die Richter seine Klage bereits im Eilverfahren abgewiesen hatten und im Laufe der Verhandlung keinen konkreten Bezug zur 5. Planänderung sahen. Auch die Stuttgarter Nachrichten (hier) und die Bildzeitung (hier) haben eine Meldung dazu veröffentlicht .

Fatal für alle betroffenen Eigentümer und Anwohner im Umkreis der Baustellen ist, dass die Errichtung weiterer Infiltrationsbrunnen anscheinend auch von den Richtern der reinen Ausführungsplanung zugeordnet wird, für die eine formale Planänderung nicht erforderlich sei.  Dies ist leider nach den Vorgaben der Planfeststellungsbescheide gelebte Praxis. Auch die Brunnen im oberen Kernerviertel sind damals nach der Planfeststellung ohne die Anwohner anzuhören und ohne ein geotechnisches Gutachten in das Konzept des Grundwassermanagements mitaufgenommen worden. Die Analyse der geologischen Schichten der Bohrkerne wurde 2009 noch als ausreichend erachtet. Erst als die Bahn eine deutliche Erhöhung der Wasserentnahmemenge beantragte, forderte das Umweltamt der Stadt  – auch nach Anfragen besorgter Bürger – von der Bahn ein geotechnisches Gutachten über die Unbedenklichkeit der Infiltration für die umliegenden Gebäude.

Nachdem auch im Anhörungsbericht des Regierungspräsidiums der Bau zusätzlicher Infiltrationsbrunnen entgegen den Einwendungen von betroffenen Anwohnern als unbedenklich erklärt wurde, ist damit zu rechnen, dass die Bahn im Rahmen des beantragten flexiblen Wasserrechts bei höheren Grundwasserandrang weitere Infiltrationsbrunnen ausbauen wird. Das Regierungspräsidium schreibt in seinem Anhörungsbericht auf Seite 85 dazu:

„Mögliche weitere Brunnen könnten ggf. helfen, die Versickerung zu optimieren und somit effektiver zu gestalten. Sollte sich dies im Zuge der Bauausführung als sachgerecht erweisen, sind mögliche Standorte unter Berücksichtigung der Geologie und sonstigen
Randbedingungen in enger Abstimmung mit dem AfU abzuklären.“

Wie unkritisch das Regierungspräsidium das in schwierige geologische Schichten eingreifende Infiltrationskonzept der Bahn einschätzt und dabei die Bedenken einer Fachbehörde ignoriert, zeigt auch der Hinweis (S.84) auf den Brunnen 202 (Ecke Werastr. / Sängerstaffel) als Notbrunnen. Das Amt für Umweltschutz hatte jedoch ausdrücklich in seiner Stellungnahme vom 31.07.2013 (S.20 Nr.3.4.4.) auf Stilllegung dieses Brunnen wegen der Gefahr von Hohlraumbildung durch Sulfatauslaugung wegen des vorhandenen Gips votiert: “ Brunnen 202 ist unter dauerhaftem Verzicht einer Infiltration in das Grundwassermonotoringprogramm (Beweissicherung Wasser) aufzunehmen.“ Die Bahn hatte dagegen in den Planänderungsunterlagen (hier) das von der Fachbehörde der Stadt bereits 2009 angesprochene Risiko schlicht relativiert. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag „Keine blauen Rohre über dem Schützenplatz“.

Udate: Nach Meldungen der beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ 1/ StZ 2 ) ist die Klage des Eigentümers abgewiesen worden. Vor Gericht konnte er nicht nachweisen, dass sein Gebäude durch die Planänderungen zusätzlich beeinträchtigt sei. Wenn man den Tenor des Berichterstattungen zusammenfasst, so war der Auftritt der Klägerseite vor Gericht, die ohne den eigentlichen Gutachter angetreten sind,  leider nicht überzeugend. Wer sich über die vorgetragenen Argumente informieren möchte, dem sei der Bericht der Kläger- seite (hier) empfohlen.

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Informationsveranstaltung zum Umbau der Haltestelle Staatsgalerie am 4.Juni 2014

Wir hatten bereits mehrfach über die geplanten jahrelangen Linienumleitungen und – unterbrechungen wegen der Verlegung der Haltestelle Staatsgalerie und die daraufhin gestartete Kampagne „Rettet unsere Stadtbahn“ berichtet (hier).

