Das Kommunikationsbüro Bahnprojekt Stuttgart-Ulm hat heute eine Pressemitteilung (hier) veröffentlich, nach der sich die Geschäftsführung der Projektgesellschaft mit dem Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein auf einen Muster-Gestattungsvertrag verständigt hat, der den Eigentümern für die Unterfahrung ihrer Grundstücke für das Projekt Stuttgart 21 künftig angeboten werden soll. Die Stuttgarter Zeitung (hier), die Stuttgarter Nachrichten (hier) und der SWR (hier) haben darüber Beiträge veröffentlicht. Sobald dieser Muster-Vertrag den Netzwerken vorliegt, werden wir darüber berichten.
Betroffen von der Unterfahrung sind 3.168 Grundstücke, deren Gestattungsverträge laut SWR bis 2017 abgeschlossen werden sollen. Es haben laut Bahn rund 800 Eigentümer unterschrieben. Die Zustimmung von 400 Eigentümern wird für die anstehenden Bauarbeiten benötigt.
Laut der Pressemitteilung bleibt es bei der Entschädigung auf Basis des aus Sicht der Betroffenen nachteiligen DIA-Gutachtens nur für den unterfahrenen Anteil des Grundstücks. Allerdings sähe der Vertrag eine Nachbesserungsklausel vor, falls sich im Zeitraum von bis zu fünf Jahren eine höhere Entschädigung ergäbe. Dieser Passus könnte nach einer einer erfolgreichen Klage wie die der angekündigten durch die Landswasserversorgung greifen, soweit damit Rechtsklarheit geschaffen wird. Nach einem Bericht des SWR greifen im Hinblick auf die Entschädigungen zwei Vertragsvarianten: „..zum einen akzeptiert der Eigentümer den von der Bahn vorgeschlagenen Entschädigungsbetrag endgültig und erhält den vollen Betrag sofort ausbezahlt. Mit einer zweiten Möglichkeit hätten die Eigentümer noch fünf Jahre Zeit für Ihre Entscheidung – und für die Überlegung, ob sie vor Gericht einen möglichen höheren Betrag erstreiten wollen.“
Die Stuttgarter Nachrichten berichten dazu: „Die Rechenbasis für die Entschädigungshöhe liefert das von der Bahn beauftragte DIA-Verfahren. Entschädigt wird ein Teil des Wertes: zum Beispiel von einer Fläche, die direkt von einem Tunnel unterquerten wird. Die Bahn hält sich an die Bodenrichtwertkarte der Stadt, nicht den Verkehrswert, und berücksichtigt auch nicht den Gebäudewert. In diesen Punkten „bleiben wir uneinig“, sagte Vereinsgeschäftsführer Ulrich Wecker. „Das Landesentschädigungsgesetz regelt klar, dass der Verkehrswert anzusetzen ist“, so Wecker. Außerdem wolle man auch bei einer Teilnutzung die Entschädigung für das ganze Grundstück.“
Nach der Presseerklärung des Kommunikationsbüros sieht der Vertrag eine Haftungsklausel vor, bei der „die DB AG für etwaige Schäden an den Gebäuden aufkommt. Haus & Grund begrüßt die Haftungsregelung der Bahn insofern, als dass sie über das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht.“
Geschäftsführer Peter Sturm erklärte den Stuttgarter Nachrichten, „er rechne aber nicht mit Schäden, auch wenn „minimale Setzungen“ beim Tunnelbau normal seien. Bisher habe es keine Schäden gegeben, so Sturm.“ Die Stutgarter Nachrichten weisen daraufhin: „Das allerdings ist nicht richtig. Die Landeswasserversorgung (LW) hat an ihrem Bürohaus in der Schützenstraße 4 Risse durch den nur wenige Meter darunter gegrabenen Bahntunnel. „Diese sind der Bahn auch bekannt“, sagt LW-Pressesprecher Bernhard Röhrle. Der siebenstöckige Bürobau hat sich laut Messung von Dienstag um inzwischen 18,9 Millimeter gesenkt.“
Die Netzwerke waren ebenfalls im Gespräch mit der Geschäftsführung der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm GmbH, haben jedoch bislang besonders in der Frage der Haftung keinen Konsens erzielt. Zuletzt stellte Prof. Dr. Uwe Dreiss vom Netzwerk Kernerviertel den Verhandlungsstand mit der Bahn zu zu den immer noch auseinander-liegenden Positionen der Bahn und der Eigentümer in der Frage der Haftung auf der Mitgliederveranstaltung am 16.12.2014 vor. Die Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH hatte zwar angekündigt, dass sie im Dezember neue Gestattungsverträge den Eigentümern vorlegen wird. Erste Reaktionen von Anwohnern aus der Frühlingshalde zeigten, dass die darin enthaltenen Regelung dem Stand entsprechen, die Vertreter der Netzwerke bereits Ende September zum Gespräch mit der Bahn erhalten und als nicht ausreichend abgelehnt hatten.Die Folien seines Vortrages mit den Rechtsgrundlagen, den Auszügen aus den Gestattungsverträgen der Bahn sowie den Gegenentwürfen der Netzwerke finden Sie hier.
Jetzt bleibt jedoch erst einmal abzuwarten, ob und in wieweit dieser mit Haus und Grund abgestimmte Gestattungsvertrag den betroffenen Eigentümern insbesondere in der Haftungsfrage näher kommt.