StZN: Urteil stärkt Parlament bei Kontrolle der Bundesregierung: „Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Rechte des Bundestags auf eine Kontrolle der Bundesregierung gestärkt. Grund für die Klage war unter anderem das Bahnhofsprojekt Stuttgart21.“
SWR: Stuttgart 21 – mehr Fragen waren erlaubt: „Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Kontrollrechte der Abgeordneten gestärkt. Eine wichtiges Urteil – auch im Hinblick auf die Entscheidungsprozesse zum Milliardenprojekt Stuttgart 21.“
Tagesschau: Verfassungsrichter stärken Rechte des Bundestags: „Die Bundesregierung hat Abgeordneten des Bundestags zu Unrecht Auskünfte verweigert. Damit habe sie die Rechte der Abgeordneten und des Parlaments verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten die Grünen.“
LTO: Was Bundestagsabgeordnete wissen dürfen: „Das BVerfG hat entschieden, dass die Bundesregierung die Rechte von Abgeordneten verletzte, indem sie deren Anfragen weitgehend unzureichend beantwortete. Sebastian Roßner zur Entscheidung und dazu, was eine gute Antwort ausmacht.“