Jetzt soll es zu den eigentlichen Baumaßnahmen, die für die Anwohner mit zahlreichen zusätzlichen Beeinträchtigungen (Lärm, eíngeschränkte Laufwege, Änderungen der Fahrspuren B 14 etc.) verbunden sein wird,  eine gemeinsame Informationsveranstaltung der SSB, des Tiefbauamtes und der Bahn geben und zwar am 4. Juni um 18.30 im großen Saal des Rathauses. Das Kommunikationsbüro will demnächst noch Flyer (hier) dazu im Kernerviertel verteilen.

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Nicht einmal 1 % der Tunnelstrecke ist seit dem offiziellen Baustart vor 4 Jahren fertiggestellt!

Die hartnäckige Nachfrage einer Parkschützerin beim Kommunikationsbüro, wieviel der 61 Kilometer Tunnelstrecke in Stuttgart mittlerweile nach dem offiziellen Baustart vor 4 Jahren gebaut wurden, ergab eine erhellende Antwort:

„Folgende Vortriebsstände kann ich Ihnen mitteilen:
> Zwischenangriff Nord: Verzweigungsbauwerk ist fertig gestellt;
> Tunnelvortrieb Richtung Bad Cannstatt: 49,00 m
> Tunnelvortrieb Richtung HBF: 49,90 m.
> Rettungszufahrt HBF-Süd: 158,00 m
> Filderportal (Fasanenhof): 143,00 m
> Zwischenangriff Ulmer Straße:  – 31,25 m (als Schacht)…“

Sprich, bislang sind entgegen der öffentlichen Wahrnehmung nur rund 400 Meter bzw. 0,65 % der 61 km in Stuttgart gebaut worden. Klaus Gebhard hat den aktuellen Stand des Tunnelvortriebs optisch in einem Pegel dargestellt;  auch die SÖS hat den Vortriebsstand visualisiert.

Wobei man die schmale Rettungszufahrt am Wagenburgtunnel eigentlich nur einge-schränkt dazurechnen sollte. Die Auskunft zeigt auch, dass die Bahn seit der letzen An- frage des Netzwerks Mitte Februar unterhalb des Kernerviertels nur 38 Meter vorange-kommen ist. Der Start der Vortriebsarbeiten für die eigentlichen Bahntunnel steht seit Wochen noch an. Nach den Unterlagen, die die Bahn im Lenkungskreis präsentiert hatte (hier), war noch eine kurzfristige Planänderung an der Rettungszufahrt und am Verzweigungsbauwerk (größere Radien wegen Nutzung der 12-Meter SSB-Busse) für die beiden Tunnelstrecken Richtung Wangen und auf die Fildern erforderlich, die jetzt vom Eisenbahn-Bundesamt am 5.5.2014 mit Sofortvollzug freigegeben wurde. Daher ist damit zu rechnen, dass die Grabungsarbeiten unterhalb der Jugendherberge / Hausmannstraße jetzt starten. Ein erstes Zeichen sind die neuen Vermessungspunkte entlang der steilen Stützmauern des Kernerviertels (siehe auch unseren Beitrag „Kippt oder kippt sie nicht„). Dies ist nach Auskunft des Kommunikationsbüros Teil der Beweissicherungen der Mauern während der Vortriebsphase, auf die auch das Netzwerk Kernerviertel gedrängt hatte.

Die Auskunft zeigt auch auf, dass die Bahn selbst beim Zwischenangriff in Wangen nach der offiziellen Tunneltaufe vor über 5 Monaten nicht weitergekommen ist. Gerüchten zufolge fehlt es dort an den Unterfahrungsrechten, obwohl die Bahn in ihrer Lenkungs-kreispräsentation auf Seite 36 aufgeführt hatte, dass für sämtliche Grundstücke Baufreiheit vorliegen würde. Weitere mehr als 300 Grundstücke seinen auf Vorrat besorgt und alle zum Stichtag fälligen Vereinbarungen (232) seien geschlossen worden. Die Bahn räumt jedoch auf der Folie ein, dass der Hochlauf in 2014 anspruchsvoll sei. Die Konzep- tion des Flächenmanagements sei weiterentwickelt worden. Die Bahn  erhofft sich von den angebotenen Gestattungsverträgen mit Abschlagszahlungen von 80% der Entschädig- ungen einen Beschleunigungseffekt. Die Kommunikation mit den Eigentümern solle intensiviert werden. Es seien 50 bis 100 Gruppenveranstaltungen geplant.

