baulinks: Brandschutz beim Projekt „Stuttgart 21“

baulinks: Brandschutz beim Projekt „Stuttgart 21“: „Zum Brandschutz beim Projekt Stuttgart 21 nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke Stellung. In der Antwort heißt es u.a., dass nach Aussage der Deutschen Bahn AG (DB AG) die Planung der Fluchttreppen den für Fluchttreppen geltenden normativen Anforderungen der DIN 18065 entsprächen. Was die Kopfhöhe über den Fluchttreppen angeht, so betrage diese nach Angaben der DB AG 2,25 m und entspräche damit den geltenden technischen Regelwerken. „Nach Aussage der DB AG entsprechen alle Fluchtwege den geltenden Regelwerken“, schreibt die Bundesregierung.“

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