Neues zum Förderband und dem Tunnelaushub des Fildertunnels

Die Stuttgarter Nachrichten berichten morgen (hier), dass das Förderband für den Abtransport des Aushubs aus dem Tunnelvortrieb über die Rettungszufahrt aufgebaut wird. Etwas überraschend ist die darin enthaltene Aussage, dass darüber nur noch der Aushub aus dem 4 km langem Tunnelstück Richtung Wangen abtransportiert werden soll. Der Aushub des Fildertunnels solle nur über das Filderportal am Fasanenhof erfolgen.

Wenn die Meldung der StN stimmen würde, dass weniger Aushub über die ohnehin belastete Innenstadt abtransportiert wird, wäre sie auch im Hinblick auf die hohen Emmissionsbelastungen der Anwohner des Kerner- und des Nordbahnhofviertels zu begrüßen. Die Lkws dürfen übrigens nach der Planfeststellung von Montags bis Samstags  zwischen 7 bis 20 Uhr den Aushub abtransportieren. Das Wochenende ist nicht – wie die StN berichtet – davon ausgenommen.

Das Förderband, das im 24-Stundenbetrieb rund um die Uhr laufen soll, kann jedoch den Anwohnern des Kernerviertels von der Lärmbelastung noch Probleme bereiten. Das schalltechnische Detailgutachten zur Rettungszufahrt vom 27.02.2013 weist auf Seite 36 einen Emissionswert dieses Förderbandes von 102 dB(A) auf. Die Lärmbelastung des Bandes entlang der Strecke Richtung Planetarium ist entgegen den Auflagen aus der Planfeststellung nicht mit in die Lärmprognosen einbezogen. Das Kommunikationsbüro hatte bekräftigt, dass der Lärm des eingehausten Förderbandes nicht hörbar sei. Doch der reduzierte Lärmpegel ist weder im Gutachten der Bahn noch in einem der für aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgeschriebenen Maßnahmenblätter (hier) zu finden.

Wenn man sich die einfache Metallverkleidung des Förderbandes anschaut, dann können jedoch Zweifel an der Aussage der Bahn kommen. Übrigens, in den Lärmplanungen im Zuge der Planfeststellung (PFB 1.1. Anlage 16.2.) war der Emissionswert des Förderbandes gerade einmal mit 50,3 dB(A) angesetzt. Auch hier setzt sich die verhängnisvolle Tendenz bei diesem Großprojekt fort, dass sich die ursprünglich genehmigten Zahlen anscheinend wie von selbst verdoppeln.  Wobei sich die Schallleistung jeweils um 3 dB (A) verdoppelt. Das menschlich Ohr empfindet jedoch erst bei einer Steigerung um 10 dB (A) eine Verdoppelung der Lautstärke. Wir wären dabei also bei einer gegenüber dem Lärmwert aus der Planfeststellung empfundenen inflationären Lautstärkenerhöhung um den Faktor 32 !

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