Die von der Bahn genannte Zahl von rund 232 Vereinbarungen zeigt jedoch, dass nur ein Bruchteil der betroffenen Eigentümer einer Vereinbarung bzw. einem Gestattungsvertrag bislang zugestimmt haben. In den Berichterstattungen der beiden Stuttgarter Zeitungen ist bislang von rund 3.000 von der Untertunnelung direkt betroffenen Eigentümer die Rede. Die Netzwerke empfehlen ihren Mitgliedern weiterhin, den von der Bahn angebotenen Gestattungsvertrag bzw. kurzen Gestattungserklärung im Hinblick auf die unzureichende Beweislastumkehr und die angebotene Entschädigung auf Basis des Bodenrichtwertes nach dem von der Bahn speziell entwickelten Berechnungsverfahren so nicht zu akzeptieren.

Die Netzwerke hatten gegenüber der Bahn folgende Forderungen aufgestellt: Weiterlesen

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Die Infoveranstaltung „Von der Beweissicherung zum Schadensfall – was tun ?“ zum Nachhören

Wer die Infoveranstaltung der Netzwerke „Von der Beweissicherung zum Schadensfall – was tun“ verpasst hat, kann sie jetzt dank der hervorragenden Berichterstattung von schaeferweltweit  als Audiomitschnitt anhören.

Wir möchten uns ausdrücklich bei dem Fotografen Alexander Schäfer bedanken (Spenden über Cam21 sind willkommen!) , der neben den Vorträgen auch die einzelnen Fragen und Hinweise der Referenten ins Netz eingestellt hat, so dass die vom Tunnelbau betroffenen Eigentümer die Informationen gezielt abrufen können:

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Ferpress: Bahn bietet IHK 6 Millionen für Abriss – Gerüchte über weitere Setzungen der Landeswasserversorgung

Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute (hier), dass die Bahn das Angebot an die IHK für den Abriss ihres Altbaus von 3 auf 6 Millionen Euro erhöht hat. Ursprünglich war ein Abstützen des Gebäudes bei einer Unterfahrtungstiefe von nur 2 Metern geplant. (siehe auch unseren Artikel, der über die bereits bahnintern eingeräumten Baurisiken berichtet). Auch die Stadt Stuttgart zeigt an einer Anmietung des IHK-Baus für das Gesundheitsamt Interesse.

Nach der Meldung wäre es für die IHK – im Gegensatz zur Bahn – trotz der Verdoppelung des angebotenen Betrages wirtschaftlich von  Nachteil, sich auf den Abriss einzulassen: „In den Papieren wird der Bilanzwert des Grundstücks mit 3,562 Millionen Euro angegeben. Als wahrscheinlicher Fall wird außerdem angegeben, dass bei einem Abriss die Wiederbebaubarkeit auf die Hälfte der Ursprungsgröße fällt und so ein Wertverlust von 3,08 Millionen Euro eintritt. Möglich sei auch „eine völlige Untersagung einer Neubebauung“ durch die Stadt.

Noch deutlicher wird Ferpress in seiner Pressemitteilung:  „Auch die beiden alternativen Vertragsentwürfe liegen FERPRESS vor. Eine erste Auswertung durch unsere Juristen ergab, daß letztlich alle finanziellen und bautechnischen Vorteile bei der Bahn, die meisten Risiken und Unwägbarkeiten bei der IHK liegen würden. Das Gelände würde zwar weiter der IHK gehören, was aber letztlich darauf (wieder) gebaut werden könnte, würde ggf. an anderer Stelle entschieden – nicht von der IHK.“

In der Vorlage für die Vollversammlung der IHK heißt es u.a. “ Zur Einschätzung der Folgen eines Abbruchs: Es besteht kein Bebauungsplan für das Grundstück. Ein neuer Bebauungsplan dürfte nicht vor 2018 erstellt werden. Unwahrscheinlich ist, dass ein neuer Bebauungsplan die bisherigen sieben Stockwerke wieder erlaubt. Offen ist, ob die Stadt die Wiederbebauung der kompletten Fläche zulässt. Eine Unterkellerung wäre nur teilweise wegen des Tunnels möglich. Wenig wahrscheinlich aber nicht auszuschließen ist eine völlige Untersagung einer Neubebauung. Drees & Sommer hat für diese Varianten im Gutachten entsprechende Berechnungen aufgestellt.“

Ferpress berichtet auch darüber, dass inzwischen Mitarbeiter der Landeswasserver- sorgung  FERPRESS mitteilten , dass sich die einseitige Neigung ihres Bürohochhauses durch den darunter gerade erst begonnenen S21-Tunnelbau bereits um den Faktor 3 bis 4 verstärkt hat! Unter den Mitarbeitern werde deshalb mehr und mehr über eine Räumung des Gebäudes diskutiert.

