SWP: Brandschutz und Fluchtwege von S21 auf dem Prüfstand

SWP: Brandschutz und Fluchtwege von S21 auf dem Prüfstand: „Ein Bahnkunde kritisiert das neue Rettungskonzept von „Stuttgart 21“ und will gerichtlich dagegen vorgehen. Mit dem veränderten Rettungskonzept von „Stuttgart 21“ befassen sich zwei Senate des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Der 5. Senat muss zunächst prüfen, ob der Besitzer einer Bahncard überhaupt klagen darf, weil er angeblich eine Verletzung seines Rechts auf Schutz der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 des Grundgesetzes) befürchtet. Wenn die Richter die Klage zulassen, stehen Fluchtwege und Brandschutz auf dem Prüfstand. „

Dieser Beitrag wurde unter Brandschutz, Klageverfahren, Tiefbahnhof, Tunnelstrecken veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.