Organklage der Grünen-Fraktion wegen fehlender Auskünfte über Stuttgart 21 vor dem Verfassungsgericht

Update: 18.05.2017:

StN: Stuttgart 21 vor dem Verfassungsgericht: „Aus Sicht der Grünen verweigerte die Bundesregierung Auskünfte zu Stuttgart 21. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe wird ihre Klage nun verhandeln.

SWR: S21, Banker-Boni – Opposition fordert mehr Infos: „Die Karlsruher Verfassungsrichter müssen jetzt ganz grundsätzlich klären, wie weit das Fragerecht reicht. Konkret geht es um Anfragen der Grünen zur Deutschen Bahn und zur Bankenkrise. Bei Fragen, wo die Mehrkosten für Stuttgart 21 herkommen oder was die meisten Zugverspätungen verursacht, habe die Bundesregierung oft die Antwort verweigert, sagt Konstantin von Notz. Begründung der Regierung: Über Unternehmensentscheidungen könne es keine Auskunft geben. Wenn auf diese Weise Fragen nicht beantwortet würden, leide aber nicht nur die Kontrolle der Regierung, auch die Gesetzgebung werde schwieriger. „Wenn die Bundesregierung Auskünfte verweigert – wo kommt es wie zu Verspätungen, auf welchen Strecken – dann können politische Entscheidungen im Hinblick auf die Infrastruktur der Bahn überhaupt nicht kompetent getroffen werden“, sagt von Notz.“

Tagesspiegel: Grüne verlangen umfassende Auskünfte von der Regierung: „Der Konflikt zeugt vom unterschiedlichen Verständnis, das bei Klägern und der beklagten Exekutive über politische Verantwortung besteht. Die Regierung meint, sie schulde nur Auskünfte aus dem Bereich, in dem sie selbst tätig wird. Am Beispiel Bahn wäre das ihre Einflussnahme als als alleiniger Gesellschafter. Fragen zur operativen Geschäftsführung müssen dagegen nicht beantwortet werden. Den Klägern reicht das nicht, unterstreicht ihr Prozessvertreter Christoph Möllers, Staatsrechtler an der Berliner Humboldt-Universität. Regieren sei mehr als nur verwalten, sagt er. Der Bundestag verhandele öffentlich, entsprechend müssten seine Informationen öffentlich sein.“

Tagesspiegel: Verfassungsrichter könnten Bahn zur Auskunft verpflichten: „Die Deutsche Bahn AG könnte künftig dazu verpflichtet sein, das Parlament näher über seinen Geschäftsbetrieb zu informieren. Das Bundesverfassungsgericht zeigte am Mittwoch am zweiten Verhandlungstag zu einer Organklage der Grünen-Fraktion Zweifel an der bisherigen Auskunftspraxis, nach der die Regierung Informationen zum operativen Geschäft gegenüber dem Bundestag ausklammert. Die Richter betonten „Störgefühle“ angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik Alleingesellschafter der nach Aktienrecht organisierten Bahn ist und die Regierung die Anteile verwalte.“

Kontext: Bahn versus Grundgesetz: „Staatsbetrieb oder Privatfirma? Dass die Deutsche Bahn eine höchst problematische Konstruktion ist, wurde auch vor dem Bundesverfassungsgericht offenbar. Das befindet über eine Klage der Grünen zur Auskunftspflicht der Bundesregierung. Bedeutung hat das Urteil auch im Falle einer Autobahnprivatisierung.“

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