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Grundstücksfragen im Lenkungskreis

Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung (hier) wurde auf dem heutigen Treffen des Lenkungskreises auch über die von den Netzwerken thematisierte Frage zur Beweislast im Schadensfall und der Wertermittlung der Grundstücke gesprochen:

“ Kefer und Kuhn erklärten, dass es weitere Gespräche darüber geben werde, wie sich die Bahn gegenüber den von den Tunnelarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern verhält. Dabei geht es um Entschädigungsleistungen für die Unterfahrungsrechte, aber auch um Haftungsfragen, falls die Gebäude beschädigt werden. „Wir wollen einen fairen Umgang und die Eigentümer gleich behandeln“, betonte Kefer. Kuhn appellierte an die Netzwerke, in denen sich die Eigentümer zusammengeschlossen haben, die Gespräche fortzusetzen, und an die Bahn, eine von allen befürwortete Lösung zu finden. „Wenn hier eine hohe Akzeptanz erzielt wird, ist viel gewonnen“, sagte er. Das Stadtmessungsamt werde sich mit den umstrittenen Fragen nach der Bewertung der Grundstücke beschäftigen.“

Der vom Oberbürgermeister Fritz Kuhn ausgesprochene Appell, die Gespräche mit der Bahn fortzusetzen, wird sicherlich eines der Themen sein, das auf dem von ihm in Aussicht gestellten Gesprächstermin mit Vertretern der Netzwerke besprochen werden soll. Ob weitere Verhandlungen mit der Bahn tatsächlich einen neuen Spielraum eröffnen können, ist zumindest mit Blick auf das letzte Gespräch fraglich. Hier hatten die Vertreter der Bahn unmissverständlich geäußert, dass ein weiteres Entgegenkommen in der Haftungsfrage auch nach den Vorgaben ihrer Versicherung nicht möglich sei.

Wer sich darüberhinaus über die weiteren Gesprächsinhalte (u.a. Terminplan, Stand der Planfeststellungs- und -änderungsverfahren, Probleme beim Artenschutz, Stand Grundwassermanagement, Lärm) auf dem heutigen Lenkungskreis informieren möchte, dem sei die Präsentation der Bahn (hier) ausdrücklich empfohlen.

Update: Die ebenfalls sehr aufschlussreichen Videos zur Pressekonferenz des Lenkungskreises können Sie hier aufrufen. Den Appell des Stuttgarter Oberbürgermeisters Fritz Kuhn zu weiteren Verhandlungen zwischen den Netzwerken und der Bahn finden Sie im 5. Video ab Minute 3:39. Seine Antwort auf die Frage, ob den Entschädigungen der Bodenwert statt dem Richtwert zugrundegelegt werden sollte, ist im Video ab Minute 2:00 zu sehen.

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Nix ist palletti – Netzwerke haben in Gesprächen mit der Bahn kein Einverständnis in Haftungsfragen erzielt

Pressemitteilung: Die Netzwerke 21 haben in Schreiben vom 29.4.2014 an Herrn Minister Winfried Hermann und an Oberbürgermeister OB Fritz Kuhn darauf hingewiesen, dass mit der Bahn über die Haftung bei Gebäudeschäden im Zuge des Baus der Tunnel für S 21 entgegen der Berichterstattung in den Medien (StZ/ StN) kein Einverständnis erzielt werden konnte.

Angesichts der anstehenden Sitzung des Lenkungskreises am 9. Mai muss seitens der Netzwerke darauf verwiesen werden, dass die Gespräche mit der Bahn abgebrochen wurden, weil das Entgegenkommen der Bahn in Fragen der Haftung unzureichend war und die zentralen Anliegen der betroffenen Eigentümer nicht berücksichtigt wurden.
Die Bahn hatte in den Verträgen einer sog. „Beweislastumkehr“ für typischerweise bei Grundstückssetzungen auftretende Schäden nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass diese in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den Vortriebs-arbeiten beim Tunnelbau auftreten.Der räumliche Zusammenhang war so definiert, dass die Überdeckung des Tunnels weniger als 30 m beträgt. Als zeitlicher Zusammenhang wurde zugestanden, dass der Schaden auftritt, während die Tunnelarbeiten unmittelbar unter dem Gebäude in einem Abstand von 30 m vor und 30 m hinter dem Gebäude stattfinden.

