Bahn legt Eigentümern neue, nur zwanzig Zeilen umfassende und einseitige Gestattungserklärung vor

In der Vergangenheit hat die Bahn, vertreten durch die Landsiedlung, mit ihrer Vor- gehensweise bei der Einholung der Unterfahrungrechte ein Chaos verursacht: Die Vertreter der Landsiedlung hatten keine Handlungsvollmacht. Sie durften gerade mal den Vertrag vorlegen, den Entschädigungsbetrag nennen und die Unterschrift verlangen. Briefe, Fragen und Gegenforderungen wurden i.d.R. nicht beantwortet. Korrespondenz blieb monatelang liegen. Und dann – auf einmal – kommt die Bahn mit Drohungen: „Alle anderen haben unterschreiben. Wenn Sie nicht auch, und zwar sofort, kommt die vorzeitige Besitzeinweisung.“ Dabei wissen wir, dass sehr viele Nachbarn und Miteigentümer nicht unterschrieben haben. Und so hat die Bahn an vielen Stellen in der Stadt keine Zustimmung der Eigentümer zur Unterfahrung ihrer Grundstücke.

Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute in einem längeren Artikel (hier) über eine neue Gestattungserklärung der Bahn, die den Netzwerken in einem Gespräch, das auf Einladung der Bahn stattfand, vorgelegt wurde. In diesem Gespräch hatten die Vertreter der Netzwerke gegenüber der Bahn noch einmal eine faire Entschädigung der Eigentümer, eine Beweislastumkehr für den Schadensfall und eine verstärkte Informationen der Anwohner über die Baumaßnahmen gefordert.

Das Kommunikationsbüro erklärt auf Nachfrage der StZ, dass es sich bei dieser Gestattungserklärung nur um einen Entwurf handele. Dies ist jedoch nach dem aktuellen Kenntnisstand der Netzwerke nicht richtig. Diese Erklärung wurde vor kurzem Eigentümern zur Unterschrift vorgelegt. Die Netzwerke halten diese Gestattungserklärung, die lediglich in zwanzig Zeilen das Baurecht der Bahn regelt, für untragbar.

Die Bahn besitzt danach sämtliche Rechte. Alle weiteren Regelungen zur Haftung, Nutzung der Grundstücke und die Höhe der Entschädigung werden auf einen unbestimmten, späteren Zeitpunkt verschoben. In welche rechtlich prekäre Situation sich der vom Tunnelbau betroffene Eigentümer damit begibt, zeigen die aktuellen Berichte über die Bauern in Hohenstadt. Dass es auch ganz anders geht, darauf weist die StZ in ihrem Bericht hin: Beim Bau des Heslacher Tunnels wurden im Vorfeld 19-seitige Gestattungsverträge mit der Stadt Stuttgart abgeschlossen, die u.a. auch die Entschädig-ungssumme, eine Beweislastumkehr und eine Beseitigung der Bauschäden enthielten.

Betroffene Grundstückseigentümer, denen ebenfalls eine solche kurze Gestattungs-erklärung vorgelegt wird, sollten sich unbedingt an die Vertreter der Netzwerke wenden. Auch sollten die Betroffenen, die von der Bahn zu Gesprächen in Kleingruppen eingeladen werden, diese nicht ohne einen Rechtsbeistand oder einem Vertreter der Netzwerke führen.

Die Netzwerke hatten gegenüber der Bahn folgende Forderungen aufgestellt:

  • Es ist eine Entschädigung nach dem Bodenwert und nicht nach dem Bodenrichtwert zu leisten.

  • Das Nachverhandeln für weitere Beeinträchtigungen und Nachteile muss möglich sein.

  • Es ist eine Entschädigung nach dem Bodenwert und nicht nach dem Bodenrichtwert zu leisten.

  • Die Bahn muss so bauen, dass wir hinterher in eigenen Bauvorhaben nicht beeinträchtigt sind.

  • Die Umkehr der Beweislast muss in die Gestattungsverträge aufgenommen werden

  • Die Haftung muss auch für Langzeitschäden gelten, die zu weiteren Entschädigungsleistungen führen.

  • Die Bahn muss so bauen, dass Schäden ausgeschlossen sind.

  • Es muss klar sein, an wen sich der Eigentümer im Schadenfalle halten kann, wer also haftet. Es muss kommuniziert werden, ob und in welchem Umfang die Haftpflicht-versicherung der Bahn eintritt. Eigentlich müsste doch die Bundesrepublik Deutsch- land eintreten. Denn die Bahn ist in 100-prozentigem Eigentum des Bundes und baut die Schienenwege „im öffentlichen Interesse“.

  • Es muss klar sein, welche Sicherheiten die Eigentümer bei einer Übernahme der DB AG durch ausländische Investoren haben.

  • Es muss klar sein, welche Sicherheiten die Eigentümer bei der Auflassung einzelner Tunnelröhren haben und wer dann für den weiteren Unterhalt sorgt.

  • Ziel und Umfang der Beweissicherung müssen besser kommuniziert werden. Diese sind bei vielen Betroffenen nicht angekommen.

  • Die Beweissicherungsgrenzen sind nach geologischen Kriterien festzulegen und ggf. zu erweitern. Die bis dato definierten Beweissicherungsgrenzen sind willkürlich bzw. folgen rein geometrischen Linien.

  • Die Protokolle der Beweissicherung sind zeitnah, d.h. innerhalb von 2 Wochen nach der aktuellen Messung bzw. Aufnahme, an die Eigentümer zu übergeben.

  • Die Betroffenen sind laufend zu informieren, wo die Baustelle (Grabungsarbeiten) gerade steht.

  • Die Daten der Langzeitmessungen (TRIVEC-Messungen) an den Standorten am Kriegsberg, im Kernerviertel und anderswo sind zugänglich zu machen.

  • Die Erschütterungs- und Lärmmessungsprotokolle sind den Betroffenen zeitnah zugänglich zu machen (in Untertürkheim dauerte es 3 Monate von der ersten Anfrage bis zur Einsichtnahme).

  • Bauarbeiten mit stärkerer Lärmentwicklung sind rechtzeitig anzukündigen. (Nicht so geschehen am Wartberg im November: in der Nacht von Samstag auf Sonntag (bis 3.30 Uhr) wurden Schienen aus dem Gleisbett gerissen und an Ort und Stelle zersägt).

  • Zur Überwachung von Emissionen muss ein unabhängiger Gutachter eingesetzt werden.

 

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