StZN: Gericht stoppt S-21-Arbeiten auf den Fildern

Die Schutzgemeinschaft Fildern hatte im Dezember gegen den Planfeststellungsbeschluss zum abgetrennten Filderabschnitt 1.3a geklagt und in einem Eilantrag gefordert, die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung auszusetzen.

Heute berichten die beiden Stuttgarter Zeitungen (hier), dass der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) der Bahn untersagt hat, „...im Stuttgart-21-Abschnitt rund um den Flughafen Bäume zu fällen und Sträucher zurückzuschneiden. Diese Rodungen wären aber notwendig gewesen, um mit den Arbeiten für die Neubaustrecke längs der Autobahn und für die Anbindung des Manfred-Rommel-Flughafens an die Gleisstrecken von Stuttgart 21 zu beginnen. Grundsätzlich sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz Rückschnitte und Fällungen nur in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 1. März zulässig. Somit droht in dem Abschnitt ein weiterer Zeitverzug von einem halben Jahr.“

Eine Entscheidung des VGH über die Klage oder den Sofortvollzug ist damit nicht verbunden. Steffen Siegel, Sprecher der Schutzgemeinschaft Fildern, informierte auf der letzten Montagsdemo (Video ab Min. 15:00 ) darüber, dass das Verfahren möglicherweise in erster und letzter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht entschieden werden soll. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat „Bedenken gegen seine eigene Zuständigkeit geltend gemacht“.  Steffens Siegels Kommentar dazu: “ Man beachte, ein Gericht hat Wochen nach Beginn des Verfahrens Bedenken gegen sich selbst… Ich als juristischer Laie weiß nicht, ob mir das Mannheimer oder das Leipziger Gericht lieber wäre. Ich weiß nur, mein Lieblingsgericht sind Linsen mit Spätzle.“

Update: Die Stuttgarter Zeitung berichtet (hier), dass der Baustopp erst einmal „verhaltene Freunde auf den Fildern auslöst.“

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