Wie bereits berichtet (hier), lehnte das Eisenbahn-Bundesamt im Januar 2015 einen Antrag des Netzwerks Wangen/Untertürkheim auf Einsicht in die Lärm- und Erschütterungsmessungen der Ende 2014 stattgefundenen Sprengarbeiten in Wangen und den Wochenend-Bauarbeiten in Untertürkheim ab. Als Begründung gab die Aufsichtsbehörde an, dass diese Messdaten dort nicht vorliegen würden und sie auch nicht wüssten, bei welcher Stelle sie eingefordert werden könnten.
Nach diesem Offenbarungseid der Aufsichtsbehörde in Sachen Immissionsüberwachung hat das Netzwerk Wangen / Untertürkheim die Stuttgarter Kanzlei Keller und Kollegen eingeschaltet und Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid erhoben. Lesen Sie hier. Der Kreisverband des BUND unterstützt den Widerspruch finanziell und inhaltlich.
In einem ähnlich gelagerten Fall (Flugfeld Böblingen) hat der beauftragte Rechtsanwalt Bernhard Ludwig in einem aktuellen Eil-Antrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim regelmäßige Lärmmessungen erstritten. Lesen Sie hier. Die dortige Aufsichtsbehörde, die sich ebenfalls nicht richtig um das Lärmproblem gekümmert hatte, wurde vom VGH in zweiter Instanz zu effektiveren Lärmschutzmaßnahmen bei dieser Großbaustelle verpflichtet. Knackpunkt war auch dort, die Behörde zu rechtzeitigen und aussagekräftigen Lärmermittlungen zu zwingen.
Ein Blick auf die Webseite des Kommunikationsbüros über die dort veröffentlichten Messdaten zu Lärm und Erschütterung zeigt deutlich, dass die Bahn weder den Auflagen ihres eigenen Messkonzepts zum PFA 1.6a (regelmäßige Lärmmessungen aller 4-6 Wochen für 7 Tage und laufende Erschütterungsmessungen) noch ihrem Transparenzversprechen nachkommt. Auf der Webseite finden sich lediglich zwei vom Immissionsschutzbeauftragten durchgeführte Lärmmessungen in Wangen: am 12.11.2014 und am 2.12.2014 über jeweils 1 Stunde. Erschütterungsmessdaten bei den Rammarbeiten in Untertürkheim und den Sprengungen in Wangen im Jahr 2014 sucht man vergeblich auf der Webseite. Nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit, sondern auch gegenüber der Aufsichtsbehörde hält die Bahn Messdaten zurück. Vor-Ort-Termine des Netzwerks Wangen/Untertürkheim beim Eisenbahn-Bundesamt zur Einsicht in Unterlagen zeigten, dass zahlreiche Messdaten der Bahn über die extrem lauten Rammarbeiten in Untertürkheim der Aufsichtsbehörde nicht vorlagen.
Man muss leider wieder feststellen, dass weder die Bahn als Bauherrin noch das Eisenbahn-Bundesamt ihren Verpflichtungen in Sachen Immissionsschutz bei Stuttgart 21 nachkommen. Anscheinend sind juristische Schritte unumgänglich, um die Aufsichtsbehörde auf ihre Überwachungsaufgaben bei der größten Baustelle Europas zu verpflichten.