Grundwassermanagement: keine blauen Rohre über den Schützenplatz

Bei der Informationsveranstaltung im Rathaus für die Anwohner des Kernerviertels stellte das Netzwerk die Frage nach dem Brunnen 202 (Werastraße/Ecke Sängerstaffel) bzw. dem Verlauf des zweiten Rohrstrangs im Kernerviertel. Nach der Stellungnahme des Amts für Umweltschutz vom 31.07.2013 (Seite 20 Nr. 3.3.4) sollte auf diesen Infiltrations-brunnen wegen geologischer Risiken (Hohlraumbildung durch Sulfatauslaugung) verzichtet werden. Die Stadt hatte die Bahn seit 2009 auf das Risko hingewiesen.  Die Bahn wollte jedoch den Brunnen weiterhin zumindest als Notbrunnen nutzen. Der Geologe der Bahn, Herr Dr. Westhoff, bestätigte zwar diese Vorgabe, konnte jedoch auf der Veranstaltung noch keine konkrete Aussage zum Aufbau der Rohre machen. Jetzt kam die schriftliche Bestätigung durch die Bürgerbeauftragte, Frau Kaiser.

Danach wird auf den Brunnen 202 als Infiltrationsbrunnen verzichtet bzw. er wird nur noch als Steuerpegel genutzt. Damit entfällt der zweite Teil des ursprünglich geplanten Rohrstrangs vom schon angeschlossenen unteren Brunnen 201 entlang der Sängerstaffel über den Schützenplatz bis hinauf zur Werastraße. Das Netzwerk hatte auch in den Einwendungen zur Planänderung GWM auf das Risiko einer Hohlraumbildung durch Sulfataulaugung hingewiesen.

 

Auszug aus Einwendungsschreiben des Netzwerks Kernerviertel zur 7.Planänderung:

„Gipsvorkommen am Hang des Ameisenbergs und Risiko der Hohraumbildung durch Sulfatauslaugung: Nach den ausgelegten Planänderungsanlagen (Anlage 4 zum Erläuterungsbericht) ist im Bereich der Talhänge (Anfahrbereiche 1.2./1.6.a,1.5.) mit dem Auftreten von Gipsvorkommen in den Grundgipsschichten zu rechnen. Anhand der Bohrdaten zum Ausbau der Infiltrationsbrunnen wurden die Gipsvorkommen untersucht und das Risiko einer Hohlraumbildung durch Sulfatauslaugung eingeschätzt. Dieses Risiko kann jedoch für das Kernerviertel nur eingeschränkt beurteilt werden, da das Gelände zwischen den einzelnen Infiltrationsbrunnen geologisch inhomogen ist. Dies stellt auch Dr. Westhoff in seinem Schreiben vom 15.8.2011 auf Seite 2 fest: „…Der Verlauf der Ablaugungsfront sowie des Anhydritspiegels ist bedingt durch die primäre Calziumsulfatverteilung sowie der Wasserwegsamkeiten i.d.R. sehr unregelmäßig und kann auf kurze Distanz deutliche Änderungen aufweisen, wobei gedämpft der Verlauf der Geländeoberfläche nachgebildet wird. Dabei schreitet im Nahbereich der Wasserwegsamkeiten, wie Störungen, Trennflächen u.a.m. die Anhydritumwandlung / Gipsauslaugung stärker voran….“.

Es ist nicht auszuschließen, dass Gipsvorkommen lokal im Einflussbereich des infiltrierten Wassers variieren kann. Daher kann im Einflussbereich der am Hang gelegenen Infiltrationsbrunnen das Risiko einer Hohlraumbildung durch Sulfatauslaugung nicht ausgeschlossen werden. 2006 versuchten sich zwei Firmen an Geothermie-Bohrungen in der Nähe der vorgesehenen Infiltrationsbrunnen am Eugensplatz. Beide Firmen mussten die Bohrungen abbrechen, da keine der geplanten Erdwärmesonden in den Boden eingebracht werden konnte. Es liegt eine schriftliche Aussage eines der an der Bohrung beteiligten Geologen vor, nachdem das Gestein in allen Tiefen instabil war. Nach seiner Einschätzung kann daher das infiltrierte Wasser in die Grundgipsschichten eindringen und weitere Hohlräume erzeugen, die zu einer Instabilität des Hangs und damit zur lokalen Hangrutschungen führen können.

Keine Berechnungen zur Sulfatauslaugung: Auch die Stadt Stuttgart hatte in ihrer Stellung­nahme vom 15.12.2009 auf das Risiko einer verstärkten Sulfatauslaugung bei den Brunnen 202 und N 1 hingewiesen. Dieser Einschätzung hatte Herr Dr. Westhoff in seinem Schreiben vom 09.01.2010 (Anlage 5 zum Erläuterungsbericht) widersprochen. Er weist jedoch gleichzeitig auf die begrenzte Möglichkeit hin, dieses Risiko tatsächlich einschätzen zu können : „… Ein Nachweis über den Umfang einer Gipsauslaugung kann jedoch nicht fundiert geführt werden, da dieser von einer Vielzahl nicht definierbarer bzw. sich ständig ändernder Randbedingungen abhängt (z.B. GW-Qualität, Infiltrationsqualität, Temperatur, gelöste Gase, Gesteinszusammensetzung, Durch­lässigkeitsverteilung etc). Von daher kann die Besorgnis des AfU nicht wissenschaftlich widerlegt bzw. unsere Einschätzung vertiefend begründet werden.“ Dies ist für die betroffenen Anwohner und Eigentümer des Kernerviertels nicht hinnehmbar. Eine über mehrere Jahre geplante Infiltration in einen geologisch kritischen Hang kann nicht ohne eine wissenschaftliche Beurteilung der Folgen durchgeführt werden.“

Die Bahn argumentierte in ihrer Stellungnahme vom 29.04.2013 zu den wiederkehrenden Einwendungen (S.42 unter 6.2.1.) und in der zusammenfassende Stellungnahme zur Geotechnik (S.136f unter 8.2.) auf die Einwendungen . Das Landesamt für Geologie äußerte in seiner abschließenden Stellungnahme vom 31.07.2013 dazu keine Einwände.

Der vom BUND beauftragte Hydrogeologe, Dr.Lueger, kritisierte in seinen Vorträgen an der Erörterung zum GWM die  Grundwassermodelle und kam zu dem Ergebnis, dass diese nicht als Grundlage für das Grundwassermanagement und den Beurteilungen der Hangstabilität dienen können. Den Link zu den Folien seines Vortrages sowie die aktuellen Stellungnahmen der Bahn und der Ingenieursgesellschaft Kobus und Partner finden Sie hier.

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