Erneut eine Klage eines Eigentümers gegen die 2.Planänderung am Fildertunnel vor dem VGH abgewiesen

Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute (hier), dass erneut die Klage von betroffenen Eigentümern über dem Fildertunnel gegen die 2.Planänderung vor dem Verwaltungs-gerichtshof in Mannheim angewiesen wurde.Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier.

Durch die Planänderung sollte auch unterhalb des Mehrfamilienhauses zusätzliche Dammringe angebracht werden. Die Eigentümer befürchteten, dass die Dammringe dazu führen könnten, dass Wasser in Anhydrit eindringen und der Boden aufquellen könnte. Die Eigentümer konnten jedoch vor Gericht nicht ausreichend nachweisen, dass mit diesen geologischen Problemen zu rechnen sei.

Hier zeigt sich das Dilema bzw. das zentrale Problem des Nachweises für die betroffenen Eigentümer. Wenn die Klage vor Gericht eine Chance haben soll, muss sie sich auf ein Gegengutachten stützen. Doch zahlreiche geologischen Unterlagen der Bahn zum Tunnelbau sind weiterhin auch nach den erfolgten Ausschreibungen unter Verschluss…

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