In diesem engem Raum- und Zeitfenster sollte dann ein sog. „Beweis des ersten Anscheins“ für die Verursachung des Schadens durch den Tunnelbau gelten, aber auch nur mit der Einschränkung, dass die Bahn darlegen kann, dass eine andere Schadensursache in Betracht kommt oder die „verkehrsübliche Sorgfalt“ eingehalten wurde.

Die Vorschläge sind aus zwei Gründen unzureichend und inakzeptabel. Erstens, weil angesichts der geologischen Risiken des Stuttgarter Untergrunds gerade langfristige Schäden – eventuell erst nach Jahren – besonders relevant sind. Zweitens, weil als Schadensursache nicht nur Grundstückssetzungen, sondern auch – beim Quellen des Gipskeupers – auch Grundstückshebungen in Frage kommen. Die bekannten Schäden in Staufen, Rudersberg, Leonberg und anderswo sind deutliche Beispiele.

Nachdem die Bahn entgegen Pressemeldungen keinen weiteren Spielraum für Verhand-lungen angeboten hatte, betrachten die Netzwerke die Gespräche als gescheitert. Sie bedauern dies umso mehr, da die Risiken, um deren Absicherung es geht, ausschließlich von der Bahn verursacht und damit auch zu verantworten sind. Zugleich hoffen die Netz- werke weiterhin darauf, dass die betroffenen Eigentümer von den politisch Verantwort-lichen vor größerem Schaden bewahrt werden und sie nicht letztlich diejenigen sind, welche die Zeche aus den Risiken von Stuttgart 21 bezahlen müssen.

Außerdem fordern die Netzwerke volle Transparenz und Gleichbehandlung aller Betrof- fenen in der Frage der Entschädigung für die Unterfahrungsrechte. Die Höhe der Ent- schädigung muss wie bei der Landeswasserversorgung öffentlich kommuniziert werden.

Update: Lesen Sie dazu die Meldungen der beiden Stuttgarter Zeitungen im Vorfeld des am 9.Mai stattfindenden Lenkungskreises (StN / StZ)

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Bahn veröffentlicht Unterlagen zu Lärm und Erschütterung im Internet – Kritik an Lärmplanung und Messkonzept

Die Bahn hat jetzt die Forderung des Netzwerks Kernerviertel aufgegriffen und die Gut- achten zum Lärm und Erschüttterung, sowie die Messkonzepte und erste Messdaten im Internet veröffentlicht (hier).

Dieser Schritt ist sicherlich zu begrüßen. Allerdings sind als Messergebnisse für Unter-türkheim bislang nur die des Monats September 2013 ins Netz eingestellt. Die Messwerte der hohen Lärmüberschreitungen im August 2013 fehlen. Das Messkonzept des PFA 1.1. für das vom jahrelangen Baulärm unmittelbar betroffene Kernerviertel sieht nur aller 4 bis 6 Wochen Messungen von 7 Tagen an dem unbewohnten Gebäude an der Sängerstraße 6 vor. Ansonsten nur Messungen nach Beschwerden. Dies ist im Hinblick auf die kommen- den Belastungen für die betroffenen Anwohner nicht akzeptabel.

Die Transparenz in die Unterlagen ist jedoch nur ein erster Schritt. Das Netzwerk Kerner-viertel fordert – wie berichtet – u.a. eine Überprüfung der Lärmgutachten und laufende Messungen durch das Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart, da die Lärmplanung, die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen und das Messkonzept völlig unzureichend sind und nicht den Schutzstandards der Planfeststellung entsprechen. Das Gutachten zum passiven Schallschutz (Schallschutzfenster) soll nach Aussagen der Bahn weiterhin unter Verschluss bleiben. Die Kritikpunkte des Netzwerks Kernerviertel finden Sie in einer aktuellen Kurzfassung bzw. in einem Handout vom März mit Zitaten aus der Planfest-stellung. 

