Die beiden Stuttgarter Zeitungen berichten heute in ihrer Innenstadtbeilage über die letzte Sitzung des Bezirksbeirats Nord. Nach einem Antrag der Grünen stellt sich der Bezirksbeirat hinter die Forderung der Anwohner, endlich den Bahnübergang zum Baulogistikgelände zu beschranken. Ohne Schranke sind die Lastwagen gezwungen zu hupen und tragen damit mit zur Lärmbelastung bei. Die Anwohner hatten diese Lärmschutzmaßnahme mehrfach vergeblich auf den Stammtischen des Infoladens gegenüber den Bahnvertretern eingefordert. Die Stuttgarter Zeitungen haben darüber berichtet (hier). Im Antrag der Grünen wird nun die Stadtverwaltung gebeten, gegenüber der Bahn „auch andere Maßnahmen zur Lärmreduzierung auf der Baulogistikfläche“ anzumahnen.
Dies ist auch im Sinne des Planfeststellungsbeschlüsse zu Stuttgart 21, die vorrangig eine Prüfung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen vorsehen, bevor der passive Lärmschutz in Form von Schallschutzfenstern greift. So heißt es im PFB 1.1. auf Seite 45:
„Die Vorhabenträgerin wird verpflichtet, grundsätzlich für den Bereich des Baulärms aktive Schutzmaßnahmen und Minimierungsmaßnahmen an den Emissionsquellen vorrangig in Betracht zu ziehen und umzusetzen.“