SWR berichtet über geschädigte Hausbesitzer an der Neubaustrecke und Kritik an der Haftungsregelung im Gestattungsvertrag

Die Südwestpresse hat darüber berichtet. Jetzt sendet gestern der SWR in der Landesschau einen Beitrag (hier ab Min. 15:25) über die geschädigten Eigentümer eines Hauses, das von der Neubaustrecke nur in 9 Metern unterfahren wurde. Nach den Erschütterungen durch die Sprengungen traten 2014 zahlreiche Schäden am Haus auf. Der Gutachter der Bahn-Versicherung sieht jedoch keinen kausalen Zusammenhang mit den Tunnelvortriebsarbeiten.

Der Sprecher der Projektgesellschaft räumt jetzt im Interview zumindest ein, dass das Gutachten nach dem Widerspruch der Eigentümer überprüft wird: „Nachdem die Hauseigentümer der Sichtweise des unabhängigen Gutachters widersprochen haben, sehen wir uns als Deutsche Bahn veranlasst, diesen Fall nochmals zu prüfen. Uns mit dem Gutachter zusammen zu setzen und zu betrachten, ob die dort gezogenen Schlussfolgerungen richtig sind.“

Im SWR-Beitrag kommt auch der Eigentümer und Jurist Prof. Dr.-Ing. Uwe Dreiss (Netzwerk Kernerviertel) zu Wort. Er kritisiert die Haftungsregelung, insbesondere den Passus im Gestattungsvertrag, nachdem die Bahn bei Schäden aus der Haftung sei, soweit „die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten wurde“.

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