Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute (hier), dass der Bundesrechnungshof seine Bewertung über die damalige Rolle der Staatssekretäre im Aufsichtsrat der Bahn AG bei dem Beschluss über den Weiterbau von Stuttgart 21 trotz der Steigerungs auf 6,5 Milliarden im Juli 2015 abgeschlossen hatte. Der Rechnungshof verschickte sie im Entwurf sie den zuständigen Bundesministerien, die sich laut dem den StN vorliegenden Schreiben„seitdem in Abstimmung mit der DB AG befanden“.
Der Rechnungshof könne jetzt erst auswerten, weil die Stellungnahmen samt „umfassender Stellungnahme der DG AB“ erst Ende Dezember eingegangen wären. Zwar soll die Prüfungsmitteilung dem Bundestag“ zur politischen Bewertung“ zur Verfügung gestellt werden. Die StN zitiert dazu aus dem Schreiben des Bundesrechnungshofes: „In welcher Form und mit welchen Inhalten dies geschieht, ist abhängig von der abschließenden Bewertung“, heißt es in dem Schreiben.“
Zum welchem Schluss der Bundesrechnungshof kommt, ist damit noch nicht absehbar. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sieht dagegen den Vorwurf der Untreue bei der Entscheidung des Aufsichtsrates der DB AG beim Weiterbau von Stuttgart 21 im Raum. Um diesen Vorwurf – angesichts des vom Bündnis beauftragten Gutachtens zur Wirtschaftlichkeit eines Ausstiegs – ging es bei der heutigen Demorede von Eisenhart von Loeper.