Update 9.5.2014: Das Eisenbahnbundesamt hatte uns mit Schreiben vom 28.2.2014 mitgeteilt, dass es die Bahn nach unserer Kritik und Forderung nach einer neuen um- fassenden Lärmplanung zur Stellungnahme aufgefordert hat. Nach einer Rückfrage, wie der aktuelle Sachstand sei, erhielten wir heute vom EBA statt einer Antwort unkommen- tiert einen unbekannten Folienvortrag des Gutachters und Immissionsschutzbeauftragten Dr.Fritz. Möglicherweise wollte er ihn auf der letzten Informationsveranstaltung der Bahn für die Anwohner des Kernerviertels halten. Die Folien enthalten seine Antworten (hier) zu den im Vorfeld gestellten Fragen des Netzwerks Kernerviertel und Aussagen zu der im Antrag der Grünenfraktion des Gemeindesrates enthaltenen Kritik (hier).  Da jedoch viele der Kritikpunkte aus Sicht des Netzwerks nur unzureichend beantwortet wurden und das Eisenbahnbundesamt  diese Punkte als Aufsichtsbehörde auch zwingend inhaltlich prüfen müsste, werden wir uns noch einmal in einem Schreiben an das EBA wenden.

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Der Feinstaub am Neckartor und Stuttgart 21

Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe (hier) ausführlich über die Feinstaubbelastung an der deutschlandweiten Hochburg Neckartor und die Aktionen der Bürgerinitiative Neckartor . Bereits im ersten Quartal 2014 waren wieder am Neckartor die von der EU vorgegebenen Feinstaubgrenzwerte für das gesamte Jahr überschritten. 2013 lagen die Werte an 91 (!) Tagen über dem Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Maximal erlaubt sind nur 35 Tage. Die Bürgerinitiative Neckartor hatte sich daher zusammen mit dem Vehrkehrsclub Deutschland und dem Klima- und Umwelt-bündnis Stuttgart Ende Februar in einem Brief an den Oberbürgermeister Fritz Kuhn gewandt, Lösungsansätze vorgeschlagen und den Bürgermeister im Interesse der Gesundheit seiner Bürger zum Handeln aufgefordert.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, ruft die Bürgerinitiative Neckartor am Samstag, 10. Mai 2014 zu einer Demonstration auf der B 14 auf. Treffpunkt ist um 15 Uhr auf dem Friedensplatz. Von dort ziehen die Demonstrierenden zur Kundgebung an die Messstation Neckartor und weiter auf der B 14 zur Abschluss-kundgebung ans Landesverkehrsministerium (Österreichischen Platz). Reden werden Annemarie Raab von der Schutzgemeinschaft Krailenshalde, Manfred Niess vom Klima und Umweltbündnis Stuttgart und Joseph Michl vom Landesnaturschutzverband / Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND).

Wie jedoch die Stadt Stuttgart die Gesundheitsbelastung ihrer Bürger in der Innenstadt und vorallem in den Wohngebieten Kernerviertel, Neckartor und dem Nordbahnhofviertel durch die massive zusätzliche Belastung der LKW-Kolonnen für die jahrelangen Kanal- , Trog- und Tunnelbauarbeiten  in den Griff bekommen will, ist nicht im Entferntesten geklärt. Nach Aussage eines Bahnvertreters auf der letzten Anwohnerveranstaltung für die Anwohner des Kernerviertels werden an den Baustellen um den Hauptbahnhof herum außer Sonn- und Feiertags täglich durchschnittlich 500 LkW- Fahrten allein für den Erdaushub anfallen. Er räumte auch ein, dass in Spitzenzeiten bis zu 2.000 Lkws unterwegs sein werden. Wohlgemerkt diese Zahlen gelten nur für den Erdaushub. Alle Transporte für die Materialanlieferung, die über das öffentliche Straßennetz laufen sollen, kommen noch dazu.

Roland Kugler, Anwalt der Anwohner am Neckartor, fordert daher nach einem StZ-Bericht vom 15.4.2014 (hier)“eine Gesamtschau der Lage am Neckartor. Dazu gehören für ihn auch die S-21-Baustellen, die die Staubbelastung erhöhten. Die Straßensperrungen am Bahnhof und das Einkaufszentrum Milaneo führten zu mehr Verkehr am Neckartor. „Das neutralisiert andere Maßnahmen gegen den Feinstaub“, sagt er.

Doch nicht nur die Innenstadt, auch zahlreiche Stuttgarter Außenbezirke werden durch den Bau der 60 km S21-Tunnelröhren innerhalb des Stadtgebietes zusätzlich massiv durch Lkw-Fahrten belastet. So beispielsweise Stuttgart-Wangen: Für den Stadtbezirk bedeutet das nach einem Bericht der StZ in der intensivsten Bauphase von Ende 2013 bis voraussichtlich 2016 bis zu 590 zusätzliche Lastwagenfahrten pro Tag.

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