Bahninternes Dokument weist auf Risiken beim Tunnelbau hin

Die Ingenieure 22 haben die bahninterne, geheime Risiken-Liste des damaligen Projektleiters Hany Azers für das Projekt „Stuttgart 21“ aus dem Jahr 2011 als Abschrift veröffentlicht und werfen der Bahn Kostenvertuschung vor. Das Video der Presse-konferenz finden Sie hier. Über diese Liste hatte Arno Luik im Stern 2011 erstmals berichtet. Sie wurde nur in Auszügen veröffentlicht und war bislang auch nicht den Projektpartnern von Stadt und Land zugänglich. Jetzt ist sie im Internet abrufbar und ist auch für die vom Tunnelbau betroffenen Eigentümer aufschlussreich. Darunter sind einige Baurisiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 49% aufgelistet, auf die die Betroffenen immer wieder in ihren Einwendungen hingewiesen hatten und die von der Bahn hingegen als beherrschbar abgestritten wurden:

Risiko Nr.15- Erschwernisse bei Anhydrit -PFA 1.2/1.6 + 1.5: Risiko über das Baugrundrisiko hinaus, daß vereinbarte Maßnahmen nicht ausreichend greifen. Gefahrenpotential da nicht erkennbar ist, wo Erschwernisse auftreten, auf welcher Länge und die Lage im Querschnitt. Gefahr vor allen Dingen bei Kontakt des Anhydrits mit Wasser.

Risiko Nr.65 – Baugrundrisiko durch Dolinen: Durch das Vorkommen von Dolinen im Baugrund können Ausgleichsmaßnahmen entstehen die Mehraufwendungen verursachen.

Risiko Nr.91 – Risiko auf Grund nicht vorhersehbarer Störungen bei Unterfahrungen von Gebäuden mit geringer Überdeckung (IHK, Presselstraße, Gäubahnviadukt, etc.). Beim Unterfahren treten größere Setzungen bzw. Schäden an den unterfahrenen Gebäuden auf. Es werden zus. Sicherungsmaßnahmen, ein geänderter Bauablauf (zeitweiser Baustopp), zus. Entschädigungen, etc. erforderlich.

Risiko Nr. 97 – Setzungen Bebauung Maybachstraße: Risiko von Setzungen größer 5cm an Bebauung Maybachstraße

Risiko Nr.98- Überdeckung Neckarunterfahrung:  Risiko, dass die geplante geringe Überdeckung der Neckarunterfahrung nicht ausreichend ist und weitere Maßnnahmen erforderlich werden. Derzeit Umsetzung der Maßnahme wie geplant.

Risiko Nr.11 : Baugrundrisiko und Hydrogeologie:  Auf Grund des großen Umfangs von Tunnel- / Tiefbaumaßnahmen besteht grundsätzlich ein Kosten- und Terminrisiko durch Unwägbarkeiten aus Baugrund und Hydrogeologie.

Risiko Nr.116 – PFA 1.2/1.6: Schäden Gebäude Sängerstrasse: Bei Störungen im Bereich der Hebungsinjektionen (dienen zur Sicherung der Gebäude) kann der Anfahrbereich eventuell nicht wie geplant ausgeführt werden. Dann müssen Alternativen überlegt werden.

Gerade die geplante Gebäudeanhebung an der Urban-/ Sängerstraße zeigt, wie die Bahn – trotz des intern bekannten Risikos – dies gegenüber den Eigentümern bewusst mit dem Hinweis auf andere, erfolgreiche Gebäudeanhebungen in Stuttgart heruntergespielt hatte. Dieser vereinfachten Darstellung widersprach das Landesamt für Geologie in seiner Stellungnahme auf Seite 4 zu den von der Bahn nachgereichten geotechnischen Unterlagen und wies klar daraufhin, dass die Vergleichbarkeit nicht gegeben sei und es sich bei der Gebäudeanhebung in der Sängerstraße um ein Pilotprojekt handelt:

„Bergmännische Tunnel im Anfahrbereich PFA 1.2/1.6a: Hebungsinjektionen sind ein vielfach angewandtes und ausgereiftes Verfahren zur Setzungskompensation.Der Erfolg der Injektionsmaßnahmen an der U15-Trasse kann für den betrachteten Bereich nicht zum direkten Vergleich herangezogen werden. Dazu sind die geologischen und morphologischen Verhältnisse zu unterschiedlich. An der Urban-/Sängerstraße sollen Hebungsinjektionen im Hangbereich auch in quartären Schichten durchgeführt werden. Dem LGRB sind für derartige Verhältnisse noch keine Vergleichsfälle im Stadtgebiet bekannt.“

 

 

 

 

 

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