Auf der Pressekonferenz anlässlich des Lenkungskreises am Montag, den 20.10.2014, musste der Bahnvorstand Volker Kefer auf Nachfrage der Stuttgarter Nachrichten (hier) einräumen, dass bei einigen Baustellen von Stuttgart 21, wie beim Tunnelbau unter dem Rosensteinpark oder dem Trogbau am Nordkopf bis zu 2 Jahre Bauverzug herrscht. Um das Planungsziel Ende 2021 einhalten zu können, sollen diese Verspätungen jedoch durch „optimierte Bauabläufe“ wieder hereingeholt werden. Auf dem „kritischen Pfad“ sei lediglich der nicht planfestgestellte Filderbereich. Die Folien mit den Zeitplänen in den einzelnen Bauabschnitten, die die Bahn auf der Lenkungskreissitzung präsentierte (hier), weisen jedoch noch auf weitere Bauverzögerungen hin .
Wenn man den aktuellen Baufortschritt beim Tunnelbau, der Herstellung der Baulogistikstraßen oder beim Trogbau beobachtet, stellt sich schon die Frage, ob und wie die Bahn das schaffen will. Derzeit sind zum Stand 13.10.2014 nur rund 2 % der Gesamttunnelstecke vorangetrieben. Der Tunnelvortrieb des Verzweigungsbauwerkes unterhalb des Kernerviertels sollte bereits im Juni starten und ist jetzt auf November verschoben. Der Tunnelvortrieb am Zwischenangriff Prag sollte Ende 2013 starten und ist jetzt auf 12/2014 terminiert. Die Arbeiten am Zwischenangriff Ehmannstraße ruhen wegen fehelnder naturschutzrechtlichen Genehmigungen. Der Baustart des Haupttunnels der Zuführung Ober-/Untertürkheim wurde von August 2014 auf Februar 2015 verschoben. Die Trogarbeiten für den Tiefbahnhof ruhen nicht nur im Baufeld 16, auf dem noch die Archäologen nach Funden aus der Allemannenzeit sichten. Bei den Vorbereitungsarbeiten für die Baugruben 22 (neben Planetarium) und 25 (neben der Sängerstraße) sieht man kaum einen Fortschritt. Die Verlegung des Zugangs zur SSB-Haltestelle Staatsgalerie, die eigentlich für September angekündigt war, ist jetzt für Januar 2015 vorgesehen. Man gewinnt den Eindruck, dass die Bahn derzeit noch mehr mit Leitungsverlegungen und Umplanungen als mit den eigentlichen Baumaßnahmen beschäftigt ist. Auch die Genehmigung der Planänderung des verkürzten Nesenbachdükers in offener Bauweise wird zwar auf den Folien mit Oktober 2014 angegeben, ist aber weiterhin wie die Genehmigung des Brandschutzkonzeptes offen. Vom Bau der zweiten Anlage für das Grundwassermanagement, die mit Genehmigung des erhöhten und flexiblen Wasserrechts erforderlich sein soll, ist im Foliensatz der Bahn keine Rede. Man muss kein Pessimist sein, um hinter dem „optimierten“ Zeitplan der Bahn und den in den Folien aufgeführten Einsparpotentialen ein dickes Fragezeichen zu setzten.
Die Bahn hat zwar von den über 3.168 Grundstücken mittlerweile bei rund einem Fünftel, d.h. 650, die Unterfahrungsrechte eingeholt. Laut Präsentation auf Seite 19 „liegen alle zum Stichtag fälligen, für eine Baufreiheit benötigten Vereinbarungen geschlossen. Hochlauf in 2014 weiterhin anspruchsvoll.“ Dies kann nur im Umkehrschluss bedeuten, dass bereits für die beiden verbleibenden Monate November und Dezember und für die anstehenden Baumaßnahmen in 2015 zahlreiche Unterfahrungsrechte nicht vorliegen und die Bahn gegenüber den betroffenen Eigentümern auf einen schnellen Vertragsabschluss drängen wird.
Völlig neu ist die Information, dass der nicht genehmigte Planfeststellungsabschnitt 1.6.b Abstellbahnhof in Untertürkheim umgeplant werden soll. Die Bahn will bis Januar 2015 neue Planunterlagen erstellen, die erneut ausgelegt werden müssen. Die Genehmigung erhofft sich die Bahn bis spätestens Dezember 2016. Durch Nutzung vorhandener Bahninfrastruktur in Münster und Obertürkheim sollen Kosten durch Wegfall geplanter Maßnahmen, wie z.B. der beiden Überwerfungsbauwerke, eingespart werden.
Update: In einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums vom 24.10.2014 (hier) wird über den Forgang der Grabungsarbeiten und die bisherigen Funde berichtet. Allerdings betont die Pressemitteilung ausdrücklich, dass „laufenden Arbeiten der Bahn zur Herstellung eines Baugrubenverbaus für den Trog des neuen Hauptbahnhofs durch die Fortsetzung der Untersuchungen nicht weiter beeinträchtigt werden“. Auch auf diesen Grund kann sich die Bahn bei weiteren Verzögerungen nicht berufen.