Barbara Weber, SÖS-Linke-Plus-Bezirksbeirätin in Wangen, und das Netzwerk Wangen hatten sich wegen der Sprengungen in der Nacht und an den Sonn- und Feiertagen am 23.November in einem Schreiben (hier) an den Ordnungsbürgermeister Martin Schairer gewandt. Vorausgegangen war die Strafanzeige von 27 Wangener Bürgern gegen den verantwortlichen Abschnittleiter und die durchführende Baufirma. Über die juristische Einschätzung eines Juristen der Ingenieure 22 , dass Baurbeiten, die die Nacht sowie die Sonn- und Feiertagsruhe stören, nicht von der Planfeststellung bei Stuttgart 21 abgedeckt sind, haben wir (hier) bereits berichtet. Ausnahmegenehmigungen müsse das Ordnungs- amt der Stadt Stuttgart erteilen.
Jetzt traf Anfang Januar 2015 die kurze Antwort eines Mitarbeiters im Ordnungsamt aus dem Bereich Gewerbe/ Gaststättenrechts (!) ein : die Bauarbeiten sind planfestgestellt und die Stadt sei nicht zuständig. Das Ordnungsamt habe das Beschwerdeschreiben an das Eisenbahn-Bundesamt weitergeleitet, das für die Umweltverträglichkeit dieser Bauarbeiten zuständig sei.
Auch hier zieht sich die Stadt Stuttgart auf die rein formale Position der fehlenden Zuständigkeit zurück und sorgt nicht einmal für Aufklärung, nach welchen Bestimmungen aus dem Planfeststellungsbescheid PFA 1.6a diese die Anwohner störenden und belastenden Bauarbeiten in den geschützten Zeiträumen zulässig sein sollen.